260644 · Beschlussvorlage
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet"
Kerndaten
- Nummer
- 260644
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Vivatsgasse
- Bottlerplatz
- Friedensplatz
- Acherstraße
- Brüdergasse
- Dreieck
- Friedrichstraße
- Fürstenstraße
- Gangolfstraße
- In der Sürst
- Marktplatz
- Martinsplatz
- Mülheimer Platz
- Poststraße
- Remigiusplatz
- Remigiusstraße
- Sternstraße
- Wenzelgasse
- Am Hof
- Am Neutor
- Bischofsplatz
- Kaiserplatz
- Kasernenstraße
- Kesselgasse
- Mauspfad
- Maximilianstraße
- Rathausgasse
- Sterntorbrücke
- Stockenstraße
- Thomas-Mann-Straße
- Wilhelmstraße
- Wesselstraße
- Belderberg
- Franziskanerstraße
- Am Hauptbahnhof
- Berliner Platz
- Oxfordstraße
- Bertha-von-Suttner-Platz
- Markt
- Budapester Straße
- Im Tannenbusch
- Münsterplatz
- Mondorfer Fähre
- Adenauerallee
- Stadthaus
- Aloys-Schulte-Straße
- Heisterbacherhofstraße
- Frongasse
- Hochstadenring
- Koblenzer Straße
- Holzlarer Weg
- Siegburger Straße
- Rheingasse
- Karl-Carstens-Straße
- Kurfürstenallee
- Elsa-Brändström-Straße
- Poppelsdorfer Allee
- Reuterstraße
- Welckerstraße
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- Moltkestraße
- Am Dickobskreuz
- Quantiusstraße
- Immenburgstraße
- Platz der Vereinten Nationen
- Heussallee
- Niebuhrstraße
- Kölnstraße
- Prinz-Albert-Straße
- Kaiser-Friedrich-Straße
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- Heinrich-Böll-Ring
- Thomastraße
- Lievelingsweg
- Guido-Westerwelle-Brücke
- Baunscheidtstraße
- Bonngasse
- Gerhard-von-Are-Straße
- Berliner Freiheit
- Cassiusgraben
- Florentiusgraben
- Giergasse
- Marktbrücke
- Münsterstraße
- Noeggerathstraße
- Windeckstraße
- Postraße
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- Rheinallee
- Hohe Straße
- Godesberger Allee
- Richard-Wagner-Straße
- Am Boeselagerhof
- Nonnstraße
- F
- Stiftsgasse
- Robert-Kirchhoff-Straße
- Turmstraße
- Heerstraße
- Bonner Talweg
- Tannenbusch
- Pennenfeld
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- Kessenich
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- Südstadt
- Nordstadt
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- Pützchen
- Bonn
- Beuel
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- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 260644 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Mit E-Mail vom 22. Februar 2026 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V., dieser als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) Satz 2 Nr. 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag, 08. November 2026, von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Begründung des Antrags umfasst im Wesentlichen die folgenden Ausführungen: Anlassveranstaltung sei das in der Bonner Innenstadt seit 2007 jährlich stattfindende „Bonn Leuchtet“-Fest, das von Freitag, 06.11.2026, bis Sonntag, 08.11.2026, in der Bonner Innenstadt stattfinde. Das etablierte publikumsstarke Fest belege die gesamte Fußgängerzone der Bonner Innenstadt als Veranstaltungsgelände. Internationales Streetfood werde auf allen Straßen und Plätzen angeboten mit Speisen aus aller Herren Länder. Die Besucher könnten von Platz zu Platz, von Straße zu Straße flanieren und alle internationalen Speisen probieren und genießen. Es sei ein für die Besucher kostenloses Event.Seite 1 von 61 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Des Weiteren würden bekannte Bonner Sehenswürdigkeiten durch aufwendige Illuminationen, lichtkünstlerische Projektionen und 3D-Mapping in Szene gesetzt. Beleuchtet würden u.a. Bauwerke, Straßen und Plätze, so z.B. das Alte Rathaus, die Universität, das Bonner Münster, die Alte Post, das Stockentor, die Vivatsgasse und der Bottlerplatz, diverse Bauten auf dem Friedensplatz, Beethovenstatue, Obelisk und vieles mehr. Daneben biete „Bonn Leuchtet“ eine große Bandbreite an weiteren Attraktionen und Highlights sowie ein attraktives Rahmenprogramm (Ausstellungen, Infostände, Gastronomie und Mitmachaktionen) auf allen Plätzen der Bonner Innenstadt. „Bonn Leuchtet“ sorge für eine Belebung und Aufwertung der Bonner Innenstadt und verändere die Wahrnehmbarkeit des städtischen Raumes. In der oftmals verwirrenden Überfülle der modernen Stadt zwischen Masten, Wegweisern, Stromkästen, Reklamen und Verkehrsanlagen etc. vollziehe „Bonn Leuchtet“ eine andersartige Interpretation der Bonner Innenstadt als Wahrnehmungs- und Erlebnisraum und schärfe als ein temporärer Eingriff in die Stadtgestaltung den Blick der Menschen für ihre Innenstadt. „Bonn Leuchtet“ habe sich seit der ersten Durchführung im Jahr 2007 zu einer beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit stets steigenden Besucherzahlen entwickelt. Im Jahr 2024 seien es rund 250.000 Personen gewesen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung „Bonn Leuchtet“ besucht hätten. Es handele sich um ein traditionelles Stadtfest mit „volksfest- ähnlichem“ Charakter. Durch die Veranstaltung würden neben Besuchern aus Bonn auch viele Besucher aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus dem weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und dem Raum Aachen, in die Bonner Innenstadt gezogen. Die Marktfläche der Veranstaltung umfasse alle Straßen und Plätze, auf denen sich die Aktionsflächen für diverse Programmpunkte, Technik (für Illumination), Aussteller- und Gastronomiestände durch den begleitenden Foodmarkt befänden bzw. wo einzelne Walking-Acts stattfänden. Es folgen detaillierte Angaben zum räumlichen Geltungsbereich, zu der Veranstaltungsfläche, zu den Verkaufsflächen, zu den erwarteten Besucherzahlen und weitere Ausführungen (siehe Anlage 2). Dem Antrag beigefügt sind verschiedene Anlagen, u.a. mehrere Lagepläne, die sowohl die Ausstellungsfläche als auch den vorgesehenen Bereich der Sonntagsöffnung darstellen, und ein Programm des Festes aus 2025, welches sich in diesem Jahr in der Art und im Umfang auch so darstellen werde (siehe Anlage 3).Seite 2 von 61 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ mit ihren vielfältigen und hochwertigen Attraktionen verzeichnet seit seiner ersten Durchführung im Jahr 2007 stets steigende Besucherzahlen und lockte nach Schätzung des Veranstalters im Jahr 2024 (01.-03.11.24) rund 250.000 Besucher in die Bonner Innenstadt. Für die diesjährige Veranstaltung geht city-marketing bonn e. V. in einer bewusst vorsichtigen Schätzung von (lediglich) 150.000 – 200.000 Besucher aus, da die Besuchsfrequenz für diese Art von Festen auch wetterabhängig sei und Besucherzahlen bei „Lichtfesten“ im Allgemeinen zum Teil stark schwankten sowie aufgrund der „allgemein latent angespannten Sicherheitslage“ viele Menschen große Menschenansammlungen im öffentlichen Raum mieden. Nach der erneuten Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) im März 2018 können die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 LÖG NRW durch Ordnungsbehördliche Verordnung an jährlich acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden, Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr im öffentlichen Interesse zulassen, wobei die Höchstzahl von 16 Sonn- und Feiertagen je Gemeinde nicht überschritten werden darf. Eine Anhörung der zu beteiligenden Institutionen (Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer), mit Ausnahme der Gewerkschaften, erscheint aus Sicht der Verwaltung sachlich eigentlich als entbehrlich, da in der im Mai 2025 zwischen den genannten Beteiligten getroffenen sogenannten Konsensvereinbarung sowohl die absolute Anzahl als auch die Anlässe der verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken, auch der zu „Bonn Leuchtet“, bis Ende 2027 festgeschrieben wurden (siehe Anlage 4). Somit ist das Einverständnis der betroffenen Institutionen zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu den dort genannten Anlässen bis zum Ende der Laufzeit der Konsensvereinbarung schriftlich dokumentiert. Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die formelle Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurden allerdings sicherheitshalber sämtliche zu beteiligenden Institutionen mit E-Mail vom 06. März 2026 erneut um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer OBV aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ gebeten. Die Geschäftsstelle des Einzelhandelsverbandes Bonn-Rhein-Sieg- Euskirchen e.V. teilte noch am selben Tage mit, dass man als Interessenvertretung des Einzelhandels in der Region alle Maßnahmen befürworte, die zur Stärkung eines vielfältigen stationärenSeite 3 von 61 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzelhandelsangebots beitrügen und ortsnahe Einkaufsmöglichkeiten sicherstellten. Er begrüße die vorgesehene Sonntagsöffnung ausdrücklich. Das Büro des Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises schrieb am 10. März 2026, dass sie mit dem verkaufsoffenen Sonntag einverstanden seien, da in der Bonner Vereinbarung für diese Veranstaltung ein verkaufsoffener Sonntag angegeben sei. Die an der Konsensvereinbarung nicht beteiligte Gewerkschaft ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen äußerte sich mit Schreiben vom 12. März 2026 dahingehend, dass man als Gewerkschaft Sonntagsöffnungen grundsätzlich ablehne. Allerdings sei der Anlassbezug nachvollziehbar und mit den notwendigen Unterlagen belegt. Nach Sichtung aller Unterlagen käme der Antragsteller den Anforderungen des Gesetzgebers nach. Abschließend wird gebeten, den teilnehmenden Einzelhändlern mitzuteilen, dass Sonntagsarbeit von den Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB Region Köln-Bonn) teilte am 12. März 2026 per E-Mail mit, dass sich der DGB der Stellungnahme von ver.di anschließe. Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg schrieb am selben Tag, dass keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnung bestünden, soweit die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW eingehalten würden. Die im Antrag gemachten Angaben zu Umfang und Art der Veranstaltung seien nachvollziehbar und es werde deutlich, dass die Veranstaltung im Vordergrund stehe. Der Stadtdechant erklärte am 12. März 2026 sein Einverständnis zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags, wies sodann noch auf die Gottesdienstzeiten am Vorabend und am Veranstaltungstag selbst hin. Die Handwerkskammer zu Köln antwortete innerhalb der angemessenen Frist nicht auf das Anhörungsschreiben. Alle Stellungnahmen liegen als Anlage 5 dieser Beschlussvorlage bei.Seite 4 von 61 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mit der Novellierung des am 30.03.2018 in Kraft getretenen neuen Ladenöffnungsgesetzes bezweckte der Gesetzgeber zum einen die Ausweitung der Möglichkeiten (Sachgründe), verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, und zum anderen eine Verbesserung der Rechtssicherheit. So ist nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW das Vorliegen eines öffentlichen Interesses Voraussetzung für die Freigabe, wobei in den Ziffern 1-5 einige Beispiele dazu genannt werden. Nach Ziffer 1 dieser Bestimmung liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Satz 3 besagt, dass das Vorliegen eines solchen Zusammenhangs vermutet wird, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Die Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ hat sich seit der ersten Durchführung im Jahr 2007 zu einer beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit unterschiedlichen, aber stets sehr hohen Besucherzahlen entwickelt. In den Jahren 2019 und 2023 waren es jeweils rund 250.000 Personen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung das „Bonn Leuchtet“-Fest besucht haben. Für die diesjährige Veranstaltung wird für den Zeitraum Freitag, 06.11.2026, bis Sonntag, 08.11.2026, im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung von lediglich 150.000 bis 200.000 Besuchern ausgegangen. Diese Veranstaltung wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO) als Jahrmarkt festgesetzt. Bei der vorsichtigen Prognose, dass zwischen 150.000 und 200.000 Besucher das diesjährige Fest aufsuchen werden, geht der Veranstalter von einer etwa gleichmäßigen Besucherverteilung von 50.000 bis 66.700 Personen pro Veranstaltungstag aus, die „Bonn Leuchtet“ als primär prägendes Besuchsmotiv ansehen. Dabei ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil der Besucher das Fest erst im späteren Tagesverlauf aufsuchen wird, da erst mit Einsetzen der Dämmerung/Dunkelheit Lichteffekte besonders gut wahrzunehmen sind bzw. ihre Wirkung entfalten. Nach Auskunft der Betreibergesellschaft der Bonner Parkhäuser, der Bonner City Parkraum GmbH, waren bei der Veranstaltung im Jahr 2017 an allen drei Veranstaltungstagen die innerstädtischen Parkhäuser und alle anderen Parkplätze im Innenstadtbereich gänzlich ausgelastet. Allein daraus leitet der Veranstalter eine in seinem Antrag näher begründete Besucherzahl von 22.500 Besuchern je Veranstaltungstag ab. Zusammen mit den zu Fuß oder mit sonstigen Verkehrsmitteln zu der Veranstaltung kommenden Besuchern gehtSeite 5 von 61 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) der Veranstalter (ebenfalls im Antrag erläutert) von einer täglichen Besucherzahl von 65.770 aus. Aufgrund verschiedener nachvollziehbarer Berechnungsmethoden nimmt city- marketing bonn e. V. eine Zahl von 16.500 bis 22.500 „Einzelhandelsbesuchern“ an. Somit ergibt sich eine Quote von ca. einem Drittel der Festbesucher, die primär wegen der geöffneten Geschäfte in die Innenstadt kommen. Die deutliche Mehrheit der Gäste wird demnach durch die Anlassveranstaltung in die City gelockt. Das vielfältige Programm wird in der beigefügten ersten Programmübersicht und den angefügten Plänen und Zeitungsausschnitten (siehe Anlage 3) ausführlich beschrieben. Da zum Zeitpunkt der Antragstellung das Programm noch nicht vollständig bekannt war, handelt es sich bei der Übersicht nur um einen ersten Auszug. Grundsätzlich wird das Programm dem der Vorjahre ähneln. Die Veranstaltung ist folglich geeignet, für sich genommen sowohl eine große Zahl heimischer als auch auswärtiger Besucher anzuziehen. Wie zuvor ausgeführt ist belegt, dass die Mehrheit der Besucher wegen der Illuminationen und des umfangreichen und abwechslungsreichen Programms nach Bonn-City kommt. Für die prägende Wirkung der Marktveranstaltung spricht auch der Umstand, dass das Programm des „Bonn Leuchtet“-Festes so gestaltet ist, dass es für alle gesellschaftlichen Gruppen und Altersklassen attraktiv ist. Nachvollziehbare Angaben des Antragstellers (II. Besucherprognose des Antrages) zeigen überdies, dass rund zwei Drittel der Besucher wegen des eigentlichen Festgeschehens nach Bonn kommen und lediglich ein Drittel der Besucher auch eines der geöffneten Geschäfte aufsucht. Es bestehen keine Zweifel daran, dass die prägende Wirkung des Festes aufgrund der Programmvielfalt auch den Sonntag erfasst, dass die Mehrzahl der Besucher somit wegen des eigentlichen Festes und nicht primär wegen der Sonntagsöffnung in die Bonner Innenstadt kommt und die Ladenöffnung folglich lediglich als Annex zu diesem Fest anzusehen ist. Auch die festgesetzte Veranstaltungsfläche, die der festgesetztenSeite 6 von 61 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Marktfläche entspricht, ist nahezu deckungsgleich mit dem Bereich, in dem die Verkaufsstellen öffnen dürfen. Es handelt sich um ca. 89.000 m2. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Veranstaltungsort ist der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er ist identisch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt vom 23. Juni 2015. Er umfasst den Bereich der Fußgängerzone und die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt sowie Bereiche, die stadtstrukturell in den engeren Zentrumsbereich mit hinzugerechnet werden. Die Marktfläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen sich die Aktionsflächen für diverse Programmpunkte, Technik für die Illumination, Ausstellerstände und Gastronomiestände für den begleitenden Foodmarkt befinden bzw. einzelne Mitmachaktionen stattfinden. Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, Bottlerplatz, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz, Friedrichstraße, Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Marktplatz, Martinsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz, Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse. Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn beträgt diese Fläche 52.000 m2. Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der Marktfläche der Veranstaltung hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, die Verbindungsstraßen zwischen den Marktflächen der Veranstaltung sowie Serviceflächen für die Aussteller. Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße, Kesselgasse, Mauspfad, Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas- Mann-Straße, Wilhelmstraße, Wesselstraße. Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn beträgt diese Fläche 37.000 m2. Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 m2.Seite 7 von 61 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der enge räumliche Bezug des zur Ladenöffnung vorgesehenen Bereichs zur Veranstaltungsfläche, also zu dem Festgeschehen, welche nahezu die gesamte Bonner Innenstadt umfasst, somit gegeben ist. Auch findet die Veranstaltung am selben Tag wie die beantragte Ladenöffnung statt. Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 i.V.m. Satz 3 LÖG NRW greift somit ein, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse liegt. Von einer Beschränkung der OBV auf bestimmte Sortimente wird im Hinblick auf die besondere Bedeutung dieses traditionellen und seit Jahren etablierten Festes abgesehen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch die durch die Novellierung des LÖG NRW formulierten neuen Anforderungen an die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im vorliegenden Fall erfüllt sind und die anliegende OBV folglich im Einklang mit dem geltenden Recht steht. Anlage/n 1 Anlage 1 OBV Bonn Leuchtet 2026 (öffentlich) 2 Anlage 2 Antrag Bonn Leuchtet (öffentlich) 3 Anlage 3 Anlagen Bonn Leuchtet-geschwärzt (öffentlich) 4 Anlage 4 Bonner Vereinbarung VOS 2025-2027-geschwärzt (öffentlich) 5 Anlage 5 Stellungnahmen Bonn Leuchtet (öffentlich)Seite 8 von 61 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ Vom Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende Verordnung erlassen: § 1 Aus Anlass der im Stadtbezirk Bonn stattfindenden Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ dürfen Verkaufsstellen am Veranstaltungssonntag, dem 08.11.2026, im wie folgt umgrenzten Gebiet: Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof – Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße - Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz - (alle Straßen beidseitig) in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 09. November 2026 außer Kraft. Bundesstadt Bonn als örtliche OrdnungsbehördeSeite 9 von 61 1 Von: Gesendet: Sonntag, 22. Februar 2026 10:13 An: Betreff: Antrag auf eine Ausnahme Ladenöffnung BonnLeuchtet 8. November 2026 Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! Sehr geehrte sehr geehrte hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädƟschen Einzelhandels gemäß § 6 (1), Satz 2, Nr. 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Termin: Sonntag, 08. November 2026 Öffnungszeit: 13:00 bis 18:00 Uhr Anlassveranstaltung: „Bonn Leuchtet“ Veranstaltungsort/StadƩeil: Bonn - Innenstadt Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag fällt nicht auf einen geschützten bzw. ruhigen Feiertag im Sinne § 6 (5) LÖG NRW. Die vorgesehene Öffnungszeit der GeschäŌe liegt außerhalb der Zeiten der HauptgoƩesdienste (vgl. § 6 (4) LÖG NRW). Im April 2019 wurden zwischen den Kirchen und den Arbeitgeber- und WirtschaŌsverbänden, der IHK Bonn/Rhein- Sieg sowie der Handwerkskammer zu Köln, die Anzahl und die Anlässe für verkaufsoffene Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken Bonns in einer Konsensvereinbarung bis 31.12.2027 festgeschrieben. I. Anlassbeschreibung 1. Allgemein Eine sonntägliche Ladenöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer Veranstaltung (Messe, Markt u.ä.) ist nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist. Die Sonntagsöffnung darf also nach den gesamten Umständen lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet werden. Die Anlassveranstaltung muss die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der GeschäŌe darf lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf eine Anlassveranstaltung nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. Es findet sich keine allgemein anerkannte DefiniƟon des Begriffs Anlass. In der hier angezeigten Angelegenheit muss der Begriff Anlass als eine Gelegenheit, ein Ereignis, ein Beweggrund oder ein MoƟv definiert werden, warum eine Veranstaltung überhaupt durchgeführt werden soll. Ein Anlass ist in diesem Kontext als ein Ereignis anzusehen, welcher in der Regel nicht alltäglich ist und insofern etwas „Besonderes“ darstellt. Unter einer Veranstaltung wird allgemein ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt, verstanden. Dieses Ereignis hat ein definiertes Ziel und eine Programmfolge mit themaƟscher, inhaltlicher Bindung oder ZweckbesƟmmung. Die OrganisaƟon des Ereignisses liegt in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, OrganisaƟon oder InsƟtuƟon. Der Anlass ist der konkreten Veranstaltung inhaltlich vorgeschaltet oder anders ausgedrückt: die Veranstaltung ist die inhaltlich-konzepƟonelle ManifesƟerung eines Anlasses. Um eine inhaltlich-funkƟonale Beziehung zwischen Anlass und Veranstaltung herzustellen, werden in der jurisƟschen DikƟon beide Begriffe sodann auch zumeist zur Anlassveranstaltung zusammengefasst. 2. Konkrete Anlassbeschreibung „Bonn Leuchtet“ (mit weiteren AkƟonen)Seite 10 von 61 2 Foodmärkte sind in den vergangenen Jahren ein großer Anziehungspunkt für seine Besucher. Es ist aber noch viel mehr – ein buntes Zusammentreffen von Menschen unterschiedlicher NaƟonen und kulinarischer Köstlichkeiten in ungezwungener und offener Atmosphäre. Hier zeigen Profi- und Hobbyköche an ihren Ständen, in Zelten und Foodtrucks außergewöhnliche und landestypische KreaƟonen von Speisen, die frisch vor den Augen der Besucher zubereitet werden. Dazu ergänzend Licht als gestalterisches Element des öffentlichen Raumes nimmt in der Stadtplanung einen immer größeren Stellenwert ein. Licht wird im Städtebau als Allgemeinbeleuchtung, Akzent-/ PräsentaƟonsbeleuchtung und als Leitsystem eingesetzt. Es dient der OrienƟerung, Sicherheit, Kennzeichnung von besonderen Arealen, RepräsentaƟon, Anregung, Erholung und Schaffung von Atmosphären. Aber nicht nur Licht schaŏ eine AƩrakƟvität in der Innenstadt, auch die Besucher möchten weitere Erlebnisflächen genießen. Am Freitag, den 06.11.2026 (18.00-22.00 Uhr), Samstag, 07.11.2026 (12:00 – 22:00 Uhr), und Sonntag, 08.11.2026 (12:00 – 22:00 Uhr), findet in der Bonner Innenstadt das seit 2007 jährlich staƪindende „Bonn Leuchtet“-Fest staƩ. Es handelt sich um ein etabliertes publikumsstarkes Innenstadt-Fest, das die gesamte Fußgängerzone der Bonner Innenstadt als Veranstaltungsgelände belegt. InternaƟonales Streeƞood wird auf allen Straßen und Plätzen angeboten mit Speisen aus allen Herren Länder, wie auch schon in 2024 (siehe Anlage 2). Die Besucher flanieren von Platz zu Platz, von Straße zu Straße und können alle internaƟonalen Speisen probieren und genießen. Es ist ein für die Besucher kostenloses Event. Des Weiteren werden bekannte Bonner Sehenswürdigkeiten durch aufwendige IlluminaƟonen, lichtkünstlerische ProjekƟonen und 3D-Mapping in Szene. Beleuchtet werden u.a. Bauwerke, Straßen und Plätze, so zum Beispiel das Alte Rathaus, die Universität, das Bonner Münster, die Alte Post, das Stockentor, die Vivatsgasse und der BoƩlerplatz, div. Bauten auf dem Friedensplatz, Beethovenstatue, Opal u.v.m). Daneben bietet „Bonn Leuchtet“ eine große Bandbreite an weiteren AƩrakƟonen und Highlights sowie ein aƩrakƟves Rahmenprogramm (Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie und MitmachakƟonen) auf allen Plätzen der Bonner Innenstadt. „Bonn Leuchtet“ sorgt für eine Belebung und Aufwertung der Bonner Innenstadt und verändert die Wahrnehmbarkeit des städƟschen Raumes. In der oŌmals verwirrenden Überfülle der modernen Stadt zwischen Masten, Wegweisern, Stromkästen, Reklamen und Verkehrsanlagen etc. vollzieht „Bonn Leuchtet“ eine andersarƟge InterpretaƟon der Bonner Innenstadt als Wahrnehmungs- und Erlebnisraum. Als ein temporärer Eingriff in die Stadtgestaltung schärŌ „Bonn Leuchtet“ den Blick der Menschen für ihre Innenstadt. Detaillierte und umfangreiche Programmaufstellungen sowie eine Zusammenstellung von ZeitungsarƟkeln entnehmen Sie biƩe der Anlage 1 – 3. II. Besucherprognose 1. Allgemein Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoreƟsch einige wenige Personen mehr ausreichen. Zunächst eingangs unseres Verständnisses von dem, was eine Prognose darstellt: Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage über Ereignisse, Umweltzustände oder Entwicklungen in der ZukunŌ. Sie geht von einer AusgangssituaƟon aus und erklärt eine Entwicklung in die ZukunŌ. Sie kann auf prakƟschen Erfahrungen und/oder theoreƟschen Erkenntnissen basieren. Dabei bedient sie sich besƟmmter Prognosetechniken. Zu den gängigen und in der WissenschaŌ anerkannten Prognosetechniken zählen: Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von Datenmaterial SubjekƟve Einschätzungen, die von Experten mit einem gereiŌen Fachwissen intuiƟv erstellt werden Die lineare ExtrapolaƟon, bei welcher Vergangenheitswerte fortgeschrieben und mit einer Begründung versehen in die ZukunŌ projiziert werden Sowie inhalƟch-qualitaƟve (Bevölkerungs-)Umfragen, die einerseits der ErmiƩlung von Meinungen d.h., von Einsichten, Einstellungen, SƟmmungen oder Wünschen dienen sowie andererseits tatsächliche Verhaltensweisen der Menschen erfragen Die „WerƟgkeit“ bzw. auch AussagekraŌ der verschiedenen Techniken ist grundsätzlich gleichgestellt. Die Rechtsprechung sieht nicht zwingend das Erfordernis von eigenen, gegebenenfalls kostspieligen neuen Umfragen, Zählungen etc. vor. Einschätzungen von Experten reichen z.B. grundsätzlich auch aus um Besucherprogosen vorzunehmenSeite 11 von 61 3 In diesem Kontext sei auch auf die Vorlage („Freiwillige ÜbereinkunŌ“) zur Sitzung eines „Runden Tisches“ im NRW-WirtschaŌsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRW- WirtschaŌsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst haƩe in diesem Vorlagenentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Zum Vergleich könnte auf die Schätzung von reinen „Shopping-Besuchern“ an einem anderen Tag zurückgegriffen werden. Die IdenƟfizierung eines potenƟellen Vergleichstages muss die unterschiedlichen Umstände berücksichƟgen. Es könnte z.B. ein besonderer Samstag oder ein DurchschniƩswert der Wochenfrequenz von idenƟfizierten „besonderen“ Wochen in Betracht kommen.“ Weiter heißt es in der Vorlage: „TradiƟonsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen.“ 2. Besucher, die wegen „Bonn Leuchtet“ kommen „Bonn Leuchtet“ hat sich seit der ersten Durchführung im Jahr 2007 zu einer beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit stets steigenden Besucherzahlen entwickelt. Im Jahr 2024 (01.-03.11.24) waren es rund 250.000 Personen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung das „Bonn Leuchtet“ besucht haben (vgl. Anlage 1). „Bonn Leuchtet“ ist ein seit 18 Jahren etabliertes und bekanntes Stadƞest mit „volksfest-ähnlichem“ Charakter. Es handelt sich insofern auch um ein tradiƟonelles Fest. Zielgruppe dieses Festes ist sind einerseits die ganze (Stadt- )Bevölkerung sowie andererseits auswärƟge Besucher. Durch die Veranstaltung werden neben Besuchern aus Bonn, auch viele Besucher aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus dem weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und dem Raum Aachen in die Bonner Innenstadt angezogen. Für das Jahr 2026 kann für den Zeitraum Freitag, 06.11.2026 bis Sonntag, 08.11.2026, grundsätzlich mit ähnlichen Besucherzahlen gerechnet werden. Da die Besuchsfrequenz für diese Art von Festen auch weƩerabhängig ist und Besucherzahlen bei „Lichƞesten“ im allgemeinen zum Teil stark schwanken, wie vor allem anhand der Zahlen des letzten Jahres zu erkennen ist. Dort sind insbesondere am verregneten Samstag weniger Menschen in die Innenstadt gekommen als im DurchschniƩ. Sonntags wiederum waren überdurchschniƩlich viele Menschen zu Gast, wie die Passantenfrequenzen von Hystreet zeigen. (weitere Beispiele: StuƩgart Lichterfest 30.000 Besucher hƩps://de.wikipedia.org/wiki/Lichterfest_StuƩgart; Kölner Lichterfest „hunderƩausende Besucher“ hƩp://www.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/hunderƩausende-besucher-sahen-die-koelner-lichter-2016- aid-1.6126154; Dortmund Lichterfest im Wesƞalenpark 40.000 Besucher hƩp://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44141-Innenstadt~/Zehntausende-Besucher-So- schoen-war-das-Lichterfest-im-Wesƞalenpark;art930,3093792; Bad Harzburg Salz- und Lichterfest 50.000 Besucher hƩp://regionalheute.de/50-000-besucher-kamen-zum-lichterfest/) sowie aufgrund der allgemein latent angespannten Sicherheitslage viele Menschen große Menschenansammlungen im öffentlichen Raum meiden, gehen wir im Rahmen einer vorsichƟgen Schätzung von (lediglich) 150.000 bis 200.000 Besuchern aus. Geht man (lediglich) von 150.000 bis 200.000 Besuchern an den drei Veranstaltungstagen aus und setzt man für diese drei Tage jeweils idealtypisch gleiche Besucherzahlen an, so ergibt sich eine zu erwartende Spanne von rund 50.000 bis ca. 66.700 Menschen, die „Bonn Leuchtet“ als primäres (prägendes) BesuchsmoƟv sehen. Es ist damit zu rechnen, dass eine Vielzahl der Besucher auch erst später im Tagesverlauf zu der Veranstaltung kommen, da erst mit Einsetzen der Dämmerung/Dunkelheit Lichteffekte besonders gut wahrzunehmen sind bzw. ihre Wirkung enƞalten. Dennoch ziehen die Streeƞood-Stände auch tagsüber bereits eine gewisse Personenzahl in die Stadt, die sonst nicht gekommen wären. Nach AuskunŌ der BetreibergesellschaŌ der Bonner Parkhäuser, die Bonner City Parkraum GmbH, waren im Jahr 2017 an allen drei Veranstaltungstagen die Parkhäuser (und auch alle anderen Stell-/Parkplätze) gänzlich ausgelastet. Bei rund 4.500 Park-/Stellplätzen, einem durchschniƩlichen Besetzungswechsel der Parkplätze von 2,5 Stunden (ermiƩelt anhand von allgemeinen Daten des Bundesparkausverbandes - www.parken.de - der Studie „Mobilität in Deutschland“, Daten aus der ADAC-Studie „Mobilität in Deutschland“ und konkreten Ergebnissen der BAG Untersuchung Kundenverkehr aus dem Jahre 2008) und einem durchschniƩlichen Pkw-Besatz von zwei Personen (ebenfalls ermiƩelt anhand von allgemeinen Daten des Bundesparkausverbandes - www.parken.de - der Studie „Mobilität in Deutschland“, Daten aus der ADAC-Studie „Mobilität in Deutschland“ und konkreten Ergebnissen der BAG Untersuchung Kundenverkehr aus dem Jahre 2008), ergibt sich alleine hieraus eine Besucherzahl von 22.500Seite 12 von 61 4 Menschen. Hinzu zu rechnen sind hierzu noch die Menschen, die zu Fuß oder mit anderen VerkehrsmiƩeln anreisen. Gemäß dem Ergebnisse) der Studie „Vitale Innenstädte 2022“ reisen etwa 35 Prozent der Bonner Innenstadtbesucher mit dem Pkw an. Setzt man den anhand der Parkhausauslastung ermiƩelten Wert von 22.500 (Pkw-)Besuchern an, so ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl von 86.538 Menschen. Reduziert man diese Zahl um den Faktor 2 (Pkw-Besatz von zwei Personen), kommt man für alle anderen VerkehrsmiƩel und Fußgänger auf eine Besucherzahl von 43.269 Personen. Addiert man hierzu wiederum 22.500 Pkw-Besucher, ergibt sich eine zu erwartende Gesamtbesucherzahl von 65.770 Personen. 3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen a. Eine Berechnung kann an vorliegenden, unternehmensbezogenen Daten anknüpfen. Die zwei „Großflächenanbieter“ Galeria KauĬof und SINN, zählten im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags anlässlich „Bonn Leuchtet“ (6.11.2016) gemeinsam insgesamt rund 9.500 Kunden. Gemäß Daten der BAG Untersuchung Kundenverkehr vom 11. Oktober 2008, beträgt die Käuferquote in der Bonner Innenstadt 55 Prozent. Setzt man diesen Wert an, so ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl (kaufende KundschaŌ + „SehkundschaŌ“) von rund 17.270 Menschen. Addiert man hierzu noch einen zusätzlichen „Sicherheitspuffer“ von 3.000 bis 5.000 Menschen, die in Summe zusätzlich in den anderen GeschäŌen zu erwarten sind, dann muss von einer Gesamtkundenzahl zwischen 20.270 und 22.270 Menschen ausgegangenen werden. b. Diese, unter 3 a. ermiƩelten Werte liegen unterhalb der im Rahmen der BAG Untersuchung Kundenverkehr vom 11. Oktober 2008 (einem Samstag) tatsächlich ermiƩelten Besucherzahlen. In der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr wurden in der Bonner Innenstadt 29.101 Menschen gezählt. Differenziert man jedoch auch hier zwischen „Käufern“ und „Nicht-Käufern“ (= Kunden vs. Besucher) ergeben sich lediglich rund 16.000 Menschen, die eine originäre Kaufabsicht haben. c. Eine andere Prognose der zu erwartenden, kaufmoƟvierten Besucher kann im Wesentlichen vom Einzelhandelsumsatz, dem Betriebsbesatz und vom DurchschniƩsbon hergeleitet werden (Zur InformaƟon: Diese Verfahrensweise hat sich u.a. bei den Antragsstellungen in den Städten Duisburg und Düsseldorf als rechtssicher bewährt.). Hierzu haben wir als Grundlage auf Daten der „Potenzialanalyse Viktoriakarree“ (Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, S. 22) aus dem Jahre 2013 sowie Daten aus dem COMFORT Städtereport Bonn 2016 (S.2) zurückgegriffen.Seite 13 von 61 5 600.000.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der Bonner Innenstadt : 500 Zahl der Betriebe Bonner Innenstadt = 1.200.000 Jahresumsatz je Betrieb in € im Jahr in der Bonner Innenstadt 1.200.000 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Bonner Innenstadt : 302 Öffnungstage im Jahr = 3.974 € durchschniƩlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt 3.974 € durchschniƩlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt : 10 Stunden tägliche Öffnungsdauer = 397,40 € durchschniƩlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben 42 Prozent der befragten Personen in Bonn an einem Samstag an, zum Bummeln bzw. zur Freizeitgestaltung in die Innenstadt gekommen zu sein. Diese Menschen kaufen de facto nicht ein. In Anbetracht dieser Ergebnisse nehmen wir einen Abschlag von 40 Prozent auf den durchschniƩlichen Stundenumsatz je Betrieb vor. 397,40 € durchschniƩlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt X 0,4 = 158,96 € durchschniƩlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt 158,96 € durchschniƩlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt X 5 Stunden sonntägliche Öffnungsdauer = 794,80 € durchschniƩlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt Gemäß einem EHI-Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd. Zahlungsvorgänge in 315 Unternehmen) ergab sich für alle Einzelhandelsbranchen im deutschen Handel im Jahr 2013/2014 ein durchschniƩlicher, betrieblicher Einkaufsbetrag in Höhe von 24,33 €. 794,80 € durchschniƩlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt : 24,33 € DurchschniƩsbon = 32,67 durchschniƩliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt 32,67 durchschniƩliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 500 Betriebe in der Kölner Innenstadt = 16.334 zu erwartende Besucher Dieser Wert ist nahezu deckungsgleich mit dem Wert der Berechnung/ErmiƩlung unter 3b. Wir gehen aufgrund der dargelegten drei Berechnungen davon aus, dass insgesamt mit „Einzelhandelsbesucherzahlen“ zwischen 16.500 und 22.500 Personen gerechnet werden kann/muss. Die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall das „Bonn Leuchtet“) ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, ist im vorliegenden Fall in allen erdenklichen Berechnungsvarianten klar erfüllt. III. Veranstaltungsort / Räumlicher Geltungsbereich Die Markƞläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen sich die AkƟonsflächen für diverse Programmpunkte, Technik (für IlluminaƟon), Ausstellerstände und Gastronomiestände durch den begleitenden Foodmarkt befinden bzw. einzelne Walking-Acts staƪinden. Des weiteren gibt es diverse InstallaƟonen rund um das Thema Licht. Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, BoƩlerplatz, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz, Friedrichstraße, Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Marktplatz, MarƟnsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz, Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse. Nach AuskunŌ des Geographischen InsƟtuts der Universität Bonn, Herr Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche 52.000 Quadratmeter (Anlage 9). Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der Markƞläche der Veranstaltung hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen der öffentlichen VerkehrsmiƩel, die Verbindungsstraßen zwischen den Markƞlächen der Veranstaltung sowie Serviceflächen für die Aussteller. Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße, Kesselgasse, Mauspfad, Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas-Mann-Straße, Wilhelmstraße, Wesselstraße.Seite 14 von 61 6 Nach AuskunŌ des Geographischen InsƟtuts der Universität Bonn, Herr Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche 37.000 Quadratmeter (vgl. Anlage 9). Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 Quadratmeter (vgl. Anlage 9). Eine Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs in einer Karte entnehmen Sie biƩe den Anlagen 4 - 7. IV. Flächenverhältnisse „Bonn Leuchtet“ vs. Verkaufsfläche geöffneter GeschäŌe Ausschlaggebend für eine „prägende Wirkung“ einer Anlassveranstaltung ist die Tatsache, dass die Verkaufsfläche der geöffneten GeschäŌe nicht ungleich größer sein sollte, als die Fläche der Veranstaltung. Nach AuskunŌ des Amts für WirtschaŌsförderung der Stadt Bonn, Herr Arnulf Marquardt-Kuron, beträgt die maximale Gesamƞläche aller Verkaufsflächen im räumlichen Geltungsbereich 132.000 Quadratmeter (vgl. Anlage 8). Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist jedoch bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im DurchschniƩ etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öffnungen (diese AuskunŌ erteilte der HauptgeschäŌsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch- Petersen, im Rahmen eines Telefonats mit dem Unterzeichner am 24. Mai 2017). Nach Einschätzungen des HauptgeschäŌsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im DurchschniƩ mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. Im Rahmen einer „vorsichƟg konservaƟven Einschätzung“ gehen wir für Bonn von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von rund 30 bis 35 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädƟschen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potenƟell „geöffnete Fläche“ von 85.000 bis 92.400 Quadratmetern. Damit würde die Verkaufsfläche der geöffneten GeschäŌe einen etwa gleich großen Umfang einnehmen, wie die Veranstaltungsfläche. Die FlächenrelaƟonen relaƟvieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermiƩelte Verkaufsfläche des Bonner Einzelhandels teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günsƟger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. V. Enger räumlicher Bezug Laut aktueller Rechtsprechung soll ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und den geöffneten GeschäŌen bestehen, damit die geforderte „prägende Wirkung“ der Veranstaltung gegeben ist. Demnach sollte sich die Sonntagsöffnung auf die GeschäŌe im unmiƩelbaren Umfeld der Veranstaltung beschränken. Die EinzelhandelsgeschäŌe, die im räumlichen Geltungsbereich liegen und am beantragten verkaufsoffenen Sonntag geöffnet haben können, umsäumen die unter III. aufgeführten Veranstaltungsflächen. Damit sind die Veranstaltungsflächen und die Bereiche, die für die Sonntagsöffnung vorgesehen sind, deckungsgleich. Ein enger räumlicher Bezug ist somit gegeben. VI. Aufwertung des staƟonären innerstädƟschen Einzelhandels Veranstaltungen wie „Bonn Leuchtet“ sind als zusätzliche verkaufsunterstützende Maßnahmen für den innerstädƟschen Einzelhandel besonders wichƟg, da der rasant wachsende Onlinehandel spürbare Frequenzverluste und Umsatzrückgänge mit sich bringt. Außerdem ist zunehmend eine Änderung des Konsumentenverhaltens festzustellen, was den Handlungsbedarf hinsichtlich einer Innenstadt-AƩrakƟvierung verdeutlicht, gerade auch für die jüngere GeneraƟon. Mit einer Veranstaltung wie „Bonn Leuchtet“ in KombinaƟon mit einer Sonntagsöffnung kann dem Konkurrenzdruck des Onlinehandels, der mit uneingeschränkten „Öffnungszeiten“ an 365 Tagen im Jahr und dies täglich rund um die Uhr lockt, etwas entgegengesetzt werden. Denn Kunden wünschen mehr und mehr ein besonderes Einkaufserlebnis und suchen die Innenstädte nicht mehr einzig zum Zweck des Einkaufens und der Bedarfsdeckung auf. Familien, PaareSeite 15 von 61 7 und auch BerufstäƟge nutzen verkaufsoffene Sonntage besonders gerne für einen entspannten (Einkaufs-) Bummel in der Innenstadt, was unter der Woche häufig nicht möglich ist. Die Relevanz derarƟger Veranstaltungen lässt sich auch durch aktuelle Studienergebnisse belegen. Die im September 2022 deutschlandweit durchgeführte Innenstadtstudie „Vitale Innenstädte“ des Kölner InsƟtuts für Handelsforschung (IFH) kommt zu dem Ergebnis, dass Bonn von den befragten Passanten mit der Schulnote 2,2 als „gut“ bewertet wird. PosiƟv beurteilt wird von den Befragten neben der Einzelhandelsvielfalt vor allem die AƩrakƟvität der Freizeitangebote hinsichtlich der angebotenen Veranstaltungen in der Innenstadt Bonns, sowie die Möglichkeit, die InnenstadtgeschäŌe auch einmal sonntags im Rahmen der Sonntagsöffnungen aufsuchen zu können. VII. Allgemeine/Grundsätzliche Anmerkungen 1. Ungeachtet der vorstehenden Erläuterungen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schemaƟsche Gegenüberstellung bloßer Zahlen allein nicht hinreichend aussagekräŌig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und die besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, tradiƟonelles Fest mit zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abhebt. 2. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am 23. Mai 2017 die von der GewerkschaŌ ver.di beantragte einstweilige Anordnung wegen des verkaufsoffenen Sonntages am 28. Mai anlässlich der WiƩener Himmelfahrtskirmes zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist bei langjährigen Stadt/-Volksfesten in der Regel davon auszugehen, dass diese für den öffentlichen Charakter des jeweiligen Sonntags prägend sind, weil sie selbst einen beträchtlichen Besucherstrom auslösen, der die Zahl der Besucher bei alleiniger Ladenöffnung übersteige (AZ.: 1 L 1446/17). Dies triŏ unserer Auffassung nach auch für das „Bonn Leuchtet“ zu. 3. Besonderer Aufmerksamkeit dürŌe aber auch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheim zukommen. Die Stadt Ludwigsburg haƩe für den 2. April und den 15. Oktober 2018 anlässlich einer „OldƟmer-Sternfahrt“ verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Hiergegen wendete sich ver.di mit einem Normenkontrollantrag, der abgelehnt wurde. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die direkte und deutliche KriƟk des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs am relevanten, übergeordneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 (Az.: 8 CN 2.14). Der zuständige Mannheimer Senat hegt maßgebliche Zweifel daran, ob die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene vergleichsweise enge Auslegung der Erfordernisse für verkaufsoffene Sonntage tatsächlich erforderlich ist und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 01.12.2009 entspricht. Das Bundesverfassungsgericht fordert darin mit Blick auf Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV lediglich ein Schutzkonzept mit einem Mindestschutzniveau für die Sonn- und Feiertage und die Einhaltung eines Regel-/Ausnahmeverhältnisses, wobei für die ausnahmsweise sonntägliche Ladenöffnung ein öffentliches Interesse von gewissem Gewicht sprechen müsse, das über das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse auf Seiten der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche „Shopping-Interesse“ auf Kundenseite hinausgehe. Demgegenüber verlangt das Bundesverwaltungsgericht mit der von ihm vorgenommenen „weitergehenden“ Einschränkung des Anwendungsbereichs der Ladenöffnungsregelungen an Sonntagen eine Verknüpfung einer anderen Veranstaltung mit der Ladenöffnung in Gestalt einer (überwiegenden) GleichwerƟgkeitsprognose. Es erscheint dem Mannheimer Senat zweifelhaŌ, ob diese weitere Einschränkung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich angelegt und zur Wahrung der in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV verankerten Schutzpflichten verfassungsrechtlich geboten ist, zumal die AussagekraŌ von Prognosen der Besucherströme aufgrund der auf der Hand liegenden Wechselbezüglichkeit von Veranstaltung und Sonntagsöffnung begrenzt erscheint und es die Zielrichtung des Schutzkonzepts konterkarieren könnte, wenn einerseits ein gewichƟges öffentliches Interesse für die sonntägliche Ladenöffnung gefordert wird, diese aber andererseits keinen erheblichen Besucherstrom anziehen dürŌe. Zwar darf sich die anlassgebende Veranstaltung sicherlich nicht als bloßer Vorwand für eine Ladenöffnung darstellen oder gegenüber dem Sonntagsverkauf in den Hintergrund gedrängt werden. Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Einschränkungen scheinen jedochSeite 16 von 61 8 deutlich über die verfassungsrechtlich gebotene Beibehaltung eines Mindestschutzniveaus für die Sonn- und Feiertage und die Einhaltung eines Regel-/Ausnahmeverhältnisses hinauszugehen. VIII. Fazit Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet. Die detailliert beschriebene und mit zahlreichen Anlagen belegte Anlassveranstaltung sowie die beantragte Sonntagsöffnung führen zu einer posiƟven Aufwertung der Bonner Innenstadt und steigern die Aufenthalts- und Erlebnisqualität während des Veranstaltungszeitraums. Veranstaltungen wie „Bonn Leuchtet“ sowie eine funkƟonierende und abwechslungsreiche EinzelhandelslandschaŌ tragen maßgeblich zur AƩrakƟvierung und Belebung der Innenstädte bei und sollten auch zukünŌig gefördert und akƟv unterstützt werden. Nachfolgende Anlagen erhalten Sie unter folgendem Wetransfer Link – Achtung: dieser ist nur in den nächsten 3 Tagen abruĩar. Anlage 1 - Sammlung ZeitungsarƟkel 2025 Anlage 2 - Pressetext 2025 Veranstalter Anlage 3 – s. www.bonn-city.de & www.bonn-leuchtet.de Anlage 4 - Karte Räumlicher Geltungsbereich Anlage 5 - Karte Markƞläche Veranstaltung Anlage 6 - Karte Zuwegungsflächen Veranstaltung Anlage 7 - Karte Gesamƞläche Veranstaltung Anlage 8 – Berechnung Verkaufsfläche Anlage 9 - Detaildarstellung der Einzelflächen Anlage 10 – Teilnahme Einzelhandel an Verkaufsoffenen Sonntagen Anlage 11 – Kundengewinnungsrate Galeria KauĬof Mit den besten GrüßenSeite 17 von 61 9 INVALID HTMLSeite 18 von 61 B O N NG E N E R A L - A N Z E I G E R V-VI 15Freitag, 17. Oktober 2025Drei Wochen im Hochhaus ohne Aufzug VON JOHANNA LÜBKE TANNENBUSCH. Drei Wochen ohne Aufzug mussten die Mieterin- nen und Mieter des zehnstöcki- gen Hochhauses in der Straße Im Tannenbusch 3 aushalten. Die Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben (Bima), die Eigentüme- rin des Gebäudes als Teil der Hi- cog-Siedlung in Tannenbusch ist, habe zwar umgehend die entspre- chende Fachfirma kontaktiert, als der Aufzug am 26. September nicht mehr funktionierte, sagt Bima-Sprecher Thorsten Grütz- ner. Dennoch konnten die Tech- niker das fehlende Ersatzteil erst am Mittwoch verbauen, seitdem fährt er wieder. Die Verzögerung lag daran, dass das defekte Bau- teil am Steuergerät des „betagten Fahrstuhlmodells“, so Grützner, extra angefertigt werden musste. Der Fahrstuhl steht, wie das Haus und die gesamte Siedlung, seit 1995 unter Denkmalschutz. „Der Denkmalschutz macht Sanierun- gen und Renovierungen generell komplizierter“, so Grützner. Die Hicog-Siedlungen in Tan- nenbusch und Pennenfeld wurden 1951 für Mitarbeiter der US-ame- rikanischen Hochkommission (Hicog) gebaut. 1955 gingen sie in das Eigentum der Bundesrepublik über, die Bima verwaltet sie als Bundesbehörde für Immobilien des Bundes seitdem. „Nein, ich kann mich nicht da- rüber freuen, dass der Aufzug jetzt wieder funktioniert“, sagt der Mieter, der im Treppenhaus auf den Fahrstuhl wartet. „Es ist ja dauernd irgendetwas.“ Nicht nur der Aufzug falle hin und wie- der – wenn auch nur tageweise – aus, das gesamte Haus sei, wie schon mehrmals im GA berichtet, in schlechtem Zustand. Dennoch lebt der Mieter seit 40 Jahren dort. Er könne sich mit seiner Erwerbs- minderungsrente keine teurere Wohnung leisten. Und sich direkt bei der Bima zu beschweren, traue er sich nicht – deshalb möchte er auch anonym bleiben. Für ihn mit seinen 60 Jahren sei der Weg über die Treppe die ver- gangenen drei Wochen kein gro- ßes Problem gewesen, obwohl er in einem der höheren Stockwerke lebt. Für andere, noch ältere Be- wohner aber schon: „Einmal habe ich den Hausmeister gefragt, ob er mir etwas hochtragen kann“, erzählt eine 70-jährige Mieterin. Einige ihrer Nachbarn seien geh- behindert, die hätten mehrmals um Hilfe bitten müssen. Über das ohnehin bestehende Angebot, bei Problemen den Service einer zu- sätzlich beauftragten Hausmeis- terfirma wahrzunehmen, habe die Bima nach dem Aufzugausfall noch einmal mit einem Aushang informiert, sagt Grützner: „Uns ist natürlich bewusst, dass ein defek- ter Fahrstuhl in einem vielstöcki- gen Hochhaus für alle Betroffenen eine Zumutung darstellt.“ Zuletzt war der Aufzug in dem Gebäude im Jahr 2021 für längere Zeit aus- gefallen. Im selben Jahr war auch der Aufzug im Hicog-Hochhaus in Pennenfeld gleich mehrere Mo- nate lang defekt. Die weiteren sichtbaren Män- gel im Haus sind unter anderem Wasserschäden an der Decke im Treppenhaus, Löcher in den Wän- den, abgeplatzter Lack am verwit- terten Holz der Fensterrahmen neben der Eingangstür. Zeitgleich mit dem Aufzug wurde Anfang der Woche auch der Schließmecha- nismus der Eingangstür repariert, der vermutlich durch Vandalis- mus beschädigt worden war. Der Mieter weist auch auf Einbruchs- spuren an mehreren Türen hin, sogar Blutflecken sieht man an einer. Diese Wohnung stehe seit vielen Monaten leer. Darauf ange- sprochen erklärt Thorsten Grütz- ner: Diese Wohnung sei in einem „nicht-vermietbaren Zustand und lässt sich nicht mit einem vertret- baren Aufwand als Wohnung zur Zwischennutzung als Leerwoh- nung herrichten. Deshalb wurde der vorgezogene Austausch der Tür für unwirtschaftlich erach- tet.“ Seit mehreren Jahren ist für das Hochhaus eine Strangsanie- rung geplant, für die es allerdings nach mehreren Verschiebungen noch immer keinen Termin gibt. Wenn sie dann stattfindet, sollen die zahlreichen Mängel behoben werden. Zuvor seien „einzelne Sanierungen immer eine Kosten- abwägung“. Für den Zeitraum der Sanierung werden die Mie- terinnen und Mieter ausziehen müssen. Die geplante Sanierung findet im Rahmen der generel- len Quartiersentwicklung für die großteils heruntergekommene Siedlung statt, die Ausweichwoh- nungen im Hochhaus in der Stra- ße Im Tannenbusch 3 sind unter anderem für Mieter anderer Häu- ser in der Siedlung, deren Woh- nungen zuvor saniert werden und die dann in anderen Wohnungen untergebracht werden müssen. Damit sei auch der große Leerstand zu erklären, der im Hochhaus herrscht. „Von 72 Wohnungen sind rund 45 Woh- nungen vermietet, 20 halten wir als Ausweichwohnungen frei“, so Grützner. Die restlichen leeren Wohnungen sind aktuell nicht vermietbar, aber „werden im Zuge der geplanten Sanierungen in einen vermietbaren Zustand gebracht“. Wegen eines Spezialteils dauerte die Reparatur in der Hicog-Siedlung in Tannenbusch länger. Viele Mieter litten unter dem Ausfall. Klagen gibt es auch über weitere Mängel und Leerstände. Eine geplante Sanierung steht seit Jahren aus VON ELENA EGGERT BONN. Was die dunkle Jahreszeit gemütlicher macht? Ein Heißge- tränk, ein Kuschelpullover und Lichter. Auch in diesem Jahr fin- det daher vom 24. bis 26. Okto- ber in der Bonner Innenstadt das Licht- und Genussfestival „Bonn leuchtet“ statt. An allen drei Abenden wird die Innenstadt ab Einbruch der Dunkelheit und bis 22 Uhr mit Lichtinstallationen be- leuchtet. Zahlreiche Gebäude und Plätze, darunter das Alte Rathaus, das Bonner Münster und der Frie- densplatz, werden durch LED- Technik in Szene gesetzt. Auch viele Schaufenster der ansässigen Geschäfte sind illuminiert und herbstlich dekoriert. Ergänzt wird das Programm durch einen großen Markt mit rund 40 Ständen. Dort gibt es lokale und internationale Häpp- chen, Speisen und Getränke. Ver- anstalter ist das City-Marketing Bonn, unterstützt von lokalen Un- ternehmen und Institutionen. Für die technische Umsetzung ist die Firma Showtime verantwortlich. In der Namen-Jesu-Kirche fin- det zudem eine Licht- und Klang- inszenierung statt, ermöglicht durch die Galerie Geisler-Bentler. Sie wird von Musik des Kompo- nisten Christopher van Deylen begleitet und ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Freitag, 24. Oktober, 20 bis 22.30 Uhr, Sams- tag, 25. Oktober, 18 bis 22.30 Uhr und Sonntag, 26. Oktober, 20 bis 22 Uhr. Anlässlich des Jubiläums „100 Jahre Autobus-Linienverkehr“ bietet der Historische Verein SWB am Samstag, 25. Oktober, Fahr- ten mit Oldtimerbussen an. Die Busse fahren auf den historischen Linien des Jahres 1925 und sind kostenlos. Die Touren starten am Münsterplatz und führen nach Remagen, zur Mondorfer Fähre und ins Ahrtal (Abfahrt: 11 und 13 Uhr). Zwei Busse werden zudem am Wochenende auf dem Markt- platz beleuchtet ausgestellt. Anlässlich von „Bonn leuchtet“ findet am Sonntag, 26. Oktober, zudem ein verkaufsoffener Sonn- tag statt. Die Geschäfte in der In- nenstadt sind dann von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Leuchtende Abende in Bonn Lichtinstallationen, Kulinarik und ein verkaufsoffener Sonntag locken Ende Oktober in die Innenstadt In den Vorjahren wurde auch das Sterntor bunt beleuchtet. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF Grüne kritisieren Guido Déus BONN. Kurz nach seiner Wahl zum neuen Bonner Oberbürgermeister Ende September hatte Guido Déus (CDU) öffentlich angekündigt, Stadt- baurat Helmut Wiesner (parteilos) kaltstellen zu wollen und dessen Dezernat neu zuzuschneiden. Hin- tergrund dafür ist nicht zuletzt die Kritik von Déus am Vorgehen Wies- ners insbesondere bei den Themen Adenauerallee und Ausbau der Fahr- radstraßen. Mit gut zwei Wochen Verspätung haben nun die Grünen in Bonn auf diese Ankündigung mit einer Presseerklärung reagiert. In der Erklärung heißt es unter anderem: „Mit großer Irritation nehmen die Grünen der Stadt Bonn die vollkommen unbegründeten Vorwürfe und Diffamierungen der CDU in der Öffentlichkeit gegen- über Stadtbaurat Helmut Wiesner wahr. Wir stehen geschlossen hin- ter Stadtbaurat Helmut Wiesner.“ Unterschrieben haben die Frak- tions- und Kreisvorsitzenden der Ökopartei, Friederike Dietsch und Daniel Rutte sowie Ursula Bach und Ute Hennig. Im Februar 2024 sei Wiesner mit 36-Ja-Stimmen zu 26-Nein-Stimmen für eine zweite Amtszeit wiederge- wählt worden. Er habe eine hervor- ragende Bilanz über die neun Jahre, die er im Dienst der Stadt Bonn tätig sei, vorzuweisen. „Wir nehmen zur Kenntnis, dass der CDU die Um- setzung der Ratsbeschlüsse durch den Stadtbaurat offenbar inhaltlich nicht gefällt. Es gilt das Prinzip – der Stadtrat beschließt – dieVerwaltung setzt um. Es ist ein schlechter Stil, die Arbeit des Dezernenten für Planung, Umwelt und Verkehr mit Unterstel- lungen und falschen Annahmen auf unsachliche Art und Weise zu kriti- sieren“, so Dietsch und Rutte. Die Kreisvorsitzenden Bach und Hennig, werfen der CDU vor, sie lasse schon länger „einen anständi- gen Umgang und Ton in personellen Fragen und Auseinandersetzungen vermissen“. Es erstaune, dass Guido Déus mit „rechtlich sehr fragwürdi- gen Androhungen“ gegenüber Mit- arbeitenden an die Öffentlichkeit gehe. „Der für eine Amtszeit von acht Jahren wiedergewählte Stadt- baurat Wiesner wird diese Amtszeit wahrnehmen und damit den Willen des Stadtrates erfüllen. Er hat unsere volle Rückendeckung und wir freu- en uns auf die weitere engagierte Zusammenarbeit mit ihm“, so die Kreisvorsitzenden. lis Partei stellt sich hinter Stadtbaurat Wiesner Einbruchs- und Blutspuren an einer Wohnungstür. Der Aufzug war drei Wochen defekt. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF Die Metallbauer Michael Knott (vorne) und Rene Gonzales reparieren die Ein- gangstür. Zum Lichtevent „Bonn leuchtet“ bietet der Verkehrsverbund Rhein- Sieg (VRS) am Sonntag, 26. Okto- ber, eine kostenlose An- und Abrei- se mit der Eezy.NRW-App an. Wer an den Haltepunkten Markt, Uni/ Markt, Stadthaus oder Friedens- platz ein- oder auscheckt, erhält den Fahrpreis erstattet – unabhän- gig vom Start- oder Zielpunkt. Die Aktion gilt ganztägig. Die Fahrgäste müssen sich vorab in einer Eezy. NRW-fähigen App registrieren. Beim Ein- und Aussteigen, müssen sich Fahrgäste dann lediglich ein- und auschecken. ele An- und Abreise für Nutzer der Eezy.NRW-App ÖPNV IN BONNSonntag ab 15 Uhr Live 18 19 25 25 Anlage 1 - 1Seite 19 von 61 B O N NG E N E R A L - A N Z E I G E R VI 15Montag, 20. Oktober 2025Da sitzt man auf Lanzaro- te auf der Toilette – und plötzlich fällt einem ein Vorhän- geschloss ins Auge. Kein Safe, kein Bankschließfach und auch keine Schatztruhe. Nein: die Klo- papierrolle. Abgeschlossen und gesichert. Bewacht wie ein Gold- schatz unter der Bonner Oper, den Indiana Jones als Nächstes heben will. Wer tut so was? Oder wer hat’s nötig? Wenn selbst auf den Kanaren das Toilettenpapier weg- geschlossen wird, dann müssen wir wohl in wilden Zeiten leben. Vielleicht hat Corona uns trau- matisiert. 2020 war das Klopapier in Deutschland schließlich das, was in Frankreich der Rotwein war: überlebenswichtig. Nur schlechter im Abgang. Alles nichts Neues, wie es meine Großtante beweist. Die ist schon zu D-Mark-Zeiten im Café auf Beutezug gegangen. Zucker- tütchen, Milchdöschen – alles fein säuberlich eingesteckt. „Hab ich doch bezahlt”, hat sie immer gesagt, wenn sie ihr Terrassen- Kännchen ausgetrunken hatte. Manche sammeln Briefmarken, andere eben Kaffeesahne. Und sei es, damit bloß nichts wegge- worfen wird. Die Liste der Dinge, die Men- schen klammheimlich mitgehen lassen, ist länger als die der Bau- stellen in der Stadt. Weingläser vom Weinfest zum Beispiel (zum Glück mit Pfand belegt) sind weitaus beliebter als der Kater am nächsten Tag. Oder Fahr- radsättel: Wer in der City sein Rad kurz unbeaufsichtigt lässt, könnte sich später über einen neuen Look freuen: sportlich, weil ohne Sitzgelegenheit. Stifte und Feuerzeuge haben sowieso ein Eigenleben. Sie wandern vom einen zum anderen. Damit das WC-Papier auf seinem stillen Örtchen bleibt, blättert es nur einzeln, in haus- haltsüblicher Menge aus dem Schlitz. Doch wer ist eigentlich für den Rollentausch zuständig und besitzt den Schlüssel zum Schloss? Was ist, wenn derjenige mal frei hat? Vielleicht müssen wir mehr an die Kette legen. Salzstreuer, Tischdeko von Hochzeiten und Hotelshampoo. Kugelschreiber auf dem Amt sind selbst heute noch mit lustigen Kugelschnür- chen an einem Ständer befestigt. Sie schreiben immer erst, wenn man die Spitze einmal anhaucht. Die Klobürste auf der Insel hat übrigens noch keiner angebun- den. Noch nicht. SO GESEHEN Richard Bongartz über kleine Diebstähle Klopapier mit Schloss Lebensretter geben Einblick in ihre Arbeit VON JOHANNA BOCK BONN. Spätestens nach der Flutka- tastrophe im Ahrtal wurde klar, wie wichtig die Arbeit des Katastrophen- schutzes ist. Um für die Bedeutung dessen zu sensibilisieren, hat die Stadt Bonn am Samstag zum sechs- ten Mal den Katastrophenschutztag auf dem Münsterplatz veranstaltet. Von 10 bis 17 Uhr konnten Inter- essierte einen Einblick in die Arbeit von Feuerwehr und Rettern gewin- nen. „Durch Mitmachaktionen der verschiedenen Hilfsorganisationen möchten wir den Bevölkerungs- schutz anfassbar machen“, sagte Ralph Tiesler, Prä- sident des Bundes- amts für Bevölke- rungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Schwerpunkt des Katastrophen- schutztages waren die Themen Hit- ze und Dürre. Sie sind als Folge des globalen Klimawandels auch hierzu- lande spürbar, beispielsweise durch Starkregen und Waldbrände. „Es ist eine Frage der Betroffenheit: Wenn man Katastrophen im Fernsehen sieht und persönlich nicht betroffen ist, dann bleibt man ein Stück weit distanziert“, sagte Tiesler. Im Alltag seien aber zumindest die steigenden Temperaturen bemerk- bar, so Magdalena Annerbo, Berufs- feuerwehrfrau bei der Feuerwehr Bonn: „Man merkt, dass man sich im Sommer nicht gut auf asphaltier- ten Flächen in der Stadt aufhalten kann.“ Die Feuerwehr präsentierte unter anderem einen Schlauchwa- gen, der beispielsweise bei Wald- bränden zum Einsatz kommt. Das viele Schlauchmaterial sei besonders dann notwendig, wenn die Wasser- versorgung nicht gegeben sei. Die Löschung eines solchen Brandes und wie poten- zielle Brandopfer schnellstmöglich versorgt werden, präsentierte die Feuerwehr gemein- sam mit dem Arbeiter-Samariter- Bund und dem Malteser Hilfsdienst bei einer Schauübung. Am Stand des Arbeiter-Samariter- Bundes konnten Interessierte unter anderem das Reanimieren üben. Die Übung war auch Teil der Katastro- phenschutz-Rallye der Stadt, bei der Kinder alle sieben Hilfsorganisatio- nen anhand kleiner Aufgaben ken- nenlernen konnten. Vertreten war auch die Deut- sche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Sie hatte ein großes Wasser- becken mitten auf dem Münster- platz aufgebaut, darin ein Boot, in dem begeisterte Kinder und Eltern fahren durften. Eigentlich dient das Boot zur Rettung von Menschen während eines Hochwassers. „Das Interesse an der DLRG war unmittel- bar nach der Flutkatastrophe hoch“, erinnert sich Thomas Stockhorst, stellvertretender Bezirksleiter der DLRG Bonn. Mit der Zeit habe das wieder abgenommen. Obwohl die verschiedenen Hilfs- organisationen mit ihrem Einsatz viel auffangen können, müsse auch die Bevölkerung einen Beitrag leis- ten, sagte Tiesler. Am Stand des BBK bekamen Interessierte Informatio- nen zur Notfallvorsorge und Selbst- hilfe. Sein Tipp: „Es ist immer gut, sich einen Vorrat anzulegen für bis zu zehn Tage.“ Pro Person solle man demnach zwei Liter Wasser pro Tag als Vorrat bereithalten. Als Essensvorrat eignen sich be- sonders die Produkte, die idealer- weise nicht gekocht oder gekühlt werden müssen. Selbsthilfe bei Hitze und Dürre erfolgt, indem Räume ab- gedunkelt werden und unnötige An- strengungen möglichst vermieden werden. Außerdem sei es wichtig, salz- und mineralreich zu trinken und zu essen, weil der Körper beim Schwitzen auch Salz verliere, so die Tipps aus dem BBK. Informationen zu ehrenamtlichem Engagement im Katastrophenschutz gibt es unter www.bonn.de/katastrophen- schutz. Tipps zur Vorsorge gibt es unter bbk.bund.de. Feuerwehr, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen bieten beim Katastrophenschutztag auch Gelegenheiten zum Mitmachen Demonstration eines Vegetationsbrandes und wie er gelöscht wird. FOTO: BOCK „Man merkt, dass man sich im Sommer nicht so gut auf asphaltierten Flächen in der Stadt aufhalten kann“ Magdalena Annerbo Feuerwehr Bonn VON MARTIN WEIN BONN. Vom Amtsgericht bestellte Betreuer sollen Menschen mit Be- hinderung oder im Alter helfen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu führen. „Aufgabe des Betreuers im Aufgabenkreis der Vermögenssorge ist es, die finanziellen Interessen des Betreuten zu schützen“, liest man im Onlinelexikon Betreuungsrecht. Da- bei besteht immer auch ein Restrisi- ko für die Betroffenen: Kommt eine Betreuerin ihrer Aufgabe nicht um- sichtig nach, kann das die betreute Person schlimmstenfalls in die Ob- dachlosigkeit führen. Eine Seniorin aus Bonn muss ge- nau dies fürchten. Das Landgericht Bonn hat ihr mit Urteil vom 3. Sep- tember in einer Räumungsklage eine Frist bis zum 12. November gesetzt. Bis dahin muss sie ihr Zimmer im Evangelischen Altenhilfezentrum in Lannesdorf räumen, weil Heim- beiträge von weit über 30.000 Euro nicht bezahlt wurden. Wilfried Mü- ckulle hat Ende April die Betreuung übernommen. Der Kölner Sozial- pädagoge macht das im Hauptbe- ruf und hat jahrelange Erfahrung. „In Bonn wollte niemand diesen Fall übernehmen“, erzählt er. In- zwischen habe sich das Bonner So- zialamt bei ihm gemeldet. Für die Seniorin könne bestenfalls ein Platz in einer städtischen Obdachlosen- unterkunft bereitgestellt werden – in einem Container mit drei anderen Personen. „Das ist ihr wirklich nicht zumutbar“, sagt Mückulle. Nach zwei Monaten im Kranken- haus im Februar 2023 zog Pia T. (der Name wurde von uns geändert) mit einem Pflegegrad 3 ins Ernst-Stol- tenhoff-Haus in ein kleines Einzel- zimmer mit Bad. „Mir geht es hier sehr gut. Ich habe Freundinnen und wir treffen uns für Spaziergänge oder die vielen Feste im Haus“, erzählt sie dem GA bei einem Besuch. Die 76-Jährigeistweitgehendfitundauch nicht dement. Allerdings braucht sie Hilfe beim Duschen und kann nicht selbst kochen oder einen Haushalt führen. Auch ihre rechtlichen und fi- nanziellen Angelegenheiten kann sie nicht selbst regeln, ist verschuldet. Deshalb hatte das Amtsgericht Bonn ihre Unterbringung, die Verwaltung ihrer Finanzen und den Kontakt mit Behörden und Sozialversicherungen 2023 einer amtlich bestellten Be- treuerin übertragen. Die löste auch die Wohnung auf und verkaufte das Auto mit 39.000 Kilometer auf dem Tacho nach T.s Angaben für 380 Euro – und ließ sich T. zufolge danach nie wieder blicken. Ab November 2023 wurden von der Betreuerin Mietzahlungen für das Heim verzögert oder gar nicht überwiesen. Bei Rückständen in Höhe von 32.154,98 Euro und nach einer erfolglosen Zwangsvollstre- ckung kündigte das Heim im März 2025 den Mietvertrag. „Das tut uns wirklich sehr leid“, sagt die langjäh- rige Heimleiterin Dagmar Häusler. Außenstände gebe es gelegentlich, erzählt sie. Bis zu diesem Punkt sei es in ihrer beruflichen Laufbahn aber noch nie gekommen. Keines- falls möchte sie ihre Einrichtung als profitgetrieben und herzlos verstan- den wissen. „Wir haben immer mehr Personal als der Betreuungsschlüssel vorgibt und kümmern uns individu- ell um unsere Bewohnerinnen und Bewohner“, sagt sie, „aber wir kön- nen auch als gemeinnütziger Träger nicht unbegrenzt Rückstände auf- laufen lassen.“ Häusler hofft noch immer auf eine gütliche Einigung. Dabei wäre der Fall von Pia T. ver- meidbar, weil sie als Beamtenwitwe mit eigener Rente (sie war selbst als Arzthelferin tätig) finanziell eigent- lich gut abgesichert wäre. Das So- zialamt hat deshalb auch mehrfach die Übernahme der Heimkosten ab- gelehnt, weil keine Bedürftigkeit be- stehe. Offenbar habe die vorherige Betreuerin nicht versucht, das Geld bei der Beihilfe für Beamte einzufor- dern, vermutet Mückulle. Ihm lägen keine Kontoauszüge vor dem Früh- jahr 2025 vor. So lasse sich das nicht überprüfen. „Es sieht allerdings so aus, dass die Erstbetreuerin in die- ser Sache schwere Fehler begangen hat und die Ausgaben der Antrag- stellerin nicht priorisiert hat. Sie hat das Geld nicht fürs Heim verwendet, sondern für alles Mögliche“, berich- tet er. Sie habe seit zwei Monaten kein Taschengeld erhalten, berichtet T. Nur noch vier Euro seien ihr ge- blieben. Angesichts der Mietschulden habe die Heimleitung immer wie- der das Gespräch mit der Betreuerin gesucht, sagt Häusler. Schließlich stellte sie im Frühjahr 2024 beim Amtsgericht einen Antrag auf Be- treuerwechsel. „Eine Richterin war hier im Haus, nicht aber die Betreue- rin“, sagt Häusler. T. sagt, sie habe damals dringend um einen Wechsel gebeten. Erst nach der Kündigung des Mietvertrages hat das Amtsge- richt im April gehandelt und Wilfried Mückulle bestellt. Die Stadt Bonn bestätigt Kontakte des Betreuers mit mehreren städti- schen Dienststellen. Konkrete An- gaben könne man aus datenschutz- rechtlichen Gründen nicht machen, sagt Vizestadtsprecher Marc Hoff- mann. Grundsätzlich prüfe in Notfäl- len die Fachstelle für Wohnungsnot- fälle, ob eine Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft überhaupt möglich sei. Er erklärt: „Sollte – zum Beispiel aufgrund eines Pflegebedarfes – diese Unterbrin- gungsform ausscheiden, wird sich die Fachstelle um geeignete Alterna- tiven bemühen.“ Keine Rückmeldungen aus Bonner Altenheimen Betreuer Mückulle hat inzwischen sechs Altenheime in Bonn ange- schrieben, die über den heimfinder. nrw.de freie Plätze gemeldet hatten. Er sagt: „Dabei konnte ich die Um- stände natürlich nicht verschwei- gen.“ Geantwortet hat keines. Im letzten Moment hofft er noch auf eine Verständigung mit dem Lan- nesdorfer Heim und erwägt, die Mietschulden bei der Haftpflicht- versicherung der Erstbetreuerin geltend zu machen. „Ich möchte nicht mehr umziehen. Ich habe seit Tagen nicht geschlafen und meine Depressionen sind zurückgekehrt“, sagt T. „Bis heute haben sich beide Be- treuer nie hier blicken lassen“, sagt Dagmar Häusler, „dabei haben wir sicher 30-mal dazu eingeladen.“ In der kommenden Woche könnte es nun zu einem Gespräch mit den Anwälten beider Parteien kom- men. Eine Bonnerin muss wohl infolge mangelhafter amtlicher Betreuung im November ihr Zimmer im Altenheim räumen. Dessen Leitung hatte seit Jahren gewarnt Heimleiterin Dagmar Häusler (von vorne im Bild) hört sich die Zukunftssorgen von Pia T. an. FOTO: MARTIN WEIN Im Jahr 2024 standen rund 1,3 Millio- nen Menschen unter gesetzlicher Be- treuung, schätzt das Aktionsbündnis „Vergütung rechtlicher Betreuung“. Diese wird vom Betreuungsgericht nur dann angeordnet, wenn die be- troffene Person ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und keine entsprechende Vorsorgevollmacht für Angehörige oder Freunde aus- gestellt hat. Neben ehrenamtlichen Betreuern kümmern sich Berufs- betreuer und Betreuungsvereine um etwa die Hälfte der Betroffenen. Zu einer Betreuung kommt es häufig bei psychischen Erkrankungen oder Demenz sowie nach Unfällen oder Schlaganfällen. Weil die Babyboomer allmählich ins höhere Alter kommen, nimmt die Zahl der Betreuungsfälle tendenziell zu. wmr Die Hälfte übernehmen Berufsbetreuer BETREUUNGSFÄLLE NEHMEN ZU Seniorin droht Umzug in Unterkunft für Obdachlose Die verschlossene Toilettenpapier- rolle auf Lanzarote. FOTO: INHOFFEN Tausende Lichter für die Stadttore BONN. Bonn-Netz montiert imVorfeld von Bonn leuchtet am kommenden Wochenende 3630 LED-Lichter an die Bonner Citytore. Sie werden nur am Sonntag leuchten, dann erst wieder in der Adventszeit, kündigen die Stadt- werke Bonn an. Alle Infos zu Bonn leuchtet gibt es auf der Internetseite zurVeranstaltung des Citymarketings unter bonn-leuchtet.de. dsf Anlage 1 - 2Seite 20 von 61 B O N N22 Samstag/Sonntag, 18./19. Oktober 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIRätsel um Geräusch in Kessenich VON JOHANNA BOCK BONN. Seit einigen Tagen klingt ein merkwürdiger Schwingungston durch die Aloys-Schulte-Straße in Kessenich. „Das klingt wie eine ka- putte Trafostation, aber hier ist kei- ne Station in unmittelbarer Nähe“, sagt Anwohner Christoph Niessen. In einer hohen Frequenz und unter- schiedlich langen Intervallen ertönt der Ton immer wieder tagsüber und nachts. Räumlich ist er allerdings nicht zu verorten. Die Gegend ist dicht bebaut und die Häuser haben häufig mehrere Stockwerke, was die Suche erschwert. Das Geräusch könnte viele Ursa- chen haben, sagt ein Heizungsins- tallateur, der für eine solche Fern- diagnose nicht namentlich genannt werden möchte. „Es muss nur ein kleiner Stein sein, der in einem Schacht an das Rohr kommt und eine Verbindung zum Mauerwerk bringt, was diese Schallbrücke erzeugt“, er- klärt er. Besonders bei älteren Bau- ten, die schlecht gedämmt oder iso- liert sind, käme das vor. Er zieht einen Vergleich zu Spieluhren mit einem Drehwerk: „Wenn man die Uhr in der Luft dreht und sie spielt das Lied ab, ist das total leise. Sobald die Uhr aber auf dem Tisch liegt, merkt man, wie laut das ist.“ Nicht anders verhalte es sich, sobald ein Rohr eineVerbindung zu einer Wand habe, weil der Schall übertragen werde. Die Ursache könnte aber auch in einem zu hoch gesetzten Kaminzug liegen. Oder aber in einer defekten Einstellung an oder in der Heizung, die den rätselhaften Ton erzeugt. Auch aus dem Heizungsraum oder der Heizungspumpe könnte das Geräusch kommen, beispielswei- se durch ein Ventil, das nicht richtig auf- oder zugedreht wurde. Um den Ton in einem ersten Schritt verorten zu können, empfiehlt er eine Schall- messung. Ein Schornsteinfeger, der aus ganz ähnlichen Gründen ebenfalls nicht namentlich erwähnt werden möchte, stellt die Überlegung an, dass auch bewegliche Teile auf dem Dach die Ursache des Geräuschs sein könnten. „Es gibt Aufbauten, die teilweise ge- zinkt sind, sodass der Wind da durch- geht“, überlegt er weiter. Auch ein Defekt in der Klimaanlage könnte die Ursache sein. Die beiden Experten betonen, dass sich eine präzise Ursache erst bei einem Besuch vor Ort herausfinden lasse. Um solchen und ähnlichen Problemen vorzubeugen, empfiehlt der Heizungsinstallateur: „Wartun- gen sind immer wichtig, das sollte jährlich gemacht werden.“ Der Ton aus der Aloys-Schul- te-Straße erinnert an einen ähnli- chen Fall aus Duisdorf, unweit des Weck-Werks. Dort verursachte eine Heizung in einer Doppelhaushälfte über den Abluftaustritt pulsierende Pfeifgeräusche. In der Nachbarschaft waren diese nicht zu überhören, die Mieter im Haus selbst nahmen sie dagegen gar nicht wahr. Das Problem konnte letztendlich nur von einem Mitarbeiter der Heizungsfirma selbst behoben werden. Über ein Nachbarschaftsforum vernetzt, tauschen sich einige An- wohner der Aloys-Schulte-Straße auch online über den fiependen Ton aus. Christoph Niessen hat sich ebenfalls mit anderen Nachbarn zu- sammengeschlossen: Gemeinsam mit dem Ordnungsamt sind sie auf Geräuschsuche gegangen. Dabei könnten sie inzwischen möglicher- weise die Quelle des Tons identifiziert haben: „Die Heizung eines Hauses in der Aloys-Schulte-Straße. Denn ein Heizungsrohr auf dem dortigen Dach stößt parallel zum Pfeifge- räusch Qualm aus und beides endet auch zusammen“, sagt Niessen. Im Nachbarschaftsforum vermutet eine Userin ebenfalls, den Ton verursache ein Defekt in einer Heizungsanlage. Sie schreibt weiter: „Leider kann die Heizung aufgrund von Warmwasser nicht ganz aus bleiben“, sodass das Problem erst mit dem Besuch eines Heizungsinstallateurs beseitigt wer- den könne. Das solle aber im Laufe dieser Woche geschehen. Dann wird das Rätsel – und das Problem – hof- fentlich gelöst sein. Ein Schwingungston klingt seit Tagen durch die Aloys-Schulte-Straße In der Aloys- Schulte-Straße in Kessenisch sorgt ein selt- sames Geräusch für Aufregung. FOTO: WESTHOFF Adenauerallee bietet weiter Zündstoff VON LISA INHOFFEN BONN. Der Konflikt um die geänderte Verkehrsführung auf der Adenaue- rallee dürfte wohl auch den neuen Stadtrat, der sich Mitte November konstituiert, beschäftigen. Darauf lassen Reaktionen aus den Fraktio- nen auf einen kürzlich veröffentli- chen Bericht im General-Anzeiger schließen. Demnach legt laut ent- sprechenden städtischen Akten eine interne Korrespondenz der zustän- digen Ämter offen, dass Tiefbauamt und Straßenverkehrsamt die vom Planungsamt ausgearbeitete Neu- aufteilung der Adenauerallee kriti- siert haben. Entgegen der nach außen ver- tretenen Verwaltungsmeinung, die einspurigeVerkehrsführung für den Autoverkehr sei alternativlos, da ein Radweg nach aktuellen Richtlinien nur mit einer Wegnahme der je- weils äußeren Autospuren möglich sei, hatten die beiden Ämter diese Auffassung infrage gestellt. Sie hiel- ten nach der nun abgeschlossenen Sanierung der Fahrbahndecke eine Markierung wie vorher mit Schutz- streifen am Fahrbahnrand für rechtssicher möglich. Vertreter der bisherigen Oppo- sitionsfraktionen CDU, FDP und Bürger Bund Bonn (BBB) fühlen sich dadurch nochmals in ihrer immer wieder geäußerten Kritik an dieser von der Ratsmehrheit aus Grünen, SPD, Volt und Linken durchgesetz- ten Maßnahme bestätigt. Eine Maß- nahme, die zunächst für ein Jahr als Versuchslauf angelegt ist. CDU: „Viel Aufräumarbeit zu leisten“ „Das ist genau das, was wir ver- mutet haben, die jetzt umgesetzte Maßnahme konnte einfach nicht der Weisheit letzter Schuss sein“, sagt der designierteVorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Rainer Haid. Da müsse jetzt offensichtlich viel Auf- räumarbeit geleistet werden. „Das werden wir aber ganz unaufgeregt angehen“, so Haid. Nach wie vor sei die CDU für vier Autospuren auf der Adenauerallee. Seine Fraktion erwarte, dass die Verwaltung nun wirklich alle Fakten offen auf den Tisch lege und sie bewerte. Dann werde man weitersehen. Regelrecht sauer reagiert FDP- Ratsherr Achim Schröder auf die Informationspolitik der Stadt. „Die FDP ist sehr verärgert, dass offen- sichtlich doch eine andere Planung der Adenauerallee möglich gewesen wäre“, so Schröder. Seine Fraktion habe stets gefordert, die gesamte Straßenbreite in die Planung einzu- beziehen. Mit Blick auf die größten- teils überdurchschnittlich breiten Gehwege wäre aus Sicht der FDP dort auch genug Platz für eine Rad- spur und eine zweite Autospur ge- wesen, so Schröder. BBB-Ratsherr Marcel Schmitt er- innert daran, dass seine Fraktion schon früh darauf hingewiesen habe, dass technische Regelwer- ke im Straßenbau keine rechtliche Bindungskraft besäßen. Das Bun- desverwaltungsgericht habe klar- gestellt, dass die von Stadtbaurat Helmut Wiesner aufgeführten Re- gelwerke eben keine Rechtsquellen darstellen. Schmitt: „Für Gerichte sind sie nicht verbindlich – und auch für Kommunen nicht bindend.“ Der Rückbau der Adenauerallee sei ein von Oberbürgermeisterin Katja Dör- ner (Grüne) und der Ratsmehrheit politisches Ziel gewesen, das mit „unredlichen Argumenten“ baulich umgesetzt worden sei. Die Grünen hingegen sehen kei- nen Grund zur Aufregung. Die Kritik des Tiefbau- und Straßenverkehrs- amtes belegten aus ihrer Sicht nicht, dass eine nach anerkannten Regel- werken und Richtlinien bis hin zu einer rechtssicheren, nicht beklag- baren Alternativplanung für die Adenauerallee möglich sei. „Wider- sprechen möchte ich, dass grund- sätzlich keine Alternativplanungen geprüft und dem Stadtrat vorent- halten wurden. Der Vorschlag, den Radverkehr auf dem Bürgersteig zu führen, wurde intensiv diskutiert“, so Fraktionsvorsitzende Friederike Dietsch. Die Verwaltung habe je- doch bereits 2023 darauf hingewie- sen, dass eine Neuaufteilung von Fassade zu Fassade eine Vervielfa- chung der Kosten bedeuten würde, wie auch eine deutliche Verlänge- rung der Bauzeit. Nicht überrascht gibt sich SPD- Fraktionsvorsitzender Max Biniek. „Das ist für uns keine wirkliche Neuigkeit, weil wir wissen, dass es immer zu unterschiedlichen Mei- nungen innerhalb der Verwaltung kommen kann.“ In dem besonders strittigen Fall der Adenauerallee wäre es indes besser gewesen, die- se Meinungen wären transparenter im Rat kommuniziert worden. Jetzt laufe erst einmal der von der Be- zirksregierung Köln angeordnete Verkehrsversuch. „Sollten wir neue Vorlagen zum Thema bekommen, werden wir uns natürlich damit befassen.“ Gelassen reagiert auch Linksfrak- tionschef Michael Faber. Es sei für ihn nicht zu erkennen, wie eine an- dere Lösung für die Adenauerallee aussehen könnte, die regelkonform sei, funktioniere und Sicherheit für Fuß- und Radverkehr biete, so Faber. Für sinnvoll halte er aber eine Dis- kussion im Verkehrsausschuss über die Einwände der beiden Ämter, um aufzuklären und, wenn sich die Ein- wände widerlegen ließen,„um Legen- denbildung vorzubeugen“. Karin Langer von der Volt-Partei meint: „Natürlich hätte man alles irgendwie auch anders machen können, nur sinnvoll wäre das nicht gewesen.“ Zudem habe sich bisher herausgestellt, dass der Pkw-Ver- kehr über eine Spur pro Richtung gut fließen könne. „Stau gab es dort auch früher immer mal wieder, sei es wegen Baustellen oder der Engstelle am Koblenzer Tor.“ Stadtverwaltung war intern uneins über neue Verkehrsführung: Wie die Ratsfraktionen jetzt darauf reagieren Auch nach der Kommunalwahl geht die Debatte im Rathaus um die Adenauerallee weiter. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF Stadt will Fußverkehr fördern BONN. Vom 1. bis 21. November heißt es in Bonn wieder: Schritte zählen für die Gesundheit und das Klima. Die Stadt beteiligt sich erneut an der Aktion „Stadt Land zu Fuß“, bei der Bürger deutschlandweit Kilometer sammeln, die sie zu Fuß zurückle- gen. Ziel ist es laut Stadtverwaltung, Menschen zu motivieren, sich mehr zu bewegen und gleichzeitig einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mo- bilität zu leisten. Deshalb ruft die Stadt alle Bonner dazu auf, sich mit der Teilnahme an der Aktion aktiv zu beteiligen – sei es auf dem Weg zur Schule oder Arbeit, beim Spa- ziergang,Wandern oder Joggen. Die zurückgelegten Kilometer können auf der Website zur Aktion unter stadtlandzufuss.de erfasst werden. „Bereits bei der Premiere im Jahr 2024 wurden in Bonn über 16.000 Kilometer gesammelt – ein starkes Zeichen für gemeinschaftliches Engagement“, so die Verwaltung weiter.Viele Teams seien von Privat- personen, Stiftungen, Arbeitgebern und Initiativen organisiert worden. „Die teilnehmenden Schulklassen zeigten eindrucksvoll, wie wichtig es ist, eigenständige Mobilität schon früh zu fördern und zu üben.“ Weitere Informationen finden Sie auch auf der städtischenWebsite zur Aktion unter bonn.de/themen-ent- decken/verkehr-mobilitaet/stadt- land-zu-fuss.php. dsf Erneute Teilnahme an bundesweiter Aktion Komödie zu Bonner Straßennamen BONN. Larissa Laë und Rainer Sel- mann präsentieren am Freitag, 24. Oktober, 20 Uhr, im Atelier Laë, Heisterbacherhofstraße 1, ihre Ko- mödie „Mit Pittenkötter & Kersting: Den Bonner Straßennamen auf der Spur“. Der Eintritt kostet 20 Euro, Anmeldung: RSelmann@kultnews. de oder 02 28/69 76 82. dsf AUGEN STRAHLEN BONN LEUCHTETFoodfestival* in der Bonner Innenstadt & strahlende Aktionen 24.10. bis 26.10.2025 VERKAUFSOFFENER SONNTAG 26.10. von 13 bis 18 Uhr Schauen Sie gerne auf unserer Webseite vorbei. Weitere Highlights und detailliertere Infos finden Sie unter: www.bonn-city.de Anlage 1 - 3Seite 21 von 61 B O N N16 Donnerstag, 23. Oktober 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIBÜHNE BONN Abdul Kader Chahin: „Achte jetzt“; Comedy, Haus der Springmaus, Frongasse 8, 20 Uhr Andy Strauß: „Hinhalten“, RheinBühne, Ox- fordstr. 20, 20 Uhr Ansichten einer lyrikaffinen Punxine - Zoras Bonn: Theaterensemble volx präsentiert das Gedicht von Enne Malzburg, Kult 41, Hochsta- denring 41, 20 Uhr Das kunstseidene Mädchen: Chanson-Mu- sical nach Irmgard Keun; mit Neele Pettig, Klei- nes Theater, Bad Godesberg, Koblenzer Str. 78, 19.30 Uhr Eine Diva kommt selten allein: Jux-Revue mit Hits und Witz, Malentes Theater Palast, Beuel, Holzlarer Weg 42, 19 Uhr Falk: „Unverschämt“; Musikkabarett, Pantheon, Beuel, Siegburger Str. 42, 20 Uhr Kardinalfehler: Komödie von Alistair Beaton und Dietmar Jacobs (Premiere), Contra-Kreis- Theater, Am Hof 3 - 5, 19.30 Uhr Komödie der Einsamkeit: Eine Stückentwick- lung von Jan Neumann & Ensemble, Werkstatt- bühne, Rheingasse 1, 20 Uhr YOUniverse: Social-Media-Phänomene treffen auf spektakuläre Artistik, GOP Varieté-Theater, Karl-Carstens-Str. 1, 19 Uhr REGION Ill-Young Kim - Fällt aus!: „Kim kommt!“; Stand-Up-Comedy, Drehwerk 17|19, Wachtberg, Töpferstr. 17 - 19, 20 Uhr KÖLN Wilfried Schmickler: „Herr Schmickler bitte...“; Kabarett, Eltzhof, Burgallee 1, 20 Uhr KONZERTE BONN Bonner Barock - Hofkapelle vor Ort 1: Vokal- quartett des WDR, Beethoven Orchester Bonn & Richard Garr (Dirigent); Werke von Joahn Ries u.a., La Redoute, Bad Godesberg, Kurfürstenal- lee 1, 19.30 Uhr Wille And The Bandits: Blues, Rock, Psychede- lic & Folk, Harmonie, Frongasse 28 - 30, 20 Uhr KÖLN Fortuna Ehrenfeld: Philharmonie, Bischofsgar- tenstr. 1, 20 Uhr EXTRAS BONN ArtDialog - 117. Kulturtisch: Thema des Abends: „Was sagen uns heute Francisco de Goy und andere Meister der spanischen Kunst“; mit dem Romanisten Prof. Dr. Helmut Jacobs, Res- taurant Haus am Rhein, Beuel, Elsa-Brändström- Str. 74, 19 Uhr Facettenreiche Insekten: Vielfalt, Gefähr- dung, Schutz; Fotoausstellung im Hörsaal, Ver- nissage, Museum Alexander Koenig, Adenaue- rallee 160, 19 Uhr Klimakrise und Gesundheit: Vortrag von Dr. Winfried Zacher; Friedrich-Spee-Akademie und Internationales Bonn, Haus der Stiftung Pfen- nigsdorf, Poppelsdorfer Allee 108, 18 Uhr Stefan Weidner: „Yoga oder Die sanfte Erobe- rung des Westens durch den Osten“, Buchhand- lung Böttger, Maximilianstr. 44, 20 Uhr Mehr Termine: ga.de/terminkalender VERANSTALTUNGEN 14-Jährigen mit dem Rad angefahren BONN. Nach einem Verkehrs- unfall am vergangenen Sams- tag, 18. Oktober, in der Bonner Innenstadt ermittelt das Ver- kehrskommissariat 1 der Bonner Polizei wegen des Verdachts der Unfallflucht und bittet um Hin- weise zu einem bislang unbe- kannten Radfahrer. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen war ein 14-Jäh- riger zur Unfallzeit gegen 14 Uhr zu Fuß auf der Maximilianstraße in Richtung Kaiserplatz unter- wegs. Dort wurde er von einem Radfahrer angefahren. Dabei stürzte der Junge und verletzte sich. Der Radfahrer erkundigte sich nach dem Wohlergehen des Jungen, soll dann aber, nachdem der 14-Jährige auf Hilfe verzich- tet hatte, in Richtung Innenstadt weitergefahren sein. Der gesuchte Fahrradfahrer ist nach bislang der Polizei vorlie- genden Aussagen 30 bis 40 Jahre alt, etwa 1,70 bis 1,80 Meter groß und blond. Der Mann hat einen hellen Bart, trug einen schwar- zen Helm und einen schwarzen Trainingsanzug. Zeugen, die Angaben zu dem Gesuchten machen können, werden gebeten, sich unter 02 28/1 50 oder vk1.bonn@poli- zei.nrw.de an die zuständigen Ermittler zu wenden. dsf Polizei ermittelt wegen Verdachts auf Unfallflucht Mit Pkw gegen Laternenmast geprallt GRONAU. Am späten Dienstagabend hat ein 18-jähriger Fahranfänger auf der B9 in Bonn-Gronau die Kontrol- le über sein Auto verloren und ist gegen einen Laternenmast geprallt. Nach Angaben der Polizei war der 18-Jährige gegen 22.10 Uhr auf der B9 von Bonn-Gronau aus in Richtung Reuterbrücke/Reuter- straße unterwegs, als er aus noch unbekannter Ursache in Höhe des Hauses der Geschichte die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Infolge- dessen prallte der Wagen mit der Beifahrerseite gegen einen Later- nenmast. Das Fahrzeug wurde über die Verkehrsinsel geschleudert und kam quer auf den beiden Fahrspu- ren der Gegenfahrbahn zum Stehen. Ein 17-jähriger Mitfahrer, der hinten rechts auf der Rückbank saß, wurde bei dem Unfall verletzt. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Der Fahrer und sein 19-jähriger Beifahrer blieben unverletzt. Während der Unfallaufnahme der Polizei wurde der Verkehr in Rich- tung Innenstadt und in Richtung Reuterbrücke/Reuterstraße einspu- rig an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Die Linksabbiegerspuren von der Reuterbrücke/Reuterstraße in Rich- tung Welckerstraße blieben für die Unfallaufnahme und Bergungsmaß- nahmen gesperrt. Die Polizei stellte das Fahrzeug für weitere Ermittlun- gen sicher. ga 18-Jähriger verliert Kontrolle auf B9 Am Dienstagabend ereignete sich ein Unfall auf der B9, bei dem ein 17-Jähri- ger verletzt wurde. FOTO: FELSMANN Schlafsäcke und Isomatten gesucht BONN. Wegen der sinkenden Tempe- raturen bittet die Stadt Bonn, verstärkt auf Obdachlose zu achten. Wer hilfe- bedürftige Personen im Freien be- merkt, kann die Polizei oder den Ord- nungsdienst unter 02 28/77 33 33 informieren (montags bis freitags, 7 bis 1 Uhr, samstags, sonntags und feiertags 10 bis 1 Uhr). Der Ordnungs- dienst und dieWache Gabi kontrollie- ren verstärkt und bieten Betroffenen Hilfe an. Unterstützung leisten auch Streetworker von Caritas und dem Verein für Gefährdetenhilfe (VfG). Der VfG betreibt die Notunterkunft Haus Sebastian, Sebastianstraße 131 (Zuweisung über das Amt für Sozia- les und Wohnen, Moltkestraße 2-14, montags bis freitags, 8 bis 13 Uhr). Männer können zudem im Prälat- Schleich-Haus des Caritasverbandes, Thomasstraße 36, vorsprechen. Ge- sucht werden derzeit dringend Spen- den von Isomatten und Schlafsäcken. Abgabe beimVfG, Am Dickobskreuz 6 oder Quantiusstraße 2, sowie an der Pforte des Prälat-Schleich-Hauses der Caritas, Thomasstraße 36. dsf Repair-Café an der Müllverwertung BONN. Das Repair-Café MVA Bonn öffnet am Samstag, 25. Oktober wieder. Das teilen die Veranstalter mit. Zu finden ist das Repair-Ca- fé an der Müllverwertungsanlage in der Immenburgstraße 22, Tor vier. Geöffnet ist von 11 bis 15 Uhr. „Hier wird fast alles – vom Fahrrad, Holzmöbel, Kleidungsstück bis zu mechanischen, elektrischen und elektronischen Geräten sowie Com- putern repariert“, teilen die Organi- satoren mit. Zutaten fürs Büfett sind gern gesehen. dsf Im Kampf gegen Aids VON JOHANNA LÜBKE BONN. Die Bedeutung des Bon- ner UNAids-Standorts wird zum neuen Jahr 2026 zunehmen: Das Hauptquartier in Genf wird bis auf ein dort weiterhin angesiedeltes Sekretariat verschlankt und eini- ge Mitarbeitende wechseln nach Bonn. Ab Januar 2026 werden statt rund 45 Mitarbeitern 59 Personen am Platz der Vereinten Nationen für UNAids tätig sein. Seit Mitte 2022 ist das Büro des Programms der Vereinten Natio- nen für die globale Bekämpfung von HIV/AIDS auf dem Bonner UN-Campus angesiedelt. Es be- herbergt bisher die unterstützen- den Managementfunktionen von UNAids, darunter Personalverwal- tung, Informations- und Kommu- nikationstechnologie, Finanzen und ein unabhängiges Evaluie- rungsbüro. Zukünftig soll die glo- bale Strategie von UNAids noch stärker aus der Bundesstadt heraus bestimmt werden. „Bonn soll als Hub für globale Aidsbekämpfung gestärkt werden“, fasst es Georg Kippels, Parlamentarischer Staats- sekretär im Bundesministerium für Gesundheit, zusammen. Kip- pels war bei einer Podiumsdiskus- sion am UNAids-Standort in Bonn am Mittwoch vor Ort, ebenso wie Christine Stegling, die bisher in Genf ansässige Stellvertretende Exekutivdirektorin von UNAids, der Bonner Bundestagsabgeord- nete Hendrik Streeck (CDU), Anne von Fallois, Vorstandsvorsitzende der Deutschen AIDS-Stiftung, Paul Zubeil, der im Bundesgesundheits- ministerium für das Thema „inter- nationale und europäische Ge- sundheitspolitik“ zuständig ist und Peter Wiessner vom Aktionsbünd- nis gegen AIDS mit Sitz in Berlin. Auch bisher nimmt Bonn eine zentrale Rolle bei der Koordinie- rung der internationalen und bun- desweiten Aids-Bekämpfung ein: Neben UNAids sitzt auch die Deut- sche Aids-Stiftung in Bonn; das Universitätsklinikum Bonn (UKB) bietet zudem eine spezialisierte Behandlung und Betreuung für HIV-Patienten an. Hendrik Streeck, Bonner Bundestagsabgeordnete und Beauftragter der Bundesregie- rung für Sucht- und Drogenfragen, ist Experte für HIV-Forschung und Direktor des Institutes für Virologie am UKB. Hintergrund der Verlagerung des UNAids-Standorts sind schrump- fende Ressourcen der UN: 2025 hat die USA unter Präsident Donald Trump ihre Auslandshilfen und Beiträge zu UN-Organisationen insgesamt drastisch gekürzt, die Gelder für UNAids hat die US-Re- gierung eingestellt. Das traf das Programm hart: Die USA hatten einen Großteil der Finanzierung beigetragen, „70 Prozent aller Aids-Mittel kamen von den USA“, sagt Christine Stegling. Infolge der Kürzungen reduziert UNAids sein Personal auf etwa die Hälfte und seine Länderpräsenz von 75 auf 36 Länder. Der Umzug der Mitarbeiter nach Bonn wurde im Rahmen des Ber- lin/Bonn-Gesetzes finanziell von der Bundesregierung unterstützt, wie bereits auch schon 2022. Die Entscheidung für Bonn als „kos- tengünstigerer Standort“ als Genf sei auch gefallen, weil es über eine gute Erreichbarkeit und Sicher- heitslage verfüge, so Staatssekretär Kippels. Auch die breit aufgestellte Forschungslandschaft in Nord- rhein-Westfalen mit den Universi- täts- und Klinikstandorten Bonn, Köln, Düsseldorf und Aachen habe für den Standort gesprochen. In Bonn sind weitere 26 UN-Organi- sationen mit insgesamt 1600 Mit- arbeitenden angesiedelt. Die Teilnehmenden der Podi- umsdiskussion hoben allesamt die großen Herausforderungen hervor, vor denen UNAids und die globa- le HIV- und Aidsbekämpfung auf- grund der finanziellen Einschnitte stehen. Doch auch das weltpoli- tische Klima erschwere die Arbeit in zahlreichen Ländern, wie Ugan- da, Botswana oder Russland – hier sind HIV-positive Menschen, dar- unter auch verstärkt junge Frauen, homosexuelle Männer und trans Menschen, großer Stigmatisierung und teilweise Verfolgung ausge- setzt. Laut Katja Meyer aus dem Vorstand der Aids-Initiative Bonn, die ebenfalls vor Ort war, spüren auch ihre Mitarbeitenden, dass das „Klima auch in Deutschland rauer werde“, die globalen Krisen der Aids-Hilfe und der offenen Ge- sellschaft auch „lokale Krisen“ sei- en. Sie verwies dabei beispielhaft auf den diesjährigen Christopher Street Day in Bonn, als Rechtsext- reme gegen die Pride Parade mobi- lisiert hatten. Ab 2026 wird Bonn zum zentralen Standort der UN-Organisation zur Eindämmung der Krankheit VON CHRISTINE LUDEWIG BONN. Pünktlich zum Licht- und Ge- nussfestival „Bonn leuchtet“ am Wo- chenende packen die Mitarbeiter von BonnNetz aktuell die Weihnachtsbe- leuchtung aus – in der Innenstadt bringen sie gerade an diversen Stel- len Lichterketten in luftiger Höhe an, zum Beispiel in der Friedrichstraße. Bevor die 7500 LED-Lämpchen die Bonner Innenstadt, Ortsteil-Weih- nachtsbäume und die Godesburg in der Vorweihnachtszeit zum Leuch- ten bringen, musste das Team sie prüfen und bei Bedarf austauschen, wie die Stadtwerke Bonn (SWB) mit- teilen. Diese Aufgabe übernehmen seit 2009 SWB-Azubis unter der An- leitung von Volker Jansen, langjähri- ger Meister im Sachgebiet Straßen- beleuchtung Netz-/Anlagenservice. Die Vorbereitungen starten laut Jansen direkt, wenn die Lichter am ersten Werktag nach dem 6. Januar abgehängt wurden: „Danach er- folgt direkt eine Bestandsaufnahme, sprich was muss repariert oder er- neuert werden. Die dafür nötigen Materialien bestellen wir immer im August, um im September gemein- sam mit den Azubis mit den Prüf-, Reparatur- und Wartungsarbeiten zu starten.“ Die Azubis können den Stadtwer- ken zufolge so ihre handwerklichen Fähigkeiten austesten und die Ak- tion unterstützen, die mit rund 3630 Lampen an den City-Toren und etwa 3860 Lampen an Lichterketten sehr aufwendig ist. Die Auszubildenden sind laut den Stadtwerken überwie- gend Elektroniker, kommen aber auch aus anderen Bereichen. Die Lichterketten hängt BonnNetz nun in den nächsten Wochen auf, nicht nur in der Innenstadt, sondern auch an der Godesburg und in den Ortsteilen. Bis zum Ersten Advent sollen die Arbeiten laut den Stadt- werken abgeschlossen sein. Bevor damit die Vorweihnachts- zeit richtig losgeht, findet am Wo- chenende vom 24. bis 26. Oktober in der Bonner Innenstadt „Bonn leuchtet“ statt. Dann werden wieder Plätze und Sehenswürdigkeiten wie das Alte Rathaus oder das Bonner Münster mit Lichtinstallationen in Szene gesetzt. Auch viele Schaufens- ter der ansässigen Geschäfte sind illuminiert und herbstlich dekoriert. Außerdem gibt es Musikprogramm und einen Genussmarkt mit ver- schiedenen Ständen. Das Schauspiel „Bonn leuchtet“ dauert an allen drei Abenden ab Einbruch der Dunkel- heit bis 22 Uhr. Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt Kurz vor „Bonn leuchtet“: Bonn-Netz dekoriert die Innenstadt schon jetzt für die Adventszeit Christine Stegling, Stellvertretende Exekutivdirektorin von UNAIDS, wird ab Januar am Bonner Standort der UN-Organisation arbeiten. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF UNAids hat sich dem Ende der weltweiten HIV/AIDS-Pandemie bis 2030 verschrieben. Dabei konzentriert es sich auf epide- miologische Datenerhebungen, politische Interessenvertretung, Netzwerkaufbau, Stärkung der Zivilgesellschaft, Mobilisierung von Ressourcen und technische Unterstützung in den Mitglieds- staaten. Sowohl die medizinische Versor- gung als auch der soziale Schutz von Erkrankten steht hierbei im Fokus. lüj Infos zum Programm UNAIDS Ein Mitarbei- ter der SWB sichert die Kabel der Be- leuchtung mit Kabelbindern. FOTO: WESTHOFF Anlage 1 - 4Seite 22 von 61 B O N N18 Freitag, 24. Oktober 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RVIBonns Innenstadt leuchtet Das Bonn-Fest hat es gezeigt: Die Bonner lieben es, in ihrer Innenstadt zu flanieren. Mit „BonnLeuchtet“ bekommen sie vom 24. bis 26. Oktober erneut die Gelegenheit dazu. Der Verein City-Marketing Bonn lädt ein, die Bonner City in einem besonderen Glanz zu erleben – bis jeweils 22 Uhr er- strahlt die gesamte Innenstadt in faszinierendem Licht. Das Lichterfest hat längst Tradition und ist zu einem festen Bestandteil des Bonner Herbstes geworden. Jahr für Jahr verwandelt sich die City in ein funkelndes Meer aus Far- ben und Projektionen, das die architektonischen Meisterwer- ke und historischen Gebäude in neuem Licht erscheinen lässt. Auch in diesem Jahr be- teiligen sich die Mitglieder wie- der mit viel Liebe zum Detail und gestalten ihre Schaufens- ter stimmungsvoll illuminiert und herbstlich dekoriert. Doch„BonnLeuchtet“ bietet weit mehr als ein visuelles Er- lebnis: Der Duft frisch zuberei- teter internationaler Speisen zieht durch die Straßen und lädt zu einer kulinarischen Entdeckungsreise rund um den Globus ein. Ob herzhafte Spezialitäten, exotische Köst- lichkeiten oder süße Verfüh- rungen – der große Foodmarkt verspricht Gaumenfreuden für jeden Geschmack. An drei Tagen – Freitag, Samstag und Sonntag – ver- wandelt sich die Bonner Innen- stadt in ein Festival des inter- nationalen Genusses. Rund 40 Foodtrucks und Stände, verteilt über die gesamte City, laden zum Schlemmen und Verweilen bis in die Abend- stunden ein. Von traditionel- len schwäbischen und tiroleri- schen Gerichten über Suppen, Currywurst und Glühwein bis hin zu edlenWeinen und inter- nationalen Snacks – dieVielfalt der Esskulturen spiegelt sich in jedem Bissen wider. Mit Einbruch der Dunkelheit wird die Bonner Innenstadt an allen drei Tagen bis 22 Uhr in märchenhaftes Licht getaucht. LED-Strahler setzen gezielte Akzente und verwandeln Ge- bäude, Plätze und Skulpturen in leuchtende Kunstwerke. Dabei legt der Veranstalter laut eigener Aussage größten Wert auf Nachhaltigkeit – es kommen ausschließlich LED- Leuchten und Ökostrom zum Einsatz. Unter anderem ist die Na- men-Jesu-Kirche in diesem Jahr wieder Teil von „Bonn- Leuchtet“. Das eindrucksvol- le Kirchengebäude erstrahlt von innen in einer atmo- sphärischen Lichtinstallation, begleitet von sphärischen Klangwelten des Komponis- ten Christopher van Deylen. Die Licht- und Klanginszenie- rung in der Namen-Jesu-K
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de