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260679-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Linke Große Anfrage: Software-Lizenzen

Nummer
260679-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 05.05.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260679 Linke Große Anfrage: Software-Lizenzen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260679-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Linke Große Anfrage: Software-Lizenzen
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
05.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die steigenden Kosten der IT sowie die Entwicklung von Vendor lock-in-
Effekten im öffentlichen IT-Sektor belasten den städtischen Haushalt in einem
zunehmenden Maße. Die Verwaltung bittet bei dieser Betrachtung um
Berücksichtigung, dass die Gründe dafür etwas vielschichtiger sind. Die
öffentlichen Diskussionen und Berichterstattungen in den Medien fokussieren
sich auf Microsoft-Produkte und es wird der Anschein erweckt, Open Source ist
generell kostengünstiger oder kostenfrei zu betreiben.
Die Verwaltung hat seinerzeit zu Beginn der Corona-Pandemie und danach im
Anschluss zu den Entwicklungen mobiler Arbeitsplätze Office-
Produktalternativen beleuchtet. Seinerzeit gab es keinen nennenswerten
wirtschaftlichen Vorteil und in Teilen sind Alternativen sogar im Betrieb deutlich
teurer gewesen. Skalierbare digitale Anwendungen für die Team-
Zusammenarbeit oder Videokonferenzsysteme bzw. gut bedienbare
Officeprodukte waren für kleine Unternehmen möglich, für große
Organisationseinheiten wie die Stadt Bonn aber nicht vorhanden.
Zur strategischen Entscheidung für Beschaffungen zählt auch das verfügbare
städtische Personal für den Betrieb und die Betreuung. Die Digitalisierung der
Arbeitsplätze bedeutete seinerzeit, dass die Fachbereiche in sehr kurzer Zeit
sehr kosten- und betreuungsintensive Bedarfe angemeldet haben. Der
Querschnittsbereich und die städtische Organisation steht auch heute noch vor
der Herausforderung neue Arbeitsplatzwelten und das veränderte mobile
Arbeitsumfeld auszustatten. Hierfür war die städtische IT nach der Corona-
Pandemie weder in den Budgetplanungen noch personell aufgestellt. In den
letzten Jahren erfolgten organisatorische Anpassungen, welche aber derzeit
nicht ausreichend sind.
Eine wesentliche IT-Aufgabe der letzten sechs Jahre war es, die
Arbeitsfähigkeit der Fachämter im Veränderungsprozess technisch zu
unterstützen sowie neue digitale Lösungen zu ermöglichen. Die Umsetzung war
in großen Teilen nur deshalb möglich, weil strategisch auf bewährte und vor
allem funktionierende Anwendungen gesetzt wurde sowie leistungsfähige und
skalierbare Plattformen genutzt wurden. Im Rückblick gab es seinerzeit keine
bessere Lösung und ist deutschlandweit auch nicht bekannt geworden. ImSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verlauf der Jahre sind zwischenzeitlich durch Aktivitäten des Bundes oder
beispielsweise der Gründung von ZenDiS (Zentrum für Digitale Souveränität
der Öffentlichen Verwaltung) im Jahr 2022 die Rahmenbedingungen für Open
Sourceprodukte inkl. Betrieb auch Handlungsalternativen mit besseren
Preismodellen entstanden. Im Kontext der “Digitalen Souveränität” sind diese
Möglichkeiten mit einer strategischen Betrachtung neu zu bewerten. Sowohl
der Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) als auch der
Deutsche Städtetag NRW wird sich hierzu im Jahresverlauf auf der
Verbändeebene positionieren. Die Verwaltung begleitet die Entwicklung und
wird Empfehlungen bei einer strategischen Anpassung berücksichtigen sowie
hierüber informieren.
Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass einzelne Produktentscheidungen
primär Geschäft der laufenden Verwaltung sind aber selbstverständlich eine
allgemeine Diskussion zu den organisatorischen Rahmenbedingungen erfolgen
kann. Zu den einzelnen vertraglichen Kostenpositionen kann öffentlich nicht
Stellung bezogen werden. Die Verwaltung informiert hierzu im nicht-öffentlichen
Sitzungsteil.
Anlage/n
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