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260703-03 AA · Änderungsantrag

SPD-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703

Nummer
260703-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260703 Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar

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Änderungsantrag
öffentlich
260703-03 AA
Antragsteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
05.05.2026
SPD-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum
Grundstücksgeschäft Hangelar
Antrag zur Vorlage 260703
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag wird vollständig wie folgt neu gefasst:
Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt (RPA), folgende Fragen
zu beantworten:
1. Welche Erkenntnisse ergeben sich für das RPA durch den Compliance-Bericht
der SWB, die in die Auswertung einbezogen werden sollten?
2. Wäre der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Funktion als
Dienstvorgesetzter verpflichtet gewesen, mögliche Versäumnisse oder
Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden? Welche
Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus für die Wahrnehmung von der
Führungs- und Kontrollverantwortung des Oberbürgermeisters?
3. Durch Gespräche des RPA mit dem Oberbürgermeister sollen folgende Fragen
geklärt werden:
a. Wie bewerten einerseits der Oberbürgermeister und
andererseits das RPA die Rolle, Einbindung sowie Steuerungs-
und Kontrollverantwortung des Oberbürgermeisters im
Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft Hangelar?
b. Welche Konsequenzen in Bezug auf die SWB waren in der
Email vom 11.12.2025 vom Oberbürgermeister an Herrn
Siegberg angedeutet und warum?Seite 1 von 3
Seite 2
c. Zu welchem Zeitpunkt erlangten der Oberbürgermeister und
Herr Siegberg Kenntnis von den Sach- und Geldspenden?
Ergaben sich daraus aus Sicht der beiden Personen
Konsequenzen?
4. Wie fanden die direkten Abstimmungen zwischen Oberbürgermeister, Co-
Dezernent Siegberg und Landrat statt? Dazu soll das RPA die Geschehnisse
anhand aller der Stadt Bonn vorliegenden Informationen chronologisch
nachzeichnen.
Auch in einem weiteren Vorgang ergeben sich Fragen in Bezug auf eine
transparente, den rechtlichen Vorgaben entsprechende Vorgehensweise: in der
Beauftragung externer Leistungen im Bereich der Social Media-Auftritte des
Oberbürgermeisters. Um mögliche strukturelle Risiken zu erkennen,
Transparenz herzustellen und bei Notwendigkeit Konsequenzen in
Zuständigkeiten oder Strukturen ziehen zu können, ist eine
zusammenhängende und strukturierte Prüfung angezeigt.
Der Rat beauftragt das RPA daher, die Vergabe und Finanzierung externer
Leistungen im Zusammenhang mit den Social-Media-Auftritten des
Oberbürgermeisters seit Amtsantritt zu prüfen, insbesondere hinsichtlich
Vergabeart und -verfahren, Beteiligung des Referates Vergabedienste,
Wirtschaftlichkeit, Auswahlentscheidung, Vertragsgestaltung sowie der
Abgrenzung zwischen privater, parteipolitischer und amtlicher Kommunikation.
Hierbei sind u. a. folgende Fragen zu klären:
1. ob und in welchem Umfang vergleichbare Leistungen vor Amtsantritt von
Guido Déus privat beauftragt wurden und inwieweit diese mit den nun öffentlich
finanzierten Leistungen, die er in seiner Rolle als Oberbürgermeister vergeben
hat, vergleichbar sind;
2. ob sich aus vorangegangenen privaten Beauftragungen strukturelle Risiken für
spätere öffentliche Vergaben ergeben können und wie diese durch geeignete
Verfahren ausgeschlossen werden; hierzu soll die Begründung für die direkte
Vergabe offengelegt werden
3. vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft
Hangelar festgestellten bzw. diskutierten Compliance-Risiken zu bewerten, ob
vergleichbare strukturelle Risiken – insbesondere hinsichtlich
Interessenkonflikten, Einflussnahmen oder Vorfestlegungen – auch in anderen
Bereichen der Verwaltungsführung bestehen;Seite 2 von 3
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4. ob die bestehenden Regelungen, Zuständigkeiten und internen
Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen,
transparenten und wirtschaftlichen Vergabepraxis im Bereich der
Verwaltungsleitung ausreichend sind oder Anpassungsbedarf besteht.
5. ob und wenn ja, welche offenen Fragestellungen oder Aufklärungsbedarfe im
Zusammenhang mit den untersuchten Verwaltungsabläufen weiterhin bestehen
sowie zu bewerten, ob sich aus den festgestellten Sachverhalten strukturelle
oder personelle Konsequenzen ergeben und ob eine Ausweitung der
bisherigen Untersuchungen erforderlich ist.
Begründung
Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass die Rolle des
Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft
Hangelar noch nicht abschließend aufgeklärt ist. Somit ist auch offen, welche
Konsequenzen gezogen werden müssen. Für eine sachgerechte Bewertung ist
es erforderlich, dass das Rechnungsprüfungsamt die hierfür notwendigen
Gespräche mit allen relevanten Beteiligten führt, inklusive dem
Oberbürgermeister.
Zugleich wirft die aktuelle öffentliche Berichterstattung über die Beauftragung
externer Leistungen im Bereich der Social-Media-Auftritte des
Oberbürgermeisters Fragen hinsichtlich Vergabepraxis, Wirtschaftlichkeit sowie
der Abgrenzung zwischen privater und amtlicher Kommunikation auf.
Beiden Vorgängen ist gemein, dass sich Fragen in Bezug auf eine
transparente, den rechtlichen Vorgaben entsprechende Vorgehensweise
ergeben. Vor diesem Hintergrund ist eine zusammenhängende und
strukturierte Prüfung angezeigt, um mögliche Risiken zu erkennen,
Transparenz herzustellen und bei Notwendigkeit Konsequenzen in
Zuständigkeiten oder Strukturen ziehen zu können. Das Vertrauen in eine
regelkonforme Verwaltungspraxis muss wieder gestärkt werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de