260742-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden Schutzgebieten - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 260742-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260742-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden Schutzgebieten - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Während der Osterkirmes Beuel hatte die Veranstalterin für die ausreichende Versorgung der Veranstaltungsfläche mit Müll- und Veranstaltungstonnen zu sorgen. Gleiches gilt auch für die Reinigung der Veranstaltungsfläche im Rahmen der Veranstaltung. Beides ist aus Sicht der Verwaltung im erforderlichen Maß geschehen. Der Kommunale Ordnungsdienst hat im Rahmen seiner sonstigen Aufgaben und seiner personellen Verfügbarkeiten die Veranstaltung vor Ort begleitet und in Augenschein genommen. So wurde auch die Einhaltung der genehmigten Beschallungswerte durch Messungen kontrolliert. Bei den Genehmigungen auf dem Bonner Stadtgebiet werden die zu beachtenden Besonderheiten jeder einzelnen Veranstaltung beleuchtet und entsprechend der aktuellen Gesetze und Vorgaben berücksichtigt. Dabei zielt die Verwaltung auch auf einen Ausgleich zwischen jenen Interessen der Veranstaltenden und der Besuchenden von Veranstaltungen einerseits und jenen der Anwohnenden von Veranstaltungsflächen ab. Auch andere Aspekte, wie natur- und umweltschutzrechtliche oder organisatorische, werden dabei transparent zwischen den verschiedenen Beteiligten ausgetauscht. Dabei werden auch getroffene Entscheidungen immer wieder kritisch erörtert und, wo notwendig, angepasst. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird angenommen und die beantragten Inhalte werden auch zukünftig - wie bereits in der Vergangenheit erfolgt - im Sinne der Stellungnahme umgesetzt. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de