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260693-04 AA · Änderungsantrag

Volt-/Grüne-Änderungsantrag zu BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260693

Nummer
260693-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260693 BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260693-04 AA
Antragsteller/in:
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Uwe Feddern
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Barbara Krausz
Volt-/Grüne-Änderungsantrag zu BBB-Antrag
Erhöhung des Einsatzes von Open Source
Software und „Software Made in Germany/Europa“
in der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260693
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
07.07.2026 Empfehlung
Rat 09.07.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Vorbemerkung
Die Bundesstadt Bonn setzt bereits verschiedene Open-Source-Lösungen ein.
Gleichzeitig fehlt bislang ein verbindlicher Rahmen, der den Einsatz von Open-
Source-Software strategisch verankert, Beschaffungsentscheidungen
transparent macht und die digitale Souveränität der Stadt langfristig sichert.
Dieser interfraktionelle Änderungsantrag führt die Kernforderungen der
Vorlagen 260693, 260693-02 AA und 260693-03 AA zusammen und ersetzt
diese.
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Bestandsaufnahme und Lessons Learned
Eine Auswertung der bereits in der Bonner Stadtverwaltung eingesetzten Open-
Source-Software vorzulegen. Die Auswertung umfasst insbesondere:
• eine Liste der eingesetzten Anwendungen,
• Erfolgsfaktoren und Herausforderungen beim bisherigen Einsatz,
• identifizierte Hürden und Lessons Learned.Seite 1 von 4
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Neue Vorhaben zum Einsatz von Open-Source-Software werden erst auf
Grundlage dieser Auswertung beschlossen.
2. Strategie und Leitlinien
2.1 Open Source als bevorzugte Option:
Eine verbindliche Open-Source-Strategie für die Bundesstadt Bonn zu
entwickeln, die:
• die unter Punkt 1 genannten Erkenntnisse berücksichtigt,
• Open-Source-Software (OSS) als bevorzugte Option bei Beschaffungen
festlegt,
• sich an den Leitlinien des ZenDiS (Zentrum für Digitale Souveränität) und den
auf opencode.de verfügbaren Informationen sowie den Standards der
Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVCC) orientiert,
• verbindliche Ausnahmekriterien definiert: Jede Beschaffung proprietärer
Software unterliegt einer zwingenden schriftlichen Begründungspflicht.
Diese muss im Sinne einer Beweislastumkehr nachweisen, warum keine
geeignete Open-Source-Alternative verfügbar
oder einsetzbar ist.
2.2 Reversibilität und Exit-Strategien:
Sicherzustellen, dass bei der Beschaffung von Software – insbesondere bei
proprietären Lösungen und Cloud-Diensten – die technische und
vertragliche Reversibilität gewährleistet sein muss, um die Abhängigkeit
von einzelnen Anbietern zu minimieren (Vendor Lock-in). Dabei sind
bestehende europäische Rahmenwerke wie der EU Data Act als
ergänzende Orientierung heranzuziehen.
Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob es sich um Open-Source- oder
proprietäre Software handelt.
3. Beschaffung und Betriebssicherheit
Bei allen zukünftigen IT-Beschaffungen – unabhängig davon, ob es sich um
Open-Source- oder proprietäre Anwendungen handelt – die folgenden
Aspekte systematisch zu prüfen, zu dokumentieren und dem Ausschuss
im Rahmen der jährlichen Berichterstattung mitzuteilen:
• Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus (Total Cost of Ownership,
TCO), einschließlich Betriebssicherheit und Supportverfügbarkeit,
• Verfügbarkeit alternativer Anbieter für Betrieb und Wartung (d. h. ob einSeite 2 von 4
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Wechsel des Dienstleisters ohne erheblichen Mehraufwand möglich ist),
• Vermeidung einseitiger Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in),
• Nutzung offener Standards und Schnittstellen (Interoperabilität) inkl. die
Möglichkeit zum Datenexport in offenen Formaten,
• Schulungs- und Umstellungsaufwände
Bei der Prüfung von Supportverfügbarkeit und Community-Support kann
auf Qualitätsindikatoren wie die Aktivitätsbadges auf opencode.de
zurückgegriffen werden. Für die Durchführung
von Wirtschaftlichkeitsanalysen kann die Verwaltung bei Bedarf auf
externe Expertise, etwa der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) oder
des ZenDiS, zurückgreifen.
4. Berichterstattung
Dem Ausschuss künftig jährlich über den Sachstand zu berichten. Der Bericht
enthält Informationen zu:
• Kostenentwicklung beim Einsatz von Open-Source- und proprietärer
Software,
• Fortschritten und Rückschlägen beim OSS-Einsatz,
• identifizierten Hürden beim Wechsel auf OSS-Produkte.
Die erste Berichterstattung erfolgt im Ausschuss spätestens 12 Monate nach
Beschluss dieses Antrags.
Begründung
Die Bundesstadt Bonn nutzt bereits Open-Source-Lösungen, ohne dass dies
bislang strategisch verankert ist. Dieser Antrag schafft einen verbindlichen
Rahmen für eine souveräne, transparente und wirtschaftlich nachhaltige IT-
Beschaffung.Gleichzeitig gibt es in Bonn einige Unternehmen, die sich mit
Open-Source-Angeboten erfolgreich positioniert haben.
Die Bevorzugung von Open-Source-Software ist kein Automatismus, sondern
eine Beweislastumkehr: Proprietäre Software muss begründet werden, nicht
Open Source. Dieses Prinzip entspricht dem Ansatz des Bundes (EfA-Prinzip)
und zahlreicher Länder.
Die Forderung nach Reversibilität gilt ausdrücklich für alle Software – nicht nur
für Open-Source-Lösungen. Hohe Wechselkosten sind ein verstecktesSeite 3 von 4
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finanzielles Risiko für den städtischen Haushalt. Die Orientierung an KGSt-
Leitlinien stellt sicher, dass die Analyse methodisch belastbar und nicht als
Bremse gegen Wechsel missbraucht werden kann.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de