260730 · Beschlussvorlage
2. Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) hier: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260730
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260730 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 2. Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) hier: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 10.06.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 01.07.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Bonn zum zweiten Beteiligungsverfahren der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Begründung Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschloss am 14. März 2025, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetzes (LPlG) Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Die Stadt Bonn hat in diesem ersten Beteiligungsschritt fristgerecht eine verwaltungsweit abgestimmte und vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Stellungnahme eingereicht (DS-Nr. 252989 und DS-Nr. 252989-St). Nach Auswertung von rund 2.500 Hinweisen aus der ersten Beteiligung wurde der Planentwurf überarbeitet. Die Landesregierung hat am 3. März 2026 den überarbeiteten Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) und eine zweite Beteiligung beschlossen. In der Zeit vom 17. März bis 17. April 2026 konnte im Rahmen der zweiten Beteiligung zu den im Vergleich zur ersten Beteiligung erfolgtenSeite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Textänderungen- bzw. -ergänzungen Stellung genommen werden. Eine Stellungnahme zu den nicht geänderten Teilen des Entwurfs zur 3. Änderung des LEP NRW war nicht vorgesehen. Der überarbeitete Entwurf sieht Erleichterungen für den Ausbau von erneuerbaren Energien, Speicheranlagen sowie für Anlagen zu Verteidigungszwecken, zum zivilen Bevölkerungsschutz und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vor. Geringfügig angepasst wurden insbesondere auch die Erläuterungen zu Ziel 2-4 (Entwicklung der Ortsteile im Freiraum) und zu Ziel 6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung), ohne Veränderungen der Grundaussagen. Neu hinzugekommen sind die nachstehenden Ziele und Grundsätze: • Neues Ziel 5.5: Sonderregelungen in Tagebaufolgelandschaften • Neuer Grundsatz 6.3-6: Zielabweichungsverfahren für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit besonderer Lagegunst • Ergänzung bei Ziel 6.5-2:Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen – Aufnahme einer weiteren Ausnahmebestimmung • Neuer Grundsatz 7.2-4: Vermeidung von Beeinträchtigungen (in Bezug auf Ziel 7.2-3) • Neuer Grundsatz 7.2-7 Lenkung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen durch die Regionalplanung • Neues Ziel 9.2-7 Standorte zur Aufbereitung und Wiederverwendung von mineralischen Recyclingbaustoffen Nach verwaltungsinterner Prüfung der im Vergleich zur ersten Beteiligung erfolgten Textänderungen- bzw. -ergänzungen wurde die in der Anlage beigefügte Stellungnahme formuliert. Für die Stadt Bonn sind insbesondere die Ergänzungen bei Ziel 6.5-2 zu Themen des großflächigen Einzelhandels relevant und in ihrer vorliegenden Fassung anpassungsbedürftig. Die Inhalte der städtischen Stellungnahme im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens zur 3. Änderung des LEP NRW fanden keine Berücksichtigung bei der Planüberarbeitung, so dass diese Hinweise weiterhin Bestand haben und erneut Gegenstand der Stellungnahme sind. Aufgrund der kurzen Auslegungsfrist hat die Stadt Bonn nach Prüfung der Unterlagen und verwaltungsinterner Abstimmung fristgerecht eine Stellungnahme vorbehaltlich der Zustimmung des Rates beim Land NRW eingereicht. Die vorbehaltlich der Zustimmung des Rates eingereichte Stellungnahme ist im Anhang beigefügt. Anlage/nSeite 2 von 9 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1 STN_Stadt Bonn_3.Aen_LEP (öffentlich)Seite 3 von 9 Seite 4 von 9 Seite 5 von 9 Seite 6 von 9 Seite 7 von 9 Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de