260742-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden Schutzgebieten Ergänzung zur STN DS260742-01
Kerndaten
- Nummer
- 260742-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260742-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden Schutzgebieten Ergänzung zur STN DS260742-01 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. und 2.: 1. Unverzügliche Wiederaufstellung ausreichender Abfallbehälter im gesamten Veranstaltungsbereich sowie in den angrenzenden Flächen. 2. Sofortige und regelmäßige Reinigung des Geländes, insbesondere aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet. Die während der Veranstaltung vorgenommenen Abhängungen öffentlicher Abfallbehälter standen im Zusammenhang mit den abgesperrten Zufahrten, wodurch eine reguläre Entleerung durch die bonnorange AöR nicht möglich war. Auf Bitte des Veranstalters wurden diese Behälter daher vorübergehend außer Betrieb genommen. Nach Abschluss der Veranstaltung wurden sie im Zuge der Nachreinigung wieder angebracht. Positiv ist hervorzuheben, dass die Veranstaltung vollständig auf ein Mehrwegsystem umgestellt wurde. Diese Umstellung wurde durch die Abfallberatung der bonnorange AöR vor Ort begleitet. Ungeachtet der getroffenen Maßnahmen werden die im Bürgerantrag geschilderten Wahrnehmungen zum Anlass genommen, die Abstimmung der Abfallinfrastruktur sowie die Entsorgungsabläufe bei zukünftigen Veranstaltungen weiter zu optimieren. Der Veranstalter hat hierzu bereits angekündigt, die Anzahl der Abfallbehälter ab dem Jahr 2027 auf 20 Einheiten zu erhöhen und diese auf eigene Kosten täglich entleeren zu lassen. Zu 3. Erhöhte Präsenz von Ordnungsamt und Kontrollpersonal, um Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten: Der kommunale Ordnungsdienst hat den Bereich des Osterkirmes über die gesamte Veranstaltungsdauer täglich in regelmäßigen Abständen bestreift. Die Präsenzstreifen verliefen unauffällig. Die durchgeführten Lärmpegelmessungen ergaben keine Überschreitungen der ordnungsrechtlichen Vorgaben, die gemessenen Werte lagen deutlich unterhalb der erlaubten Werte. UnhaltbareSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zustände können von Seiten deskommunalen Ordnungsdienstes nicht bestätigt werden. Zu 4. Überprüfung der Genehmigungspraxis für Veranstaltungen in sensiblen Schutzgebieten, insbesondere hinsichtlich Umweltauflagen und deren Einhaltung: Die Überprüfung der Genehmigungspraxis obliegt der Veranstaltungskoordination. (s. hierzu 260742-01) Zu 5. Transparente Kommunikation der Verantwortlichkeiten zwischen Stadtverwaltung, Veranstaltern und Ordnungsbehörden: Im Vorfeld gab es einen internen Austausch mit der Ordnungsbehörde und der Veranstaltungskoordination. Weitere Maßnahmen werden durch die Veranstaltungskoordination durchgeführt. (s. 260742-01) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de