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260702-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der Grünen-Fraktion: Umzug vom Stadthaus in die Oberkasseler Straße

Nummer
260702-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Propsthof Straße· Endenich, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.06.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260702 Große Anfrage der Grünen-Fraktion: Umzug vom Stadthaus in die Oberkasseler Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260702-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Große Anfrage der Grünen-Fraktion: Umzug vom
Stadthaus in die Oberkasseler Straße
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Oberbürgermeister kann die Fragen wie folgt beantworten:
1. Es wird gebeten, einen gesamten Überblick über alle laufenden
und anstehenden Umzugsvorhaben von Verwaltungseinheiten der
Politik zu geben.
Ausländeramt
Der nächste größere Umzug betrifft das Ausländeramt 33-6, das von der Ox-
fordstraße 19 in die Liegenschaft „Am Propsthof 10“ verlagert werden soll. Dort
finden derzeit noch Renovierungs- und Umbauarbeiten statt, die durch das
SGB gesteuert werden. Ein Einzug ist aktuell für den Spätsommer 2026 vorge-
sehen.
Feuerwehr
Im Zuge des geplanten Neubaus der Feuerwache 1 wird zudem der Umzug der
Verwaltungsarbeitsplätze der Feuerwehr vorbereitet. Ein geeignetes Gebäude
wurde hierfür bereits identifiziert und befindet sich derzeit in der weiteren Prü-
fung.
Stadtarchiv
Nach Fertigstellung und Freigabe des Neubaus des Stadtarchivs sollen die
Büroarbeitsplätze dort neu eingerichtet werden.
Stadthaus und DLZ
Für den Umzug von mehr als 1.500 Mitarbeitenden sind adäquate Ausweich-
quartiere mit der Oberkassler Str. 2 sowie der Poststr. 23 gefunden worden. Am
Standort der Oberkasseler Straße 2 sind Herrichtungsarbeiten derzeit in der
Planung und Abstimmung, an der Poststraße 23 für das Dienstleistungszen-
trum laufen diese bereits, mit dem Ziel die betriebsbereite Stadtverwaltung
spätestens Ende 2027 an den neuen Standorten arbeitsfähig zu machen. Mit
den Fachbereichen laufen die Feinplanungen für die Unterbringung und den
Betrieb in den neuen Standorten. Die konkrete Umzugszeitplanung hängt stark
vom Abschluss der Herrichtungsmaßnahmen ab und kann in der Oberkasseler
Straße sukzessive erfolgen. Die konkrete Terminplanung ist in Planung.
Die Herrichtungsarbeiten für die Poststraße 23 sollen spätestens in Q3/2027
abgeschlossen sein, so dass die Übernahme und der tatsächliche Umzug
spätestens in Q3/Q4 /2027 erfolgt.Seite 1 von 7
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SGB
Für die Unterbringung des Städtischen Gebäudemanagements laufen aktuell
noch Verhandlungen. Ziel hier ist die gemeinsame Unterbringung aller Einhei-
ten an einem Standort.
2. Im Zuge aller laufenden und anstehenden Umzüge wird gebeten
darzustellen, welche Gebäude abgemietet werden und bis wann?
Welche Kosten werden eingespart? Und welche Gebäude werden
leergezogen, können aber vertraglich nicht abgemietet werden?
Verbunden mit dem Projekt zum Stadthaus-Areal hat die Verwaltung bereits
einen ersten Entwurf eines Flächen- und Wirkkonzeptes vorgestellt. Dieses
wurde damals durch das Büro dasbauprojekt erstellt und eng mit den zu beteili-
genden Organisationseinheiten der Verwaltung abgestimmt.
Hierauf aufsetzend hat die Verwaltung im September 2025 angekündigt, dieses
im Zuge einer Immobilien- und Bürostrategie fortzuschreiben. Hierzu gab es
diverse Abstimmungsrunden zwischen dem SGB und Amt 10 und eine gemein-
same Verständigung sich hier externe Unterstützung zu holen. Eine entspre-
chende Ausschreibung wurde zuletzt veröffentlicht. Derzeit werden die einge-
gangenen Angebote gesichtet. Eine Beauftragung soll kurzfristig erfolgen.
Ziel ist die gesamtheitliche Betrachtung aller Liegenschaften, die derzeit für die
Verwaltungsnutzung herangezogen werden sowie daraus resultierende Nut-
zungskonzepte sowie Möglichkeiten der Abmietung zu eruieren. Zum jetzigen
Zeitpunkt können noch keine konkreten Potenziale aufgezeigt werden. Eine
erste Betrachtung zeigt jedoch, dass hier Möglichkeiten bestehen auch mittel-
fristig erste Einsparungen vorzunehmen.
3. Wie sieht der aktuelle Umzugszeitplan vom Stadthaus in die Ober-
kasseler Straße aus? Welche Verwaltungseinheiten werden wann
umziehen?
Die Verwaltung befindet sich derzeit in den Abstimmungen und Verhandlungen
mit dem Vermieter zur Ausgestaltung der Umbauten. Dies betrifft neben dem
konkreten Umfang der Maßnahmen auch den Bauzeitenplan.
Sobald dieser feststeht, werden an diesem orientiert die Terminpläne für die
Teil-Umzüge entwickelt.
Die aktuellen Planungen sehen vor, dass folgende Bereiche aus dem Stadt-
haus mit insgesamt ca. 1.300 Mitarbeitenden in die Oberkasseler Straße ein-
ziehen.
• AMT 01 / OB
• Dezernat II
• Dezernat III
• AMT 10
• AMT 13
• AMT 20
• AMT 21
• AMT 33
• AMT 61
• AMT 62
• AMT 63
• AMT 66Seite 2 von 7
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• AMT 67
4. Da die Oberkasseler Straße bereits seit 2025 angemietet ist, bitten
wir um Erklärung, warum nicht bereits die ersten Verwaltungsein-
heiten umgezogen sind?
Das Projekt verbindet den physischen Umzug mit der verwaltungsweiten Ein-
führung moderner Arbeitswelten – insbesondere Desksharing und dem Drei-
Zonen-Prinzip – auf Basis der Projektergebnisse „Zukunft unserer Arbeit“
(ZuA). Neben der reinen baulichen genehmigungsrechtlichen Betrachtung ist
auch die Umsetzung neuer Arbeitsformen in Teilbereichen abzustimmen.
5. Bislang hat es keine weitere öffentliche Kommunikation zu diesem Um-
zugsprojekt gegeben. Was plant die Verwaltung an Kommunikation?
Ein Kommunikationsplan für die Politik, Belegschaft und Bürgerschaft ist entwi-
ckelt und wird im Projektverlauf fortgeschrieben. Dieser orientiert sich am Pro-
jekt- sowie Baufortschritt und Meilensteinen der verschiedenen Teilprojekte. Er
wird eng zwischen der Gesamtprojektleitung und dem Presseamt abgestimmt.
Im Hinblick auf die politische Kommunikation sind ab Mitte 2026 Quartalsbe-
richte für den Hauptausschuss geplant. Sofern gesonderte Vorlagen für die
Politik notwendig sind, erfolgen diese anlassbezogen.
6. Welche Umbaumaßnahmen sind in der Oberkasseler Straße ge-
plant und welche Kosten werden entstehen? Insbesondere vor
dem Hintergrund, dass es sich um einen Interimsstandort handelt.
Grundlage für den Umbau bilden die Ergebnisse aus dem Projekt „Zukunft un-
serer Arbeit“. Für die Oberkasseler Str. 2 gilt es derzeit, den konkreten Umbau-
umfang sowie die konkrete Zeitplanung abzustimmen. Neben dem Ziel neue
Arbeits- und Büroformen auch mit Blick auf die zukünftige Bürostrategie im
Stadthaus zu erproben und entsprechende Möglichkeiten zu schaffen, stehen
hierbei auch wirtschaftliche Erwägungen im Fokus.
Da es sich um ein Anmietobjekt handelt und derzeit lediglich eine Interimsnut-
zung feststeht, zielen die Gestaltung und Verhandlungen darauf ab, die Maß-
nahmen in einem vertretbaren Maß zu halten, die dem Grundgedanken der
Erprobung entsprechender Strukturen nicht entgegensteht.
Um dies zu gewährleisten, findet seit Beginn des Projektes ein intensiver Aus-
tausch zwischen den beteiligten Stellen sowie dem Vermieter statt.
7. Es wird um Darstellung gebeten, wie die Aufgaben hinsichtlich
dieses Umzugsprojektes zwischen Amt 10 und SGB verteilt sind?
s. Anlage (Projektstruktur)
8. Welche Kosten sind für die Anmietung, den Umzug, Umbaumaß-
nahmen, Anschaffungen, Aktendigitalisierung eingeplant und wel-
che Kosten entstehen tatsächlich?
Zu den konkreten Anmietkosten am Objekt kann keine Aussage erfolgen, da
sich das SGB nicht zu konkreten Vertrags- und Verhandlungsdetails äußert.
Die Umbaumaßnahmen werden im Gros als Investition aus dem Vermögens-Seite 3 von 7
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plan des SGB finanziert. Entsprechende Mittel werden zum WP 2027 angemel-
det, bereits anfallende Rechnungen für Planerkosten etc. können aus dem lau-
fenden WP 2026 gedeckt werden.
9. Mit welchen Zielqouten zum Desksharing kalkuliert die Verwaltung
und welche Quote liegt aktuell vor? Mit welcher Homeofficequote
rechnet die Verwaltung? Hat es seitens der Verwaltung dazu Erhe-
bungen gegeben, wie sich beide Quoten aktuell darstellen? Rech-
net die Verwaltung mit einer Abnahme der Präsenztage in Ramers-
dorf, weil die Liegenschaft nicht im Stadtzentrum liegt?
Derzeit wird eine Zielquote von 0,67 mit der Personalvertretung verhandelt.
In der Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten ist eine maximale Homeoffi-
cequote von bis zu 80 % geregelt. Dies kann in den Fachbereich jedoch indivi-
duell geregelt werden, sodass der Anteil an mobiler Arbeit in vielen Fällen deut-
lich geringer ausfällt. Die tatsächliche Homeofficequote ist daher schwer abzu-
schätzen.
Aktuell insgesamt sind 3.036 Mitarbeitende in mobiler Arbeit bzw. in Telearbeit
bei ca. 4.500 Mitarbeitenden mit Bildschirmarbeitsplätzen.
Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich der Standort im Einzelfall auf die Prä-
senztage auswirken wird. Naturgemäß gibt es sowohl Mitarbeitende, die von
einem verkürzten Arbeitsweg profitieren, als auch solche, deren Anfahrt sich
verlängert. Maßgeblich für den Umfang mobiler Arbeit sind – neben den Wün-
schen der Mitarbeitenden – vor allem die dienstlichen Anforderungen und der
jeweilige Präsenzbedarf, der sich nach Art der Tätigkeiten und Funktionen rich-
tet, etwa bei Aufgaben mit Publikumsverkehr oder erhöhtem Abstimmungsbe-
darf. Gleichzeitig müssen Erreichbarkeit und Servicequalität zuverlässig ge-
währleistet sein. Auch Gesundheits- und Arbeitsschutzaspekte sowie techni-
sche und räumliche Rahmenbedingungen, beispielsweise Datenschutz, fließen
in die Entscheidung ein. Dabei wird stets berücksichtigt, in welchem Umfang
mobile Arbeit im jeweiligen Fachbereich umsetzbar ist und unter Gesichtspunk-
ten wie Zusammenarbeit, sozialem Austausch und Teamgefüge sinnvoll bleibt.
Durch die Einführung eines flächendeckenden Desksharing sowie der voran-
schreitenden Digitalisierung, wird jedoch mit einer Abnahme der Präsenztage
gerechnet.
10. Wie ist der aktuelle Sachstand der Aktendigitalisierung/Einführung
der E-Akte und wie ist der Fahrplan dazu, da dies als eine wichtige
Umzugsvoraussetzung gilt?
Die Aktendigitalisierung und die Einführung der E Akte liegen weiterhin im vor-
gesehenen Zeitplan. Insgesamt gilt es 22,5 gemeldete Aktenkilometer (davon
13,3 im Stadthaus) zu digitalisieren:
Zur effizienten Steuerung der verfügbaren Ressourcen und Kapazitäten erfolgt
die Digitalisierung der Aktenbestände der Stadtverwaltung in einem zweistufi-
gen Vorgehen:
Phase 1:
Digitalisierung der Akten der Fachbereiche und Ämter, die im kommenden JahrSeite 4 von 7
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unmittelbar vom Stadthausumzug betroffen sind – sowohl im Stadthaus als
auch an externen Standorten.
Phase 2:
Ab dem Jahr 2027 sukzessive Digitalisierung der Akten der übrigen Ämter der
Stadtverwaltung.
Mit diesem gestuften Vorgehen wird sichergestellt, dass die für den Stadthau-
sumzug relevanten Bereiche prioritär berücksichtigt werden und gleichzeitig
eine nachhaltige, kapazitätsorientierte Einführung der E Akte gewährleistet
bleibt.
Folgende Meilensteine sind definiert:
- 5,6 KM bis Juni 2026 digitalisiert
- 11,25 km bis Dezember 2026 digitalisiert
- Kick-Off Phase 2 im Januar 2027
Der Nutzungsgrad der E Akte entwickelt sich positiv. Aktuell arbeiten 1.050
Mitarbeitende mit der E Akte (Anstieg von 929 Mitarbeitenden seit Anfang
2026). Aufgrund laufender Test- und Einführungsphasen weiterer Beschäftigter
ist von einem kontinuierlichen Anstieg der aktiven Nutzerinnen und Nutzer aus-
zugehen.
11. Werden Büromöbel, die in den letzten 10 Jahren für das Stadthaus
angeschafft wurden in die Oberkasseler Straße mit umziehen?
Wenn nein, was passiert mit diesen Möbeln?
Bereits mit der Entscheidung zum Auszug wurden für das Stadthaus keine
neuen Möbel mehr angeschafft. Der Zuschnitt der Büros in der Oberkasseler
Straße erlaubt es zudem nur Schreibtische in der Größe von 160x80 einzubrin-
gen. Im Stadthaus sind in der Vergangenheit in den Großraumbüros größere
Tische eingesetzt gewesen, um Equipment wie mehrere Bildschirme, physische
Telefone, Tischscanner etc. unterzubringen. Daher muss neu beschafft werden.
Für das Mobiliar aus dem Stadthaus wird zudem geprüft, wo vorhandenes und
einwandfreies Mobiliar weitergenutzt werden kann. Zudem wird ein Verwer-
tungs- und Entsorgungskonzept entwickelt, um die bestmögliche Verwendung
sicherzustellen. Im Hinblick auf Desksharing soll es zudem bei den Büro-
drehstühlen ein einheitliches Modell geben, das es ermöglicht, zu Arbeitsbeginn
schnell die persönlichen Einstellungen im Sinne der Büroergonomie sicherzu-
stellen unabhängig vom gebuchten Platz. Ergänzend sollen mit Mehrwertmodu-
len die Motivation, Performance und Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unterstützt werden. Im Bereich des Dienstleistungszentrums ist es
geplant, die Arbeitsplatzausstattung überwiegend an den neuen Standort mit-
zunehmen, da diese deutlich „jünger“ und im Alltag der Kolleginnen und Kolle-
gen erprobt ist. Am Ende der Nutzungsdauer angekommenes Mobiliar wird
ersetzt, notwendige Ergänzungen im Möbelbereich werden ebenfalls vorge-
nommen, um ein modernes Dienstleistungszentrum einzurichten.
Im Hinblick auf die Herausforderungen des Stadthausumzugs in die Oberkas-
seler Straße 2 und des DLZ in die Poststraße wird darauf hingewiesen, dass es
fortlaufend Ämtergespräche gibt, die zwischen dem Amt 10 und den jeweiligen
Fachämtern stattfinden. Es gab zudem an den Standorten Informationsveran-
staltungen bzw. Besichtigungen bei denen u.a. zum weiteren Vorgehen mit denSeite 5 von 7
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betroffenen Amtsleitungen und Umzugskoordinatoren der Fachämter sowie der
Belegschaft des DLZ informiert wurde. Hier wurde über alle Zusammenhänge
(Desk-Sharing, Digitalisierung, Stadthaus, bauliche Maßnahmen am Standort
etc.) informiert. Im Rahmen des Changemanagements gibt es für Mitarbeitende
unterschiedliche Formate zur Information und Beteiligung sowie monatliche
Updates im Intranet und Mitteilungsblatt. Dauerhaft ist eine Microsite im Intranet
eingerichtet, die allen Mitarbeitenden die Möglichkeit gibt, sich zeitunabhängig
zum Sachstand zu informieren.
Mit dem Personalrat gibt es Regel-Jour-Fixe-Termine mit dem SGB sowie spe-
ziell zum Thema Umzüge monatlich seit Projektbeginn mit Amt 10 und dem
SGB (besetzt durch die Gesamtprojektleitung, Leitung Zentrale Dienste des
Amtes 10 sowie die Betriebsleitung SGB und Amtsleitung 10), in denen über
Sachstände informiert wird. Zudem werden zu den zentralen Standorten
Newsletter an den Personalrat und die Ämter geschickt zu aktuellen Sachstän-
den.
Daneben erfolgten die themenbezogene Einbindung sowie selbstredend die
rechtlich vorgeschriebene Einbindung des Personalrates.
Anlage/n
1 Projektstruktur Umzug27 (öffentlich)Seite 6 von 7
Bundesstadt Bonn
PROJEKTSTRUKTURPLAN/ AUFBAU, ZUSTÄNDIGKEITEN UND INHALTE
Teilprojekt
Planung Bürokonzept
& Belegung
Amt 10
Planung Bürokonzepte;
Planung und
Durchführung Umzüge
und Belegungen;
Planung und Begleitung
Leerzug Stadthaus
Jantschek
Bös
Teilprojekt
Aktendigitalisierung
Projektorganisation
Amt 10
Durchführung
Bestandsaufnahme;
Planung und
Durchführung
Digitalisierung;
Mahyar
Bös
Teilprojekt
Desksharing
Amt 10
Konzeptionierung
Realisierung;
Kommunikation;
Evaluierung
Bös
Wiesinger
Verwaltungsvorstand
Teilprojekt
Anmietung/Planung/H
errichtung
SGB
Durchführung von
Anmietungen;
Abstimmung mit den
Vermietern, Planung und
Umsetzung von
Herrichtungsmaßnahmen
Strump
Jaghou
Steuerungsgruppe
Gesamtprojektleitung und Kommunikation Amt 10 (Jantschek), Stv. SGB (Strump)
Projektgruppen
Sitzungen
PL
Stv. PL
BL SGB, AL 10
Co-Dez, 13 (Presse), 20 (Kämmerei), PR, GSB jeweils nach BedarfSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 06:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de