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260666-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prüfung und gegebenenfalls Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf der Bonner Straße im Bereich der Hausnummern 43 bis 61

Nummer
260666-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonner Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260666 Prüfung und gegebenenfalls Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf der Bonner Straße im Bereich der Hausnummern 43 bis 61

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260666-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Prüfung und gegebenenfalls Einrichtung von
Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf der
Bonner Straße im Bereich der Hausnummern 43
bis 61
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Bonner Straße
zwischen den Hausnummern 43 und 61 wird seitens der Verwaltung kritisch
bewertet.
Die Bonner Straße erfüllt innerhalb des örtlichen Verkehrsnetzes eine
wesentliche Verbindungs- und Erschließungsfunktion. Sie dient unter anderem
der Bündelung des aus und in Richtung Wachtberg kommenden Verkehrs
(zwischen Burgstraße und B9) und weist daher eine hohe verkehrliche
Bedeutung für den überörtlichen sowie innerstädtischen Verkehrsablauf auf.
Die vorhandene Verkehrsbelastung in Bezug auf Kfz ist über den Tagesverlauf
hinweg als hoch einzustufen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die
Belastungszahlen über dem Grenzwert von 750 Kfz/Stunde liegen. Insofern
sind die verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges nach dem einschlägigen Regelwerk (R-FGÜ 2001 -
Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) nicht
erfüllt. Die R-FGÜ 2001 hat zwar grundsätzlich empfehlenden Charakter, dies
gilt jedoch nicht in Bezug auf die Kfz-Belastung.
Im Ergebnis würde die Einrichtung eines Fußgängerüberweges zu einer
Beeinträchtigung des Verkehrsflusses führen. Insbesondere wären vermehrte
Brems- und Anfahrvorgänge sowie Rückstaubildung zu erwarten, die sich
nachteilig auf die Leistungsfähigkeit der Straße auswirken können.
Weiterhin wird die Bonner Straße von zwei Buslinien (612 und 614) befahren.
Die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Linienverkehrs ist daher in
besonderem Maße auf einen möglichst störungsarmen Verkehrsablauf
angewiesen.
Darüber hinaus sind die zwei bereits vorhanden Mittelinseln auf Höhe der
Hausnummern 26 und 36 aus Sicht der Verwaltung als ausreichendeSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Querungshilfen anzusehen.
Vor diesem Hintergrund scheidet die Einrichtung eines Fußgängerüberweges
aus.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de