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260657-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP - Große Anfrage: Abrechnungsrückständen und offenen Forderungen

Nummer
260657-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 16.06.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260657 FDP - Große Anfrage: Abrechnungsrückständen und offenen Forderungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260657-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
FDP - Große Anfrage: Abrechnungsrückständen
und offenen Forderungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
21.05.2026 Kenntnisnahme
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für dieses Thema bestehen aktuell drei verschiedene Anfragen und ein Antrag,
deren Inhalte sich teilweise überschneiden (DS 260657, DS 260658, DS
260697, DS 260698). Für die Bewertung der einzelnen Antworten sind außer-
dem weitere Zusammenhänge erforderlich. Daher wird neben der konkreten
Beantwortung zu dieser Drucksache hier, auch auf die zu der Fragestellung
gefertigte, umfassende Gesamtstellungnahme verwiesen. In dieser wurde ver-
sucht, alle Aspekte innerhalb einer inhaltlich nachvollziehbaren Gesamtdarstel-
lung zu beantworten.
Zu Frage 1:
Die verwaltungsinterne Organisation des Forderungsmanagements im Sinne
des Gesamtprozesses von der Entstehung von Forderungen bis zur Beitrei-
bung und etwaigen Wertberichtigung dieser richtet sich insbesondere nach den
haushaltsrechtlichen Bestimmungen und verwaltungsinternen Regelungen, hier
insbesondere der Dienstanweisung für die Bewirtschaftung und die Finanz-
buchhaltung bei der Bundesstadt Bonn. Letztere wird nach § 32 Abs. 1 KomH-
VO NRW dem Rat bedarfsorientiert zur Kenntnis gegeben.
Im Zusammenhang mit der Abrechnung bzw. Veranlagung von Forderungen
gilt verwaltungsweit der Grundsatz der dezentralen Bewirtschaftung, so dass
hier jedes Amt, welches Forderungen zugunsten der Bundesstadt Bonn be-
gründet, in eigener Verantwortung – derzeit auch im Umgang mit Billigkeits-
maßnahmen – tätig wird.
Zu Frage 2:
Die offenen Gebührenforderungen belaufen sich derzeit auf rund 30 Mio. €.
Diese Schätzung basiert auf der Gebührenkalkulation 2025 bei einer durch-
schnittlichen Bearbeitungsdauer von elf Monaten. Dabei ist zu berücksichtigen:
Rund 10 Mio. € sind im Rahmen des Festbetragsverfahrens aktuell gegenüber
den Krankenkassen nicht durchsetzbar.
Die tatsächliche Forderungshöhe ergibt sich erst nach AbrechnungSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die tatsächlichen Erträge weichen aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren von
der Kalkulation ab.
Die Überschreitung der optimalen Bearbeitungsdauer von drei Monaten auf
aktuell elf Monate führt für die zusätzlich acht Monate bis zur Gebührenverein-
nahmung zu einem zusätzlichen Zinsaufwand von rund 270.000 EUR, der über
Liquiditätskredite finanziert wird. Der Berechnung liegen - unter Berücksichti-
gung der aktuell nicht durchsetzbaren Ansprüchen gegenüber Krankenkassen -
offene Gebührenforderungen in Höhe von rund 20 Mio. EUR über einen Zeit-
raum von acht Monaten bei einem Zinssatz von 2% zugrunde.
Zu den Ursachen wird auf die Gesamtstellungnahme verwiesen, die den kom-
plexen Sachverhalt einschließlich der Entwicklung der vergangenen Jahre um-
fassend erläutert.
Zu Frage 3:
Inwieweit in den Fachbereichen Rückstände bei der tatsächlichen Geltendma-
chung von Ansprüchen gegenüber Abgabepflichtigen (Rechnungs- und Be-
scheidversand) bestehen, entzieht sich aufgrund der v. g. dezentralen Budget-
verantwortung der Kenntnis des Dezernates II. Auch bei der im Falle der Nicht-
begleichung von Forderungen zentralen Abwicklung von Mahn- und Vollstre-
ckungsverfahren im Kassen- und Steueramt sind die einzelnen Fachämter der-
zeit weiterhin Gläubiger über die von ihnen veranlagten Forderungen und ent-
scheiden über deren weiteren Umgang (z. B. Niederschlagung).
Unberührt der Situation im Rettungsdienst bestehen speziell im Kassen- und
Steueramt seit vielen Jahren in den Bereichen der Steuerveranlagung (insbe-
sondere Gewerbe- und Grundsteuer) sowie dem Forderungsmanagement Be-
arbeitungsrückstände, über die sowie deren fiskalisch nachteilige Folgen die
städtischen Gremien im Rahmen von Prüfberichten des Rechnungsprüfungs-
amtes sowie Fachvorlagen des Kassen- und Steueramtes regelmäßig infor-
miert wurden. Auf diese Vorlagen, mit denen u. a. auch zusätzliche Perso-
nalressourcen angefordert wurden (z. B. DS 222663-005, 241272 und 254070),
wird an dieser Stelle verwiesen.
Zu Frage 4:
Zur Stabilisierung der Abrechnungssituation und zur schrittweisen Reduzierung
der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer wurden im vergangenen Jahr sowie
aktuell eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet.
Die im wesentlichen organisatorischen und personellen Teilmaßnahmen sind in
der Gesamtstellungnahme umfassend und im jeweiligen Kontext dargestellt
und erläutert.
Zu Frage 5:
Ein konkreter Zeitpunkt für das Erreichen minimaler Bearbeitungszeiten kann
derzeit jedoch nicht benannt werden. Die fortlaufende Optimierung der Prozes-
se sowie die regelmäßige Berichterstattung werden unverändert fortgesetzt.
Zu Frage 6:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 befindet sich derzeit in Erstellung.
Die Forderungen des Rettungsdienstes werden bilanziell im Umlaufvermögen
unter den Bilanzpositionen 2.2.1 (Öffentlich-rechtliche Forderungen) und 2.2.3Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
(Sonstige Vermögensgegenstände) ausgewiesen. Letztere wurden entspre-
chend der Vorgaben in der Jahresabschlussverfügung durch Amt 37 zur manu-
ellen Berücksichtigung an die Finanzbuchhaltung gemeldet und in SAP ge-
bucht.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de