260682-02 · Mitteilungsvorlage
Mitteilungsvorlage zum CDU/SPD-Antrag: Sicherheit der Stromversorgungsinfrastruktur
Kerndaten
- Nummer
- 260682-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Hardtberg
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260682-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Mitteilungsvorlage zum CDU/SPD-Antrag: Sicherheit der Stromversorgungsinfrastruktur Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung sowie gewählte Mandatsträger üben über die Beteiligungen an der Stadtwerke Bonn GmbH und nachgelagerten Gesellschaften die Interessensvertretung und Kontrollfunktio- nen über deren Arbeit aus. Die Beteiligung an der Bonn-Netz GmbH geschieht dabei mittelbar. Sie betreibt als verantwortlicher Netzbetreiber das Stromnetz in Teilen des Stadtgebiets gemäß den Vorschriften des Energiewirtschaftsgeset- zes (EnWG) und nutz hierfür ein zertifiziertes Technisches Sicherheitsmana- gement-System. Den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes folgend, umfasst dies auch die Absicherung gegen IT-Sicherheitsrisiken (§ 5c EnWG) inkl. Dokumentations-, Melde- und Registrierungspflichten (§ 5d EnWG). Die zuständige Aufsichtsbehörde für das Stromnetz ist die Bundesnetzagentur, welche mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Aus- tausch steht. Die Bonn-Netz GmbH hat der Verwaltung folgende Stellungnahme zukommen lassen: „Der Schutz der kritischen Infrastruktur steht innerhalb der BonnNetz im Fokus. So hat BonnNetz zwischenzeitlich den Perimeterschutz an den im Eigentum der BonnNetz befindlichen Anlagen erhöht. Dies betrifft neben Einbruchsmelde- und Alarmanlagen auch neue Schließkonzepte und Schließanlagen sowie die Ausweitung der Videotechnik. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass über Art und Umfang im Detail keine zusätzlichen Informationen geliefert werden kön- nen. Vorgenannte Maßnahmen erfolgten auf die im Eigentum der BonnNetz befindlichen Anlagen. Aufgrund der in der Vergangenheit geschlossenen Kon- zessionsverträge insbesondere zu Beuel und Bad Godesberg, liegen auch An- lagenteile im Eigentum der Westnetz und damit in deren Verantwortungsbe- reich. Dies betrifft ebenfalls die Hochspannungsleitungen (110/380 kV). Zu Maßnahmen im Rhein-Sieg-Kreis kann ebenfalls keine Aussage getroffen wer- den, da sich der Tätigkeitsumfang der BonnNetz auf das Stadtgebiet der Bun- desstadt Bonn bezieht und es im Rhein-Sieg-Kreis neben der RheinNetz, der Rhein-Sieg-Netzgesellschaft, der Bad Honnef AG, e-regio etc., als auch der Westnetz, mehrere Akteure gibt.“Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de