← Vorlagen

260732 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Lengsdorf, Rita-Maiburg-Straße 161, 162 - Errichtung eines Tiny-/Modulhauses Az.: 10117/2026

Nummer
260732
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Rita-Maiburg-Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Im Pesch Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 921 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.973 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
260732
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Lengsdorf, Rita-Maiburg-
Straße 161, 162
- Errichtung eines Tiny-/Modulhauses
Az.: 10117/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.06.2026 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau-
voranfrage negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 Baugesetzbuch (BauGB)
verstößt.
Begründung
Geplant ist die Errichtung eines Tiny- / Modulhauses mit bis zu 70 m² Grund-
fläche auf dem Grundstück Rita-Maiburg-Str. (Flurstücke 161, 162) bzw. alter-
nativ auf dem Grundstück Im Pesch 15 (Flurstück 786).
Die Vorhabengrundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
7520-7 vom 20.08.1976, so dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach
§ 30 BauGB richtet. Darüber hinaus liegen diese auch im Geltungsbereich des
Landschaftsplans Kottenforst im Landschaftsschutzgebiet – Entwicklungsziel 2.
Das Flurstück 786 (Im Pesch 15) liegt teilweise im Bereich des festgesetzten
Reinen Wohngebietes. Die für das Vorhaben angefragte Teilfläche liegt jedoch
vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche in einem Bereich,
der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Die beiden an das
Grundstück angrenzenden Flurstücke 161 und 162 liegen vollständig innerhalb
des als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesenen Bereichs. Dieser Festset-
zung widerspricht die Bebauung mit einem Tinyhaus zu Wohnzwecken.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Absatz
2 BauGB kann hier nicht in Aussicht gestellt werden, da die Grundzüge der
Planung berührt werden und die Planung nicht mit den öffentlichen Belangen
vereinbar ist. Auch eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB ist nicht mit öffentli-Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
chen Belangen vereinbar, da das Bauvorhaben durch die Lage im Landschafts-
schutzgebiet auch landschaftsschutzrechtliche Belange tangiert.
Die Grundstücke liegen im Bereich des Entwicklungsziels 2 des Landschafts-
planes Kottenforst. In diesem Bereich soll die Anreicherung bzw. ökologische
Aufwertung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen gefördert wer-
den. Die Errichtung eines Tinyhauses steht diesen landschaftsschutzrechtli-
chen Belangen entgegen. Darüber hinaus wäre bei einer Genehmigung auch
mit einer Vorbildfunktion des Vorhabens zu rechnen.
Anlage/n
1 Auszug Liegenschaftskataster Rita-Maiburg-Str. 161, 162 (öffentlich)
2 Auszug B-Plan Rita-Maiburg-Str. 161, 162 (öffentlich)
3 Vorschlag zur Bebauung Rita-Maiburg-Str. 161, 162 (öffentlich)
4 Modulhauskatalog Rita-Maiburg-Str. 161, 162 (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
Seite 3 von 5
Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de