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260691-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Einführung von Open-Source-Lösungen in der Verwaltung der Bundesstadt Bonn

Nummer
260691-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 05.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260691 BBB-Anfrage Einführung von Open-Source-Lösungen in der Verwaltung der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260691-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage Einführung von Open-Source-
Lösungen in der Verwaltung der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
05.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich den Ansatz „Public Money
Public Code“ (Veröffentlichung der mit Steuergeldern finanzierte
Software als freie, nachnutzbare Software) und setzt schon seit Jahren
in Teilen Open Source- als Komponenten oder IT-Anwendungen in den
Fachämtern aber auch zentralen IT-Infrastrukturkomponenten im
Rechenzentrum, Datenbanken oder zum städtischen Netzwerk ein.
Webanwendungen wie beispielsweise der Mängelmelder oder die
Urban Data Plattform sind ebenfalls mit Open Source umgesetzt.
Der weitere Ausbau von Open Sourcen in den verschiedenen
Anwendungsbereichen hängt im Wesentlichen von den verfügbaren
Finanz- und Personalmitteln ab. In der Strategiediskussion „Digitale
Verwaltung“ im Jahr 2021 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die
eigene Kontrolle und Souveränität für den laufenden Geschäftsbetrieb
zu sichern und zunächst auf Basis bereits vorhandener und geplanter
IT-Standards im öffentlichen Sektor und mithilfe offener und freier
Schnittstellen, ein einheitliches verwaltungsweites Vorgehensmodell
inkl. Compliance zu entwickeln. In den darauffolgenden Etatberatungen
und Haushaltsjahren erfolgte im Ergebnis keine Bewilligung von
Finanzmitteln und Personal für einen Open Source-Ausbau mit einer
entsprechenden personellen Betreuung. Für den nächsten
Doppelhaushalt werden Einzelmaßnahmen eingebracht. Eine
weitergreifende Neuausrichtung mit einem Umstieg in Teilen oder
gänzlich zu Open Source ist derzeit allerdings nicht realisierbar. Hierfür
fehlen der Verwaltung die Ressourcen für die mehrjährige
Umstellungsphase im laufenden Betrieb.
Allgemein betrachtet ist in Deutschland das Open Source-Angebot für
kommunale IT-Anwendungen noch immer sehr überschaubar. Durch die
zunehmende Monopolisierung bei den IT-Herstellern für kommunale IT-
Anwendungen ist eine inhaltliche Unterstützung, Entwicklung und
Bereitstellung von Open Source-Code im öffentlichen Sektor sogar eherSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
rückläufig. Zwar wird Open Source durch die IT-Hersteller mit genutzt
aber Entwicklungen nicht wieder bereitgestellt. Durch Cloudangebote
oder neue Produktausrichtungen verstärkt sich sogar der Trend
proprietärer Produkte und Vendor Lock-in Geschäftsmodellen. Eine
verbindliche Open-Source-Governance oder ein normativer Ansatz von
„Public Money Public Code“ existiert seitens des Bundes und der
Länder nicht.
Der steigenden Abhängigkeit von einzelnen IT-Herstellern und Vendor-
Lock-in Effekten mit steigenden Kosten zu begegnen, wird unter dem
Aspekt “Digitalen Souveränität” derzeit neu bewertet. Sowohl der
Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) als auch der
Deutsche Städtetag NRW wird sich hierzu im Jahresverlauf auf der
Verbandsebene positionieren. Die Verwaltung begleitet die Entwicklung
mit und wird über die Empfehlungen und ggf. neuen
Umsetzungsmöglichkeiten der Verbände informieren.
2. Bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen ist die Wirtschaftlichkeit ein
Vergabekriterium und Open Source könnte hierbei durch Einsparungen
einen Vorteil bringen. Der Einsatz von IT-Fachanwendungen oder
Infrastrukturkomponenten erfolgt in der Regel auch mit einem Support
zu Sicherheitsupdates, Wartung bei neuen Produktentwicklungen oder
Supportkontakt bei Störungen oder Anfragen/ Schulungen zu der
Fachanwendung. Ein vollständiger Kostenvorteil durch wegfallende
Lizenzgebühren besteht daher nicht, da weithin Kosten für Wartung und
Support entstehen. Der Kostenvorteil lässt sich nicht pauschal und
belastbar beziffern, wobei dauerhaft von Kostenreduzierungen
auszugehen und durch Open Source mehr Flexibilität bei der Wahl der
IT-Dienstleister erreichbar ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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