← Vorlagen

260709 · Antrag

Antrag von BSW/SBI: Resolution der Bundesstadt Bonn Für Menschenwürde, Frieden und konsequentes Handeln bei Verstößen gegen das Völkerrecht

Nummer
260709
Art
Antrag
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 05.05.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.05.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.431 Zeichen)
Antrag
öffentlich
260709Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antragsteller/in:
Moussa Acharki
Hanno von Raußendorf
BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
16.04.2026
Antrag von BSW/SBI: Resolution der Bundesstadt
Bonn
Für Menschenwürde, Frieden und konsequentes
Handeln bei Verstößen gegen das Völkerrecht
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Rat möge die folgende Resolution beschließen:
Präambel
Der Rat der Bundesstadt Bonn bekennt sich zu den universellen
Menschenrechten, zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und zum Recht auf
Leben.
Als deutsche Stadt der Vereinten Nationen trägt Bonn eine besondere
Verantwortung für Frieden, Dialog und die Achtung des humanitären
Völkerrechts.
Für viele Menschen in Bonn ist das, worüber wir heute sprechen, keine ferne
politische Debatte.
Es bedeutet Sorge um die Familie.
Es beinhaltet Nachrichten von Angst, Verlust und Zerstörung.
Es bedeutet das Gefühl, dass das Leid der eigenen Angehörigen nicht gesehen
wird.
Der Rat der Bundesstadt Bonn erkennt dieses Leid an.
Und er stellt sich an die Seite aller Menschen, die unter Krieg, Gewalt und der
Missachtung von Menschenrechten leiden.
Feststellungen
Der Rat stellt fest:Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
- Die Anwendung der Todesstrafe ist mit dem Recht auf Leben unvereinbar.
- Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung in aktuellen Konflikten,
insbesondere im Nahen Osten, ist in weiten Teilen katastrophal.
- Der Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten sowie die Einhaltung des
humanitären Völkerrechts sind zwingend und nicht verhandelbar.
- Militärische Angriffe auf souveräne Staaten ohne völkerrechtliche Grundlage
stellen einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar.
- Internationale Konflikte wirken sich unmittelbar auf das gesellschaftliche
Leben in Bonn aus.
Bewertung
Der Rat bewertet:
- die Gefährdung und Tötung von Zivilistinnen und Zivilisten als nicht
hinnehmbar.
- jede Form doppelter Standards bei der Anwendung der Menschenrechte und
des Völkerrechts als schwerwiegend und vertrauensschädigend.
Der Rat stellt klar:
Diese Resolution ist Ausdruck der Werte und der Verantwortung der
Bundesstadt Bonn als internationaler und UN-Stadt.
Für den Rat gilt: Jedes Menschenleben ist gleich viel wert.
Politische Interessen, Bündnisse oder strategische Überlegungen dürfen keinen
Freibrief für völkerrechtswidrige Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder auf
souveräne Staaten darstellen.
Beschluss
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt:
- sich klar gegen die Anwendung der Todesstrafe zu positionieren,
- sich für die konsequente Einhaltung der Menschenrechte und des
humanitären Völkerrechts einzusetzen;
- die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag aufzufordern:
- ihr Engagement zum Schutz der Zivilbevölkerung deutlich und sichtbar zu
verstärken;
- Waffenexporte in Konfliktregionen auszusetzen, wenn die Gefahr besteht,
dass diese zur Verletzung des humanitären Völkerrechts beitragen;Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
- sich auf europäischer Ebene aktiv für die Prüfung und Anwendung wirksamer
restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) einzusetzen, sofern schwerwiegende
Verstöße gegen das Völkerrecht fortbestehen;
- die Einhaltung der Menschenrechtsklausel des EU-Israel-
Assoziierungsabkommens konsequent zu überprüfen und sich dafür
einzusetzen, dass bei Verstößen geeignete Maßnahmen bis hin zur
Aussetzung dieses Abkommens geprüft werden;
- sicherzustellen, dass die Menschenrechte und das Völkerrecht ohne doppelte
Standards Grundlage politischen Handelns sind;
- diese Resolution an die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag sowie
die zuständigen europäischen Institutionen zu übermitteln und mit Nachdruck
zu appellieren, den genannten Forderungen Folge zu leisten.
Der Rat begrüßt Initiativen auf europäischer Ebene zur stärkeren Durchsetzung
des humanitären Völkerrechts und fordert eine entsprechend klare Rolle der
Bundesregierung.
Kommunaler Beitrag
Der Rat der Bundesstadt Bonn bekräftigt:
- die Unterstützung humanitärer und zivilgesellschaftlicher Initiativen,
- die Prüfung zusätzlicher Hilfsmaßnahmen für Menschen aus Krisengebieten,
- die Stärkung Bonns als Ort des internationalen Dialogs, der Friedensarbeit
und der Menschenrechte.
Schlussformel
Der Rat der Bundesstadt Bonn ist überzeugt:
Die Achtung der Menschenwürde, die Einhaltung des Völkerrechts und
internationale Solidarität sind keine abstrakten Prinzipien – sie entscheiden
über Leben und Tod.
Gerade als internationale Stadt und UN-Standort darf Bonn nicht schweigen,
wenn diese Prinzipien verletzt werden.
Schweigen wäre kein Zeichen von Neutralität.
Schweigen wäre ein Zeichen von Gleichgültigkeit.
Und das ist nicht das Bonn, das wir sein wollen.
BegründungSeite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die vorliegende Resolution ist notwendig, um die grundlegenden Werte
der Bundesstadt Bonn in einer Zeit zunehmender internationaler Konflikte klar
und unmissverständlich zu bekräftigen. Als Stadt der Vereinten Nationen trägt
Bonn eine besondere Verantwortung, sich für die Einhaltung der
Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts und für den Schutz der
Zivilbevölkerung einzusetzen.
Internationale Krisen und bewaffnete Konflikte haben längst direkte
Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Bonn. Viele
Bürgerinnen und Bürger sind persönlich betroffen durch familiäre
Verbindungen, Fluchterfahrungen oder gesellschaftliche Spannungen.
Gerade deshalb ist es Aufgabe des Rates, Haltung zu zeigen und
deutlich zu machen, dass Menschenwürde und Völkerrecht universell
gelten und nicht relativiert werden dürfen.
Die Forderung nach einer konsequenten Einhaltung des Völkerrechts sowie
nach der Vermeidung doppelter Standards dient nicht nur dem Schutz von
Menschenleben, sondern auch der Glaubwürdigkeit demokratischer
Institutionen. Schweigen oder Uneindeutigkeit würden das Vertrauen in
politische Verantwortungsträger schwächen und könnten als Gleichgültigkeit
gegenüber Leid und Unrecht verstanden werden.
Darüber hinaus hat die Bundesstadt Bonn als internationaler Standort und Ort
des Dialogs die Möglichkeit und die Pflicht, Impulse für Frieden, Verständigung
und humanitäres Engagement zu setzen. Die Resolution stärkt diese Rolle und
unterstreicht den Anspruch Bonns, aktiv zu einer gerechten und friedlichen
internationalen Ordnung beizutragen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de