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260646 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns in Bonn-Beuel I

Nummer
260646
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
29.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Paul-Schumacher-Straße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Adelheidisstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Am Herrengarten Straße· Pützchen, Beuel
  • Am Magdalenenkreuz Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Auf dem Hirschberg Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Bundesgrenzschutzstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Dollendorfer Allee Straße· Oberkassel, Beuel
  • Dornheckenstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Gallusstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Grabenstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • In den Wiesen Straße· Limperich, Beuel
  • Josef-Thiebes-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Kalkuhlstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Küdinghovener Straße Straße· Limperich, Beuel
  • Michael-Piel-Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Paulusstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Petrusstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheindorfer Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Jahnstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rhenusallee Straße· Ramersdorf, Beuel
  • Schillingsweg Straße· Vilich, Beuel
  • Wittestraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel-Ost Ortsteil· Beuel
  • Limperich Ortsteil· Beuel
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
260646
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
des Verkehrsgrüns in Bonn-Beuel I
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung des
Verkehrsgrüns in Bonn-Beuel I“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte im
Verkehrsgrün in den Beueler Stadtteilen Schwarzrheindorf, Vilich, Vilich-
Müldorf, Beuel-Ost, Limperich, Küdinghoven, Ramersdorf und Oberkassel.
Insgesamt werden 44 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Bei dieser Maßnahme entfallen keine Parkplätze.
2 Standorte sind nicht mit Bäumen wiederbepflanzbar. Diese beiden Standorte
erhalten aber eine Strauchpflanzung und bleiben somit als insektenfreundlich
begrünte Grünbeete erhalten.
*** Details siehe Anlage „Ergänzung Verkehrsgrün Bonn-Beuel I – Grünbeete“
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben
und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die sehr umfangreichen
vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen
dann ab ca. August 2026 und die eigentliche Baumpflanzung in die dann fertig
hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – bis Ende Dezember
2026.Seite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Ergänzung Verkehrsgrün Bonn-Beuel I -
Baumtabelle“ ***
Weitere Informationen zu Ersatzbaumpflanzungen finden sie in der Anlage
***„Allgemeinen Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen“.***
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2026-01362 X VOB UVgO bzw. VgV August 2026 bis Dezember
2026
245.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680812015000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen (öffentlich)
2 Bonn-Beuel I - Baumtabelle (öffentlich)
3 Bonn-Beuel I - Grünbeete (öffentlich)Seite 2 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Baumersatzpflanzungen
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an Nektar und
Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische Nischen dar.
Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere nahezu alle Linden-Arten,
Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie, Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere,
Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum, Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige
Baumarten mehr. Diese Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit
Pollenwerten bis 3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-,
bzw. Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein breites
Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und verschärften
Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus gestalterischen Aspekten bei der
Ergänzung des Bestandes in vorhandenen Baumalleen möglich ist oder wo ein
Baumartenwechsel im Sinne der Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den
Maßnahmen zu Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“) mit breitem
Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung der neuangelegten
Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine vielfältige, blühfreudige und
insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf vereinzelt -
durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen, dass ehemalige
Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der
Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Ver- und Entsorgungsleitungen – oft
einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Zwischen Stammachse und Außenkante
städtischer Kanalisationsanlagen ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Bei
Unterschreitung des Abstandes wird dem Tiefbauamt ein Konzept zum Schutz der
Kanalisation vor Durchwurzelung zur Freigabe vorgelegt. In stark beengten Bereichen, in
denen Mindestabstände und ausreichender Wurzelraum nicht vereinbar sind, wird aufgrund
des hohen technischen Herstellungs- und Unterhaltungsaufwands kein Baumstandort
installiert. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen
sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden
kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann
mitunter nicht wieder ersetzt werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich
ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen
müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich
von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in
den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem
Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden BaumscheibenSeite 3 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich
beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt
sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten
lassen.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung, sowie nach
etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im angrenzenden derzeit
überragenden städtischen oder privaten Baumbestand und sonstigen Änderungen der
Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur Etablierung weiterer Baumstandorte erneut
geprüft.
Weiterhin werden im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes (DS-Nr. 230524) bisher baumlose
Straßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit zur Etablierung weiterer neuer / zusätzlicher
Baumstandorte geprüft. Die daraus entwickelten Maßnahmenplanungen werden der
Bezirksvertretung zu Kenntnis gegeben und nach einer umfassenden Bürgerinformation
erneut zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses vorgelegt. Hierbei werden prioritär jeweils
die Bereiche mit den größten Defiziten gemäß der Stärken-/ Schwächenanalyse aus dem
Stadtbaumkonzept bearbeitet.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume
gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen möglichst lange am Standort
entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden
unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen
Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen
Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die daraus
resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich kompensiert. Somit
können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr Flächen entsiegelt als versiegelt
werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m.
Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die
Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen
FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt
eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je
nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten
Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben
auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung
zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben
die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der
Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigtenSeite 4 von 7
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz,
die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten
Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus
Gewährleistungsgründen - eine 2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-
jährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur
Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.Seite 5 von 7
Straße: Hausnummer: Anzahl:
Baumart -
Deutscher Name:
Baumart -
Botanischer Name:
Adelheidisstraße 81 1 Hopfenbuche Ostrya carpinifolia
Am Herrengarten 90 1 Silber-Linde 'Brabant' Tilia tomentosa 'Brabant'
Am Magdalenenkreuz ohne 1 Spitz-Ahorn 'Allershausen' Acer plat. 'Allershausen'
Auf dem Hirschberg 5, 7, 9 3 Breitblättrige Mehlbeere Sorbus latifolia
Bundesgrenzschutzstraße ohne 1 Stiel-Eiche Quercus robur
Dollendorfer Allee 20 1 Spitz-Ahorn 'Emerald Queen' Acer plat. 'Emerald Queen'
Dornheckenstraße 19 1 Säulenförmiger Spitz-Ahorn Acer plat. 'Columnare'
Gallusstraße neben 66, 79 2 Amberbaum Liquidambar Styraciflua
Grabenstraße 54, 76, 80, 84 4 Himalaya-Birke Betula utilis
Grabenstraße 104 1 Gefüllte Vogel-Kirsche Prunus avium 'Plena'
In den Wiesen 31a 1 Schnurbaum 'Regent' Sophora japonica 'Regent'
Josef-Thiebes-Straße gegenüber 5 2 Himalaya-Birke Betula utilis
Kalkuhlstraße 29 1 Winter-Linde 'Greenspire' Tilia cordata 'Greenspire'
Küdinghovener Straße gegenüber 18 1 Rot-Ahorn 'Red Point' Acer rubrum 'Red Point'
Maria-Tiefenbach-Straße 8 1 Feld-Ahorn 'Elsrijk' Acer campestre 'Elsrijk'
Michael-Piel-Straße 16, 36, 38 3 Zier-Kirsche 'Spire' Prunus hillieri 'Spire'
Paul-Schumacher-Straße 25 1 Feld-Ahorn 'Elsrijk' Acer campestre 'Elsrijk'
Paulusstraße neben1, 7, 13, 21-23 6 Kobushi-Magnolie Magnolia kobus
Petrusstraße 9 1 Säulen-Hainbuche 'Lucas' Carpinus betulus 'Lucas'
Rheinaustraße 63, 86 2 Kaiser-Linde Tilia x vulgaris 'Pallida'
Rheindorfer Straße
Ecke Jahnstr., 145,
neben 171 3
Säulenförmige
Thüringer Mehlbeere
Sorbus thuringiaca
'Fastigiata'
Rhenusallee 25, 42, 42, 43 ,45 5 Himalaya-Birke Betula utilis
Schillingsweg 1 1 Feld-Ahorn 'Elsrijk' Acer campestre 'Elsrijk'
Ergänzung Verkehrsgrün Bonn-Beuel I - Baumtabelle
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 6 von 7
Strasse: Hausnummer: Status: Bemerkung: Anzahl:
Wittestraße 38
Grünbeet mit
Strauchpflanzung
Baumpflanzung nicht möglich aufgrund
unterirdischer Leitungen (Gas und Wasser) 1
Paulusstraße 10
Grünbeet mit
Strauchpflanzung
Baumpflanzung nicht möglich aufgrund
unterirdischer Leitungen (Gas) 1
Grünbeet Ergebnis 2
Ergänzung Verkehrsgrün Bonn-Beuel I - Grünbeete (keine Schließungen)
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de