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260742-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden Schutzgebieten - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
260742-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260742 Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden Schutzgebieten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260742-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Antrag auf Maßnahmen zur
Sicherstellung von Sauberkeit, Ordnung und
Umweltverträglichkeit im Veranstaltungsbereich der
Osterkirmes in Bonn-Beuel und angrenzenden
Schutzgebieten - Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Während der Osterkirmes Beuel hatte die Veranstalterin für die ausreichende
Versorgung der Veranstaltungsfläche mit Müll- und Veranstaltungstonnen zu
sorgen. Gleiches gilt auch für die Reinigung der Veranstaltungsfläche im
Rahmen der Veranstaltung. Beides ist aus Sicht der Verwaltung im
erforderlichen Maß geschehen. Der Kommunale Ordnungsdienst hat im
Rahmen seiner sonstigen Aufgaben und seiner personellen Verfügbarkeiten die
Veranstaltung vor Ort begleitet und in Augenschein genommen. So wurde auch
die Einhaltung der genehmigten Beschallungswerte durch Messungen
kontrolliert.
Bei den Genehmigungen auf dem Bonner Stadtgebiet werden die zu
beachtenden Besonderheiten jeder einzelnen Veranstaltung beleuchtet und
entsprechend der aktuellen Gesetze und Vorgaben berücksichtigt. Dabei zielt
die Verwaltung auch auf einen Ausgleich zwischen jenen Interessen der
Veranstaltenden und der Besuchenden von Veranstaltungen einerseits und
jenen der Anwohnenden von Veranstaltungsflächen ab. Auch andere Aspekte,
wie natur- und umweltschutzrechtliche oder organisatorische, werden dabei
transparent zwischen den verschiedenen Beteiligten ausgetauscht. Dabei
werden auch getroffene Entscheidungen immer wieder kritisch erörtert und, wo
notwendig, angepasst.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird angenommen und die beantragten Inhalte werden auch
zukünftig - wie bereits in der Vergangenheit erfolgt - im Sinne der
Stellungnahme umgesetzt. Mit diesem Votum der Bezirksvertretung Beuel ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de