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260703-02 AA · Änderungsantrag

SPD-Änderungsantrag: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar Antrag zur Vorlage 260703

Nummer
260703-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260703 Antrag der Grünen-Fraktion: Erweiterte Auswertung zum Grundstücksgeschäft Hangelar

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Änderungsantrag
öffentlich
260703-02 AA
Antragsteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
Max Biniek
24.04.2026
SPD-Änderungsantrag: Erweiterte Auswertung zum
Grundstücksgeschäft Hangelar
Antrag zur Vorlage 260703
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag wird vollständig wie folgt neu gefasst:
Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt (RPA),
1. die Rolle, Einbindung sowie die Steuerungs- und Kontrollverantwortung des
Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft
Hangelar vertieft zu untersuchen und zu bewerten. Hierzu sind die
erforderlichen Gespräche mit den beteiligten Akteuren, einschließlich des
Oberbürgermeisters, zu führen und auszuwerten;
2. die Vergabe und Finanzierung externer Leistungen im Zusammenhang mit
den Social-Media-Auftritten des Oberbürgermeisters seit Amtsantritt zu prüfen,
insbesondere hinsichtlich Vergabeart und -verfahren, Beteiligung des Referates
Vergabedienste, Wirtschaftlichkeit, Auswahlentscheidung, Vertragsgestaltung
sowie der Abgrenzung zwischen privater, parteipolitischer und amtlicher
Kommunikation;
3. darzulegen, ob und in welchem Umfang vergleichbare Leistungen vor
Amtsantritt privat beauftragt wurden und inwieweit diese mit den nun öffentlich
finanzierten Leistungen vergleichbar sind;
4. zu prüfen, ob sich aus vorangegangenen privaten Beauftragungen
strukturelle Risiken für spätere öffentliche Vergaben ergeben können und wie
diese durch geeignete Verfahren ausgeschlossen werden;Seite 1 von 2
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5. vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft
Hangelar festgestellten bzw. diskutierten Compliance-Risiken zu bewerten, ob
vergleichbare strukturelle Risiken – insbesondere hinsichtlich
Interessenkonflikten, Einflussnahmen oder Vorfestlegungen – auch in anderen
Bereichen der Verwaltungsführung bestehen;
6. darzustellen, ob die bestehenden Regelungen, Zuständigkeiten und internen
Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen,
transparenten und wirtschaftlichen Vergabepraxis im Bereich der
Verwaltungsleitung ausreichend sind oder Anpassungsbedarf besteht.
7. Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt darzulegen, ob und welche
offenen Fragestellungen oder Aufklärungsbedarfe im Zusammenhang mit den
untersuchten Verwaltungsabläufen weiterhin bestehen.
Begründung
Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass die Rolle des
Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft
Hangelar noch nicht abschließend aufgeklärt ist. Für eine sachgerechte
Bewertung ist es erforderlich, dass das Rechnungsprüfungsamt die hierfür
notwendigen Gespräche mit allen relevanten Beteiligten führt.
Zugleich wirft die aktuelle öffentliche Berichterstattung über die Beauftragung
externer Leistungen im Bereich der Social-Media-Auftritte des
Oberbürgermeisters Fragen hinsichtlich Vergabepraxis, Wirtschaftlichkeit sowie
der Abgrenzung zwischen privater und amtlicher Kommunikation auf.
Vor diesem Hintergrund ist eine zusammenhängende und strukturierte Prüfung
angezeigt, um mögliche Risiken zu erkennen, Transparenz herzustellen und
das Vertrauen in eine regelkonforme Verwaltungspraxis zu stärken.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de