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260666 · Antrag

Prüfung und gegebenenfalls Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf der Bonner Straße im Bereich der Hausnummern 43 bis 61

Nummer
260666
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonner Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Einreichung erledigt · 14.04.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 272,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260666-01 ST Prüfung und gegebenenfalls Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf der Bonner Straße im Bereich der Hausnummern 43 bis 61

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Antrag
öffentlich
260666
Antragsteller/in:
Antonia Pohlack
Moussa Acharki
13.04.2026, gez. BBM Yildiz
Prüfung und gegebenenfalls Einrichtung von
Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) auf der
Bonner Straße im Bereich der Hausnummern 43
bis 61
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Bonner Straße im Bereich
der Hausnummern 43 und 61 die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs
(Zebrastreifens) erforderlich ist.
Sofern die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, wird die Verwaltung
beauftragt, einen entsprechenden Fußgängerüberweg einzurichten.
Begründung
Zwischen den bestehenden Lichtsignalanlagen auf Höhe der Bonner Straße 22
und 93 besteht auf einer längeren Strecke keine gesicherte
Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr. Daraus ergibt sich eine erkennbare
Versorgungslücke im Querungsangebot.
Die Bonner Straße ist als stark frequentierte innerstädtische Verkehrsachse mit
entsprechend hohem Verkehrsaufkommen einzuordnen. Gleichzeitig besteht im
betroffenen Abschnitt ein kontinuierlicher Querungsbedarf, unter anderem
durch Einzelhandel, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie
weitere Einrichtungen der Nahversorgung.
Im Bereich der Hausnummern 43 und 61 sind bereits bauliche Mittelinseln
vorhanden, die eine Querung grundsätzlich erleichtern. Diese erfüllen derzeit
jedoch lediglich eine Teilfunktion, da ohne Markierung als Fußgängerüberweg
keine eindeutige Vorrangregelung für den Fußverkehr besteht.
Nach Maßgabe des § 45 StVO in Verbindung mit den Richtlinien für
Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) können Fußgängerüberwege insbesondere
dort angeordnet werden, wo ein regelmäßiger Querungsbedarf besteht undSeite 1 von 4
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keine alternative gesicherte Querungsmöglichkeit in zumutbarer Entfernung
vorhanden ist. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nach
derzeitiger Einschätzung naheliegend und sollen durch die Verwaltung konkret
geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Erforderlichkeit eines
Fußgängerüberwegs in dem genannten Abschnitt zu prüfen und bei
entsprechend positivem Prüfergebnis die Einrichtung vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Etwaige Kosten entstehen nur im Fall eines positiven Prüfergebnisses und
beschränken sich im Wesentlichen auf Markierung und Beschilderung.
Auswirkungen auf den Verkehr:
Im Fall einer Umsetzung ist eine Verbesserung der Querbarkeit für den
Fußverkehr bei gleichzeitig geordnetem Verkehrsablauf zu erwarten.
Anlage/n
1 20260330Bonner str. Bilder Anlage (öffentlich)Seite 2 von 4
An den Verkehrsinseln sollen Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet werden:
Höhe Bonner Str. 43 an der Bushalte Stelle
Höhe Bonner str. 61 gegenüber vom AldiSeite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de