260746 · Beschlussvorlage
Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260746
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 260746 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 45 Leistungszentrum Kunstmuseum Bonn Dezernat: Dez. IV Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 25.06.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn wird in der als Anlage 1 beige- fügten Fassung beschlossen. Begründung Die Tarife der Entgeltordnung für das Kunstmuseum wurden zuletzt mit Be- schluss des Rates vom 12.12.2024, DS-Nr. 241922, festgesetzt, mit Gültigkeit zum 01.01.2025. Mit der Neufestsetzung der Tarife zum 01.01.2025 erfolgte eine moderate An- hebung der zuvor über eine Dekade stabilen Entgelte im Hinblick auf die allge- meine Preisentwicklung, auch in der Preisgestaltung vergleichbarer Häuser. Die Anhebung berücksichtigte sowohl den Aspekt der „Preiselastizität“, um nachteilige Auswirkungen auf die Besucherfrequentierung möglichst zu vermei- den und nach wie vor ein auch finanziell attraktives und barrierefreies Angebot zu machen, als auch das städtische Interesse an der Erzielung angemessener Einnahmen und die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung. Auf eine Tariferhöhung für Leistungen nach Ziffer 2.1.2 „Kinder und Jugendli- che in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schü- ler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften“ wurde mit Rücksicht auf die be- sondere sozialpolitische, bildungspolitische und integrative Bedeutung dieses Angebotes verzichtet und die frühere Preisgestaltung unverändert in die Entgel- tordnung zum 01.01.2025 übernommen. Die Tarife für alle anderen Angebote wurden zum 01.01.2025 angehoben. Im Rahmen der gesamtstädtischen Bestrebungen zur Haushaltskonsolidierung sollen die Tarife zum 01.01.2027 erneut angehoben werden.Seite 1 von 13 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Dabei wird seitens der Verwaltung wiederum Wert darauf gelegt, - im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung - das Kriterium der „Preiselastizität“ zu wah- ren und weiterhin ein finanziell attraktives und barrierefreies Angebot zu ma- chen. Mit Rücksicht auf die Haushaltslage werden das städtische Interesse an der Erzielung angemessener Einnahmen und die Notwendigkeit der strukturel- len Haushaltskonsolidierung als Kriterium der Preisgestaltung jedoch stärker als bei der vorherigen Entgeltfestsetzung gewichtet. Auf dieser Basis sollen die Eintrittsentgelte um 20 Prozent und die Entgelte für alle Leistungen der „Bildung und Vermittlung“ um 15 Prozent angehoben wer- den. Dabei kommt es unter Berücksichtigung geschäftspolitischer Aspekte in Teilen zu Anpassungen, die leicht über den o. g. Prozentsätzen liegen. Bezogen auf das vorläufige Ergebnis des Haushaltsjahres 2025 geht die Ver- waltung insgesamt von Entgeltmehreinnahmen in Höhe von rund 85.000 Euro per anno aus, unter der Voraussetzung, dass die Besucherfrequentierung kon- stant bleibt. Die angestrebten Mehreinnahmen sind in der Haushaltsanmeldung 2027/2028 bereits berücksichtigt. Die Basisdaten zur Entgeltfestsetzung sind in Anlage 2 dargestellt. Eine Synopse der derzeit gültigen Fassung und der Neufassung der Entgelt- ordnung zum 01.01.2027 ist in Anlage 3 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04 Kultur und Wissenschaft 1.04.09 Kunstmuseum Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge -85.000,- Euro 141300409 / 63.1000 2027 ff. Haushaltsbelastung jährlich -85.000,- EuroSeite 2 von 13 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Anlage 1 - Neufassung zum 01.01.2027 (öffentlich) 2 Anlage 2 - Basisdaten zur Entgeltfestsetzung 03-2026 (öffentlich) 3 Anlage 3 - Synopse (öffentlich)Seite 3 von 13 Anlage 1 Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am --.--.2026 folgende Entgeltordnung beschlossen: Tarif Leistung Entgelt in Euro 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 Sammlung und Wechselausstellungen Tageskarte Tageskarte ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Verbundtageskarte für Kunstmuseum und Bundeskunsthalle zum jeweils aktuellen Tarif lt. Veröffentlichung an der Kasse und auf der Internetseite des Museums; auch ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Gruppenkarte (ab 10 Personen), je Teilnehmer*in ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Jahreskarte (nicht übertragbar) ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Bildung und Vermittlung Führungen Gruppen bis maximal 30 Personen, je Gruppe ▪ 60 Minuten ▪ je angefangene weitere 30 Minuten ▪ Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif (zuzüglich Eintrittsentgelt gemäß Tarif 1) 12,00 6,00 10,00 5,00 60,00 30,00 70,00 18,00 18,00Seite 4 von 13 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 3 Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften, je Teilnehmer*in ▪ 60 Minuten ▪ je angefangene weitere 30 Minuten ▪ Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt gemäß Tarif 1.2. Workshops, Mal- und Werkkurse Bei den Angeboten handelt es sich um Tagesveranstaltungen. Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt 90 Minuten. Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich aus der Anzahl der Kurseinheiten. Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Kindergeburtstage Gruppen bis maximal 20 Personen einschließlich Begleitpersonen, ▪ 90 Minuten (Mindestdauer) ▪ je angefangene weitere 30 Minuten 3,00 1,00 1,00 10,00 3,00 5,00 2,00 100,00 30,00Seite 5 von 13 4 4.1 4.2 4.3 Ermäßigungen und Rabatte Ermäßigung auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: ▪ Inhaber*innen der „Ehrenamtskarte NRW“ ▪ Inhaber*innen der „ Bonn Regio Welcome Card“ Ermäßigung auf die Tarife der Ziffern 1.1,1.2,1.3 und 2.2 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: ▪ Schüler*innen ▪ Studierenden ▪ Auszubildenden ▪ Wehrdienstleistenden im Sinne des Wehrpflichtgesetzes ▪ Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes ▪ Helfer*innen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr ▪ Schwerbehinderten Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ▪ Inhaber*innen von Bonn-Ausweisen Gruppierungen aufgrund eines Ratsbeschlusses Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, wird auf den Tarif der Ziffer 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage eines Mitgliedsausweises der berechtigten Gruppierung. Freier Eintritt wird gewährt: ▪ Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren ▪ Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Lehrkräften und Begleitpersonen ▪ Lehrkräften und Begleitpersonen zur Vorbereitung und Durchführung der Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und Verbänden nach Rücksprache mit dem Besucherbüro des Kunstmuseums ▪ Teilnehmer*innen an Angeboten der Bildung und Vermittlung für Menschen mit demenziellen Veränderungen einschließlich der Begleitpersonen ▪ Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen lt. Schwerbehindertenausweis ▪ Geflüchteten, die ihren Status als Geflüchtete durch ein ausländerbehördliches Dokument nachweisen ▪ Mitgliedern des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) aus Bonn und Umgebung ▪ Künstler*innen, die im Kunstmuseum ausgestellt haben ▪ Stifter*innen und Mäzenat*innen des Kunstmuseums ▪ Sponsor*innen auf der Grundlage eines Sponsoringvertrages ▪ Mitgliedern der „Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V.“ ▪ Mitgliedern des „Arbeitskreises“ des Kunstmuseums ▪ Mitgliedern von ICOM, Deutschem Museumsbund und IAA ▪ Inhaber*innen von Gutscheinen der Bundesstadt BonnSeite 6 von 13 4.4 5 6 7 8 ▪ Inhaber*innen der ArtCard der Bundeskunsthalle ▪ Inhaber*innen von Presseausweisen (Journalist*innen im Rahmen der medialen Berichterstattung) Marketing und Akquisition Unter Marketingaspekten oder wenn dies im Einzelfall im besonderen Interesse des Museums liegt, kann bestimmten Zielgruppen, Multiplikator*innen oder Einzelpersonen (z.B. potenziellen Schenker*innen oder Leihgeber*innen) einmalig oder im Rahmen befristeter Werbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein ermäßigtes Entgelt auf ein Angebot der Bildung und Vermittlung gewährt werden. Die Ermäßigung kann bis zu 75 Prozent des jeweils anzuwendenden Tarifes betragen. Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifachen des Grundtarifes erhöht werden ➢ für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit ➢ für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die Erzielung höherer Einnahmen erforderlich ist. Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit. Verbundkarten Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskartenpreisen der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungsbezogener Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend. Entscheidungsbefugnis Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen. Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.Seite 7 von 13 Anlage 2 Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Basisdaten zur Entgeltfestsetzung Einnahmen Eintritte und Führungen [EUR] Jahresergebnis [EUR] Zuschuss je Einwohner [EUR] Besucher:innen Teilnehmende an Veranstaltungen Bildung und Vermittlung Anzahl der Veranstaltungen Bildung und Vermittlung Museums- führungen Kosten- deckungsgrad 2016 266.533,01 -5.797.566,56 17,86 94.760 14.739 1.097 262 17,87 % 2017 274.965,94 -5.820.756,23 16,69 100.782 14.529 1.001 310 16,69 % 2018 293.454,63 -6.350.830,38 19,23 106.815 18.239 1.116 346 13,66 % 2019 270.814,34 -6.151.336,99 18,77 98.497 17.450 1.207 301 14,91 % 2020 135.629,00 -6.245.420,69 18,89 54.200 3.647 271 62 10,00 % 2021 126.516,63 -6.114.272,76 18,47 62.805 2.567 315 140 15,74 % 2022 283.369,16 -7.332.429,16 21,82 116.289 18.890 1.067 291 10,87 % 2023 308.301,65 -6.666.149,76 19,88 125.342 17.010 1.100 259 12,55 % 2024 301.207,21 -8.592.834,88 25,59 125.976 18.270 1.048 296 10,33 % 2025 426.073,07 -8.950.918,06 26,64 116.117 17.306 990 308 10,10 % Hinweis: Die dargestellten Haushaltsjahre 2020 und 2021 beinhalten Corona-bedingte Sondereffekte. Ergebnisse für 2025 sind bis zur Verabschiedung des Jahresabschlusses vorläufig.Seite 8 von 13 1 Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende Entgeltordnung beschlossen: Tarif Leistung Entgelt in Euro 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 Sammlung und Wechselausstellungen Tageskarte Tageskarte ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Verbundtageskarte für Kunstmuseum und Bundeskunsthalle zum jeweils aktuellen Tarif lt. Veröffentlichung an der Kasse und auf der Internetseite des Museums; auch ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Gruppenkarte (ab 10 Personen), je Teilnehmer*in ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Jahreskarte (nicht übertragbar) ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Bildung und Vermittlung Führungen Gruppen bis maximal 30 Personen, je Gruppe ▪ 60 Minuten ▪ je angefangene weitere 30 Minuten ▪ Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif (zuzüglich Eintrittsentgelt gemäß Tarif 1) 10,00 5,00 8,00 4,00 50,00 25,00 60,00 15,00 15,00 Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am --.--.2026 folgende Entgeltordnung beschlossen: Tarif Leistung Entgelt in Euro 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 Sammlung und Wechselausstellungen Tageskarte Tageskarte ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Verbundtageskarte für Kunstmuseum und Bundeskunsthalle zum jeweils aktuellen Tarif lt. Veröffentlichung an der Kasse und auf der Internetseite des Museums; auch ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Gruppenkarte (ab 10 Personen), je Teilnehmer*in ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Jahreskarte (nicht übertragbar) ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) Bildung und Vermittlung Führungen Gruppen bis maximal 30 Personen, je Gruppe ▪ 60 Minuten ▪ je angefangene weitere 30 Minuten ▪ Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif (zuzüglich Eintrittsentgelt gemäß Tarif 1) 12,00 6,00 10,00 5,00 60,00 30,00 70,00 18,00 18,00Seite 9 von 13 2 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 3 Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften, je Teilnehmer*in ▪ 60 Minuten ▪ je angefangene weitere 30 Minuten ▪ Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt gemäß Tarif 1.2. Workshops, Mal- und Werkkurse Bei den Angeboten handelt es sich um Tagesveranstaltungen. Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt 90 Minuten. Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich aus der Anzahl der Kurseinheiten. Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Kindergeburtstage Gruppen bis maximal 20 Personen einschließlich Begleitpersonen, ▪ 90 Minuten (Mindestdauer) ▪ je angefangene weitere 30 Minuten 2,50 0,50 0,50 8,00 2,00 4,00 1,00 80,00 25,00 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 3 Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus Vereinen und Verbänden sowie Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Begleitpersonen bzw. Lehrkräften, je Teilnehmer*in ▪ 60 Minuten ▪ je angefangene weitere 30 Minuten ▪ Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt gemäß Tarif 1.2. Workshops, Mal- und Werkkurse Bei den Angeboten handelt es sich um Tagesveranstaltungen. Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt 90 Minuten. Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich aus der Anzahl der Kurseinheiten. Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 %) je Teilnehmer*in je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) Kindergeburtstage Gruppen bis maximal 20 Personen einschließlich Begleitpersonen, ▪ 90 Minuten (Mindestdauer) ▪ je angefangene weitere 30 Minuten 3,00 1,00 1,00 10,00 3,00 5,00 2,00 100,00 30,00Seite 10 von 13 3 4 4.1 4.2 4.3 Ermäßigungen und Rabatte Ermäßigung auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: ▪ Inhaber*innen der „Ehrenamtskarte NRW“ ▪ Inhaber*innen der „ Bonn Regio Welcome Card“ Ermäßigung auf die Tarife der Ziffern 1.1,1.2,1.3 und 2.2 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: ▪ Schüler*innen ▪ Studierenden ▪ Auszubildenden ▪ Wehrdienstleistenden im Sinne des Wehrpflichtgesetzes ▪ Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes ▪ Helfer*innen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr ▪ Schwerbehinderten Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ▪ Inhaber*innen von Bonn-Ausweisen Gruppierungen aufgrund eines Ratsbeschlusses Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, wird auf den Tarif der Ziffer 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage eines Mitgliedsausweises der berechtigten Gruppierung. Freier Eintritt wird gewährt: ▪ Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren ▪ Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Lehrkräften und Begleitpersonen ▪ Lehrkräften und Begleitpersonen zur Vorbereitung und Durchführung der Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und Verbänden nach Rücksprache mit dem Besucherbüro des Kunstmuseums ▪ Teilnehmer*innen an Angeboten der Bildung und Vermittlung für Menschen mit demenziellen Veränderungen einschließlich der Begleitpersonen ▪ Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen lt. Schwerbehindertenausweis ▪ Geflüchteten, die ihren Status als Geflüchtete durch ein ausländerbehördliches Dokument nachweisen ▪ Mitgliedern des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) aus Bonn und Umgebung 4 4.1 4.2 4.3 Ermäßigungen und Rabatte Ermäßigung auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: ▪ Inhaber*innen der „Ehrenamtskarte NRW“ ▪ Inhaber*innen der „ Bonn Regio Welcome Card“ Ermäßigung auf die Tarife der Ziffern 1.1,1.2,1.3 und 2.2 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt: ▪ Schüler*innen ▪ Studierenden ▪ Auszubildenden ▪ Wehrdienstleistenden im Sinne des Wehrpflichtgesetzes ▪ Freiwilligen im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes ▪ Helfer*innen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr ▪ Schwerbehinderten Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ▪ Inhaber*innen von Bonn-Ausweisen Gruppierungen aufgrund eines Ratsbeschlusses Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, wird auf den Tarif der Ziffer 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage eines Mitgliedsausweises der berechtigten Gruppierung. Freier Eintritt wird gewährt: ▪ Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren ▪ Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inklusive Lehrkräften und Begleitpersonen ▪ Lehrkräften und Begleitpersonen zur Vorbereitung und Durchführung der Besuche von Kindern und Jugendlichen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen oder in betreuten Gruppen der privaten und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder aus Vereinen und Verbänden nach Rücksprache mit dem Besucherbüro des Kunstmuseums ▪ Teilnehmer*innen an Angeboten der Bildung und Vermittlung für Menschen mit demenziellen Veränderungen einschließlich der Begleitpersonen ▪ Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen lt. Schwerbehindertenausweis ▪ Geflüchteten, die ihren Status als Geflüchtete durch ein ausländerbehördliches Dokument nachweisen ▪ Mitgliedern des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) aus Bonn und UmgebungSeite 11 von 13 4 4.4 5 6 7 ▪ Künstler*innen, die im Kunstmuseum ausgestellt haben ▪ Stifter*innen und Mäzenat*innen des Kunstmuseums ▪ Sponsor*innen auf der Grundlage eines Sponsoringvertrages ▪ Mitgliedern der „Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V.“ ▪ Mitgliedern des „Arbeitskreises“ des Kunstmuseums ▪ Mitgliedern von ICOM, Deutschem Museumsbund und IAA ▪ Inhaber*innen von Gutscheinen der Bundesstadt Bonn ▪ Inhaber*innen der ArtCard der Bundeskunsthalle ▪ Inhaber*innen von Presseausweisen (Journalist*innen im Rahmen der medialen Berichterstattung) Marketing und Akquisition Unter Marketingaspekten oder wenn dies im Einzelfall im besonderen Interesse des Museums liegt, kann bestimmten Zielgruppen, Multiplikator*innen oder Einzelpersonen (z.B. potenziellen Schenker*innen oder Leihgeber*innen) einmalig oder im Rahmen befristeter Werbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein ermäßigtes Entgelt auf ein Angebot der Bildung und Vermittlung gewährt werden. Die Ermäßigung kann bis zu 75 Prozent des jeweils anzuwendenden Tarifes betragen. Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifachen des Grundtarifes erhöht werden ➢ für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit ➢ für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die Erzielung höherer Einnahmen erforderlich ist. Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit. Verbundkarten Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskartenpreisen der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungsbezogener Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend. Entscheidungsbefugnis Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen. 4.4 5 6 7 ▪ Künstler*innen, die im Kunstmuseum ausgestellt haben ▪ Stifter*innen und Mäzenat*innen des Kunstmuseums ▪ Sponsor*innen auf der Grundlage eines Sponsoringvertrages ▪ Mitgliedern der „Freunde des Kunstmuseums Bonn e.V.“ ▪ Mitgliedern des „Arbeitskreises“ des Kunstmuseums ▪ Mitgliedern von ICOM, Deutschem Museumsbund und IAA ▪ Inhaber*innen von Gutscheinen der Bundesstadt Bonn ▪ Inhaber*innen der ArtCard der Bundeskunsthalle ▪ Inhaber*innen von Presseausweisen (Journalist*innen im Rahmen der medialen Berichterstattung) Marketing und Akquisition Unter Marketingaspekten oder wenn dies im Einzelfall im besonderen Interesse des Museums liegt, kann bestimmten Zielgruppen, Multiplikator*innen oder Einzelpersonen (z.B. potenziellen Schenker*innen oder Leihgeber*innen) einmalig oder im Rahmen befristeter Werbeaktionen eine Tagesfreikarte oder ein ermäßigtes Entgelt auf ein Angebot der Bildung und Vermittlung gewährt werden. Die Ermäßigung kann bis zu 75 Prozent des jeweils anzuwendenden Tarifes betragen. Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen Die Entgelte nach den Tarifen 1.1 und 1.2 können temporär bis zum Zweifachen des Grundtarifes erhöht werden ➢ für Ausstellungen mit nach Art und Inhalt herausragender Bedeutung und überdurchschnittlicher Publikumswirksamkeit ➢ für Ausstellungen, die zu ihrer Umsetzung einen überdurchschnittlichen betrieblichen Aufwand erfordern und für deren Gesamtfinanzierung die Erzielung höherer Einnahmen erforderlich ist. Jahreskarten behalten ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit. Verbundkarten Die Intendanz des Museums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskartenpreisen der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungsbezogener Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend. Entscheidungsbefugnis Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen.Seite 12 von 13 5 8 Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. 8 Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.Seite 13 von 13
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