260698-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage von BSW/SBI: Abrechnungsrückstände und nicht realisierte Einnahmen – insbesondere im Bereich Rettungsdienst
Kerndaten
- Nummer
- 260698-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Hochstadenring Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260698-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Große Anfrage von BSW/SBI: Abrechnungsrückstände und nicht realisierte Einnahmen – insbesondere im Bereich Rettungsdienst Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vorbemerkung: Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag, deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS 260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind außerdem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher werden die Anfragen auch mit einem gemeinsamen Text beantwortet. In diesem wurde versucht, alle Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren Gesamtdarstellung zu beantworten. Diese ist im Folgenden als Stellungnahme aufgeführt und beinhaltet die Antworten zu den in dieser Drucksache formulierten Fragen. Die konkreten Fragen zu dieser Drucksache sind zusätzlich in einer gesonderten Stellungnahme aufgeführt. Erläuterung zum Abrechnungsprozess für Rettungsdienstleistungen: Die Bearbeitung und Rechnungsstellung der Gebührenbescheide im Rettungsdienst erfordern insbesondere das Zusammenstellen, Prüfen und Ergänzen der Einsatzdaten sowie die Klärung der zuständigen Kostenträger, insbesondere der gesetzlichen Krankenkassen. Unter optimalen Bedingungen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom durchgeführten Einsatz bis zum Zahlungseingang etwa zwei bis drei Monate. Derzeit erfolgt die Abrechnung in rund 80 % der Fälle mit zurzeit insgesamt 93 gesetzlichen Krankenkassen und Unfallkassen. Hinzu kommen Abrechnungen mit Krankenhäusern, Sozialämtern sowie denSeite 1 von 14 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bezirksregierungen. Ist eine Abrechnung mit diesen Kostenträgern nicht möglich oder handelt es sich um privat oder nicht versicherte Patientinnen und Patienten, erfolgt die Abrechnung unmittelbar mit den Betroffenen. Die Zahlung durch die Krankenkassen erfolgt nach finaler Bearbeitung und Anerkennung der Leistung unter Beachtung der jeweiligen Zahlungsziele. Entwicklung der Situation seit der Rekommunalisierung der Krankentransport-Abrechnung im Jahr 2012: Nachfolgend werden die wesentlichen Entwicklungen der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer, deren Ursachen sowie die jeweils ergriffenen Maßnahmen dargestellt. 2012: – Bearbeitungsdauer ca. 2–3 Monate Ein Rechtsgutachten stellte fest, dass die bis dahin praktizierte Teilbeauftragung eines externen Dritten zur Abrechnung von Krankentransporten rechtswidrig war und eine Rekommunalisierung erforderlich machte. Diese Rechtsauffassung besteht mangels entsprechender Ermächtigungsgrundlage im Kommunalabgabengesetz NRW weiterhin und wurde zuletzt am 15.04.2026 durch das Amt für Recht und Versicherungen bestätigt. Durch die kurzfristig notwendige Rückführung der Krankentransporte in die eigenen Gebührenabrechnung, und der damit unweigerlich verbundenen Fallzahlsteigerung sowie hohem Abstimmungsaufwand in der Übergabe kam es zur deutlichen Verlängerung der Bearbeitungsdauer. 2013 – Bearbeitungsdauer ca. 9 Monate Durch das Personal- und Organisationsamt erfolgte eine organisatorische Untersuchung. In deren Folge wurden personalwirtschaftliche Maßnahmen umgesetzt und eine Einheitssachbearbeitung eingeführt. Zudem war auf Grund von räumlichen Kapazitätsengpässen ein Umzug in eine externe Liegenschaft notwendig. 2014 – Bearbeitungsdauer ca. 2 Monate Durch den temporären Einsatz von Auszubildenden konnte eine deutliche Reduzierung der Bearbeitungsdauer erreicht werden. 2015 – Bearbeitungsdauer ca. 1–2 Monate 2016 – Bearbeitungsdauer ca. 2 Monate Die zuvor beschlossenen organisatorischen Maßnahmen waren vollständig umgesetzt; verbleibende Arbeiten mit externen Dritten konnten abgeschlossen werden. 2017 – Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Monate Die Verwaltung informierte die politischen Gremien über den Sachstand der Rettungsdienstabrechnung (DS-Nr. 1711647ST2 vom 12.06.2017). In diesem Zusammenhang wurde ein monatliches Berichtswesen an Dezernat I eingeführt. 2018 – Bearbeitungsdauer ca. 1–2 MonateSeite 2 von 14 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auf Anregung von Amt 37 wurde die organisatorische Betrachtung aus dem Jahr 2013 durch das Personal- und Organisationsamt evaluiert. 2019 – Bearbeitungsdauer ca. 1–2 Monate Das Berichtswesen an Dezernat I wurde auf einen halbjährlichen Turnus umgestellt. 2020 – Bearbeitungsdauer ca. 2–3 Monate 2021 – Bearbeitungsdauer ca. 4 Monate Ein vergleichsweise hoher Krankenstand sowie Vakanzen im Aufgabenbereich führten zu einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer. Hinzu kamen erste Auswirkungen der Corona-Pandemie. 2022 – Bearbeitungsdauer ca. 5 Monate Die angespannte Personalsituation bestand fort; die Auswirkungen der Pandemie hielten an. Die vor der Pandemie erstmals festgestellte Stagnation bei den Einsatzzahlen hatte keinen Bestand. In diesem Jahr stiegen die Einsatzzahlen wieder sehr stark an. 2023 – Bearbeitungsdauer ca. 9 Monate Ein neues Abrechnungs- und Berichtssystem wurde eingeführt. Technische Umsetzungsprobleme führten zu zusätzlichem Arbeitsaufwand. Zudem kam es zu IT-Ausfällen in der Citrix-Umgebung. Gleichzeitig verschärfte sich die personelle Situation. 2024 – Bearbeitungsdauer ca. 10 Monate Die technischen Umsetzungsprobleme bei der Einführung der Abrechnungssoftware konnten im Dezember 2024 behoben werden. Die Personalsituation blieb insbesondere aufgrund eines vergleichsweise hohen Krankenstandes weiterhin kritisch. Auf Anregung von Amt 37 erfolgte eine erneute organisatorische Untersuchung durch das Personal- und Organisationsamt mit folgenden Ergebnissen: • Bestätigung der grundsätzlichen Richtigkeit des bestehenden Abrechnungsprozesses, • Feststellung, dass weitergehende Digitalisierungsoptionen aufgrund gesetzlicher Vorgaben (u. a. Notwendigkeit einer Transportverordnung in Papierform für jeden Transport) nicht umsetzbar sind, • Feststellung der Notwendigkeit einer Arbeitsvorbereitung im Rahmen der Eingangssachbearbeitung, ohne dass hierfür Stellen eingerichtet wurden, • keine Aktualisierung des Stellen-Solls oder einer Soll-Leistung pro Mitarbeitenden, • formale Einrichtung einer eigenständigen Sachgruppe „Rettungsdienstabrechnung“. 2025 – Bearbeitungsdauer ca. 11 Monate (1. Hj.), ca. 10 Monate (2. Hj.) Durch Personalfluktuation und einen vergleichsweise hohen Krankenstand blieb die personelle Situation weiterhin schwierig. Die Zusammenarbeit mit der Ausbildungsfirma „Bonn up“ wurde im Mai 2024 aufgenommen. Nach anfänglichen Abstimmungsproblemen etablierte sich die Zusammenarbeit. Aufgrund eines unvorhergesehenen Konflikts mit denSeite 3 von 14 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Krankenkassen und der damit einhergehenden erhöhten Bearbeitungskomplexität wurde sie im Herbst 2025 zunächst ausgesetzt. Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: • Nachbesetzung der Gruppenleitung, • Durchführung eines externen Coachings für Mitarbeitende und Führungskräfte. 2026 – Bearbeitungsdauer ca. 11 Monate (Stand März) Trotz des fortbestehenden Krankenkassenkonflikts erfolgt weiterhin eine Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Anwendung der Festbetragsregelung führt dabei zu Widersprüchen in erheblichem Umfang. Zusätzlich kommt es regelmäßig zu fehlerhaften Kürzungen durch die Krankenkassen, deren Nachverfolgung dauerhaft ein bis zwei Mitarbeitende bindet. Die Zusammenarbeit mit „Bonn up“ wurde ab Januar 2026 wieder aufgenommen, zunächst mit reduzierten Kapazitäten. Aktuell sind 13,8 Vollzeitäquivalente in der Abrechnung tätig. Entwicklung der Fallzahlen Die Fallzahlenentwicklung hat in den vergangenen Jahren erheblichen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der Gebührenabrechnung gehabt. Die Zahl der Gesamteinsätze entwickelte sich wie folgt: Jahr Einsätze 2018 68.527 2019 67.838 2020 72.210 2021 76.475 2022 83.827 2023 79.457 2024 82.473 2025 82.834 Die erneute, deutliche Steigerung der Einsatzzahlen begann bereits während der Corona-Pandemie und erreichte 2022 mit knapp 83.000 Einsätzen einen vorläufigen Höchststand. Die bisherigen Zahlen für 2026 deuten auf ein vergleichbar hohes Niveau hin. Durchschnittlich rund 21 % der Einsätze sind auf Grundlage des § 60 SGB V nicht direkt abrechnungsfähig (Einsätze ohne Transport). Für 2025 ergeben sich daraus folgende abrechnungsfähige Fallzahlen: • Rettungstransportwagen (RTW): 26.288 • Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF): 11.988 • Krankentransportwagen (KTW): 27.856 Die Steigerung der abrechnungsfähigen Fälle um knapp 20 % gegenüber dem Zeitraum bis 2021 fällt zeitlich mit der Verlängerung der Bearbeitungsdauer ab 2022 zusammen. Personalwirtschaftliche Nachsteuerungen sind dabei stets nur zeitverzögert möglich. Bei deutlichen Fallzahlsteigerungen ist eine Erhöhung der Bearbeitungsdauer daher kaum vermeidbar.Seite 4 von 14 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auswirkungen des aktuellen Krankenkassenkonflikts: Der landesweite Konflikt über die Erstattung von Festbeträgen wirkt sich seit 2025 deutlich auf die Abrechnung aus. Zusätzliche, ungeplante Abstimmungs- und Bearbeitungsschritte sind erforderlich. Für die Gebührensatzungen 2025 und 2026 konnte aufgrund des Dissenses zu Fahrten ohne Transport kein Einvernehmen mit den Kostenträgern erzielt werden. Die Krankenkassen setzten Festbeträge fest, die unter den kalkulierten Gebühren liegen. Der Rat wurde hierzu zuletzt im Dezember 2025 beteiligt (DS-Nr. 253853); über den Konflikt selbst wurde im November 2025 umfassend informiert (DS-Nr. 253832). Als Maßnahme wurde ab Oktober 2025 die Abrechnung mit Selbstzahlern priorisiert. Seit März 2026 besteht hierfür ein eigenes Abrechnungsteam. Zwar ist der Rechercheaufwand je Fall höher, jedoch entfällt weitgehend die nachträgliche Abstimmung mit den Krankenkassen. Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen wird weiterhin satzungskonform durchgeführt. Für jeden Abrechnungsfall ab 2025 erfolgt jedoch ein individueller, postalischer Widerspruch der Krankenkassen gegen die Höhe der Erstattung. Die Bearbeitung dieser Widersprüche verursacht erheblichen zusätzlichen Aufwand. Täglich muss eine dreistellige Zahl an Widerspruchsschreiben geöffnet, zugeordnet und geprüft werden. Zusätzlich sind regelmäßig 20–25 Einsprüche gegen fehlerhafte Kürzungen erforderlich. Über den weiteren Umgang mit den Differenzbeträgen zwischen Festbeträgen und satzungsgemäßen Gebühren soll im Laufe des Jahres 2026 – auch in Abhängigkeit landesweiter Gespräche – entschieden werden. Die derzeitige Teilerstattung führt bereits zu zusätzlichem Dokumentationsaufwand. Sollte dieser Sachverhalt eine parallele Abrechnung mit Krankenkassen und Patientinnen und Patienten erforderlich machen, stehen hierfür keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Dies würde insbesondere durch Nachfragen und steigende Widerspruchszahlen zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Konkret eingeleitete und geplante Maßnahmen zur Reduzierung der Abrechnungsrückstände: Zur Stabilisierung der Abrechnungssituation und zur schrittweisen Reduzierung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer wurden im vergangenen Jahr sowie aktuell folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet: • Zur Steigerung der Abrechnungsleistung wurde eine Arbeitsvorbereitung eingerichtet. Diese prüft und strukturiert die bis einschließlich 2025 weiterhin überwiegend in Papierform vorliegenden Abrechnungsunterlagen (u. a. ärztliche Transportverordnungen, Einsatzprotokolle, Schriftverkehr mit Krankenkassen) und bereitet diese für die Sachbearbeitung vor. Auf die weiterhin notwendige papiergebundene Verarbeitung einzelnerSeite 5 von 14 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Unterlagen aufgrund sozialgesetzlicher Vorgaben wird im Abschnitt zur Digitalisierung gesondert eingegangen. • Zur Sicherstellung einer einheitlichen Bearbeitung sowie zur qualifizierten Einarbeitung neuer Mitarbeitender wurden bestehende Verfahrensanweisungen überarbeitet, vereinheitlicht und zusätzlich visualisiert. • Auf Grundlage der organisatorischen Untersuchungen wurde das Sachgebiet zum 1. Januar 2025 neu zugeschnitten und eine eigenständige Sachgruppe „Rettungsdienstabrechnung“ eingerichtet. Hierdurch können Abrechnungsteams, Aufgabenverteilungen und Prozesse unmittelbar durch die Sachgruppenleitung gesteuert werden. Die Sachgruppenleitung konnte extern nachbesetzt werden. Trotz angespannter personeller Situation konnten strukturelle Verbesserungen umgesetzt und positive Impulse für die Abrechnungstätigkeit gesetzt werden. • Der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigungen sowie zusätzliche personelle Verstärkungen führten dazu, dass die Abrechnungsstelle am Standort Hochstadenring trotz teilweise praktiziertem Desksharing an ihre räumlichen Kapazitätsgrenzen gestoßen ist. Im Rahmen der derzeit diskutierten Übergangslösungen im Zusammenhang mit den Neubauplanungen der Feuerwache 1 wird die Unterbringung der Abrechnungsstelle prioritär berücksichtigt. Im Zuge des Teamcoachings wurde zudem festgestellt, dass eine räumliche Nähe zur Feuerwache 1 für die Arbeitsabläufe von Bedeutung ist. • Seit Mai 2025 werden bis zu fünf Verwaltungsauszubildende der Ausbildungsfirma „Bonn up“ in Teilprozessen der Abrechnung eingesetzt. Die Qualität ihrer Arbeit konnte kontinuierlich gesteigert werden. Die fachliche Betreuung erfolgt durch erfahrene Mitarbeitende, die weiterhin eigenständig abrechnen. Auch wenn die Einbindung von Auszubildenden zusätzlichen Betreuungsaufwand erfordert, leisten diese einen verlässlichen Beitrag zur Entlastung der Sachgruppe und erwerben gleichzeitig grundlegende Kenntnisse im Verwaltungsprozess der Gebührenabrechnung. Die öffentliche Diskussion über eine vermeintliche Mehrbelastung durch Ausbildungskräfte berücksichtigt deren Arbeitsleistung und den Ausbildungsauftrag der Bundesstadt Bonn nur eingeschränkt. Faktisch stehen fünf Auszubildende mit jeweils 50 % ihrer Arbeitszeit verlässlich zur Verfügung. • Ergänzend wurde mit dem Personal- und Organisationsamt vereinbart, die Einbindung von Auszubildenden auszuweiten. Seit 27.04. stehen zwei Auszubildende, ab Juni drei weitere Auszubildende zur Verfügung. Der verstärkte Einsatz von Auszubildenden soll mittelfristig bis zur Rückführung des Bearbeitungszeitraums fortgesetzt werden.Seite 6 von 14 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Eine Auszubildende eines Träger zur beruflichen Rehabilitation und Umschulung von Erwachsenen unterstützt die Sachgruppe seit März 2026 bis März 2027 an drei Tagen pro Woche für die Stadt unentgeltlich. • Zur Verbesserung der Personalsituation in der Auftragsvorbereitung wurde eine Zusammenarbeit mit einem freien Träger begonnen. Im ersten Anlauf war diese Maßnahme trotz investierten Abstimmungsaufwands nicht erfolgreich. Ein weitestgehend kostenneutraler, betriebsintegrierter Arbeitsplatz wurde für diesen Träger eingerichtet, konnte aber noch nicht besetzt werden. Die Zusammenarbeit wird dennoch weiterverfolgt. • Die Einbindung von Werkstudierenden wird derzeit geprüft. Darüber könnte die Abarbeitung der Rückstände beschleunigt werden und es würden zusätzliche, flexible Personalressourcen für den im Rahmen des Krankenkassenkonfliktes zu erwartenden Mehraufwands erschlossen. • Parallel wird gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt die Einbindung von Unterstützungskräften für die Arbeitsvorbereitung geprüft, um insbesondere vorbereitende Tätigkeiten wie die Zuordnung von Verordnungen und Schriftverkehr übernehmen zu können. • Es konnten in den vergangenen Monaten mehrere vakante Stellen nachbesetzt werden. Die neuen Mitarbeitenden befinden sich derzeit in der Einarbeitung. • Die Nutzung der Möglichkeit von leistungsbezogenen Lohnbestandteilen und der Erweiterung des individuellen Arbeitszeitkontingents unter Zahlung von Zulagen wird geprüft. • Die bereits dargestellte priorisierte Abrechnung von Selbstzahlerfällen wurde konsequent umgesetzt. Insbesondere ist in vielen Fällen der Verwaltungsaufwand erheblich erhöht, da zunächst Nachlassangelegenheiten rechtlich geklärt werden müssen. Durch die Vorziehung dieser Fälle kann zusätzlicher Aufwand vermieden werden. Eine zeitnahe Abrechnung liegt zudem im Interesse der Betroffenen bzw. ihrer Angehörigen. Prognosen für den Bonner Rettungsdienstbereich und der Austausch mit anderen Trägern des Rettungsdienstes deuten darauf hin, dass Einsatzzahlen im Rettungsdienst zunächst stagnieren. Die Überlagerung der eingeleiteten Maßnahmen durch steigende Fallzahlen könnte damit nachlassen und die Wirksamkeit der genannten Einzelmaßnahmen besser sichtbar werden. Maßnahmen gemäß Brandschutzbedarfsplan zur Feuerwehrabrechnung Die im Brandschutzbedarfsplan beschlossene Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen betrifft ausschließlich die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung auf Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und denSeite 7 von 14 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Katastrophenschutz (BHKG). Sie ist nicht dem Bereich der Rettungsdienstgebührenabrechnung nach dem Rettungsgesetz NRW zuzuordnen. Im Bereich der Feuerwehrabrechnung führten gesetzliche Änderungen, insbesondere die Einführung neuer Abrechnungstatbestände, zu Fallzahlsteigerungen. Die vom Personal- und Organisationsamt als erforderlich bestätigte Personalaufstockung konnte erst mit dem Beschluss des Brandschutzbedarfsplans 2025 umgesetzt werden. Aufgrund der Haushaltssituation sind diese Stellen bislang jedoch nicht eingerichtet worden, sodass auch in der Feuerwehrabrechnung Bearbeitungsrückstände bestehen. Diese Rückstände sind mit denen der Rettungsdienstabrechnung jedoch nur eingeschränkt vergleichbar, da Feuerwehreinsätze grundsätzlich kostenfrei sind und nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen abgerechnet werden dürfen. Jeder Einzelfall erfordert eine detaillierte rechtliche Prüfung, umfangreiche Recherche zum Sachverhalt und möglichen Kostenschuldnern sowie in der Regel die Durchführung verwaltungsrechtlicher Anhörungen. Während einzelne Verfahren kurzfristig abgeschlossen werden können, bestehen teilweise noch offene Abrechnungen aus den Jahren 2023 und 2024. Ab dem Jahr 2027 sind zusätzliche Herausforderungen zu erwarten. Für bestimmte Abrechnungstatbestände wird eine Umsatzbesteuerung eingeführt, die eine zeitnahe Abrechnung mit Ablauf des Leistungsmonats erforderlich macht. Darüber hinaus hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des BHKG NRW vorgelegt, der weitere Abrechnungstatbestände vorsieht. Eine abschließende Bewertung der personellen Auswirkungen ist erst im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens möglich. Aktueller Personalbestand der Rettungsdienstabrechnung: Aktuell wirken sich eine anhaltend hohe Personalfluktuation und ein vergleichsweise hoher Krankenstand erschwerend auf die Arbeit aus. Insgesamt bleibt die Personalsituation herausfordernd. Gleichwohl ist bei den dauerhaft eingesetzten Mitarbeitenden ein hohes Engagement festzustellen. Die öffentliche Berichterstattung mit direkter Kritik an Mitarbeitenden und Führungskräften, ohne die dargestellten strukturellen Einflussfaktoren angemessen zu berücksichtigen, hat sich aus Sicht der Verwaltung nicht förderlich auf die Arbeitszufriedenheit ausgewirkt. Digitalisierung des Abrechnungsprozesses als Großprojekt: Eine spezialisierte Software zur Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen ist seit vielen Jahren im Einsatz. Auch Schnittstellen zum Einsatzleitsystem bestehen bereits länger. Seit Januar 2026 ist zudem das Berichtswesen im Rettungsdienst vollständig digitalisiert. Dieses Digitalisierungsprojekt begann mit der Einführung einer neuen Abrechnungssoftware und wurde Anfang 2026 mit der flächendeckenden Einführung der digitalen Patientendatenerfassung im Rettungsdienst abgeschlossen.Seite 8 von 14 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Abrechnungsprozess beginnt nun bereits während des Einsatzes durch die digitale Erfassung medizinischer Daten, Behandlungsmaßnahmen sowie abrechnungsrelevanter Krankenkassendaten. Durch das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte im Rettungs- bzw. Krankentransportwagen werden diese Daten qualitativ hochwertig erfasst und unmittelbar weiterverarbeitet. Einsatzdaten wie Einsatzort, Zeiten, beteiligte Rettungsmittel und Transportziel werden automatisiert über eine bestehende Schnittstelle aus dem Einsatzleitsystem übernommen. Bis Ende 2025 wurden Krankenkassendaten überwiegend handschriftlich auf Einsatzprotokollen dokumentiert. In der Einsatzrealität konnten Daten dabei nicht immer vollständig oder fehlerfrei erhoben werden. Nachträgliche Recherchen, Korrekturen und Rückfragen waren daher regelmäßig erforderlich und verzögern die Abrechnung bis heute erheblich. Ein Großteil dieser fehleranfälligen und zeitintensiven Arbeitsschritte entfällt nun durch die digitale Erfassung und Systemverknüpfung. Nach Einsatzabschluss werden die Datensätze automatisiert in die Abrechnungssoftware übernommen. Beide eingesetzten Systeme stammen von etablierten Anbietern. Die Kosten für die digitale Einsatz- und Patientendatenerfassung belaufen sich auf rund 277.000 € für die Implementierung sowie auf laufende Kosten von rund 83.200 € jährlich. Für die Abrechnungssoftware entstanden einmalige Kosten von rund 64.000 € sowie laufende Kosten von rund 17.600 € jährlich. Die konkreten Auswirkungen dieses Großprojekts auf Bearbeitungsgeschwindigkeit und Rückstandsabbau können derzeit nur geschätzt werden, da zunächst noch analoge Altfälle abzuarbeiten sind. Erste Testläufe zeigen jedoch eine deutlich verbesserte Datenqualität und einen effizienteren Abrechnungsprozess. Die umfassende Schulung aller Mitarbeitenden des Rettungsdienstes und der Abrechnungsstelle war hierbei ein wesentlicher Faktor. Im Sommer 2026 steht noch ein notwendiger Serverumzug an. Anschließend können weitere Optimierungsschritte im laufenden Betrieb geprüft werden. Dabei ist sorgfältig abzuwägen, in welchem Umfang manuelle Endkontrollen künftig durch Stichproben ersetzt werden können, ohne das Risiko von Ablehnungen durch Kostenträger zu erhöhen. Unverändert ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich, dass einzelne Unterlagen – insbesondere ärztliche Transportverordnungen – im Original postalisch an die gesetzlichen Krankenkassen übersandt werden. Ohne Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine vollständige Digitalisierung dieses Teilprozesses nicht möglich.Seite 9 von 14 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Finanzielle Auswirkungen: Die offenen Gebührenforderungen belaufen sich derzeit auf rund 30 Mio. €. Diese Schätzung basiert auf der Gebührenkalkulation 2025 bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von elf Monaten. Dabei ist zu berücksichtigen: • Rund 10 Mio. € sind im Rahmen des Festbetragsverfahrens aktuell gegenüber den Krankenkassen nicht durchsetzbar. • Die tatsächliche Forderungshöhe ergibt sich erst nach Abrechnung • Die tatsächlichen Erträge weichen aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren von der Kalkulation ab. Die Überschreitung der optimalen Bearbeitungsdauer von drei Monaten auf aktuell elf Monate führt für die zusätzlich acht Monate bis zur Gebührenvereinnahmung zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rund 270.000 EUR, der über Liquiditätskredite finanziert wird. Der Berechnung liegen - unter Berücksichtigung der aktuell nicht durchsetzbaren Ansprüchen gegenüber Krankenkassen - offene Gebührenforderungen in Höhe von rund 20 Mio. EUR über einen Zeitraum von acht Monaten bei einem Zinssatz von 2% zugrunde. Eine Zahlungsverjährung tritt nach fünf Jahren ein und eine Festsetzungsverjährung nach vier Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Demgegenüber stünden erhebliche zusätzliche Personalkosten, die für einen kurzfristigen vollständigen Abbau der Rückstände erforderlich wären. Eine Unterstützung durch externe Dritte ist mangels gesetzlicher Grundlage in NRW nicht zulässig. Aufbau des Abrechnungs- und Forderungsmanagements sowie etwaige weitere Abrechnungsrückstände in der Verwaltung Die verwaltungsinterne Organisation des Forderungsmanagements im Sinne des Gesamtprozesses von der Entstehung von Forderungen bis zur Beitreibung und etwaigen Wertberichtigung dieser richtet sich insbesondere nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen und verwaltungsinternen Regelungen, hier insbesondere der Dienstanweisung für die Bewirtschaftung und die Finanzbuchhaltung bei der Bundesstadt Bonn. Letztere wird nach § 32 Abs. 1 KomHVO NRW dem Rat bedarfsorientiert zur Kenntnis gegeben. Im Zusammenhang mit der Abrechnung bzw. Veranlagung von Forderungen gilt verwaltungsweit der Grundsatz der dezentralen Bewirtschaftung, so dass hier jedes Amt, welches Forderungen zugunsten der Bundesstadt Bonn begründet, in eigener Verantwortung – derzeit auch im Umgang mit Billigkeitsmaßnahmen – tätig wird. Inwieweit in den Fachbereichen Rückstände bei der tatsächlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Abgabepflichtigen (Rechnungs- und Bescheidversand) bestehen, entzieht sich aufgrund der v. g. dezentralen Budgetverantwortung der Kenntnis des Dezernates II. Auch bei der im Falle der Nichtbegleichung von Forderungen zentralen Abwicklung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren im Kassen- und Steueramt sind die einzelnen Fachämter derzeit weiterhin Gläubiger über dieSeite 10 von 14 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) von ihnen veranlagten Forderungen und entscheiden über deren weiteren Umgang (z. B. Niederschlagung). Unberührt der Situation im Rettungsdienst bestehen speziell im Kassen- und Steueramt seit vielen Jahren in den Bereichen der Steuerveranlagung (insbesondere Gewerbe- und Grundsteuer) sowie dem Forderungsmanagement Bearbeitungsrückstände, über die sowie deren fiskalisch nachteilige Folgen die städtischen Gremien im Rahmen von Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes sowie Fachvorlagen des Kassen- und Steueramtes regelmäßig informiert wurden. Auf diese Vorlagen, mit denen u. a. auch zusätzliche Personalressourcen angefordert wurden (z. B. DS 222663-005, 241272 und 254070), wird an dieser Stelle verwiesen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Steuer- und Gebührenaufkommens für den städtischen Haushalt verfügt das Kassen- und Steueramt im Sinne eines institutionalisierten internen Kontrollsystems über eine Veranlagungskontrolle, welche rein amtsintern insbesondere die zeitgerechte und ordnungsgemäße Veranlagung von Steuer- und Gebührenforderungen gegenüber Abgabenpflichtigen überwacht. Aufgrund der rein amtsinternen Funktion obliegt es dieser Organisationseinheit explizit nicht, in den übrigen Fachbereichen entsprechende Tätigkeiten zur Veranlagungskontrolle vorzunehmen – nicht zuletzt aus personellen Kapazitätsgründen wäre dies auch nicht möglich. Ungeachtet dessen erstellt das Kassen- und Steueramt den städtischen Jahresabschluss, in dem vor dem Hintergrund seiner Informationsfunktion zugunsten der städtischen Gremien alle Forderungen, etwaige Bearbeitungsrückstände sowie ggf. nicht realisierte Einnahmen der Bundesstadt Bonn regelmäßig offengelegt werden. Diese Offenlegung erfolgt insbesondere durch Erläuterungen in den Jahresabschlussunterlagen wie der Bilanz, dem Forderungsspiegel sowie Anhang. Zur Sicherstellung einer den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechenden Darstellung der Verhältnisse zum Schlussbilanzstichtag veröffentlicht der Stadtkämmerer eine verwaltungsweit verbindliche Jahresabschlussverfügung, mit der alle Fachbereiche u. a. zur Abgabe von sogenannten Bestätigungsschreiben verpflichtet werden. Mit deren Abgabe wird durch die Fachbereiche auch bestätigt, dass sämtliche, auch außerhalb des SAP-Systems verwalteten Forderungen gemeldet und etwaige buchhalterischen Bearbeitungsrückstände, die über das geschäftsübliche Maß hinaus gehen, der Finanzbuchhaltung mitgeteilt wurden. Da solche buchhalterischen Bearbeitungsrückstände durch die Fachbereiche nicht gemeldet wurden, geben die den städtischen Gremien vorgelegten Jahresabschlüsse auch bezüglich der bilanzierten Forderungen aus Sicht der Finanzbuchhaltung ein ordnungsgemäßes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bundesstadt Bonn ab. Dies wurde regelmäßig durch die Erteilung eines entsprechenden Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsamtes verifiziert. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 befindet sich derzeit in Erstellung. Die Forderungen des Rettungsdienstes werden bilanziell im Umlaufvermögen unter den Bilanzpositionen 2.2.1 (Öffentlich-rechtliche Forderungen) und 2.2.3 (Sonstige Vermögensgegenstände) ausgewiesen. Letztere wurdenSeite 11 von 14 Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) entsprechend der Vorgaben in der Jahresabschlussverfügung durch Amt 37 zur manuellen Berücksichtigung an die Finanzbuchhaltung gemeldet und in SAP gebucht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Thematik in der Gebührenabrechnung des Rettungsdienstes ist eine umfassende Prüfung der bislang über Jahre etablierten Jahresabschlussprozesse veranlasst worden. In diesem Zuge sollen die bestehenden Abläufe aus buchhalterischer Sicht nicht nur überprüft, sondern grundsätzlich neu gedacht und weiterentwickelt werden. Sollten sich im Rahmen dieser Überprüfung etwaige Prozessverbesserungspotentiale oder auch Korrekturbedarfe ergeben, werden diese im Rahmen des aktuellen Wertaufhellungszeitraums noch im Jahresabschluss 2025 berücksichtigt. Dieser wird nach derzeitigem Sachstand fristgerecht dem Rat der Bundesstadt Bonn in einer der nächsten Ratssitzungen vorgelegt. Prozesse und Datengrundlagen für finanzpolitische Entscheidungen Die Legitimation von Sparmaßnahmen ergibt sich aus verbindlichen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes NRW: Zentrale Rechtsquellen • Gemeindeordnung NRW (GO NRW), insbesondere §§75–76 • Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) • Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) • Hinzu kommen Erlasse des zuständigen Ministeriums (MHKBD) Diese Regelwerke verpflichten Kommunen zu einer geordneten, dauerhaften Leistungsfähigkeit und zum Haushaltsausgleich. Vor dem Hintergrund der erheblichen Fehlbeträge ist die systematische Identifikation und Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Mittelfristplanung des aktuellen Doppelhaushalts weist für die Jahre 2027 – 2029 durchschnittlich Fehlbeträge von 155 Mio. Euro (ohne Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes) im Jahresergebnis aus – entsprechend hohe jährliche Einsparsummen sind notwendig. Aus der Stellungnahme der Verwaltung 253897-01 ST für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe am 04.03. 2026 geht die Datengrundlage für das Projekt Aufgabenkritik hervor. Die Analysephase wurde erfolgreich abgeschlossen. Sie erfolgte entlang von zwölf definierten Potenzialfeldern und umfasste: • eine detaillierte Haushalts- und SAP-Datenanalyse bis auf Innenauftragsebene, • Bindungsgrad- und Ausgabenbewertungen, • Personal- und Fluktuationsanalysen, • Interviews mit ausgewählten Stakeholdern, • Sichtung bestehender Projekte, Standards und Prozesse. Die jetzt abgeschlossene Analyse- und Detailplanungsphase bildet die Grundlage für die operative Umsetzung der Teilprojekte und für die Anbindung an das neue aufgabenkritische Haushaltsplanaufstellungsverfahren (Zero-Seite 12 von 14 Seite 13Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Based Budgeting) zum Doppelhaushalt 2027/2028. In den Haushaltsplänen der Bundesstadt Bonn werden Ertrags- und Aufwandspositionen an bestehenden Verpflichtungen, Gebühren- und Rechtsverordnungen durch die Budgetverantwortlichen ermittelt/berechnet und der Kämmerei zur Aufnahme in den Haushaltsplan angezeigt. Nicht realisierte oder nicht realisierbare Erträge werden nicht geplant (vgl. Haushaltsgrundsätze der GO NRW), kommen aber im laufenden Geschäftsbetrieb/der Bewirtschaftung vor. Dies kann durch geänderte Rechtsnormen, Sonderzuwendungen/-zuweisungen, Spenden auftreten, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht bekannt waren. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die Diskussion von Einsparmaßnahmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern kritisch gesehen wird, wenn zugleich bestehende Einnahmepotenziale nicht oder noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Die derzeit laufenden Konsolidierungsbemühungen der Bundesstadt Bonn beschränken sich nicht nur auf Reduzierungen der Aufwandsseite, sondern ebenfalls auf die Überprüfung der Ertragsseite. Dies betrifft alle Bereiche des Bonner Haushalts, aber auch des Konzerns Stadt Bonn. Entsprechende Analysen sind Bestandteil der laufenden Haushaltsaufstellung und werden dem politischen Raum transparent gemacht, um eine ausgewogene und nachvollziehbare Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Die Forderung nach Konsolidierungsmaßnahmen wurden ausdrücklich durch die Kommunalaufsicht, der Bezirksregierung Köln, im Genehmigungsschreiben des Doppelhaushaltes 2025/2026 aufgegriffen. Darin heißt es: „Die Stadt Bonn ist aufgefordert, den Konsolidierungsprozess zu vertiefen und zu beschleunigen, auch, um perspektivisch eine dauerhaft geordnete Haushaltswirtschaft durch einen „echten“ Haushaltsausgleich gem. § 75 II S. 2 GO NRW zu erzielen.“ Weitere Entwicklung: Die schwankende Bearbeitungsdauer, die derzeit hohen Rückstände sowie die dargestellten strukturellen Rahmenbedingungen sind allen beteiligten Stellen bewusst. In der Vergangenheit wurde regelmäßig analysiert und im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten nachgesteuert. Trotz der erheblichen Erschwernisse konnte die Abrechnungssituation in den Jahren 2025 und 2026 stabilisiert werden. Die nahezu vollständige Digitalisierung stellt einen wesentlichen Meilenstein dar und wird für Abrechnungsfälle ab 2026 wirksam. Ein konkreter Zeitpunkt für das Erreichen minimaler Bearbeitungszeiten kann derzeit jedoch nicht benannt werden. Die fortlaufende Optimierung der Prozesse sowie die regelmäßige Berichterstattung werden unverändert fortgesetzt. AnlagenSeite 13 von 14 Seite 14Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) I. Auszug DS-Nr. 1711647ST2 vom 12.06.2017 Abrechnung der Rettungsdienstgebühren: Der Abbau der Bearbeitungsrückstände im Bereich der Notfallrettung erfolgte auf der Grundlage der im September 2012 seitens Amt 10 durchgeführten Organisationsuntersuchung durch die Anpassung von Arbeitsprozessen sowie die Aufstockung des Abrechnungspersonals. Nach räumlicher Verlagerung der Abrechnungsstelle und Einführung eines neuen Berichts- und Abrechnungssystems mit Kopplung an einen ebenfalls neuen Einsatzleitrechner konnten nach Anpassung aller Systeme bis Oktober 2015 die Rückstände beseitigt und die Frist zwischen Einsatz- und Abrechnungstag auf ca. eine Woche reduziert werden. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die rechtlich notwendige Übernahme der Krankentransportabrechnung durch die Stadt zunächst fraktioniert eingeleitet. Die vollständige Übernahme der Abrechnung aller Krankentransporte erfolgte im Oktober 2016. Aktuell sind im Bereich der Gebührenabrechnung 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, wobei neben dem Sachgruppenleiter und einem Mitarbeiter, der z.Zt. die Abwicklung der Restarbeiten aus der Beauftragung des Abrechnungsdienstleisters für den Krankentransport durchführt, 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Wert von 10,75 Vollzeitstellen in der lfd. Abrechnung tätig sind. Der Zeitraum zwischen Einsatz und Abrechnung beträgt momentan ca. 10 Wochen, was sich in einem deutlich höheren Bearbeitungsaufwand im Krankentransport gegenüber der Notfallrettung und einer hohen Krankheitsquote der Mitarbeiter begründet. Durch die laufende Evaluation der Arbeitsprozesse und Abstimmungen mit den Kostenträgern ist es Ziel, eine zeitnähere Bearbeitung zu erreichen. Nachfolgend wird ein Personalsoll zu beschreiben sein, was auch die zu erwartende Steigerung der Einsätze des Rettungsdienstes in den kommenden Jahren berücksichtigt. Aus diesem Grunde sollte aus Sicht der Verwaltung eine solche Betrachtung nach Abschluss der laufenden Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Anlage/n KeineSeite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de