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260655 · Beschlussvorlage

P+R-Anlage Vilich: Ergebnisse der Vorplanung, Einplanungsantrag und weiteres Vorgehen

Nummer
260655
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Mathildastraße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Gerhardstraße Straße· Vilich, Beuel
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260655
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
P+R-Anlage Vilich: Ergebnisse der Vorplanung,
Einplanungsantrag und weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die "Elektrische Bahnen der
Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB)" auf Basis der
anliegenden Vorplanung einen Einplanungsantrag zur Förderung durch
go.Rheinland für das Jahr 2027 eingereicht haben.
2. Die Flächen P1 und P2 sollen gemäß der in Anlage beigefügten
Anforderungen und Vorplanung ebenerdig als P+R-Anlage ausgebaut
werden. Auf die Errichtung eines Parkhauses auf diesen Flächen wird
verzichtet. Der Beschluss DS241334 vom 06.05.2025 wird in diesem
Punkt aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Machbarkeitsstudie die
Realisierung eines Parkhauses für die Fläche P3 zu prüfen und das
Prüfergebnis dem Rat zu weiteren Beratung vorzulegen.
Begründung
Aktueller Stand des Projekts
Ab Dezember 2026 soll der Vorlaufbetrieb der S-Bahn Linie S13 mit Halt in
Bonn-Beuel-Vilich aufgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das
Kreuzungsbauwerk inkl. Neubau der Haltestelle für die Linie 66 fertiggestellt
werden.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat auf Basis einer Machbarkeitsstudie
beschlossen, dass im Knotenpunkt von S13/Linie 66/B56 und A59 eine P+R-
Anlage errichtet werden soll. Die P+R-Anlage soll auf der heute bereits
existierenden unbefestigten Parkplatzfläche (P1) und der heutigen
Baustelleneinrichtungsfläche (P2) hergestellt werden.
Es ist angestrebt, im unmittelbaren Anschluss an die Herstellung derSeite 1 von 13
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Haltestellen S13/Linie 66 mit der Errichtung des P+R-Platzes zu beginnen.
Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der "Elektrische Bahnen der
Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH" (SSB). Die SSB wird als
Bauherrin die Herstellung der P+R-Anlage in fachlicher Abstimmung mit der
Stadt Bonn durchführen. Hinsichtlich der Projektrealisierung wird, wie vom Rat
beschlossen, ein gesonderter Projektvertrag zwischen den Parteien
geschlossen, welcher neben der genauen Aufgabendefinition im Rahmen der
baulichen Umsetzung auch alle weiteren relevanten rechtlichen und finanziellen
Vereinbarungen regeln wird.
Die SSB hat ein Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Vorplanung
(Leistungsphase 2) beauftragt und auf dieser Grundlage fristgerecht zum
31.03.2026 einen „Einplanungsantrag“ beim Aufgabenträger go.Rheinland für
eine Realisierung im Jahr 2027 eingereicht.
Mit einer Einplanungszusage und Aufforderung zur Einreichung eines
Förderantrags kann im Spätsommer/Herbst gerechnet werden. Sollte das
Projekt durch go.Rheinland gefördert werden, kann nach Prüfung des dann
eingereichten Förderantrags mit einer 90%igen Erstattung der
zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden. Der Eigenanteil von 10% sowie
die nicht zuwendungsfähigen Kosten sollen der SSB im Rahmen einer
Spitzenfinanzierung erstattet werden und werden für den Doppelhaushalt 27/28
angemeldet. Nach Stand des Einplanungsantrages / Anmeldung bei
go.Rheinland zum 31.03.2026 beträgt die derzeit zu erwartende
Spitzenfinanzierung durch die Bundesstadt Bonn rund 190T€, da auf Basis der
Vorplanung Gesamtkosten in Höhe von 1.9 Mio. € zur Förderung gemeldet
wurden. Die Spitzenfinanzierung der Bundesstadt Bonn für dieses
Investitionsvorhaben ergibt sich zuerst nach Prüfung des noch einzureichenden
Finanzierungsantrages. Die endgültige Spitzenfinanzierung ergibt sich nach der
Abrechnung der Baumaßnahme aus dem von der Bewilligungsbehörde
geprüften Verwendungsnachweis. Die SSB wird die Bundesstadt Bonn jeweils
bei den vorgenannten Schritten über die Werte informieren.
Nach dem politischen Beschluss soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
beantragt werden, um zeitnah mit den weiteren Planungen zu beginnen.
Ergebnisse der Vorplanung
Der anliegende Lageplan wurde auf Basis der Vorgaben aus dem
Ratsbeschluss und den fachlichen und funktionalen Anforderungen der
Verwaltung (Anlage 2) erarbeitet. Das Ergebnis der Leistungsphase 2 –
Vorplanung stellt sich wie folgt dar:
Die beplante Gesamtfläche des Parkplatzes P1 beträgt inklusive Mulden,
Grünflächen und Bankett rund 3.660m². Davon entfallen ca. 1.080m² auf die
Parkstände und ca. 920m² auf die Fahrgasse.
Für den Parkplatz P2 wurde eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 5.810m²
beplant. Davon entfallen 1.680m² auf gepflasterte Parkstände und
Aufenthaltsflächen, 1.240m² auf die Fahrgasse.Seite 2 von 13
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Parkplätze, Gehwege und die Zuwegung zu den Haltstellen werden
vollständig beleuchtet.
Als P+R-Angebot können eingerichtet werden:
- 200 KFZ-Parkstände, davon
- 5 Frauenparkstände
- 4 barrierefreie Parkstände
- 12 Parkstände mit Elektrolademöglichkeit (2 davon für Carsharing)
- 3 Halteplätze für Taxis mit überdachter Wartemöglichkeit
- 20 Fahrradabstellplätze in einer überdachten und gesicherten Fahrradgarage
- 84 Fahrradabstellplätze in drei überdachten Doppelstock-Fahrradständern
- Aufstellfläche für 9 Krafträder
- 30qm Abstellfläche für Sharing-Angebote (Fahrräder, Tretroller, E-Roller)
Die Entwässerung ist aufgrund noch durchzuführender Bodenanalyse in den
nächsten Planungsphasen zu konkretisieren. Auf beiden Seiten der Parkplätze
P1 und P2 sind Versickerungs-Mulden eingeplant.
Wie im heutigen Bestand ist für die Fläche P1 die Möglichkeit vorgesehen,
Busverkehr z.B. für einen Schienenersatzverkehr (SEV) aufzunehmen. Eine
Buswendeschleife auf P2 ist im Lageplan nachrichtlich dargestellt. Der
erforderliche Wendekreis für Gelenkbusse würde bis in die Gleisanlage
ausreichen und den Verlust von mehr als 20 Stellplätzen bedeuten und wird
daher nicht empfohlen. Im Rahmen der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
soll jedoch die Möglichkeit einer Zufahrt für Busse unmittelbar von der B56 aus
östlicher Richtung geprüft werden.
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 (vgl. DS 241334)
wurde die voraussichtliche Leistungsfähigkeit des Kontenpunkts Sankt
Augustiner Straße/Mathildastraße/Gerhardstraße für den ebenerdigen Ausbau
mit zwei Parkplätzen berechnet. Es wurde prognostiziert, dass sich in der
Zufahrt Mathildastraße in der vormittäglichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe
von D auf E verringert. Mit diesen Werten wäre die Kapazität des
Knotenpunktes erreicht.
Die Verwaltung erarbeitet parallel zum Ausbau der P+R-Anlage ein
Verkehrskonzept für Vilich, in welchem die Auswirkungen des Ausbaus auf den
fließenden Verkehr und das Parken im Umfeld untersucht wird. Im Anschluss
wird die Verwaltung Vorschläge zur Optimierung der Leistungsfähigkeit in die
politische Beratung einbringen.
Erneute Prüfung der Realisierbarkeit eines Parkhauses
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seinem Beschluss vom 08.05.2025 eine
Empfehlung aus der Anhörung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2025Seite 3 von 13
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
übernommen, „zumindest auf einem geplanten Parkfeld eine begrünte
Parkanlage mit maximal 3 Decks einzurichten“. Der am 07.05.2025 tagende
Ausschuss für Mobilität und Verkehr hatte beschlossen: „Die ebenerdige
Planung soll so gestaltet werden, dass späteren Aufbauten nichts im Wege
steht.“
Die Verwaltung würde die Erhöhung der Umsteigekapazitäten durch ein
Parkhaus ausdrücklich begrüßen, bittet mit dem vorliegenden Beschluss jedoch
um eine Klarstellung, ob das Projekt mit einer ebenerdigen Planung fortgesetzt
werden soll.
Sowohl der vom Ausschuss für Mobilität und Verkehr empfohlene ebenerdige
Ausbau in einer Form, dass einem „späteren Aufbau nichts im Wege steht“ als
auch die, von der BV Beuel angeregte, Errichtung mindestens eines
Parkhauses gehen nach erneuter intensiver Prüfung mit einer solch deutlichen
zeitlichen Verzögerung und einem erheblich erhöhten Kostenaufwand einher,
dass die Verwaltung auch vor dem Hintergrund der angespannten
Haushaltslage anregt, den Beschluss einer Neubewertung zu unterziehen.
Folgende Argumente sind dabei abzuwägen:
a. Planungsrecht
Sowohl bei der Errichtung einer ebenerdigen P+R-Anlage als auch bei
der Errichtung eines bis zu dreigeschossigen Parkhauses wird nach
Prüfung seitens der Verwaltung kein Planungserfordernis gesehen,
solange sich die Anlage in die Umgebungsbebauung einfügt und eine
Einhaltung der zulässigen Lärmwerte im Bereich der nördlich
anschließenden Wohnbebauung sowie eine verträgliche Abwicklung der
Zu- und Abgangsverkehre gewährleistet ist.
b. Überbaubarkeit der vorhandenen Gasleitung
Nahezu mittig unter P1 und P2 verläuft eine Gasleitung (vgl. Lageplan).
Es handelt sich hierbei um eine Gasleitung mit einem Nenndurchmesser
von 400 mm der Open Grid Europe/Thyssengas mit einem
Schutzstreifen von 8,00 m (4,00 m je Seite von Achsmitte aus
gemessen). Schutzstreifen sichern dem Netzbetreiber einen
dauerhaften Zugang zur Leitung und dürfen daher nicht mit Bauwerken
überbaut werden. Nach erneuter Auskunft des Beauftragten des
Netzbetreibers ist eine Überbauung mit einem Parkhaus grundsätzlich
ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass der Fernnetzbetreiber im
Schadensfall mit großen Maschinen (Baggern, Lastwagen) unmittelbar
an den Leitungen arbeiten können muss. Für kurze Distanzen
(Straßenunterquerung, etc.) können Ausnahmegenehmigungen für eine
Überbauung erteilt werden. Da die Leitung jedoch mittig unter P2 und
P1 verläuft ist eine Überbauung in der beabsichtigten Länge (>160m) in
keinem Fall zulässig. Eine Bebauung durch einen ebenerdigen
Parkplatz ist dagegen möglich, weil der Zugang des Netzbetreibers mit
vergleichsweise geringem Aufwand gewährleistet ist.
c. Zeitliche Verzögerung durch Verlegung der Gasleitung
Eine Verlegung der Leitung ist mit Zustimmung des Netzbetreibers OGE
grundsätzlich denkbar. Die Kosten wären vom Verursacher (Stadt Bonn)
zu tragen. Aufgrund der aktuellen Auftragslage (u.a. im ZusammenhangSeite 4 von 13
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
mit dem Ausbau des Wassersstoffkernnetzes) beträgt die Planungs-
und Genehmigungszeit bei OGE für solche Vorhaben aktuell ca. 3
Jahre. Das Erfordernis eines Planfeststellungsverfahren und
notwendige Änderung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch sind
noch nicht geprüft.
d. Kosten und Platzbedarfe für die Verlegung der Gasleitung
Bei Realisierung einer Parkpalette wäre eine Verlegung unter
Berücksichtigung eines Schutzstreifens der Gasleitung erforderlich. Die
erforderliche Länge der Verlegung wird auf ca. 400m für beide
Parkflächen geschätzt. Schon in der Machbarkeitsstudie 2024 wurde
der Aufwand für die Verlegung einer Gasleitung mit mind. 2.200 €/m pro
Meter geschätzt. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese
Kosten bis zu einem möglichen Baustart Anfang der 2030er-Jahre
deutlich ansteigen. Bei einem Baustart in 5 Jahren und einer jährlichen
Baukostensteigerung von 5% p.a. wären Kosten von ca. 2.800€/m die
Folge und somit reine Baukosten von ca. 1.100.000 € die Folge. Nach
Rücksprache mit dem Verteilnetzbetreiber BonnNetz werden bei
vergleichbaren Maßnahmen für die Baunebenkosten (Planung,
Genehmigung, Abnahmeverfahren etc.) ein Faktor von 2-2,25
angenommen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die
Verlagerung der Gasleitung Kosten in Höhe von deutlich mehr als
2.000.000 € verursachen dürfte.
Die Prüfung einer alternativen Leitungsführung hat noch nicht
stattgefunden. Unter der Annahme, dass für die Verlegung keine
Privatgrundstücke nördlich der Straßenbahntrasse enteignet werden
sollen, müsste der Platz für die neue Leitungsführung wieder auf den
Flächen P1 und P2 vorgesehen werden und reduziert die verfügbare
Breite für ein Parkhaus deutlich (Breite unter 20m).
e. Anzahl realisierbarer Stellplätze
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 wurde die durch
ein Parkhaus realisierbare Anzahl Stellplätze auf 208 geschätzt. Bei
ebenerdigem Ausbau liegt die Anzahl der erreichbaren Stellplätze bei
100. Ein Parkhaus auf P2 würde somit ca. 100 zusätzliche Stellplätze
bei entsprechenden Kosten ermöglichen.
f. Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie 2024 wurde berechnet, dass die
Leistungsfähigkeit des Knotens Mathildastraße/B56 durch die
Verkehrsbewegungen aufgrund zusätzlicher Stellplätze durch den Bau
eines Parkhauses in den Spitzenstunden der Qualitätsstufe F
zuzurechnen wäre. Bei dieser Qualitätsstufe liegt das
Verkehrsaufkommen erheblich über der Leistungsfähigkeit der Straße,
der Verkehr kommt regelmäßig zum Erliegen und es kommt zu langen
Wartezeiten bei der Ein- und Ausfahrt der P+R-Anlage. In der Folge
wäre eine grundlegende Überplanung des Verkehrsknotens erforderlich.
Schon beim ebenerdigen Voll-Ausbau von P2 ist ein Überstauung der
Gleisanlage wahrscheinlich. Insofern ist der Bahnübergang
Mathildastraße, auch im Hinblick auf die zukünftige Taktverdichtung der
Stadtbahn, im Besonderen zu beobachten, um zu einem späteren
Zeitpunkt ggfls. nachsteuern zu können.Seite 5 von 13
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Machbarkeitsstudie Parkhaus östlich der Bahntrasse (P3)
Auf der östlich zwischen der DB-Trasse und THW-Gelände liegenden Fläche
(in der Machbarkeitsstudie P3 bezeichnet), könnten bei vollständiger
Ausnutzung der Fläche ebenerdig ca. 370 Stellplätze realisiert werden. Schon
mit einer eingeschossigen Parkpalette könnten bei Nichtausnutzung der
gesamten Fläche mit ca. 400 Stellplätzen der prognostizierte Umsteigebedarf
gedeckt werden. Zusätzliche Stellplätze ließen sich durch die Anordnung
weiterer Ebenen realisieren.
Die Lage unmittelbar an der Kreuzung von SPNV (S13), ÖPNV (66),
Bundesstraße (B56) und Autobahn (A59, Abfahrt Vilich) ist verkehrlich ideal für
die Verwendung als große P+R-Anlage. Die verkehrliche Erschließung ist
aufgrund der erforderlichen Über- oder Unterführung der Straßenbahnlinie
jedoch sehr anspruchsvoll. Sowohl die Herstellung von ebenerdigen
Stellplätzen als auch die Errichtung einer Parkpalette auf der Fläche P3 wäre
auf Basis der aktuellen planungsrechtlichen Situation nicht genehmigungsfähig
und würde ein Planungserfordernis auslösen. Die Fläche ist von einer
Altablagerung betroffen, welche im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter der
Nummer 8024-001 als verfüllte Grube geführt wird. Aus diesem Grund
empfiehlt die Verwaltung zur Überprüfung der Realisierbarkeit eine
Machbarkeitsstudie.
Zusammenfassend spricht die Verwaltung eine Empfehlung für eine ebenerdige
Realisierung von P1 und P2 und eine Machbarkeitsstudie für P3 aus. Basierend
auf der Machbarkeitsstudie für die P+R-Anlage aus den Jahren 2022-2024
schätzt die Verwaltung die Kosten für die vertiefende Machbarkeitsstudie auf
75.000 EURO, die bei entsprechendem Beschluss zum Doppelhaushalt
2027/2028 angemeldet werden.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12.07
Produktgruppenbezeichnung
Verkehrsplanung
Produkt
1.12.07.01
Produktbezeichnung
Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 6 von 13
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
265.000 161001207,
72.1000,
Innenauftrag
6103017
2027 265.000 Anmeldung DHH
27/28
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
265.000
Anlage/n
1 260655_Anlage1_Lageplan_LPH2 (öffentlich)
2 260655_Anlage2_Anforderungskatalog (öffentlich)Seite 7 von 13
Seite 8 von 13
Projekt P+R Vilich
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anforderungen an die P+R-Anlage Vilich
Version: 2.1 vom 23.04.2026 als Grundlage für die Vorplanung und
Grobkostenschätzung (LP2) zum Einplanungsantrag zur Förderung bei go.Rheinland.
Hinweis: Ergänzende Anforderungen für die nächsten Planungsphase sind am Ende des
Dokuments ergänzt.
Funktionale Anforderungen
ID Anforderung Detailierung
F1 Park + Ride Stellplätze
(P+R)
- Maximal mögliche Anzahl, lt.
Machbarkeitsuntersuchung 2024 Bedarf bei 400
F2 Kurze und
verkehrssichere
Wegeführung für
Fußverkehr
- Fußverkehr nur P2, um auch Fußverkehr aus Vilich
aufnehmen zu können. Auf P1 ist Fußverkehr über die
Fahrwege ausreichend sicher
- Beleuchtung des Fußwegs
- Barrierefreiheit
F3 Verkehrssichere
Wegeführung für den
Radverkehr
Gilt nur für P2
- Wenn Verzicht auf Versickerungsflächen möglich ist
und ausreichend Fläche vorhanden ist, dann
getrennten Fuß- und Radweg, jeweils 2,5m
ansonsten
- Über die Fahrwege der KFZ
→ muss im Rahmen der Entwurfsplanung (LP3)
aufgrund eines Bodengutachtens zur
Versickerungsfähigkeit geprüft und entschieden
werden
F4 Kiss + Ride Fläche - Es wird keine eigenständige Kiss+Ride Fläche
eingeplant
- Durch die Wendeschleife der KFZ am Ende von P2 in
unmittelbarer Nähe zur Haltestelle besteht die
Möglichkeit für 3 KFZ zu halten und Fahrgäste ein- und
aussteigen zu lassen. Auf eine gesonderte K+R-Fläche
kann daher verzichtet werden
F5 Car-Sharing Stellplätze - 2 Stellplätze nahe zur Haltestelle
- Durch Beschilderung auszuweisen, an jedem
Stellplatz sind Ladepunkte für Elektromobilität
vorzusehenSeite 9 von 13
Projekt P+R Vilich
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
F6 Ladepunkte für
Elektromobilität inkl.
notwendiger
Infrastruktur
- Gem. politischen Beschluss: 10 nahe zur Haltestelle
F7 Buswendeschleife/Bus
haltestelle
- P1 ist mit einer Buswendeschleife zu planen, damit
der Schienenersatzverkehr der Linie 66 eine
Haltemöglichkeit erhält
- Da eine Buswendeschleife auf P2 nicht realisierbar
ist, soll in der nächsten Leistungsphase geprüft
werden, ob eine Zufahrt unmittelbar von der B56 zu P2
realisiert werden kann.
F8 Behindertenparkplätze - 4 nahe zur Haltestelle
F9 Bike + Ride Stellplätze
(B+R)
- Ziel ist 25% Anteil Radverkehr = 100 Stellplätze nahe
zur Haltestelle, davon 20 in gesicherter
Fahrradsammelgarage,
- Fahrradreparatur Stele
- Vollständige Überdachung mit Beleuchtung
F10 Dauerparken
verhindern
- Bewirtschaftung durch Schrankenanlage oder
Parkraumüberwachung (Abstimmung mit BCP in der
Entwurfsplanung notwendig)
F11 Parkpalette - Ist politisch gewünscht und beschlossen.
Überarbeitung der Vorplanung erforderlich, sollte die
Politik der Empfehlung der Verwaltung nicht folgen.
F12 Öffentliches WC - Ein WC aufgrund des Flächenverbrauchs und der Lage
des Parkplatzes im Außenbereich nicht vorgesehen.
F13 Nahversorgung - Wird als nicht notwendig erachtet, da angrenzend in
ausreichendem Maß vorhanden
F14 Serviceautomat - Kann bei Bedarf errichtet werden. Muss in der
Vorplanung nicht berücksichtigt werden
F15 Notrufsäule - Kann bei Bedarf errichtet werden. Muss in der
Vorplanung nicht berücksichtigt werden
F16 Gepäckschließfächer,
Smart Locker
- Wird nicht als notwendig erachtet
F17 Fläche für Packstation - Kann bei Bedarf errichtet werden. Muss in der
Vorplanung nicht berücksichtigt werden
F18 Bike-, Lastenrad-, E-
Motorroller-, E-
Tretroller- Sharing-
Station
- Mischfläche in der Größe von mind. 30qm für
Mischfläche Sharing-Angebote (Fahrradmietsystem,
E-Tretroller, Roller E-Roller
F19 Taxistand - 3 in Längsrichtung
- inkl. überdachter Wartemöglichkeit
F20 Dynamisches
Fahrgastinformationssy
stem
- jaSeite 10 von 13
Projekt P+R Vilich
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
F21 Verkehrslenkungssyste
m
- Anzeige freier Stellplätze, nächste Abfahrt, Fahrtdauer
bis Innenstadt
- Sensoren oder durch Schrankenanlage
F22 Frauenparkplätze in
direkter Nähe zur
Haltestelle
- 4
F23 Parkplätze für
Krafträder
- Mind. 5. Sollte zukünftig ein höherer Bedarf erkennbar
werden, könnten PKW-Stellplätze umgewidmet
werden.
Technische und ökologische Anforderungen
ID Anforderung Detailierung
T1 Entwässerung/
Versickerung
- Niederschlagswasser soll soweit wie möglich über
Versickerungsflächen auf den beiden Grundstücken
erfolgen.
- Es ist auf beiden Flächen zu prüfen, ob die
Versickerungskapazität der Fläche ausreicht, um eine
Versickerung vor Ort zu ermöglichen.
- Alternativ ist ein Anschluss an den, dann noch zu
verlängernden, städtischen Kanal zu planen. In der
Anlage befindet sich ein Lageplan der städtischen
Kanalleitungen.
T2 Überbauung
Gasleitung
- Ist zu berücksichtigen, keine festen Aufbauten über
der Gasleitung
T3 Lärmschutz - Lärmschutzwall wie im Planfeststellungsverfahren
entworfen, vergleichbarer Lärmschutzwall, wie heute
auf P2 bereits vorhanden
T4 Beleuchtung
Parkplatz
- Ja, sowohl Fuß-/Radweg als auch Parkplatzflächen
T5 Automatische
Erfassung der
Auslastung und
Datenweitergabe
- Ja
T6 Einbahnrichtung
sverkehr
- Ja für P2 wie in Machbarkeitsstudie
- Für P1, Zweirichtungsverkehr, um Ein- und Ausfahrt
sowohl von der Mathildastraße als auch von der St.
Augustiner Straße zu ermöglichen
T7 Regelkonforme
Markierung (EAR
2023)
- Ja
T8 Regelkonforme
Beschilderung
- JaSeite 11 von 13
Projekt P+R Vilich
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
T9 Mind. 2 Anzeigen
an B56 zur
Anzeige freier
Parkplätze und
Fahrtzeit bis
Bonn
Hauptbahnhof
mit MIV und
ÖPNV
- ja
T9 Begrünung und
Baumpflanzunge
n
- ja
T10 Überdachung
mit
aufgeständertem
PV
- Eine Überdachung mit PV wird im Rahmen der
nächsten Planungsschritte geprüft. Berücksichtigung
der Gasleitung erforderlich.
Anforderungen zur Prüfung im Rahmen der Entwurfsplanung (LP3):
1. Bodengutachten, um Versickerungsfähigkeit von P2 zu prüfen. Die Entwässerung der
Fläche kann aufgrund der Nutzung der Fläche und der Lage im Wasserschutzgebiet
nicht allein über Rigolen (Text S. 3) erfolgen. Eine Versickerung über Mulden (Plan)
oder Mulden-Rigolen-Elemente ist hingegen prinzipiell möglich. Eine potentielle
Versickerung ist frühzeitig mit der zuständigen Genehmigungsbehörde
abzustimmen. Im Anschluss daran kann final über Kanalanschluss und Möglichkeit
eines eigenständigen Fahrradweges entschieden werden
2. Abstimmung mit Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) wegen Bepflanzung und
Einplanung der maximalen Anzahl an Bäumen
3. Prüfen einer Zufahrt für Busse unmittelbar von der B56 auf P2 aus Richtung Siegburg
(Abfahrt über Mathildastraße)
4. Abstimmung der Parkraumüberwachung mit Dienstleister zu klären
5. Prüfen, ob auf P2 eine Variante mit Schrägparken in Mittellage und einem
Randstreifen realisierbar wäre
6. Möglichkeiten zur teilweisen Überdachung mit PV prüfen
7. Die Fläche von P3 ist fast vollständig von Altablagerung betroffen, welche im
Altlastenkataster der Stadt Bonn unter der Nummer 8024-001 (verfüllte Grube)
geführt wird. Dies ist im weiteren Planungsverlauf zu berücksichtigen.Seite 12 von 13
Projekt P+R Vilich
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 13

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Datenstand: 02.11.2026, 20:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de