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260682-02 · Mitteilungsvorlage

Mitteilungsvorlage zum CDU/SPD-Antrag: Sicherheit der Stromversorgungsinfrastruktur

Nummer
260682-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
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  1. 260682 CDU/SPD-Antrag: Sicherheit der Stromversorgungsinfrastruktur

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260682-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Mitteilungsvorlage zum CDU/SPD-Antrag:
Sicherheit der Stromversorgungsinfrastruktur
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung sowie gewählte
Mandatsträger üben über die Beteiligungen an der Stadtwerke Bonn GmbH und
nachgelagerten Gesellschaften die Interessensvertretung und Kontrollfunktio-
nen über deren Arbeit aus. Die Beteiligung an der Bonn-Netz GmbH geschieht
dabei mittelbar. Sie betreibt als verantwortlicher Netzbetreiber das Stromnetz in
Teilen des Stadtgebiets gemäß den Vorschriften des Energiewirtschaftsgeset-
zes (EnWG) und nutz hierfür ein zertifiziertes Technisches Sicherheitsmana-
gement-System. Den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes folgend,
umfasst dies auch die Absicherung gegen IT-Sicherheitsrisiken (§ 5c EnWG)
inkl. Dokumentations-, Melde- und Registrierungspflichten (§ 5d EnWG).
Die zuständige Aufsichtsbehörde für das Stromnetz ist die Bundesnetzagentur,
welche mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Aus-
tausch steht.
Die Bonn-Netz GmbH hat der Verwaltung folgende Stellungnahme zukommen
lassen:
„Der Schutz der kritischen Infrastruktur steht innerhalb der BonnNetz im Fokus.
So hat BonnNetz zwischenzeitlich den Perimeterschutz an den im Eigentum
der BonnNetz befindlichen Anlagen erhöht. Dies betrifft neben Einbruchsmelde-
und Alarmanlagen auch neue Schließkonzepte und Schließanlagen sowie die
Ausweitung der Videotechnik. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass über Art
und Umfang im Detail keine zusätzlichen Informationen geliefert werden kön-
nen. Vorgenannte Maßnahmen erfolgten auf die im Eigentum der BonnNetz
befindlichen Anlagen. Aufgrund der in der Vergangenheit geschlossenen Kon-
zessionsverträge insbesondere zu Beuel und Bad Godesberg, liegen auch An-
lagenteile im Eigentum der Westnetz und damit in deren Verantwortungsbe-
reich. Dies betrifft ebenfalls die Hochspannungsleitungen (110/380 kV). Zu
Maßnahmen im Rhein-Sieg-Kreis kann ebenfalls keine Aussage getroffen wer-
den, da sich der Tätigkeitsumfang der BonnNetz auf das Stadtgebiet der Bun-
desstadt Bonn bezieht und es im Rhein-Sieg-Kreis neben der RheinNetz, der
Rhein-Sieg-Netzgesellschaft, der Bad Honnef AG, e-regio etc., als auch der
Westnetz, mehrere Akteure gibt.“Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de