260694-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der FDP-Gruppe: Krankenhausaufnahmekapazitäten bei ziviler Verteidigung
Kerndaten
- Nummer
- 260694-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260694-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Große Anfrage der FDP-Gruppe: Krankenhausaufnahmekapazitäten bei ziviler Verteidigung Beratungsfolge Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 25.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie gemäß § 6 Gemeindeordnung (GO NRW) zur Geheimhaltung der Angelegenheiten der Zivilen Verteidigung ver- pflichtet ist. Bei Fragen, die Gegenstand der Zivilen Verteidigung sind, kann keine Beantwortung erfolgen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. Welche Aufnahmekapazitäten bestehen aktuell in den Bonner Kran- kenhäusern, insbesondere im Universitätsklinikum Bonn als Maxi- malversorger, und wie schnell können diese im Ernstfall erweitert werden? In Bonn bestehen aufgrund der hohen Krankenhausdichte, einschließlich Maximalversorger, sehr unterschiedliche Aufnahmekapazitäten, welche bei Bedarf kurzfristig umfassend erhöht werden können. Zu den Details werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben gemacht. 2. Welche standardisierten Konzepte bestehen für die schnelle Entlas- sung oder Verlegung weniger kritischer Patientinnen und Patienten im Verteidigungs- und Katastrophenfall? Da im Katastrophenfall davon auszugehen ist, dass überörtlich verlegt werden muss, greifen hier vor allem die Konzepte der überörtlichen Hilfe. Zu den konzeptionellen Planungen erfolgen im Rahmen der Zivilen Vertei- digung keine Angaben. 3. Wie wird gewährleistet, dass die Verlegungen medizinisch verant- wortbar, rechtsicher und organisatorisch zügig erfolgen können. Die Verlegung von Patientinnen und Patienten wird aufgrund konkreter, medizinischer Parameter vor Ort entschieden.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Existieren verbindliche Vereinbarungen mit aufnehmenden Kranken- häusern außerhalb Bonns (regional, landesweit), und wie sind diese ausgestaltet? Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge- macht. 5. Welche Transportkapazitäten (Rettungsdienst qualifizierte Kranken- transporte, ggf. Sonderfahrzeuge) stehen für großflächige Kranken- hausverlegungen zur Verfügung? Über die kommunalen Transportkapazitäten hinausgehend stehen Kapa- zitäten der Landeskonzepte (vorgeplante überörtliche Hilfe) sowie Kapa- zitäten des Bundes zur Verfügung. 6. Wie bewertet die Verwaltung die Belastbarkeit des Rettungsdienstes, wenn parallel zur Regelversorgung umfangreiche Verlegungen über größere Entfernungen erforderlich werden? Auch bei Erhöhung der Verlegungskapazitäten bleibt der Grundschutz grundsätzlich sichergestellt. 7. Inwieweit wurden lange Fahrstrecken und der damit verbundene Zeit-, Personal- und Ressourcenaufwand in der Planung realistisch berück- sichtigt? Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge- macht. 8. Wie ist Bonn in überregionale Koordinierungsstrukturen (z.B. Lan- deskrisenstäbe, Bettennachweissysteme) eingebunden, und wie be- lastbar sind diese Strukturen im Echtbetrieb? Koordinierungsstrukturen bestehen im Rahmen der üblichen Aufgabenver- teilung gemäß Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Ka- tastrophenschutz (BHKG). Die Strukturen wurden in jüngster Vergangen- heit und werden durch die anstehende Novelle des BHKG weiter gestärkt. Es gibt ein landesweites Bettennachweissystem, an welchem die Stadt Bonn aktiv mitwirkt. 9. Wurde geprüft, ob bestehende Steuerungs- und Meldeverfahren zu komplex oder zu langsam sind, und falls ja: welche Vereinfachungen schlägt die Verwaltung vor? Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge- macht. 10. Wann haben zuletzt realitätsnahe Übungen oder Planspiele stattge- funden, die eine massenhafte Aufnahme, Entlassung und Verlegung von Patientinnen und Patienten simuliert haben? Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge- macht.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Im Juni 2026 steht eine Beübung des Patiententransportes an. 11. Welche konkreten Defizite oder Ineffizienzen wurden hierbei festge- stellt, und welche Maßnahmen wurden zur Behebung ergriffen? Siehe Antwort zu 10. 12. Welche finanziellen Maßnahmen hält die Verwaltung für zwingend erforderlich, die bislang aus finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht umgesetzt wurden? Hierzu werden im Rahmen der Zivilen Verteidigung keine Angaben ge- macht. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de