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260698-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage von BSW/SBI: Abrechnungsrückstände und nicht realisierte Einnahmen – insbesondere im Bereich Rettungsdienst

Nummer
260698-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 07.05.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 16.06.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260698 Große Anfrage von BSW/SBI: Abrechnungsrückstände und nicht realisierte Einnahmen – insbesondere im Bereich Rettungsdienst

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260698-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Große Anfrage von BSW/SBI:
Abrechnungsrückstände und nicht realisierte
Einnahmen – insbesondere im Bereich
Rettungsdienst
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
21.05.2026 Kenntnisnahme
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag,
deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS
260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind
außerdem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher wird neben der
konkreten Beantwortung zu dieser Drucksache hier, auch auf die zu der
Fragestellung gefertigte, umfassende Gesamtstellungnahme verwiesen. In
dieser wurde versucht, alle Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren
Gesamtdarstellung zu beantworten.
Zu Frage 1:
Mit der umfassenden Stellungnahme 260698-01 schafft die Verwaltung
Transparenz hinsichtlich der Abrechnungsrückstände im Rettungsdienst.
Inwieweit in den Fachbereichen Rückstände bei der tatsächlichen
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Abgabepflichtigen (Rechnungs-
und Bescheidversand) bestehen, entzieht sich aufgrund der v. g. dezentralen
Budgetverantwortung der Kenntnis des Dezernates II. Auch bei der im Falle der
Nichtbegleichung von Forderungen zentralen Abwicklung von Mahn- und
Vollstreckungsverfahren im Kassen- und Steueramt sind die einzelnen
Fachämter derzeit weiterhin Gläubiger über die von ihnen veranlagten
Forderungen und entscheiden über deren weiteren Umgang (z. B.
Niederschlagung).
Unberührt der Situation im Rettungsdienst bestehen speziell im Kassen- und
Steueramt seit vielen Jahren in den Bereichen der Steuerveranlagung
(insbesondere Gewerbe- und Grundsteuer) sowie dem
Forderungsmanagement Bearbeitungsrückstände, über die sowie deren
fiskalisch nachteilige Folgen die städtischen Gremien im Rahmen von
Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes sowie Fachvorlagen des Kassen-Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
und Steueramtes regelmäßig informiert wurden. Auf diese Vorlagen, mit denen
u. a. auch zusätzliche Personalressourcen angefordert wurden (z. B.
DS 222663-005, 241272 und 254070), wird an dieser Stelle verwiesen.
Zu Frage 2:
Die offenen Gebührenforderungen belaufen sich derzeit auf rund 30 Mio. €.
Diese Schätzung basiert auf der Gebührenkalkulation 2025 bei einer
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von elf Monaten. Dabei ist zu
berücksichtigen:
• Rund 10 Mio. € sind im Rahmen des Festbetragsverfahrens aktuell
gegenüber den Krankenkassen nicht durchsetzbar.
• Die tatsächliche Forderungshöhe ergibt sich erst nach Abrechnung
• Die tatsächlichen Erträge weichen aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren
von der Kalkulation ab.
Die Überschreitung der optimalen Bearbeitungsdauer von drei Monaten auf
aktuell elf Monate führt für die zusätzlich acht Monate bis zur
Gebührenvereinnahmung zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rund
270.000 EUR, der über Liquiditätskredite finanziert wird. Der Berechnung liegen
- unter Berücksichtigung der aktuell nicht durchsetzbaren Ansprüchen
gegenüber Krankenkassen - offene Gebührenforderungen in Höhe von rund 20
Mio. EUR über einen Zeitraum von acht Monaten bei einem Zinssatz von 2%
zugrunde.
Der Sachverhalt hat sich nach der Rekommunalisierung der Krankentransport-
Abrechnung im Jahr 2012 erstmalig im Jahr 2013 mit deutlich verlängerten
Bearbeitungsdauern eingestellt. Dann wieder ab 2021 im Zuge der Corona-
Pandemie.
Seit 2017 besteht ein verwaltungsinternes Controlling zur Gebührenabrechnung
Rettungsdienst innerhalb des Dezernates I. Darin wurden zunächst monatlich
und ab 2019 werden halbjährlich die Situation und die Maßnahmen betrachtet.
Der Kämmerer hat die kommissarische Leitung des Dezernats I ab Januar
2026 übernommen. Er wurde in der zweiten Januarhälfte 2026 über den
Sachverhalt informiert.
Zu Frage 3:
Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den
komplexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre
umfassend erläutert.
Zu Frage 4:
Zur Stabilisierung der Abrechnungssituation und zur schrittweisen Reduzierung
der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer wurden im vergangenen Jahr sowie
aktuell eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet.
Die im Wesentlichen organisatorischen und personellen Teilmaßnahmen sind
in der Gesamtstellungnahme umfassend und im jeweiligen Kontext dargestellt
und erläutert.
Zu Frage 5:
Siehe hierzu bei 1. und 2.Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Prozesse und das Berichtswesen werden weiter optimiert. Die Maßnahmen
zum möglichst schnellen Abbau der Rückstände werden weiter verstärkt.
Zu Frage 6:
Die Legitimation von Sparmaßnahmen ergibt sich aus verbindlichen
haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes NRW:
Zentrale Rechtsquellen
• Gemeindeordnung NRW (GO NRW), insbesondere §§￿75–76
• Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
• Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
• Hinzu kommen Erlasse des zuständigen Ministeriums (MHKBD)
Diese Regelwerke verpflichten Kommunen zu einer geordneten, dauerhaften
Leistungsfähigkeit und zum Haushaltsausgleich.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Fehlbeträge ist die systematische
Identifikation und Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen zwingend
erforderlich. Die Mittelfristplanung des aktuellen Doppelhaushalts weist für die
Jahre 2027 – 2029 durchschnittlich Fehlbeträge von 155 Mio. Euro (ohne
Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes) im Jahresergebnis aus –
entsprechend hohe jährliche Einsparsummen sind notwendig. Aus der
Stellungnahme der Verwaltung 253897-01 ST für den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligung und Vergabe am 04.03. 2026 geht die Datengrundlage für das
Projekt Aufgabenkritik hervor. Die Analysephase wurde erfolgreich
abgeschlossen. Sie erfolgte entlang von zwölf definierten Potenzialfeldern und
umfasste:
• eine detaillierte Haushalts- und SAP-Datenanalyse bis auf
Innenauftragsebene,
• Bindungsgrad- und Ausgabenbewertungen,
• Personal- und Fluktuationsanalysen,
• Interviews mit ausgewählten Stakeholdern,
• Sichtung bestehender Projekte, Standards und Prozesse.
Die jetzt abgeschlossene Analyse- und Detailplanungsphase bildet die
Grundlage für die operative Umsetzung der Teilprojekte und für die Anbindung
an das neue aufgabenkritische Haushaltsplanaufstellungsverfahren (Zero-
Based Budgeting) zum Doppelhaushalt 2027/2028.
In den Haushaltsplänen der Bundesstadt Bonn werden Ertrags- und
Aufwandspositionen an bestehenden Verpflichtungen, Gebühren- und
Rechtsverordnungen durch die Budgetverantwortlichen ermittelt/berechnet und
der Kämmerei zur Aufnahme in den Haushaltsplan angezeigt. Nicht realisierte
oder nicht realisierbare Erträge werden nicht geplant (vgl. Haushaltsgrundsätze
der GO NRW), kommen aber im laufenden Geschäftsbetrieb/der
Bewirtschaftung vor. Dies kann durch geänderte Rechtsnormen,
Sonderzuwendungen/-zuweisungen, Spenden auftreten, die zum Zeitpunkt der
Planaufstellung nicht bekannt waren.
Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die Diskussion von Einsparmaßnahmen
gegenüber Bürgerinnen und Bürgern kritisch gesehen wird, wenn zugleich
bestehende Einnahmepotenziale nicht oder noch nicht vollständig ausgeschöpft
wurden.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die derzeit laufenden Konsolidierungsbemühungen der Bundesstadt Bonn
beschränken sich nicht nur auf Reduzierungen der Aufwandsseite, sondern
ebenfalls auf die Überprüfung der Ertragsseite. Dies betrifft alle Bereiche des
Bonner Haushalts, aber auch des Konzerns Stadt Bonn. Entsprechende
Analysen sind Bestandteil der laufenden Haushaltsaufstellung und werden dem
politischen Raum transparent gemacht, um eine ausgewogene und
nachvollziehbare Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Die Forderung nach
Konsolidierungsmaßnahmen wurden ausdrücklich durch die Kommunalaufsicht,
der Bezirksregierung Köln, im Genehmigungsschreiben des Doppelhaushaltes
2025/2026 aufgegriffen. Darin heißt es:
„Die Stadt Bonn ist aufgefordert, den Konsolidierungsprozess zu vertiefen und
zu beschleunigen, auch, um perspektivisch eine dauerhaft geordnete
Haushaltswirtschaft durch einen „echten“ Haushaltsausgleich gem. § 75 II S. 2
GO NRW zu erzielen.“
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 befindet sich derzeit in Erstellung.
Die Forderungen des Rettungsdienstes werden bilanziell im Umlaufvermögen
unter den Bilanzpositionen 2.2.1 (Öffentlich-rechtliche Forderungen) und 2.2.3
(Sonstige Vermögensgegenstände) ausgewiesen. Letztere wurden
entsprechend der Vorgaben in der Jahresabschlussverfügung durch Amt 37 zur
manuellen Berücksichtigung an die Finanzbuchhaltung gemeldet und in SAP
gebucht.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de