260734-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf beidseitiges Parkverbot im Bereich der Hauptstraße in Holzlar
Kerndaten
- Nummer
- 260734-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Am Weinstock Hauptort
- Hauptstraße
- Finkenweg
- Holzlar
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.094 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260734-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Antrag auf beidseitiges Parkverbot im Bereich der Hauptstraße in Holzlar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ein Parkverbot, wie vom Antragsteller gefordert, wird aus verkehrlicher Sicht kritisch gesehen. Auf der Hauptstraße in Holzlar ist im Abschnitt zwischen dem Finkenweg und Am Weinstock sowie in weiteren Teilstücken bereits ein absolutes Haltverbot in Fahrtrichtung Osten eingerichtet. Darüber hinaus sind der Verwaltung keine Beschwerden von den SWB/Busfahrern über Behinderungen durch parkende Fahrzeuge auf dem vom Bürger genannten Abschnitt bekannt. Die verbleibenden Fahrbahnbreiten liegen bei mindestens 4 m, sodass ausreichend Platz für Busse vorhanden ist. Zwischen den geparkten Fahrzeugen finden sich zudem ausreichend große, unbeparkte Lücken, die für den Ausweichverkehr geeignet sind. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass alternierend am Fahrbahnrand abgestellte Pkw durch die Einengung der Fahrbahn eine Verkehrsberuhigung erzielen. Dies hat insbesondere auf geradlinig verlaufenden Straßen einen verlangsamenden Einfluss auf den Verkehr. Auf weiten Teilen der Hauptstraße in Holzlar gilt inzwischen Tempo 30, zudem wird mittels Gefahrenzeichen auf spielende Kinder hingewiesen. Bei Einrichtung eines durchgehenden Parkverbots ist erfahrungsgemäß mit vermehrten Geschwindigkeitsverstößen zu rechnen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de