260679-03 · Mitteilungsvorlage
Linke Große Anfrage: Software-Lizenzen
Kerndaten
- Nummer
- 260679-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 29.10.2026
Orte
- F Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260679-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Linke Große Anfrage: Software-Lizenzen Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: In der Sitzung am 5.5.2026 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit Informationen öffentlich beraten werden können. Aus Sicht der Verwaltung können Informationen zu Vertragsinhalten und eine Darstellung von Kostenpositionen einzelner Produkte öffentlich nicht beraten werden. Für eine weitere öffentliche Beratung informiert die Verwaltung ergänzend: Zu Punkt 2. Wie viele Verwaltungsarbeitsplätze waren zum Stichtag 31.12.2025 mit Microsoft-Produkten ausgestattet und wie viele Arbeitsplätze sind mit alternativen Produkten, wie z.B. OpenDesk, ausgestattet (bitte angeben, welche Alternative genutzt wird)? -> Mit Microsoft-Produkten waren zum Stichtag 20.04.2026 ca. 6071 PC- Verwaltungsarbeitsplätze ausgestattet. Windows mit Microsoft Office ist aktueller Standard. Alternativen für einen Roll-Out bestehen derzeit nicht, werden aber in einer Teststellung näher betrachtet. Zu Punkt 4. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Verwaltung aufgrund der von Microsoft angekündigten Preissteigerungen für Office Lizenzen zum 1. Juli 2026? -> Die Steigerungen rühren aus dem Ausbau und weiterer Bedarfe an Arbeitsplatzausstattung und Bereitstellung. Der EA-Vertrag ist mit den Preisen fest bis aktuell 2029. Zu Punkt 7. Wie wirkte sich die Umstellung auf Windows 11 aus? -> Die Umstellung des eigentlichen Betriebssystems auf eine aktuelle Version hat nichts mit der Lizensierung zu tun, diese ist OS System unabhängig. a) Sind alle Verwaltungsarbeitsplätze komplett auf Windows 11 umgestellt? Falls nicht, zu welchem Anteil wurde umgestellt?Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Umgestellt sind aktuell 4036 Systeme mit Windows 11, 1682 Windows 10 LTSC (End of Life 2029), 134 Windows 10 LTSB (End of Life 10.2026). b) Wird ein verlängerter Windows 10 Support in Anspruch genommen und wenn ja, wie hoch sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten? -> Nein, nicht notwendig, da allgemein supportete Versionen eingesetzt werden. c) Wie viele Arbeitsplatzrechner und Laptops mussten oder müssen noch ausgetauscht werden, weil eine Kompatibilität mit Windows 11 nicht gegeben ist? -> Prinzipiell werden und müssen alle Win 10 Systeme bis zum offiziellen Support Ende 2029 auf Win 11 umgestellt (Zahlen siehe oben). d) Wie alt sind die entsprechenden Rechner? Es ist eine unterschiedliche Ausstattung vorhanden. Win 11 erfordert moderne Hardware. Systeme älter 5 Jahre unterstützen dies meist nicht. Prinzipiell werden und müssen alle Win 10 Systeme bis zum offiziellen Support Ende 2029 auf Win 11 umgestellt (Zahlen siehe oben) werden. Dabei wird auch die Hardware der Systeme entsprechend im normalen Rollout getauscht, dies sind allein schon sicherheitstechnische und Performance Anforderungen, die nicht nur aus Windows 11 herauskommen. 8. Werden in der Verwaltung Produkte (auch kostenlose) der folgenden Anbieter verwendet? a) Alphabet Inc. (Google Konzern),-> ja (Beispiel: WhatsApp Kanäle) b) Adobe Inc., -> ja c) Apple Inc., -> ja d) Amazon.com Inc., -> nein e) Meta Platforms Inc., -> Ja (Beispiel: Facebook Kanäle) f) OpenAI, -> PoC KI g) Cisco Systems Inc., -> ja h) Oracle Corporation, -> ja i) Citrix Systems Inc., -> ja j) Zoom Communications Inc., -> jaSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) k) weitere, die aus Sicht der Verwaltung Risiken für die digitale Souveränität bergen könnten? Wenn ja, welche und in welchem Umfang? Handelt es sich dabei um lokal gehostete Produkte oder werden Cloudkomponenten verwendet? -> Siehe Stellungnahme 260679-01 ST 9. Wie würde sich ein Ausfall der Produkte der jeweiligen Anbieter aus Frage 8 (z.B. bei Lizenzentzug oder fehlendem Zugriff auf Onlineressourcen) auf die Verwaltungstätigkeiten auswirken? -> Ohne eine produktiv nutzbare Alternative würde dies zu einem Stillstand zentraler IT-Komponenten im Bereich Rechenzentrum mit entsprechenden Folgewirkungen für die Fachanwendungen führen. 10. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass schützenswerte Daten durch die Nutzung privater Software an Dritte gelangen bzw. weitergegeben werden können? Welche Vorsichtsmaßnahmen ergreift die Verwaltung, um dieses Risiko zu minimieren? -> Die Nutzung privater Software ist in der Dienstanweisung 10.13 untersagt. Die Zuständigkeit und Verantwortung liegen bei den jeweiligen Amtsleitungen. Eine technische Absicherung wird vorgenommen, wo es möglich ist. 11. Wie würden sich internationale Sanktionen gegen Verwaltungsmitarbeitende auf die digitale Souveränität der Verwaltung auswirken, so wie es z.B. bei den Geschäftsführerinnen von Hate Aid der Fall ist? Es könnte zu Einschränkungen der kollaborativen Software führen. Der Grundbetrieb ist aber nicht von der Cloudverbindung prinzipiell abhängig. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de