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260718 · Beschlussvorlage

Schaffung eines dreigruppigen Kita-Neubaus in der Riemannstraße im Ortsteil Brüser Berg durch das Städtische Gebäudemanagement

Nummer
260718
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Riemannstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 18.06.2026 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 01.07.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260718
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Schaffung eines dreigruppigen Kita-Neubaus in der
Riemannstraße im Ortsteil Brüser Berg durch das
Städtische Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 18.06.2026 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.07.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Bedarf einer dreigruppigen Kita im Rahmen des Projektes „Kita und
Mehrgenerationenwohnen auf dem Brüser Berg“ auf der städt.
Gemeinbedarfsfläche wird anerkannt und das SGB beauftragt die
Planung bis zur Leistungsphase 3 (LP 3) durchzuführen. Die Planung
wird der Politik nach LP 3 vorgestellt.
2. Der Neubaumaßnahme wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
o der Inaussichtstellung einer Betriebserlaubnis durch das
Landesjugendamt
o der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
o der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Begründung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am
26.05.2020 beschlossen, aus dem städt. Grundstück Gemarkung Duisdorf, Flur
13, Nr. 1413, zwei Teilflächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie
zur Realisierung einer wohnbaulichen Nutzung an die VEBOWAG zu veräußern
(siehe 220621-02 ST). Für die im II. Bauabschnitt geplante Wohnbebauung
bedarf es einer B-Planänderung sowie eines Leerzugs und eines Abrisses der
zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative „Brüser Zwerge“.
Bei dem Gebäude der „Brüser Zwerge“ handelt es sich um ein in die Jahre
gekommenes Varielgebäude, welches perspektivisch erheblichen
Sanierungsbedarf aufweisen wird.
In der Vergangenheit wurden im Austausch mit der Vebowag verschiedene
konzeptionelle Ansätze zur Realisierung des Vorhabens geprüft, die im
Ergebnis jedoch nicht erfolgreich finalisiert werden konnten. Hintergrund für
diese festgefahrene Verhandlungssituation zwischen der Stadt Bonn und der
Vebowag waren im Wesentlichen die gestiegenen Baukosten einer neuen KitaSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
und deren Refinanzierung über eine auskömmliche Miete. Da mit der Vebowag
keine Einigung hinsichtlich der finanziellen Modalitäten erzielt werden konnte,
soll die Kita nun durch das Städtische Gebäudemanagement errichtet werden.
Der Bedarf für eine dreigruppige Kita mit einem bedarfsorientierten Angebot an
Betreuungsplätzen kann auch vor dem Hintergrund rückläufiger Kinderzahlen
im Stadtgebiet weiterhin bestätigt werden. Durch Aufgabe der zweigruppigen
Einrichtung „Brüser Zwerge“ entfallen Betreuungsplätze und mit dem zu
erwartenden Zuzug durch die geplante Wohnbebauung werden zusätzliche
Bedarfe generiert werden. Der Neubau einer dreigruppigen Tageseinrichtung
mit einem zeitgemäßen Dreiraumprogramm ist daher zu befürworten
Eine absehbare bauliche Fertigstellung und Bezugsfertigkeit der neuen Kita
wäre wesentlich für den Fortschritt und die Realisierung des bereits langjährig
politisch vorgesehenen und von der Bevölkerung erwarteten Vorhabens eines
Kita-Neubaus mit Wohnbebauung und Mehrgenerationenwohnen auf dem
Brüser Berg.
Der Neubau steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen
Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum
Raumkonzept für den dreigruppigen Neubau.
Die Planung und der Bau von Mehrfamilienhäusern durch die Vebowag ist auf
dem südlichen Grundstücksbereich vorgesehen. Hierfür ist bereits ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan anhängig. Hier soll für eine zügige Reali-
sierung von Wohnungsbau an der Stelle auch die Anwendung der Bau-Turbo-
Regelungen geprüft werden.
In der künftigen Einrichtung sollen ca. 50 bis 60 Betreuungsplätze geschaffen
werden. Die genaue Anzahl von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren
und für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung wird von der
Jugendhilfeplanung vor Inbetriebnahme bedarfsgerecht festgelegt und beim
Land NRW im Rahmen der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden
Kindpauschalen berücksichtigt.
Es wird verwaltungsseitig geprüft, ob bzw. welche Förderprogramme für eine
Generierung von öffentlichen Zuwendungen für die Neubaumaßnahme zur
Verfügung stehen.
Die Kita wird durch das Städt. Gebäudemanagement gemäß dem
Planungsleitfaden für Kindergärten in der dann gültigen Fassung errichtet. Die
erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungs-, Bau- und
Einrichtungskosten für den dreigruppigen Neubau werden für den kommenden
Wirtschaftsplan des SGB angemeldet. In der Prioritätenliste ist das Projekt
bereits berücksichtigt.
Nach der Vorplanung durch das Städt. Gebäudemanagement wird die
Maßnahme, dem Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014
entsprechend (DS 1312032NV4 Verbesserung der Kostensicherheit bei
Investitionsvorhaben), den zuständigen Gremien (Betriebsausschuss und Rat)
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Elterninitiative „Brüser Zwerge“ hat grundsätzlich Interesse an der
Übernahme der Trägerschaft für den Neubau signalisiert. Sollte der Träger bei
Baubeginn davon Abstand nehmen, wird die Trägerschaft ausgeschrieben undSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der Jugendhilfeausschuss in das Verfahren miteinbezogen.
Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Elternbeiträge,
Landeszuschüsse und den Trägeranteil nach KiBiz refinanziert. Die
Betriebskosten werden im Rahmen der langfristigen Finanzplanung
berücksichtigt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de