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260693-03 AA · Änderungsantrag

GRÜNER Änderungsantrag: BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260693

Nummer
260693-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260693 BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260693-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Barbara Krausz
Bendikt Reiz
05.05.2026
GRÜNER Änderungsantrag: BBB-Antrag Erhöhung
des Einsatzes von Open Source Software und
„Software Made in Germany/Europa“ in der
Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260693
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
05.05.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Ursprungsantrag wird um folgende Punkte ergänzt bzw. wie folgt präzisiert:
1. Ergänzung zu Ziffer 1 (Strategie und Leitlinien):
1.4 Reversibilität und Exit-Strategien:
Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass bei der Beschaffung von Software,
insbesondere bei proprietären Lösungen und Cloud-Diensten, die technische
und vertragliche Reversibilität gewährleistet ist. Ziel ist es, die Abhängigkeit von
einzelnen Anbietern (Vendor Lock-in) zu minimieren. Die Stadt orientiert sich
hierbei an den Leitlinien des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS) sowie
den Standards der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVC). Bestehende
europäische Rahmenwerke (wie der EU Data Act) dienen dabei als ergänzende
Orientierung für eine zukunftssichere Interoperabilität.
2. Ergänzung zu Ziffer 2 (Öffentliche Verwaltung und Beschaffung):
2.3 Prüfung der Wechselkosten (Total Cost of Exit):
Vor Abschluss von Softwareverträgen ist eine schriftliche Analyse der
Migrationsfähigkeit durchzuführen. Dabei sind sowohl lizenzrechtliche und
technische als auch anbieterspezifische Abhängigkeiten (Vendor- und
Service-Lock-in) zu bewerten. Es ist zu prüfen und zu dokumentieren, ob und
mit welchem Aufwand (finanziell/personell) ein Systemwechsel innerhalb von 6
bis 12 Monaten realisierbar ist. Diese Analyse muss die Kosten für
Datenexporte in offenen Formaten, die Auflösung technologischer
Abhängigkeiten sowie die Verfügbarkeit alternativer Marktakteure für
Betrieb und Wartung explizit ausweisen. Hierbei sollte auf Leitlinien und
Erfahrungen der KGSt zurückgegriffen werden.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Digitale Souveränität ist kein binärer Zustand, der sich allein durch die Wahl
zwischen Open Source oder proprietärer Software definiert. Sie ist vielmehr die
fortlaufende Garantie, in einer hybriden IT-Landschaft jederzeit die Kontrolle zu
behalten: Souveränität bedeutet, dass wir unabhängig vom gewählten Produkt
jederzeit den Ausstieg wählen können und uneingeschränkt die Souveränität
über unsere eigenen Daten behalten.
Da der Einsatz proprietärer Software in einer komplexen Kommunalverwaltung
in Übergangsphasen oder bei fehlenden Open-Source-Alternativen oft
unvermeidlich ist, muss der Fokus zwingend auf der Reversibilität liegen.
Vermeidung von Lock-in-Effekten: Nur wenn von Anfang an feststeht, wie die
Stadt ein System wieder verlassen kann, bleibt sie politisch und finanziell
handlungsfähig. Ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten für einen Wechsel ist ein
marktüblicher Benchmark für resiliente IT-Strukturen.
Kostentransparenz: Die „Total Cost of Ownership“ (TCO) wird oft betrachtet,
die „Total Cost of Exit“ (TCE) hingegen selten. Hohe Exit-Kosten sind ein
verstecktes finanzielles Risiko für den städtischen Haushalt.
Standardisierung und Anschlussfähigkeit: Anstatt eigene, isolierte
Anforderungen für Bonn zu definieren, orientiert sich die Stadt an den bereits
etablierten Standards der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement) und des ZenDiS (Zentrum für Digitale Souveränität).
Dies spart der Verwaltung Zeit bei der Erstellung von Ausschreibungen und
stellt sicher, dass Bonner IT-Lösungen kompatibel mit den Entwicklungen auf
Landes- und Bundesebene bleiben. Wir nutzen bewährte Standards, statt das
Rad in Bonn neu zu erfinden.
Durch diese Ergänzungen wird eine Perspektive ergänzt, die
Handlungsfähigkeit auch dort sichert, wo ein sofortiger Umstieg auf Open
Source (noch) nicht möglich ist.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de