260655 · Beschlussvorlage
P+R-Anlage Vilich: Ergebnisse der Vorplanung, Einplanungsantrag und weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 260655
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Mathildastraße Hauptort
- Gerhardstraße
- F
- Hauptbahnhof
- Vilich
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260655 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III P+R-Anlage Vilich: Ergebnisse der Vorplanung, Einplanungsantrag und weiteres Vorgehen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Anhörung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die "Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB)" auf Basis der anliegenden Vorplanung einen Einplanungsantrag zur Förderung durch go.Rheinland für das Jahr 2027 eingereicht haben. 2. Die Flächen P1 und P2 sollen gemäß der in Anlage beigefügten Anforderungen und Vorplanung ebenerdig als P+R-Anlage ausgebaut werden. Auf die Errichtung eines Parkhauses auf diesen Flächen wird verzichtet. Der Beschluss DS241334 vom 06.05.2025 wird in diesem Punkt aufgehoben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Machbarkeitsstudie die Realisierung eines Parkhauses für die Fläche P3 zu prüfen und das Prüfergebnis dem Rat zu weiteren Beratung vorzulegen. Begründung Aktueller Stand des Projekts Ab Dezember 2026 soll der Vorlaufbetrieb der S-Bahn Linie S13 mit Halt in Bonn-Beuel-Vilich aufgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das Kreuzungsbauwerk inkl. Neubau der Haltestelle für die Linie 66 fertiggestellt werden. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat auf Basis einer Machbarkeitsstudie beschlossen, dass im Knotenpunkt von S13/Linie 66/B56 und A59 eine P+R- Anlage errichtet werden soll. Die P+R-Anlage soll auf der heute bereits existierenden unbefestigten Parkplatzfläche (P1) und der heutigen Baustelleneinrichtungsfläche (P2) hergestellt werden. Es ist angestrebt, im unmittelbaren Anschluss an die Herstellung derSeite 1 von 13 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Haltestellen S13/Linie 66 mit der Errichtung des P+R-Platzes zu beginnen. Beide Grundstücke befinden sich im Eigentum der "Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH" (SSB). Die SSB wird als Bauherrin die Herstellung der P+R-Anlage in fachlicher Abstimmung mit der Stadt Bonn durchführen. Hinsichtlich der Projektrealisierung wird, wie vom Rat beschlossen, ein gesonderter Projektvertrag zwischen den Parteien geschlossen, welcher neben der genauen Aufgabendefinition im Rahmen der baulichen Umsetzung auch alle weiteren relevanten rechtlichen und finanziellen Vereinbarungen regeln wird. Die SSB hat ein Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Vorplanung (Leistungsphase 2) beauftragt und auf dieser Grundlage fristgerecht zum 31.03.2026 einen „Einplanungsantrag“ beim Aufgabenträger go.Rheinland für eine Realisierung im Jahr 2027 eingereicht. Mit einer Einplanungszusage und Aufforderung zur Einreichung eines Förderantrags kann im Spätsommer/Herbst gerechnet werden. Sollte das Projekt durch go.Rheinland gefördert werden, kann nach Prüfung des dann eingereichten Förderantrags mit einer 90%igen Erstattung der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden. Der Eigenanteil von 10% sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten sollen der SSB im Rahmen einer Spitzenfinanzierung erstattet werden und werden für den Doppelhaushalt 27/28 angemeldet. Nach Stand des Einplanungsantrages / Anmeldung bei go.Rheinland zum 31.03.2026 beträgt die derzeit zu erwartende Spitzenfinanzierung durch die Bundesstadt Bonn rund 190T€, da auf Basis der Vorplanung Gesamtkosten in Höhe von 1.9 Mio. € zur Förderung gemeldet wurden. Die Spitzenfinanzierung der Bundesstadt Bonn für dieses Investitionsvorhaben ergibt sich zuerst nach Prüfung des noch einzureichenden Finanzierungsantrages. Die endgültige Spitzenfinanzierung ergibt sich nach der Abrechnung der Baumaßnahme aus dem von der Bewilligungsbehörde geprüften Verwendungsnachweis. Die SSB wird die Bundesstadt Bonn jeweils bei den vorgenannten Schritten über die Werte informieren. Nach dem politischen Beschluss soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden, um zeitnah mit den weiteren Planungen zu beginnen. Ergebnisse der Vorplanung Der anliegende Lageplan wurde auf Basis der Vorgaben aus dem Ratsbeschluss und den fachlichen und funktionalen Anforderungen der Verwaltung (Anlage 2) erarbeitet. Das Ergebnis der Leistungsphase 2 – Vorplanung stellt sich wie folgt dar: Die beplante Gesamtfläche des Parkplatzes P1 beträgt inklusive Mulden, Grünflächen und Bankett rund 3.660m². Davon entfallen ca. 1.080m² auf die Parkstände und ca. 920m² auf die Fahrgasse. Für den Parkplatz P2 wurde eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 5.810m² beplant. Davon entfallen 1.680m² auf gepflasterte Parkstände und Aufenthaltsflächen, 1.240m² auf die Fahrgasse.Seite 2 von 13 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Parkplätze, Gehwege und die Zuwegung zu den Haltstellen werden vollständig beleuchtet. Als P+R-Angebot können eingerichtet werden: - 200 KFZ-Parkstände, davon - 5 Frauenparkstände - 4 barrierefreie Parkstände - 12 Parkstände mit Elektrolademöglichkeit (2 davon für Carsharing) - 3 Halteplätze für Taxis mit überdachter Wartemöglichkeit - 20 Fahrradabstellplätze in einer überdachten und gesicherten Fahrradgarage - 84 Fahrradabstellplätze in drei überdachten Doppelstock-Fahrradständern - Aufstellfläche für 9 Krafträder - 30qm Abstellfläche für Sharing-Angebote (Fahrräder, Tretroller, E-Roller) Die Entwässerung ist aufgrund noch durchzuführender Bodenanalyse in den nächsten Planungsphasen zu konkretisieren. Auf beiden Seiten der Parkplätze P1 und P2 sind Versickerungs-Mulden eingeplant. Wie im heutigen Bestand ist für die Fläche P1 die Möglichkeit vorgesehen, Busverkehr z.B. für einen Schienenersatzverkehr (SEV) aufzunehmen. Eine Buswendeschleife auf P2 ist im Lageplan nachrichtlich dargestellt. Der erforderliche Wendekreis für Gelenkbusse würde bis in die Gleisanlage ausreichen und den Verlust von mehr als 20 Stellplätzen bedeuten und wird daher nicht empfohlen. Im Rahmen der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung soll jedoch die Möglichkeit einer Zufahrt für Busse unmittelbar von der B56 aus östlicher Richtung geprüft werden. Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Im Rahmen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 (vgl. DS 241334) wurde die voraussichtliche Leistungsfähigkeit des Kontenpunkts Sankt Augustiner Straße/Mathildastraße/Gerhardstraße für den ebenerdigen Ausbau mit zwei Parkplätzen berechnet. Es wurde prognostiziert, dass sich in der Zufahrt Mathildastraße in der vormittäglichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe von D auf E verringert. Mit diesen Werten wäre die Kapazität des Knotenpunktes erreicht. Die Verwaltung erarbeitet parallel zum Ausbau der P+R-Anlage ein Verkehrskonzept für Vilich, in welchem die Auswirkungen des Ausbaus auf den fließenden Verkehr und das Parken im Umfeld untersucht wird. Im Anschluss wird die Verwaltung Vorschläge zur Optimierung der Leistungsfähigkeit in die politische Beratung einbringen. Erneute Prüfung der Realisierbarkeit eines Parkhauses Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seinem Beschluss vom 08.05.2025 eine Empfehlung aus der Anhörung der Bezirksvertretung Beuel vom 06.05.2025Seite 3 von 13 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) übernommen, „zumindest auf einem geplanten Parkfeld eine begrünte Parkanlage mit maximal 3 Decks einzurichten“. Der am 07.05.2025 tagende Ausschuss für Mobilität und Verkehr hatte beschlossen: „Die ebenerdige Planung soll so gestaltet werden, dass späteren Aufbauten nichts im Wege steht.“ Die Verwaltung würde die Erhöhung der Umsteigekapazitäten durch ein Parkhaus ausdrücklich begrüßen, bittet mit dem vorliegenden Beschluss jedoch um eine Klarstellung, ob das Projekt mit einer ebenerdigen Planung fortgesetzt werden soll. Sowohl der vom Ausschuss für Mobilität und Verkehr empfohlene ebenerdige Ausbau in einer Form, dass einem „späteren Aufbau nichts im Wege steht“ als auch die, von der BV Beuel angeregte, Errichtung mindestens eines Parkhauses gehen nach erneuter intensiver Prüfung mit einer solch deutlichen zeitlichen Verzögerung und einem erheblich erhöhten Kostenaufwand einher, dass die Verwaltung auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage anregt, den Beschluss einer Neubewertung zu unterziehen. Folgende Argumente sind dabei abzuwägen: a. Planungsrecht Sowohl bei der Errichtung einer ebenerdigen P+R-Anlage als auch bei der Errichtung eines bis zu dreigeschossigen Parkhauses wird nach Prüfung seitens der Verwaltung kein Planungserfordernis gesehen, solange sich die Anlage in die Umgebungsbebauung einfügt und eine Einhaltung der zulässigen Lärmwerte im Bereich der nördlich anschließenden Wohnbebauung sowie eine verträgliche Abwicklung der Zu- und Abgangsverkehre gewährleistet ist. b. Überbaubarkeit der vorhandenen Gasleitung Nahezu mittig unter P1 und P2 verläuft eine Gasleitung (vgl. Lageplan). Es handelt sich hierbei um eine Gasleitung mit einem Nenndurchmesser von 400 mm der Open Grid Europe/Thyssengas mit einem Schutzstreifen von 8,00 m (4,00 m je Seite von Achsmitte aus gemessen). Schutzstreifen sichern dem Netzbetreiber einen dauerhaften Zugang zur Leitung und dürfen daher nicht mit Bauwerken überbaut werden. Nach erneuter Auskunft des Beauftragten des Netzbetreibers ist eine Überbauung mit einem Parkhaus grundsätzlich ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass der Fernnetzbetreiber im Schadensfall mit großen Maschinen (Baggern, Lastwagen) unmittelbar an den Leitungen arbeiten können muss. Für kurze Distanzen (Straßenunterquerung, etc.) können Ausnahmegenehmigungen für eine Überbauung erteilt werden. Da die Leitung jedoch mittig unter P2 und P1 verläuft ist eine Überbauung in der beabsichtigten Länge (>160m) in keinem Fall zulässig. Eine Bebauung durch einen ebenerdigen Parkplatz ist dagegen möglich, weil der Zugang des Netzbetreibers mit vergleichsweise geringem Aufwand gewährleistet ist. c. Zeitliche Verzögerung durch Verlegung der Gasleitung Eine Verlegung der Leitung ist mit Zustimmung des Netzbetreibers OGE grundsätzlich denkbar. Die Kosten wären vom Verursacher (Stadt Bonn) zu tragen. Aufgrund der aktuellen Auftragslage (u.a. im ZusammenhangSeite 4 von 13 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) mit dem Ausbau des Wassersstoffkernnetzes) beträgt die Planungs- und Genehmigungszeit bei OGE für solche Vorhaben aktuell ca. 3 Jahre. Das Erfordernis eines Planfeststellungsverfahren und notwendige Änderung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch sind noch nicht geprüft. d. Kosten und Platzbedarfe für die Verlegung der Gasleitung Bei Realisierung einer Parkpalette wäre eine Verlegung unter Berücksichtigung eines Schutzstreifens der Gasleitung erforderlich. Die erforderliche Länge der Verlegung wird auf ca. 400m für beide Parkflächen geschätzt. Schon in der Machbarkeitsstudie 2024 wurde der Aufwand für die Verlegung einer Gasleitung mit mind. 2.200 €/m pro Meter geschätzt. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Kosten bis zu einem möglichen Baustart Anfang der 2030er-Jahre deutlich ansteigen. Bei einem Baustart in 5 Jahren und einer jährlichen Baukostensteigerung von 5% p.a. wären Kosten von ca. 2.800€/m die Folge und somit reine Baukosten von ca. 1.100.000 € die Folge. Nach Rücksprache mit dem Verteilnetzbetreiber BonnNetz werden bei vergleichbaren Maßnahmen für die Baunebenkosten (Planung, Genehmigung, Abnahmeverfahren etc.) ein Faktor von 2-2,25 angenommen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Verlagerung der Gasleitung Kosten in Höhe von deutlich mehr als 2.000.000 € verursachen dürfte. Die Prüfung einer alternativen Leitungsführung hat noch nicht stattgefunden. Unter der Annahme, dass für die Verlegung keine Privatgrundstücke nördlich der Straßenbahntrasse enteignet werden sollen, müsste der Platz für die neue Leitungsführung wieder auf den Flächen P1 und P2 vorgesehen werden und reduziert die verfügbare Breite für ein Parkhaus deutlich (Breite unter 20m). e. Anzahl realisierbarer Stellplätze Im Rahmen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 wurde die durch ein Parkhaus realisierbare Anzahl Stellplätze auf 208 geschätzt. Bei ebenerdigem Ausbau liegt die Anzahl der erreichbaren Stellplätze bei 100. Ein Parkhaus auf P2 würde somit ca. 100 zusätzliche Stellplätze bei entsprechenden Kosten ermöglichen. f. Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs Im Rahmen der Machbarkeitsstudie 2024 wurde berechnet, dass die Leistungsfähigkeit des Knotens Mathildastraße/B56 durch die Verkehrsbewegungen aufgrund zusätzlicher Stellplätze durch den Bau eines Parkhauses in den Spitzenstunden der Qualitätsstufe F zuzurechnen wäre. Bei dieser Qualitätsstufe liegt das Verkehrsaufkommen erheblich über der Leistungsfähigkeit der Straße, der Verkehr kommt regelmäßig zum Erliegen und es kommt zu langen Wartezeiten bei der Ein- und Ausfahrt der P+R-Anlage. In der Folge wäre eine grundlegende Überplanung des Verkehrsknotens erforderlich. Schon beim ebenerdigen Voll-Ausbau von P2 ist ein Überstauung der Gleisanlage wahrscheinlich. Insofern ist der Bahnübergang Mathildastraße, auch im Hinblick auf die zukünftige Taktverdichtung der Stadtbahn, im Besonderen zu beobachten, um zu einem späteren Zeitpunkt ggfls. nachsteuern zu können.Seite 5 von 13 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Machbarkeitsstudie Parkhaus östlich der Bahntrasse (P3) Auf der östlich zwischen der DB-Trasse und THW-Gelände liegenden Fläche (in der Machbarkeitsstudie P3 bezeichnet), könnten bei vollständiger Ausnutzung der Fläche ebenerdig ca. 370 Stellplätze realisiert werden. Schon mit einer eingeschossigen Parkpalette könnten bei Nichtausnutzung der gesamten Fläche mit ca. 400 Stellplätzen der prognostizierte Umsteigebedarf gedeckt werden. Zusätzliche Stellplätze ließen sich durch die Anordnung weiterer Ebenen realisieren. Die Lage unmittelbar an der Kreuzung von SPNV (S13), ÖPNV (66), Bundesstraße (B56) und Autobahn (A59, Abfahrt Vilich) ist verkehrlich ideal für die Verwendung als große P+R-Anlage. Die verkehrliche Erschließung ist aufgrund der erforderlichen Über- oder Unterführung der Straßenbahnlinie jedoch sehr anspruchsvoll. Sowohl die Herstellung von ebenerdigen Stellplätzen als auch die Errichtung einer Parkpalette auf der Fläche P3 wäre auf Basis der aktuellen planungsrechtlichen Situation nicht genehmigungsfähig und würde ein Planungserfordernis auslösen. Die Fläche ist von einer Altablagerung betroffen, welche im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter der Nummer 8024-001 als verfüllte Grube geführt wird. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung zur Überprüfung der Realisierbarkeit eine Machbarkeitsstudie. Zusammenfassend spricht die Verwaltung eine Empfehlung für eine ebenerdige Realisierung von P1 und P2 und eine Machbarkeitsstudie für P3 aus. Basierend auf der Machbarkeitsstudie für die P+R-Anlage aus den Jahren 2022-2024 schätzt die Verwaltung die Kosten für die vertiefende Machbarkeitsstudie auf 75.000 EURO, die bei entsprechendem Beschluss zum Doppelhaushalt 2027/2028 angemeldet werden. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.12.07 Produktgruppenbezeichnung Verkehrsplanung Produkt 1.12.07.01 Produktbezeichnung Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 6 von 13 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 265.000 161001207, 72.1000, Innenauftrag 6103017 2027 265.000 Anmeldung DHH 27/28 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 265.000 Anlage/n 1 260655_Anlage1_Lageplan_LPH2 (öffentlich) 2 260655_Anlage2_Anforderungskatalog (öffentlich)Seite 7 von 13 Seite 8 von 13 Projekt P+R Vilich Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anforderungen an die P+R-Anlage Vilich Version: 2.1 vom 23.04.2026 als Grundlage für die Vorplanung und Grobkostenschätzung (LP2) zum Einplanungsantrag zur Förderung bei go.Rheinland. Hinweis: Ergänzende Anforderungen für die nächsten Planungsphase sind am Ende des Dokuments ergänzt. Funktionale Anforderungen ID Anforderung Detailierung F1 Park + Ride Stellplätze (P+R) - Maximal mögliche Anzahl, lt. Machbarkeitsuntersuchung 2024 Bedarf bei 400 F2 Kurze und verkehrssichere Wegeführung für Fußverkehr - Fußverkehr nur P2, um auch Fußverkehr aus Vilich aufnehmen zu können. Auf P1 ist Fußverkehr über die Fahrwege ausreichend sicher - Beleuchtung des Fußwegs - Barrierefreiheit F3 Verkehrssichere Wegeführung für den Radverkehr Gilt nur für P2 - Wenn Verzicht auf Versickerungsflächen möglich ist und ausreichend Fläche vorhanden ist, dann getrennten Fuß- und Radweg, jeweils 2,5m ansonsten - Über die Fahrwege der KFZ → muss im Rahmen der Entwurfsplanung (LP3) aufgrund eines Bodengutachtens zur Versickerungsfähigkeit geprüft und entschieden werden F4 Kiss + Ride Fläche - Es wird keine eigenständige Kiss+Ride Fläche eingeplant - Durch die Wendeschleife der KFZ am Ende von P2 in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle besteht die Möglichkeit für 3 KFZ zu halten und Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Auf eine gesonderte K+R-Fläche kann daher verzichtet werden F5 Car-Sharing Stellplätze - 2 Stellplätze nahe zur Haltestelle - Durch Beschilderung auszuweisen, an jedem Stellplatz sind Ladepunkte für Elektromobilität vorzusehenSeite 9 von 13 Projekt P+R Vilich Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) F6 Ladepunkte für Elektromobilität inkl. notwendiger Infrastruktur - Gem. politischen Beschluss: 10 nahe zur Haltestelle F7 Buswendeschleife/Bus haltestelle - P1 ist mit einer Buswendeschleife zu planen, damit der Schienenersatzverkehr der Linie 66 eine Haltemöglichkeit erhält - Da eine Buswendeschleife auf P2 nicht realisierbar ist, soll in der nächsten Leistungsphase geprüft werden, ob eine Zufahrt unmittelbar von der B56 zu P2 realisiert werden kann. F8 Behindertenparkplätze - 4 nahe zur Haltestelle F9 Bike + Ride Stellplätze (B+R) - Ziel ist 25% Anteil Radverkehr = 100 Stellplätze nahe zur Haltestelle, davon 20 in gesicherter Fahrradsammelgarage, - Fahrradreparatur Stele - Vollständige Überdachung mit Beleuchtung F10 Dauerparken verhindern - Bewirtschaftung durch Schrankenanlage oder Parkraumüberwachung (Abstimmung mit BCP in der Entwurfsplanung notwendig) F11 Parkpalette - Ist politisch gewünscht und beschlossen. Überarbeitung der Vorplanung erforderlich, sollte die Politik der Empfehlung der Verwaltung nicht folgen. F12 Öffentliches WC - Ein WC aufgrund des Flächenverbrauchs und der Lage des Parkplatzes im Außenbereich nicht vorgesehen. F13 Nahversorgung - Wird als nicht notwendig erachtet, da angrenzend in ausreichendem Maß vorhanden F14 Serviceautomat - Kann bei Bedarf errichtet werden. Muss in der Vorplanung nicht berücksichtigt werden F15 Notrufsäule - Kann bei Bedarf errichtet werden. Muss in der Vorplanung nicht berücksichtigt werden F16 Gepäckschließfächer, Smart Locker - Wird nicht als notwendig erachtet F17 Fläche für Packstation - Kann bei Bedarf errichtet werden. Muss in der Vorplanung nicht berücksichtigt werden F18 Bike-, Lastenrad-, E- Motorroller-, E- Tretroller- Sharing- Station - Mischfläche in der Größe von mind. 30qm für Mischfläche Sharing-Angebote (Fahrradmietsystem, E-Tretroller, Roller E-Roller F19 Taxistand - 3 in Längsrichtung - inkl. überdachter Wartemöglichkeit F20 Dynamisches Fahrgastinformationssy stem - jaSeite 10 von 13 Projekt P+R Vilich Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) F21 Verkehrslenkungssyste m - Anzeige freier Stellplätze, nächste Abfahrt, Fahrtdauer bis Innenstadt - Sensoren oder durch Schrankenanlage F22 Frauenparkplätze in direkter Nähe zur Haltestelle - 4 F23 Parkplätze für Krafträder - Mind. 5. Sollte zukünftig ein höherer Bedarf erkennbar werden, könnten PKW-Stellplätze umgewidmet werden. Technische und ökologische Anforderungen ID Anforderung Detailierung T1 Entwässerung/ Versickerung - Niederschlagswasser soll soweit wie möglich über Versickerungsflächen auf den beiden Grundstücken erfolgen. - Es ist auf beiden Flächen zu prüfen, ob die Versickerungskapazität der Fläche ausreicht, um eine Versickerung vor Ort zu ermöglichen. - Alternativ ist ein Anschluss an den, dann noch zu verlängernden, städtischen Kanal zu planen. In der Anlage befindet sich ein Lageplan der städtischen Kanalleitungen. T2 Überbauung Gasleitung - Ist zu berücksichtigen, keine festen Aufbauten über der Gasleitung T3 Lärmschutz - Lärmschutzwall wie im Planfeststellungsverfahren entworfen, vergleichbarer Lärmschutzwall, wie heute auf P2 bereits vorhanden T4 Beleuchtung Parkplatz - Ja, sowohl Fuß-/Radweg als auch Parkplatzflächen T5 Automatische Erfassung der Auslastung und Datenweitergabe - Ja T6 Einbahnrichtung sverkehr - Ja für P2 wie in Machbarkeitsstudie - Für P1, Zweirichtungsverkehr, um Ein- und Ausfahrt sowohl von der Mathildastraße als auch von der St. Augustiner Straße zu ermöglichen T7 Regelkonforme Markierung (EAR 2023) - Ja T8 Regelkonforme Beschilderung - JaSeite 11 von 13 Projekt P+R Vilich Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) T9 Mind. 2 Anzeigen an B56 zur Anzeige freier Parkplätze und Fahrtzeit bis Bonn Hauptbahnhof mit MIV und ÖPNV - ja T9 Begrünung und Baumpflanzunge n - ja T10 Überdachung mit aufgeständertem PV - Eine Überdachung mit PV wird im Rahmen der nächsten Planungsschritte geprüft. Berücksichtigung der Gasleitung erforderlich. Anforderungen zur Prüfung im Rahmen der Entwurfsplanung (LP3): 1. Bodengutachten, um Versickerungsfähigkeit von P2 zu prüfen. Die Entwässerung der Fläche kann aufgrund der Nutzung der Fläche und der Lage im Wasserschutzgebiet nicht allein über Rigolen (Text S. 3) erfolgen. Eine Versickerung über Mulden (Plan) oder Mulden-Rigolen-Elemente ist hingegen prinzipiell möglich. Eine potentielle Versickerung ist frühzeitig mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abzustimmen. Im Anschluss daran kann final über Kanalanschluss und Möglichkeit eines eigenständigen Fahrradweges entschieden werden 2. Abstimmung mit Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) wegen Bepflanzung und Einplanung der maximalen Anzahl an Bäumen 3. Prüfen einer Zufahrt für Busse unmittelbar von der B56 auf P2 aus Richtung Siegburg (Abfahrt über Mathildastraße) 4. Abstimmung der Parkraumüberwachung mit Dienstleister zu klären 5. Prüfen, ob auf P2 eine Variante mit Schrägparken in Mittellage und einem Randstreifen realisierbar wäre 6. Möglichkeiten zur teilweisen Überdachung mit PV prüfen 7. Die Fläche von P3 ist fast vollständig von Altablagerung betroffen, welche im Altlastenkataster der Stadt Bonn unter der Nummer 8024-001 (verfüllte Grube) geführt wird. Dies ist im weiteren Planungsverlauf zu berücksichtigen.Seite 12 von 13 Projekt P+R Vilich Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 13
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de