260697-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der Grünen: Rückstand der Gebührenabrechnungen bei der Feuerwehr für den Rettungsdienst
Kerndaten
- Nummer
- 260697-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260697-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Große Anfrage der Grünen: Rückstand der Gebührenabrechnungen bei der Feuerwehr für den Rettungsdienst Beratungsfolge Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 06.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag, deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS 260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind außer- dem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher wird neben der konkreten Beantwortung zu dieser Drucksache hier, auch auf die zu der Fragestellung gefertigte, umfassende Gesamtstellungnahme verwiesen. In dieser wurde ver- sucht, alle Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren Gesamtdarstel- lung zu beantworten. Zu Frage 1: Die offenen Gebührenforderungen belaufen sich derzeit auf rund 30 Mio. €. Diese Schätzung basiert auf der Gebührenkalkulation 2025 bei einer durch- schnittlichen Bearbeitungsdauer von elf Monaten. Dabei ist zu berücksichtigen: • Rund 10 Mio. € sind im Rahmen des Festbetragsverfahrens aktuell ge- genüber den Krankenkassen nicht durchsetzbar. • Die tatsächliche Forderungshöhe ergibt sich erst nach Abrechnung • Die tatsächlichen Erträge weichen aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren von der Kalkulation ab. Die Überschreitung der optimalen Bearbeitungsdauer von drei Monaten auf aktuell elf Monate führt für die zusätzlich acht Monate bis zur Gebührenverein- nahmung zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rund 270.000 EUR, der über Liquiditätskredite finanziert wird. Der Berechnung liegen - unter Berücksichti- gung der aktuell nicht durchsetzbaren Ansprüchen gegenüber Krankenkassen - offene Gebührenforderungen in Höhe von rund 20 Mio. EUR über einen Zeit- raum von acht Monaten bei einem Zinssatz von 2% zugrunde. Eine konkrete Angabe in Bezug auf die Höhe der Forderungen und die Zahl der Fälle ist aufgrund der täglichen Veränderungen nicht möglich. Zu Frage 2:Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Siehe zum ersten Teil der Frage bei 1. Der zweite Teil der Frage ist kann nicht beantwortet werden. Siehe hierzu auch bei 7. Zu Frage 3: Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den kom- plexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre um- fassend erläutert. Zu Frage 4: Zur Stabilisierung der Abrechnungssituation und zur schrittweisen Reduzierung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer wurden im vergangenen Jahr sowie aktuell eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet. Die im Wesentlichen organisatorischen und personellen Teilmaßnahmen sind in der Gesamtstellungnahme umfassend und im jeweiligen Kontext dargestellt und erläutert. Zu Frage 5: Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den kom- plexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre um- fassend erläutert. Zu Frage 6: Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den kom- plexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre um- fassend erläutert. Zu Frage 7: Ein konkreter Zeitpunkt für das Erreichen minimaler Bearbeitungszeiten kann derzeit nicht benannt werden. Zu Frage 8: Die im Brandschutzbedarfsplan beschlossene Einrichtung von zwei zusätzli- chen Stellen betrifft ausschließlich die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung auf Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Sie ist nicht dem Bereich der Rettungsdienstgebührenabrechnung nach dem Rettungsgesetz NRW zuzuordnen. Im Bereich der Feuerwehrabrechnung führten gesetzliche Änderungen, insbe- sondere die Einführung neuer Abrechnungstatbestände, zu Fallzahlsteigerun- gen. Die vom Personal- und Organisationsamt als erforderlich bestätigte Per- sonalaufstockung konnte erst mit dem Beschluss des Brandschutzbedarfsplans 2025 umgesetzt werden. Aufgrund der Haushaltssituation sind diese Stellen bislang jedoch nicht eingerichtet worden, sodass auch in der Feuerwehrab- rechnung Bearbeitungsrückstände bestehen. Diese Rückstände sind mit denen der Rettungsdienstabrechnung jedoch nur eingeschränkt vergleichbar, da Feuerwehreinsätze grundsätzlich kostenfrei sind und nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen abgerechnet werden dürfen. Jeder Einzelfall erfordert eine detaillierte rechtliche Prüfung, umfangreiche Re- cherche zum Sachverhalt und möglichen Kostenschuldnern sowie in der Regel die Durchführung verwaltungsrechtlicher Anhörungen. Während einzelne Ver-Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) fahren kurzfristig abgeschlossen werden können, bestehen teilweise noch offe- ne Abrechnungen aus den Jahren 2023 und 2024. Zu Frage 9: Bis Ende 2025 wurden Krankenkassendaten überwiegend handschriftlich auf Einsatzprotokollen dokumentiert. In der Einsatzrealität konnten Daten dabei nicht immer vollständig oder fehlerfrei erhoben werden. Nachträgliche Recher- chen, Korrekturen und Rückfragen waren daher regelmäßig erforderlich und verzögern die Abrechnung bis heute erheblich. Ein Großteil dieser fehleranfälli- gen und zeitintensiven Arbeitsschritte entfällt nun durch die digitale Erfassung und Systemverknüpfung. Nach Einsatzabschluss werden die Datensätze automatisiert in die Abrech- nungssoftware übernommen. Beide eingesetzten Systeme stammen von eta- blierten Anbietern. Die Kosten für die digitale Einsatz- und Patientendatener- fassung belaufen sich auf rund 277.000 € für die Implementierung sowie auf laufende Kosten von rund 83.200 € jährlich. Für die Abrechnungssoftware ent- standen einmalige Kosten von rund 64.000 € sowie laufende Kosten von rund 17.600 € jährlich. Die konkreten Auswirkungen dieses Großprojekts auf Bearbeitungsgeschwin- digkeit und Rückstandsabbau können derzeit nur geschätzt werden, da zunächst noch analoge Altfälle abzuarbeiten sind. Erste Testläufe zeigen je- doch eine deutlich verbesserte Datenqualität und einen effizienteren Abrech- nungsprozess. Die umfassende Schulung aller Mitarbeitenden des Rettungs- dienstes und der Abrechnungsstelle war hierbei ein wesentlicher Faktor. Zu Frage 10: Siehe hierzu bei 4. Zu Frage 11: Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz sowie im Aus- schuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe wird über den Fortgang bei der Abarbeitung der Rückstände informiert. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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