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260711-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Verzicht auf Gendersprache in der Bonner Stadtverwaltung

Nummer
260711-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260711 BBB-Antrag: Verzicht auf Gendersprache in der Bonner Stadtverwaltung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260711-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
04 Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Antrag: Verzicht auf Gendersprache in der
Bonner Stadtverwaltung
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung befürwortet die weitere Anwendung des „Leitfaden
Geschlechtergerechte Sprache“, um dem Anspruch des GG (Art.3) / AGG (§1)/
BGleigG (§4, Abs. 3)/ LGG (§4) gerecht zu werden und den Bedarf, der sich
aus der Verwaltung ergeben hat, gerecht zu werden.
Der „Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache“ wurde von einer Arbeitsgruppe
(Gleichstellungsstelle, Presseamt, Personal- und Organisationsamt) ab
Sommer 2020 mit Zustimmung des damaligen Oberbürgermeister Ashok
Sridharan erarbeitet und im Frühjahr 2021 vom Verwaltungsvorstand
beschlossen. Bereits 2017 hat das BVerfG (1 BvR 2019/16) entschieden, dass
ein diskriminierungsfreier Umgang mit Personen zu gewährleisten ist, die sich
nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dies hatte
der Deutsche Bundestag mit dem Personenstandsgesetz vom 21.12.2018 so
gesetzlich beschlossen.
2020 führte die Arbeitsgruppe zunächst in allen Dezernaten eine Umfrage
durch mit dem Ergebnis, dass ein großes Bedürfnis nach einer einheitlichen
und verbindlichen Regelung besteht, die es bisher nicht gab. Während in
weiten Teilen der Verwaltung die Anwendung der männlichen und der
weiblichen Form sehr vertreten war, gab es nur wenige Bereiche, die bereits
geschlechterübergreifend geschrieben und gesprochen haben.
Der vorliegende Leitfaden und die Anwendung in der internen und externen
Kommunikation der Kommunalverwaltung stellt aus Sicht der Verwaltung eine
Form von Wertschätzung gegenüber allen Menschen (Beschäftigte der
Verwaltung und Bevölkerung) dar. Durch das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird die Notwendigkeit einer
diskriminierungsfreien Sprache noch verstärkt, denn das AGG verbietet
Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf (§1
und § 7 AGG). Die ausschließliche Verwendung männlicher Begriffe (z. B. nur
"Mitarbeiter") kann als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden.
Bei der Stadtverwaltung Bonn gibt es schon lange ein Bewusstsein dafür,
Geschlechter gleichberechtigt sichtbar zu machen. Mit dem Leitfadens setzt die
Stadt Bonn ein bewusstes Zeichen für eine verständliche und eindeutige,Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
respektvolle und diskriminierungsfreie Sprache. Formulierungen wie „Sehr
geehrte Damen und Herren“ oder „Liebe Bürgerinnen und Bürger“ werden
dabei weiter zugelassen, da sie die höflichste Form der Anrede darstellen. Mit
Blick auf die Lesbarkeit und die Verständlichkeit der Verwaltungssprache ist
eine Anwendung des Gendersterns so zurückhaltend wie möglich vorgesehen,
wie in den vier Regelungen des Leitfadens zu lesen ist.
"Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache"
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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