260727 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalsanierung Hermannstraße/Steinerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 260727
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Berliner Platz Hauptort
- Hermannstraße
- Steinerstraße
- Stadthaus
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.927 Zeichen)
An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Hermannstraße und Steinerstraße Kanalsanierung Hermannstraße und Steinerstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn saniert ab Anfang Mai 2026 in der Hermannstraße und Steinerstraße von Hermannstraße Haus Nr. 58 bis Steinerstraße Haus Nr. 54 die schadhaften Kanäle. Zuerst wird ein Schacht im Einmündungsbereich Hermannstraße/Steinerstraße erneuert und anschließend werden weitere Schächte und Straßenabläufe in offener Bauweise instandgesetzt. Im Anschluss werden die Kanäle grabenlos durch den Einzug eines Schlauchliners saniert. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 9. November 2023 unter der DS-Nummer 231096 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in den Straßen zu Beeinträchtigungen kommt. Im Abschnitt von Hermannstraße Haus Nr. 78 bis Hermannstraße Haus Nr. 70 werden die Kanalbauarbeiten unter Vollsperrung ausgeführt. Im weiteren Abschnitt von Hermannstraße Haus Nr. 70 bis Haus Nr. 58 und von der Einmündung Steinerstraße/Hermannstraße bis Steinerstraße Haus Nr. 54 ist eine halbseitige Bauweise vorgesehen. Anlieger können bis zur Baustelle vorfahren. Umleitungen für den Straßenverkehr werden ausgeschildert. Die Gehwege bleiben während den Bauarbeiten frei. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Straßenausbaubeiträge: Die Maßnahme löst keine Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land NRW erstattet. Bauzeit: Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte Juni 2026 fertiggestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Fertigstellung zum Beispiel durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter verzögert. Der Einzug des Schlauchliners erfolgt nach den Kanalbauarbeiten und wird frühzeitig per Infobrief der ausführenden Firma angekündigt.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Tiefbau/Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Lena Batt, Telefon 0228-77 36 60 lena.batt@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie hier: www.bonn.de/baustellen Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im April 2026 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de