260702-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der Grünen-Fraktion: Umzug vom Stadthaus in die Oberkasseler Straße
Kerndaten
- Nummer
- 260702-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Oberkassel Hauptort
- Stadthaus
- Oberkasseler Straße
- Oxfordstraße
- Am Propsthof
- Poststraße
- Ramersdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260702-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Große Anfrage der Grünen-Fraktion: Umzug vom Stadthaus in die Oberkasseler Straße Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Oberbürgermeister kann die Fragen wie folgt beantworten: 1. Es wird gebeten, einen gesamten Überblick über alle laufenden und anstehenden Umzugsvorhaben von Verwaltungseinheiten der Politik zu geben. Ausländeramt Der nächste größere Umzug betrifft das Ausländeramt 33-6, das von der Ox- fordstraße 19 in die Liegenschaft „Am Propsthof 10“ verlagert werden soll. Dort finden derzeit noch Renovierungs- und Umbauarbeiten statt, die durch das SGB gesteuert werden. Ein Einzug ist aktuell für den Spätsommer 2026 vorge- sehen. Feuerwehr Im Zuge des geplanten Neubaus der Feuerwache 1 wird zudem der Umzug der Verwaltungsarbeitsplätze der Feuerwehr vorbereitet. Ein geeignetes Gebäude wurde hierfür bereits identifiziert und befindet sich derzeit in der weiteren Prü- fung. Stadtarchiv Nach Fertigstellung und Freigabe des Neubaus des Stadtarchivs sollen die Büroarbeitsplätze dort neu eingerichtet werden. Stadthaus und DLZ Für den Umzug von mehr als 1.500 Mitarbeitenden sind adäquate Ausweich- quartiere mit der Oberkassler Str. 2 sowie der Poststr. 23 gefunden worden. Am Standort der Oberkasseler Straße 2 sind Herrichtungsarbeiten derzeit in der Planung und Abstimmung, an der Poststraße 23 für das Dienstleistungszen- trum laufen diese bereits, mit dem Ziel die betriebsbereite Stadtverwaltung spätestens Ende 2027 an den neuen Standorten arbeitsfähig zu machen. Mit den Fachbereichen laufen die Feinplanungen für die Unterbringung und den Betrieb in den neuen Standorten. Die konkrete Umzugszeitplanung hängt stark vom Abschluss der Herrichtungsmaßnahmen ab und kann in der Oberkasseler Straße sukzessive erfolgen. Die konkrete Terminplanung ist in Planung. Die Herrichtungsarbeiten für die Poststraße 23 sollen spätestens in Q3/2027 abgeschlossen sein, so dass die Übernahme und der tatsächliche Umzug spätestens in Q3/Q4 /2027 erfolgt.Seite 1 von 7 Seite 2 SGB Für die Unterbringung des Städtischen Gebäudemanagements laufen aktuell noch Verhandlungen. Ziel hier ist die gemeinsame Unterbringung aller Einhei- ten an einem Standort. 2. Im Zuge aller laufenden und anstehenden Umzüge wird gebeten darzustellen, welche Gebäude abgemietet werden und bis wann? Welche Kosten werden eingespart? Und welche Gebäude werden leergezogen, können aber vertraglich nicht abgemietet werden? Verbunden mit dem Projekt zum Stadthaus-Areal hat die Verwaltung bereits einen ersten Entwurf eines Flächen- und Wirkkonzeptes vorgestellt. Dieses wurde damals durch das Büro dasbauprojekt erstellt und eng mit den zu beteili- genden Organisationseinheiten der Verwaltung abgestimmt. Hierauf aufsetzend hat die Verwaltung im September 2025 angekündigt, dieses im Zuge einer Immobilien- und Bürostrategie fortzuschreiben. Hierzu gab es diverse Abstimmungsrunden zwischen dem SGB und Amt 10 und eine gemein- same Verständigung sich hier externe Unterstützung zu holen. Eine entspre- chende Ausschreibung wurde zuletzt veröffentlicht. Derzeit werden die einge- gangenen Angebote gesichtet. Eine Beauftragung soll kurzfristig erfolgen. Ziel ist die gesamtheitliche Betrachtung aller Liegenschaften, die derzeit für die Verwaltungsnutzung herangezogen werden sowie daraus resultierende Nut- zungskonzepte sowie Möglichkeiten der Abmietung zu eruieren. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Potenziale aufgezeigt werden. Eine erste Betrachtung zeigt jedoch, dass hier Möglichkeiten bestehen auch mittel- fristig erste Einsparungen vorzunehmen. 3. Wie sieht der aktuelle Umzugszeitplan vom Stadthaus in die Ober- kasseler Straße aus? Welche Verwaltungseinheiten werden wann umziehen? Die Verwaltung befindet sich derzeit in den Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Vermieter zur Ausgestaltung der Umbauten. Dies betrifft neben dem konkreten Umfang der Maßnahmen auch den Bauzeitenplan. Sobald dieser feststeht, werden an diesem orientiert die Terminpläne für die Teil-Umzüge entwickelt. Die aktuellen Planungen sehen vor, dass folgende Bereiche aus dem Stadt- haus mit insgesamt ca. 1.300 Mitarbeitenden in die Oberkasseler Straße ein- ziehen. • AMT 01 / OB • Dezernat II • Dezernat III • AMT 10 • AMT 13 • AMT 20 • AMT 21 • AMT 33 • AMT 61 • AMT 62 • AMT 63 • AMT 66Seite 2 von 7 Seite 3 • AMT 67 4. Da die Oberkasseler Straße bereits seit 2025 angemietet ist, bitten wir um Erklärung, warum nicht bereits die ersten Verwaltungsein- heiten umgezogen sind? Das Projekt verbindet den physischen Umzug mit der verwaltungsweiten Ein- führung moderner Arbeitswelten – insbesondere Desksharing und dem Drei- Zonen-Prinzip – auf Basis der Projektergebnisse „Zukunft unserer Arbeit“ (ZuA). Neben der reinen baulichen genehmigungsrechtlichen Betrachtung ist auch die Umsetzung neuer Arbeitsformen in Teilbereichen abzustimmen. 5. Bislang hat es keine weitere öffentliche Kommunikation zu diesem Um- zugsprojekt gegeben. Was plant die Verwaltung an Kommunikation? Ein Kommunikationsplan für die Politik, Belegschaft und Bürgerschaft ist entwi- ckelt und wird im Projektverlauf fortgeschrieben. Dieser orientiert sich am Pro- jekt- sowie Baufortschritt und Meilensteinen der verschiedenen Teilprojekte. Er wird eng zwischen der Gesamtprojektleitung und dem Presseamt abgestimmt. Im Hinblick auf die politische Kommunikation sind ab Mitte 2026 Quartalsbe- richte für den Hauptausschuss geplant. Sofern gesonderte Vorlagen für die Politik notwendig sind, erfolgen diese anlassbezogen. 6. Welche Umbaumaßnahmen sind in der Oberkasseler Straße ge- plant und welche Kosten werden entstehen? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Interimsstandort handelt. Grundlage für den Umbau bilden die Ergebnisse aus dem Projekt „Zukunft un- serer Arbeit“. Für die Oberkasseler Str. 2 gilt es derzeit, den konkreten Umbau- umfang sowie die konkrete Zeitplanung abzustimmen. Neben dem Ziel neue Arbeits- und Büroformen auch mit Blick auf die zukünftige Bürostrategie im Stadthaus zu erproben und entsprechende Möglichkeiten zu schaffen, stehen hierbei auch wirtschaftliche Erwägungen im Fokus. Da es sich um ein Anmietobjekt handelt und derzeit lediglich eine Interimsnut- zung feststeht, zielen die Gestaltung und Verhandlungen darauf ab, die Maß- nahmen in einem vertretbaren Maß zu halten, die dem Grundgedanken der Erprobung entsprechender Strukturen nicht entgegensteht. Um dies zu gewährleisten, findet seit Beginn des Projektes ein intensiver Aus- tausch zwischen den beteiligten Stellen sowie dem Vermieter statt. 7. Es wird um Darstellung gebeten, wie die Aufgaben hinsichtlich dieses Umzugsprojektes zwischen Amt 10 und SGB verteilt sind? s. Anlage (Projektstruktur) 8. Welche Kosten sind für die Anmietung, den Umzug, Umbaumaß- nahmen, Anschaffungen, Aktendigitalisierung eingeplant und wel- che Kosten entstehen tatsächlich? Zu den konkreten Anmietkosten am Objekt kann keine Aussage erfolgen, da sich das SGB nicht zu konkreten Vertrags- und Verhandlungsdetails äußert. Die Umbaumaßnahmen werden im Gros als Investition aus dem Vermögens-Seite 3 von 7 Seite 4 plan des SGB finanziert. Entsprechende Mittel werden zum WP 2027 angemel- det, bereits anfallende Rechnungen für Planerkosten etc. können aus dem lau- fenden WP 2026 gedeckt werden. 9. Mit welchen Zielqouten zum Desksharing kalkuliert die Verwaltung und welche Quote liegt aktuell vor? Mit welcher Homeofficequote rechnet die Verwaltung? Hat es seitens der Verwaltung dazu Erhe- bungen gegeben, wie sich beide Quoten aktuell darstellen? Rech- net die Verwaltung mit einer Abnahme der Präsenztage in Ramers- dorf, weil die Liegenschaft nicht im Stadtzentrum liegt? Derzeit wird eine Zielquote von 0,67 mit der Personalvertretung verhandelt. In der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten ist eine maximale Homeoffi- cequote von bis zu 80 % geregelt. Dies kann in den Fachbereich jedoch indivi- duell geregelt werden, sodass der Anteil an mobiler Arbeit in vielen Fällen deut- lich geringer ausfällt. Die tatsächliche Homeofficequote ist daher schwer abzu- schätzen. Aktuell insgesamt sind 3.036 Mitarbeitende in mobiler Arbeit bzw. in Telearbeit bei ca. 4.500 Mitarbeitenden mit Bildschirmarbeitsplätzen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich der Standort im Einzelfall auf die Prä- senztage auswirken wird. Naturgemäß gibt es sowohl Mitarbeitende, die von einem verkürzten Arbeitsweg profitieren, als auch solche, deren Anfahrt sich verlängert. Maßgeblich für den Umfang mobiler Arbeit sind – neben den Wün- schen der Mitarbeitenden – vor allem die dienstlichen Anforderungen und der jeweilige Präsenzbedarf, der sich nach Art der Tätigkeiten und Funktionen rich- tet, etwa bei Aufgaben mit Publikumsverkehr oder erhöhtem Abstimmungsbe- darf. Gleichzeitig müssen Erreichbarkeit und Servicequalität zuverlässig ge- währleistet sein. Auch Gesundheits- und Arbeitsschutzaspekte sowie techni- sche und räumliche Rahmenbedingungen, beispielsweise Datenschutz, fließen in die Entscheidung ein. Dabei wird stets berücksichtigt, in welchem Umfang mobile Arbeit im jeweiligen Fachbereich umsetzbar ist und unter Gesichtspunk- ten wie Zusammenarbeit, sozialem Austausch und Teamgefüge sinnvoll bleibt. Durch die Einführung eines flächendeckenden Desksharing sowie der voran- schreitenden Digitalisierung, wird jedoch mit einer Abnahme der Präsenztage gerechnet. 10. Wie ist der aktuelle Sachstand der Aktendigitalisierung/Einführung der E-Akte und wie ist der Fahrplan dazu, da dies als eine wichtige Umzugsvoraussetzung gilt? Die Aktendigitalisierung und die Einführung der E Akte liegen weiterhin im vor- gesehenen Zeitplan. Insgesamt gilt es 22,5 gemeldete Aktenkilometer (davon 13,3 im Stadthaus) zu digitalisieren: Zur effizienten Steuerung der verfügbaren Ressourcen und Kapazitäten erfolgt die Digitalisierung der Aktenbestände der Stadtverwaltung in einem zweistufi- gen Vorgehen: Phase 1: Digitalisierung der Akten der Fachbereiche und Ämter, die im kommenden JahrSeite 4 von 7 Seite 5 unmittelbar vom Stadthausumzug betroffen sind – sowohl im Stadthaus als auch an externen Standorten. Phase 2: Ab dem Jahr 2027 sukzessive Digitalisierung der Akten der übrigen Ämter der Stadtverwaltung. Mit diesem gestuften Vorgehen wird sichergestellt, dass die für den Stadthau- sumzug relevanten Bereiche prioritär berücksichtigt werden und gleichzeitig eine nachhaltige, kapazitätsorientierte Einführung der E Akte gewährleistet bleibt. Folgende Meilensteine sind definiert: - 5,6 KM bis Juni 2026 digitalisiert - 11,25 km bis Dezember 2026 digitalisiert - Kick-Off Phase 2 im Januar 2027 Der Nutzungsgrad der E Akte entwickelt sich positiv. Aktuell arbeiten 1.050 Mitarbeitende mit der E Akte (Anstieg von 929 Mitarbeitenden seit Anfang 2026). Aufgrund laufender Test- und Einführungsphasen weiterer Beschäftigter ist von einem kontinuierlichen Anstieg der aktiven Nutzerinnen und Nutzer aus- zugehen. 11. Werden Büromöbel, die in den letzten 10 Jahren für das Stadthaus angeschafft wurden in die Oberkasseler Straße mit umziehen? Wenn nein, was passiert mit diesen Möbeln? Bereits mit der Entscheidung zum Auszug wurden für das Stadthaus keine neuen Möbel mehr angeschafft. Der Zuschnitt der Büros in der Oberkasseler Straße erlaubt es zudem nur Schreibtische in der Größe von 160x80 einzubrin- gen. Im Stadthaus sind in der Vergangenheit in den Großraumbüros größere Tische eingesetzt gewesen, um Equipment wie mehrere Bildschirme, physische Telefone, Tischscanner etc. unterzubringen. Daher muss neu beschafft werden. Für das Mobiliar aus dem Stadthaus wird zudem geprüft, wo vorhandenes und einwandfreies Mobiliar weitergenutzt werden kann. Zudem wird ein Verwer- tungs- und Entsorgungskonzept entwickelt, um die bestmögliche Verwendung sicherzustellen. Im Hinblick auf Desksharing soll es zudem bei den Büro- drehstühlen ein einheitliches Modell geben, das es ermöglicht, zu Arbeitsbeginn schnell die persönlichen Einstellungen im Sinne der Büroergonomie sicherzu- stellen unabhängig vom gebuchten Platz. Ergänzend sollen mit Mehrwertmodu- len die Motivation, Performance und Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden. Im Bereich des Dienstleistungszentrums ist es geplant, die Arbeitsplatzausstattung überwiegend an den neuen Standort mit- zunehmen, da diese deutlich „jünger“ und im Alltag der Kolleginnen und Kolle- gen erprobt ist. Am Ende der Nutzungsdauer angekommenes Mobiliar wird ersetzt, notwendige Ergänzungen im Möbelbereich werden ebenfalls vorge- nommen, um ein modernes Dienstleistungszentrum einzurichten. Im Hinblick auf die Herausforderungen des Stadthausumzugs in die Oberkas- seler Straße 2 und des DLZ in die Poststraße wird darauf hingewiesen, dass es fortlaufend Ämtergespräche gibt, die zwischen dem Amt 10 und den jeweiligen Fachämtern stattfinden. Es gab zudem an den Standorten Informationsveran- staltungen bzw. Besichtigungen bei denen u.a. zum weiteren Vorgehen mit denSeite 5 von 7 Seite 6 betroffenen Amtsleitungen und Umzugskoordinatoren der Fachämter sowie der Belegschaft des DLZ informiert wurde. Hier wurde über alle Zusammenhänge (Desk-Sharing, Digitalisierung, Stadthaus, bauliche Maßnahmen am Standort etc.) informiert. Im Rahmen des Changemanagements gibt es für Mitarbeitende unterschiedliche Formate zur Information und Beteiligung sowie monatliche Updates im Intranet und Mitteilungsblatt. Dauerhaft ist eine Microsite im Intranet eingerichtet, die allen Mitarbeitenden die Möglichkeit gibt, sich zeitunabhängig zum Sachstand zu informieren. Mit dem Personalrat gibt es Regel-Jour-Fixe-Termine mit dem SGB sowie spe- ziell zum Thema Umzüge monatlich seit Projektbeginn mit Amt 10 und dem SGB (besetzt durch die Gesamtprojektleitung, Leitung Zentrale Dienste des Amtes 10 sowie die Betriebsleitung SGB und Amtsleitung 10), in denen über Sachstände informiert wird. Zudem werden zu den zentralen Standorten Newsletter an den Personalrat und die Ämter geschickt zu aktuellen Sachstän- den. Daneben erfolgten die themenbezogene Einbindung sowie selbstredend die rechtlich vorgeschriebene Einbindung des Personalrates. Anlage/n 1 Projektstruktur Umzug27 (öffentlich)Seite 6 von 7 Bundesstadt Bonn PROJEKTSTRUKTURPLAN/ AUFBAU, ZUSTÄNDIGKEITEN UND INHALTE Teilprojekt Planung Bürokonzept & Belegung Amt 10 Planung Bürokonzepte; Planung und Durchführung Umzüge und Belegungen; Planung und Begleitung Leerzug Stadthaus Jantschek Bös Teilprojekt Aktendigitalisierung Projektorganisation Amt 10 Durchführung Bestandsaufnahme; Planung und Durchführung Digitalisierung; Mahyar Bös Teilprojekt Desksharing Amt 10 Konzeptionierung Realisierung; Kommunikation; Evaluierung Bös Wiesinger Verwaltungsvorstand Teilprojekt Anmietung/Planung/H errichtung SGB Durchführung von Anmietungen; Abstimmung mit den Vermietern, Planung und Umsetzung von Herrichtungsmaßnahmen Strump Jaghou Steuerungsgruppe Gesamtprojektleitung und Kommunikation Amt 10 (Jantschek), Stv. SGB (Strump) Projektgruppen Sitzungen PL Stv. PL BL SGB, AL 10 Co-Dez, 13 (Presse), 20 (Kämmerei), PR, GSB jeweils nach BedarfSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de