← Vorlagen

260724 · Beschlussvorlage

Entsiegelung und Verkehrsberuhigung Von-Halberg-Straße / Am Weiler

Nummer
260724
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Von-Halberg-Straße Straße· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Auf dem Weiler Straße· Röttgen, Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 444,5 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.564 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
260724
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Entsiegelung und Verkehrsberuhigung Von-
Halberg-Straße / Am Weiler
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die BV Bonn stimmt den Maßnahmen der Entsiegelung und Verkehrsberuhi-
gung im Bereich Von-Halberg-Straße / Am Weiler zu.
Begründung:
In Ückesdorf an der Ecke Von-Halberg-Straße / Auf dem Weiler
(verkehrsberuhigter Bereich) kommt es gem. Beobachtungen der
Anwohnenden und städtischer Erhebungen immer wieder zu Überschreitungen
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Um diese zukünftig zu reduzieren und
die Verkehrssicherheit der Anwohnenden und der Nutzenden des
Kindergartens „Ü-Dötzchen“ zu erhöhen, schlägt die Verwaltung vor, folgende
Maßnahmen zeitnah umzusetzen (s. Anlage 1):
Markierung eines VZ 325 ("verkehrsberuhigter Bereich") im Eingangsbereich
des verkehrsberuhigten Bereichs und Pflanzung eines Baums zur
Vergrößerung des verschatteten Bereichs und Reduzierung der
Fahrbahnbreiten als Mittel der Verkehrsberuhigung. Die erforderlichen
Wenderadien für die Fahrzeuge der Bonnorange und die anliegenden
Grundstückszufahrten werden beachtet. Eine größere Entsiegelung ist
angesichts der Belieferung des nahegelegenen Postverteilkastens und
unterirdischer Leitungen nicht möglich.
Zu der Baumpflanzung gibt die Verwaltung zusätzlich folgende
Hintergrundinformationen:
Der Rat der Stadt Bonn hat im Dezember 2023 mit dem Zielbeschluss zur
Klimaanpassung das Ziel definiert, dass auf Flächen insbesondere mit
Handlungspriorität 1 und 2 gemäß Planungshinweiskarte keine
Verschlechterung bzw. im Optimalfall eine Verbesserung der mikroklimatischen
Situation erfolgen soll. Für alle Handlungsprioritäten empfiehlt die
Planungshinweiskarte zur Verbesserung der mikroklimatischen Situation die
Pflanzung von Bäumen. In den höheren Handlungsprioritäten wird zudem
explizit empfohlen, bei Sanierungen von Straßen Entsiegelungen und Flächen
mit hoher Aufenthaltsqualität zum Ausgleich zu schaffen.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Betrachtet man nun den obigen Straßenabschnitt anhand der
Stadtklimaanalysekarte und der Planungshinweiskarte, so ergibt sich daraus
eindeutig eine Handlungspriorität 2, welche besagt, dass Maßnahmen zur
Verbesserung der klimatischen Situation bei allen baulichen Entwicklungen
möglichst proaktiv umzusetzen sind. Vor dem Hintergrund der extremen
Hitzebelastung am Tag mit bis zu 43 °C und der deutlichen Erwärmung in der
Nacht bis zu 19°C ist eine Baumpflanzung hier dringend zu empfehlen.
Gemäß beigefügter Planskizze ist unter Berücksichtigung von erforderlichen
Wenderadien und Grundstückszufahrten die Entsiegelung einer ca. 10 m²
großen Fläche möglich. Diese soll mit einer großkronigen Kaiser-Linde (Tilia x
vulgaris ‚Pallida‘) zur bestmöglichen Überschirmung des versiegelten
Straßenbereichs bepflanzt werden. Die Kaiser-Linde ist ein wertvolles
Insektennährgehölz. Durch die großflächige Verschattung werden die
Temperaturen im Straßenraum effektiv heruntergekühlt und somit ein effektiver
Hitzeschutz an dieser Stelle geschaffen. Als Untervegetation dieser neu
geschaffenen Grünfläche ist eine artenreiche, bienen- und insektenfreundliche
Begrünung vorgesehen.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren
(EU)
Abweichung von der vorgeschriebenen
Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten
brutto
BN-2026-01218 X VOB UVgO bzw.
VgV
August 2026 bis
Dezember 2026
30.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680612011000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Anlage 1 Planungsansatz (öffentlich)Seite 2 von 3
Von-Halberg-Straße
Auf dem Weiler
Auf dem Weiler
Markierungen zur
Verdeutlichung der
geltenden zulässigen
HöchstgeschwindigkeitSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 09:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de