260666-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Prüfung und gegebenenfalls Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf der Bonner Straße im Bereich der Hausnummern 43 bis 61
Kerndaten
- Nummer
- 260666-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonner Straße Hauptort
- Burgstraße
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260666-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Prüfung und gegebenenfalls Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf der Bonner Straße im Bereich der Hausnummern 43 bis 61 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Bonner Straße zwischen den Hausnummern 43 und 61 wird seitens der Verwaltung kritisch bewertet. Die Bonner Straße erfüllt innerhalb des örtlichen Verkehrsnetzes eine wesentliche Verbindungs- und Erschließungsfunktion. Sie dient unter anderem der Bündelung des aus und in Richtung Wachtberg kommenden Verkehrs (zwischen Burgstraße und B9) und weist daher eine hohe verkehrliche Bedeutung für den überörtlichen sowie innerstädtischen Verkehrsablauf auf. Die vorhandene Verkehrsbelastung in Bezug auf Kfz ist über den Tagesverlauf hinweg als hoch einzustufen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Belastungszahlen über dem Grenzwert von 750 Kfz/Stunde liegen. Insofern sind die verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach dem einschlägigen Regelwerk (R-FGÜ 2001 - Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) nicht erfüllt. Die R-FGÜ 2001 hat zwar grundsätzlich empfehlenden Charakter, dies gilt jedoch nicht in Bezug auf die Kfz-Belastung. Im Ergebnis würde die Einrichtung eines Fußgängerüberweges zu einer Beeinträchtigung des Verkehrsflusses führen. Insbesondere wären vermehrte Brems- und Anfahrvorgänge sowie Rückstaubildung zu erwarten, die sich nachteilig auf die Leistungsfähigkeit der Straße auswirken können. Weiterhin wird die Bonner Straße von zwei Buslinien (612 und 614) befahren. Die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Linienverkehrs ist daher in besonderem Maße auf einen möglichst störungsarmen Verkehrsablauf angewiesen. Darüber hinaus sind die zwei bereits vorhanden Mittelinseln auf Höhe der Hausnummern 26 und 36 aus Sicht der Verwaltung als ausreichendeSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Querungshilfen anzusehen. Vor diesem Hintergrund scheidet die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aus. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de