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260734-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf beidseitiges Parkverbot im Bereich der Hauptstraße in Holzlar

Nummer
260734-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Am Weinstock Straße· Holzlar, Beuel Hauptort
  • Hauptstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Finkenweg Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260734 Bürgerantrag: Antrag auf beidseitiges Parkverbot im Bereich der Hauptstraße in Holzlar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260734-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Antrag auf beidseitiges Parkverbot
im Bereich der Hauptstraße in Holzlar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ein Parkverbot, wie vom Antragsteller gefordert, wird aus verkehrlicher Sicht
kritisch gesehen. Auf der Hauptstraße in Holzlar ist im Abschnitt zwischen dem
Finkenweg und Am Weinstock sowie in weiteren Teilstücken bereits ein
absolutes Haltverbot in Fahrtrichtung Osten eingerichtet.
Darüber hinaus sind der Verwaltung keine Beschwerden von den
SWB/Busfahrern über Behinderungen durch parkende Fahrzeuge auf dem vom
Bürger genannten Abschnitt bekannt.
Die verbleibenden Fahrbahnbreiten liegen bei mindestens 4 m, sodass
ausreichend Platz für Busse vorhanden ist. Zwischen den geparkten
Fahrzeugen finden sich zudem ausreichend große, unbeparkte Lücken, die für
den Ausweichverkehr geeignet sind.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass
alternierend am Fahrbahnrand abgestellte Pkw durch die Einengung der
Fahrbahn eine Verkehrsberuhigung erzielen. Dies hat insbesondere auf
geradlinig verlaufenden Straßen einen verlangsamenden Einfluss auf den
Verkehr. Auf weiten Teilen der Hauptstraße in Holzlar gilt inzwischen Tempo
30, zudem wird mittels Gefahrenzeichen auf spielende Kinder hingewiesen. Bei
Einrichtung eines durchgehenden Parkverbots ist erfahrungsgemäß mit
vermehrten Geschwindigkeitsverstößen zu rechnen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de