260720-02 AA · Änderungsantrag
Volt-Änderungsantrag zu GRÜNE/Linke-Antrag - Rhein in Flammen in Einklang mit Natur- und Artenschutz Antrag zur Vorlage 260720
Kerndaten
- Nummer
- 260720-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- Letzte Änderung
- 26.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260720-02 AA Antragsteller/in: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 23.06.2026 Volt-Änderungsantrag zu GRÜNE/Linke-Antrag - Rhein in Flammen in Einklang mit Natur- und Artenschutz Antrag zur Vorlage 260720 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags • Punkt 1 des Antrags wird wie folgt neu gefasst: "Im Rahmen des neuen Konzeptes wird ab 2028 verstärkt auf Licht- und Drohnenshow und andere Attraktionen gesetzt. Solange Feuerwerk eingesetzt wird, sind Feuerwerks- Elemente mit möglichst geringer Geräuschbelastung zu verwenden; auf dedizierte Knall-Effekte ist zu verzichten." • Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst: "Bei der Auswahl des neuen Standortes wird der Naturschutz und Landschaftsschutz berücksichtigt. Der Naturschutzbeirat ist bei der Entwicklung des neuen Konzepts frühzeitig zu beteiligen." Sofern die Vorlage 260396-01 bereits mit diesem Passus beschlossen wurde, wird Punkt 2 des Antrags 260720 stattdessen gestrichen. • Punkt 3 wird wie folgt neu gefasst: "Die Verwaltung prüft, welche Vor- und Nachteile eine Verlegung des Veranstaltungstermins in den Spätsommer hätte." Begründung zu 1) Auch die Antragsteller denken, dass wir perspektivisch vom Feuerwerk wegkommen sollten, um Lärm- und Staubbelastung zu verringern. Wir sind hier aber für einen Übergang und nicht für einen plötzlichen Wechsel zusammen mit dem Wechsel des Standorts. Ziel ist aber bereits jetzt eine tolle Show mit möglichst wenigen Nebenwirkungen. zu 2) Auch an einem neuen Standort sind Natur- und Landschaftsschutz wahrscheinlich relevant. Daher sollte der Naturschutzbeirat frühzeitig beteiligt werden; dessen Expertise könnte andernfalls zu spät eingehen, wenn ein Konzept bereits detailliert ausgearbeitet wurde, und würde dann bei einer Entscheidung nicht mehr berücksichtigt. Sollte dies bereits bei Verwaltungsvorlage 260396-01 mit beschlossen worden sein, ist dieser Punkt (sowie der Punkt im Antrag) nicht mehr erforderlich.Seite 1 von 2 Seite 2 zu 3) Der Wechsel in den Spätsommer ist nicht überzeugend begründet und bringt offensichtlich auch Nachteile mit sich. Eine Prüfung kann aber sinnvoll sein, um die Abwägung durchführen zu können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de