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260693-05 AA · Änderungsantrag

BSW/SBI-Änderungsantrag zu BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260693

Nummer
260693-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260693 BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260693-05 AA
Antragsteller/in:
BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Moussa Acharki
09.07.2026
BSW/SBI-Änderungsantrag zu BBB-Antrag
Erhöhung des Einsatzes von Open Source
Software und „Software Made in Germany/Europa“
in der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260693
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt:
Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source-
Lösungen und Kooperation
1. Prüfauftrag an die Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt,
• digitale Souveränität durch die Prüfung von Open-Source-Strategien
und alternativen IT-Konzepten zu stärken, insbesondere:
o Die Open-Source-Strategien und Umsetzungsmaßnahmen
des Landes Schleswig-Holstein und der Stadt München zu
analysieren, um zu ermitteln, ob und inwiefern vorhandene
Lösungen, Erfahrungen oder Kooperationsmöglichkeiten für
die Stadt Bonn nutzbar sind.
o Kontakt zu den Verantwortlichen in der Landesverwaltung
Schleswig-Holstein und der Stadtverwaltung München
aufzunehmen, um praktische Einblicke und mögliche
Zusammenarbeit zu erkunden.
o Prüfen, wie Betrieb, Datenhaltung und Weiterentwicklung der
IT-Infrastruktur unabhängig von außereuropäischen
Rechtsordnungen und einseitigen Herstellerabhängigkeiten
gestaltet werden können.Seite 1 von 3
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o Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Kommunen,
Bundesländern oder Plattformen zu prüfen, z. B. über den
Deutschen Städtetag, den IT-Planungsrat oder Plattformen
wie opencode.de, um Synergien zu nutzen und Doppel- oder
Fehlentwicklungen zu vermeiden bzw. aus vorhandenen
Erfahrungen zu lernen.
2. Berichterstattung:
Die Verwaltung legt dem Rat bis zum 31.12.2026 einen Bericht vor, der
enthält:
• Eine Zusammenfassung der analysierten Maßnahmen aus der
Landesverwaltung Schleswig-Holstein und der Stadtverwaltung
München,
• Eine Bewertung der Übertragbarkeit auf die Stadtverwaltung Bonn,
insbesondere im Hinblick auf digitale Souveränität,
• Handlungsempfehlungen, ob und wie Lösungen aus Schleswig-
Holstein und München oder von Kooperationspartnern für Bonn
übernommen oder adaptiert werden können.
Begründung
Die Entscheidung des US-Supreme Courts vom 29. Juni 2026 markiert
einen Wendepunkt für die digitale Souveränität Europas. Mit dem Urteil zur
Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) – einer zentralen
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – wurde eine weitere Säule des EU-
US-Datentransferrahmens („Privacy Shield“) infrage gestellt, da die FTC
bisher als Garant für den Schutz personenbezogener Daten von EU-
Bürgern und Bürgerinnen fungierte. Gleichzeitig bleiben US-Gesetze wie
der Cloud Act und der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) in Kraft.
Diese verpflichten Technologiekonzerne wie Microsoft, Meta, Google oder
Amazon, Daten an US-Behörden weiterzugeben – selbst wenn die Daten in
europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
Damit besteht die Gefahr, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
verletzt wird, da ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene
Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr gewährleistet ist. Für
europäische Verwaltungen bedeutet dies: Die Nutzung US-amerikanischer
Software ist mit unkalkulierbaren Risiken für den Schutz öffentlich-
rechtlicher Daten, die Privatsphäre und die Rechtsstaatlichkeit verbunden.
Kommunen stehen vor der Herausforderung, die Kontrolle über ihre Daten,
digitale Infrastrukturen und Fachverfahren zurückzugewinnen oder zu
behalten. Entscheidend ist dabei nicht allein der Einsatz von Open-Source-
Software, sondern die Frage, wie Betrieb, Datenhaltung undSeite 2 von 3
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Weiterentwicklung unabhängig von außereuropäischen Rechtsordnungen
und einseitigen Herstellerabhängigkeiten gestaltet werden können.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist daher weit mehr als eine
Frage moderner Software: Sie ist eine Frage der digitalen Souveränität und
der Handlungsfähigkeit des Staates.
Gleichzeitig zeigen die Beispiele Schleswig-Holsteins und Münchens, wie
unterschiedlich Open-Source-Strategien umgesetzt werden können – und
welche Erfahrungen und Lehren daraus für zukünftige Entscheidungen
gezogen werden können.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, vorhandene praktische Erfahrungen
zu sammeln, technische Lösungen und organisatorische Konzepte aus
Schleswig-Holstein und München zu prüfen und deren Übertragbarkeit auf
die Bundesstadt Bonn zu bewerten.
Ziel ist es,
• Doppelentwicklungen zu vermeiden,
• Kosten zu reduzieren und
• bewährte Lösungen zu übernehmen – kurz: „Das Rad muss nicht
neu erfunden werden“.
Der Prüfauftrag schafft somit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für
eine langfristig digitale, wirtschaftliche und vor allem souveräne IT-Strategie
der Bundesstadt Bonn.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 07:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de