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260697-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der Grünen: Rückstand der Gebührenabrechnungen bei der Feuerwehr für den Rettungsdienst

Nummer
260697-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 25.06.2026 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260697-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Große Anfrage der Grünen: Rückstand der
Gebührenabrechnungen bei der Feuerwehr für den
Rettungsdienst
Beratungsfolge
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
06.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Vorbemerkung:
Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag,
deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS
260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind
außerdem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher werden die Anfragen
auch mit einem gemeinsamen Text beantwortet. In diesem wurde versucht, alle
Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren Gesamtdarstellung zu
beantworten. Diese ist im Folgenden als Stellungnahme aufgeführt und
beinhaltet die Antworten zu den in dieser Drucksache formulierten Fragen. Die
konkreten Fragen zu dieser Drucksache sind zusätzlich in einer gesonderten
Stellungnahme aufgeführt.
Erläuterung zum Abrechnungsprozess für Rettungsdienstleistungen:
Die Bearbeitung und Rechnungsstellung der Gebührenbescheide im
Rettungsdienst erfordern insbesondere das Zusammenstellen, Prüfen und
Ergänzen der Einsatzdaten sowie die Klärung der zuständigen Kostenträger,
insbesondere der gesetzlichen Krankenkassen. Unter optimalen Bedingungen
beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom durchgeführten Einsatz
bis zum Zahlungseingang etwa zwei bis drei Monate.
Derzeit erfolgt die Abrechnung in rund 80 % der Fälle mit zurzeit insgesamt
93 gesetzlichen Krankenkassen und Unfallkassen. Hinzu kommen
Abrechnungen mit Krankenhäusern, Sozialämtern sowie den
Bezirksregierungen. Ist eine Abrechnung mit diesen Kostenträgern nicht
möglich oder handelt es sich um privat oder nicht versicherte Patientinnen und
Patienten, erfolgt die Abrechnung unmittelbar mit den Betroffenen. Die Zahlung
durch die Krankenkassen erfolgt nach finaler Bearbeitung und AnerkennungSeite 1 von 14
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der Leistung unter Beachtung der jeweiligen Zahlungsziele.
Entwicklung der Situation seit der Rekommunalisierung der
Krankentransport-Abrechnung im Jahr 2012:
Nachfolgend werden die wesentlichen Entwicklungen der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer, deren Ursachen sowie die jeweils ergriffenen Maßnahmen
dargestellt.
2012: – Bearbeitungsdauer ca. 2–3 Monate
Ein Rechtsgutachten stellte fest, dass die bis dahin praktizierte
Teilbeauftragung eines externen Dritten zur Abrechnung von
Krankentransporten rechtswidrig war und eine Rekommunalisierung
erforderlich machte. Diese Rechtsauffassung besteht mangels entsprechender
Ermächtigungsgrundlage im Kommunalabgabengesetz NRW weiterhin und
wurde zuletzt am 15.04.2026 durch das Amt für Recht und Versicherungen
bestätigt.
Durch die kurzfristig notwendige Rückführung der Krankentransporte in die
eigenen Gebührenabrechnung, und der damit unweigerlich verbundenen
Fallzahlsteigerung sowie hohem Abstimmungsaufwand in der Übergabe kam
es zur deutlichen Verlängerung der Bearbeitungsdauer.
2013 – Bearbeitungsdauer ca. 9 Monate
Durch das Personal- und Organisationsamt erfolgte eine organisatorische
Untersuchung. In deren Folge wurden personalwirtschaftliche Maßnahmen
umgesetzt und eine Einheitssachbearbeitung eingeführt.
Zudem war auf Grund von räumlichen Kapazitätsengpässen ein Umzug in eine
externe Liegenschaft notwendig.
2014 – Bearbeitungsdauer ca. 2 Monate
Durch den temporären Einsatz von Auszubildenden konnte eine deutliche
Reduzierung der Bearbeitungsdauer erreicht werden.
2015 – Bearbeitungsdauer ca. 1–2 Monate
2016 – Bearbeitungsdauer ca. 2 Monate
Die zuvor beschlossenen organisatorischen Maßnahmen waren vollständig
umgesetzt; verbleibende Arbeiten mit externen Dritten konnten abgeschlossen
werden.
2017 – Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Monate
Die Verwaltung informierte die politischen Gremien über den Sachstand der
Rettungsdienstabrechnung (DS-Nr. 1711647ST2 vom 12.06.2017). In diesem
Zusammenhang wurde ein monatliches Berichtswesen an Dezernat I
eingeführt.
2018 – Bearbeitungsdauer ca. 1–2 Monate
Auf Anregung von Amt 37 wurde die organisatorische Betrachtung aus dem
Jahr 2013 durch das Personal- und Organisationsamt evaluiert.
2019 – Bearbeitungsdauer ca. 1–2 MonateSeite 2 von 14
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das Berichtswesen an Dezernat I wurde auf einen halbjährlichen Turnus
umgestellt.
2020 – Bearbeitungsdauer ca. 2–3 Monate
2021 – Bearbeitungsdauer ca. 4 Monate
Ein vergleichsweise hoher Krankenstand sowie Vakanzen im Aufgabenbereich
führten zu einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer. Hinzu kamen erste
Auswirkungen der Corona-Pandemie.
2022 – Bearbeitungsdauer ca. 5 Monate
Die angespannte Personalsituation bestand fort; die Auswirkungen der
Pandemie hielten an. Die vor der Pandemie erstmals festgestellte Stagnation
bei den Einsatzzahlen hatte keinen Bestand. In diesem Jahr stiegen die
Einsatzzahlen wieder sehr stark an.
2023 – Bearbeitungsdauer ca. 9 Monate
Ein neues Abrechnungs- und Berichtssystem wurde eingeführt. Technische
Umsetzungsprobleme führten zu zusätzlichem Arbeitsaufwand. Zudem kam es
zu IT-Ausfällen in der Citrix-Umgebung. Gleichzeitig verschärfte sich die
personelle Situation.
2024 – Bearbeitungsdauer ca. 10 Monate
Die technischen Umsetzungsprobleme bei der Einführung der
Abrechnungssoftware konnten im Dezember 2024 behoben werden. Die
Personalsituation blieb insbesondere aufgrund eines vergleichsweise hohen
Krankenstandes weiterhin kritisch.
Auf Anregung von Amt 37 erfolgte eine erneute organisatorische Untersuchung
durch das Personal- und Organisationsamt mit folgenden Ergebnissen:
• Bestätigung der grundsätzlichen Richtigkeit des bestehenden
Abrechnungsprozesses,
• Feststellung, dass weitergehende Digitalisierungsoptionen aufgrund
gesetzlicher Vorgaben (u. a. Notwendigkeit einer Transportverordnung
in Papierform für jeden Transport) nicht umsetzbar sind,
• Feststellung der Notwendigkeit einer Arbeitsvorbereitung im Rahmen
der Eingangssachbearbeitung, ohne dass hierfür Stellen eingerichtet
wurden,
• keine Aktualisierung des Stellen-Solls oder einer Soll-Leistung pro
Mitarbeitenden,
• formale Einrichtung einer eigenständigen Sachgruppe
„Rettungsdienstabrechnung“.
2025 – Bearbeitungsdauer ca. 11 Monate (1. Hj.), ca. 10 Monate (2. Hj.)
Durch Personalfluktuation und einen vergleichsweise hohen Krankenstand
blieb die personelle Situation weiterhin schwierig.
Die Zusammenarbeit mit der Ausbildungsfirma „Bonn up“ wurde im Mai 2024
aufgenommen. Nach anfänglichen Abstimmungsproblemen etablierte sich die
Zusammenarbeit. Aufgrund eines unvorhergesehenen Konflikts mit den
Krankenkassen und der damit einhergehenden erhöhten
Bearbeitungskomplexität wurde sie im Herbst 2025 zunächst ausgesetzt.
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
• Nachbesetzung der Gruppenleitung,Seite 3 von 14
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
•
Durchführung eines
externen Coachings für Mitarbeitende und Führungskräfte.
2026 – Bearbeitungsdauer ca. 11 Monate (Stand März)
Trotz des fortbestehenden Krankenkassenkonflikts erfolgt weiterhin eine
Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Anwendung der Festbetragsregelung
führt dabei zu Widersprüchen in erheblichem Umfang. Zusätzlich kommt es
regelmäßig zu fehlerhaften Kürzungen durch die Krankenkassen, deren
Nachverfolgung dauerhaft ein bis zwei Mitarbeitende bindet. Die
Zusammenarbeit mit „Bonn up“ wurde ab Januar 2026 wieder aufgenommen,
zunächst mit reduzierten Kapazitäten. Aktuell sind 13,8 Vollzeitäquivalente in
der Abrechnung tätig.
Entwicklung der Fallzahlen
Die Fallzahlenentwicklung hat in den vergangenen Jahren erheblichen Einfluss
auf die Bearbeitungsdauer der Gebührenabrechnung gehabt. Die Zahl der
Gesamteinsätze entwickelte sich wie folgt:
Jahr Einsätze
2018 68.527
2019 67.838
2020 72.210
2021 76.475
2022 83.827
2023 79.457
2024 82.473
2025 82.834
Die erneute, deutliche Steigerung der Einsatzzahlen begann bereits während
der Corona-Pandemie und erreichte 2022 mit knapp 83.000 Einsätzen einen
vorläufigen Höchststand. Die bisherigen Zahlen für 2026 deuten auf ein
vergleichbar hohes Niveau hin.
Durchschnittlich rund 21 % der Einsätze sind auf Grundlage des § 60 SGB V
nicht direkt abrechnungsfähig (Einsätze ohne Transport). Für 2025 ergeben
sich daraus folgende abrechnungsfähige Fallzahlen:
• Rettungstransportwagen (RTW): 26.288
• Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF): 11.988
• Krankentransportwagen (KTW): 27.856
Die Steigerung der abrechnungsfähigen Fälle um knapp 20 % gegenüber dem
Zeitraum bis 2021 fällt zeitlich mit der Verlängerung der Bearbeitungsdauer ab
2022 zusammen. Personalwirtschaftliche Nachsteuerungen sind dabei stets nur
zeitverzögert möglich. Bei deutlichen Fallzahlsteigerungen ist eine Erhöhung
der Bearbeitungsdauer daher kaum vermeidbar.
Auswirkungen des aktuellen Krankenkassenkonflikts:
Der landesweite Konflikt über die Erstattung von Festbeträgen wirkt sich seitSeite 4 von 14
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2025 deutlich auf die Abrechnung aus. Zusätzliche, ungeplante Abstimmungs-
und Bearbeitungsschritte sind erforderlich.
Für die Gebührensatzungen 2025 und 2026 konnte aufgrund des Dissenses zu
Fahrten ohne Transport kein Einvernehmen mit den Kostenträgern erzielt
werden. Die Krankenkassen setzten Festbeträge fest, die unter den kalkulierten
Gebühren liegen. Der Rat wurde hierzu zuletzt im Dezember 2025 beteiligt
(DS-Nr. 253853); über den Konflikt selbst wurde im November 2025 umfassend
informiert (DS-Nr. 253832).
Als Maßnahme wurde ab Oktober 2025 die Abrechnung mit Selbstzahlern
priorisiert. Seit März 2026 besteht hierfür ein eigenes Abrechnungsteam. Zwar
ist der Rechercheaufwand je Fall höher, jedoch entfällt weitgehend die
nachträgliche Abstimmung mit den Krankenkassen.
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen wird weiterhin
satzungskonform durchgeführt. Für jeden Abrechnungsfall ab 2025 erfolgt
jedoch ein individueller, postalischer Widerspruch der Krankenkassen gegen
die Höhe der Erstattung. Die Bearbeitung dieser Widersprüche verursacht
erheblichen zusätzlichen Aufwand. Täglich muss eine dreistellige Zahl an
Widerspruchsschreiben geöffnet, zugeordnet und geprüft werden. Zusätzlich
sind regelmäßig 20–25 Einsprüche gegen fehlerhafte Kürzungen erforderlich.
Über den weiteren Umgang mit den Differenzbeträgen zwischen Festbeträgen
und satzungsgemäßen Gebühren soll im Laufe des Jahres 2026 – auch in
Abhängigkeit landesweiter Gespräche – entschieden werden. Die derzeitige
Teilerstattung führt bereits zu zusätzlichem Dokumentationsaufwand.
Sollte dieser Sachverhalt eine parallele Abrechnung mit Krankenkassen und
Patientinnen und Patienten erforderlich machen, stehen hierfür keine
personellen Ressourcen zur Verfügung. Dies würde insbesondere durch
Nachfragen und steigende Widerspruchszahlen zu erheblichen
Mehrbelastungen führen.
Konkret eingeleitete und geplante Maßnahmen zur Reduzierung der
Abrechnungsrückstände:
Zur Stabilisierung der Abrechnungssituation und zur schrittweisen Reduzierung
der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer wurden im vergangenen Jahr sowie
aktuell folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet:
• Zur Steigerung der Abrechnungsleistung wurde eine
Arbeitsvorbereitung eingerichtet. Diese prüft und strukturiert die bis
einschließlich 2025 weiterhin überwiegend in Papierform
vorliegenden Abrechnungsunterlagen (u. a. ärztliche
Transportverordnungen, Einsatzprotokolle, Schriftverkehr mit
Krankenkassen) und bereitet diese für die Sachbearbeitung vor. Auf
die weiterhin notwendige papiergebundene Verarbeitung einzelner
Unterlagen aufgrund sozialgesetzlicher Vorgaben wird im Abschnitt
zur Digitalisierung gesondert eingegangen.
• Zur Sicherstellung einer einheitlichen Bearbeitung sowie zurSeite 5 von 14
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
qualifizierten Einarbeitung neuer Mitarbeitender wurden bestehende
Verfahrensanweisungen überarbeitet, vereinheitlicht und zusätzlich
visualisiert.
• Auf Grundlage der organisatorischen Untersuchungen wurde das
Sachgebiet zum 1. Januar 2025 neu zugeschnitten und eine
eigenständige Sachgruppe „Rettungsdienstabrechnung“
eingerichtet. Hierdurch können Abrechnungsteams,
Aufgabenverteilungen und Prozesse unmittelbar durch die
Sachgruppenleitung gesteuert werden. Die Sachgruppenleitung
konnte extern nachbesetzt werden. Trotz angespannter personeller
Situation konnten strukturelle Verbesserungen umgesetzt und
positive Impulse für die Abrechnungstätigkeit gesetzt werden.
• Der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigungen sowie zusätzliche
personelle Verstärkungen führten dazu, dass die Abrechnungsstelle
am Standort Hochstadenring trotz teilweise praktiziertem
Desksharing an ihre räumlichen Kapazitätsgrenzen gestoßen ist. Im
Rahmen der derzeit diskutierten Übergangslösungen im
Zusammenhang mit den Neubauplanungen der Feuerwache 1 wird
die Unterbringung der Abrechnungsstelle prioritär berücksichtigt. Im
Zuge des Teamcoachings wurde zudem festgestellt, dass eine
räumliche Nähe zur Feuerwache 1 für die Arbeitsabläufe von
Bedeutung ist.
• Seit Mai 2025 werden bis zu fünf Verwaltungsauszubildende der
Ausbildungsfirma „Bonn up“ in Teilprozessen der Abrechnung
eingesetzt. Die Qualität ihrer Arbeit konnte kontinuierlich gesteigert
werden. Die fachliche Betreuung erfolgt durch erfahrene
Mitarbeitende, die weiterhin eigenständig abrechnen. Auch wenn die
Einbindung von Auszubildenden zusätzlichen Betreuungsaufwand
erfordert, leisten diese einen verlässlichen Beitrag zur Entlastung
der Sachgruppe und erwerben gleichzeitig grundlegende Kenntnisse
im Verwaltungsprozess der Gebührenabrechnung. Die öffentliche
Diskussion über eine vermeintliche Mehrbelastung durch
Ausbildungskräfte berücksichtigt deren Arbeitsleistung und den
Ausbildungsauftrag der Bundesstadt Bonn nur eingeschränkt.
Faktisch stehen fünf Auszubildende mit jeweils 50 % ihrer
Arbeitszeit verlässlich zur Verfügung.
• Ergänzend wurde mit dem Personal- und Organisationsamt
vereinbart, die Einbindung von Auszubildenden auszuweiten. Seit
27.04. stehen zwei Auszubildende, ab Juni drei weitere
Auszubildende zur Verfügung. Der verstärkte Einsatz von
Auszubildenden soll mittelfristig bis zur Rückführung des
Bearbeitungszeitraums fortgesetzt werden.
• Eine Auszubildende eines Träger zur beruflichen Rehabilitation und
Umschulung von Erwachsenen unterstützt die Sachgruppe seit März
2026 bis März 2027 an drei Tagen pro Woche für die StadtSeite 6 von 14
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
unentgeltlich.
• Zur Verbesserung der Personalsituation in der Auftragsvorbereitung
wurde eine Zusammenarbeit mit einem freien Träger begonnen. Im
ersten Anlauf war diese Maßnahme trotz investierten
Abstimmungsaufwands nicht erfolgreich. Ein weitestgehend
kostenneutraler, betriebsintegrierter Arbeitsplatz wurde für diesen
Träger eingerichtet, konnte aber noch nicht besetzt werden. Die
Zusammenarbeit wird dennoch weiterverfolgt.
• Die Einbindung von Werkstudierenden wird derzeit geprüft. Darüber
könnte die Abarbeitung der Rückstände beschleunigt werden und es
würden zusätzliche, flexible Personalressourcen für den im Rahmen
des Krankenkassenkonfliktes zu erwartenden Mehraufwands
erschlossen.
• Parallel wird gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt
die Einbindung von Unterstützungskräften für die
Arbeitsvorbereitung geprüft, um insbesondere vorbereitende
Tätigkeiten wie die Zuordnung von Verordnungen und Schriftverkehr
übernehmen zu können.
• Es konnten in den vergangenen Monaten mehrere vakante Stellen
nachbesetzt werden. Die neuen Mitarbeitenden befinden sich derzeit
in der Einarbeitung.
• Die Nutzung der Möglichkeit von leistungsbezogenen
Lohnbestandteilen und der Erweiterung des individuellen
Arbeitszeitkontingents unter Zahlung von Zulagen wird geprüft.
• Die bereits dargestellte priorisierte Abrechnung von
Selbstzahlerfällen wurde konsequent umgesetzt. Insbesondere ist in
vielen Fällen der Verwaltungsaufwand erheblich erhöht, da zunächst
Nachlassangelegenheiten rechtlich geklärt werden müssen. Durch
die Vorziehung dieser Fälle kann zusätzlicher Aufwand vermieden
werden. Eine zeitnahe Abrechnung liegt zudem im Interesse der
Betroffenen bzw. ihrer Angehörigen.
Prognosen für den Bonner Rettungsdienstbereich und der Austausch mit
anderen Trägern des Rettungsdienstes deuten darauf hin, dass Einsatzzahlen
im Rettungsdienst zunächst stagnieren. Die Überlagerung der eingeleiteten
Maßnahmen durch steigende Fallzahlen könnte damit nachlassen und die
Wirksamkeit der genannten Einzelmaßnahmen besser sichtbar werden.
Maßnahmen gemäß Brandschutzbedarfsplan zur Feuerwehrabrechnung
Die im Brandschutzbedarfsplan beschlossene Einrichtung von zwei
zusätzlichen Stellen betrifft ausschließlich die Abrechnung von
Feuerwehreinsätzen im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung auf
Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG). Sie ist nicht dem Bereich der
Rettungsdienstgebührenabrechnung nach dem Rettungsgesetz NRW
zuzuordnen.Seite 7 von 14
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Im Bereich der Feuerwehrabrechnung führten gesetzliche Änderungen,
insbesondere die Einführung neuer Abrechnungstatbestände, zu
Fallzahlsteigerungen. Die vom Personal- und Organisationsamt als erforderlich
bestätigte Personalaufstockung konnte erst mit dem Beschluss des
Brandschutzbedarfsplans 2025 umgesetzt werden. Aufgrund der
Haushaltssituation sind diese Stellen bislang jedoch nicht eingerichtet worden,
sodass auch in der Feuerwehrabrechnung Bearbeitungsrückstände bestehen.
Diese Rückstände sind mit denen der Rettungsdienstabrechnung jedoch nur
eingeschränkt vergleichbar, da Feuerwehreinsätze grundsätzlich kostenfrei sind
und nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen abgerechnet werden dürfen.
Jeder Einzelfall erfordert eine detaillierte rechtliche Prüfung, umfangreiche
Recherche zum Sachverhalt und möglichen Kostenschuldnern sowie in der
Regel die Durchführung verwaltungsrechtlicher Anhörungen. Während einzelne
Verfahren kurzfristig abgeschlossen werden können, bestehen teilweise noch
offene Abrechnungen aus den Jahren 2023 und 2024.
Ab dem Jahr 2027 sind zusätzliche Herausforderungen zu erwarten. Für
bestimmte Abrechnungstatbestände wird eine Umsatzbesteuerung eingeführt,
die eine zeitnahe Abrechnung mit Ablauf des Leistungsmonats erforderlich
macht. Darüber hinaus hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur
Novellierung des BHKG NRW vorgelegt, der weitere Abrechnungstatbestände
vorsieht. Eine abschließende Bewertung der personellen Auswirkungen ist erst
im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens möglich.
Aktueller Personalbestand der Rettungsdienstabrechnung:
Aktuell wirken sich eine anhaltend hohe Personalfluktuation und ein
vergleichsweise hoher Krankenstand erschwerend auf die Arbeit aus.
Insgesamt bleibt die Personalsituation herausfordernd. Gleichwohl ist bei den
dauerhaft eingesetzten Mitarbeitenden ein hohes Engagement festzustellen.
Die öffentliche Berichterstattung mit direkter Kritik an Mitarbeitenden und
Führungskräften, ohne die dargestellten strukturellen Einflussfaktoren
angemessen zu berücksichtigen, hat sich aus Sicht der Verwaltung nicht
förderlich auf die Arbeitszufriedenheit ausgewirkt.
Digitalisierung des Abrechnungsprozesses als Großprojekt:
Eine spezialisierte Software zur Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen ist
seit vielen Jahren im Einsatz. Auch Schnittstellen zum Einsatzleitsystem
bestehen bereits länger. Seit Januar 2026 ist zudem das Berichtswesen im
Rettungsdienst vollständig digitalisiert. Dieses Digitalisierungsprojekt begann
mit der Einführung einer neuen Abrechnungssoftware und wurde Anfang 2026
mit der flächendeckenden Einführung der digitalen Patientendatenerfassung im
Rettungsdienst abgeschlossen.
Der Abrechnungsprozess beginnt nun bereits während des Einsatzes durch die
digitale Erfassung medizinischer Daten, Behandlungsmaßnahmen sowie
abrechnungsrelevanter Krankenkassendaten. Durch das Einlesen derSeite 8 von 14
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
elektronischen Gesundheitskarte im Rettungs- bzw. Krankentransportwagen
werden diese Daten qualitativ hochwertig erfasst und unmittelbar
weiterverarbeitet. Einsatzdaten wie Einsatzort, Zeiten, beteiligte Rettungsmittel
und Transportziel werden automatisiert über eine bestehende Schnittstelle aus
dem Einsatzleitsystem übernommen.
Bis Ende 2025 wurden Krankenkassendaten überwiegend handschriftlich auf
Einsatzprotokollen dokumentiert. In der Einsatzrealität konnten Daten dabei
nicht immer vollständig oder fehlerfrei erhoben werden. Nachträgliche
Recherchen, Korrekturen und Rückfragen waren daher regelmäßig erforderlich
und verzögern die Abrechnung bis heute erheblich. Ein Großteil dieser
fehleranfälligen und zeitintensiven Arbeitsschritte entfällt nun durch die digitale
Erfassung und Systemverknüpfung.
Nach Einsatzabschluss werden die Datensätze automatisiert in die
Abrechnungssoftware übernommen. Beide eingesetzten Systeme stammen
von etablierten Anbietern. Die Kosten für die digitale Einsatz- und
Patientendatenerfassung belaufen sich auf rund 277.000 € für die
Implementierung sowie auf laufende Kosten von rund 83.200 € jährlich. Für die
Abrechnungssoftware entstanden einmalige Kosten von rund 64.000 € sowie
laufende Kosten von rund 17.600 € jährlich.
Die konkreten Auswirkungen dieses Großprojekts auf
Bearbeitungsgeschwindigkeit und Rückstandsabbau können derzeit nur
geschätzt werden, da zunächst noch analoge Altfälle abzuarbeiten sind. Erste
Testläufe zeigen jedoch eine deutlich verbesserte Datenqualität und einen
effizienteren Abrechnungsprozess. Die umfassende Schulung aller
Mitarbeitenden des Rettungsdienstes und der Abrechnungsstelle war hierbei
ein wesentlicher Faktor.
Im Sommer 2026 steht noch ein notwendiger Serverumzug an. Anschließend
können weitere Optimierungsschritte im laufenden Betrieb geprüft werden.
Dabei ist sorgfältig abzuwägen, in welchem Umfang manuelle Endkontrollen
künftig durch Stichproben ersetzt werden können, ohne das Risiko von
Ablehnungen durch Kostenträger zu erhöhen.
Unverändert ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich, dass einzelne
Unterlagen – insbesondere ärztliche Transportverordnungen – im Original
postalisch an die gesetzlichen Krankenkassen übersandt werden. Ohne
Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine vollständige
Digitalisierung dieses Teilprozesses nicht möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die offenen Gebührenforderungen belaufen sich derzeit auf rund 30 Mio. €.
Diese Schätzung basiert auf der Gebührenkalkulation 2025 bei einerSeite 9 von 14
Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von elf Monaten. Dabei ist zu
berücksichtigen:
• Rund 10 Mio. € sind im Rahmen des Festbetragsverfahrens aktuell
gegenüber den Krankenkassen nicht durchsetzbar.
• Die tatsächliche Forderungshöhe ergibt sich erst nach Abrechnung
• Die tatsächlichen Erträge weichen aufgrund zahlreicher
Einflussfaktoren von der Kalkulation ab.
Die Überschreitung der optimalen Bearbeitungsdauer von drei Monaten auf
aktuell elf Monate führt für die zusätzlich acht Monate bis zur
Gebührenvereinnahmung zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rund
270.000 EUR, der über Liquiditätskredite finanziert wird. Der Berechnung liegen
- unter Berücksichtigung der aktuell nicht durchsetzbaren Ansprüchen
gegenüber Krankenkassen - offene Gebührenforderungen in Höhe von rund 20
Mio. EUR über einen Zeitraum von acht Monaten bei einem Zinssatz von 2%
zugrunde.
Eine Zahlungsverjährung tritt nach fünf Jahren ein und eine
Festsetzungsverjährung nach vier Jahren, beginnend mit dem Ablauf des
Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist.
Demgegenüber stünden erhebliche zusätzliche Personalkosten, die für einen
kurzfristigen vollständigen Abbau der Rückstände erforderlich wären. Eine
Unterstützung durch externe Dritte ist mangels gesetzlicher Grundlage in NRW
nicht zulässig.
Aufbau des Abrechnungs- und Forderungsmanagements sowie etwaige
weitere Abrechnungsrückstände in der Verwaltung
Die verwaltungsinterne Organisation des Forderungsmanagements im Sinne
des Gesamtprozesses von der Entstehung von Forderungen bis zur
Beitreibung und etwaigen Wertberichtigung dieser richtet sich insbesondere
nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen und verwaltungsinternen
Regelungen, hier insbesondere der Dienstanweisung für die Bewirtschaftung
und die Finanzbuchhaltung bei der Bundesstadt Bonn. Letztere wird nach § 32
Abs. 1 KomHVO NRW dem Rat bedarfsorientiert zur Kenntnis gegeben.
Im Zusammenhang mit der Abrechnung bzw. Veranlagung von Forderungen
gilt verwaltungsweit der Grundsatz der dezentralen Bewirtschaftung, so dass
hier jedes Amt, welches Forderungen zugunsten der Bundesstadt Bonn
begründet, in eigener Verantwortung – derzeit auch im Umgang mit
Billigkeitsmaßnahmen – tätig wird. Inwieweit in den Fachbereichen Rückstände
bei der tatsächlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber
Abgabenpflichtigen (Rechnungs- und Bescheidversand) bestehen, entzieht sich
aufgrund der v. g. dezentralen Budgetverantwortung der Kenntnis des
Dezernates II. Auch bei der im Falle der Nichtbegleichung von Forderungen
zentralen Abwicklung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren im Kassen- und
Steueramt sind die einzelnen Fachämter derzeit weiterhin Gläubiger über die
von ihnen veranlagten Forderungen und entscheiden über deren weiteren
Umgang (z. B. Niederschlagung).
Unberührt der Situation im Rettungsdienst bestehen speziell im Kassen- undSeite 10 von 14
Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Steueramt seit vielen Jahren in den Bereichen der Steuerveranlagung
(insbesondere Gewerbe- und Grundsteuer) sowie dem
Forderungsmanagement Bearbeitungsrückstände, über die sowie deren
fiskalisch nachteilige Folgen die städtischen Gremien im Rahmen von
Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes sowie Fachvorlagen des Kassen-
und Steueramtes regelmäßig informiert wurden. Auf diese Vorlagen, mit denen
u. a. auch zusätzliche Personalressourcen angefordert wurden (z. B.
DS 222663-005, 241272 und 254070), wird an dieser Stelle verwiesen.
Aufgrund der hohen Bedeutung des Steuer- und Gebührenaufkommens für den
städtischen Haushalt verfügt das Kassen- und Steueramt im Sinne eines
institutionalisierten internen Kontrollsystems über eine Veranlagungskontrolle,
welche rein amtsintern insbesondere die zeitgerechte und ordnungsgemäße
Veranlagung von Steuer- und Gebührenforderungen gegenüber
Abgabenpflichtigen überwacht. Aufgrund der rein amtsinternen Funktion obliegt
es dieser Organisationseinheit explizit nicht, in den übrigen Fachbereichen
entsprechende Tätigkeiten zur Veranlagungskontrolle vorzunehmen – nicht
zuletzt aus personellen Kapazitätsgründen wäre dies auch nicht möglich.
Ungeachtet dessen erstellt das Kassen- und Steueramt den städtischen
Jahresabschluss, in dem vor dem Hintergrund seiner Informationsfunktion
zugunsten der städtischen Gremien alle Forderungen, etwaige
Bearbeitungsrückstände sowie ggf. nicht realisierte Einnahmen der
Bundesstadt Bonn regelmäßig offengelegt werden. Diese Offenlegung erfolgt
insbesondere durch Erläuterungen in den Jahresabschlussunterlagen wie der
Bilanz, dem Forderungsspiegel sowie Anhang.
Zur Sicherstellung einer den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
entsprechenden Darstellung der Verhältnisse zum Schlussbilanzstichtag
veröffentlicht der Stadtkämmerer eine verwaltungsweit verbindliche
Jahresabschlussverfügung, mit der alle Fachbereiche u. a. zur Abgabe von
sogenannten Bestätigungsschreiben verpflichtet werden. Mit deren Abgabe
wird durch die Fachbereiche auch bestätigt, dass sämtliche, auch außerhalb
des SAP-Systems verwalteten Forderungen gemeldet und etwaige
buchhalterischen Bearbeitungsrückstände, die über das geschäftsübliche Maß
hinaus gehen, der Finanzbuchhaltung mitgeteilt wurden.
Da solche buchhalterischen Bearbeitungsrückstände durch die Fachbereiche
nicht gemeldet wurden, geben die den städtischen Gremien vorgelegten
Jahresabschlüsse auch bezüglich der bilanzierten Forderungen aus Sicht der
Finanzbuchhaltung ein ordnungsgemäßes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Bundesstadt Bonn ab. Dies wurde regelmäßig durch die
Erteilung eines entsprechenden Bestätigungsvermerks des
Rechnungsprüfungsamtes verifiziert.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 befindet sich derzeit in Erstellung.
Die Forderungen des Rettungsdienstes werden bilanziell im Umlaufvermögen
unter den Bilanzpositionen 2.2.1 (Öffentlich-rechtliche Forderungen) und 2.2.3
(Sonstige Vermögensgegenstände) ausgewiesen. Letztere wurden
entsprechend der Vorgaben in der Jahresabschlussverfügung durch Amt 37 zur
manuellen Berücksichtigung an die Finanzbuchhaltung gemeldet und in SAP
gebucht.Seite 11 von 14
Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vor dem Hintergrund der aktuellen Thematik in der Gebührenabrechnung des
Rettungsdienstes ist eine umfassende Prüfung der bislang über Jahre
etablierten Jahresabschlussprozesse veranlasst worden. In diesem Zuge
sollen die bestehenden Abläufe aus buchhalterischer Sicht nicht nur überprüft,
sondern grundsätzlich neu gedacht und weiterentwickelt werden. Sollten sich
im Rahmen dieser Überprüfung etwaige Prozessverbesserungspotentiale oder
auch Korrekturbedarfe ergeben, werden diese im Rahmen des aktuellen
Wertaufhellungszeitraums noch im Jahresabschluss 2025 berücksichtigt.
Dieser wird nach derzeitigem Sachstand fristgerecht dem Rat der Bundesstadt
Bonn in einer der nächsten Ratssitzungen vorgelegt.
Prozesse und Datengrundlagen für finanzpolitische Entscheidungen
Die Legitimation von Sparmaßnahmen ergibt sich aus verbindlichen
haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes NRW:
Zentrale Rechtsquellen
• Gemeindeordnung NRW (GO NRW), insbesondere §§￿75–76
• Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
• Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
• Hinzu kommen Erlasse des zuständigen Ministeriums (MHKBD)
Diese Regelwerke verpflichten Kommunen zu einer geordneten, dauerhaften
Leistungsfähigkeit und zum Haushaltsausgleich.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Fehlbeträge ist die systematische
Identifikation und Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen zwingend
erforderlich. Die Mittelfristplanung des aktuellen Doppelhaushalts weist für die
Jahre 2027 – 2029 durchschnittlich Fehlbeträge von 155 Mio. Euro (ohne
Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes) im Jahresergebnis aus –
entsprechend hohe jährliche Einsparsummen sind notwendig. Aus der
Stellungnahme der Verwaltung 253897-01 ST für den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligung und Vergabe am 04.03. 2026 geht die Datengrundlage für das
Projekt Aufgabenkritik hervor. Die Analysephase wurde erfolgreich
abgeschlossen. Sie erfolgte entlang von zwölf definierten Potenzialfeldern und
umfasste:
• eine detaillierte Haushalts- und SAP-Datenanalyse bis auf
Innenauftragsebene,
• Bindungsgrad- und Ausgabenbewertungen,
• Personal- und Fluktuationsanalysen,
• Interviews mit ausgewählten Stakeholdern,
• Sichtung bestehender Projekte, Standards und Prozesse.
Die jetzt abgeschlossene Analyse- und Detailplanungsphase bildet die
Grundlage für die operative Umsetzung der Teilprojekte und für die Anbindung
an das neue aufgabenkritische Haushaltsplanaufstellungsverfahren (Zero-
Based Budgeting) zum Doppelhaushalt 2027/2028.
In den Haushaltsplänen der Bundesstadt Bonn werden Ertrags- und
Aufwandspositionen an bestehenden Verpflichtungen, Gebühren- undSeite 12 von 14
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Rechtsverordnungen durch die Budgetverantwortlichen ermittelt/berechnet und
der Kämmerei zur Aufnahme in den Haushaltsplan angezeigt. Nicht realisierte
oder nicht realisierbare Erträge werden nicht geplant (vgl. Haushaltsgrundsätze
der GO NRW), kommen aber im laufenden Geschäftsbetrieb/der
Bewirtschaftung vor. Dies kann durch geänderte Rechtsnormen,
Sonderzuwendungen/-zuweisungen, Spenden auftreten, die zum Zeitpunkt der
Planaufstellung nicht bekannt waren.
Die Verwaltung ist sich bewusst, dass die Diskussion von Einsparmaßnahmen
gegenüber Bürgerinnen und Bürgern kritisch gesehen wird, wenn zugleich
bestehende Einnahmepotenziale nicht oder noch nicht vollständig ausgeschöpft
wurden.
Die derzeit laufenden Konsolidierungsbemühungen der Bundesstadt Bonn
beschränken sich nicht nur auf Reduzierungen der Aufwandsseite, sondern
ebenfalls auf die Überprüfung der Ertragsseite. Dies betrifft alle Bereiche des
Bonner Haushalts, aber auch des Konzerns Stadt Bonn. Entsprechende
Analysen sind Bestandteil der laufenden Haushaltsaufstellung und werden dem
politischen Raum transparent gemacht, um eine ausgewogene und
nachvollziehbare Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Die Forderung nach
Konsolidierungsmaßnahmen wurden ausdrücklich durch die Kommunalaufsicht,
der Bezirksregierung Köln, im Genehmigungsschreiben des Doppelhaushaltes
2025/2026 aufgegriffen. Darin heißt es:
„Die Stadt Bonn ist aufgefordert, den Konsolidierungsprozess zu vertiefen und
zu beschleunigen, auch, um perspektivisch eine dauerhaft geordnete
Haushaltswirtschaft durch einen „echten“ Haushaltsausgleich gem. § 75 II S. 2
GO NRW zu erzielen.“
Weitere Entwicklung:
Die schwankende Bearbeitungsdauer, die derzeit hohen Rückstände sowie die
dargestellten strukturellen Rahmenbedingungen sind allen beteiligten Stellen
bewusst. In der Vergangenheit wurde regelmäßig analysiert und im Rahmen
der verfügbaren Möglichkeiten nachgesteuert.
Trotz der erheblichen Erschwernisse konnte die Abrechnungssituation in den
Jahren 2025 und 2026 stabilisiert werden. Die nahezu vollständige
Digitalisierung stellt einen wesentlichen Meilenstein dar und wird für
Abrechnungsfälle ab 2026 wirksam.
Ein konkreter Zeitpunkt für das Erreichen minimaler Bearbeitungszeiten kann
derzeit jedoch nicht benannt werden. Die fortlaufende Optimierung der
Prozesse sowie die regelmäßige Berichterstattung werden unverändert
fortgesetzt.
Anlagen
I. Auszug DS-Nr. 1711647ST2 vom 12.06.2017
Abrechnung der Rettungsdienstgebühren: Der Abbau der
Bearbeitungsrückstände im Bereich der Notfallrettung erfolgte auf der
Grundlage der im September 2012 seitens Amt 10 durchgeführten
Organisationsuntersuchung durch die Anpassung von Arbeitsprozessen sowieSeite 13 von 14
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die Aufstockung des Abrechnungspersonals. Nach räumlicher Verlagerung der
Abrechnungsstelle und Einführung eines neuen Berichts- und
Abrechnungssystems mit Kopplung an einen ebenfalls neuen
Einsatzleitrechner konnten nach Anpassung aller Systeme bis Oktober 2015
die Rückstände beseitigt und die Frist zwischen Einsatz- und Abrechnungstag
auf ca. eine Woche reduziert werden. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die
rechtlich notwendige Übernahme der Krankentransportabrechnung durch die
Stadt zunächst fraktioniert eingeleitet. Die vollständige Übernahme der
Abrechnung aller Krankentransporte erfolgte im Oktober 2016. Aktuell sind im
Bereich der Gebührenabrechnung 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eingesetzt, wobei neben dem Sachgruppenleiter und einem Mitarbeiter, der
z.Zt. die Abwicklung der Restarbeiten aus der Beauftragung des
Abrechnungsdienstleisters für den Krankentransport durchführt, 12
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Wert von 10,75 Vollzeitstellen in der
lfd. Abrechnung tätig sind. Der Zeitraum zwischen Einsatz und Abrechnung
beträgt momentan ca. 10 Wochen, was sich in einem deutlich höheren
Bearbeitungsaufwand im Krankentransport gegenüber der Notfallrettung und
einer hohen Krankheitsquote der Mitarbeiter begründet. Durch die laufende
Evaluation der Arbeitsprozesse und Abstimmungen mit den Kostenträgern ist
es Ziel, eine zeitnähere Bearbeitung zu erreichen. Nachfolgend wird ein
Personalsoll zu beschreiben sein, was auch die zu erwartende Steigerung der
Einsätze des Rettungsdienstes in den kommenden Jahren berücksichtigt. Aus
diesem Grunde sollte aus Sicht der Verwaltung eine solche Betrachtung nach
Abschluss der laufenden Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 14 von 14

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Datenstand: 02.11.2026, 22:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de