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260725 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Umsetzungsstand der Maßnahmen und Empfehlungen aus dem Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn

Nummer
260725
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Post Tower Straße· Gronau, Bonn
  • Sternenburgstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Schieffelingsweg Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Pascalstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • An der Josefshöhe Straße· Auerberg, Bonn
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Sportausschusses 24.06.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260725
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Aktueller Umsetzungsstand der Maßnahmen und
Empfehlungen aus dem Gutachten zur
Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Sportausschuss 24.06.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 12.12.2019 das Gutachten zur Sportent-
wicklung in der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmen und Empfehlungen zu
prüfen und einen Vorschlag für eine Umsetzung zu machen (DS 190476).
Begleitend zum Prozess der Sportentwicklungsplanung wurde eine Lenkungs-
gruppe gegründet mit Vertreter*innen des Schulamtes, Amtes für Soziales und
Wohnen, Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Gesundheitsamtes, Stadtpla-
nungsamtes, Amtes für Umwelt und Stadtgrün und des Städtischen Gebäude-
managements sowie dem Stadtsportbund e.V. und der Behindertengemein-
schaft e.V.
Die Lenkungsgruppe tagt seit Herbst 2020 regelmäßig zur Prüfung, Umsetzung
und Konkretisierung der Maßnahmen und Empfehlungen der Sportentwick-
lungsplanung.
Das Gutachten enthält Handlungsempfehlungen für 118 Maßnahmen in 8
Handlungsfeldern. Erste Berichte zum Umsetzungsstand der Maßnahmen und
Empfehlungen erfolgten im Februar 2022 (DS 220182), im Mai 2023 (DS
230368) und im Mai 2025 (DS 252851).
Seit der letzten Berichterstattung konnten weitere Maßnahmen umgesetzt bzw.
begonnen werden. Im Anhang ist der aktuelle Bearbeitungsstand zu den jewei-
ligen Maßnahmen dargestellt.
Tabellarisch aufgelistet sind alle 118 Maßnahmen aus dem Gutachten, der ak-
tuelle Umsetzungsstand, eine qualitative Beschreibung und eine Definition der
Verantwortlichkeiten.
Beim Umsetzungsstand gibt es folgende Kategorien:
1.Die Maßnahme ist (vollständig oder teilweise) umgesetzt worden.
2.Die Maßnahme ist bereits begonnen worden.
3.Die Maßnahme ist bereits begonnen und ein laufender Prozess.
4.Die Maßnahme ist noch nicht begonnen worden.
5.Die Maßnahme soll/kann nicht umgesetzt werden.Seite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Im Ergebnis wurden 92 Maßnahmen bereits umgesetzt oder die Umsetzung ist
begonnen. 12 Maßnahmen sollen oder können derzeit nicht umgesetzt werden.
14 Maßnahmen wurden noch nicht begonnen. Gründe hierfür sind in der Tabel-
le zum Umsetzungsstand angegeben. Demnach sind 87 Prozent der Maßnah-
men abgeschlossen oder in der Umsetzung. 13 Prozent der Maßnahmen wur-
den noch nicht begonnen. Die 12 nicht umsetzbaren Maßnahmen wurden hier-
bei nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung beabsichtigt in den nächsten Jahren eine Fortschreibung der
Sportentwicklungsplanung durchzuführen und diese extern zu beauftragen.
Hierfür soll im Doppelhaushalt 2027/2028 ein Haushaltsansatz gebildet werden.
Anlage/n
1 Umsetzung der Maßnahmen SEP_Gesamtliste_20.04.2026 (öffentlich)Seite 2 von 7
Aktueller Umsetzungsstand der Maßnahmen und Empfehlungen aus dem Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn (2026)
Maßnahme Nr. Verantwortlich Maßnahme Priorität Umsetzungsstand Qualitative Beschreibung
1 1.1.1 Amt 52
Neuausrichtung der Abstimmungsprozesse bei Projekten mit
Sport- und Bewegungsinhalten 1 laufender Prozess
Ein ämterübergreifender Austausch findet regelmäßig statt. Sport- und bewegungsbezogene Projekte, bei denen mehrere Ämter beteiligt sind, werden gemeinsam geplant. Zudem wird
Sport und Bewegung als Querschnittsthema gesehen und bei Projekten anderer Ämter berücksichtigt (z.B. Umgestaltung Rheinuferpromenade, Aufwertung Park Medinghoven,
Schulhofgestaltung Tannenbusch).
2 1.2.1 Amt 52
Etablierung der Lenkungsgruppe für die
Sportentwicklungsplanung (SEP) 1 umgesetzt
Die im Zusammenhang der Sportentwicklungsplanung eingerichtete Lenkungsgruppe tagt seit September 2020 regelmäßig. Die Lenkungsgruppe hat sich zwischenzeitlich eine
Geschäftsordnung gegeben.
3 1.2.2 Amt 52 Etablierung von Arbeitsrunden 2 umgesetzt
Arbeitsgruppen wurden zu verschiedenen Schwerpunkten gegründet und finden regelmäßig statt. Beteiligt sind je nach Thema verschiedene Fachämter und weitere Organisationen /
Kooperationspartner.
4 1.3.1 Amt 52 Erarbeitung vertraglicher Regelungen mit dem Stadtsportbund 1 umgesetzt
Es wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Bonn und dem Stadtsportbund abgeschlossen (DS 212312). Es wurden gemeinsame strategische Ziele und Themenschwerpunkte
(Nachhaltigkeitskonzept, stärkere Sozialraumorientierung, Stärkung der Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, Förderung des Leistungssports, Belegung von Sporthallen, Netzwerk Sport
und Inklusion, Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes, Sport und Bewegung im öffentlichen Raum) und die operativen Aufgaben des SSB (Sport im Park, Sport- und
Bewegungsförderung an Schulen, Mitternachtssport, Streetsoccer-Tour, Sportabzeichen, Open Sunday) festgelegt. Eine Aktualisierung soll zukünftig vorgenommen werden.
5 1.3.2 Amt 52 Umsetzung und Evaluation der Sportentwicklungsplanung 2 laufender Prozess
Es findet ein regelmäßiger Austausch mit anderen Ämtern und dem SSB statt, um die Umsetzung und Evaluation der Sportentwicklungsplanung zu begleiten und neue Aktivitäten für den
Sport in Bonn zu skizzieren. Eine Berichterstattung an die Politik erfolgt regelmäßig. Für den Haushalt 2027/2028 ist angestrebt Mittel für eine Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung
zu beantragen.
6 1.4.1 Amt 52 Einstellung von sportwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen 1 umgesetzt Drei sportwissenschaftliche Mitarbeiter*innen wurden im Sport- und Bäderamt eingestellt.
7 1.4.2 Amt 52 Neue Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung im Amt 52 1 laufender Prozess
Die Themen Sportentwicklungsplanung, informelle Sport und Bewegungsräume im öffentlichen Raum, Leistungssportentwicklung, Sport und Bewegung in Bildungseinrichtungen,
Nachhaltigkeit, Inklusion im Sport wurden in die bestehende Organisationsstruktur des Sport- und Bäderamtes aufgenommen. Die Struktur des Amtes ist zuletzt zum 13.02.2026 durch eine
Organisationsverfügung angepasst worden. Die Themen Sportentwicklung, Infrastruktur,Betrieb und Unterhaltung der Sportaußenanlagen wurden hier in einer eigenen Abteilung
zusammengefasst.
8 1.4.3 Amt 52
Optimierung des Services des Sport- und Bäderamtes gegenüber
Dritten 2 laufender Prozess
Die Verbesserung der Verwaltungsverfahren erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Beschaffung eines digitalen/neuen
Sportstättenmanagementsystems wird vorraussichtlich noch im Jahre 2026 erfolgen. Ziel ist es, dass Vereine dann wieder online Belegungspläne aller städtischen Sportstätten einsehen und
hierüber auch direkt Belegungsanfragen stellen können.
9 1.5.1 Amt 52
Ausweitung des Fördermittelmanagements auf
private/wirtschaftsbezogene Förderungsmöglichkeiten 2 laufender Prozess
Die Fördermittelakquise wurde erfolgreich ausgeweitet. So konnten Fördermittel von Krankenkassen und Stiftungen für zwei Bewegungsprojekte und für den Bonn Unity Cup eingeworben
werden. Durch Fördermittel vom DOSB konnten zwei neue Sportboxen beschafft werden und es wurden fortlaufend nach Kommunalrichtlinie (ZUG) Mittel für energiesparende
Flutlichtbeleuchtung bewilligt. Auch für weitere Baumaßnahmen werden regelmäßig Fördermittel beantragt (z.B. Reuterpark, 2. Bauabschnitt - Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz in
den Kommunen)
10 1.6 Stadt Bonn
Sportentwicklung als Element einer gesamtstädtischen
Stadtentwicklung 1 laufender Prozess
Sport und Bewegung wird bei Projekten anderer Ämter zunehmend berücksichtigt. Es erfolgt ein regelmäßiger ämterübergreifender Austausch, bilateral, in Arbeitsgruppen oder im Rahmen
der Lenkungsgruppe Sportentwicklungsplanung.
11 1.7 Amt 61
Verzahnung der Radwegeplanung mit der
Sportentwicklungsplanung 2 laufender Prozess
Die Radwegeplanung erfolgt durch Amt 61-3 auf der Grundlage der politisch beschlossenen Ziele des Radentscheides (DS 202321). Aus Mitteln des Radentscheids sollen künftig die
Fahradabstellanlagen an den Sportstätten modernisiert werden.
12 2.1.1 Amt 52
Projektbezogene Förderung von Vereinen mit besonderen
Angeboten 2 laufender Prozess
Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Vereine, die Trendsportangebote, Angebote für Menschen mit besonderen Belastungen, Menschen aus anderen Kulturen, besondere
innovative Angebote aufnehmen wollen und hierfür einen Bedarf nachweisen, können im Rahmen der Sportförderung projektbezogen temporär im Sinne einer Anschubunterstützung
besonders gefördert werden. Die Nachfrage ist bisher gering, eine Aktualisierung des Fördertagbestandes ist geplant. Zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
am organisierten Sport ist ein Projekt mit Migrantensportvereinen gestartet.
13 2.1.2 Amt 52 Entwicklung und Umsetzung eines Bäderkonzept 1 laufender Prozess
Der Rahmenplan zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft ist im Juni 2020 beschlossen worden (DS 200671). Die noch umzusetzenden Maßnahmen aus dem Bäderkonzept sollen den
hoheitlichen Pflichtschwimmunterricht, die Förderung des Breiten- und Leistungssports der Schwimmsportvereine und das Freizeitschwimmen bedarfsgerecht ermöglichen. Zum
Umsetzungsstand wird in den politischen Gremien regelmäßig berichtet.
14 2.2.1 SGB, Amt 52 Optimierung der Barrierefreiheit von Sportstätten 2 laufender Prozess Die Barrierefreiheit wird bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Behindertengemeinschaft Bonn wird bei allen Maßnahmen einbezogen.
15 2.3.1 Amt 52
Einrichtung von Bewegungsgelegenheiten für Joggen, Rad- und
Rollsport 1 laufender Prozess
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Ertüchtigung öffentlicher Räume werden Bewegungsgelegenheiten für Joggen, Rad- und Rollsport mit eingerichtet (z.B. abgeschlossene Projekte:
Skatepark Beuel, Skate- und Pumptrack Reuterpark, Mobiler Pumptrack Pützchen).
16 2.3.2 Amt 52 Einführung einer Sportbox 2 umgesetzt
Durch die Aufstellung von Sportboxen in Bonn können Sport- und Fitnessgeräte im öffentlichen Raum ausgeliehen werden. Die erste Sportbox wurde auf dem Opernrasen 2020 aufgestellt.
Diese Box steht seit 2024 auf dem Bürgerplatz neben dem Jugendzentrum in Auerberg. Der Standortwechsel geht mit einem neuen Angebot einher. Seit September 2022 steht eine weitere
Sportbox am Post-Tower. Im Rahmen eines Förderprogramms des DOSB sind im Jahr 2023 zwei weiteren Sportboxen (Kurpark Bad Godesberg, Park Medinghoven) aufgestellt worden. Somit
stehen aktuell vier Sportboxen zur Verfügung.
17 2.3.3 Amt 52, BG Bonn
Erhöhung der Nutzungsqualität für Menschen mit
Beeinträchtigung im öffentlichen Raum 2 laufender Prozess
Bei neuen Sportangeboten im öffentlichen Raum werden räumliche, geräte- und angebotsbezogene niederschwellige Voraussetzungen geschaffen, um die Sportteilnahme von Menschen
mit Beeinträchtigungen zu erhöhen. Umgesetzte Projekte sind z.B. die Umgestaltung des Reuterparks in "Ein Platz für Alle" und Projekte, die im Rahmen des Förderprogramms Moderne
Sportstätte 2022 umgesetzt werden.
18 2.3.4 SSB Fortführung des Angebotes "Sport im Park" 1 umgesetzt Das informelle Sportangebot "Sport im Park" wird fortgeführt, um die Sportteilnahme der Bevölkerung zu erhöhen.
20 3.1.1 SGB
Sanierung schulischer Sportanlagen mit dem Qualitätsmerkmal
Q3/Q4 1 bereits begonnen
Die politischen Gremien haben im Jahr 2025 eine vom SGB vorgelegte Prioritätenliste für Baumaßnahmen beschlossen (DS252856). Diese Prioritätenliste beinhaltat auch Schulsportanlagen.
Erste Sanierungsmaßnahmen haben bereits begonnen.
21 3.1.2 SGB
Erarbeitung eines Zeit-Maßnahmenplans für Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen 1 bereits begonnen siehe 3.1.1
22 3.1.3 SGB
Bereitstellung von Mitteln für Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahem 1 laufender Prozess Für die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Sporthallen werden über den Wirtschaftsplan des SGB die benötigten Mittel zur Verfügung gestellt.
23 3.1.4 SGB Prüfung alternativer Modelle 2 bereits begonnen Zur zeitlichen Beschleunigung sollen, soweit möglich, Generalplanungen vergeben und TU-Verfahren durchgeführt werden.
1. Sport und Stadtentwicklung
2. Sport für alle Menschen
3. Erziehung und Bildung durch den Sport
Diverse Projekte an Sportanlagen und im öffentlichen Raum erhöhen die Bewegungsgelegenheiten für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen. Bei Planungsprozessen werden die
jeweiligen Nutzergruppen an der Entscheidung für die Gestaltung der Räume beteiligt. Bei allen Infrastrukturmaßnahmen wird berücksichtigt, dass diese multifunktional nutzbar sind. Im
Sportausschuss wird regelmäßig über laufende Projekte berichtet.
19 laufender Prozess2
Erhöhung der Bewegungsgelegenheiten für Kinder, Jugendliche
und ältere MenschenStadt Bonn2.3.5
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 3 von 7
24 3.2.1 Amt 52
Berücksichtigung von schul- und vereinssportlichen Bedarfen bei
geplanten Vorhaben 2 laufender Prozess Schul- und vereinssportliche Bedarfe werden bei geplanten Sanierungsvorhaben fortlaufend berücksichtigt. Schulsportliche Bedürfnisse haben dabei grundsätzlich Priorität.
25 3.2.2 SGB
Abstimmung von Sanierungsvorhaben zwischen SGB, dem
Schulamt und dem Sport- und Bäderamt 2 laufender Prozess Ein regelmäßiger Austausch findet statt.
26 3.3.1 Amt 52 Ersatz abgängiger Sportgeräte in schulischen Sportanlagen 1 laufender Prozess
Die Schulen bennen ihre Bedarfe nach lehrplangerechten Schulsportgeräten. Das Sport- und Bäderamt beschafft die beweglichen Geräte für die Sporthallen, die fest installierten Geräte
werden vom städtischen Gebäudemanagement beschafft.
27 3.3.2 Amt 52 Lehrplankonforme Ausstattung der Schulen mit Sportgeräten 2 laufender Prozess Bei dem Neubau von Schulsportanlagen wird zukünftig die Grundausstattung mit Sportgeräten nach den aktuellen lehrplanbezogenen Vorgaben der jeweiligen Schule vorgenommen.
28 3.3.3 SGB
Berücksichtung ausreichender Lagerflächen bei Sanierungs- und
Neubaumaßnahmen 3 laufender Prozess Die Lagerung von Sportgeräten der Sportvereine, die die Schulsportstätte dauerhaft nutzen, wird bei Sanierungs- und Neubauvorhaben besonders berücksichtigt.
29 3.4 Amt 52 Beibehaltung von Schwimmflächen für das Schulschwimmen 1 laufender Prozess
Aufgrund der sanierungsbedingten Schließung des Hardtbergbades sind die das Bad nutzenden Schulen seit Herbst 2024 auf andere Schwimmstandorte verteilt worden. Die aktuell
verfügbaren Kapazitäten an Wasserflächen sind für das Schulschwimmen ausreichend.
30 3.5.1 Amt 52
Bereitstellung ausreichender Kapazitäten zur Erfüllung des
Pflichtsportunterrichtes 1 laufender Prozess
Es erfolgt ein fortlaufender Abgleich der Bedarfe mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Im Rahmen einer Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung soll diese Aufgabenstellung
vertiefend betrachtet werden.
31 3.6 Amt 51
Erhalt und Ausbau von Kooperationen mit
Kindertageseinrichtungen 2 bereits begonnen
Bedingt durch einen erhelblichen Personalmangel konnte dieses Thema erst verspätet mit den Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft weiterverfolgt werden. Zum Ausbau der
Kooperationen sowie weiteren Maßnahmen der Bewegungsförderung in Kindertagesstätten gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem
Gesundheitsamt, dem Sport- und Bäderamt und dem Stadtsportbund.
32 3.7.1 Amt 52
Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Sport im Ganztag" und
Verbesserung der Kooperation mit Schulen 2 laufender Prozess
Es wurde eine Arbeitsgruppe "Sport im Ganztag" gegründet, an der das Schulamt, der SSB und Amt 52 teilnehmen. Die Arbeitsgruppe hat eine Umfrage bei OGS-Trägern und Schulen
durchgeführt, um die Bedarfe nach Sport- und Bewegungsangeboten zu erfassen und diese der derzeitigen Angebotssituation gegenüberzustellen. Auf Grundlage der Ergebnisse konnten
zwischenzeitlich Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen über den SSB aktiv vermittelt werden. Durch das Landesprogramm Startchancen ergeben sich neue
Kooperationsmöglichkeiten zwischen Schulen und Sportvereinen sowie weiteren Sportanbietern.
33 3.8.1 Amt 67, SGB
Prüfung und Erhöhung der Sicherheit für Schulsport im
öffentlichen Raum 2
noch nicht
begonnen
34 3.9.1 Amt 67, SGB Initiierung eines Modellversuchs zur Ertüchtigung von Schulhöfen 2 bereits begonnen
Am 23.04.2025 wurden, nach Vorgabe der Bauunterhaltung SGB, die Schulstandorte "Schulzentrum Hardtberg" und "St.Hedwig Hauptschule" begangen. Vor Ort wurden die Flächen in
Bereiche aufgeteilt und Potenziale zur Entsiegelung und zur naturnahen Aufwertung identifiziert. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden im Dezember 2025 entsprechende Kostenannahmen
zur Umsetzung in 2027/28 erstellt. Die Mittel werden Anfang März für den HH 27/28 angemeldet.
In 2027 wird nach HH-Freigabe ein Landschaftsarchitekt mit der Planung beauftragt. Ein Baubeginn wird für 2029 angestrebt.
35 3.9.2 SGB Vorsorgliche Lärmschutzmaßnahmen bei Schulneubauten 2 laufender Prozess
36 3.10.1 Amt 52
Schnittstellenfunktionen zum Tannenbusch-Gymnasium als NRW-
Sportschule 2 laufender Prozess
Das Sport- und Bäderamt fungiert als Schnittstelle zwischen der NRW-Sportschule Tannenbusch-Gymnasium, den Landesleistungsstützpunkten der Sportfachverbände und den beteiligten
Grundschulen und unterstützt diese im Rahmen der Möglichkeiten bei ihrem Ziel, Bildung und Leistungssport zu verbinden. Zur Förderung des Nachwuchs- und Spitzensports wurde eine
Kooperationsvereinbarung "Duale Karriere" mit der Staatskanzlei des Landes getroffen. Weiterhin gibt es zur Nachwuchsförderung Kooperationen und Bewegungsangebote an aktuell fünf
Grundschulen.
37 3.11 Amt 52 Ausbau von Kooperationen zu anderen Sporteinrichtungen 2 laufender Prozess
Es gibt Kooperationen und einen regelmäßigen Austausch zu anderen Sportorganisationen z.B. Bundesinstitut für Sportwissenschaften, Fußballkreis Bonn, Special Olympics NRW e.V.,
Sporthochschule Köln, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS), Deutscher Fechter-Bund e.V., Fußball-Verband Mittelrhein, Olympiastützpunkt Rheinland, Rhein-Sieg-Kreis.
38 4.1 SSB
Unterstützung von Sportvereinen, die ihre Betreungs-, Sozial- und
Sportarbeit neu ausrichten wollen 2 laufender Prozess
Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Das Sport- und Bäderamt unterstützt in Kooperation mit dem Amt für Soziales und Wohnen und dem Amt für Kinder, Jugend und
Familie projektorientiert diejenigen Sportvereine, die ihre Betreuungs-, Sozial- und Sportarbeit auf Stadtteile mit Menschen geringerer Teilhabe am Sport neu ausrichten wollen.
Sportangebote für Kinder und Jugendliche werden bevorzugt gefördert. Im Rahmen einer Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung soll diese Aufgabenstellung vertiefend betrachtet
werden.
39 4.1.1 Amt 52 Förderung des Ehrenamtes im Rahmen der Sportförderrichtlinien 2 umgesetzt
Die Sportförderrichtlinien sehen mittlerweile vor, dass ehrenamtlich erbrachte Tätigkeiten bei der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen von Sportvereinen finanziell in Ansatz gebracht
werden können.
40 4.2.1 Amt 52 Erhöhung des nicht organisierten, informellem Sporttreibens 2 laufender Prozess
Die Bewegungsraumsituation in den Ortsteilen mit hoher Verdichtung der Räume und einem hohen Anteil an Menschen mit sozialen Belastungen (z.B. Tannenbusch, Auerberg, Bad
Godesberg, Pennenfeld) wurde verbessert. Vorhandene Bewegungsflächen wurden aufgewertet bzw. sollen aufgewertet werden. Bei allen Infrastrukturmaßnahmen wird berücksichtigt,
dass diese multifunktional nutzbar sind. Im Sportausschuss wird regelmäßig über laufende Projekte berichtet.
41 4.3.1 Amt 51, Amt 67 Bolzplatzoffensive 2 bereits begonnen
In 2025 wurde eine Bestandserfassung aller Bolzplätze vorgenommen und eine Liste erstellt, in der die Priorisierung der
Sportentwicklungsplanung und Spielbereichsbedarfsplanung aufgenommen und abgeglichen wurden. Es wurde entschieden
mehrere Bolzplätze als Sammelauftrag an ein Landschaftsarchitekturbüro zu übergeben. Entsprechend wurde für den HH 27/28
ein Maßnahmenpaket von 5 Bolzplätzen und dazugehörige Kostenannahmen erstellt. Die erforderlichen Mittel werden Anfang März für den HH 27/28 angemeldet. Ein Baubeginn wird für
2029 angestrebt.
42 4.4 Amt 67
Berücksichtigung von Bewegungsgelegenheiten bei öffentlichen
Freiraumplanungen 1 laufender Prozess
Bewegungsangebote werden, wo sinnvoll, bei der Planung für eine breite Nutzergruppe bereits berücksichtigt (z.B. Schulzentrum Tannenbusch). Regelmäßige Abstimmungen finden statt.
Eine Tanzfläche wird bei der Rheinufergestaltung berücksichtigt. Bei der Aufwertung des Parks Medinghoven sollen Sportgelegenheiten errichtet werden.
43 4.5 SGB, Amt 52
Prüfung und Schaffung der Barrierefreiheit bei vorhandenen
Sportanlagen 1 laufender Prozess Maßnahmen der Barrierefreiheit werden im Rahmen von Sanierungsarbeiten berücksichtigt.
44 5.1.1 SGB
Prioritätenliste erstellen zur Mängelbehebung, personelle
Verstärkung 1 bereits begonnen siehe 3.1.1
45 5.1.2 SGB Reperaturen bei Gebäuden mit geringen Mängeln durchführen 1 laufender Prozess Umsetzung erfolgt stetig.
46 5.1.3 SGB Neubau Sporthalle Marie-Kahle-Gesamtschule 2
noch nicht
begonnen Für einen solchen Neubau konnte derzeit noch kein verfügbares Grundstück ermittelt werden.
47 5.1.4 Amt 52, Amt 61
Neubau einer Sporthalle für die Engelsbachschule und
Waldschule 2 bereits begonnen
Aktuell ist vorgesehen, die Sporthalle durch den Verein HTC errichten zu lassen. Dieser wird die Sporthalle in den Vormittagsstunden den Schulen zur Verfügung stellen. Zur Errichtung der
Sporthalle ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein entsprechender Zielbeschluss wird derzeit vorbereitet.
48 5.1.5 SGB
Prüfung des Neubaus einer Handball-Sporthalle im Stadttbezirk
Beuel (siehe auch 7.1.2) 2 bereits begonnen
Die politischen Gremien haben im Dezember 2024 die Errichtung einer Dreifachturnhalle mit Tribünen am Standort Rölsdorf beschlossen (DS242092). Die planung konnte seitdem an einen
Generalplaner vergeben werden.
4. Sport als Mittel für sozialen Zusammenhalt
5. Sport und Räume
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 7
49 5.1.6 SGB
Sanierung oder Neubau von zwei Einfachhallen am Heinrich-
Hertz-Berufskolleg 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
50 5.1.7 SGB
Sanierung oder Neubau von zwei Einfachhallen an der Bertolt-
Brecht-Gesamtschule 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
51 5.1.8 SGB Sanierung oder Neubau der Sporthalle Sternenburgstraße 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
52 5.1.9 SGB Sanierung der Dreifachhalle des Heinrich-Hertz-Berufskollegs 2 bereits begonnen Teilsanierung ist erfolgt
53 5.1.10 SGB Sanierung der Sporthalle der Bertolt-Brecht-Gesamtschule 2 bereits begonnen Eine Teilsanierung ist erfolgt. Die Sporthalle ist nach dem Brand wieder nutzbar.
54 5.1.11 SGB Sanierung der Josef-Strunck-Halle 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
55 5.1.12 SGB Sanierung der Sporthallen am Abendgymnasium 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
56 5.1.13 SGB Sanierung der Sporthalle an der OGS Andreasschule 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
57 5.1.14 SGB Sanierung der Sporthalle an der Gertrud-Bäumer-Realschule 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
58 5.1.15 SGB Abriss und Neubau der Sporthalle am Schieffelingsweg 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
59 5.1.16 SGB Sanierung/Neubau der Dreifachhalle Pennenfeld 2 bereits begonnen
Der Rat der Stadt hat im Dezember 2025 anstelle einer Sanierung der Sporthalle den Abriss und die anschließende Errichtung von zwei Dreifeld-Sporthallen an diesem Standort beschlossen
(DS253567).
60 5.1.17 SGB Sanierung der Sporthalle KGS Holzlar 2
noch nicht
begonnen siehe 3.1.1
61 5.1.18 SGB Entwicklung der weiteren Neubau- und Sanierungsprojekte 2
noch nicht
begonnen Priorisierung erfolgt durch das Sport- und Bäderamt. Erledigung im Rahmen der personellen Kapazitäten des SGB.
62 5.2.1 Amt 52
Belegungen über ein Onlineverfahren öffentlich zugänglich
machen 1 bereits begonnen siehe 1.4.3
63 5.2.2 Amt 52 Erhöhung der Nutzungskapazitäten zwischen 8.00-13.00 Uhr 2 laufender Prozess
Derzeit sind einige Sporthallen aus sanierungsbedingten Gründen geschlossen. Es ergibt sich damit aktuell eine Mangelsituation, so dass in der Folge die verfügbaren Sporthallen stark
ausgelastet sind.
64 5.2.3 Amt 52 Erhöhung der Nutzungskapazitäten zwischen 13.00-17.00 Uhr 2 laufender Prozess siehe 5.2.2
65 5.2.4 Amt 52
Schaffen von freien Nutzungskapazitäten zwischen 17.00-22.00
Uhr 2 laufender Prozess
siehe 5.2.2 Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 Änderungen zur Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten beschlossen. Nach dieser Änderung stehen die städtischen
Sporthallen grundsätzlich ab 17:00 Uhr den Sportvereinen zur Verfügung.
66 5.2.5 Amt 52 Neuregelung der Belegung und Vergabe flexibler Nutzungszeiten 1 bereits begonnen
Amt 52 hat ein Pilotprojekt zur Überprüfung der Auslastung der Hardtberghalle und der Dreifachhalle der IGS-Beuel durch den Einsatz von Sensoren beauftragt (Mitteilungsvorlage
DS232372). Nach Beendigung dieses Pilotprojektes wird die Verwaltung zu den Erkenntnissen und dem weiteren Vorgehen berichten.
67 5.2.6 Amt 52
Prüfung der Nutzung von freien Zeiten in nichtstädtischen
Sportanlagen 2 laufender Prozess
Amt 52 ist mit einigen Eigentümern von nichtstädtischen Sportanlagen im Gespräch. So wird z.B. die Sporthalle an der LVR-Christopherusschule auch in den Abendstunden den Vereinen zur
Verfügung gestellt. Zeiten im Berufskolleg Rhein-Sieg Kreis und im Ausbildungszentrum des Telekom Domes wurden angemietet.
68 5.2.7 Amt 52
Einführung eines Anreizsystems für die freiwillige Abgabe nicht
genutzter Hallenzeiten 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
69 5.2.8 Amt 52
Nutzung der freien Kapazitäten durch andere
gemeinwohlorientierte Nutzungen 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden siehe hierzu 5.2.2. Aufgrund der bestehenden Mangelsituation kann diese Maßnahme derzeit nicht umgesetzt werden.
70 5.2.9 Amt 52 Ergänzung des Sportstättenkatasters 2 bereits begonnen Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Sportstättenbelegungsmanagements soll auch das Sportstättenkataster betrachtet werden.
71 5.3.1 Amt 52 Umgestaltung des Reuterparks zum "Ein Platz für alle" 1 bereits begonnen
Der Reuterpark wurde in einen inklusiven Sport- und Freizeitplatz für alle Generationen umgewandelt. Die Arbeiten am 1. Bauabschnitt sind abgeschlossen. Dieser umfasst den südlichen
Parkbereich um das Haus der Jugend mit einer Fläche von ca. 15.000 qm. Gebaut wurde eine inklusive Skate- und Pumptrackanlage, zwei Spielplatzinseln, eine Bouleinsel, eine große
Liegewiese und eine Hundeauslaufwiese. Die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt wurde beschlossen (DS241623). Hier sind Multifunktionsflächen für den Sport, Baketball, Calisthenics
Geräte, eine Boulderwand und eine öffentliche Toilettenanlage geplant. Ein Baubeginn ist für 2026 geplant.
74 5.3.4
Amt 67, bonnorange
AöR
Optimierung der Sauberkeit und Pflege von öffentlichen
Freiräumen, die Schulen nutzen 2 laufender Prozess
Der Pflegestandard der öffentlichen Parkanlagen ist i. d. R. gut. Er ist wesentlich von den personellen und finanziellen Ressourcen des Amts abhängig. Die Müllbeseitigung (Sauberkeit) ist
Aufgabe der bonnorange AöR.
75 5.3.5 Amt 67
Fitnessparcours Pascalstraße - Holzhackschnitzel für kurzfristige
Nutzung 2 umgesetzt
76 5.3.6 Amt 67 Fitnessparcours Pascalstraße - Intensivierung der Pflege 2 umgesetzt
77 5.3.7 Amt 67 Fitnessparcours Pascalstraße - Umsiedlung an einen anderen Ort 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden Der Outdoor-Fitnessparcours wird am Standort gut angenommen, eine Umsiedlung ist deshalb nicht vorgesehen.
Umgestaltung des Endenicher ParksAmt 52, Amt 67
Für einen Teilbereich der Bolzplatzfläche am TüV-Medinghoven wurde der B-Plan geändert mit dem Ziel eine öffentliche Kindertagesstätte an dem Standort zu realisieren. Die Sanierung
der verbleibenden Bolzplatzfläche wurde daher bis zur Fertigstellung der Kitabaumaßnahme zurückgestellt. Ein Termin für die bauliche Fertigstellung der Kindertagesstätte ist zurzeit nicht
absehbar.
Die Sanierung bzw. Überplanung der Bolzplatzfläche am TüV Medinghoven wurde aufgrund der Zeitschiene zunächst als Maßnahme für eine spätere Umsetzung aus investiven Mitteln der
Pauschale zur Umsetzung der Sportentwicklungsplanung vorgeschlagen (vergleiche Vermerk vom 10.08.2021 zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 08.06.2021 - DS-Nr.: 201928-29).
bereits begonnen1
Der Endenicher Park soll in einen öffentlich zugänglichen, ganzjährlich nutzbaren Sport- und Bewegungspark ausgebaut werden (DS 210758). Die Entwurfsplanung wurde beschlossen
(DS242008). Ein Baubeginn ist für 2026 geplant.72 5.3.2
73
noch nicht
begonnen2
Neugestaltung der Wiese gegenüber dem TÜV als Sport- und
ErlebnisflächeAmt 675.3.3
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 7
78 5.3.8 noch festzulegen Derletal - Erhöhung der Sicherheit 2
noch nicht
begonnen
79 5.3.9 Derletal - Zugang zu Sanitäranlagen 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
Bei den Maßnahmen im Derletal wäre der Naturschutz zu beachten, da es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt. Für Aufbauten wie Toiletten wäre daher eine Genehmigung oder
Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde notwendig.
80 5.3.10 Amt 52 Derletal - Installation einer Discgolf-Anlage 1 umgesetzt Das Projekt ist abgeschlossen. Die Anlage wurde im November 2020 eröffnet.
81 5.3.11 Amt 52
Prüfung der Legalisierung einer Mountainbike-, Dirtbike-,
Downhill-Strecke 2 bereits begonnen
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden veröffentlicht. Die weiteren Maßnahmen (Bürgerbeteiligung, Beauftragung Gutachten) zur Errichtung eines legalen Mountainbike-Korridors
wurden geändert beschlossen (DS 220891).Mit wesentlichen Akteuren (Naturschutzverbände, Vertreter der Mountainbikeszene, Untere Naturschutzbehörde, Deutscher Alpenverein) haben
Gespräche stattgefunden und werden fortgesetzt.
82 5.3.12 Amt 67 Rigal'sche Wiese - Anbringung von Hecken für mehr Schutz 3
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
83 5.3.13 Amt 67 Rheinaue - Installation von kleinen Fußballtoren 3
kann derzeit nicht
umgesetzt werden
84 5.3.14 Amt 67 Rheinaue - Erhöhung der Barrierefreiheit der Wegeführung 3
kann derzeit nicht
umgesetzt werden
85 5.3.15 Amt 67 Rheinaue - Installation von Sitzmöglichkeiten 3
kann derzeit nicht
umgesetzt werden
86 5.3.16 noch festzulegen Rheinaue - Verbesserung des Zugangs zu Sanitäranlagen 3
kann derzeit nicht
umgesetzt werden
87 5.3.17 Amt 52
Marktwiesen Pützchen - Temporäre Container für
Materiallagerung 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
Auf einem Teil des ehemaligen Sportplatzes wurde ein mobiler Pumptrack aufgestellt. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren zur Nachnutzung weiterer Flächen von Pützchens Marktwiesen ist
gestartet.
88 5.3.18 Amt 67 "Erzberger Ufer" - Sanierung der Tribünen und Sanitäranlagen 2 bereits begonnen
89 5.3.19 Amt 67 "Erzberger Ufer" - Installation von Sitzmöglichkeiten 2 bereits begonnen
90 5.3.20 Amt 67 Hofgarten - Verbesserung der Spielflächen für Boule 2 umgesetzt
91 5.3.21 Amt 67 Hofgarten - Schaffung von Zugängen zu Sanitäranlagen 2 umgesetzt
92 5.3.22 Amt 67 Hofgarten - Ausstattung mit weiteren Sitzmöglichkeiten 2 umgesetzt
93 6.1.1 Amt 52
Identifizierung der zu verbessernden Verwaltungsverfahren und
Lösungen 1 laufender Prozess Es ist geplant ein Sportstättenmanagementsystem einzuführen. Dies wird Verwaltungsverfahren digitalisieren und vereinfachen.
94 6.1.2 Amt 52 Regelmäßiger Gesprächsaustausch mit dem Stadtsportbund 1 laufender Prozess Es findet ein regelmäßiger Jour fixe mit dem SSB statt, in dem gemeinsame Projekte, Abläufe, Zuständigkeiten und Fragen der Kooperation abgestimmt werden (1x/Monat).
95 6.2.1 Amt 52
Vorlage von Bedarfsplanungen als Voraussetzung zur Förderung
von vereinsanlagenen Anlagen 2
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
96 6.3 Amt 52
Besondere Sportförderung für Vereine mit systematischer und
nachhaltiger Zukunftsplanung 1 laufender Prozess
Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Vereine, die eine systematische und nachhaltige Zukunftsplanung vornehmen und durchführen, werden besonders gefördert. Die Stadt
und der SSB haben gemeinsam eine Informationsseite erstellt, um Vereine bei Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Im November 2023 wurde ein sog. Sideletter zu den
Sportförderrichtlinien verabschiedet (DS231488), der zusätzliche Fördertatbestände im Kontakt Klimaschutz und Nachhaltigkeit beinhaltet. Hierfür stehen über den Klimaplan jährlich 80.000
€ zur Verfügung. Weiterhin wurde eine Website "Nachhaltiger Sport" der Stadt Bonn erstellt. Außerdem hat Amt 52 zusammen mit dem SSB das Projekt "Nachhaltigere Sportvereine"
gestartet und die ersten Bonner Sportvereine mit einem Siegel ausgezeichnet.
97 6.3.1 Amt 52
Ergänzung der Unterstützungsleistungen durch den
Stadtsportbund 1 umgesetzt Der Kooperationsvertrag zwischen dem Sport- und Bäderamt und dem Stadtsportbund wurde beschlossen (DS 212312).
98 6.3.2 Amt 52 Beteiligung der Sportvereine an der Sportplatzpflege 1 umgesetzt
Ein Pilotprojekt zur Beteiligung an der Pflege von Kunstrasenplätzen wurde mit fünf Sportvereinen gestartet. Die Vereine beteiligen sich an der Pflege der kommunalen Sportplätze, um
hierdruch die Qualität der Sportanlagen zu steigern und die Stadt Bonn zu entlasten. Sie erhalten von der Stadt die hierfür notwendigen Pflegegeräte und einen Zuschuss. Die Fortführung
des Projektes einschließlich einer Ausweitung sind im Sportausschuss im Februar 2024 beschlossen worden (DS232067).
99 6.3.3 Stadt Bonn
Optimierung von Vernetzungen mit Gesundheits-, Bildungs- und
Sozialeinrichtungen 2 umgesetzt
Das Sport- und Bäderamt bietet seine Unterstützung bei solchen Projekten des SSB Bonn und seiner Mitgliedorganisationen an, die zur Vernetzung der Sportvereine mit Gesundheits-,
Bildungs- und Sozialeinrichtungen einen wirkungsvollen Beitrag leisten. Zudem gibt es einen regelmäßigen Austausch mit Amt 53, Amt 50, Amt 40 und Amt 51.
100 7.1.1 Amt 52, SSB Erarbeitung eines Konzeptes zur Förderung des Leistungssports 2 bereits begonnen
Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben im Jahr 2019 zusammen mit dem Stadtsportbund Bonn, dem Kreissportbund Rhein-Sieg und dem Olympiastützpunkt Rheinland die
kommunale Arbeitsgemeinschaft Leistungssport Bonn/Rhein-Sieg gegründet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, die überwiegend ehrenamtlich geführten leistungssporttreibenden Vereine bei
der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Im Rahmen einer Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung soll diese Aufgabenstellung vertiefend betrachtet werden.
101 7.1.2 SGB, Amt 52
Prüfung des Neubaus einer Handball-Sporthalle im Stadttbezirk
Beuel (siehe auch 5.1.) 1 umgesetzt Der Prozess ist abgeschlossen. Die Maßnahme wird realisiert (DS 242092).
102 7.1.3 Amt 52 Sanierung und Modernisierung des Sportparks Nord 1 bereits begonnen
Die Sanierungsarbeiten im Stadion haben im Januar 2022 begonnen und wurden Ende August 2022 abgeschlossen. Das Naturrasenfeld, die Laufbahn, die leichtathletischen Anlagen sind
erneuert worden, vieles wurde für Sportler*innen mit Behinderung angepasst. Die Stadionentwässerung wurde saniert und in eine umweltgerechte Rigolenversickerung eingeleitet.
Erneuert wurden auch Bewässerungssystem, Blitzschutz, Lautsprecher sowie drei Zugangstreppen zur Tribüne. Die Nebenanlagen am Mondorfer Bach werden saniert & erweitert
(DS241892).
7. Sport und Profilbildung
6. Bürgerschaftliches Engagement und Sport
Sämtliche Maßnahmen in der Rheinaue müssen unter Berücksichtigung der Denkmalpflege bearbeitet werden. Bei den Maßnahmen in der Rheinaue wäre auch der Naturschutz zu
beachten, da es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt. Für Aufbauten wie Fußballtore und Toiletten wäre daher eine Genehmigung oder Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde
notwendig. Soll derzeit nicht umgesetzt werden.
Auf den Rasenflächen ist Spielen erlaubt. Eine Installation von Fußballtoren würde die Belastung der Rasenflächen punktuell so erhöhen, dass sie zerstört würden. Außerdem würden sie die
Pflege der Rasenflächen erheblich erschweren.
Die Barrierefreiheit der Wege hängt von der Topografie und Wegeführung ab. Beides ist i. S. d. Denkmalsschutzes unveränderbar. Es gibt durchaus barrierefreie Weg in der Anlage. Einen
Anspruch auf ausschließlich barrierefreie Wege gibt es nicht.
Sitzmöglichkeiten sind im Rheinauenpark in ausreichendem Maß vorhanden. Eine Ergänzung im Einzelfall ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten im Rheinauenpark ist nicht Aufgabe von Amt 67. Wir beteiligen uns gerne bei der Standortwahl. Es sei darauf hingewiesen, dass
dies möglicherweise die Herstellung von Schmutzwasserkanälen in der Anlage erfordert.
Der Bereich wird im Rahmen des Masterplanes 2.0 umgestaltet. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Mitzeichnung für die politische Beratung. Der Beschluss Entwurf soll Mitte März,
Einleitung Vergabeverfahren wird separat erfolgen. Die Umsetzung des zweiten Bauabschnittes (Bereich: Erzberger Ufer) soll Ende 2025 /Anfang 2026 beginnen.
Wurde im Rahmen der Baumaßnahme "Stockentor, Alter Zoll" (Masterplan) bereits umgesetzt. Nach festgestellten Mängeln der Belagsfläche sollen diese voraussichtlich im ersten Quartal
2025 behoben werden.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 7
103 7.2 Amt 52 Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes - Sportstadt Bonn 3
soll derzeit nicht
umgesetzt werden
104 7.2.1 Amt 52
Entwicklung einer Leistungssportkonzeption für den Sportpark
Nord 3 bereits begonnen
siehe 7.1.1. & 7.1.3. Im Jahr 2023 ist im Innenraum des Sportparks Nord mit finanzieller Unterstützung der Stadt ein Obstacle-Run-Parcours (OCR) durch den Verband der Modernen
Fünfkämpfer errichtet worden. Dieser dient der Entwicklung des Landesstützpunktes Moderner Fünfkampf. Aktuell werden die Nebenanlagen am Mondorfer Bach für eine multifunktionale
Nutzung auch für Leistungssport modernisiert.
105 7.2.2 Amt 52
Errichtung sicherer Basketballkörbe zur Stärkung des Basketball-
Profils 3 bereits begonnen
Das besondere Profil der Bundesstadt Bonn im Basketball wird verstärkt, indem im öffentlichen Raum und in den schulischen Sportanlagen mehr funktional nutzbare, durch das
Gebäudemanagement in Kooperation mit dem Schulamt, dem Amt für Umwelt sowie Sport- und Bäderamt sichere Basketballkörbe, dort wo es möglich ist, eingerichtet werden. Neue
Basketballplätze gibt es z.B. im Grünzug Nord in Tannenbusch, an der Josefshöhe und in Schwarzrheindorf. Weitere Basketballfelder sind in Planung (z.B. Wasserland, Reuterpark,
Endenicher Park).
106 7.2.3 Stadt Bonn Erstellung einer Agenda "Paralympic City" 1 bereits begonnen Diese Maßnahme wird innerhalb des Teilhabeplans "Bonn Inklusiv" bearbeitet.
107 7.2.4 Stadt Bonn
Aufnahme von strategischen Partnerschaften für bedeutende
Projekte zur Profilbildung 3 laufender Prozess Es konnten bisher mehrere Projekte initiiert werden, aus denen strategische Partnerschaften erwachsen sind (z.B. mit der Organisation Special Olympics NRW).
108 7.2.5 Amt 52
Nutzung digitaler Kommunikationsmedien für
Öffentlichkeitsarbeit 3 laufender Prozess
Durch die Zusammenarbeit mit dem Presseamt werden die Möglichkeiten Sportangebote, Sportstätten und Sportevents in Bonn durch Nutzung digitaler Kommunikationsmedien (Instagram,
Homepage, Facebook, Twitter u. a.) gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen, zunehmend genutzt (Öffentlichkeitsarbeit bei der Eröffnung von Sportanlagen, Sportveranstaltungen). Der
Sport gewinnt zunehmend innerhalb der öffentlichen Aufmerksamkeit auf den medialen Kanälen an Bedeutung.
109 7.3.1 Stadt Bonn
Prüfung der Chancen und Risiken einer Bewerbung für
Weltereignisse, z.B. Olympische Spiele 3 umgesetzt Der Prozess um eine mögliche Bewerbung zur Austragung Olympische Spiele wird derzeit auf der Ebene des DOSB beraten.
110 7.3.2 Amt 52 Akquise und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen 2 laufender Prozess
Die Akquise und Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen werden weiterhin finanziell und durch personelle und Beratungsleistungen
unterstützt, sofern sie für die Stadt und Bevölkerung von herausragender Bedeutung sind.Seit 2024 findet das ATP-Tennisturnier "Bonn Open" statt. Weiterhin findet jährlich der Bonn
Marathon statt. Im Jahr 2026 findet zum zweiten Mal die neue Auflage des Bonn Triathlon statt.
111 7.4.1 Amt 52
Einführung von neuen Ehrungs- und Auszeichnungsformaten für
Sportvereine und Schulen 3 umgesetzt Seit 2024 wird die Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler in einem neuen Format durchgeführt. Das neue Format, die Sport-GALA wird in 2026 fortgesetzt.
112 8.1.1 Amt 61
Förderung des Radfahrens und des Rollsports durch Erweiterung
und Verbesserung vorhandener Wege 2 laufender Prozess
Umsetzung durch 61-3 u.a. auf Grundlage der Ziele des Radentscheides (DS 202321), aktuelle Maßnahmen z.B. Fahrradstraße, Bertha von Suttner Platz, Adenauerallee, Radpendlerroute
Bornheim-Alfter Bonn
113 8.1.2 Amt 52
Aufnahme des Ziels "Nachhaltigkeit" und neuer
Fördertatbestände in die Sportförderrichtlinien 2 umgesetzt
Das Förderungsziel „Nachhaltigkeit“ wurde in die Sportförderrichtlinien aufgenommen. Vereine, die in diesem Bereich Projekte durchführen und beispielhafte Erfolge vorweisen, erhalten
zusätzliche Förderungen. Die Mittel für die Sportförderung wurden hierfür aufgestockt. Die Kriterien für das Förderziel „Nachhaltigkeit“ wurden, auf der Grundlage der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie, in einem Abstimmungsprozess festgelegt.Im November 2023 wurde ein sog. Sideletter zu den Sportförderrichtlinien verabschiedet (DS231488), der zusätzliche
Fördertatbestände im Kontakt Klimaschutz und Nachhaltigkeit beinhaltet. Hierfür stehen über den Klimaplan jährlich 80.000 € zur Verfügung. Außerdem hat Amt 52 zusammen mit dem SSB
das Projekt "Nachhaltigere Sportvereine" gestartet und die ersten Bonner Sportvereine mit einem Siegel ausgezeichnet.
115 8.2 Amt 52, Amt 61 Sicherung von Bewegungsräumen in verdichteten Wohngebieten 1 laufender Prozess
Ämterübergreifender Austausch findet statt, um Bewegungsräume in verdichteten Wohngebieten zu sichern. Eine Beteiligung des Amt 52 findet regelmäßig statt, z.B. bei
Freiraumplanungen und Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) sowie Masterplänen.
117 8.4.1 SGB, Amt 52 Prüfung von sportbezogenen Bauvorhaben auf Nachhaltigkeit 2 laufender Prozess Bauvorhaben werden einer Nachhaltigkeitsprüfung (ökonomisch, ökologisch, sozial, sportlich) unterzogen. Bedarf wird von Amt 52 gemeldet.
118 8.4.2 Amt 52
Förderung von Vereinen, die Maßnahmen zur nachhaltigen
Senkung von Energiekosten ergreifen 2 umgesetzt
Eine Anpassung der Sportförderrichtlinien ist erfolgt. Das Sport- und Bäderamt unterstützt aus Mitteln der Sportförderung Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen, die Maßnahmen zur
nachhaltigen Senkung ihrer Energiekosten ergreifen.s. hierzu auch 6.3 und 8.1.2.
8. Sport und nachhaltige Stadtentwicklung
114
Berücksichtigung der Kriterien der Nachhaltigkeit bei Sanierung
und NeubauSGB, Amt 52, Amt 678.3.1
Temporäre Nutzung von Flächen als Sport- und BewegungsräumeAmt 52, Amt 618.1.3
116 2 laufender Prozess
laufender Prozess3
Amt 61 prüft auf Anfrage durch Amt 52 temporäre Nutzung von Flächen. Zudem wird temporäre Nutzung von Flächen als Sport- und Bewegungsräumen in Bauleitverfahren von Amt 61
mitgedacht, d.h. bei einer Überplanung von kommunalen Brachflächen wird geprüft, ob sie als Sport und Bewegungsräume temporär genutzt werden können. Eine Nutzung erfolgt aktuell
beispielsweise beim Beachvolleyballfeld des geschlossenen Melbbades, sowie des angrenzenden Parkplatzes, der als Sportfläche genutzt wird. Im Rahmen des Förderprogramms Moderne
Sportstätte wurde auf dem ehemaligen Sportplatz Pützchen ein mobiler Pumptrack aufgestellt. Errichtet wird eine Parkour-Anlage unterhalb der Friedrich-Ebert-Brücke. Zudem wird im
Rahmen von Sanierungsmaßnahmen eine interimsweis Nutzung von Sporthallen und Schwimmbädern geprüft.
Es gibt politische Beschlüsse, welche Kriterien der Nachhaltigkeit bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Das SGB setzt diese dann gem. Planungsleitfaden
der politischen Beschlüsse (DS-Nr. 211039, 211306, 212355) um.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 21:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de