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260644 · Beschlussvorlage

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet"

Nummer
260644
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Vivatsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bottlerplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Acherstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Brüdergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedrichstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Fürstenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Gangolfstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • In der Sürst Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Marktplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Martinsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Mülheimer Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Sternstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wenzelgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Neutor Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bischofsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kasernenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kesselgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Mauspfad Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Maximilianstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Sterntorbrücke Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stockenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Thomas-Mann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wesselstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Franziskanerstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bertha-von-Suttner-Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Budapester Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Im Tannenbusch Straße· Dransdorf, Bonn
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Mondorfer Fähre Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Aloys-Schulte-Straße Straße· Südstadt, Bonn
  • Heisterbacherhofstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Frongasse Straße· Endenich, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Holzlarer Weg Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Rheingasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Karl-Carstens-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Elsa-Brändström-Straße Straße· Ramersdorf, Beuel
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Welckerstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Sebastianstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Dickobskreuz Straße· Weststadt, Bonn
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Platz der Vereinten Nationen Straße· Gronau, Bonn
  • Heussallee Straße· Gronau, Bonn
  • Niebuhrstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Prinz-Albert-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiser-Friedrich-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Ellerstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Heinrich-Böll-Ring Straße· Weststadt, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn
  • Baunscheidtstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Bonngasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Gerhard-von-Are-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Freiheit Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Cassiusgraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Florentiusgraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Giergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Marktbrücke Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Münsterstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Noeggerathstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Windeckstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Postraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Landgrabenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Servatiusstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Hohe Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Godesberger Allee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Richard-Wagner-Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Boeselagerhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Nonnstraße Straße· Castell, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stiftsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Robert-Kirchhoff-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Turmstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260644
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
Anlass der Veranstaltung "Bonn Leuchtet"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ wird in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Mit E-Mail vom 22. Februar 2026 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer
Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V., dieser als
Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) Satz 2
Nr. 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW)
eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin:
Sonntag, 08. November 2026, von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Begründung des
Antrags umfasst im Wesentlichen die folgenden Ausführungen:
Anlassveranstaltung sei das in der Bonner Innenstadt seit 2007 jährlich
stattfindende „Bonn Leuchtet“-Fest, das von Freitag, 06.11.2026, bis Sonntag,
08.11.2026, in der Bonner Innenstadt stattfinde.
Das etablierte publikumsstarke Fest belege die gesamte Fußgängerzone der
Bonner Innenstadt als Veranstaltungsgelände. Internationales Streetfood werde
auf allen Straßen und Plätzen angeboten mit Speisen aus aller Herren Länder.
Die Besucher könnten von Platz zu Platz, von Straße zu Straße flanieren und
alle internationalen Speisen probieren und genießen. Es sei ein für die
Besucher kostenloses Event.Seite 1 von 61
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Des Weiteren würden bekannte Bonner Sehenswürdigkeiten durch aufwendige
Illuminationen, lichtkünstlerische Projektionen und 3D-Mapping in Szene
gesetzt. Beleuchtet würden u.a. Bauwerke, Straßen und Plätze, so z.B. das
Alte Rathaus, die Universität, das Bonner Münster, die Alte Post, das
Stockentor, die Vivatsgasse und der Bottlerplatz, diverse Bauten auf dem
Friedensplatz, Beethovenstatue, Obelisk und vieles mehr.
Daneben biete „Bonn Leuchtet“ eine große Bandbreite an weiteren Attraktionen
und Highlights sowie ein attraktives Rahmenprogramm (Ausstellungen,
Infostände, Gastronomie und Mitmachaktionen) auf allen Plätzen der Bonner
Innenstadt.
„Bonn Leuchtet“ sorge für eine Belebung und Aufwertung der Bonner
Innenstadt und verändere die Wahrnehmbarkeit des städtischen Raumes. In
der oftmals verwirrenden Überfülle der modernen Stadt zwischen Masten,
Wegweisern, Stromkästen, Reklamen und Verkehrsanlagen etc. vollziehe
„Bonn Leuchtet“ eine andersartige Interpretation der Bonner Innenstadt als
Wahrnehmungs- und Erlebnisraum und schärfe als ein temporärer Eingriff in
die Stadtgestaltung den Blick der Menschen für ihre Innenstadt.
„Bonn Leuchtet“ habe sich seit der ersten Durchführung im Jahr 2007 zu einer
beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit stets steigenden
Besucherzahlen entwickelt. Im Jahr 2024 seien es rund 250.000 Personen
gewesen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung „Bonn Leuchtet“
besucht hätten. Es handele sich um ein traditionelles Stadtfest mit „volksfest-
ähnlichem“ Charakter. Durch die Veranstaltung würden neben Besuchern aus
Bonn auch viele Besucher aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus dem weiteren
Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und dem Raum Aachen, in die
Bonner Innenstadt gezogen.
Die Marktfläche der Veranstaltung umfasse alle Straßen und Plätze, auf denen
sich die Aktionsflächen für diverse Programmpunkte, Technik (für Illumination),
Aussteller- und Gastronomiestände durch den begleitenden Foodmarkt
befänden bzw. wo einzelne Walking-Acts stattfänden.
Es folgen detaillierte Angaben zum räumlichen Geltungsbereich, zu der
Veranstaltungsfläche, zu den Verkaufsflächen, zu den erwarteten
Besucherzahlen und weitere Ausführungen (siehe Anlage 2).
Dem Antrag beigefügt sind verschiedene Anlagen, u.a. mehrere Lagepläne, die
sowohl die Ausstellungsfläche als auch den vorgesehenen Bereich der
Sonntagsöffnung darstellen, und ein Programm des Festes aus 2025, welches
sich in diesem Jahr in der Art und im Umfang auch so darstellen werde (siehe
Anlage 3).Seite 2 von 61
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ mit ihren vielfältigen und hochwertigen
Attraktionen verzeichnet seit seiner ersten Durchführung im Jahr 2007 stets
steigende Besucherzahlen und lockte nach Schätzung des Veranstalters im
Jahr 2024 (01.-03.11.24) rund 250.000 Besucher in die Bonner Innenstadt. Für
die diesjährige Veranstaltung geht city-marketing bonn e. V. in einer bewusst
vorsichtigen Schätzung von (lediglich) 150.000 – 200.000 Besucher aus, da die
Besuchsfrequenz für diese Art von Festen auch wetterabhängig sei und
Besucherzahlen bei „Lichtfesten“ im Allgemeinen zum Teil stark schwankten
sowie aufgrund der „allgemein latent angespannten Sicherheitslage“ viele
Menschen große Menschenansammlungen im öffentlichen Raum mieden.
Nach der erneuten Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) im
März 2018 können die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4
LÖG NRW durch Ordnungsbehördliche Verordnung an jährlich acht, nicht
unmittelbar aufeinanderfolgenden, Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von
Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr im öffentlichen
Interesse zulassen, wobei die Höchstzahl von 16 Sonn- und Feiertagen je
Gemeinde nicht überschritten werden darf.
Eine Anhörung der zu beteiligenden Institutionen (Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer), mit Ausnahme der Gewerkschaften, erscheint aus Sicht
der Verwaltung sachlich eigentlich als entbehrlich, da in der im Mai 2025
zwischen den genannten Beteiligten getroffenen sogenannten
Konsensvereinbarung sowohl die absolute Anzahl als auch die Anlässe der
verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken, auch der zu „Bonn
Leuchtet“, bis Ende 2027 festgeschrieben wurden (siehe Anlage 4).
Somit ist das Einverständnis der betroffenen Institutionen zur Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage zu den dort genannten Anlässen bis zum Ende der
Laufzeit der Konsensvereinbarung schriftlich dokumentiert.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die formelle
Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurden allerdings
sicherheitshalber sämtliche zu beteiligenden Institutionen mit E-Mail vom 06.
März 2026 erneut um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer OBV
aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ gebeten.
Die Geschäftsstelle des Einzelhandelsverbandes Bonn-Rhein-Sieg-
Euskirchen e.V. teilte noch am selben Tage mit, dass man als
Interessenvertretung des Einzelhandels in der Region alle Maßnahmen
befürworte, die zur Stärkung eines vielfältigen stationärenSeite 3 von 61
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einzelhandelsangebots beitrügen und ortsnahe Einkaufsmöglichkeiten
sicherstellten. Er begrüße die vorgesehene Sonntagsöffnung ausdrücklich.
Das Büro des Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises schrieb
am 10. März 2026, dass sie mit dem verkaufsoffenen Sonntag einverstanden
seien, da in der Bonner Vereinbarung für diese Veranstaltung ein
verkaufsoffener Sonntag angegeben sei.
Die an der Konsensvereinbarung nicht beteiligte Gewerkschaft ver.di Bezirk
Köln-Bonn-Leverkusen äußerte sich mit Schreiben vom 12. März 2026
dahingehend, dass man als Gewerkschaft Sonntagsöffnungen grundsätzlich
ablehne. Allerdings sei der Anlassbezug nachvollziehbar und mit den
notwendigen Unterlagen belegt. Nach Sichtung aller Unterlagen käme der
Antragsteller den Anforderungen des Gesetzgebers nach.
Abschließend wird gebeten, den teilnehmenden Einzelhändlern mitzuteilen,
dass Sonntagsarbeit von den Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen
dürfe.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB Region Köln-Bonn) teilte am 12.
März 2026 per E-Mail mit, dass sich der DGB der Stellungnahme von ver.di
anschließe.
Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg schrieb am selben
Tag, dass keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnung bestünden,
soweit die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW eingehalten
würden. Die im Antrag gemachten Angaben zu Umfang und Art der
Veranstaltung seien nachvollziehbar und es werde deutlich, dass die
Veranstaltung im Vordergrund stehe.
Der Stadtdechant erklärte am 12. März 2026 sein Einverständnis zur
Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags, wies sodann noch auf die
Gottesdienstzeiten am Vorabend und am Veranstaltungstag selbst hin.
Die Handwerkskammer zu Köln antwortete innerhalb der angemessenen Frist
nicht auf das Anhörungsschreiben.
Alle Stellungnahmen liegen als Anlage 5 dieser Beschlussvorlage bei.Seite 4 von 61
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mit der Novellierung des am 30.03.2018 in Kraft getretenen neuen
Ladenöffnungsgesetzes bezweckte der Gesetzgeber zum einen die Ausweitung
der Möglichkeiten (Sachgründe), verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, und
zum anderen eine Verbesserung der Rechtssicherheit.
So ist nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW das Vorliegen eines öffentlichen Interesses
Voraussetzung für die Freigabe, wobei in den Ziffern 1-5 einige Beispiele dazu
genannt werden.
Nach Ziffer 1 dieser Bestimmung liegt ein öffentliches Interesse insbesondere
vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten,
Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Satz 3 besagt, dass das
Vorliegen eines solchen Zusammenhangs vermutet wird, wenn die
Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben
Tag erfolgt.
Die Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ hat sich seit der ersten Durchführung im
Jahr 2007 zu einer beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit
unterschiedlichen, aber stets sehr hohen Besucherzahlen entwickelt. In den
Jahren 2019 und 2023 waren es jeweils rund 250.000 Personen, die während
der gesamten Dreitagesveranstaltung das „Bonn Leuchtet“-Fest besucht
haben. Für die diesjährige Veranstaltung wird für den Zeitraum Freitag,
06.11.2026, bis Sonntag, 08.11.2026, im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung
von lediglich 150.000 bis 200.000 Besuchern ausgegangen.
Diese Veranstaltung wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung
(GewO) als Jahrmarkt festgesetzt.
Bei der vorsichtigen Prognose, dass zwischen 150.000 und 200.000 Besucher
das diesjährige Fest aufsuchen werden, geht der Veranstalter von einer etwa
gleichmäßigen Besucherverteilung von 50.000 bis 66.700 Personen pro
Veranstaltungstag aus, die „Bonn Leuchtet“ als primär prägendes
Besuchsmotiv ansehen. Dabei ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil
der Besucher das Fest erst im späteren Tagesverlauf aufsuchen wird, da erst
mit Einsetzen der Dämmerung/Dunkelheit Lichteffekte besonders gut
wahrzunehmen sind bzw. ihre Wirkung entfalten.
Nach Auskunft der Betreibergesellschaft der Bonner Parkhäuser, der Bonner
City Parkraum GmbH, waren bei der Veranstaltung im Jahr 2017 an allen drei
Veranstaltungstagen die innerstädtischen Parkhäuser und alle anderen
Parkplätze im Innenstadtbereich gänzlich ausgelastet. Allein daraus leitet der
Veranstalter eine in seinem Antrag näher begründete Besucherzahl von 22.500
Besuchern je Veranstaltungstag ab. Zusammen mit den zu Fuß oder mit
sonstigen Verkehrsmitteln zu der Veranstaltung kommenden Besuchern gehtSeite 5 von 61
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
der Veranstalter (ebenfalls im Antrag erläutert) von einer täglichen
Besucherzahl von 65.770 aus.
Aufgrund verschiedener nachvollziehbarer Berechnungsmethoden nimmt city-
marketing bonn e. V. eine Zahl von 16.500 bis 22.500
„Einzelhandelsbesuchern“ an.
Somit ergibt sich eine Quote von ca. einem Drittel der Festbesucher, die primär
wegen der geöffneten Geschäfte in die Innenstadt kommen.
Die deutliche Mehrheit der Gäste wird demnach durch die Anlassveranstaltung
in die City gelockt.
Das vielfältige Programm wird in der beigefügten ersten Programmübersicht
und den angefügten Plänen und Zeitungsausschnitten (siehe Anlage 3)
ausführlich beschrieben. Da zum Zeitpunkt der Antragstellung das Programm
noch nicht vollständig bekannt war, handelt es sich bei der Übersicht nur um
einen ersten Auszug. Grundsätzlich wird das Programm dem der Vorjahre
ähneln.
Die Veranstaltung ist folglich geeignet, für sich genommen sowohl eine große
Zahl heimischer als auch auswärtiger Besucher anzuziehen. Wie zuvor
ausgeführt ist belegt, dass die Mehrheit der Besucher wegen der Illuminationen
und des umfangreichen und abwechslungsreichen Programms nach Bonn-City
kommt.
Für die prägende Wirkung der Marktveranstaltung spricht auch der
Umstand, dass das Programm des „Bonn Leuchtet“-Festes so gestaltet ist,
dass es für alle gesellschaftlichen Gruppen und Altersklassen attraktiv ist.
Nachvollziehbare Angaben des Antragstellers (II. Besucherprognose des
Antrages) zeigen überdies, dass rund zwei Drittel der Besucher wegen des
eigentlichen Festgeschehens nach Bonn kommen und lediglich ein Drittel der
Besucher auch eines der geöffneten Geschäfte aufsucht.
Es bestehen keine Zweifel daran, dass die prägende Wirkung des Festes
aufgrund der Programmvielfalt auch den Sonntag erfasst, dass die Mehrzahl
der Besucher somit wegen des eigentlichen Festes und nicht primär wegen der
Sonntagsöffnung in die Bonner Innenstadt kommt und die Ladenöffnung folglich
lediglich als Annex zu diesem Fest anzusehen ist.
Auch die festgesetzte Veranstaltungsfläche, die der festgesetztenSeite 6 von 61
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Marktfläche entspricht, ist nahezu deckungsgleich mit dem Bereich, in dem die
Verkaufsstellen öffnen dürfen. Es handelt sich um ca. 89.000 m2.
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Veranstaltungsort ist der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er ist
identisch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner
Innenstadt vom 23. Juni 2015. Er umfasst den Bereich der Fußgängerzone und
die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt sowie Bereiche, die
stadtstrukturell in den engeren Zentrumsbereich mit hinzugerechnet werden.
Die Marktfläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen
sich die Aktionsflächen für diverse Programmpunkte, Technik für die
Illumination, Ausstellerstände und Gastronomiestände für den begleitenden
Foodmarkt befinden bzw. einzelne Mitmachaktionen stattfinden.
Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, Bottlerplatz, Brüdergasse, Dreieck,
Friedensplatz, Friedrichstraße, Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst,
Marktplatz, Martinsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz,
Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse.
Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn beträgt diese
Fläche 52.000 m2.
Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der
Marktfläche der Veranstaltung hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die
Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen der öffentlichen
Verkehrsmittel, die Verbindungsstraßen zwischen den Marktflächen der
Veranstaltung sowie Serviceflächen für die Aussteller.
Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester
Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße, Kesselgasse, Mauspfad,
Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas-
Mann-Straße, Wilhelmstraße, Wesselstraße.
Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn beträgt diese
Fläche 37.000 m2.
Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 m2.Seite 7 von 61
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der enge räumliche Bezug des zur
Ladenöffnung vorgesehenen Bereichs zur Veranstaltungsfläche, also zu dem
Festgeschehen, welche nahezu die gesamte Bonner Innenstadt umfasst, somit
gegeben ist.
Auch findet die Veranstaltung am selben Tag wie die beantragte Ladenöffnung
statt.
Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 i.V.m. Satz 3 LÖG NRW
greift somit ein, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die
sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse liegt.
Von einer Beschränkung der OBV auf bestimmte Sortimente wird im Hinblick
auf die besondere Bedeutung dieses traditionellen und seit Jahren etablierten
Festes abgesehen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch die durch die Novellierung des
LÖG NRW formulierten neuen Anforderungen an die Freigabe eines
verkaufsoffenen Sonntags im vorliegenden Fall erfüllt sind und die anliegende
OBV folglich im Einklang mit dem geltenden Recht steht.
Anlage/n
1 Anlage 1 OBV Bonn Leuchtet 2026 (öffentlich)
2 Anlage 2 Antrag Bonn Leuchtet (öffentlich)
3 Anlage 3 Anlagen Bonn Leuchtet-geschwärzt (öffentlich)
4 Anlage 4 Bonner Vereinbarung VOS 2025-2027-geschwärzt (öffentlich)
5 Anlage 5 Stellungnahmen Bonn Leuchtet (öffentlich)Seite 8 von 61
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass der Veranstaltung „Bonn Leuchtet“
Vom
Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW.
7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172),
und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980
(GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10.
Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher
Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende
Verordnung erlassen:
§ 1
Aus Anlass der im Stadtbezirk Bonn stattfindenden Veranstaltung „Bonn Leuchtet“ dürfen
Verkaufsstellen am Veranstaltungssonntag, dem 08.11.2026, im wie folgt umgrenzten Gebiet:
Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof –
Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße -
Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz -
(alle Straßen beidseitig)
in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag
außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann
nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 09.
November 2026 außer Kraft.
Bundesstadt Bonn
als örtliche OrdnungsbehördeSeite 9 von 61
1
Von:
Gesendet: Sonntag, 22. Februar 2026 10:13
An:
Betreff: Antrag auf eine Ausnahme Ladenöffnung BonnLeuchtet 8. November 2026
 Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! 
Sehr geehrte
sehr geehrte
hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädƟschen Einzelhandels gemäß § 6 (1), Satz 2, Nr. 1 und (4)
des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung
zu folgendem Termin:
Termin: Sonntag, 08. November 2026
Öffnungszeit: 13:00 bis 18:00 Uhr
Anlassveranstaltung: „Bonn Leuchtet“
Veranstaltungsort/StadƩeil: Bonn - Innenstadt
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag fällt nicht auf einen geschützten bzw. ruhigen Feiertag im Sinne § 6 (5) LÖG
NRW.
Die vorgesehene Öffnungszeit der GeschäŌe liegt außerhalb der Zeiten der HauptgoƩesdienste (vgl. § 6 (4) LÖG NRW).
Im April 2019 wurden zwischen den Kirchen und den Arbeitgeber- und WirtschaŌsverbänden, der IHK Bonn/Rhein-
Sieg sowie der Handwerkskammer zu Köln, die Anzahl und die Anlässe für verkaufsoffene Sonntage in den einzelnen
Stadtbezirken Bonns in einer Konsensvereinbarung bis 31.12.2027 festgeschrieben.
I. Anlassbeschreibung
1. Allgemein
Eine sonntägliche Ladenöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer Veranstaltung (Messe, Markt
u.ä.) ist nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist. Die Sonntagsöffnung darf also nach
den gesamten Umständen lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet werden.
Die Anlassveranstaltung muss die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der GeschäŌe darf lediglich einen
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf eine Anlassveranstaltung nicht nur deshalb veranstaltet werden,
um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen.
Es findet sich keine allgemein anerkannte DefiniƟon des Begriffs Anlass. In der hier angezeigten Angelegenheit muss
der Begriff Anlass als eine Gelegenheit, ein Ereignis, ein Beweggrund oder ein MoƟv definiert werden, warum eine
Veranstaltung überhaupt durchgeführt werden soll. Ein Anlass ist in diesem Kontext als ein Ereignis anzusehen,
welcher in der Regel nicht alltäglich ist und insofern etwas „Besonderes“ darstellt.
Unter einer Veranstaltung wird allgemein ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis, an dem eine Gruppe von
Menschen teilnimmt, verstanden. Dieses Ereignis hat ein definiertes Ziel und eine Programmfolge mit themaƟscher,
inhaltlicher Bindung oder ZweckbesƟmmung. Die OrganisaƟon des Ereignisses liegt in der abgegrenzten
Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, OrganisaƟon oder InsƟtuƟon.
Der Anlass ist der konkreten Veranstaltung inhaltlich vorgeschaltet oder anders ausgedrückt: die Veranstaltung ist die
inhaltlich-konzepƟonelle ManifesƟerung eines Anlasses. Um eine inhaltlich-funkƟonale Beziehung zwischen Anlass
und Veranstaltung herzustellen, werden in der jurisƟschen DikƟon beide Begriffe sodann auch zumeist zur
Anlassveranstaltung zusammengefasst.
2. Konkrete Anlassbeschreibung „Bonn Leuchtet“ (mit weiteren AkƟonen)Seite 10 von 61
2
Foodmärkte sind in den vergangenen Jahren ein großer Anziehungspunkt für seine Besucher. Es ist aber noch viel
mehr – ein buntes Zusammentreffen von Menschen unterschiedlicher NaƟonen und kulinarischer Köstlichkeiten in
ungezwungener und offener Atmosphäre. Hier zeigen Profi- und Hobbyköche an ihren Ständen, in Zelten und
Foodtrucks außergewöhnliche und landestypische KreaƟonen von Speisen, die frisch vor den Augen der Besucher
zubereitet werden.
Dazu ergänzend Licht als gestalterisches Element des öffentlichen Raumes nimmt in der Stadtplanung einen immer
größeren Stellenwert ein. Licht wird im Städtebau als Allgemeinbeleuchtung, Akzent-/ PräsentaƟonsbeleuchtung und
als Leitsystem eingesetzt. Es dient der OrienƟerung, Sicherheit, Kennzeichnung von besonderen Arealen,
RepräsentaƟon, Anregung, Erholung und Schaffung von Atmosphären. Aber nicht nur Licht schaŏ eine AƩrakƟvität in
der Innenstadt, auch die Besucher möchten weitere Erlebnisflächen genießen.
Am Freitag, den 06.11.2026 (18.00-22.00 Uhr), Samstag, 07.11.2026 (12:00 – 22:00 Uhr), und Sonntag, 08.11.2026
(12:00 – 22:00 Uhr), findet in der Bonner Innenstadt das seit 2007 jährlich staƪindende „Bonn Leuchtet“-Fest staƩ.
Es handelt sich um ein etabliertes publikumsstarkes Innenstadt-Fest, das die gesamte Fußgängerzone der Bonner
Innenstadt als Veranstaltungsgelände belegt. InternaƟonales Streeƞood wird auf allen Straßen und Plätzen angeboten
mit Speisen aus allen Herren Länder, wie auch schon in 2024 (siehe Anlage 2). Die Besucher flanieren von Platz zu
Platz, von Straße zu Straße und können alle internaƟonalen Speisen probieren und genießen.
Es ist ein für die Besucher kostenloses Event. Des Weiteren werden bekannte Bonner Sehenswürdigkeiten durch
aufwendige IlluminaƟonen, lichtkünstlerische ProjekƟonen und 3D-Mapping in Szene. Beleuchtet werden u.a.
Bauwerke, Straßen und Plätze, so zum Beispiel das Alte Rathaus, die Universität, das Bonner Münster, die Alte Post,
das Stockentor, die Vivatsgasse und der BoƩlerplatz, div. Bauten auf dem Friedensplatz, Beethovenstatue, Opal
u.v.m). Daneben bietet „Bonn Leuchtet“ eine große Bandbreite an weiteren AƩrakƟonen und Highlights sowie ein
aƩrakƟves Rahmenprogramm (Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie und MitmachakƟonen) auf allen Plätzen der
Bonner Innenstadt.
„Bonn Leuchtet“ sorgt für eine Belebung und Aufwertung der Bonner Innenstadt und verändert die Wahrnehmbarkeit
des städƟschen Raumes. In der oŌmals verwirrenden Überfülle der modernen Stadt zwischen Masten, Wegweisern,
Stromkästen, Reklamen und Verkehrsanlagen etc. vollzieht „Bonn Leuchtet“ eine andersarƟge InterpretaƟon der
Bonner Innenstadt als Wahrnehmungs- und Erlebnisraum. Als ein temporärer Eingriff in die Stadtgestaltung schärŌ
„Bonn Leuchtet“ den Blick der Menschen für ihre Innenstadt.
Detaillierte und umfangreiche Programmaufstellungen sowie eine Zusammenstellung von ZeitungsarƟkeln
entnehmen Sie biƩe der Anlage 1 – 3.
II. Besucherprognose
1. Allgemein
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung regelmäßig voraus, dass
die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene
Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoreƟsch einige
wenige Personen mehr ausreichen.
Zunächst eingangs unseres Verständnisses von dem, was eine Prognose darstellt:
Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage über Ereignisse, Umweltzustände oder Entwicklungen in der
ZukunŌ. Sie geht von einer AusgangssituaƟon aus und erklärt eine Entwicklung in die ZukunŌ. Sie kann auf prakƟschen
Erfahrungen und/oder theoreƟschen Erkenntnissen basieren. Dabei bedient sie sich besƟmmter Prognosetechniken.
Zu den gängigen und in der WissenschaŌ anerkannten Prognosetechniken zählen:
 Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von Datenmaterial
 SubjekƟve Einschätzungen, die von Experten mit einem gereiŌen Fachwissen intuiƟv erstellt werden
 Die lineare ExtrapolaƟon, bei welcher Vergangenheitswerte fortgeschrieben und mit einer Begründung
versehen in die ZukunŌ projiziert werden
 Sowie inhalƟch-qualitaƟve (Bevölkerungs-)Umfragen, die einerseits der ErmiƩlung von Meinungen d.h.,
von Einsichten, Einstellungen, SƟmmungen oder Wünschen dienen sowie andererseits tatsächliche
Verhaltensweisen der Menschen erfragen
 Die „WerƟgkeit“ bzw. auch AussagekraŌ der verschiedenen Techniken ist grundsätzlich gleichgestellt. Die
Rechtsprechung sieht nicht zwingend das Erfordernis von eigenen, gegebenenfalls kostspieligen neuen
Umfragen, Zählungen etc. vor. Einschätzungen von Experten reichen z.B. grundsätzlich auch aus um
Besucherprogosen vorzunehmenSeite 11 von 61
3
 In diesem Kontext sei auch auf die Vorlage („Freiwillige ÜbereinkunŌ“) zur Sitzung eines „Runden Tisches“
im NRW-WirtschaŌsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRW-
WirtschaŌsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst haƩe in diesem
Vorlagenentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben:
„Zum Vergleich könnte auf die Schätzung von reinen „Shopping-Besuchern“ an einem anderen
Tag zurückgegriffen werden. Die IdenƟfizierung eines potenƟellen Vergleichstages muss die
unterschiedlichen Umstände berücksichƟgen. Es könnte z.B. ein besonderer Samstag oder ein
DurchschniƩswert der Wochenfrequenz von idenƟfizierten „besonderen“ Wochen in Betracht
kommen.“
Weiter heißt es in der Vorlage:
„TradiƟonsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als erstmalige
Veranstaltungen.“
2. Besucher, die wegen „Bonn Leuchtet“ kommen
„Bonn Leuchtet“ hat sich seit der ersten Durchführung im Jahr 2007 zu einer beliebten und sehr gut besuchten
Veranstaltung mit stets steigenden Besucherzahlen entwickelt. Im Jahr 2024 (01.-03.11.24) waren es rund 250.000
Personen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung das „Bonn Leuchtet“ besucht haben (vgl. Anlage 1).
„Bonn Leuchtet“ ist ein seit 18 Jahren etabliertes und bekanntes Stadƞest mit „volksfest-ähnlichem“ Charakter. Es
handelt sich insofern auch um ein tradiƟonelles Fest. Zielgruppe dieses Festes ist sind einerseits die ganze (Stadt-
)Bevölkerung sowie andererseits auswärƟge Besucher. Durch die Veranstaltung werden neben Besuchern aus Bonn,
auch viele Besucher aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus dem weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und
dem Raum Aachen in die Bonner Innenstadt angezogen.
Für das Jahr 2026 kann für den Zeitraum Freitag, 06.11.2026 bis Sonntag, 08.11.2026, grundsätzlich mit ähnlichen
Besucherzahlen gerechnet werden. Da die Besuchsfrequenz für diese Art von Festen auch weƩerabhängig ist und
Besucherzahlen bei „Lichƞesten“ im allgemeinen zum Teil stark schwanken, wie vor allem anhand der Zahlen des
letzten Jahres zu erkennen ist. Dort sind insbesondere am verregneten Samstag weniger Menschen in die Innenstadt
gekommen als im DurchschniƩ. Sonntags wiederum waren überdurchschniƩlich viele Menschen zu Gast, wie die
Passantenfrequenzen von Hystreet zeigen. (weitere Beispiele: StuƩgart Lichterfest 30.000
Besucher hƩps://de.wikipedia.org/wiki/Lichterfest_StuƩgart; Kölner Lichterfest „hunderƩausende
Besucher“ hƩp://www.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/hunderƩausende-besucher-sahen-die-koelner-lichter-2016-
aid-1.6126154; Dortmund Lichterfest im Wesƞalenpark 40.000
Besucher hƩp://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44141-Innenstadt~/Zehntausende-Besucher-So-
schoen-war-das-Lichterfest-im-Wesƞalenpark;art930,3093792; Bad Harzburg Salz- und Lichterfest 50.000
Besucher hƩp://regionalheute.de/50-000-besucher-kamen-zum-lichterfest/) sowie aufgrund der allgemein latent
angespannten Sicherheitslage viele Menschen große Menschenansammlungen im öffentlichen Raum meiden, gehen
wir im Rahmen einer vorsichƟgen Schätzung von (lediglich) 150.000 bis 200.000 Besuchern aus.
Geht man (lediglich) von 150.000 bis 200.000 Besuchern an den drei Veranstaltungstagen aus und setzt man für diese
drei Tage jeweils idealtypisch gleiche Besucherzahlen an, so ergibt sich eine zu erwartende Spanne von rund 50.000
bis ca. 66.700 Menschen, die „Bonn Leuchtet“ als primäres (prägendes) BesuchsmoƟv sehen. Es ist damit zu rechnen,
dass eine Vielzahl der Besucher auch erst später im Tagesverlauf zu der Veranstaltung kommen, da erst mit Einsetzen
der Dämmerung/Dunkelheit Lichteffekte besonders gut wahrzunehmen sind bzw. ihre Wirkung enƞalten. Dennoch
ziehen die Streeƞood-Stände auch tagsüber bereits eine gewisse Personenzahl in die Stadt, die sonst nicht gekommen
wären.
Nach AuskunŌ der BetreibergesellschaŌ der Bonner Parkhäuser, die Bonner City Parkraum GmbH, waren im Jahr 2017
an allen drei Veranstaltungstagen die Parkhäuser (und auch alle anderen Stell-/Parkplätze) gänzlich ausgelastet. Bei
rund 4.500 Park-/Stellplätzen, einem durchschniƩlichen Besetzungswechsel der Parkplätze von 2,5 Stunden (ermiƩelt
anhand von allgemeinen Daten des Bundesparkausverbandes - www.parken.de - der Studie „Mobilität in
Deutschland“, Daten aus der ADAC-Studie „Mobilität in Deutschland“ und konkreten Ergebnissen der BAG
Untersuchung Kundenverkehr aus dem Jahre 2008) und einem durchschniƩlichen Pkw-Besatz von zwei Personen
(ebenfalls ermiƩelt anhand von allgemeinen Daten des Bundesparkausverbandes - www.parken.de - der Studie
„Mobilität in Deutschland“, Daten aus der ADAC-Studie „Mobilität in Deutschland“ und konkreten Ergebnissen der
BAG Untersuchung Kundenverkehr aus dem Jahre 2008), ergibt sich alleine hieraus eine Besucherzahl von 22.500Seite 12 von 61
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Menschen. Hinzu zu rechnen sind hierzu noch die Menschen, die zu Fuß oder mit anderen VerkehrsmiƩeln anreisen.
Gemäß dem Ergebnisse) der Studie „Vitale Innenstädte 2022“ reisen etwa 35 Prozent der Bonner Innenstadtbesucher
mit dem Pkw an. Setzt man den anhand der Parkhausauslastung ermiƩelten Wert von 22.500 (Pkw-)Besuchern an, so
ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl von 86.538 Menschen. Reduziert man diese Zahl um den Faktor 2 (Pkw-Besatz
von zwei Personen), kommt man für alle anderen VerkehrsmiƩel und Fußgänger auf eine Besucherzahl von 43.269
Personen. Addiert man hierzu wiederum 22.500 Pkw-Besucher, ergibt sich eine zu erwartende Gesamtbesucherzahl
von 65.770 Personen.
3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen
a. Eine Berechnung kann an vorliegenden, unternehmensbezogenen Daten anknüpfen. Die zwei
„Großflächenanbieter“ Galeria KauĬof und SINN, zählten im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags anlässlich
„Bonn Leuchtet“ (6.11.2016) gemeinsam insgesamt rund 9.500 Kunden. Gemäß Daten der BAG Untersuchung
Kundenverkehr vom 11. Oktober 2008, beträgt die Käuferquote in der Bonner Innenstadt 55 Prozent. Setzt man
diesen Wert an, so ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl (kaufende KundschaŌ + „SehkundschaŌ“) von rund
17.270 Menschen. Addiert man hierzu noch einen zusätzlichen „Sicherheitspuffer“ von 3.000 bis 5.000 Menschen,
die in Summe zusätzlich in den anderen GeschäŌen zu erwarten sind, dann muss von einer Gesamtkundenzahl
zwischen 20.270 und 22.270 Menschen ausgegangenen werden.
b. Diese, unter 3 a. ermiƩelten Werte liegen unterhalb der im Rahmen der BAG Untersuchung Kundenverkehr vom
11. Oktober 2008 (einem Samstag) tatsächlich ermiƩelten Besucherzahlen. In der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr
wurden in der Bonner Innenstadt 29.101 Menschen gezählt. Differenziert man jedoch auch hier zwischen
„Käufern“ und „Nicht-Käufern“ (= Kunden vs. Besucher) ergeben sich lediglich rund 16.000 Menschen, die eine
originäre Kaufabsicht haben.
c. Eine andere Prognose der zu erwartenden, kaufmoƟvierten Besucher kann im Wesentlichen vom
Einzelhandelsumsatz, dem Betriebsbesatz und vom DurchschniƩsbon hergeleitet werden (Zur InformaƟon: Diese
Verfahrensweise hat sich u.a. bei den Antragsstellungen in den Städten Duisburg und Düsseldorf als rechtssicher
bewährt.). Hierzu haben wir als Grundlage auf Daten der „Potenzialanalyse Viktoriakarree“ (Stadt- und
Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, S. 22) aus dem Jahre 2013 sowie Daten aus dem COMFORT Städtereport Bonn
2016 (S.2) zurückgegriffen.Seite 13 von 61
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600.000.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der Bonner Innenstadt : 500 Zahl der Betriebe Bonner Innenstadt =
1.200.000 Jahresumsatz je Betrieb in € im Jahr in der Bonner Innenstadt
1.200.000 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Bonner Innenstadt : 302 Öffnungstage im Jahr = 3.974 €
durchschniƩlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt
3.974 € durchschniƩlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt : 10 Stunden tägliche Öffnungsdauer =
397,40 € durchschniƩlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt
Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben 42 Prozent der befragten Personen in Bonn an einem Samstag an,
zum Bummeln bzw. zur Freizeitgestaltung in die Innenstadt gekommen zu sein. Diese Menschen kaufen de facto nicht
ein. In Anbetracht dieser Ergebnisse nehmen wir einen Abschlag von 40 Prozent auf den durchschniƩlichen
Stundenumsatz je Betrieb vor.
397,40 € durchschniƩlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Bonner Innenstadt X 0,4 = 158,96 € durchschniƩlicher
Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt
158,96 € durchschniƩlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt X 5 Stunden
sonntägliche Öffnungsdauer = 794,80 € durchschniƩlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner
Innenstadt
Gemäß einem EHI-Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd. Zahlungsvorgänge in 315 Unternehmen) ergab sich für alle
Einzelhandelsbranchen im deutschen Handel im Jahr 2013/2014 ein durchschniƩlicher, betrieblicher Einkaufsbetrag
in Höhe von 24,33 €.
794,80 € durchschniƩlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt : 24,33 €
DurchschniƩsbon = 32,67 durchschniƩliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Bonner Innenstadt
32,67 durchschniƩliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 500 Betriebe in der Kölner
Innenstadt = 16.334 zu erwartende Besucher
Dieser Wert ist nahezu deckungsgleich mit dem Wert der Berechnung/ErmiƩlung unter 3b.
Wir gehen aufgrund der dargelegten drei Berechnungen davon aus, dass insgesamt mit
„Einzelhandelsbesucherzahlen“ zwischen 16.500 und 22.500 Personen gerechnet werden kann/muss.
Die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung
(im vorliegenden Fall das „Bonn Leuchtet“) ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige
verkaufsoffene Sonntag, ist im vorliegenden Fall in allen erdenklichen Berechnungsvarianten klar erfüllt.
III. Veranstaltungsort / Räumlicher Geltungsbereich
Die Markƞläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen sich die AkƟonsflächen für diverse
Programmpunkte, Technik (für IlluminaƟon), Ausstellerstände und Gastronomiestände durch den begleitenden
Foodmarkt befinden bzw. einzelne Walking-Acts staƪinden. Des weiteren gibt es diverse InstallaƟonen rund um das
Thema Licht.
Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, BoƩlerplatz, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz, Friedrichstraße,
Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Marktplatz, MarƟnsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz,
Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse.
Nach AuskunŌ des Geographischen InsƟtuts der Universität Bonn, Herr Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche 52.000
Quadratmeter (Anlage 9).
Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der Markƞläche der Veranstaltung
hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen der
öffentlichen VerkehrsmiƩel, die Verbindungsstraßen zwischen den Markƞlächen der Veranstaltung sowie
Serviceflächen für die Aussteller.
Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße,
Kesselgasse, Mauspfad, Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas-Mann-Straße,
Wilhelmstraße, Wesselstraße.Seite 14 von 61
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Nach AuskunŌ des Geographischen InsƟtuts der Universität Bonn, Herr Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche 37.000
Quadratmeter (vgl. Anlage 9). Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 Quadratmeter (vgl.
Anlage 9).
Eine Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs in einer Karte entnehmen Sie biƩe den Anlagen 4 - 7.
IV. Flächenverhältnisse „Bonn Leuchtet“ vs. Verkaufsfläche geöffneter GeschäŌe
Ausschlaggebend für eine „prägende Wirkung“ einer Anlassveranstaltung ist die Tatsache, dass die Verkaufsfläche der
geöffneten GeschäŌe nicht ungleich größer sein sollte, als die Fläche der Veranstaltung.
Nach AuskunŌ des Amts für WirtschaŌsförderung der Stadt Bonn, Herr Arnulf Marquardt-Kuron, beträgt die maximale
Gesamƞläche aller Verkaufsflächen im räumlichen Geltungsbereich 132.000 Quadratmeter (vgl. Anlage 8).
Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen
Jahren ist jedoch bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den
meisten Sonntagsöffnungen, im DurchschniƩ etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öffnungen
(diese AuskunŌ erteilte der HauptgeschäŌsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-
Petersen, im Rahmen eines Telefonats mit dem Unterzeichner am 24. Mai 2017). Nach Einschätzungen des
HauptgeschäŌsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im
DurchschniƩ mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. Im Rahmen einer „vorsichƟg konservaƟven
Einschätzung“ gehen wir für Bonn von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von rund 30 bis 35 Prozent aus. Setzt man diese
Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädƟschen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potenƟell „geöffnete Fläche“ von
85.000 bis 92.400 Quadratmetern. Damit würde die Verkaufsfläche der geöffneten GeschäŌe einen etwa gleich
großen Umfang einnehmen, wie die Veranstaltungsfläche.
Die FlächenrelaƟonen relaƟvieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermiƩelte Verkaufsfläche des Bonner
Einzelhandels teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung
würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günsƟger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden.
V. Enger räumlicher Bezug
Laut aktueller Rechtsprechung soll ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und den geöffneten
GeschäŌen bestehen, damit die geforderte „prägende Wirkung“ der Veranstaltung gegeben ist. Demnach sollte sich
die Sonntagsöffnung auf die GeschäŌe im unmiƩelbaren Umfeld der Veranstaltung beschränken.
Die EinzelhandelsgeschäŌe, die im räumlichen Geltungsbereich liegen und am beantragten verkaufsoffenen Sonntag
geöffnet haben können, umsäumen die unter III. aufgeführten Veranstaltungsflächen. Damit sind die
Veranstaltungsflächen und die Bereiche, die für die Sonntagsöffnung vorgesehen sind, deckungsgleich. Ein enger
räumlicher Bezug ist somit gegeben.
VI. Aufwertung des staƟonären innerstädƟschen Einzelhandels
Veranstaltungen wie „Bonn Leuchtet“ sind als zusätzliche verkaufsunterstützende Maßnahmen für den
innerstädƟschen Einzelhandel besonders wichƟg, da der rasant wachsende Onlinehandel spürbare Frequenzverluste
und Umsatzrückgänge mit sich bringt. Außerdem ist zunehmend eine Änderung des Konsumentenverhaltens
festzustellen, was den Handlungsbedarf hinsichtlich einer Innenstadt-AƩrakƟvierung verdeutlicht, gerade auch für die
jüngere GeneraƟon.
Mit einer Veranstaltung wie „Bonn Leuchtet“ in KombinaƟon mit einer Sonntagsöffnung kann dem Konkurrenzdruck
des Onlinehandels, der mit uneingeschränkten „Öffnungszeiten“ an 365 Tagen im Jahr und dies täglich rund um die
Uhr lockt, etwas entgegengesetzt werden. Denn Kunden wünschen mehr und mehr ein besonderes Einkaufserlebnis
und suchen die Innenstädte nicht mehr einzig zum Zweck des Einkaufens und der Bedarfsdeckung auf. Familien, PaareSeite 15 von 61
7
und auch BerufstäƟge nutzen verkaufsoffene Sonntage besonders gerne für einen entspannten (Einkaufs-) Bummel
in der Innenstadt, was unter der Woche häufig nicht möglich ist.
Die Relevanz derarƟger Veranstaltungen lässt sich auch durch aktuelle Studienergebnisse belegen. Die im September
2022 deutschlandweit durchgeführte Innenstadtstudie „Vitale Innenstädte“ des Kölner InsƟtuts für Handelsforschung
(IFH) kommt zu dem Ergebnis, dass Bonn von den befragten Passanten mit der Schulnote 2,2 als „gut“ bewertet wird.
PosiƟv beurteilt wird von den Befragten neben der Einzelhandelsvielfalt vor allem die AƩrakƟvität der
Freizeitangebote hinsichtlich der angebotenen Veranstaltungen in der Innenstadt Bonns, sowie die Möglichkeit, die
InnenstadtgeschäŌe auch einmal sonntags im Rahmen der Sonntagsöffnungen aufsuchen zu können.
VII. Allgemeine/Grundsätzliche Anmerkungen
1. Ungeachtet der vorstehenden Erläuterungen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine
schemaƟsche Gegenüberstellung bloßer Zahlen allein nicht hinreichend aussagekräŌig ist. Dies hat zuletzt das
OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG
Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung
eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter
und die besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel
ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, tradiƟonelles Fest mit zahlreichen Elementen, das sich vom
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abhebt.
2. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am 23. Mai 2017 die von der GewerkschaŌ ver.di beantragte
einstweilige Anordnung wegen des verkaufsoffenen Sonntages am 28. Mai anlässlich der WiƩener
Himmelfahrtskirmes zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist bei langjährigen Stadt/-Volksfesten in
der Regel davon auszugehen, dass diese für den öffentlichen Charakter des jeweiligen Sonntags prägend sind,
weil sie selbst einen beträchtlichen Besucherstrom auslösen, der die Zahl der Besucher bei alleiniger
Ladenöffnung übersteige (AZ.: 1 L 1446/17). Dies triŏ unserer Auffassung nach auch für das „Bonn Leuchtet“
zu.
3. Besonderer Aufmerksamkeit dürŌe aber auch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheim zukommen.
Die Stadt Ludwigsburg haƩe für den 2. April und den 15. Oktober 2018 anlässlich einer „OldƟmer-Sternfahrt“
verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Hiergegen wendete sich ver.di mit einem Normenkontrollantrag, der
abgelehnt wurde. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die direkte und deutliche KriƟk des Mannheimer
Verwaltungsgerichtshofs am relevanten, übergeordneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015
(Az.: 8 CN 2.14). Der zuständige Mannheimer Senat hegt maßgebliche Zweifel daran, ob die vom
Bundesverwaltungsgericht vorgenommene vergleichsweise enge Auslegung der Erfordernisse für verkaufsoffene
Sonntage tatsächlich erforderlich ist und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom
01.12.2009 entspricht. Das Bundesverfassungsgericht fordert darin mit Blick auf Art. 140 GG in Verbindung mit
Art. 139 WRV lediglich ein Schutzkonzept mit einem Mindestschutzniveau für die Sonn- und Feiertage und die
Einhaltung eines Regel-/Ausnahmeverhältnisses, wobei für die ausnahmsweise sonntägliche Ladenöffnung ein
öffentliches Interesse von gewissem Gewicht sprechen müsse, das über das alleinige Umsatz- und
Erwerbsinteresse auf Seiten der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche „Shopping-Interesse“ auf Kundenseite
hinausgehe. Demgegenüber verlangt das Bundesverwaltungsgericht mit der von ihm vorgenommenen
„weitergehenden“ Einschränkung des Anwendungsbereichs der Ladenöffnungsregelungen an Sonntagen eine
Verknüpfung einer anderen Veranstaltung mit der Ladenöffnung in Gestalt einer (überwiegenden)
GleichwerƟgkeitsprognose. Es erscheint dem Mannheimer Senat zweifelhaŌ, ob diese weitere Einschränkung im
Urteil des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich angelegt und zur Wahrung der in Art. 140 GG in Verbindung mit
Art. 139 WRV verankerten Schutzpflichten verfassungsrechtlich geboten ist, zumal die AussagekraŌ von
Prognosen der Besucherströme aufgrund der auf der Hand liegenden Wechselbezüglichkeit von Veranstaltung
und Sonntagsöffnung begrenzt erscheint und es die Zielrichtung des Schutzkonzepts konterkarieren könnte, wenn
einerseits ein gewichƟges öffentliches Interesse für die sonntägliche Ladenöffnung gefordert wird, diese aber
andererseits keinen erheblichen Besucherstrom anziehen dürŌe. Zwar darf sich die anlassgebende Veranstaltung
sicherlich nicht als bloßer Vorwand für eine Ladenöffnung darstellen oder gegenüber dem Sonntagsverkauf in den
Hintergrund gedrängt werden. Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Einschränkungen scheinen jedochSeite 16 von 61
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deutlich über die verfassungsrechtlich gebotene Beibehaltung eines Mindestschutzniveaus für die Sonn- und
Feiertage und die Einhaltung eines Regel-/Ausnahmeverhältnisses hinauszugehen.
VIII. Fazit
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben,
die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die
Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur
Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.
Die detailliert beschriebene und mit zahlreichen Anlagen belegte Anlassveranstaltung sowie die beantragte
Sonntagsöffnung führen zu einer posiƟven Aufwertung der Bonner Innenstadt und steigern die Aufenthalts- und
Erlebnisqualität während des Veranstaltungszeitraums.
Veranstaltungen wie „Bonn Leuchtet“ sowie eine funkƟonierende und abwechslungsreiche EinzelhandelslandschaŌ
tragen maßgeblich zur AƩrakƟvierung und Belebung der Innenstädte bei und sollten auch zukünŌig gefördert und
akƟv unterstützt werden.
Nachfolgende Anlagen erhalten Sie unter folgendem Wetransfer Link – Achtung: dieser ist nur in den
nächsten 3 Tagen abruĩar.
Anlage 1 - Sammlung ZeitungsarƟkel 2025
Anlage 2 - Pressetext 2025 Veranstalter
Anlage 3 – s. www.bonn-city.de & www.bonn-leuchtet.de
Anlage 4 - Karte Räumlicher Geltungsbereich
Anlage 5 - Karte Markƞläche Veranstaltung
Anlage 6 - Karte Zuwegungsflächen Veranstaltung
Anlage 7 - Karte Gesamƞläche Veranstaltung
Anlage 8 – Berechnung Verkaufsfläche
Anlage 9 - Detaildarstellung der Einzelflächen
Anlage 10 – Teilnahme Einzelhandel an Verkaufsoffenen Sonntagen
Anlage 11 – Kundengewinnungsrate Galeria KauĬof
Mit den besten GrüßenSeite 17 von 61
9
INVALID HTMLSeite 18 von 61
B O N NG E N E R A L - A N Z E I G E R V-VI 15Freitag, 17. Oktober 2025Drei Wochen im Hochhaus ohne Aufzug
VON JOHANNA LÜBKE
TANNENBUSCH. Drei Wochen ohne
Aufzug mussten die Mieterin-
nen und Mieter des zehnstöcki-
gen Hochhauses in der Straße Im
Tannenbusch 3 aushalten. Die
Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (Bima), die Eigentüme-
rin des Gebäudes als Teil der Hi-
cog-Siedlung in Tannenbusch ist,
habe zwar umgehend die entspre-
chende Fachfirma kontaktiert,
als der Aufzug am 26. September
nicht mehr funktionierte, sagt
Bima-Sprecher Thorsten Grütz-
ner. Dennoch konnten die Tech-
niker das fehlende Ersatzteil erst
am Mittwoch verbauen, seitdem
fährt er wieder. Die Verzögerung
lag daran, dass das defekte Bau-
teil am Steuergerät des „betagten
Fahrstuhlmodells“, so Grützner,
extra angefertigt werden musste.
Der Fahrstuhl steht, wie das Haus
und die gesamte Siedlung, seit
1995 unter Denkmalschutz. „Der
Denkmalschutz macht Sanierun-
gen und Renovierungen generell
komplizierter“, so Grützner.
Die Hicog-Siedlungen in Tan-
nenbusch und Pennenfeld wurden
1951 für Mitarbeiter der US-ame-
rikanischen Hochkommission
(Hicog) gebaut. 1955 gingen sie in
das Eigentum der Bundesrepublik
über, die Bima verwaltet sie als
Bundesbehörde für Immobilien
des Bundes seitdem.
„Nein, ich kann mich nicht da-
rüber freuen, dass der Aufzug
jetzt wieder funktioniert“, sagt
der Mieter, der im Treppenhaus
auf den Fahrstuhl wartet. „Es ist
ja dauernd irgendetwas.“ Nicht
nur der Aufzug falle hin und wie-
der – wenn auch nur tageweise
– aus, das gesamte Haus sei, wie
schon mehrmals im GA berichtet,
in schlechtem Zustand. Dennoch
lebt der Mieter seit 40 Jahren dort.
Er könne sich mit seiner Erwerbs-
minderungsrente keine teurere
Wohnung leisten. Und sich direkt
bei der Bima zu beschweren, traue
er sich nicht – deshalb möchte er
auch anonym bleiben.
Für ihn mit seinen 60 Jahren sei
der Weg über die Treppe die ver-
gangenen drei Wochen kein gro-
ßes Problem gewesen, obwohl er
in einem der höheren Stockwerke
lebt. Für andere, noch ältere Be-
wohner aber schon: „Einmal habe
ich den Hausmeister gefragt, ob
er mir etwas hochtragen kann“,
erzählt eine 70-jährige Mieterin.
Einige ihrer Nachbarn seien geh-
behindert, die hätten mehrmals
um Hilfe bitten müssen. Über das
ohnehin bestehende Angebot, bei
Problemen den Service einer zu-
sätzlich beauftragten Hausmeis-
terfirma wahrzunehmen, habe
die Bima nach dem Aufzugausfall
noch einmal mit einem Aushang
informiert, sagt Grützner: „Uns ist
natürlich bewusst, dass ein defek-
ter Fahrstuhl in einem vielstöcki-
gen Hochhaus für alle Betroffenen
eine Zumutung darstellt.“ Zuletzt
war der Aufzug in dem Gebäude
im Jahr 2021 für längere Zeit aus-
gefallen. Im selben Jahr war auch
der Aufzug im Hicog-Hochhaus in
Pennenfeld gleich mehrere Mo-
nate lang defekt.
Die weiteren sichtbaren Män-
gel im Haus sind unter anderem
Wasserschäden an der Decke im
Treppenhaus, Löcher in den Wän-
den, abgeplatzter Lack am verwit-
terten Holz der Fensterrahmen
neben der Eingangstür. Zeitgleich
mit dem Aufzug wurde Anfang der
Woche auch der Schließmecha-
nismus der Eingangstür repariert,
der vermutlich durch Vandalis-
mus beschädigt worden war. Der
Mieter weist auch auf Einbruchs-
spuren an mehreren Türen hin,
sogar Blutflecken sieht man an
einer. Diese Wohnung stehe seit
vielen Monaten leer. Darauf ange-
sprochen erklärt Thorsten Grütz-
ner: Diese Wohnung sei in einem
„nicht-vermietbaren Zustand und
lässt sich nicht mit einem vertret-
baren Aufwand als Wohnung zur
Zwischennutzung als Leerwoh-
nung herrichten. Deshalb wurde
der vorgezogene Austausch der
Tür für unwirtschaftlich erach-
tet.“
Seit mehreren Jahren ist für
das Hochhaus eine Strangsanie-
rung geplant, für die es allerdings
nach mehreren Verschiebungen
noch immer keinen Termin gibt.
Wenn sie dann stattfindet, sollen
die zahlreichen Mängel behoben
werden. Zuvor seien „einzelne
Sanierungen immer eine Kosten-
abwägung“. Für den Zeitraum
der Sanierung werden die Mie-
terinnen und Mieter ausziehen
müssen. Die geplante Sanierung
findet im Rahmen der generel-
len Quartiersentwicklung für die
großteils heruntergekommene
Siedlung statt, die Ausweichwoh-
nungen im Hochhaus in der Stra-
ße Im Tannenbusch 3 sind unter
anderem für Mieter anderer Häu-
ser in der Siedlung, deren Woh-
nungen zuvor saniert werden und
die dann in anderen Wohnungen
untergebracht werden müssen.
Damit sei auch der große
Leerstand zu erklären, der im
Hochhaus herrscht. „Von 72
Wohnungen sind rund 45 Woh-
nungen vermietet, 20 halten wir
als Ausweichwohnungen frei“, so
Grützner. Die restlichen leeren
Wohnungen sind aktuell nicht
vermietbar, aber „werden im
Zuge der geplanten Sanierungen
in einen vermietbaren Zustand
gebracht“.
Wegen eines
Spezialteils dauerte
die Reparatur in der
Hicog-Siedlung in
Tannenbusch länger.
Viele Mieter litten
unter dem Ausfall.
Klagen gibt es auch
über weitere Mängel
und Leerstände. Eine
geplante Sanierung
steht seit Jahren aus
VON ELENA EGGERT
BONN. Was die dunkle Jahreszeit
gemütlicher macht? Ein Heißge-
tränk, ein Kuschelpullover und
Lichter. Auch in diesem Jahr fin-
det daher vom 24. bis 26. Okto-
ber in der Bonner Innenstadt das
Licht- und Genussfestival „Bonn
leuchtet“ statt. An allen drei
Abenden wird die Innenstadt ab
Einbruch der Dunkelheit und bis
22 Uhr mit Lichtinstallationen be-
leuchtet. Zahlreiche Gebäude und
Plätze, darunter das Alte Rathaus,
das Bonner Münster und der Frie-
densplatz, werden durch LED-
Technik in Szene gesetzt. Auch
viele Schaufenster der ansässigen
Geschäfte sind illuminiert und
herbstlich dekoriert.
Ergänzt wird das Programm
durch einen großen Markt mit
rund 40 Ständen. Dort gibt es
lokale und internationale Häpp-
chen, Speisen und Getränke. Ver-
anstalter ist das City-Marketing
Bonn, unterstützt von lokalen Un-
ternehmen und Institutionen. Für
die technische Umsetzung ist die
Firma Showtime verantwortlich.
In der Namen-Jesu-Kirche fin-
det zudem eine Licht- und Klang-
inszenierung statt, ermöglicht
durch die Galerie Geisler-Bentler.
Sie wird von Musik des Kompo-
nisten Christopher van Deylen
begleitet und ist zu folgenden
Zeiten zugänglich: Freitag, 24.
Oktober, 20 bis 22.30 Uhr, Sams-
tag, 25. Oktober, 18 bis 22.30 Uhr
und Sonntag, 26. Oktober, 20 bis
22 Uhr.
Anlässlich des Jubiläums „100
Jahre Autobus-Linienverkehr“
bietet der Historische Verein SWB
am Samstag, 25. Oktober, Fahr-
ten mit Oldtimerbussen an. Die
Busse fahren auf den historischen
Linien des Jahres 1925 und sind
kostenlos. Die Touren starten am
Münsterplatz und führen nach
Remagen, zur Mondorfer Fähre
und ins Ahrtal (Abfahrt: 11 und 13
Uhr). Zwei Busse werden zudem
am Wochenende auf dem Markt-
platz beleuchtet ausgestellt.
Anlässlich von „Bonn leuchtet“
findet am Sonntag, 26. Oktober,
zudem ein verkaufsoffener Sonn-
tag statt. Die Geschäfte in der In-
nenstadt sind dann von 13 bis 18
Uhr geöffnet.
Leuchtende Abende in Bonn
Lichtinstallationen, Kulinarik und ein verkaufsoffener Sonntag locken Ende Oktober in die Innenstadt
In den Vorjahren wurde auch das Sterntor bunt beleuchtet. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF
Grüne
kritisieren
Guido Déus
BONN. Kurz nach seiner Wahl zum
neuen Bonner Oberbürgermeister
Ende September hatte Guido Déus
(CDU) öffentlich angekündigt, Stadt-
baurat Helmut Wiesner (parteilos)
kaltstellen zu wollen und dessen
Dezernat neu zuzuschneiden. Hin-
tergrund dafür ist nicht zuletzt die
Kritik von Déus am Vorgehen Wies-
ners insbesondere bei den Themen
Adenauerallee und Ausbau der Fahr-
radstraßen. Mit gut zwei Wochen
Verspätung haben nun die Grünen
in Bonn auf diese Ankündigung mit
einer Presseerklärung reagiert.
In der Erklärung heißt es unter
anderem: „Mit großer Irritation
nehmen die Grünen der Stadt Bonn
die vollkommen unbegründeten
Vorwürfe und Diffamierungen der
CDU in der Öffentlichkeit gegen-
über Stadtbaurat Helmut Wiesner
wahr. Wir stehen geschlossen hin-
ter Stadtbaurat Helmut Wiesner.“
Unterschrieben haben die Frak-
tions- und Kreisvorsitzenden der
Ökopartei, Friederike Dietsch und
Daniel Rutte sowie Ursula Bach und
Ute Hennig.
Im Februar 2024 sei Wiesner mit
36-Ja-Stimmen zu 26-Nein-Stimmen
für eine zweite Amtszeit wiederge-
wählt worden. Er habe eine hervor-
ragende Bilanz über die neun Jahre,
die er im Dienst der Stadt Bonn tätig
sei, vorzuweisen. „Wir nehmen zur
Kenntnis, dass der CDU die Um-
setzung der Ratsbeschlüsse durch
den Stadtbaurat offenbar inhaltlich
nicht gefällt. Es gilt das Prinzip – der
Stadtrat beschließt – dieVerwaltung
setzt um. Es ist ein schlechter Stil, die
Arbeit des Dezernenten für Planung,
Umwelt und Verkehr mit Unterstel-
lungen und falschen Annahmen auf
unsachliche Art und Weise zu kriti-
sieren“, so Dietsch und Rutte.
Die Kreisvorsitzenden Bach und
Hennig, werfen der CDU vor, sie
lasse schon länger „einen anständi-
gen Umgang und Ton in personellen
Fragen und Auseinandersetzungen
vermissen“. Es erstaune, dass Guido
Déus mit „rechtlich sehr fragwürdi-
gen Androhungen“ gegenüber Mit-
arbeitenden an die Öffentlichkeit
gehe. „Der für eine Amtszeit von
acht Jahren wiedergewählte Stadt-
baurat Wiesner wird diese Amtszeit
wahrnehmen und damit den Willen
des Stadtrates erfüllen. Er hat unsere
volle Rückendeckung und wir freu-
en uns auf die weitere engagierte
Zusammenarbeit mit ihm“, so die
Kreisvorsitzenden. lis
Partei stellt sich hinter
Stadtbaurat Wiesner
Einbruchs- und Blutspuren an einer
Wohnungstür.
Der Aufzug war drei Wochen defekt. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF
Die Metallbauer Michael Knott (vorne) und Rene Gonzales reparieren die Ein-
gangstür.
Zum Lichtevent „Bonn leuchtet“
bietet der Verkehrsverbund Rhein-
Sieg (VRS) am Sonntag, 26. Okto-
ber, eine kostenlose An- und Abrei-
se mit der Eezy.NRW-App an. Wer
an den Haltepunkten Markt, Uni/
Markt, Stadthaus oder Friedens-
platz ein- oder auscheckt, erhält
den Fahrpreis erstattet – unabhän-
gig vom Start- oder Zielpunkt. Die
Aktion gilt ganztägig. Die Fahrgäste
müssen sich vorab in einer Eezy.
NRW-fähigen App registrieren.
Beim Ein- und Aussteigen, müssen
sich Fahrgäste dann lediglich ein-
und auschecken. ele
An- und Abreise für Nutzer
der Eezy.NRW-App
ÖPNV IN BONNSonntag ab 15 Uhr Live
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Anlage 1 - 1Seite 19 von 61
B O N NG E N E R A L - A N Z E I G E R VI 15Montag, 20. Oktober 2025Da sitzt man auf Lanzaro-
te auf der Toilette – und
plötzlich fällt einem ein Vorhän-
geschloss ins Auge. Kein Safe,
kein Bankschließfach und auch
keine Schatztruhe. Nein: die Klo-
papierrolle. Abgeschlossen und
gesichert. Bewacht wie ein Gold-
schatz unter der Bonner Oper,
den Indiana Jones als Nächstes
heben will.
Wer tut so was? Oder wer
hat’s nötig? Wenn selbst auf den
Kanaren das Toilettenpapier weg-
geschlossen wird, dann müssen
wir wohl in wilden Zeiten leben.
Vielleicht hat Corona uns trau-
matisiert. 2020 war das Klopapier
in Deutschland schließlich das,
was in Frankreich der Rotwein
war: überlebenswichtig. Nur
schlechter im Abgang.
Alles nichts Neues, wie es
meine Großtante beweist. Die ist
schon zu D-Mark-Zeiten im Café
auf Beutezug gegangen. Zucker-
tütchen, Milchdöschen – alles
fein säuberlich eingesteckt. „Hab
ich doch bezahlt”, hat sie immer
gesagt, wenn sie ihr Terrassen-
Kännchen ausgetrunken hatte.
Manche sammeln Briefmarken,
andere eben Kaffeesahne. Und
sei es, damit bloß nichts wegge-
worfen wird.
Die Liste der Dinge, die Men-
schen klammheimlich mitgehen
lassen, ist länger als die der Bau-
stellen in der Stadt. Weingläser
vom Weinfest zum Beispiel (zum
Glück mit Pfand belegt) sind
weitaus beliebter als der Kater
am nächsten Tag. Oder Fahr-
radsättel: Wer in der City sein
Rad kurz unbeaufsichtigt lässt,
könnte sich später über einen
neuen Look freuen: sportlich,
weil ohne Sitzgelegenheit. Stifte
und Feuerzeuge haben sowieso
ein Eigenleben. Sie wandern vom
einen zum anderen.
Damit das WC-Papier auf
seinem stillen Örtchen bleibt,
blättert es nur einzeln, in haus-
haltsüblicher Menge aus dem
Schlitz. Doch wer ist eigentlich
für den Rollentausch zuständig
und besitzt den Schlüssel zum
Schloss? Was ist, wenn derjenige
mal frei hat?
Vielleicht müssen wir mehr
an die Kette legen. Salzstreuer,
Tischdeko von Hochzeiten und
Hotelshampoo. Kugelschreiber
auf dem Amt sind selbst heute
noch mit lustigen Kugelschnür-
chen an einem Ständer befestigt.
Sie schreiben immer erst, wenn
man die Spitze einmal anhaucht.
Die Klobürste auf der Insel hat
übrigens noch keiner angebun-
den. Noch nicht.
SO GESEHEN
Richard Bongartz
über kleine
Diebstähle
Klopapier mit
Schloss
Lebensretter geben Einblick in ihre Arbeit
VON JOHANNA BOCK
BONN. Spätestens nach der Flutka-
tastrophe im Ahrtal wurde klar, wie
wichtig die Arbeit des Katastrophen-
schutzes ist. Um für die Bedeutung
dessen zu sensibilisieren, hat die
Stadt Bonn am Samstag zum sechs-
ten Mal den Katastrophenschutztag
auf dem Münsterplatz veranstaltet.
Von 10 bis 17 Uhr konnten Inter-
essierte einen Einblick in die Arbeit
von Feuerwehr und Rettern gewin-
nen. „Durch Mitmachaktionen der
verschiedenen Hilfsorganisationen
möchten wir den
Bevölkerungs-
schutz anfassbar
machen“, sagte
Ralph Tiesler, Prä-
sident des Bundes-
amts für Bevölke-
rungsschutz und
Katastrophenhilfe
(BBK).
Schwerpunkt des Katastrophen-
schutztages waren die Themen Hit-
ze und Dürre. Sie sind als Folge des
globalen Klimawandels auch hierzu-
lande spürbar, beispielsweise durch
Starkregen und Waldbrände. „Es ist
eine Frage der Betroffenheit: Wenn
man Katastrophen im Fernsehen
sieht und persönlich nicht betroffen
ist, dann bleibt man ein Stück weit
distanziert“, sagte Tiesler.
Im Alltag seien aber zumindest die
steigenden Temperaturen bemerk-
bar, so Magdalena Annerbo, Berufs-
feuerwehrfrau bei der Feuerwehr
Bonn: „Man merkt, dass man sich
im Sommer nicht gut auf asphaltier-
ten Flächen in der Stadt aufhalten
kann.“ Die Feuerwehr präsentierte
unter anderem einen Schlauchwa-
gen, der beispielsweise bei Wald-
bränden zum Einsatz kommt. Das
viele Schlauchmaterial sei besonders
dann notwendig,
wenn die Wasser-
versorgung nicht
gegeben sei. Die
Löschung eines
solchen Brandes
und wie poten-
zielle Brandopfer
schnellstmöglich
versorgt werden,
präsentierte die Feuerwehr gemein-
sam mit dem Arbeiter-Samariter-
Bund und dem Malteser Hilfsdienst
bei einer Schauübung.
Am Stand des Arbeiter-Samariter-
Bundes konnten Interessierte unter
anderem das Reanimieren üben. Die
Übung war auch Teil der Katastro-
phenschutz-Rallye der Stadt, bei der
Kinder alle sieben Hilfsorganisatio-
nen anhand kleiner Aufgaben ken-
nenlernen konnten.
Vertreten war auch die Deut-
sche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft
(DLRG). Sie hatte ein großes Wasser-
becken mitten auf dem Münster-
platz aufgebaut, darin ein Boot, in
dem begeisterte Kinder und Eltern
fahren durften. Eigentlich dient das
Boot zur Rettung von Menschen
während eines Hochwassers. „Das
Interesse an der DLRG war unmittel-
bar nach der Flutkatastrophe hoch“,
erinnert sich Thomas Stockhorst,
stellvertretender Bezirksleiter der
DLRG Bonn. Mit der Zeit habe das
wieder abgenommen.
Obwohl die verschiedenen Hilfs-
organisationen mit ihrem Einsatz
viel auffangen können, müsse auch
die Bevölkerung einen Beitrag leis-
ten, sagte Tiesler. Am Stand des BBK
bekamen Interessierte Informatio-
nen zur Notfallvorsorge und Selbst-
hilfe. Sein Tipp: „Es ist immer gut,
sich einen Vorrat anzulegen für bis
zu zehn Tage.“ Pro Person solle man
demnach zwei Liter Wasser pro Tag
als Vorrat bereithalten.
Als Essensvorrat eignen sich be-
sonders die Produkte, die idealer-
weise nicht gekocht oder gekühlt
werden müssen. Selbsthilfe bei Hitze
und Dürre erfolgt, indem Räume ab-
gedunkelt werden und unnötige An-
strengungen möglichst vermieden
werden. Außerdem sei es wichtig,
salz- und mineralreich zu trinken
und zu essen, weil der Körper beim
Schwitzen auch Salz verliere, so die
Tipps aus dem BBK.
Informationen zu ehrenamtlichem
Engagement im Katastrophenschutz gibt
es unter www.bonn.de/katastrophen-
schutz. Tipps zur Vorsorge gibt es unter
bbk.bund.de.
Feuerwehr, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen bieten beim Katastrophenschutztag auch Gelegenheiten zum Mitmachen
Demonstration eines Vegetationsbrandes und wie er gelöscht wird. FOTO: BOCK
„Man merkt, dass man
sich im Sommer nicht
so gut auf asphaltierten
Flächen in der Stadt
aufhalten kann“
Magdalena Annerbo
Feuerwehr Bonn
VON MARTIN WEIN
BONN. Vom Amtsgericht bestellte
Betreuer sollen Menschen mit Be-
hinderung oder im Alter helfen, ihr
Leben möglichst selbstbestimmt zu
führen. „Aufgabe des Betreuers im
Aufgabenkreis der Vermögenssorge
ist es, die finanziellen Interessen des
Betreuten zu schützen“, liest man im
Onlinelexikon Betreuungsrecht. Da-
bei besteht immer auch ein Restrisi-
ko für die Betroffenen: Kommt eine
Betreuerin ihrer Aufgabe nicht um-
sichtig nach, kann das die betreute
Person schlimmstenfalls in die Ob-
dachlosigkeit führen.
Eine Seniorin aus Bonn muss ge-
nau dies fürchten. Das Landgericht
Bonn hat ihr mit Urteil vom 3. Sep-
tember in einer Räumungsklage eine
Frist bis zum 12. November gesetzt.
Bis dahin muss sie ihr Zimmer im
Evangelischen Altenhilfezentrum
in Lannesdorf räumen, weil Heim-
beiträge von weit über 30.000 Euro
nicht bezahlt wurden. Wilfried Mü-
ckulle hat Ende April die Betreuung
übernommen. Der Kölner Sozial-
pädagoge macht das im Hauptbe-
ruf und hat jahrelange Erfahrung.
„In Bonn wollte niemand diesen
Fall übernehmen“, erzählt er. In-
zwischen habe sich das Bonner So-
zialamt bei ihm gemeldet. Für die
Seniorin könne bestenfalls ein Platz
in einer städtischen Obdachlosen-
unterkunft bereitgestellt werden – in
einem Container mit drei anderen
Personen. „Das ist ihr wirklich nicht
zumutbar“, sagt Mückulle.
Nach zwei Monaten im Kranken-
haus im Februar 2023 zog Pia T. (der
Name wurde von uns geändert) mit
einem Pflegegrad 3 ins Ernst-Stol-
tenhoff-Haus in ein kleines Einzel-
zimmer mit Bad. „Mir geht es hier
sehr gut. Ich habe Freundinnen und
wir treffen uns für Spaziergänge oder
die vielen Feste im Haus“, erzählt
sie dem GA bei einem Besuch. Die
76-Jährigeistweitgehendfitundauch
nicht dement. Allerdings braucht sie
Hilfe beim Duschen und kann nicht
selbst kochen oder einen Haushalt
führen. Auch ihre rechtlichen und fi-
nanziellen Angelegenheiten kann sie
nicht selbst regeln, ist verschuldet.
Deshalb hatte das Amtsgericht Bonn
ihre Unterbringung, die Verwaltung
ihrer Finanzen und den Kontakt mit
Behörden und Sozialversicherungen
2023 einer amtlich bestellten Be-
treuerin übertragen. Die löste auch
die Wohnung auf und verkaufte das
Auto mit 39.000 Kilometer auf dem
Tacho nach T.s Angaben für 380 Euro
– und ließ sich T. zufolge danach nie
wieder blicken.
Ab November 2023 wurden von
der Betreuerin Mietzahlungen für
das Heim verzögert oder gar nicht
überwiesen. Bei Rückständen in
Höhe von 32.154,98 Euro und nach
einer erfolglosen Zwangsvollstre-
ckung kündigte das Heim im März
2025 den Mietvertrag. „Das tut uns
wirklich sehr leid“, sagt die langjäh-
rige Heimleiterin Dagmar Häusler.
Außenstände gebe es gelegentlich,
erzählt sie. Bis zu diesem Punkt sei
es in ihrer beruflichen Laufbahn
aber noch nie gekommen. Keines-
falls möchte sie ihre Einrichtung als
profitgetrieben und herzlos verstan-
den wissen. „Wir haben immer mehr
Personal als der Betreuungsschlüssel
vorgibt und kümmern uns individu-
ell um unsere Bewohnerinnen und
Bewohner“, sagt sie, „aber wir kön-
nen auch als gemeinnütziger Träger
nicht unbegrenzt Rückstände auf-
laufen lassen.“ Häusler hofft noch
immer auf eine gütliche Einigung.
Dabei wäre der Fall von Pia T. ver-
meidbar, weil sie als Beamtenwitwe
mit eigener Rente (sie war selbst als
Arzthelferin tätig) finanziell eigent-
lich gut abgesichert wäre. Das So-
zialamt hat deshalb auch mehrfach
die Übernahme der Heimkosten ab-
gelehnt, weil keine Bedürftigkeit be-
stehe. Offenbar habe die vorherige
Betreuerin nicht versucht, das Geld
bei der Beihilfe für Beamte einzufor-
dern, vermutet Mückulle. Ihm lägen
keine Kontoauszüge vor dem Früh-
jahr 2025 vor. So lasse sich das nicht
überprüfen. „Es sieht allerdings so
aus, dass die Erstbetreuerin in die-
ser Sache schwere Fehler begangen
hat und die Ausgaben der Antrag-
stellerin nicht priorisiert hat. Sie hat
das Geld nicht fürs Heim verwendet,
sondern für alles Mögliche“, berich-
tet er. Sie habe seit zwei Monaten
kein Taschengeld erhalten, berichtet
T. Nur noch vier Euro seien ihr ge-
blieben.
Angesichts der Mietschulden
habe die Heimleitung immer wie-
der das Gespräch mit der Betreuerin
gesucht, sagt Häusler. Schließlich
stellte sie im Frühjahr 2024 beim
Amtsgericht einen Antrag auf Be-
treuerwechsel. „Eine Richterin war
hier im Haus, nicht aber die Betreue-
rin“, sagt Häusler. T. sagt, sie habe
damals dringend um einen Wechsel
gebeten. Erst nach der Kündigung
des Mietvertrages hat das Amtsge-
richt im April gehandelt und Wilfried
Mückulle bestellt.
Die Stadt Bonn bestätigt Kontakte
des Betreuers mit mehreren städti-
schen Dienststellen. Konkrete An-
gaben könne man aus datenschutz-
rechtlichen Gründen nicht machen,
sagt Vizestadtsprecher Marc Hoff-
mann. Grundsätzlich prüfe in Notfäl-
len die Fachstelle für Wohnungsnot-
fälle, ob eine Unterbringung in einer
städtischen Obdachlosenunterkunft
überhaupt möglich sei. Er erklärt:
„Sollte – zum Beispiel aufgrund eines
Pflegebedarfes – diese Unterbrin-
gungsform ausscheiden, wird sich
die Fachstelle um geeignete Alterna-
tiven bemühen.“
Keine Rückmeldungen
aus Bonner Altenheimen
Betreuer Mückulle hat inzwischen
sechs Altenheime in Bonn ange-
schrieben, die über den heimfinder.
nrw.de freie Plätze gemeldet hatten.
Er sagt: „Dabei konnte ich die Um-
stände natürlich nicht verschwei-
gen.“ Geantwortet hat keines. Im
letzten Moment hofft er noch auf
eine Verständigung mit dem Lan-
nesdorfer Heim und erwägt, die
Mietschulden bei der Haftpflicht-
versicherung der Erstbetreuerin
geltend zu machen. „Ich möchte
nicht mehr umziehen. Ich habe seit
Tagen nicht geschlafen und meine
Depressionen sind zurückgekehrt“,
sagt T.
„Bis heute haben sich beide Be-
treuer nie hier blicken lassen“, sagt
Dagmar Häusler, „dabei haben wir
sicher 30-mal dazu eingeladen.“ In
der kommenden Woche könnte es
nun zu einem Gespräch mit den
Anwälten beider Parteien kom-
men.
Eine Bonnerin
muss wohl infolge
mangelhafter amtlicher
Betreuung im
November ihr Zimmer
im Altenheim räumen.
Dessen Leitung hatte
seit Jahren gewarnt
Heimleiterin Dagmar Häusler (von vorne im Bild) hört sich die Zukunftssorgen von Pia T. an. FOTO: MARTIN WEIN
Im Jahr 2024 standen rund 1,3 Millio-
nen Menschen unter gesetzlicher Be-
treuung, schätzt das Aktionsbündnis
„Vergütung rechtlicher Betreuung“.
Diese wird vom Betreuungsgericht
nur dann angeordnet, wenn die be-
troffene Person ihre Angelegenheiten
nicht selbst regeln kann und keine
entsprechende Vorsorgevollmacht
für Angehörige oder Freunde aus-
gestellt hat. Neben ehrenamtlichen
Betreuern kümmern sich Berufs-
betreuer und Betreuungsvereine um
etwa die Hälfte der Betroffenen. Zu
einer Betreuung kommt es häufig
bei psychischen Erkrankungen oder
Demenz sowie nach Unfällen oder
Schlaganfällen. Weil die Babyboomer
allmählich ins höhere Alter kommen,
nimmt die Zahl der Betreuungsfälle
tendenziell zu. wmr
Die Hälfte übernehmen
Berufsbetreuer
BETREUUNGSFÄLLE NEHMEN ZU
Seniorin droht Umzug
in Unterkunft für
Obdachlose
Die verschlossene Toilettenpapier-
rolle auf Lanzarote. FOTO: INHOFFEN
Tausende Lichter
für die Stadttore
BONN. Bonn-Netz montiert imVorfeld
von Bonn leuchtet am kommenden
Wochenende 3630 LED-Lichter an die
Bonner Citytore. Sie werden nur am
Sonntag leuchten, dann erst wieder in
der Adventszeit, kündigen die Stadt-
werke Bonn an. Alle Infos zu Bonn
leuchtet gibt es auf der Internetseite
zurVeranstaltung des Citymarketings
unter bonn-leuchtet.de. dsf
Anlage 1 - 2Seite 20 von 61
B O N N22 Samstag/Sonntag, 18./19. Oktober 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIRätsel um Geräusch in Kessenich
VON JOHANNA BOCK
BONN. Seit einigen Tagen klingt ein
merkwürdiger Schwingungston
durch die Aloys-Schulte-Straße in
Kessenich. „Das klingt wie eine ka-
putte Trafostation, aber hier ist kei-
ne Station in unmittelbarer Nähe“,
sagt Anwohner Christoph Niessen.
In einer hohen Frequenz und unter-
schiedlich langen Intervallen ertönt
der Ton immer wieder tagsüber und
nachts. Räumlich ist er allerdings
nicht zu verorten. Die Gegend ist
dicht bebaut und die Häuser haben
häufig mehrere Stockwerke, was die
Suche erschwert.
Das Geräusch könnte viele Ursa-
chen haben, sagt ein Heizungsins-
tallateur, der für eine solche Fern-
diagnose nicht namentlich genannt
werden möchte. „Es muss nur ein
kleiner Stein sein, der in einem
Schacht an das Rohr kommt und eine
Verbindung zum Mauerwerk bringt,
was diese Schallbrücke erzeugt“, er-
klärt er. Besonders bei älteren Bau-
ten, die schlecht gedämmt oder iso-
liert sind, käme das vor. Er zieht einen
Vergleich zu Spieluhren mit einem
Drehwerk: „Wenn man die Uhr in der
Luft dreht und sie spielt das Lied ab,
ist das total leise. Sobald die Uhr aber
auf dem Tisch liegt, merkt man, wie
laut das ist.“ Nicht anders verhalte es
sich, sobald ein Rohr eineVerbindung
zu einer Wand habe, weil der Schall
übertragen werde.
Die Ursache könnte aber auch in
einem zu hoch gesetzten Kaminzug
liegen. Oder aber in einer defekten
Einstellung an oder in der Heizung,
die den rätselhaften Ton erzeugt.
Auch aus dem Heizungsraum oder
der Heizungspumpe könnte das
Geräusch kommen, beispielswei-
se durch ein Ventil, das nicht richtig
auf- oder zugedreht wurde. Um den
Ton in einem ersten Schritt verorten
zu können, empfiehlt er eine Schall-
messung.
Ein Schornsteinfeger, der aus ganz
ähnlichen Gründen ebenfalls nicht
namentlich erwähnt werden möchte,
stellt die Überlegung an, dass auch
bewegliche Teile auf dem Dach die
Ursache des Geräuschs sein könnten.
„Es gibt Aufbauten, die teilweise ge-
zinkt sind, sodass der Wind da durch-
geht“, überlegt er weiter. Auch ein
Defekt in der Klimaanlage könnte die
Ursache sein.
Die beiden Experten betonen, dass
sich eine präzise Ursache erst bei
einem Besuch vor Ort herausfinden
lasse. Um solchen und ähnlichen
Problemen vorzubeugen, empfiehlt
der Heizungsinstallateur: „Wartun-
gen sind immer wichtig, das sollte
jährlich gemacht werden.“
Der Ton aus der Aloys-Schul-
te-Straße erinnert an einen ähnli-
chen Fall aus Duisdorf, unweit des
Weck-Werks. Dort verursachte eine
Heizung in einer Doppelhaushälfte
über den Abluftaustritt pulsierende
Pfeifgeräusche. In der Nachbarschaft
waren diese nicht zu überhören, die
Mieter im Haus selbst nahmen sie
dagegen gar nicht wahr. Das Problem
konnte letztendlich nur von einem
Mitarbeiter der Heizungsfirma selbst
behoben werden.
Über ein Nachbarschaftsforum
vernetzt, tauschen sich einige An-
wohner der Aloys-Schulte-Straße
auch online über den fiependen
Ton aus. Christoph Niessen hat sich
ebenfalls mit anderen Nachbarn zu-
sammengeschlossen: Gemeinsam
mit dem Ordnungsamt sind sie auf
Geräuschsuche gegangen. Dabei
könnten sie inzwischen möglicher-
weise die Quelle des Tons identifiziert
haben: „Die Heizung eines Hauses
in der Aloys-Schulte-Straße. Denn
ein Heizungsrohr auf dem dortigen
Dach stößt parallel zum Pfeifge-
räusch Qualm aus und beides endet
auch zusammen“, sagt Niessen. Im
Nachbarschaftsforum vermutet eine
Userin ebenfalls, den Ton verursache
ein Defekt in einer Heizungsanlage.
Sie schreibt weiter: „Leider kann die
Heizung aufgrund von Warmwasser
nicht ganz aus bleiben“, sodass das
Problem erst mit dem Besuch eines
Heizungsinstallateurs beseitigt wer-
den könne. Das solle aber im Laufe
dieser Woche geschehen. Dann wird
das Rätsel – und das Problem – hof-
fentlich gelöst sein.
Ein Schwingungston klingt seit Tagen durch die Aloys-Schulte-Straße
In der Aloys-
Schulte-Straße
in Kessenisch
sorgt ein selt-
sames Geräusch
für Aufregung.
FOTO: WESTHOFF
Adenauerallee bietet weiter Zündstoff
VON LISA INHOFFEN
BONN. Der Konflikt um die geänderte
Verkehrsführung auf der Adenaue-
rallee dürfte wohl auch den neuen
Stadtrat, der sich Mitte November
konstituiert, beschäftigen. Darauf
lassen Reaktionen aus den Fraktio-
nen auf einen kürzlich veröffentli-
chen Bericht im General-Anzeiger
schließen. Demnach legt laut ent-
sprechenden städtischen Akten eine
interne Korrespondenz der zustän-
digen Ämter offen, dass Tiefbauamt
und Straßenverkehrsamt die vom
Planungsamt ausgearbeitete Neu-
aufteilung der Adenauerallee kriti-
siert haben.
Entgegen der nach außen ver-
tretenen Verwaltungsmeinung, die
einspurigeVerkehrsführung für den
Autoverkehr sei alternativlos, da ein
Radweg nach aktuellen Richtlinien
nur mit einer Wegnahme der je-
weils äußeren Autospuren möglich
sei, hatten die beiden Ämter diese
Auffassung infrage gestellt. Sie hiel-
ten nach der nun abgeschlossenen
Sanierung der Fahrbahndecke eine
Markierung wie vorher mit Schutz-
streifen am Fahrbahnrand für
rechtssicher möglich.
Vertreter der bisherigen Oppo-
sitionsfraktionen CDU, FDP und
Bürger Bund Bonn (BBB) fühlen sich
dadurch nochmals in ihrer immer
wieder geäußerten Kritik an dieser
von der Ratsmehrheit aus Grünen,
SPD, Volt und Linken durchgesetz-
ten Maßnahme bestätigt. Eine Maß-
nahme, die zunächst für ein Jahr als
Versuchslauf angelegt ist.
CDU: „Viel Aufräumarbeit
zu leisten“
„Das ist genau das, was wir ver-
mutet haben, die jetzt umgesetzte
Maßnahme konnte einfach nicht
der Weisheit letzter Schuss sein“,
sagt der designierteVorsitzende der
CDU-Ratsfraktion, Rainer Haid. Da
müsse jetzt offensichtlich viel Auf-
räumarbeit geleistet werden. „Das
werden wir aber ganz unaufgeregt
angehen“, so Haid. Nach wie vor
sei die CDU für vier Autospuren auf
der Adenauerallee. Seine Fraktion
erwarte, dass die Verwaltung nun
wirklich alle Fakten offen auf den
Tisch lege und sie bewerte. Dann
werde man weitersehen.
Regelrecht sauer reagiert FDP-
Ratsherr Achim Schröder auf die
Informationspolitik der Stadt. „Die
FDP ist sehr verärgert, dass offen-
sichtlich doch eine andere Planung
der Adenauerallee möglich gewesen
wäre“, so Schröder. Seine Fraktion
habe stets gefordert, die gesamte
Straßenbreite in die Planung einzu-
beziehen. Mit Blick auf die größten-
teils überdurchschnittlich breiten
Gehwege wäre aus Sicht der FDP
dort auch genug Platz für eine Rad-
spur und eine zweite Autospur ge-
wesen, so Schröder.
BBB-Ratsherr Marcel Schmitt er-
innert daran, dass seine Fraktion
schon früh darauf hingewiesen
habe, dass technische Regelwer-
ke im Straßenbau keine rechtliche
Bindungskraft besäßen. Das Bun-
desverwaltungsgericht habe klar-
gestellt, dass die von Stadtbaurat
Helmut Wiesner aufgeführten Re-
gelwerke eben keine Rechtsquellen
darstellen. Schmitt: „Für Gerichte
sind sie nicht verbindlich – und auch
für Kommunen nicht bindend.“ Der
Rückbau der Adenauerallee sei ein
von Oberbürgermeisterin Katja Dör-
ner (Grüne) und der Ratsmehrheit
politisches Ziel gewesen, das mit
„unredlichen Argumenten“ baulich
umgesetzt worden sei.
Die Grünen hingegen sehen kei-
nen Grund zur Aufregung. Die Kritik
des Tiefbau- und Straßenverkehrs-
amtes belegten aus ihrer Sicht nicht,
dass eine nach anerkannten Regel-
werken und Richtlinien bis hin zu
einer rechtssicheren, nicht beklag-
baren Alternativplanung für die
Adenauerallee möglich sei. „Wider-
sprechen möchte ich, dass grund-
sätzlich keine Alternativplanungen
geprüft und dem Stadtrat vorent-
halten wurden. Der Vorschlag, den
Radverkehr auf dem Bürgersteig zu
führen, wurde intensiv diskutiert“,
so Fraktionsvorsitzende Friederike
Dietsch. Die Verwaltung habe je-
doch bereits 2023 darauf hingewie-
sen, dass eine Neuaufteilung von
Fassade zu Fassade eine Vervielfa-
chung der Kosten bedeuten würde,
wie auch eine deutliche Verlänge-
rung der Bauzeit.
Nicht überrascht gibt sich SPD-
Fraktionsvorsitzender Max Biniek.
„Das ist für uns keine wirkliche
Neuigkeit, weil wir wissen, dass es
immer zu unterschiedlichen Mei-
nungen innerhalb der Verwaltung
kommen kann.“ In dem besonders
strittigen Fall der Adenauerallee
wäre es indes besser gewesen, die-
se Meinungen wären transparenter
im Rat kommuniziert worden. Jetzt
laufe erst einmal der von der Be-
zirksregierung Köln angeordnete
Verkehrsversuch. „Sollten wir neue
Vorlagen zum Thema bekommen,
werden wir uns natürlich damit
befassen.“
Gelassen reagiert auch Linksfrak-
tionschef Michael Faber. Es sei für
ihn nicht zu erkennen, wie eine an-
dere Lösung für die Adenauerallee
aussehen könnte, die regelkonform
sei, funktioniere und Sicherheit für
Fuß- und Radverkehr biete, so Faber.
Für sinnvoll halte er aber eine Dis-
kussion im Verkehrsausschuss über
die Einwände der beiden Ämter, um
aufzuklären und, wenn sich die Ein-
wände widerlegen ließen,„um Legen-
denbildung vorzubeugen“.
Karin Langer von der Volt-Partei
meint: „Natürlich hätte man alles
irgendwie auch anders machen
können, nur sinnvoll wäre das nicht
gewesen.“ Zudem habe sich bisher
herausgestellt, dass der Pkw-Ver-
kehr über eine Spur pro Richtung
gut fließen könne. „Stau gab es dort
auch früher immer mal wieder, sei es
wegen Baustellen oder der Engstelle
am Koblenzer Tor.“
Stadtverwaltung war intern uneins über neue Verkehrsführung: Wie die Ratsfraktionen jetzt darauf reagieren
Auch nach der Kommunalwahl geht die Debatte im Rathaus um die Adenauerallee weiter. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF
Stadt will
Fußverkehr
fördern
BONN. Vom 1. bis 21. November heißt
es in Bonn wieder: Schritte zählen
für die Gesundheit und das Klima.
Die Stadt beteiligt sich erneut an der
Aktion „Stadt Land zu Fuß“, bei der
Bürger deutschlandweit Kilometer
sammeln, die sie zu Fuß zurückle-
gen. Ziel ist es laut Stadtverwaltung,
Menschen zu motivieren, sich mehr
zu bewegen und gleichzeitig einen
Beitrag zu einer nachhaltigen Mo-
bilität zu leisten. Deshalb ruft die
Stadt alle Bonner dazu auf, sich mit
der Teilnahme an der Aktion aktiv
zu beteiligen – sei es auf dem Weg
zur Schule oder Arbeit, beim Spa-
ziergang,Wandern oder Joggen. Die
zurückgelegten Kilometer können
auf der Website zur Aktion unter
stadtlandzufuss.de erfasst werden.
„Bereits bei der Premiere im Jahr
2024 wurden in Bonn über 16.000
Kilometer gesammelt – ein starkes
Zeichen für gemeinschaftliches
Engagement“, so die Verwaltung
weiter.Viele Teams seien von Privat-
personen, Stiftungen, Arbeitgebern
und Initiativen organisiert worden.
„Die teilnehmenden Schulklassen
zeigten eindrucksvoll, wie wichtig
es ist, eigenständige Mobilität schon
früh zu fördern und zu üben.“
Weitere Informationen finden Sie
auch auf der städtischenWebsite zur
Aktion unter bonn.de/themen-ent-
decken/verkehr-mobilitaet/stadt-
land-zu-fuss.php. dsf
Erneute Teilnahme an
bundesweiter Aktion
Komödie zu Bonner
Straßennamen
BONN. Larissa Laë und Rainer Sel-
mann präsentieren am Freitag, 24.
Oktober, 20 Uhr, im Atelier Laë,
Heisterbacherhofstraße 1, ihre Ko-
mödie „Mit Pittenkötter & Kersting:
Den Bonner Straßennamen auf der
Spur“. Der Eintritt kostet 20 Euro,
Anmeldung: RSelmann@kultnews.
de oder  02 28/69 76 82. dsf
AUGEN STRAHLEN
BONN LEUCHTETFoodfestival* in der Bonner Innenstadt & strahlende Aktionen
24.10. bis 26.10.2025
VERKAUFSOFFENER SONNTAG
26.10. von 13 bis 18 Uhr
Schauen Sie gerne auf unserer Webseite vorbei.
Weitere Highlights und detailliertere
Infos finden Sie unter: www.bonn-city.de
Anlage 1 - 3Seite 21 von 61
B O N N16 Donnerstag, 23. Oktober 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIBÜHNE
BONN
Abdul Kader Chahin: „Achte jetzt“; Comedy,
Haus der Springmaus, Frongasse 8, 20 Uhr
Andy Strauß: „Hinhalten“, RheinBühne, Ox-
fordstr. 20, 20 Uhr
Ansichten einer lyrikaffinen Punxine - Zoras
Bonn: Theaterensemble volx präsentiert das
Gedicht von Enne Malzburg, Kult 41, Hochsta-
denring 41, 20 Uhr
Das kunstseidene Mädchen: Chanson-Mu-
sical nach Irmgard Keun; mit Neele Pettig, Klei-
nes Theater, Bad Godesberg, Koblenzer Str. 78,
19.30 Uhr
Eine Diva kommt selten allein: Jux-Revue mit
Hits und Witz, Malentes Theater Palast, Beuel,
Holzlarer Weg 42, 19 Uhr
Falk: „Unverschämt“; Musikkabarett, Pantheon,
Beuel, Siegburger Str. 42, 20 Uhr
Kardinalfehler: Komödie von Alistair Beaton
und Dietmar Jacobs (Premiere), Contra-Kreis-
Theater, Am Hof 3 - 5, 19.30 Uhr
Komödie der Einsamkeit: Eine Stückentwick-
lung von Jan Neumann & Ensemble, Werkstatt-
bühne, Rheingasse 1, 20 Uhr
YOUniverse: Social-Media-Phänomene treffen
auf spektakuläre Artistik, GOP Varieté-Theater,
Karl-Carstens-Str. 1, 19 Uhr
REGION
Ill-Young Kim - Fällt aus!: „Kim kommt!“;
Stand-Up-Comedy, Drehwerk 17|19, Wachtberg,
Töpferstr. 17 - 19, 20 Uhr
KÖLN
Wilfried Schmickler: „Herr Schmickler bitte...“;
Kabarett, Eltzhof, Burgallee 1, 20 Uhr
KONZERTE
BONN
Bonner Barock - Hofkapelle vor Ort 1: Vokal-
quartett des WDR, Beethoven Orchester Bonn
& Richard Garr (Dirigent); Werke von Joahn Ries
u.a., La Redoute, Bad Godesberg, Kurfürstenal-
lee 1, 19.30 Uhr
Wille And The Bandits: Blues, Rock, Psychede-
lic & Folk, Harmonie, Frongasse 28 - 30, 20 Uhr
KÖLN
Fortuna Ehrenfeld: Philharmonie, Bischofsgar-
tenstr. 1, 20 Uhr
EXTRAS
BONN
ArtDialog - 117. Kulturtisch: Thema des
Abends: „Was sagen uns heute Francisco de Goy
und andere Meister der spanischen Kunst“; mit
dem Romanisten Prof. Dr. Helmut Jacobs, Res-
taurant Haus am Rhein, Beuel, Elsa-Brändström-
Str. 74, 19 Uhr
Facettenreiche Insekten: Vielfalt, Gefähr-
dung, Schutz; Fotoausstellung im Hörsaal, Ver-
nissage, Museum Alexander Koenig, Adenaue-
rallee 160, 19 Uhr
Klimakrise und Gesundheit: Vortrag von Dr.
Winfried Zacher; Friedrich-Spee-Akademie und
Internationales Bonn, Haus der Stiftung Pfen-
nigsdorf, Poppelsdorfer Allee 108, 18 Uhr
Stefan Weidner: „Yoga oder Die sanfte Erobe-
rung des Westens durch den Osten“, Buchhand-
lung Böttger, Maximilianstr. 44, 20 Uhr
Mehr Termine: ga.de/terminkalender
VERANSTALTUNGEN
14-Jährigen
mit dem Rad
angefahren
BONN. Nach einem Verkehrs-
unfall am vergangenen Sams-
tag, 18. Oktober, in der Bonner
Innenstadt ermittelt das Ver-
kehrskommissariat 1 der Bonner
Polizei wegen des Verdachts der
Unfallflucht und bittet um Hin-
weise zu einem bislang unbe-
kannten Radfahrer.
Nach dem derzeitigen Stand
der Ermittlungen war ein 14-Jäh-
riger zur Unfallzeit gegen 14 Uhr
zu Fuß auf der Maximilianstraße
in Richtung Kaiserplatz unter-
wegs. Dort wurde er von einem
Radfahrer angefahren. Dabei
stürzte der Junge und verletzte
sich. Der Radfahrer erkundigte
sich nach dem Wohlergehen des
Jungen, soll dann aber, nachdem
der 14-Jährige auf Hilfe verzich-
tet hatte, in Richtung Innenstadt
weitergefahren sein.
Der gesuchte Fahrradfahrer ist
nach bislang der Polizei vorlie-
genden Aussagen 30 bis 40 Jahre
alt, etwa 1,70 bis 1,80 Meter groß
und blond. Der Mann hat einen
hellen Bart, trug einen schwar-
zen Helm und einen schwarzen
Trainingsanzug.
Zeugen, die Angaben zu dem
Gesuchten machen können,
werden gebeten, sich unter 
02 28/1 50 oder vk1.bonn@poli-
zei.nrw.de an die zuständigen
Ermittler zu wenden. dsf
Polizei ermittelt wegen
Verdachts auf Unfallflucht
Mit Pkw gegen
Laternenmast
geprallt
GRONAU. Am späten Dienstagabend
hat ein 18-jähriger Fahranfänger auf
der B9 in Bonn-Gronau die Kontrol-
le über sein Auto verloren und ist
gegen einen Laternenmast geprallt.
Nach Angaben der Polizei war
der 18-Jährige gegen 22.10 Uhr
auf der B9 von Bonn-Gronau aus
in Richtung Reuterbrücke/Reuter-
straße unterwegs, als er aus noch
unbekannter Ursache in Höhe des
Hauses der Geschichte die Kontrolle
über sein Fahrzeug verlor. Infolge-
dessen prallte der Wagen mit der
Beifahrerseite gegen einen Later-
nenmast. Das Fahrzeug wurde über
die Verkehrsinsel geschleudert und
kam quer auf den beiden Fahrspu-
ren der Gegenfahrbahn zum Stehen.
Ein 17-jähriger Mitfahrer, der
hinten rechts auf der Rückbank
saß, wurde bei dem Unfall verletzt.
Ein Rettungswagen brachte ihn in
ein Krankenhaus. Der Fahrer und
sein 19-jähriger Beifahrer blieben
unverletzt.
Während der Unfallaufnahme der
Polizei wurde der Verkehr in Rich-
tung Innenstadt und in Richtung
Reuterbrücke/Reuterstraße einspu-
rig an der Unfallstelle vorbeigeleitet.
Die Linksabbiegerspuren von der
Reuterbrücke/Reuterstraße in Rich-
tung Welckerstraße blieben für die
Unfallaufnahme und Bergungsmaß-
nahmen gesperrt. Die Polizei stellte
das Fahrzeug für weitere Ermittlun-
gen sicher. ga
18-Jähriger verliert
Kontrolle auf B9
Am Dienstagabend ereignete sich ein
Unfall auf der B9, bei dem ein 17-Jähri-
ger verletzt wurde. FOTO: FELSMANN
Schlafsäcke und
Isomatten gesucht
BONN. Wegen der sinkenden Tempe-
raturen bittet die Stadt Bonn, verstärkt
auf Obdachlose zu achten. Wer hilfe-
bedürftige Personen im Freien be-
merkt, kann die Polizei oder den Ord-
nungsdienst unter  02 28/77 33 33
informieren (montags bis freitags, 7
bis 1 Uhr, samstags, sonntags und
feiertags 10 bis 1 Uhr). Der Ordnungs-
dienst und dieWache Gabi kontrollie-
ren verstärkt und bieten Betroffenen
Hilfe an. Unterstützung leisten auch
Streetworker von Caritas und dem
Verein für Gefährdetenhilfe (VfG).
Der VfG betreibt die Notunterkunft
Haus Sebastian, Sebastianstraße 131
(Zuweisung über das Amt für Sozia-
les und Wohnen, Moltkestraße 2-14,
montags bis freitags, 8 bis 13 Uhr).
Männer können zudem im Prälat-
Schleich-Haus des Caritasverbandes,
Thomasstraße 36, vorsprechen. Ge-
sucht werden derzeit dringend Spen-
den von Isomatten und Schlafsäcken.
Abgabe beimVfG, Am Dickobskreuz 6
oder Quantiusstraße 2, sowie an der
Pforte des Prälat-Schleich-Hauses der
Caritas, Thomasstraße 36. dsf
Repair-Café an der
Müllverwertung
BONN. Das Repair-Café MVA Bonn
öffnet am Samstag, 25. Oktober
wieder. Das teilen die Veranstalter
mit. Zu finden ist das Repair-Ca-
fé an der Müllverwertungsanlage
in der Immenburgstraße 22, Tor
vier. Geöffnet ist von 11 bis 15 Uhr.
„Hier wird fast alles – vom Fahrrad,
Holzmöbel, Kleidungsstück bis zu
mechanischen, elektrischen und
elektronischen Geräten sowie Com-
putern repariert“, teilen die Organi-
satoren mit. Zutaten fürs Büfett sind
gern gesehen. dsf
Im Kampf gegen Aids
VON JOHANNA LÜBKE
BONN. Die Bedeutung des Bon-
ner UNAids-Standorts wird zum
neuen Jahr 2026 zunehmen: Das
Hauptquartier in Genf wird bis auf
ein dort weiterhin angesiedeltes
Sekretariat verschlankt und eini-
ge Mitarbeitende wechseln nach
Bonn. Ab Januar 2026 werden statt
rund 45 Mitarbeitern 59 Personen
am Platz der Vereinten Nationen
für UNAids tätig sein.
Seit Mitte 2022 ist das Büro des
Programms der Vereinten Natio-
nen für die globale Bekämpfung
von HIV/AIDS auf dem Bonner
UN-Campus angesiedelt. Es be-
herbergt bisher die unterstützen-
den Managementfunktionen von
UNAids, darunter Personalverwal-
tung, Informations- und Kommu-
nikationstechnologie, Finanzen
und ein unabhängiges Evaluie-
rungsbüro. Zukünftig soll die glo-
bale Strategie von UNAids noch
stärker aus der Bundesstadt heraus
bestimmt werden. „Bonn soll als
Hub für globale Aidsbekämpfung
gestärkt werden“, fasst es Georg
Kippels, Parlamentarischer Staats-
sekretär im Bundesministerium
für Gesundheit, zusammen. Kip-
pels war bei einer Podiumsdiskus-
sion am UNAids-Standort in Bonn
am Mittwoch vor Ort, ebenso wie
Christine Stegling, die bisher in
Genf ansässige Stellvertretende
Exekutivdirektorin von UNAids,
der Bonner Bundestagsabgeord-
nete Hendrik Streeck (CDU), Anne
von Fallois, Vorstandsvorsitzende
der Deutschen AIDS-Stiftung, Paul
Zubeil, der im Bundesgesundheits-
ministerium für das Thema „inter-
nationale und europäische Ge-
sundheitspolitik“ zuständig ist und
Peter Wiessner vom Aktionsbünd-
nis gegen AIDS mit Sitz in Berlin.
Auch bisher nimmt Bonn eine
zentrale Rolle bei der Koordinie-
rung der internationalen und bun-
desweiten Aids-Bekämpfung ein:
Neben UNAids sitzt auch die Deut-
sche Aids-Stiftung in Bonn; das
Universitätsklinikum Bonn (UKB)
bietet zudem eine spezialisierte
Behandlung und Betreuung für
HIV-Patienten an. Hendrik Streeck,
Bonner Bundestagsabgeordnete
und Beauftragter der Bundesregie-
rung für Sucht- und Drogenfragen,
ist Experte für HIV-Forschung und
Direktor des Institutes für Virologie
am UKB.
Hintergrund der Verlagerung des
UNAids-Standorts sind schrump-
fende Ressourcen der UN: 2025 hat
die USA unter Präsident Donald
Trump ihre Auslandshilfen und
Beiträge zu UN-Organisationen
insgesamt drastisch gekürzt, die
Gelder für UNAids hat die US-Re-
gierung eingestellt. Das traf das
Programm hart: Die USA hatten
einen Großteil der Finanzierung
beigetragen, „70 Prozent aller
Aids-Mittel kamen von den USA“,
sagt Christine Stegling. Infolge der
Kürzungen reduziert UNAids sein
Personal auf etwa die Hälfte und
seine Länderpräsenz von 75 auf 36
Länder.
Der Umzug der Mitarbeiter nach
Bonn wurde im Rahmen des Ber-
lin/Bonn-Gesetzes finanziell von
der Bundesregierung unterstützt,
wie bereits auch schon 2022. Die
Entscheidung für Bonn als „kos-
tengünstigerer Standort“ als Genf
sei auch gefallen, weil es über eine
gute Erreichbarkeit und Sicher-
heitslage verfüge, so Staatssekretär
Kippels. Auch die breit aufgestellte
Forschungslandschaft in Nord-
rhein-Westfalen mit den Universi-
täts- und Klinikstandorten Bonn,
Köln, Düsseldorf und Aachen habe
für den Standort gesprochen. In
Bonn sind weitere 26 UN-Organi-
sationen mit insgesamt 1600 Mit-
arbeitenden angesiedelt.
Die Teilnehmenden der Podi-
umsdiskussion hoben allesamt die
großen Herausforderungen hervor,
vor denen UNAids und die globa-
le HIV- und Aidsbekämpfung auf-
grund der finanziellen Einschnitte
stehen. Doch auch das weltpoli-
tische Klima erschwere die Arbeit
in zahlreichen Ländern, wie Ugan-
da, Botswana oder Russland – hier
sind HIV-positive Menschen, dar-
unter auch verstärkt junge Frauen,
homosexuelle Männer und trans
Menschen, großer Stigmatisierung
und teilweise Verfolgung ausge-
setzt. Laut Katja Meyer aus dem
Vorstand der Aids-Initiative Bonn,
die ebenfalls vor Ort war, spüren
auch ihre Mitarbeitenden, dass
das „Klima auch in Deutschland
rauer werde“, die globalen Krisen
der Aids-Hilfe und der offenen Ge-
sellschaft auch „lokale Krisen“ sei-
en. Sie verwies dabei beispielhaft
auf den diesjährigen Christopher
Street Day in Bonn, als Rechtsext-
reme gegen die Pride Parade mobi-
lisiert hatten.
Ab 2026 wird Bonn zum zentralen Standort der UN-Organisation zur Eindämmung der Krankheit
VON CHRISTINE LUDEWIG
BONN. Pünktlich zum Licht- und Ge-
nussfestival „Bonn leuchtet“ am Wo-
chenende packen die Mitarbeiter von
BonnNetz aktuell die Weihnachtsbe-
leuchtung aus – in der Innenstadt
bringen sie gerade an diversen Stel-
len Lichterketten in luftiger Höhe an,
zum Beispiel in der Friedrichstraße.
Bevor die 7500 LED-Lämpchen die
Bonner Innenstadt, Ortsteil-Weih-
nachtsbäume und die Godesburg in
der Vorweihnachtszeit zum Leuch-
ten bringen, musste das Team sie
prüfen und bei Bedarf austauschen,
wie die Stadtwerke Bonn (SWB) mit-
teilen. Diese Aufgabe übernehmen
seit 2009 SWB-Azubis unter der An-
leitung von Volker Jansen, langjähri-
ger Meister im Sachgebiet Straßen-
beleuchtung Netz-/Anlagenservice.
Die Vorbereitungen starten laut
Jansen direkt, wenn die Lichter am
ersten Werktag nach dem 6. Januar
abgehängt wurden: „Danach er-
folgt direkt eine Bestandsaufnahme,
sprich was muss repariert oder er-
neuert werden. Die dafür nötigen
Materialien bestellen wir immer im
August, um im September gemein-
sam mit den Azubis mit den Prüf-,
Reparatur- und Wartungsarbeiten zu
starten.“
Die Azubis können den Stadtwer-
ken zufolge so ihre handwerklichen
Fähigkeiten austesten und die Ak-
tion unterstützen, die mit rund 3630
Lampen an den City-Toren und etwa
3860 Lampen an Lichterketten sehr
aufwendig ist. Die Auszubildenden
sind laut den Stadtwerken überwie-
gend Elektroniker, kommen aber
auch aus anderen Bereichen.
Die Lichterketten hängt BonnNetz
nun in den nächsten Wochen auf,
nicht nur in der Innenstadt, sondern
auch an der Godesburg und in den
Ortsteilen. Bis zum Ersten Advent
sollen die Arbeiten laut den Stadt-
werken abgeschlossen sein.
Bevor damit die Vorweihnachts-
zeit richtig losgeht, findet am Wo-
chenende vom 24. bis 26. Oktober
in der Bonner Innenstadt „Bonn
leuchtet“ statt. Dann werden wieder
Plätze und Sehenswürdigkeiten wie
das Alte Rathaus oder das Bonner
Münster mit Lichtinstallationen in
Szene gesetzt. Auch viele Schaufens-
ter der ansässigen Geschäfte sind
illuminiert und herbstlich dekoriert.
Außerdem gibt es Musikprogramm
und einen Genussmarkt mit ver-
schiedenen Ständen. Das Schauspiel
„Bonn leuchtet“ dauert an allen drei
Abenden ab Einbruch der Dunkel-
heit bis 22 Uhr.
Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt
Kurz vor „Bonn leuchtet“: Bonn-Netz dekoriert die Innenstadt schon jetzt für die Adventszeit
Christine Stegling, Stellvertretende Exekutivdirektorin von UNAIDS, wird ab Januar am Bonner Standort der UN-Organisation arbeiten. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF
UNAids hat sich dem Ende der
weltweiten HIV/AIDS-Pandemie
bis 2030 verschrieben. Dabei
konzentriert es sich auf epide-
miologische Datenerhebungen,
politische Interessenvertretung,
Netzwerkaufbau, Stärkung der
Zivilgesellschaft, Mobilisierung
von Ressourcen und technische
Unterstützung in den Mitglieds-
staaten.
Sowohl die medizinische Versor-
gung als auch der soziale Schutz
von Erkrankten steht hierbei im
Fokus. lüj
Infos zum
Programm
UNAIDS
Ein Mitarbei-
ter der SWB
sichert die
Kabel der Be-
leuchtung mit
Kabelbindern.
FOTO: WESTHOFF
Anlage 1 - 4Seite 22 von 61
B O N N18 Freitag, 24. Oktober 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RVIBonns Innenstadt leuchtet
Das Bonn-Fest hat es gezeigt:
Die Bonner lieben es, in ihrer
Innenstadt zu flanieren. Mit
„BonnLeuchtet“ bekommen
sie vom 24. bis 26. Oktober
erneut die Gelegenheit dazu.
Der Verein City-Marketing
Bonn lädt ein, die Bonner City
in einem besonderen Glanz zu
erleben – bis jeweils 22 Uhr er-
strahlt die gesamte Innenstadt
in faszinierendem Licht.
Das Lichterfest hat längst
Tradition und ist zu einem
festen Bestandteil des Bonner
Herbstes geworden. Jahr für
Jahr verwandelt sich die City in
ein funkelndes Meer aus Far-
ben und Projektionen, das die
architektonischen Meisterwer-
ke und historischen Gebäude
in neuem Licht erscheinen
lässt. Auch in diesem Jahr be-
teiligen sich die Mitglieder wie-
der mit viel Liebe zum Detail
und gestalten ihre Schaufens-
ter stimmungsvoll illuminiert
und herbstlich dekoriert.
Doch„BonnLeuchtet“ bietet
weit mehr als ein visuelles Er-
lebnis: Der Duft frisch zuberei-
teter internationaler Speisen
zieht durch die Straßen und
lädt zu einer kulinarischen
Entdeckungsreise rund um
den Globus ein. Ob herzhafte
Spezialitäten, exotische Köst-
lichkeiten oder süße Verfüh-
rungen – der große Foodmarkt
verspricht Gaumenfreuden für
jeden Geschmack.
An drei Tagen – Freitag,
Samstag und Sonntag – ver-
wandelt sich die Bonner Innen-
stadt in ein Festival des inter-
nationalen Genusses. Rund
40 Foodtrucks und Stände,
verteilt über die gesamte City,
laden zum Schlemmen und
Verweilen bis in die Abend-
stunden ein. Von traditionel-
len schwäbischen und tiroleri-
schen Gerichten über Suppen,
Currywurst und Glühwein bis
hin zu edlenWeinen und inter-
nationalen Snacks – dieVielfalt
der Esskulturen spiegelt sich in
jedem Bissen wider.
Mit Einbruch der Dunkelheit
wird die Bonner Innenstadt an
allen drei Tagen bis 22 Uhr in
märchenhaftes Licht getaucht.
LED-Strahler setzen gezielte
Akzente und verwandeln Ge-
bäude, Plätze und Skulpturen
in leuchtende Kunstwerke.
Dabei legt der Veranstalter
laut eigener Aussage größten
Wert auf Nachhaltigkeit – es
kommen ausschließlich LED-
Leuchten und Ökostrom zum
Einsatz.
Unter anderem ist die Na-
men-Jesu-Kirche in diesem
Jahr wieder Teil von „Bonn-
Leuchtet“. Das eindrucksvol-
le Kirchengebäude erstrahlt
von innen in einer atmo-
sphärischen Lichtinstallation,
begleitet von sphärischen
Klangwelten des Komponis-
ten Christopher van Deylen.
Die Licht- und Klanginszenie-
rung in der Namen-Jesu-K

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 20:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de