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260742-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden Schutzgebieten Ergänzung zur STN DS260742-01

Nummer
260742-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260742 Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden Schutzgebieten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260742-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur
Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und
Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der
Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden
Schutzgebieten Ergänzung zur STN DS260742-01
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. und 2.:
1. Unverzügliche Wiederaufstellung ausreichender Abfallbehälter im
gesamten Veranstaltungsbereich sowie in den angrenzenden Flächen.
2. Sofortige und regelmäßige Reinigung des Geländes, insbesondere
aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet.
Die während der Veranstaltung vorgenommenen Abhängungen öffentlicher
Abfallbehälter standen im Zusammenhang mit den abgesperrten Zufahrten,
wodurch eine reguläre Entleerung durch die bonnorange AöR nicht möglich
war. Auf Bitte des Veranstalters wurden diese Behälter daher vorübergehend
außer Betrieb genommen. Nach Abschluss der Veranstaltung wurden sie im
Zuge der Nachreinigung wieder angebracht. Positiv ist hervorzuheben, dass die
Veranstaltung vollständig auf ein Mehrwegsystem umgestellt wurde. Diese
Umstellung wurde durch die Abfallberatung der bonnorange AöR vor Ort
begleitet. Ungeachtet der getroffenen Maßnahmen werden die im Bürgerantrag
geschilderten Wahrnehmungen zum Anlass genommen, die Abstimmung der
Abfallinfrastruktur sowie die Entsorgungsabläufe bei zukünftigen
Veranstaltungen weiter zu optimieren. Der Veranstalter hat hierzu bereits
angekündigt, die Anzahl der Abfallbehälter ab dem Jahr 2027 auf 20 Einheiten
zu erhöhen und diese auf eigene Kosten täglich entleeren zu lassen.
Zu 3. Erhöhte Präsenz von Ordnungsamt und Kontrollpersonal, um
Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten:
Der kommunale Ordnungsdienst hat den Bereich des Osterkirmes über die
gesamte Veranstaltungsdauer täglich in regelmäßigen Abständen bestreift. Die
Präsenzstreifen verliefen unauffällig. Die durchgeführten Lärmpegelmessungen
ergaben keine Überschreitungen der ordnungsrechtlichen Vorgaben, die
gemessenen Werte lagen deutlich unterhalb der erlaubten Werte. UnhaltbareSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zustände können von Seiten deskommunalen Ordnungsdienstes nicht bestätigt
werden.
Zu 4. Überprüfung der Genehmigungspraxis für Veranstaltungen in
sensiblen Schutzgebieten, insbesondere hinsichtlich Umweltauflagen und
deren Einhaltung:
Die Überprüfung der Genehmigungspraxis obliegt der
Veranstaltungskoordination. (s. hierzu 260742-01)
Zu 5. Transparente Kommunikation der Verantwortlichkeiten zwischen
Stadtverwaltung, Veranstaltern und Ordnungsbehörden:
Im Vorfeld gab es einen internen Austausch mit der Ordnungsbehörde und der
Veranstaltungskoordination. Weitere Maßnahmen werden durch die
Veranstaltungskoordination durchgeführt. (s. 260742-01)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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