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260737 · Beschlussvorlage

Förderung der Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse e.V. für 2026

Nummer
260737
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 21.05.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260737
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Hospizberatungsstelle mit
ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse
e.V. für 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit, Wohnen und Senioren
21.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten
und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Hospizbera-
tungsstelle mit ambulantem Hospizdienst Zuschüsse in Höhe von maximal
115.100,00 EUR im Jahr 2026
Die Übergangssituation im Zusammenhang mit Verfahrensänderungen im
Rahmen des BTHG und einer Überleitung an den LVR hält in 2026 noch an. Es
wird weiterhin 0,5 VZÄ eingeplant für die Gewährleistung einer Betreuungskon-
tinuität für die betroffene vulnerable Zielgruppe. Hierauf wird im folgenden Ab-
schnitt noch explizit eingegangen.
Begründung
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. setzt sich seit 1992 für die Belange chronisch
kranker und sterbender Menschen ein, insbesondere für eine umfassende, an
den jeweiligen körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen
Bedürfnissen orientierte Betreuung, deren Ziel es ist, die individuelle Lebens-
qualität in der letzten Lebensphase zu erhalten, bzw. zu verbessern, um ein
selbstbestimmtes und würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen.
Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende Per-
sonen einschließlich aller Trauernden sind in die Beratung und Betreuung mit-
eingeschlossen.
Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle des Vereins einsch-
ließlich des Ambulanten Hospizdienstes gefördert.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Beratungsstelle als bekannte Anlaufstelle koordiniert sämtliche Angebote
des Vereins und bietet persönliche und fachliche Beratungen zu allen Themen
der Bereiche Pflege sowie Tod und Sterben an.
Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend ehrenamt-
liche Mitarbeitende Sterbende und deren Angehörige in ihrem häuslichen Um-
feld. Diese werden hierfür von Bonn Lighthouse e.V. fachlich ausgebildet und
während ihrer Tätigkeit begleitet und unterstützt.
Als Ergänzung zu anderen Diensten der Sozialarbeit, der medizinischen Ver-
sorgung und Seelsorge leistet der ambulante Hospizdienst einen wichtigen Bei-
trag, Sterbenden ein Leben bis zuletzt im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.
Stationäre Aufenthalte sollen in diesen Fällen verkürzt, bzw. ganz vermieden
werden.
Bonn Lighthouse e.V. bietet darüber hinaus eine Patient*innen- und Angehöri-
genbegleitung auf der Palliativstation Saunders der Bonner Universitätsklinik
an. Dreimal wöchentlich werden Patientinnen und Patienten, teils ohne An-
gehörige, vom Besuchsdienst aufgesucht, ggfs. erfolgt auch eine Sterbebeglei-
tung.
Gefördert werden in der Beratungsstelle seit vielen Jahren insgesamt 0,8 VZÄ
Geschäftsführung, 1,1 VZÄ qualifizierte Betreuung sowie Verwaltungs- und
Hausmeisteraufgaben zuzüglich Sachkosten. Eigenmittel des Trägers in Form
von Spenden und Bußgeldern sowie Einnahmen nach SGB V werden bei der
Förderung berücksichtigt.
Ein weiterer elementarer Bereich von Bonn Lighthouse e.V. ist das Wohnpro-
jekt, in dem Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen und deutlich
verkürzter Lebenserwartung so selbständig wie möglich leben und betreut wer-
den. Das Wohnprojekt mit 16 Plätzen wird einzelfallbezogen finanziert und ist
grundsätzlich nicht Teil des vorliegenden Zuschusses.
Seit dem Zeitpunkt der Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) liegt
die Eingliederungshilfe für Erwachsene in der Zuständigkeit des Landschafts-
verbands Rheinland (LVR). Hospizfälle werden weiterhin in der Zuständigkeit
der Bundesstadt Bonn finanziert.
Bonn Lighthouse e.V. befindet sich trotz entsprechenden Bemühens völlig un-
verschuldet weiterhin im Prozess der Umsetzung der neuen Leistungsvereinba-
rung mit dem LVR, wie andere Träger auch. Generell gilt, dass in jedem Einzel-
fall des Wohnprojektes umfangreiche Anträge der Betroffenen gestellt werden
müssen, die dann detailliert nach den teils unwägbaren Bedarfsermessungs-
grundlagen des LVR (gemäß BEI_NRW) individuell geprüft werden.
Aus dieser aktuellen Situation ergaben sich in 2024 erstmals für die Hospizbe-
ratungsstelle zusätzliche Bedarfe, qualitativ sowie quantitativ, für deren Umset-
zung in 2024 zusätzlich 1,0 VZÄ inklusive Sachkosten (86.800,00 EUR) und in
2025 (46.160 EUR) erforderlich wurde. Aufgrund des fortlaufenden Antragspro-
zesses, der weiterhin mit erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen (Er-
reichbarkeit des LVR, langer Bearbeitungszeitraum) verbunden ist, ist diese
Förderung von 0,5 VZÄ inklusive Sachkosten (46.160,00 EUR) zum ClearingSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
für die Antragstellung beim LVR und zur Betreuung der Hospizfälle in Zustän-
digkeit der Bundesstadt Bonn dringend erforderlich.
Der Antragsprozess bedeutet für die sich ohnehin in einer extrem belastenden
Situation befindenden Zielgruppe zusätzliche Unsicherheit und Stress, der auf-
gefangen werden muss.
Die Erfassung im Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW stellt auch für den
Träger einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar. Weiterhin müssen
Antragstellende intensiv begleitet werden, sowohl in praktischer Hinsicht bezüg-
lich der Abwicklung des Antragsverfahrens, als auch in erheblichem Maße psy-
chosozial betreut und stabilisiert werden.
Die Arbeit von Bonn Lighthouse zeichnet sich durch einen hohen Einsatz an
ausgebildeten und fachlich begleiteten Ehrenamtlichen aus. In 2025 wurde von
43 Menschen Ehrenamtsarbeit im Ambulanten Hospizdienst geleistet, wodurch
rd. 120 Menschen vom Ambulanten Hospizdienst unterstützt werden konnten.
In 43 Fällen handelte es sich um abgeschlossene Sterbebegleitungen.
Insgesamt ist ein zunehmender Bedarf an Trauerbegleitung in der Eingliede-
rungshilfe festzustellen, 35 Personen wurden 2025 begleitet.
Nach wie vor kommen die meisten Anfragen nach Aufnahme in das Wohnpro-
jekt aus der Personengruppe der suchterkrankten Menschen.
Zum einen hat Bonn Lighthouse in ganz Bonn und weitreichender Umgebung
ein Alleinstellungsmerkmal für die Betreuung von schwer erkrankten Menschen
mit Suchtbiographie inne, zum anderen ist eine höhere Lebenserwartung Lang-
zeit-Opiatabhängiger zu beobachten. Aufgrund des hohen spezifischen psy-
chosozialen Begleitungsbedarfs dieser Zielgruppe wird deren Begleitung wei-
terhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Vor dem Hintergrund, dass für die-
se Zielgruppe weiträumig keine alternative Unterbringungsmöglichkeit besteht,
schließt Bonn Lighthouse seit vielen Jahren eine elementare Betreuungslücke
in der Bundesstadt, die sowohl für die Betroffenen, als auch gesellschaftlich
nicht vertretbare weitreichende Konsequenzen hätte.
Die Förderung von Bonn Lighthouse e.V. hat sich wie folgt entwickelt:
2024 194.550,00 EUR
2025 120.710,00 EUR
2026 115.100,00 EUR
Bonn Lighthouse e.V. ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen ge-
eignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen.
Der Verein schließt mit seinem Angebot eine Lücke in der sozialen Infrastruktur
Bonns und hat sich seit vielen Jahren in seinem Aufgabenfeld bewährt sowie
dieses bedarfsorientiert weiterentwickelt.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vor-
lage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger
bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen,
wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines
Doppelhaushalts zu fassen.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkun-
gen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden
Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes
2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
115.100,00 EUR 150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
115.100,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de