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260693-02 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag zum BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 260693

Nummer
260693-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.07.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260693 BBB-Antrag Erhöhung des Einsatzes von Open Source Software und „Software Made in Germany/Europa“ in der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
260693-02 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sina Stephan
Dennis Procksch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Simon Carl Damian Brauer
FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Aaron Eßelborn
CDU-Änderungsantrag zum BBB-Antrag Erhöhung
des Einsatzes von Open Source Software und
„Software Made in Germany/Europa“ in der
Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 260693
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
05.05.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. den Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung Bonn
systematisch zu prüfen und weiterzuentwickeln, soweit dies wirtschaftlich,
technisch, organisatorisch und personell sinnvoll ist.
Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
· Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus,
· Betriebssicherheit und Supportverfügbarkeit,
· Integrationsfähigkeit in bestehende Fachverfahren und IT-Infrastrukturen,
· Interoperabilität sowie Nutzung offener Standards und Schnittstellen,
· Schulungs- und Umstellungsaufwände,
· Vermeidung einseitiger Herstellerabhängigkeiten
2. für geeignete Anwendungsbereiche Pilotprojekte zum Einsatz von Open-
Source-Lösungen umzusetzen, um belastbare Erkenntnisse zu Aufwand,
Nutzen und Risiken zu gewinnen.
3. bei zukünftigen IT-Beschaffungen die Nutzung offener Standards und
Schnittstellen systematisch zu berücksichtigen, um die Interoperabilität zuSeite 1 von 2
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erhöhen und langfristig Abhängigkeiten zu reduzieren.
4. Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Mitarbeitende zu prüfen,
soweit diese für den erfolgreichen Einsatz neuer Softwarelösungen erforderlich
sind.
5. dem Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten, insbesondere zu
Kostenentwicklungen, organisatorischen Auswirkungen und Skalierbarkeit.
Begründung
Die Stärkung digitaler Souveränität sowie die Reduzierung einseitiger
Herstellerabhängigkeiten sind zentrale Herausforderungen für die öffentliche
Verwaltung. Gleichzeitig erfordert der Einsatz von Open-Source-Software eine
differenzierte Betrachtung. Neben möglichen Vorteilen sind insbesondere
Aspekte wie Betrieb, Integration in bestehende Fachverfahren,
Schulungsaufwand sowie die langfristige Wirtschaftlichkeit zu
berücksichtigen. Vor dem Hintergrund, dass entsprechende
Fragestellungen aktuell auch Gegenstand von Anfragen im Ausschuss
sind, erscheint es sinnvoll, auf Grundlage belastbarer Erkenntnisse zu
entscheiden und pauschale Festlegungen zu vermeiden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de