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260679-03 · Mitteilungsvorlage

Linke Große Anfrage: Software-Lizenzen

Nummer
260679-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.06.2026
Letzte Änderung
29.10.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 07.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260679 Linke Große Anfrage: Software-Lizenzen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260679-03
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Linke Große Anfrage: Software-Lizenzen
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
07.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
In der Sitzung am 5.5.2026 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen,
inwieweit Informationen öffentlich beraten werden können. Aus Sicht der
Verwaltung können Informationen zu Vertragsinhalten und eine
Darstellung von Kostenpositionen einzelner Produkte öffentlich nicht
beraten werden. Für eine weitere öffentliche Beratung informiert die
Verwaltung ergänzend:
Zu Punkt 2. Wie viele Verwaltungsarbeitsplätze waren zum Stichtag
31.12.2025 mit Microsoft-Produkten ausgestattet und wie viele
Arbeitsplätze sind mit alternativen Produkten, wie z.B. OpenDesk,
ausgestattet (bitte angeben, welche Alternative genutzt wird)?
-> Mit Microsoft-Produkten waren zum Stichtag 20.04.2026 ca. 6071 PC-
Verwaltungsarbeitsplätze ausgestattet. Windows mit Microsoft Office ist
aktueller Standard. Alternativen für einen Roll-Out bestehen derzeit
nicht, werden aber in einer Teststellung näher betrachtet.
Zu Punkt 4. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Verwaltung
aufgrund der von Microsoft angekündigten Preissteigerungen für Office
Lizenzen zum 1. Juli 2026?
-> Die Steigerungen rühren aus dem Ausbau und weiterer Bedarfe an
Arbeitsplatzausstattung und Bereitstellung. Der EA-Vertrag ist mit den
Preisen fest bis aktuell 2029.
Zu Punkt 7. Wie wirkte sich die Umstellung auf Windows 11 aus?
-> Die Umstellung des eigentlichen Betriebssystems auf eine aktuelle
Version hat nichts mit der Lizensierung zu tun, diese ist OS System
unabhängig.
a) Sind alle Verwaltungsarbeitsplätze komplett auf Windows 11
umgestellt? Falls nicht, zu welchem Anteil wurde umgestellt?Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Umgestellt sind aktuell 4036 Systeme mit Windows 11, 1682 Windows
10 LTSC (End of Life 2029), 134 Windows 10 LTSB (End of Life
10.2026).
b) Wird ein verlängerter Windows 10 Support in Anspruch genommen
und wenn ja, wie hoch sind die dadurch entstehenden zusätzlichen
Kosten?
-> Nein, nicht notwendig, da allgemein supportete Versionen eingesetzt
werden.
c) Wie viele Arbeitsplatzrechner und Laptops mussten oder müssen
noch ausgetauscht werden, weil eine Kompatibilität mit Windows 11
nicht gegeben ist?
-> Prinzipiell werden und müssen alle Win 10 Systeme bis zum offiziellen
Support Ende 2029 auf Win 11 umgestellt (Zahlen siehe oben).
d) Wie alt sind die entsprechenden Rechner?
Es ist eine unterschiedliche Ausstattung vorhanden. Win 11 erfordert
moderne Hardware. Systeme älter 5 Jahre unterstützen dies meist nicht.
Prinzipiell werden und müssen alle Win 10 Systeme bis zum offiziellen
Support Ende 2029 auf Win 11 umgestellt (Zahlen siehe oben) werden.
Dabei wird auch die Hardware der Systeme entsprechend im normalen
Rollout getauscht, dies sind allein schon sicherheitstechnische und
Performance Anforderungen, die nicht nur aus Windows 11
herauskommen.
8. Werden in der Verwaltung Produkte (auch kostenlose) der folgenden
Anbieter verwendet?
a) Alphabet Inc. (Google Konzern),-> ja (Beispiel: WhatsApp Kanäle)
b) Adobe Inc., -> ja
c) Apple Inc., -> ja
d) Amazon.com Inc., -> nein
e) Meta Platforms Inc., -> Ja (Beispiel: Facebook Kanäle)
f) OpenAI, -> PoC KI
g) Cisco Systems Inc., -> ja
h) Oracle Corporation, -> ja
i) Citrix Systems Inc., -> ja
j) Zoom Communications Inc., -> jaSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
k) weitere, die aus Sicht der Verwaltung Risiken für die digitale
Souveränität bergen könnten? Wenn ja, welche und in welchem
Umfang? Handelt es sich dabei um lokal gehostete Produkte oder
werden Cloudkomponenten verwendet?
-> Siehe Stellungnahme 260679-01 ST
9. Wie würde sich ein Ausfall der Produkte der jeweiligen Anbieter aus
Frage 8 (z.B. bei Lizenzentzug oder fehlendem Zugriff auf
Onlineressourcen) auf die Verwaltungstätigkeiten auswirken?
-> Ohne eine produktiv nutzbare Alternative würde dies zu einem
Stillstand zentraler IT-Komponenten im Bereich Rechenzentrum mit
entsprechenden Folgewirkungen für die Fachanwendungen führen.
10. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass schützenswerte Daten
durch die Nutzung privater Software an Dritte gelangen bzw.
weitergegeben werden können? Welche Vorsichtsmaßnahmen ergreift
die Verwaltung, um dieses Risiko zu minimieren?
-> Die Nutzung privater Software ist in der Dienstanweisung 10.13
untersagt. Die Zuständigkeit und Verantwortung liegen bei den jeweiligen
Amtsleitungen. Eine technische Absicherung wird vorgenommen, wo es
möglich ist.
11. Wie würden sich internationale Sanktionen gegen
Verwaltungsmitarbeitende auf die digitale Souveränität der Verwaltung
auswirken, so wie es z.B. bei den Geschäftsführerinnen von Hate Aid der
Fall ist?
Es könnte zu Einschränkungen der kollaborativen Software führen. Der
Grundbetrieb ist aber nicht von der Cloudverbindung prinzipiell abhängig.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de