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260730 · Beschlussvorlage

2. Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) hier: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Bonn

Nummer
260730
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 01.07.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260730
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
2. Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des
Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen
(LEP NRW)
hier: Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
10.06.2026 Empfehlung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.06.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
01.07.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Bonn zum zweiten
Beteiligungsverfahren der 3. Änderung
des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW).
Begründung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschloss am 14. März 2025,
den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern und
die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit §
13 Landesplanungsgesetzes (LPlG) Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Die
Stadt Bonn hat in diesem ersten Beteiligungsschritt fristgerecht eine
verwaltungsweit abgestimmte und vom Rat der Stadt Bonn beschlossene
Stellungnahme eingereicht (DS-Nr. 252989 und DS-Nr. 252989-St).
Nach Auswertung von rund 2.500 Hinweisen aus der ersten Beteiligung wurde
der Planentwurf überarbeitet. Die Landesregierung hat am 3. März 2026 den
überarbeiteten Entwurf zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP)
und eine zweite Beteiligung beschlossen.
In der Zeit vom 17. März bis 17. April 2026 konnte im Rahmen der zweiten
Beteiligung zu den im Vergleich zur ersten Beteiligung erfolgtenSeite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Textänderungen- bzw. -ergänzungen Stellung genommen werden. Eine
Stellungnahme zu den nicht geänderten Teilen des Entwurfs zur 3. Änderung
des LEP NRW war nicht vorgesehen.
Der überarbeitete Entwurf sieht Erleichterungen für den Ausbau von
erneuerbaren Energien, Speicheranlagen sowie für Anlagen zu
Verteidigungszwecken, zum zivilen Bevölkerungsschutz und zur Verbesserung
des Hochwasserschutzes vor. Geringfügig angepasst wurden insbesondere
auch die Erläuterungen zu Ziel 2-4 (Entwicklung der Ortsteile im Freiraum) und
zu Ziel 6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung),
ohne Veränderungen der Grundaussagen.
Neu hinzugekommen sind die nachstehenden Ziele und Grundsätze:
• Neues Ziel 5.5: Sonderregelungen in Tagebaufolgelandschaften
• Neuer Grundsatz 6.3-6: Zielabweichungsverfahren für gewerbliche und
industrielle Nutzungen mit besonderer Lagegunst
• Ergänzung bei Ziel 6.5-2:Standorte des großflächigen Einzelhandels mit
zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen
Versorgungsbereichen – Aufnahme einer weiteren
Ausnahmebestimmung
• Neuer Grundsatz 7.2-4: Vermeidung von Beeinträchtigungen (in Bezug
auf Ziel 7.2-3)
• Neuer Grundsatz 7.2-7 Lenkung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und
Ersatzverpflichtungen durch die Regionalplanung
• Neues Ziel 9.2-7 Standorte zur Aufbereitung und Wiederverwendung
von mineralischen Recyclingbaustoffen
Nach verwaltungsinterner Prüfung der im Vergleich zur ersten Beteiligung
erfolgten Textänderungen- bzw. -ergänzungen wurde die in der Anlage
beigefügte Stellungnahme formuliert.
Für die Stadt Bonn sind insbesondere die Ergänzungen bei Ziel 6.5-2 zu
Themen des großflächigen Einzelhandels relevant und in ihrer vorliegenden
Fassung anpassungsbedürftig.
Die Inhalte der städtischen Stellungnahme im Rahmen des ersten
Beteiligungsverfahrens zur 3. Änderung des LEP NRW fanden keine
Berücksichtigung bei der Planüberarbeitung, so dass diese Hinweise weiterhin
Bestand haben und erneut Gegenstand der Stellungnahme sind.
Aufgrund der kurzen Auslegungsfrist hat die Stadt Bonn nach Prüfung der
Unterlagen und verwaltungsinterner Abstimmung fristgerecht eine
Stellungnahme vorbehaltlich der Zustimmung des Rates beim Land NRW
eingereicht.
Die vorbehaltlich der Zustimmung des Rates eingereichte Stellungnahme ist im
Anhang beigefügt.
Anlage/nSeite 2 von 9
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1 STN_Stadt Bonn_3.Aen_LEP (öffentlich)Seite 3 von 9
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Datenstand: 02.11.2026, 22:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de