260643 · Beschlussvorlage
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "BonnFest"
Kerndaten
- Nummer
- 260643
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Acherstraße
- Bottlerplatz
- Brüdergasse
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- Remigiusplatz
- Remigiusstraße
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Beschlussvorlage öffentlich 260643 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "BonnFest" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung Rat 11.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „BonnFest“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Mit E-Mail vom 22. Februar 2026 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V., dieser als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag, 27. September 2026, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr. Anlass sei das in der Bonner Innenstadt seit 1997 jährlich veranstaltete BonnFest, das von Freitag, 25.09.2026, bis Sonntag, 27.09.2026, stattfinde. Mit einem Mix aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie, Marktbuden und vielen Mitmachaktionen verwandele sich die Fußgängerzone zu einer einzigartigen Festmeile. Die Veranstaltung verändere für ein ganzes Wochenende lang das allgemein bekannte Gesicht der Innenstadt. Sie hebe sich so vom normalen Alltagsbild ab und sei dadurch in besonderem Maße prägend in ihrer gesamten Wahrnehmung für den Besucher. Die Bonner Innenstadt sei an drei Tagen einmal ganz anders zu erleben. Für den Besucher werde die Stadt zum multifunktionalen Ort. Das BonnFest enthalte auch karitative Elemente; überschüssige Einnahmen gingen zu Gunsten der Citystation der Bonner Caritas.Seite 1 von 72 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Das BonnFest erfreute sich schon in der Vergangenheit einer stets sehr guten Resonanz sowie einer steigenden Besucherzahl. Es sorgte für eine positive Belebung und Aufwertung der Bonner Innenstadt und sei längst zu einer Traditionsveranstaltung in Bonn geworden. Durch die Veranstaltung würden zahlreiche Besucher aus Bonn, aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus dem weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und dem Raum Aachen, in die Bonner Innenstadt gelockt. Veranstaltungsort sei der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er sei identisch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt vom 23. Juni 2015. Er umfasse den Bereich der Fußgängerzone und die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt. Weitere Ausführungen u.a. zu dem räumlichen Bezug zwischen der Aufstellungsfläche und dem vorgesehenen Bereich der Sonntagsöffnung sowie zu den Besucherzahlen sind dem als Anlage 2 beigefügten Antragsschreiben zu entnehmen. Dem Antrag beigefügt sind verschiedene Anlagen, u.a. mehrere Lagepläne, die sowohl die Ausstellungsfläche als auch den vorgesehenen Bereich der Sonntagsöffnung darstellen, Zeitungsartikel, Pressetext des Veranstalters und ein Programm des Festes aus dem Jahr 2025, welches sich in diesem Jahr in Art und Umfang auch so darstellen werde, wobei es aus Gründen der zur Zeit der Antragstellung laufenden Programmplanung noch nicht endgültig feststehe. Zum Anlass des im Jahre 1997 erstmals durchgeführten und somit seit Langem traditionellen BonnFestes stellte der city-marketing bonn e.V. erstmals im Jahre 2004 den Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die Bonner Innenstadt. Der Rat der Stadt Bonn hat daraufhin am 08.07.2004 eine Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) beschlossen, mit welcher der erste verkaufsoffene Sonntag aus Anlass des „BonnFestes“ beschlossen wurde. Rechtsgrundlage war seinerzeit § 14 des Ladenschlussgesetzes vom 28.11.1956. Seitdem hat das BonnFest, mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021, in denen, der Corona-Pandemie geschuldet, die Beethoven-Rallye veranstaltet wurde, ununterbrochen in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag stattgefunden. Das BonnFest mit seinem vielfältigen und hochwertigen Bühnenprogramm lockt mit seiner Kombination aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie, Marktbuden etc. jährlich in der Spitze bis zu 350.000 Besucher inSeite 2 von 72 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) die Innenstadt und wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO) als Jahrmarkt festgesetzt. Für die diesjährige Veranstaltung geht city-marketing bonn e.V. von einer Besucherzahl von mindestens 285.000 aus. Nach der erneuten Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) im März 2018 können die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 LÖG NRW durch Ordnungsbehördliche Verordnung an jährlich acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden, Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr im öffentlichen Interesse zulassen, wobei die Höchstzahl von 16 Sonn- und Feiertagen je Gemeinde nicht überschritten werden darf. Eine Anhörung der zu beteiligenden Institutionen (Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer), mit Ausnahme der Gewerkschaften, erscheint aus Sicht der Verwaltung sachlich eigentlich als entbehrlich, da in der im Mai 2025 zwischen den genannten Beteiligten getroffenen sogenannten Konsensvereinbarung sowohl die absolute Anzahl als auch die Anlässe der verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken, auch der zum BonnFest, bis Ende 2027 festgeschrieben wurden (siehe Anlage 4). Somit ist das Einverständnis der betroffenen Institutionen zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu den dort genannten Anlässen bis zum Ende der Laufzeit der Konsensvereinbarung schriftlich dokumentiert. Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die formelle Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurden allerdings sicherheitshalber sämtliche zu beteiligenden Institutionen mit E-Mail vom 03. März 2026 erneut um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer OBV aus Anlass des BonnFestes gebeten. Noch am selben Tag teilte der Einzelhandelsverband Bonn-Rhein-Sieg- Euskirchen e.V. mit, dass er als Interessenvertretung des Einzelhandels in der Region alle Maßnahmen befürworte, die zur Stärkung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots beitrügen und ortsnahe Einkaufsmöglichkeiten sicherstellten. Er begrüße die vorgesehene Sonntagsöffnung ausdrücklich. Das Büro des Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Bonn stimmte per E-Mail am 04. März 2026, das katholische Stadtdekanat mit Schreiben vom 09. März 2026, zu.Seite 3 von 72 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die an der Konsensvereinbarung nicht beteiligte Gewerkschaft ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen hat sich mit E-Mail vom 04. März 2026 geäußert. Im Anschluss an verschiedene Zitate aus der Rechtsprechung wird festgestellt, dass der Anlassbezug nachvollziehbar ist und mit den notwendigen Unterlagen belegt wurde. Ebenso sei den Lageplänen zu entnehmen, dass eine notwendige räumliche Klärung vorgenommen wurde. Grundsätzlich sei man, im Interesse der Beschäftigten, gegen eine sonntägliche Öffnung. Vorliegend bitte man, den teilnehmenden Einzelhändlern mitzuteilen, dass Sonntagsarbeit der Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB Region Köln-Bonn) teilte am 05. März 2026 per E-Mail mit, dass sich der DGB der Stellungnahme von ver.di anschließe. Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg teilte mit Schreiben vom 12. März 2026 mit, dass aus deren Sicht keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnung bestünden, soweit die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in NRW eingehalten würden. Die im Antrag gemachten Angaben zu Umfang und Art der Veranstaltung seien nachvollziehbar und es werde deutlich, dass das „BonnFest“ als Anlass mit hinreichendem öffentlichen Interesse nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW im Vordergrund stehe und demnach nur unmittelbar anliegende Geschäfte öffnen dürften. Die Handwerkskammer zu Köln antwortete trotz angemessener Anhörungsfrist nicht auf das Anhörungsschreiben. Alle Stellungnahmen liegen als Anlage 5 dieser Beschlussvorlage bei. Mit der Novellierung des am 30.03.2018 in Kraft getretenen neuen Ladenöffnungsgesetzes bezweckte der Gesetzgeber zum einen die Ausweitung der Möglichkeiten (Sachgründe), verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, und zum anderen eine Verbesserung der Rechtssicherheit. So ist nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW das Vorliegen eines öffentlichen Interesses Voraussetzung für die Freigabe, wobei in den Ziffern 1-5 einige Beispiele dazu genannt werden. Nach Ziffer 1 dieser Bestimmung liegt ein öffentliches Interesse insbesondereSeite 4 von 72 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Satz 3 besagt, dass das Vorliegen eines solchen Zusammenhangs vermutet wird, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Das BonnFest hat sich seit der ersten Durchführung im Jahr 1997 zu einer beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit unterschiedlichen, aber stets sehr hohen Besucherzahlen entwickelt. In den Jahren 2016 und 2017 waren es jeweils rund 350.000 Personen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung das BonnFest besucht haben. Im Jahr 2024 waren es, ebenso wie im letzten Jahr, ca. 285.000 Menschen, die während der drei Festtage die Innenstadt aufgesucht haben. Für die diesjährige Veranstaltung wird für den Zeitraum Freitag, 25.09.2026, bis Sonntag, 27.09.2026, mit mindestens der gleichen Anzahl an Besuchern wie im Vorjahr, also 285.000, gerechnet. Diese Veranstaltung wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO) als Jahrmarkt festgesetzt. Das vielfältige Programm wird in der beigefügten Programmübersicht des Jahres 2025 und den angefügten Plänen und Zeitungsausschnitten (siehe Anlage 3) ausführlich beschrieben. Details zum diesjährigen Programm waren zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt. Erfahrungen aus den früheren Veranstaltungen, Medienberichte und plausible Angaben des Veranstalters belegen, dass die Mehrheit der Besucher wegen des umfangreichen und äußerst abwechslungsreichen Programms auf den zwei (möglicherweise drei) Bühnen, dem Mix aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie sowie der jahrmarktspezifischen Zusatzangebote nach Bonn-City kommt. Nicht zu vergessen die karitativen Elemente, deren Erlös der Citystation der Bonner Caritas zugutekommt. Großes Interesse besteht erfahrungsgemäß auch an den Verköstigungen, die über das gesamte Bonner Zentrum in vielfältiger Ausprägung angeboten werden. Die prägende Wirkung des BonnFestes wird u.a. belegt durch die Tatsache, dass das BonnFest seit dem Jahr 1997 veranstaltet wird, erstmalig im Jahr 2004 aber in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Es ist somit erwiesen, dass die Attraktivität der mannigfaltigen Programmangebote schon Jahre vor der ersten Sonntagsöffnung die Besucher in die Bonner Innenstadt gezogen hat. Für die prägende Wirkung der Marktveranstaltung spricht auch der Umstand, dass das Programm des BonnFestes so gestaltet ist, dass es für alleSeite 5 von 72 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gesellschaftlichen Gruppen und Altersklassen attraktiv ist. Nachvollziehbare Angaben des Antragstellers (s. u.a. Anlage 2, hier Ziffer 5.3 des Antrages) zeigen überdies, dass der überwiegende Teil der Besucher wegen des eigentlichen Festgeschehens nach Bonn kommt. Diese Feststellung wird untermauert durch eine im Jahr 2023 am BonnFest-Sonntag erstmals durchgeführte Umfrage über die Beweggründe für den Besuch der Innenstadt. (Anlage 2, Ziffer 4). Somit ist belegt, dass die Mehrzahl der Besucher wegen des eigentlichen Festes und nicht primär wegen der Sonntagsöffnung in die Bonner Innenstadt kommt, die Programmvielfalt und das Festgeschehen selbst für den Sonntag prägend sind und die Ladenöffnung lediglich als Annex zu diesem Fest anzusehen ist. Auch die festgesetzte Veranstaltungsfläche, die der nach der Gewerbeordnung festgesetzten Marktfläche entspricht, ist nahezu deckungsgleich mit dem Bereich, in dem die Verkaufsstellen öffnen dürfen. Es handelt sich um ca. 89.000 m2. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Veranstaltungsort ist der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er ist identisch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt vom 23. Juni 2015. Er umfasst den Bereich der Fußgängerzone und die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt sowie Bereiche, die stadtstrukturell in den engeren Zentrumsbereich mit hinzugerechnet werden. Die Marktfläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen sich die Bühnen, Ausstellerstände, Marktbuden, Gastronomiestände und Aktionsflächen für mobile Programmpunkte befinden bzw. einzelne Walking- Acts stattfinden. Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, Bottlerplatz, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz, Friedrichstraße, Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Marktplatz, Martinsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz, Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse und Wenzelgasse. Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn beträgt diese Fläche 52.000 m2. Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der Marktfläche der Veranstaltung hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen der öffentlichenSeite 6 von 72 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verkehrsmittel, die Verbindungsstraßen zwischen den Marktflächen der Veranstaltung sowie Serviceflächen für die Aussteller. Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße, Kesselgasse, Mauspfad, Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas- Mann-Straße, Wilhelmstraße und Wesselstraße. Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn beträgt diese Fläche 37.000 m2. Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 m2. Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der enge räumliche Bezug des zur Ladenöffnung vorgesehenen Bereichs zur Veranstaltungsfläche, also zu dem Festgeschehen, welche nahezu die gesamte Bonner Innenstadt umfasst, somit gegeben ist. Auch findet die Veranstaltung am selben Tag wie die beantragte Ladenöffnung statt. Ein wesentlicher Teil des Programms der dreitägigen Veranstaltung findet am Sonntag, dem 27. September 2026, statt, wie die Programmübersicht (Anlage 3 – Programm 2025) belegt. Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i.V.m. Satz 3 LÖG NRW greift somit ein, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse liegt. Von einer Beschränkung der OBV auf bestimmte Sortimente wird im Hinblick auf die besondere Bedeutung dieses seit 29 Jahren etablierten traditionellen Festes abgesehen. Weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass es sich um das publikumsstärkste Fest in Bonn handelt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch die durch die Novellierung des LÖG NRW formulierten neuen Anforderungen an die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags im vorliegenden Fall erfüllt sind und die anliegende OBV folglich im Einklang mit dem geltenden Recht steht.Seite 7 von 72 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Anlage 1 OBV BonnFest (öffentlich) 2 Anlage 2 Antrag BonnFest (öffentlich) 3 Anlage 3 Anlagen BonnFest-geschwärzt (öffentlich) 4 Anlage 4 Bonner Vereinbarung VOS 2025-2027 (öffentlich) 5 Anlage 5 Stellungnahmen BonnFest (öffentlich)Seite 8 von 72 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „BonnFest“ Vom Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende Verordnung erlassen: § 1 Aus Anlass des einmal jährlich im Stadtbezirk Bonn stattfindenden „BonnFestes“ dürfen Verkaufsstellen am Veranstaltungssonntag, dem 27.09.2026, im wie folgt umgrenzten Gebiet: Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof – Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße - Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz - (alle Straßen beidseitig) in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 28. September 2026 außer Kraft. Bundesstadt Bonn als örtliche OrdnungsbehördeSeite 9 von 72 1 Von: > Gesendet: Sonntag, 22. Februar 2026 10:01 An: Betreff: Antrag auf Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung am 27.09.2026 Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! Sehr geehrte sehr geehrte hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädschen Einzelhandels gemäß § 6 (1) 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Termin: Sonntag, 27. September 2026 Öffnungszeit: 13:00 bis 18:00 Uhr Anlassveranstaltung: BonnFest Veranstaltungsort/Stad>eil: Bonn - Innenstadt Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag fällt nicht auf einen geschützten bzw. ruhigen Feiertag im Sinne § 6 (5) LÖG NRW. Die vorgesehene Öffnungszeit der GeschäCe liegt außerhalb der Zeiten der Hauptgo>esdienste (vgl. § 6 (4) LÖG NRW). Im Januar 2022 wurden zwischen den Kirchen und den Arbeitgeber- und WirtschaCs-verbänden, der IHK Bonn/Rhein- Sieg sowie der Handwerkskammer zu Köln, die Anzahl und die Anlässe für verkaufsoffene Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken Bonns in einer Konsensvereinbarung bis 31.12.2027 festgeschrieben. Eine Anhörung der zu beteiligenden Instuonen gemäß § 6 (4) ist daher mit Ausnahme der GewerkschaCen entbehrlich 1. Anlassbeschreibung Am Freitag, 25.09.2026 (12:00 – 22:00 Uhr), Samstag, 26.09.2026 (10:00 – 22:00 Uhr), und Sonntag, 27.09.26 (12:00 – 22:00 Uhr), findet in der Bonner Innenstadt, das seit 1997 jährlich staKindende BonnFest sta>. Es handelt sich um ein etabliertes publikumsstarkes Innenstadt-Fest, das die gesamte Fußgängerzone der Bonner Innenstadt als Veranstaltungsgelände belegt. Das BonnFest bietet eine große Bandbreite an A>rakonen und Highlights sowie ein durchgehendes Programm auf zwei Bühnen und fünf Plätzen der Bonner Innenstadt. Das BonnFest erfreute sich schon in der Vergangenheit einer stets sehr guten Resonanz sowie einer steigenden Besucherzahl. Es sorgte für eine posive Belebung und Aufwertung der Bonner Innenstadt und ist längst zu einer Tradionsveranstaltung in Bonn geworden. Durch die Veranstaltung werden zahlreiche Besucher aus Bonn, aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus dem weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und dem Raum Aachen in die Bonner Innenstadt gelockt. Mit einem Mix aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie, Marktbuden und vielen Mitmachakonen verwandelt sich die Fußgängerzone zu einer einzigargen Festmeile. Die Veranstaltung verändert für ein ganzes Wochenende lang das allgemein bekannte Gesicht der Innenstadt. Sie hebt sich so vom normalen Alltagsbild ab und ist dadurch in besonderem Maße prägend in ihrer gesamten Wahrnehmung für den Besucher. Die Bonner Innenstadt ist an drei Tagen einmal ganz anders zu erleben. Für den Besucher wird die Stadt zum mulfunkonalen O rt.Seite 10 von 72 2 Das BonnFest enthält auch ein karitave und Elemente; überschüssige Einnahmen gehen zu Gunsten der Citystaon der Bonner Caritas. Detaillierte und umfangreiche Programmaufstellungen sowie eine Zusammenstellung von Zeitungsarkeln entnehmen Sie bi>e den Anlagen 1 - 4. 2. Veranstaltungsort / Räumlicher Geltungsbereich Veranstaltungsort ist der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er ist idensch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt v. 23. Juni 2015. Er umfasst den Bereich der Fußgängerzone und die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt sowie Bereiche, die stadtstrukturell in den engeren Zentrumsbereich mit hinzugerechnet werden. Er wird begrenzt durch die Straßen O xfordstraße, Belderberg, Rathausgasse, Am Hof, Wesselstraße, Am Hauptbahnhof und Thomas-Mann-Straße. Konkret umfasst der räumliche Geltungsbereich folgende Straßen und Plätze: Acherstraße 1 – 30, Am Hauptbahnhof 1 – 8, Am Hof 1 – 36, Am Neutor 1 – 8, An der Schlosskirche 1 – 4, Belderberg 2 – 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A, Bertha-von-Su>ner-Platz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 – 30, Bo>lerplatz 1 – 12, Budapester Straße 1 – 23, Brüdergasse 1 – 31, Cassiusgraben, Dreieck 1 – 20, Florenusgraben 1 – 60, Franziskanerstraße 1 - 16, Friedensplatz 1 – 16, Friedrichstraße 1 – 64, Fürstenstraße 1 – 8, Gangolfstraße 2 – 15, Gerhard-von-Are-Straße 1 – 8, Giergasse 2, In der Sürst 1 – 10, Kaiserplatz 1 - 22, Kasernenstraße 1 – 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 – 5, Markt 1 – 42, Marktbrücke 1 – 4, Marnsplatz 1 – 9, Mauspfad 2 – 10, Maximilianstraße 1 – 46, Mühlheimer Platz 1, Münsterplatz 1 – 30, Münsterstraße 1 – 20, Noeggerathstraße 1, O xfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 – 38, Remigiusstraße 1 – 20, Remigiusplatz 1 – 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 – 100, Sterntorbrücke 1 – 17, Stockenstrasse 1 – 19, Thomas-Mann-Straße 1 – 64, Vivatsgasse 1 – 14, Wenzelgasse 1 – 44, Wesselstraße 1 – 16, Wilhelmstraße 1 – 23, Windeckstraße 1 – 7. Eine Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs in einer Karte entnehmen Sie bi>e der Anlage 5. 3. Flächengrößen 3.1 Veranstaltungsfläche Die MarkRläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen sich die Bühnen, Ausstellerstände, Marktbuden, Gastronomiestände und Akonsflächen für mobile Programmpunkte befinden bzw. einzelne Walking- Acts staKinden. Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, Bo>lerplatz, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz, Friedrichstraße, Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Marktplatz, Marnsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz, Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse Nach AuskunC des Geographischen Instuts der Universität Bonn, Herr Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche 52.000 m2 (vgl. Anlage 5). Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der MarkRläche der Veranstaltung hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen derSeite 11 von 72 3 öffentlichen Verkehrsmi>el, die Verbindungsstraßen zwischen den MarkRlächen der Veranstaltung sowie Serviceflächen für die Aussteller. Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße, Kesselgasse, Mauspfad, Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas-Mann-Straße, Wilhelmstraße, Wesselstraße Nach AuskunC des Geographischen Instuts der Universität Bonn, Herr Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche 37.000 m2 (vgl. Anlage 6). Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 m2. (vgl. Anlagen 7 und 8) 3.2 Verkaufsflächen der GeschäCe, die geöffnet haben können Nach AuskunC des Amts für WirtschaCsförderung der Stadt Bonn, Herr Arnulf Marquardt-Kuron, beträgt die maximale GesamRläche aller Verkaufsflächen im räumlichen Geltungsbereich 132.000 m2 (vgl. Anlage 9). 4. Erwartete Besucherzahlen Das BonnFest hat sich seit der ersten Durchführung im Jahr 1997 zu einer beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit stets steigenden Besucherzahlen entwickelt. Im Jahr 2024 (27.09. – 29.09.24) waren es rund 285.000 Personen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung das BonnFest besucht haben (vgl. Anlage 1). Für das Jahr 2026 rechnen wir für den Zeitraum Freitag, 25.09.2026 bis Sonntag, 27.09.2026 mit mindestens der gleichen Anzahl an Besuchern. Auch die BetreibergesellschaC der Bonner Parkhäuser, die Bonner City Parkraum GmbH, bestägt, dass während der Veranstaltung im Jahr 2023 und 2024 an allen drei Veranstaltungstagen die Parkhäuser gänzlich ausgelastet waren. Zur Ermi>lung der Besucherzahlen stützen wir uns auf eine Untersuchung von hystreet.com Im Rahmen von Frequenzzählungen an den Samstagen vor dem BonnFest 2018-2025 (in der Zeit zwischen 13.00 und 14.00 Uhr) wurden in der Poststraße, Remigiusstraße und Sternstraße durchschni>lich 5.000 Passanten gezählt. Im Rahmen einer konservaven Schätzung gehen wir davon aus, dass sich mindestens weitere 4.500 Passanten zeitgleich in der Innenstadt auTalten, die nicht über die Frequenzzählung erfasst wurden. Somit können wir tagsüber von einer Frequenz von etwa 9.500 Passanten pro Stunde ausgehen. In jeder weiteren Stunde samstags sind deutlich mehr Besucher in der Innenstadt unterwegs als an Sonntagen, da der Samstag als der klassische Einkaufstag gilt. Durch das BonnFest kommen im Vergleich zu einem normalen Samstag etwa 30.000 zusätzliche Passanten hinzu. Der (verkaufsoffene) Sonntag wird vor allem geprägt durch das BonnFest, die Zahl der Einkaufenden ist geringer als an den Samstagen (Vergleichsdaten laut Hystreet.com für die Poststraße), so dass eben weniger Menschen in der Stadt sind.Seite 12 von 72 4 Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn hat am Verkaufsoenen Sonntag 2023 eine Umfrage (N=149) unter den Besucher*innen der Innenstadt durchgeführt und sie nach den Beweggründen für Ihren Besuch gefragt. Das Ergebnis zeigt die beiliegende Abbildung: Welches ist der Hauptgrund, warum Sie heute in die Innenstadt gekommen sind? 28% BonnFest 25% Einkaufen 23% Beides gleichermaßen 24% Weder noch Der Besuch des BonnFestes ist somit vor dem Einkaufen der Hauptgrund für den Aufenthalt in der City. Da ein Sonntag aufgrund der objekven Wahrnehmung mindestens genauso stark frequenert wird wie ein Samstag, gehen wir am BonnFest Sonntag von einer vergleichbaren Kundenfrequenz aus. Für den Freitag haben wir eine etwas geringere Frequenz angesetzt. Für die Randzeiten rechnen wir während dem BonnFest mit 6.000 Passanten in der Innenstadt. Nach unserer Berechnung haben wir folgende Besucherzahlen ermi>elt: Freitag am BonnFest 12:00 – 20:00 8 Std. x 8.000 Besucher = 64.000 Besucher 20:00 – 22:00 2 Std. x 6.000 Besucher = 12.000 Besucher Gesamt 76.000 Besucher Samstag am BonnFest 10:00 – 20:00 10 Std. x 9.000 Besucher = 90.000 Besucher 20:00 – 22:00 2 Std. x 6.000 Besucher = 12.000 Besucher Gesamt 102.000 Besucher Sonntag am BonnFestSeite 13 von 72 5 11:00 – 12:00 1 Std. x 6.000 Besucher = 6.000 Besucher 12:00 – 20:00 8 Std. x 9.000 Besucher = 72.000 Besucher 20:00 – 22:00 2 Std. x 6.000 Besucher = 12.000 Besucher Gesamt 90.000 Besucher BonnFest Gesamt: 268.000 Besucher 5. Prägende Wirkung der Veranstaltung 5.1 Räumlicher Bezug von MarkRläche und Verkaufsflächen Laut aktueller Rechtsprechung soll ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und den geöffneten GeschäCen bestehen, damit die geforderte „prägende Wirkung“ der Veranstaltung gegeben ist. Demnach sollte sich die Sonntagsöffnung auf die GeschäCe im unmi>elbaren Umfeld der Veranstaltung beschränken. Die EinzelhandelsgeschäCe, die im räumlichen Geltungsbereich liegen und am beantragten verkaufsoffenen Sonntag geöffnet haben können, umsäumen die unter 3.1 aufgeführten Veranstaltungsflächen. Damit sind die Veranstaltungsflächen und die Bereiche, die für die Sonntagsöffnung vorgesehen sind, deckungsgleich. Ein enger räumlicher Bezug ist somit gegeben. 5.2 Größenverhältnis von Veranstaltungsfläche zu Verkaufsfläche Ausschlaggebend für eine „prägende Wirkung“ der Anlassveranstaltung ist die Tatsache, dass die Verkaufsfläche der geöffneten GeschäCe nicht ungleich größer sein sollte, als die Fläche der Veranstaltung. Die unter 3.1 und 3.2 errechneten Flächen zeigen, dass die Gesamt-Veranstaltungsfläche mit 89.000 m2 im Größenverhältnis von 67 % zur maximalen GesamRläche aller Verkaufsflächen in Höhe von 132.000 m2 steht und die prägende Wirkung der Anlassveranstaltung somit nur im Verhältnis 2:3 gegeben ist. Deshalb bedarf die errechnete Verkaufsfläche einer näheren Erläuterung. Aus der Erfahrung der verkaufsoffenen Sonntage in den vergangenen Jahren ist uns bekannt, dass sich nicht alle im räumlichen Geltungsbereich befindlichen Einzelhändler an der Sonntagsöffnung beteiligen werden. Wir gehen hier von einem Wert von 20 % an Einzelhändlern aus, die nicht öffnen werden. Hierzu hat im Jahr 2017 eine Erhebung innerhalb der Einzelhandelsmitglieder des city-markeng bonn e.V. sta>gefunden der diese Zahlen belegt. Von den 40 Einzelhändlern ha>en 8 geschlossen, dies entspricht 20% (s. Anlage 10). Darüber hinaus ist die errechnete Verkaufsfläche als Bru>o-Wert zu betrachten, der auch Flächen einschließt, die als Nicht-Verkaufsflächen zu betrachten sind. Hierzu zählen Lagerflächen sowie Büro-, Sozial- und Aufenthaltsräume für das Personal. Üblicherweise ist hier von einem Wert von 15 – 20 % auszugehen. Als dri>en Erläuterungspunkt führen wir in Anlehnung an § 11 (3) Baunutzungsverordnung und der ergangenen Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis von Geschoßfläche und Verkaufsfläche an, dass die Verkaufsfläche stets nur 2/3 einer Geschoßfläche ausmacht. Werden diese drei angeführten Erläuterungspunkte zur Verkaufsfläche nun überschlagweise in Ansatz gebracht, ergibt sich eine Ne>o-GesamRläche aller Verkaufsflächen von ca. 60.000 m2. Damit wäre dann eine prägende Wirkung der deutlich größeren Anlassveranstaltung mit einer Flächengröße 89.000 m2 gegeben. 5.3 Besucheranzahl Anlassveranstaltung vs. Besucher Sonntagsöffnung Wie unter 4. dargestellt rechnen wir für die Anlassveranstaltung über alle drei Veranstaltungstage mit einer Besucherzahl von mindestens 285.000.Seite 14 von 72 6 Gem. Anlage 11 der Galeria KauTof vom 01.10.23 (BonnFest – VO S 01.10.2023) - kann man belegen, dass die Galeria KauTof in dem Zeitraum von 13.00 – 18.00 Uhr 10.450 Besucher in Ihren GeschäCsräumen ha>e. Davon waren 2.158 Kunden (haben Ware gekauC). Dies entspricht einer Kundengewinnungsrate von 20,6 %. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Kundengewinnungsrate aufgrund der aktuellen WirtschaCslage sowie Pandemie (Ängste, Verkehrsanbindung, Inflaon) weiter entwickelt. Die Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, ist somit erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass die Veranstaltung „BonnFest“ für die Besucher der ausschlaggebende Grund ist, die Bonner Innenstadt zu besuchen. Das BonnFest wird als prägend für den Sonntag wahrgenommen, die Öffnung der GeschäCe von 13:00 – 18:00 Uhr ist lediglich als Ergänzung bzw. Annex anzusehen. 6. Aufwertung des staonären innerstädschen Einzelhandels Veranstaltungen wie das BonnFest sind als zusätzliche verkaufsunterstützende Maßnahmen für den innerstädschen Einzelhandel besonders wichg, da der rasant wachsende O nlinehandel spürbare Frequenzverluste und Umsatzrückgänge mit sich bringt. Außerdem ist zunehmend eine Änderung des Konsumentenverhaltens festzustellen, was den Handlungsbedarf hinsichtlich einer Innenstadt-A>rakvierung verdeutlicht, gerade auch für die jüngere Generaon. Mit einer Veranstaltung wie dem BonnFest in Kombinaon mit einer Sonntagsöffnung kann dem Konkurrenzdruck des O nlinehandels, der mit uneingeschränkten „Öffnungszeiten“ an 365 Tagen im Jahr und dies täglich rund um die Uhr lockt, etwas entgegengesetzt werden. Denn Kunden wünschen mehr und mehr ein besonderes Einkaufserlebnis und suchen die Innenstädte nicht mehr einzig zum Zweck des Einkaufens und der Bedarfsdeckung auf. Familien, Paare und auch Berufstäge nutzen verkaufsoffene Sonntage besonders gerne für einen entspannten (Einkaufs-) Bummel in der Innenstadt, was unter der Woche häufig nicht möglich ist. Die Relevanz derarger Veranstaltungen lässt sich auch durch aktuelle Studienergebnisse belegen. Die im September 2012 deutschlandweit durchgeführte Innenstadtstudie „Vitale Innenstädte“ des Kölner Instuts für Handelsforschung (IFH) kommt zu dem Ergebnis, dass Bonn von den befragten Passanten mit der Schulnote 2,2 als „gut“ bewertet wird. Posiv beurteilt wird von den Befragten neben der Einzelhandelsvielfalt vor allem die A>rakvität der Freizeitangebote hinsichtlich der angebotenen Veranstaltungen in der Innenstadt Bonns, sowie die Möglichkeit, die InnenstadtgeschäCe auch einmal sonntags im Rahmen der Sonntagsöffnungen aufsuchen zu können. 7. Fazit Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet. Die detailliert beschriebene und mit zahlreichen Anlagen belegte Anlassveranstaltung sowie die beantragte Sonntagsöffnung führen zu einer posiven Aufwertung der Bonner Innenstadt und steigern die Aufenthalts- und Erlebnisqualität während des Veranstaltungszeitraums. Veranstaltungen wie das BonnFest sowie eine funkonierende und abwechslungsreiche EinzelhandelslandschaC tragen maßgeblich zur A>rakvierung und Belebung der Innenstädte bei und sollten auch zukünCig gefördert und akv unterstützt werden. Mit besten Grüßen City-Markeng Bonn e.V.Seite 15 von 72 7 Aufgrund der Größe der Anlagen sende ich Ihnen diese per wetransfer zu. Anlage 1 – Anzeigen, Zeitungsar:kel, Medienberichte 2025 Anlage 2 - Pressetext 2025 Veranstalter Anlage 3 - Programmübersicht 2025 Anlage 4 - Karte Räumlicher Geltungsbereich Anlage 5 - Karte Mark@läche Veranstaltung Anlage 6 - Karte Zuwegungsflächen Veranstaltung Anlage 7 - Karte Gesam@läche Veranstaltung Anlage 8 – Berechnung Verkaufsfläche Bonner Innenstadt Anlage 8 - Detaildarstellung der Einzelflächen Anlage 10 – Erhebung Umfrage EHV Sonntagsöffnung Anlage 11 - Galeria KauFof – Kundengewinnungsrate 02.10.23 Anlage 12 – Umfrage BonnFest 2024Seite 16 von 72 Seite 17 von 72 B O N N16 Montag, 6. Januar 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RI-II-III-IVEs ist schon starker Tobak, was das Gemeinschaftskran- kenhaus an Vorwürfen gegen die Johanniter-Kliniken erhebt. „Nicht eingehaltene Zusagen, unkooperative Haltung, destruk- tive Gespräche“ – die deutliche Wortwahl zeugt davon, wie er- bost die Verantwortlichen in den Südstadt-Häusern St. Elisabeth und St. Petrus darüber sind, dass ihre Idee offenbar nicht in die Tat umzusetzen ist, die eigene Abtei- lung Geburtshilfe/Gynäkologie mitsamt Personal an das Johan- niter-Krankenhaus zu verlagern. Dabei sieht es von außen be- trachtet nach einer Win-win-Si- tuation aus. Das Gemeinschafts- krankenhaus böte Gynäkologen, Hebammen und entsprechend geschulten Pflegekräften eine Perspektive auf ihrem medizini- schen Spezialgebiet. Andererseits bekäme das Johanniter-Kranken- haus, das mit Blick auf die bau- liche Erweiterung ohnehin sein Team ausbauen muss, Experten mit viel Erfahrung dazu. Merkwürdig ist allerdings, wie beide Seiten über den Abbruch der Gespräche reden. Vom Bruch fester Vereinbarungen sprechen die einen. Für die anderen ist gar nichts passiert, denn schließlich sei ja zuvor nichts Festes verein- bart worden, und man könne die Gespräche doch einfach fortset- zen. Unterschiedliche Wahrneh- mungen? Wohl nicht nur. Was die Krankenhausplanung des Landes angeht, zählt das Gemeinschaftskrankenhaus sicher eher zu den Gewinnern als die Johanniter-Kliniken. Was auch daran abzulesen ist, dass sich Ersteres sehr zufrieden äußerte, während Letztere schon nach den ersten Ergebnissen im Sommer eher Kritik übten. Ist das nun eine Retourkutsche der Johanniter, die sich womög- lich zu kurz gekommen fühlen? Gleichwohl ist ihnen sicherlich auch zuzugestehen, dass sie über ihr Personal selbst entscheiden können. Noch bleiben viele Hin- tergründe im Dunkeln. Eines jedenfalls ist klar: Die Versorgung der werdenden Müt- ter darf bei allem Streit zwischen den Kliniken nicht beeinträchtigt werden. Gerade im Rhein-Sieg- Kreis sind in den vergangenen Jahren mehrere Geburtshilfe/Gy- näkologie-Abteilungen geschlos- sen worden, sodass die Bonner Krankenhäuser auch für Familien in weiten Teilen des Kreises die Versorgung übernommen haben. Würde das Gemeinschaftskran- kenhaus, sollte es keinen Ko- operationspartner finden, seine Abteilung ersatzlos schließen, wäre damit niemandem gedient. Bericht auf einer Folgeseite KOMMENTAR Bernd Eyermann zum Klinikstreit in Bonn Die Mütter im Blick behalten Prüfbericht deckt Mängel auf VON ANDREAS BAUMANN BONN. Im Städtischen Gebäude- management Bonn (SGB) sind bei Betriebskostenabrechnungen mas- sive Fehler und Versäumnisse auf- getreten. Das führte in einigen Fäl- len dazu, dass die Stadtwerke wegen Zahlungsverzug mit Energiesperren drohten. So steht es in einem ver- traulichen Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes (RPA), der organisatorische Schwächen im SGB und anderen beteiligten Ämtern offenlegt. Die RPA-Prüfer hatten Betriebs- kostenabrechnungen für vermietete kommunale Gebäude untersucht. Dabei stießen sie in der SGB-Abtei- lung„Immobilienmanagement“ auf etliche Fehler – aus „fachlichen wie auch organisatorischen Gründen“, wie es im Bericht heißt. Ein schwerwiegendes Problem gab es ausgerechnet mit dem Software- programm „Liegenschafts-Manage- ment-System“ (LIMAS). Es ist über eine Schnittstelle mit dem Buchfüh- rungsprogramm SAP verbunden. Al- lein 2023 wickelte das SGB darüber Abrechnungen in Höhe von rund elf Millionen Euro ab. Seit 2022 läuft LIMAS allerdings in einer neuenVer- sion, für die keine IT-Sicherheitsfrei- gabe erfolgt ist, wie das RPA moniert. Im SGB gibt es zudem Bedenken, das neue LIMAS-Modul zur Betriebs- kostenabrechnung zu nutzen. Die Sachbearbeiter verwenden deshalb Excel, geben dort Rechnungen und Vorauszahlungen per Hand ein, um sie dann in LIMAS einzutippen. Die- ses Vorgehen ist so umständlich wie fehleranfällig: „Die Nutzung von Ex- cel führte trotz einer 4-Augen-Kon- trolle regelmäßig zu Formelfehlern, falschen Zellbezügen oder Übertra- gungsfehlern und damit zu formel- len und/oder materiellen Fehlern bei den Betriebskostenabrechnungen“, schreiben die Prüfer. Dazu kommt gewaltiger Zeitver- zug. Selbst für das Jahr 2022 hatte das SGB die Betriebskostenabrech- nungen bis September 2024 noch nicht vollständig erstellt. Für 2023 lagen die Bearbeitungsrückstände zu diesem Zeitpunkt laut RPA bei rund 9,9 Millionen Euro. Begründet habe man das mit„enormen Personaleng- pässen“. Üble Folgen hatte das bei den unselbständigen Stiftungen (siehe „Das Allgemeinwohl als Ziel“), die vom Amt für Wirtschaftsförderung betreut werden. Anders als bei sons- tigen vermieteten SGB-Häusern gab es für diese Gebäude keine Einzugs- ermächtigungen für Gas, Strom und Wasser. Die Prüfer schreiben: „Die anhaltenden Rückstände bei der Bearbeitung von Rechnungen haben nicht nur monetäre Auswir- kungen in Form von Mahngebühren, sondern auch gravierende Folgen für den Mieter in Form von drohenden Sperrungen des Nutzeranschlusses.“ Eine Ursache war offensichtlich, dass es Unstimmigkeiten zwischen SGB, Wirtschaftsförderung und einem weiteren Amt gab, wer die Stiftungs-Rechnungen im SAP-Sys- tem freigeben sollte. Man schob sich gegenseitig die Verantwortung zu – und so floss eben kein Geld. Inzwischen laufen diese Rechnun- gen zwar über den Tisch eines Ab- teilungsleiters in der Wirtschafts- förderung. Doch in einer internen Mail klagte eine SGB-Mitarbeiterin im Mai 2024: „Nun müssen wir auch die Kontierung der Rechnungen in SAP übernehmen. Da wir keine Ein- führung erhalten haben, haben wir das Problem, dass wir nicht genau wissen, welche Felder in SAP wie aus- zufüllen sind.Wir tasten uns bei jeder Rechnung an die Eingaben heran, und hoffen, dass SAP keine Fehler- meldung produziert.Wir haben noch niemanden gefunden, der uns eine Schulung geben könnte.“ Erschwert wird die Situation da- durch, dass es in der Stadtverwal- tung offenbar nur einen Fachmann gibt, der sich mit der LIMAS-Soft- ware so richtig auskennt – und der geht jetzt in den Ruhestand. Die „fachinhaltliche Betreuung“ des Programms wanderte deshalb zu den Hauptnutzern beim SGB und in derWirtschaftsförderung. Gegen- über den Prüfern wies die Key-Use- rin im SGB darauf hin, dass sie nur „unzureichendes administratives Backgroundwissen“ und mangeln- de Kenntnisse der Funktionalitäten und technischen Möglichkeiten von LIMAS habe. Das mache den nötigen Zeitaufwand unkalkulier- bar. Sowohl SGB als auch die Rech- nungsprüfer regen deshalb an, eine eigene Planstelle für Liegenschafts- Software einzurichten. Dabei sollte LIMAS längst abge- schaltet sein, zumindest beim SGB. Dort kündigte man schon 2008 den Ausstieg aus dem Programm an, wie dem RPA-Bericht zu entnehmen ist. Trotzdem setzt es das Gebäude- management auch 16 Jahre später immer noch ein. Jetzt will das SGB aber die Umstellung auf eine an- dere Software vollziehen. Die Wirt- schaftsförderung allerdings möchte ausdrücklich an LIMAS festhalten, wie Amtsleiterin Victoria Appelbe in einer Stellungnahme zum Prüf- bericht erklärt. Damit hätte die Stadtverwaltung zwei unterschiedliche Programme zur Gebäude- und Liegenschafts- verwaltung im Einsatz. Nicht sinn- voll, so das Urteil der Prüfer: „Die Verwendung unterschiedlicher Software zur Erreichung ähnli- cher Ziele entspräche… nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Deshalb soll- te hier nach Möglichkeit nach einer übergreifend einheitlichen Lösung gesucht werden.“ Der Prüfbericht steht in der März- sitzung des Rechnungsprüfungs- ausschusses auf der Tagesordnung. Ob die Stadt schon reagiert hat, ist unklar. „Wie mögliche Schluss- folgerungen und Konsequenzen konkret aussehen werden, arbeitet das SGB derzeit unter seiner neuen Leitung auf“, teilte Stadtsprecherin Barbara Löcherbach auf GA-Anfra- ge mit. Das SGB hat seit November 2024 mit Rachid Jaghou einen neuen Betriebsleiter. Abrechnungsfehler durch altes Software-System: Rechnungsprüfungsamt enthüllt Schwächen im Bonner Gebäudemanagement Buntes Veranstaltungsjahr in der City VON LEONIE VON KRIES BONN. DasVeranstaltungsprogramm für 2025 in Bonn ist bunt und vielfäl- tig: Vom Karnevals-Zelt, über einen Stoffmarkt, bis zur Demonstration der queeren Community wird in der Bonner Innenstadt einiges geboten. Die meisten Veranstaltungen finden dabei auf dem Münsterplatz statt. Mitte Februar errichten die Bon- ner Stadtsoldaten-Corps von 1872 ein Festzelt, in dem am 22. Februar das Bonner Karnevalsfestival statt- findet. Laut Uwe Reichelt, dem stellvertretenden Leiter, ist die Fi- nanzierung der Veranstaltung nur mithilfe von Sponsoren wie Banken oder mittelständischen Unterneh- men möglich. Ehrenamtlich küm- mern sich die Stadtsoldaten um Interieur und Verpflegung im Zelt. Die Karnevalisten schenken tradi- tionelle Erbsensuppe aus. Alle Bon- ner sind eingeladen, spontan und kostenlos an den Veranstaltungen im Festzelt teilzunehmen. Am dar- auffolgenden Tag findet zudem das Kinderkostümfest statt. Dort wird der Kadettenchor auftreten und auch die Galionsfiguren des bönn- schen Karnevals, Prinz und Bonna, treten auf. Auch alle Bonner, die sich für Stof- fe und Nähen interessieren, werden dieses Jahr fündig. Der „Deutsch- Holländische Stoffmarkt“ findet am 21. Juni für einen Tag zum zweiten Mal in der Innenstadt statt. Deut- sche und niederländische Anbieter bieten ein reichhaltiges Angebot an Stoffen und Accessoires, die zum Selbernähen benötigt werden. Der Veranstalter des Stoffmarktes, das City-Marketing, organisiert au- ßerdem das BonnFest, welches vom 26. bis zum 28. September in der Bonner Innenstadt verteilt stattfin- det. Laut Maike Reinhardt vom City- Marketing soll wieder viel geboten werden: Essen, Trinken, Kinderat- traktionen und Livemusik. Bühnen werden auf dem Marktplatz und auf dem Münsterplatz aufgebaut. Das genaue Programm steht noch nicht fest. Im August organisiert dann Rheinqueer Bonn, „Beethovens Bunte“, eine Pride-Demo für die queere Community, die vom Chris- topher-Street-Day inspiriert ist. Die Programmpunkte seien noch in Pla- nung, aber der Vorstandsvorsitzen- de Jürgen Rohrbach erzählt, dass um die 30 Stände von queeren Gruppen und Parteien errichtet werden und eine große Bühne aufgebaut und mit Musikprogramm und Polittalks gestaltet werden soll. Die Veranstal- tung habe „bis hin zur Oberbürger- meisterin“ sehr viel Unterstützung in der Planung erhalten und auch die Stimmung in Bonn gegenüber der Demonstration sei fast durch- weg positiv gewesen. Für sportlich Interessierte eignet sich die Marathon-Messe auf dem Münsterplatz vom 4. bis 6. April im Rahmen des Deutsche Post Mara- thons. Dort findet außerdem der Tag des Bonner Sports am 14. Juni statt und das SSF-Festival der Schwimm- und Sportfreunde Bonn am 5. Juli. Auch Veranstaltungen zu den Themen Umweltschutz und Mobili- tät finden statt. Die Bonner Energie- tage starten am 17. Mai und dauern zwei Wochen. Ein umfangreiches Informations-, Aktions-, und Bera- tungsangebot zu Klimaschutzmaß- nahmen soll von Unternehmen und Organisationen aus der Region ge- boten werden. Zudem findet am 30. August der Mobilitätstag und am 18. Oktober findet der Tag des Katastro- phenschutzes statt. Ende Oktober, vom 23. bis zum 25., hält das gemeinnützige Bonn Institute zum dritten Mal das Jour- nalismusfestival „b° future“ ab und beschäftigt sich mit einem zukunfts- orientierten Journalismus, der es schafft, angemessen auf gegenwär- tige Entwicklungen zu reagieren. Hochaktuelle Themen, wie soziale Medien und Künstliche Intelligenz, spielten auf dem Festival 2024 eine große Rolle. Um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern, organisieren Veranstalter zahlreiche Märkte und Feste. Ein Überblick über die Planungen Die Pride-Demo „Beethovens Bunte“ findet 2025 wieder auf dem Münster- platz statt. ARCHIVFOTO: JAN-OLIVER NICKEL Das Rechnungsprüfungsamt entdeckte Abrechnungsfehler beim Städtischen Gebäudemanagement, das seinen Sitz im Stadthaus hat. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF Private Stiftungen können nach dem Willen des jeweiligen Stif- ters von der Kommune verwaltet werden. Sie dienen überwiegend örtlichen Zwecken. Dabei gibt es so- wohl rechtsfähige als auch unselbst- ständige Stiftungen. Zwei Beispiele für Stiftungen der Stadt Bonn: Die Bonner Altenhilfe, 1967 gegründet, fördert Projekte, die älteren Men- schen zugutekommen – unabhängig von der städtischen Haushaltslage. Die Dorothea-von-Stetten-Stiftung unterstützt das Kunstmuseum Bonn und strebt an, dessen Besucherin- nen und Besucher mit neuen künst- lerischen Entwicklungen vertraut zu machen. Sie vergibt alle zwei Jahre einen Nachwuchs-Kunstpreis. bau Das Allgemeinwohl als Ziel STÄDTISCHE STIFTUNGEN Rachid Jaghou leitet das SGB seit November 2024. FOTO: STADT KREFELD, PRESSE UND KOMMUNIKATION, A. BISCHOF Preissteigerung beim VRS KÖLN/BONN. Auch im Verkehrs- verbund Rhein-Sieg (VRS) ist zum 1. Januar 2025 der Preis des Deutschlandtickets gestiegen. Auf Beschluss der Verkehrsminister- konferenz kostet es in der 2. Klas- se nun 58 statt 49 Euro monatlich. Wie der VRS mitteilt, betrifft die- se Maßnahme faktisch nur einen geringen Anteil der Fahrgäste, da der Großteil der Zeitkarten auf das Deutschlandticket umgestellt wur- de. Bereits gekaufte Tickets, deren Preis sich geändert hat, bleiben noch bis zum 31. März gültig, so der VRS. mji Deutschlandticket kostet jetzt 58 EuroSeite 18 von 72 B O N N22 Samstag/Sonntag, 27./28. September 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIBGH bestätigt Strafen gegen Krawallmacher BONN. Nach den Bonner Silvesterkra- wallen zum Jahreswechsel 2022/2023 sind dieTäter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Urteile des Landge- richts in der nordrhein-westfälischen Stadt. Eine Gruppe von Menschen, vorwiegend Jugendliche, hatte in der Nacht Polizisten mit Steinen bewor- fen und mit Feuerwerk beschossen (Az. 2 StR 473/24 und 2 StR 392/25). Sie hatten sich über soziale Netz- werke dazu verabredet, wie das Landgericht feststellte. Es führte zwei Verfahren gegen insgesamt zwölfTat- verdächtige. An den BGH wandten sich davon nach den Urteilen drei jun- ge Männer, die wegen der Angriffe auf die Polizisten,Widerstands gegen sie, Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung ver- urteilt worden waren. Das Landgericht verhängte gegen einen zur Tatzeit 19-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr. Ein zurTatzeit 17-Jähriger bekam eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung, ein damals 16-Jähriger sollte 1500 Euro an die geschädigten Polizisten und eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der BGH verwarf nun die Revisionen der drei Angeklag- ten, die sich an ihn gewandt hatten. Damit wurden die Urteile insgesamt rechtskräftig. afp Rechtskräftiger Abschluss nach Silvesterunruhen Für die Rechte Behinderter BONN. Die nächste Disability und Mad Pride, eine Demonstration für die Rechte Behinderter, findet am Samstag, 4. Oktober, 15.30 Uhr, statt. Die Teilnehmenden ziehen vom Kaiserplatz aus durch die Stadt bis zum Markt. Informationen über die Demonstration gibt es unter di- sability-pride-bonn.de. dsf Mit Kindern über Krieg sprechen VON MARIE ZABEL BONN. 30 Bonner Schüler stehen sich in ihrem Klassenraum gegenüber. Zwischen ihnen befindet sich eine rote Linie auf dem Boden. Sie haben 30 Sekunden Zeit, die Person gegen- über auf ihre Seite zu bringen. Mehr Regeln gibt es nicht. Die einen ent- scheiden sich dafür, ihr Gegenüber über die rote Linie zu ziehen. Andere versuchen es mit Argumenten oder Bestechung. So kann eine Übung in den Work- shops der Organisation Pro Peace aussehen, um Kindern und Jugend- lichen das Thema Krieg und Frieden näherzubringen. An mehreren Bon- ner Schulen fanden diese und weite- re Übungen als Vorbereitung für den Friedenslauf statt. Am Freitagmor- gen machten sich 2200 Kinder und Jugendliche aus 19 Bonner Schulen auf denWeg zum Hofgarten, um beim Friedenslauf Spenden für die Projekte von Pro Peace zu sammeln. Im letz- ten Jahr wurde durch den Lauf eine Summe von mehr als 34.000 Euro für Friedensprojekte gesammelt. Das Interesse an den Workshops, wie sie im Vorfeld an den Bonner Schulen stattfanden, sei groß, sagt Christine Lieser, Friedensreferentin bei Pro Peace. „Lehrer wissen teil- weise nicht, wie sie mit Streit unter Schülern über den Nahost-Konflikt umgehen sollen.“ Die Workshops behandeln solche konkreten Kon- flikte allerdings nur bedingt. „In 90 Minuten ist nicht genug Zeit, um internationale Konflikte politisch und historisch einzuordnen, und die Workshops sollen auch keine Geschichtsstunde sein“, erklärt Lieser. Es geht mehr darum, den Schülerinnen und Schülern zu zeigen, dass sie selbst in Konflik- ten nicht auf Gewalt, sondern auf Dialog und Kommunikation zu- rückgreifen sollen. „Den Zugang zum Thema schaf- fen wir vor allem durch persönliche Geschichten“, erklärt Lieser. Oft ha- ben die Workshopleitenden selbst eine Migrations- oder Fluchtge- schichte und berichten von dieser. Oder sie zeigen in den Workshops Fotos undVideos von Menschen, die Krieg miterlebt haben. Aber nicht nur vonseiten der Organisation werden persönliche Geschichten geteilt. Auch im Klas- senzimmer sitzen oft Kinder und Jugendliche, die Kriege miterlebt und vor diesen geflohen sind. Oft haben die Schülerinnen und Schü- ler mit Fluchterfahrung im Alltag gar keine Möglichkeit, über das Thema zu sprechen, sagt Lieser. Ein Junge aus Syrien hat in einem Workshop seinen Mitschülerinnen und Mit- schülern auf der Karte gezeigt, wo er herkommt und erzählt, was er er- lebt hat, erinnert sich Lieser. „Erst dadurch lernten seine Klassenka- meraden ihn richtig kennen“, so Lieser. Die Organisation Pro Peace organisiert regelmäßig Workshops und den Friedenslauf Insgesamt 2200 Kinder waren beim Bonner Friedenslauf dabei. FOTO: ZABEL VON ANNA MARIA BEEKES BONN. Am sage und schreibe 41.Ver- handlungstag im Prozess gegen den Bonner Kinderpsychiater Michael Winterhoff dauerte es bis zum frü- hen Nachmittag, bis es erstmals um den eigentlichen Inhalt dieses Straf- verfahrens ging: den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung an nunmehr – nach Abtrennung eines Großteils der Fälle – zehn Kindern und Jugendlichen. Winterhoff soll ihnen – und mutmaßlich mehre- ren Hundert weiteren, die nicht zur Anklage stehen – ohne medizinische Notwendigkeit das Medikament Pi- pamperon verschrieben haben, das stark sedierend wirken und gravie- rende Nebenwirkungen hervorrufen kann. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und verteidigt sich gegen sie – zuletzt in einer persönlichen Erklärung vor Gericht. Doch statt um den Kern der An- klage, nämlich ob Winterhoff durch sein Handeln tatsächlich gefähr- liche Körperverletzungen beging und somit schwere Straftaten, geht es im Prozess oftmals und ausdau- ernd um Nebenkriegsschauplätze. In erster Linie um die mediale Be- richterstattung über den nunmehr Angeklagten, namentlich um die viel beachteteWDR-Reportage„Warum Kinder keine Tyrannen sind”, deren Autorin Nicole Rosenbach sogar als Zeugin geladen und unter anderem dazu befragt wurde, ob der WDR mutmaßlichen Winterhoff-Opfern, die vor der Kamera standen, dafür Geld gezahlt habe - gemeint war eine in vielen Medienhäusern durchaus übliche Aufwandsentschädigung in niedriger dreistelliger Höhe. Diejenigen, die die Vorwürfe gegen Winterhoff öffentlich mach- ten, ins Zwielicht zu stellen, dürf- te als durchaus nachvollziehbare Verteidigungsstrategie betrachtet werden. Warum jedoch insbeson- dere die Vorsitzende Richterin Isa- bel Köhne Zeuginnen und Zeugen immer wieder detailliert und aus- ufernd über die Berichterstattung zu den Vorwürfen gegen Winterhoff befragt, erscheint zumindest von außen kaum zielführend in Hin- sicht auf den Inhalt des Verfahrens. Dass die Vorsitzende die WDR-Re- portage einmal in einem Nebensatz als„Grund, aus dem wir hier sitzen”, bezeichnete, überrascht vor diesem Hintergrund kaum. Unter anderem um die Presse ging es offenbar auch in einem Telefonat, das Isabel Köhne am 12. September führte und das – man mag es iro- nisch nennen – wiederum Gegen- stand weiterer Berichterstattung von WDR und „Süddeutscher Zei- tung“ wurde. 20 Minuten lang soll die Richterin an diesem Freitag- nachmittag mit der Apothekerin Birgit Möllenkamp aus dem nieder- sächsischen Bramsche gesprochen haben. Deren Ladung als Zeugin war bereits im März von der Nebenkla- gevertreterin Seda Basay-Yildiz be- antragt worden. Möllenkamp hatte nach Ausstrahlung derWDR-Repor- tage die Auslieferung von Pipampe- ron an ein von Michael Winterhoff betreutes Kinderheim gestoppt und Jugendamt sowie Apothekerkam- mer informiert. Darüber und über ihre Äußerungen in einem kürzlich in einer Tageszeitung erschienenen Artikel soll Köhne fast 20 Minuten lang mit Möllenkamp gesprochen haben. Darüber berichteten in dieser Woche WDR und SZ unter ande- rem unter Berufung auf den frühe- ren Vorsitzenden Richter am Land- gericht Bonn, Klaus Haller. Haller bestätigte auf GA-Anfrage, dass es zwar durchaus vorkommen könne, dass Zeugen zwecks Informations- beschaffung von einem Kammer- mitglied telefonisch kontaktiert werden. Eine solche Befragung müs- se aber „rudimentär” erfolgen, und alle Verfahrensbeteiligten müssten darüber spätestens im Nachgang informiert werden. Richterin Köhne informierte die Verfahrensbeteiligten am Freitag in der Hauptverhandlung über das Telefonat - am vorigen Prozesstag, dem 17. September, hatte sie je- doch nur davon gesprochen, dass die Kammer aktuell Beweisanträge „abarbeite”, das Telefonat blieb un- erwähnt. Für Gabriele Bender-Pau- kens, Nebenklagevertreterin für die Geschädigte Freya Salina (Name ge- ändert), ein eindeutiger Verstoß ge- gen die Strafprozessordnung. „Eine Ermittlung von Amts wegen recht- fertigt nicht, so lange mit der Zeugin zu sprechen”, sagte sie dem GA. Gleichwohl: Die siebte Strafkam- mer hat offenbar gar nicht vor, Möl- lenkamp als Zeugin zu laden: Man beabsichtige, Stand jetzt, die noch ausstehenden Anträge abschlägig zu bescheiden, hieß es am 17. Sep- tember – also nach dem Telefonge- spräch. Am Freitag sagte Köhne, die Kammer müsse über den Beweis- antrag von Basay-Yildiz gar nicht mehr formell entscheiden, weil be- sagte Anwältin durch die erfolgte Abtrennung von 26 Fällen aus dem Verfahren ausgeschieden sei. Aus Sicht von Gabriele Bender-Paukens ein Trugschluss, weil der Beweisan- trag sich nicht auf die Mandantin von Basay-Yildiz, sondern auf das gesamteVerfahren bezieht. Am Frei- tag schlossen sich sämtliche Anwäl- tinnen und Anwälte der Nebenklage dem Beweisantrag noch an. Eine umfangreiche Anfrage des General-Anzeigers zum Vorgehen der Strafkammer beantwortete das Landgericht nur unkonkret mit Verweis auf die laufende Haupt- verhandlung. Zur Thematisierung „möglicher Beweismittel oder Um- stände” sei „alleine die Kammer be- rufen”. Derweil stellte Bender-Paukens einen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer um Köhne, und die Nebenklagevertreter Jost von Wistinghausen und Morgane Dziu- bek schlossen sich an. Winterhoff- Verteidigerin Kerstin Stirner be- antragte, das gesamte Verfahren einzustellen und warf der Bonner Staatsanwaltschaft einen „eklatan- ten Missbrauch staatlicher Macht” und die Missachtung der Rechte ihres Mandanten vor. Auch die Kammer kritisierte sie: Wenngleich es nachvollziehbar sei, dass diese im laufenden Verfahren versuche, die Versäumnisse der Staatsanwalt- schaft durch eigene Ermittlungen zu kompensieren, sei dieses Vorgehen unzulässig. Im Anschluss wurde die Beweis- aufnahme trotz Beanstandung durch Stirner mit der Befragung des Gutachters fortgesetzt, der erneut Stellung zu einem noch of- fenen Fall nahm. Eigentlich hatte dieser am Freitag sein fallüber- greifendes Gutachten erstellen sollen, dies wurde aber auf Antrag der Verteidigung zurückgestellt und ist nun vorläufig für den 14. November avisiert. Ein reguläres Ende des Prozesses ist somit zeit- nah nicht absehbar. Kinderpsychiater Michael Winterhoff vor dem Landgericht Bonn. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF Prozess droht im Chaos zu versinken Eigentlich sollte der Prozess gegen Michael Winterhoff für Klarheit sorgen – darüber, ob der Bonner Kinderpsychiater mit den oft jahrelangen Psychopharmaka- Verschreibungen an Kinder schwere Straftaten beging. Doch das Verfahren ist von Klarheit mindestens so weit entfernt wie von einem baldigen Urteilsspruch. Über allem steht die Frage nach der rechtsstaatlichen Glaubwürdigkeit der StrafkammerMit freundlicher Unterstützung von: Verkaufsoffener Sonntag 28.09.2025 · 13.00 – 18.00 Uhr 26. – 28. September ERLEBE DIE CITY! Hier scannen für mehrSeite 19 von 72 B O N N18 Mittwoch, 24. September 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RI-II-III-IVBÜHNE BONN Camping Forever: Komödie von Fredrik Holt- kamp, Contra-Kreis-Theater, Am Hof 3 , 19.30 Uhr Come a little closer: Junges Ensemble 2025; ab 15 Jahren, Theater Marabu, Beuel, Kreuzstr. 16, 19 Uhr Open Mic: Mit Künstlern, Hobbymusikern, Duschsängern und Profis; Eintritt frei, Rhein- Bühne, Oxfordstr. 20, 20 Uhr Playback: Akrobatik & Musik, GOP Varieté-The- ater, Karl-Carstens-Str. 1, 19 Uhr Quichotte: „Alles echt“; Stand-Up-Comedy, Haus der Springmaus, Frongasse 8, 20 Uhr Ukrainisches Theater Mriya: „Zwischen uns ist Krieg“; Jugenddrama von Iryna Feofanova (in ukrainischer und deutscher Sprache), Brotfab- rik, Beuel, Kreuzstr. 16, 19 Uhr Schlongonges: „Themaverfehlung“; Comedy, Pantheon, Beuel, Siegburger Str. 42, 20 Uhr KONZERTE BONN Feierabendkonzert mit dem Duo Anemos: Saxofon und Akkordeon; Werke von Scarlatti, de Falla u.a.; Beethovenfest, Kreuzkirche, Kaiser- platz, 18 Uhr Iveta Apkalna (Orgel) & Gábor Boldoczki (Trompete): Werke von J.S. Bach, Gubaidulina u.a.; Beethovenfest, Bonner Münster, Münster- platz, 19.30 Uhr Spirituelles Singen - Himmelsklänge: Namen- Jesu-Kirche, Bonngasse 6, 19 Uhr KÖLN Elisabeth Leonskaja: Beethoven: „Klavierso- naten op. 109 - 111“, Philharmonie, 20 Uhr EXTRAS BONN 19. Altstadt-Lesereise: Hanna Poddig stellt das Buch „Die Anastasia-Bewegung. Völkisch, esote- risch, antisemitisch“ vor, Buchladen Le Sabot, Breite Str. 76, 20 Uhr Mexiko - Widerstand statt Willkür: Cherán als Symbol für soziale Transformation; Vortrag von Moritz Osswald; Reihe „Lateinamerikanische Perspektiven“, VHS im Haus der Bildung, Mül- heimer Platz 1, 18.15 Uhr REGION Peter Splitt & Nilo Nunez Herrera: „Best Latin Music & Krimi-Lesung“; Live-Musik und Lesung, Drehwerk 17|19, Wachtberg-Adendorf, Töpferstr. 17, 20 Uhr Mehr Termine: ga.de/terminkalender VERANSTALTUNGEN Luxemburger übernimmt Leitung BONN. Bruder Jean Paul Muller ist neuer Missionsprokurator in Bonn. Wie die Don Bosco Mission Bonn mitteilt, übernimmt der gebürtige Luxemburger damit die Nachfolge von Pater Josef Grünner, der seit 2017 die Missionsprokur in Bonn leitete. Muller war bereits von 2003 bis 2011 Leiter der Don Bosco Mis- sion Bonn. Bis zum Frühjahr dieses Jahres war Muller Generalökonom der Sa- lesianer Don Boscos (SDB) in Rom. Die Ordensgemeinschaft fördert in mehr als 130 Ländern Projekte für benachteiligte Kinder und Jugend- liche. Neben der Aufgabe in Bonn übernimmt der 67-jährige Heilpäd- agoge auch in der Schweizer Missi- onsprokur der SDB in Beromünster die Aufgaben eines Prokurators. Ein wichtiges Ziel von Don Bos- co ist eigenen Angaben zufolge die Berufsausbildung von jungen Menschen. So entstünden zur- zeit in Afrika, Lateinamerika und Ozeanien neue Ausbildungszent- ren für junge Frauen und Männer. Zudem unterstütze die Don Bosco Mission Projekte in Kriegsregionen wie im Sudan, Myanmar und der Ukraine. mji Jean Paul Muller wird neuer Missionsprokurator Niehaus spricht am Kulturtisch BONN/BEUEL. Der 116. Kulturtisch findet am Donnerstag, 25. Sep- tember, von 19 bis 20.30 Uhr im Restaurant Haus am Rhein, Elsa- Brändström-Straße 74, statt. Um Anmeldung wird gebeten per E-Mail an info@artdialog-bonn.de. Über das Thema des Abends „30 Jahre Deutsches Museum Bonn – Neuer Schwerpunkt KI“ referiert Direkto- rin Andrea Niehaus. mji Genuss, Kultur und elektronische Beats VON SEBASTIAN FLICK BONN. In diesen Tagen steht das Telefon von Maike Reinhardt kaum eine Minute still. „Mein Arbeitstag hat gerade gefühlt mehr als zwölf Stunden“, so Reinhardt. Die Ge- schäftsführerin von City-Marke- ting steckt mitten in der heißen Phase der Vorbereitungen für das Bonn-Fest, zu dem vom 26. bis 28. September unzählige Besucher in der Bonner City erwartet werden. Mit Unterstützung eines kleinen von City-Marketing gegründeten Organisationskomitees gilt es für Reinhardt, zahlreiche Verträge abzuschließen und den Aufbau sämtlicher Stände zu koordinieren. Inklusive der gastronomischen An- gebote werden sich über 100 Aus- steller aus den Bereichen Genuss, Mobilität, Nachhaltigkeit, Freizeit und Lifestyle auf dem Bonn-Fest präsentieren und die City in eine große Festmeile verwandeln. Win- zer aus der Region laden auf der Friedrichstraße zu Verkostungen ein. Abwechslungsreiche Unterhal- tung bekommen die Besucher auf den beiden Bühnen auf dem Müns- terplatz und dem Marktplatz gebo- ten, die an allen dreiVeranstaltungs- tagen bespielt werden. Nach der Eröffnung am Freitagabend, musi- kalisch begleitet vom Männerchor Laut aber Schief, Bianca und Hö- ösch, wird das Bühnenprogramm auf dem Münsterplatz am Samstag- mittag mit dem Bonner Saxophon- Ensemble und einem biofairen Frühstück eröffnet. Anschließend präsentieren sich internationale musikalische Gäste, unter anderem aus Bolivien und der Ukraine, bevor die Rolling Stones Coverband Sticky Fingers für einen krönenden musi- kalischen Abschluss sorgt. Der Sonntag beginnt um 11 Uhr mit einem Open Air Gottesdienst auf dem Münsterplatz. Um 13 Uhr öff- nen die Geschäfte ihre Pforten zum verkaufsoffenen Sonntag und auf dem Marktplatz wird ab 12 Uhr ein buntes Kulturprogramm geboten. „Wir haben vor rund drei Wochen mit den intensiven Vorbereitungen angefangen, jetzt beginnt die heiße Endphase“, sagt Reinhardt. Schon bald wird City-Marketing sein Büro mitten ins Geschehen verlagern: „Wir sind ab Mittwoch mit einem kleinenWohnwagen direkt vor Ort“, sagt Reinhardt. Am Mittwoch beginnt auch der Bühnenaufbau, bevor am Donners- tag die Aussteller mit dem Aufbau ihrer Stände loslegen werden. Die Bonner Innenstadt wird sich rund um Münsterplatz, Remigiusplatz, Markt, Friedensplatz, Bottlerplatz, Poststraße und Friedrichstraße in ein riesiges Veranstaltungsgelände verwandeln. Für City-Marketing bedeutet dies viel Arbeit: „Wir in- formieren die Aussteller über Ab- läufe und Regeln, planen mit den Händlern den verkaufsoffenen Sonntag und sind auch mit Bonn- orange und der Stadt Bonn in stän- digem Austausch“, verrät Reinhardt. Ebenfalls alle Hände voll zu tun hat in diesen Tagen Tobias Nallin- ger von Klartraum Studios: Bereits zum sechsten Mal organisiert er das Electronic Dance Music Festival, das als Teil des Bonn-Festes an allen drei Veranstaltungstagen Fans elektroni- scher Musik auf den Münsterplatz locken wird. Lokale DJs werden zu moderns- ter Lichttechnik an den Plattentel- lern auflegen. Dabei darf zu heißen Beats unter freiem Himmel getanzt werden oder auch mal zu chilli- gem Sound ganz entspannt eine Pause eingelegt werden. Für das diesjährige Bonn-Fest hat Nallin- ger seine Bühne weiterentwickelt: „Ich habe ein neues Stagedesign gebaut“, verrät er und verspricht ein visuelles Highlight: „Die Bühne ist optisch ein Hingucker. Mit den neuen LED-Bildschirmen entfaltet sie auch tagsüber ihre Wirkung“, so Nallinger. Die Stadt verwandelt sich vom 26. bis 28. September wieder in eine Festmeile: Bonn-Fest bringt Vielfalt auf die Straßen der Innenstadt Eine lebendige Szene vom Bonn-Fest im Vorjahr. ARCHIVFOTO: MEIKE BÖSCHEMEYER 900 Kilo Cannabis verkauft VON LEIF KUBIK BONN. Rund 20 Minuten lang ver- las die Vertreterin der Staatsanwalt- schaft Übergabeorte und Preise der 38 Deals, die die beiden Angeklagten zwischen dem 2. April 2020 und dem 8. März 2021 abgewickelt haben sol- len. Zwei 30 und 33 Jahre alte Bon- ner müssen sich seit diesem Montag vor der Großen Strafkammer 7a am Bonner Landgericht wegen Verstö- ßen gegen das Betäubungsmittel- gesetz verantworten. Sie sollen über die verschlüsselten Messengerdienste EncroChat und SkyECC Drogen an- und verkauft haben. Und es geht nicht um kleine Mengen: Volle 900 Kilo Cannabis und immerhin knapp sechseinhalb Kilo Kokain soll das Duo in dem erwähnten Zeitraum gehan- delt haben. Außerdem ist die Einfuhr von 25 Kilo Marihuana aus Spanien angeklagt, diese Menge ist in den 900 Kilo bereits enthalten. Der Umsatz soll in die Millionen gegangen sein. Die Anklage fordert den Einzug von gut drei Millionen von dem älteren und von knapp zwei Millionen Euro von dem jüngeren Angeklagten. Nachdem die Deals online verein- bart worden waren, sollen die Über- gaben dann vornehmlich in Bonn, aber auch im Raum Regensburg über die Bühne gegangen sein.Vor Gericht wird es allerdings keinen Deal geben: Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten einen solchen zwar angeregt, derVorsitzende Richter Frederik Glas- ner mochte einerVerständigung nach dem Schema Geständnis gegen Straf- milderung aber nicht so einfach zu- stimmen. Allerdings hatte die Staats- anwaltschaft eine Bereitschaft dazu signalisiert: Die Ankläger erklärten sich bereit, im Gegenzug für ein voll- umfängliches Geständnis eine Strafe von nicht mehr als fünfeinhalb Jahren zu fordern. Ohne Geständnis rechne sie mit zwei Jahren mehr, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde auf eine entsprechende Nachfrage des Anwalts des 33-Jährigen, Carsten Rubarth. Ob sich die Anwälte auf das Ange- bot der Staatsanwaltschaft einlassen, bleibt abzuwarten. Der ersteVerhand- lungstag endete kurz nach Verlesung der Anklage, und die Angeklagten werden sich erst im nächsten Termin Ende der Woche äußern. Aufgeflogen waren die Aktivitäten des Duos durch den EncroChat-Hack. Polizeibehörden aus Frankreich und den Niederlanden war es im Som- mer 2020 in Kooperation mit Euro- pol gelungen, den gleichnamigen, insbesondere bei Dealern beliebten Messengerdienst zu knacken. Zwei Bonner stehen vor dem Landgericht Wieder Ärger bei der Briefwahl VON BERND EYERMANN BONN. Alle Jahre wieder, genauer ge- sagt, alle fünf Jahre wieder gibt es Är- ger um die rechtzeitige Zusendung der Briefwahl-Unterlagen für die Stichwahl um das Bonner Oberbür- germeisteramt. Im Nachgang zur Wahl 2020 ist deswegen sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wahlleiter Wolfgang Fuchs erwirkt worden. Hat die Stadt Bonn aus den Fehlern der vorherigen Stichwahl nichts gelernt? Dazu Fragen und Ant- worten. Wo liegen diesmal die Probleme? Eines ist, dass Menschen in den Rat- häusern der Stadtbezirke vorab wäh- len wollten, ihnen das aber verwehrt worden ist. Schon Ende der vorigen Woche hatte der GA über dieses Pro- blem berichtet. Doch am Wochen- ende und am Montag meldeten sich weitere verhinderteWählerinnen und Wähler. Wer war zum Beispiel betroffen? Jut- ta und Hubert Peters aus Ückesdorf wollten am Dienstag voriger Woche im Stadthaus ihre Stimme abgeben, mussten aber unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil sie in der Wäh- lerliste als Briefwähler eingetragen waren. „Auch auf den Hinweis, dass wir keine Briefwahl beantragt hät- ten, weder für die Kommunalwahl noch für die Stichwahl, wurde uns die Stimmabgabe verweigert“, schrieb Hubert Peters dem GA. Der Rat der Mitarbeitenden: Sie sollten doch in der nächsten Woche wiederkommen, wenn die Briefwahl-Unterlagen nicht bis Samstag zugestellt würden. Das ist nicht mehr nötig, weil die Unterlagen laut Peters am Samstag eintrafen. So viel Glück hatten Heike R. und ihr Mann aus Bad Godesberg nicht. Am Donnerstag wollten sie im dorti- gen Rathaus wählen, durften das aber auch nicht. Sie wurden laut Heike R. darauf hingewiesen, dass ihnen die Briefwahl-Unterlagen bis Freitag zu- gestellt würden. Am Montagabend schriebsiedemGA,dieseseienimmer noch nicht angekommen. Und wei- ter: „Damit ist unsere Wahlteilnahme erledigt.Wir sind jetzt im Urlaub.“ Sehr verärgert zeigte sich auch Jutta Perl-Mai in ihrer Mail an den GA. Sie wollte am Donnerstag im Beueler Rat- haus wählen. „Das wurde mir verwei- gert, da ich angeblich Briefwahl bean- tragt hätte!?! Das habe ich wissentlich nicht!“, schrieb sie. Außerdem seien die Unterlagen nicht, wie angekün- digt, bis Samstag bei ihr eingetroffen. „Ich möchte meinen Unmut ausdrü- cken über diese für mich chaotische Organisation der Stichwahl“, fasste sie ihren Ärger zusammen. An die- sem Dienstag trafen die Unterlagen schließlich ein. Hat die Stadt reagiert? Ja. Am Sonn- tagnachmittag kündigte die Stadt an, dass in denWahlbüros der Bezirksrat- häuser gewählt werden kann, auch wenn zuvor Briefwahl beantragt wor- den ist. Einzige Voraussetzung: Die Briefwahl-Unterlagen müssen zuvor für ungültig erklärt werden. „Uns ist es wichtig, dass alle Bonnerinnen und Bonner von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können“, betonte Wahlleiter Fuchs. Funktioniert das? „Einen ganzen Flur voller Menschen“ sah ein Bad Godesberger vor sich, als er sich am Montagnachmittag mit seiner Frau in das Bezirksrathaus aufmachte, um vor Ort zu wählen. Auch die beiden waren in der Woche zuvor mit der Begründung weggeschickt worden, sie hätten Briefwahl beantragt und müssten auf die Unterlagen warten. „Die Leute hatten im GA oder auf der Homepage der Stadt von der neu- en Regelung gelesen“, sagt er. Für die beiden bedeutete das: rund eine Stunde Wartezeit, was ihnen zu viel war, sodass sie am nächsten Morgen wiederkamen und ein leeres Wahlbü- ro wiederfanden. „So ein Chaos wird die Wahlbeteiligung ganz schön drü- cken“, befürchtet der Godesberger. Wasläuftnochproblematisch?Hans- Christoph von Heydebrand vom Brüser Berg hat das Merkblatt für die Briefwahl genau studiert und festge- stellt, dass hier das falsche Datum, der 10. September, genannt wird. Unter der Überschrift „Wichtige Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwäh- ler“ ist vermerkt, dass der Wahlbrief rechtzeitig zur Post gegeben werden soll, „spätestens vier Werktage vor der Wahl“, wie es dort heißt, und dann folgt das falsche Datum: Mittwoch, 10. September 2025. Von Heyde- brands Vorschlag: „Vielleicht sollte die Stadt Bonn im General-Anzeiger eine Anzeige schalten, dass dieses Datum falsch ist, um eine Anfechtung derWahl zu vermeiden.“ Er befürchte, dass manch einer dieWahlunterlagen wegwerfe, weil er denke, dieser Zeit- punkt sei ja schon vorbei. Richtig wäre gewesen: Mittwoch, 24. September 2025. Was sagt die Stadt dazu? Sprecherin Barbara Löcherbach räumt das fal- sche Datum ein. Dieses sei aus dem Merkblatt von der ersten Wahl über- tragen worden. Sobald dieser Fehler aufgefallen sei, habe man der Post korrigierte Merkblätter übermittelt. Außerdem seien die Mitarbeitenden des Wahlamtes gebeten worden, das Datum handschriftlich auf Mittwoch, 24. September, zu korrigieren. Wie viele der falschen Merkblätter in den Umlauf gekommen sind, teilt Löcher- bach nicht mit. Auch vor der Stichwahl 2020 melde- ten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, dass ihnen die Briefwahl-Unterlagen verspätet zugestellt wurden. Was ge- schah damals? Der frühere Bundes- tagsabgeordnete Stephan Eisel er- hob eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wahlleiter Fuchs, der tatsäch- lich vom NRW-Innenministerium als zuständiger Kommunalaufsicht recht gegeben wurde. Ressortchef Herbert Reul forderte die Stadt damals auf, „ihreHandlungsdirektivenzurBewäl- tigung des Briefwahlgeschäftes anzu- passen“. Eisels aktueller Kommentar zur derzeitigen Situation: „Das ist of- fenbar nicht geschehen.“ Wie steht die Stadt dazu? „Selbstver- ständlich wurden die Abläufe über- prüft und optimiert, damit alle Wahl- berechtigten ihr Wahlrecht ausüben können“, schreibt Stadtsprecherin Löcherbach. Für die Städte in NRW stelle die Stichwahl innerhalb von nur zwei Wochen und bei einem ste- tig steigenden Anteil an Briefwählern „eine extreme logistische Heraus- forderung“ dar. Schon am Dienstag, 16. September, habe der Versand der Briefwahl-Unterlagen begonnen, so Löcherbach. Das Zentrale Brief- wahlbüro sei mit 28 Personen besetzt gewesen. Damit hätten die Mitarbei- tenden alles tagesaktuell abarbeiten können. Weitere Arbeiten am Wo- chenende seien nicht erforderlich ge- wesen. Laut Stadt sind schon 65.000 Briefwahlanträge eingegangen. Wie lief es bei der Post? „Die Brief- wahl-Unterlagen gingen immer so- fort in die Zustellung, sobald diese bei uns vor Ort in den Zustellstütz- punkten eingetroffen sind“, teilte eine Sprecherin mit. Die Stadtverwaltung hat reagiert, doch manche können nicht mehr wählen Leerer Briefkasten: Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warteten vergeblich auf ihre Briefwahl-Unterlagen. FOTO: WESTHOFFSeite 20 von 72 Seite 21 von 72 Seite 22 von 72 Seite 23 von 72 Seite 24 von 72 Seite 25 von 72 B O N N22 Donnerstag, 25. September 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIHausaufgaben, Pausenbrot, Nahostkonlikt VON MITJA NIKOLAUS BONN. Nicht lange, nachdem EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre jährliche Rede zum Zustand der Europäischen Union gehalten hat, sitzt Lina Schlösser (16) vom Siegburger An- no-Gymnasium mit Klassenkame- radinnen am Tisch und konstatiert: „Es wird viel geredet, aber wenig ge- tan.“ Längst zirkulieren in Klassen- räumen an Schulen in Bonn und Umgebung bedrückende Videos. „Bei uns wird ganz viel über Videos aus Kriegsgebieten geredet.“ Schlösser berichtet von viralen Clips, in denen hungernde Fa- milien um finanzielle Unterstüt- zung bieten, meist aus dem Gaza- streifen. Bastian George (17) vom Ernst-Kalkuhl-Gymnasium Bonn ergänzt: „In unserer Klasse reden wir oft über den Nahostkonflikt und die Ukraine.“ Politisches Desinteresse kann man jedenfalls niemandem der Schülerinnen und Schüler vor- werfen, die an diesem Morgen in der Regionalvertretung der EU am Bundeskanzlerplatz in Bonn zu- sammengekommen waren. Die rasante Verbreitung audiovisuel- ler Schnipsel ermöglicht es ihnen längst, zwischen Englischhausauf- gaben und Pausenbrot für einige Sekunden digital in Kriegsgebiete einzutauchen oder hungernden Menschen virtuell nahe zu sein, sei es in Palästina, dem Sudan oder der Ukraine. Dabei drehte sich von der Leyens Rede um weit mehr Themen als eini- ge der größten globalen Krisenherde. Die anschließende Diskussionsrun- de führte dementsprechend eben- falls zu angeregten Debatten über Klimaschutz, Migration oder ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Bastian George etwa betonte anschließend:„Ich finde gut, dass sie das Thema Schlepper ange- sprochen hat, weil das einfach wirk- lich unmenschlich ist.“ Und Carla Dehm (17) und Caro- lin Jaecks (17) haben auch Diskus- sionen rund um ein Social-Media- Verbot für Jugendliche verfolgt und dazu klare Meinungen: „Es wäre nachvollziehbar, den Gebrauch zu beschränken“, findet Jacks. Und Dehm ergänzt: „Es für Kinder bis 14 zu beschränken, finde ich total sinnvoll.“ Die Gefahren durch Ab- hängigkeit oder die Verbreitung von Fake News seien eben groß. Die Bonner Regionalvertretung der Europäischen Union bemüht sich intensiv um einen Austausch mit Jugendlichen zu EU-Themen. „Wir wollten eine Situation schaf- fen, die die Jugendlichen einlädt, die Rede mit uns zu diskutieren. Wir wollen aber auch selber zu- hören“, erklärte Stefan Lock, Lei- ter der Regionalvertretung, im Anschluss. Es gehe zudem um die Frage „Was beschäftigt die jungen Leute konkret. Mich interessiert, ob sie Verbindungen zwischen der EU und ihrer Lebenswelt herstel- len.“ Die Erkenntnisse aus der Dis- kussion werde er in einem Bericht mit nach Brüssel nehmen und dort an Entscheidungsträger herantra- gen. Das Interesse an der Veranstal- tung sei im Vorfeld bei ihren Schü- lern groß gewesen, berichteten die Lehrkräfte beider Klassen. Am Bonner Ernst-Kalkuhl-Gymnasi- um hatten sich die Schüler freiwil- lig für die Teilnahme gemeldet und die Klasse des Anno-Gymnasiums hatte sogar auf eine Freistunde ver- zichtet, um rechtzeitig vor Ort sein zu können. Am intensivsten beschäftigten die Jugendlichen Ursula von der Leyens Aussagen rund um den Pa- lästina-Konflikt und den Ukraine- krieg. Auch auf Bonner Pausenhö- fen dürften die Konflikte aktuell für viele Gespräche sorgen. Lina Schlösser und ihre Gruppe etwa setzten den Arbeitsauftrag „Einen Kommentar für die Schü- lerzeitung schreiben“ in folgendem Text um: „Krieg heißt nicht nur, dass Leute durch Bomben sterben, sondern, dass das ganze Land an Hungersnot leidet.“ Da sage noch einer, die heutige Jugend sei un- politisch. Eine EU-Diskussionsveranstaltung zeigt: Globale Krisenherde haben längst ihren Weg auf Bonner Schulhöfe gefunden Linkes Foto: Lina Schlösser (links vorne) und ihre Gruppe schrieben im Rahmen des Workshops einen Kommentar zum Gaza-Krieg. Rechtes Foto: Carla Dehm, Bastian George, Jana Heller und Carolin Jaecks vom Ernst-Kalkuhl-Gymnasium in Bonn. FOTOS: MITJA NIKOLAUSBonner City wird zur Festivalbühne Vom 26. bis zum 28. September feiert City- Marketing Bonn die 26. Ausgabe des Bonn-Festes und verwandelt die Bonner City in eine Festmeile voller Attrak- tionen, Veranstaltungen und Highlights. „Wir sind stolz darauf, wie- der viele Attraktionen präsen- tieren zu können, und das zum 26. Mal“, freut sich Maike Rein- hardt, Geschäftsführerin des Veranstalters und Gastgebers City-Marketing Bonn.„Die Be- sucher werden in der gesamten Bonner Fußgängerzone einen tollen Mix aus Musik, Tanz, Show, Einkaufserlebnis, Infor- mationen und vielen Mitmach- aktionen entdecken können“, so das Bonn-Fest-Team mit Ka- rina und Tanja Kröber, Angeli- ka Kremling, Frank Geyer und Rolf Hiller. Die Mitglieder des Gewerbevereins City-Marke- ting Bonn präsentieren „ihre“ Innenstadt von der besten Seite und hoffen auf zahlrei- che Besucher. Auch in diesem Jahr lässt das Programm keine Wünsche offen. Genuss und Spaß rund um die Uhr Eröffnet wird das 26. Bonn- Fest am Freitag um 19.30 Uhr durch die Bonner Ober- bürgermeisterin Katja Dörner sowie dem Vorstand des Ver- eins City-Marketing Bonn. Zum offiziellen Ende des Bonn-Fests wird traditionell die „Ode an die Freude“zu- sammen mit dem Bonner Jazz – und Gospelchor „Swinging Rainbow“ am Sonntag um 18.30 Uhr auf dem Markt- platz gesungen. Hierzu sind alle Bonner und Gäste herz- lich eingeladen. Auf allen Plätzen eigene Themenwelten Das 26. Bonn-Fest lädt die Bonnerinnen und Bonner sowie alle Gäste aus dem Umland ein, durch die Stra- ßen und über die Plätze zu flanieren und die vielen un- terschiedlichen Themenwel- ten zu entdecken. Alles dreht sich um die Themen Genuss, Mobilität, Nachhaltigkeit, Freizeit und Lifestyle. Kuli- narisch ist das Bonn-Fest wie- der bestens besetzt. So gibt es auf dem Münsterplatz eine Schlemmermeile mit einer Erlebnisreise durch die unter- schiedlichsten Regionen der ganzen Welt. Auf dem Münsterplatz fin- det erstmalig vom Freitag (26. September) bis am Sonntag (28. September) das Elect- ronic Dance Music Festival (hosted by Klartraum Studios) mit Electronic Dance Music statt. Damit bringt City-Mar- keting Bonn e.V. erneut eine jüngere Klangfarbe ins Bonn- Fest. DJs aus ganz Deutsch- land werden dort den Sound angeben. Und wer die Show im vergangenen Jahr erleben durfte, weiß ansatzweise, was ihn in diesem Jahr erwartet. Die Friedrichstraße präsen- tiert sich in diesem Jahr er- neut mit dem Motto „Wein & Design“ und präsentiert sich als Weinmeile. Winzer aus der Region lassen die Besucher ihre Weine verkosten. Dazu gibt es kulinarische Speziali- täten. rps Das 26. Bonn-Fest vom 26. bis zum 28. September bietet ein vielfältiges Programm auf fünf Plätzen und zwei Bühnen Wenn der Bonner Marktplatz zur Festivalmeile wird, heißt es wieder: Ab in die Innenstadt zum Bonn-Fest. FOTO: CITY-MARKETING BONNFriedrichstr.45/ Ecke Wenzelgasse 53111 Bonn www.intersport-sportpartner.de 0228-98393-0 2000m2 Sport und Freizeit auf 4 Etagen Top Auswahl Top Marken Top Angebote Top Atmosphäre Top Erreichbarkeit Top Friedrichstraße Marktgarage 140 m, Stiftsgarage 190 m Bertha-von-Suttner Platz 30m BONNFEST 2025 26.09.2025 bis 28.09.2025 verkaufsoffener Sonntag 13 – 18 Uhr ANZEIGEDie Markenvielfalt auf dem BonnFest 2025 Sie finden uns vom 26. - 28.09. auf der Vivatsgasse in der Innenstadt. RKG Markenwelt GmbH & Co. KG | Bornheimer Str. 200 | 53119 Bonn | info@rkg.de | www.rkg.deSeite 26 von 72 G E N E R A L - A N Z E I G E R V-VI 23Donnerstag, 25. September 2025Bonn-Fest trifft auf Nachhaltigkeit Am Samstag gibt es auf dem Marktplatz von 12 bis 19 Uhr die schon traditionelle 17-Ziele- Nachhaltigkeitsbühne des Amts für Internationales und globale Nachhaltigkeit der Stadt Bonn. Mit einem vielseitigen bunten Programm verweist die Stadt auf Aktivitäten, mit denen sie die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (die Sus- tainable Development Goals, kurz: SDGs) in Bonn und in der Zusammenarbeit mit ihren Partnerstädten in Afrika und Lateinamerika umsetzt. Los geht es um 12 Uhr mit Musik des Bonner Saxophon Ensemble und einem kostenlo- sen biofairen Frühstück für alle Interessierten. Bis 14.30 Uhr laden Getränke und Snacks, die von lokalen Geschäften gespendet werden, dazu ein, bewusst Lebensmittel zu ge- nießen, die fair für Mensch und Umwelt produziert wur- den. Begleitend präsentiert die Bonner Frauenrechtsorga- nisation Femnet ihren neuen mehrsprachigen Ratgeber für faire und nachhaltige Mode in Bonn. Die Stadt Bonn, vertre- ten durch Oberbürgermeiste- rin Katja Dörner, die die Büh- ne um 13 Uhr offiziell eröffnet, zeigt so, wie sie als Fair Trade Town und Bio-Stadt fairen Handel und biologische Pro- duktion unterstützt. Ab 13.10 Uhr bringt die multi- kulturelle Bonner Gruppe Rise‘n Shine mit mitreißenden Afro- Reggae Beats Songs zu globaler Klimagerechtigkeit auf die Büh- ne. Der Gruppe gehören auch zwei Musiker aus dem westaf- rikanischen Ghana an, einem Land, dem die Stadt Bonn durch ihre Klimapartnerschaft mit der ghanaischen Küsten- stadt Cape Coast in besonde- rer Weise verbunden ist. Um 15 Uhr folgt die bolivianische Gruppe „Sartañani Bolivia“ mit Andenmusik und Tänzen aus dem Karneval in Oruro, der zum UNESCO-Weltkul- turerbe zählt. Ihr Auftritt steht im Kontext der langjährigen Nachhaltigkeitspartnerschaft der Stadt Bonn mit der bolivia- nischen Stadt La Paz. Ein be- wegendes Erlebnis wird um 16 Uhr der Auftritt des Duos Luxa- rion. Der junge Pianist und die junge Sängerin kommen beide aus der ukrainischen Stadt Cherson, der die Stadt Bonn seit Februar 2023 durch eine Solidaritätspartnerschaft ver- bunden ist. Beide haben dort die ersten Bombenangriffe er- lebt und verstehen ihre Musik – ukrainische Lieder und inter- nationale. Popsongs als Sprachrohr zur Welt Zum Abschluss der Bühne heißt es dann von 17.15 bis 19 Uhr: „It’s only Rolling Stones, but we like it!“. Die Sticky Fingers spielen Rocknummern, starke Balladen und Megahits der Sto- nes. Den fünf Bonner Musikern ist es ein Anliegen, mit ihrem Auftritt auf der Nachhaltig- keitsbühne die Bedeutung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen als global verbindendes Handlungspro- gramm zu unterstreichen. Um mehr nachhaltige Aus- steller für eine Präsentation auf dem Bonn-Fest zu gewinnen, hat die Stadt City-Marketing Bonn mit vielen Kontakten und Ansprachen unterstützt. Gemeinsam wollen Stadt Bonn und City-Marketing so die At- traktivität der Innenstadt und des Bonn-Fests zeigen und um viele Besucherinnen und Besu- cher werben. Der Marktplatz präsentiert sich in diesem Jahr mit vielen verschiedenen Angeboten: Kinderattraktionen, hochwer- tige Beratungen und Verkaufs- angebote sowie kulinarische Spezialitäten. Dank der Stadt- werke Bonn gibt es am Sonntag eine attraktive Kinderwelt mit der Möglichkeit zum Hüpfen und Toben. Der in Bonn beliebte Antik- markt wird zum Bonn-Fest auf einer kleineren Fläche (Bottler- platz, Mühlheimer Platz und Windeckstraße) erstmalig an allen dreien Tagen dabei sein und schöne Antik-, Kunst- und Designschätze präsentieren und zum Kauf anbieten. Musik liegt in der Luft Auf beiden Bühnen am Markt und auf dem Münsterplatz wird an allen drei Tagen ein buntes Programm an Shows, Musik und Unterhaltung ge- boten. Angesagte Bands haben ihr Kommen zugesagt. Bereits am ersten Veranstaltungstag blicken die Veranstalter mit besonderer Vorfreude auf den vom Bonner Stadtsoldaten- Corps Bonn präsentierten leb- haften Männerchor „Laut aber Schief“, Bianca und Höösch, die am Freitag, 26. Septem- ber ab 18 Uhr auf dem Markt- platz zum Singen, Tanzen und Schunkeln einladen. Am Freitag, Samstag und Sonntag bebt der Münsterplatz Beim diesjährigen Bonn-Fest verwandelt sich die Münster- platzbühne vom 26. bis 28. September erneut in einen Treffpunkt für elektronische Musik. Das Line-up vereint zahlreiche Bonner Künstlerin- nen und Künstler, die die lokale Szene prägen, mit spannenden Acts aus anderen Städten – und bringt so die Vielfalt aktueller elektronischer Sounds mitten ins Herz der Stadt. Für 2025 wartet die Bühne mit einem komplett neuen Stage-Design auf. Verantwort- lich dafür ist Tobias Nallinger, der nicht nur als Organisator, sondern auch als kreativer Kopf hinter der Vision der Münster- platzbühne steht. Aufgewach- sen in Bonn, möchte er mit diesem Projekt seiner Heimat- stadt etwas zurückgeben: „Die Münsterplatzbühne ist für mich ein echtes Herzenspro- jekt. Bonn hat mir unglaublich viel gegeben – jetzt möchte ich der Stadt etwas zurückgeben und zeigen, welches kreative Potenzial hier steckt.“ Modernste Lichttechnik, aufwendige Visuals und inter- aktive Elemente sorgen dafür, dass die Energie der Musik auch visuell erlebbar wird. Zusammen mit den Specials – von immersiven Visuals über Live-Performances bis hin zu überraschenden Aktionen – entsteht ein unvergleichliches Festivalfeeling im Herzen Bonns. Das Bonn-Fest ist seit Jahr- zehnten ein fester Bestandteil des regionalenVeranstaltungs- kalenders und lockt jedes Jahr Tausende Besucherinnen und Besucher in die Innenstadt. Mit der Mischung aus lokalen Talenten und überregionalen Acts setzt die Münsterplatz- bühne 2025 neue Akzente und macht Bonn als lebendigen Musikstandort sichtbar. Am Samstag (27. September) treten im Rahmen der Nach- haltigkeitstage der Stadt Bonn (SDG) auf der „Marktplatz- Bühne“ ein buntes Potpourri an Künstler und Künstlerin- nen auf. Aber das ist erst der Anfang für einen Mega-Musik-Par- ty-Abend der Extraklasse. Um 19 Uhr ein weiteres Highlight im Rahmen des Bonn-Fests: die Veranstalter der in Bonn top angesagten Afterjobpartys feiern mit City-Marketing auf dem Marktplatz ein kostenfrei- es 25 Jahre Afterjobparty-Spe- cial mit DJ Tom Merkens. Ökumenischer Gottesdienst und Familientag Der Sonntag startet mit einem ganz besonderen Highlight: Erneut findet im Rahmen des Bonn-Festes ein ökumenischer Gottesdienst um 11 Uhr auf dem Münsterplatz statt. Ge- staltet wird dieser von Mitglie- dern der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Bonn. Die musikalische Begleitung übernehmen der Chor „Swin- ging Rainbow“ sowie der Po- saunenchor der Lutherkirche unter der Leitung von Felix Waidelich. Tanzen, Musik und Familien- freude auf dem Marktplatz Wenn sich am Sonntagmittag (28. September) um 12 Uhr der Marktplatz in eine große Tanzfläche verwandelt, dann ist klar: Die Tanzschule „Bonn tanzt“ übernimmt die Bühne. Mit einem bunten Programm für verschiedene Altersklassen zeigen Kinder, wie viel Freude im Tanz steckt – mal schwung- voll, mal verspielt, immer aber mit ansteckender Energie. Und das Beste: Nicht nur Zuschau- en ist erlaubt, auch Mitmachen ist ausdrücklich erwünscht. Zwischen den Tanzblöcken gibt es jede Menge Abwechs- lung. Die Band Room Service sorgt wie in jedem Jahr für bes- te Livemusik und verwandelt den Platz für eine Stunde in eine Konzertbühne. Die Kadet- ten der Stadtsoldaten präsen- tieren ihre neuesten Tänze und marschieren mit viel Stolz und Tradition auf. Einen besonde- ren kulturellen Höhepunkt liefert zudem die Oper Bonn, die mit einem Auszug aus dem Musical Tootsie Lust auf mehr macht. Auch die jüngsten Gäste kommen nicht zu kurz: Beim Kinderschminken können sie in bunte Fantasiewelten eintauchen – ob Superheld, Schmetterling oder Löwe, hier ist für jeden etwas dabei. Am späten Nachmittag über- nimmt die Band Finest C-Lec- tion die Bühne und sorgt mit ihrem Repertoire noch einmal für beste Stimmung. Und dann folgt der große Moment, auf den alle gewar- tet haben: Zum krönenden Ab- schluss erhebt sich die größte „Ode an die Freude“ – jenes Werk von Ludwig van Beetho- ven, dem wohl berühmtesten Sohn der Stadt Bonn. Gemein- sam mit dem Jazz- und Gospel- chor Swinging Rainbow sind alle Besucherinnen und Besu- cher eingeladen, mitzusingen und den Marktplatz in einen einzigen Chor zu verwandeln. Ein musikalisches Gemein- schaftserlebnis, das Gänsehaut verspricht und Bonn an diesem Tag besonders strahlen lässt. So bieten die „Innenstadt- bespieler“ mit dem Bonn-Fest ein Bühnenprogramm, das mit Tanz, Musik und Familienfreu- de die Vielfalt der Stadt feiert – und zeigt, wie lebendig Bonn ist, wenn es gemeinsam auf die Bühne geht. Moderation und Informationen mit Herz und Humor Das Bühnenprogramm am Bonner Marktplatz verspricht nicht nur musikalische und tänzerische Highlights, son- dern auch beste Unterhaltung durch die Moderation. In ge- wohnter, pfiffiger Art führt Thomas Zimmermann durch das Programm und sorgt da- für, dass keine Minute lang- weilig wird. Mit Witz, Charme und einem Gespür für das Publikum verbindet er die Programmpunkte zu einem runden Erlebnis. Am Samstag erhält er dabei prominente Unterstützung: Die bekannte Moderatorin Insa Backe ergänzt das Moderati- onsduo mit ihrer frischen und sympathischen Art – ein Garant für gute Stimmung und ein ab- wechslungsreiches Programm. So erwartet die Besucher auf dem Bonn-Fest nicht nur ein buntes Bühnenpro- gramm, sondern auch eine Moderation, die mit Leich- tigkeit und Charme durch das Wochenende trägt. Und von 13 bis 18 Uhr haben die Geschäfte geöffnet und laden zum Bummeln, Shoppen und Verweilen in die Bonner City. Die Mitglieder des Vereins City-Marketing Bonn freuen sich und sind gerne Gastge- ber dieser Tage. rps Das diesjährige Programm des Bonner Stadtfests setzt einen besonderen Fokus auf Nachhaltigkeitsziele und die Zusammenarbeit mit Partnerstädten Von Afro-Raggae über Oper bis hin zu elektronischer Musik wird auf der Bühne dieses Jahr einiges geboten. FOTO: CITY-MARKETING BONN Pünktlich zum BonnFest macht die Škoda Roadshow Halt auf dem Bonner Marktplatz! Freuen Sie sich auf die neuesten Škoda Modelle zum Entdecken und Probefahren, auf Spiel, Spaß und Spannung für die ganze Familie – und auf viele tolle Gewinne: darunter eine 130-Tage-Probefahrt im Škoda Elroq RS, exklusive Festivaltickets, Škoda Merchandise-Artikel und vieles mehr. Auch unser Autohaus ist mit attraktiven Angeboten vor Ort. Kommen Sie an unserem Stand vorbei – wir freuen uns auf Sie! Wenn Bonn feiert, feiern wir mit! Heinrich Thomas GmbH & Co. KG Königswinterer Straße 444, 53227 Bonn T 0228-4491600 info@auto-thomas.de auto-thomas.de Feiern Sie mit uns am 19. bis 21. SeptemberMit freundlicher Unterstützung von: Verkaufsoffener Sonntag 28.09.2025 · 13.00 – 18.00 Uhr 26. – 28. September ERLEBE DIE CITY! Hier scannen für mehr BONNFEST 2025 26.09.2025 bis 28.09.2025 verkaufsoffener Sonntag 13 – 18 Uhr ANZEIGESeite 27 von 72 Mit freundlicher Unterstützung von: Verkaufsoffener Sonntag 28.09.2025 · 13.00 – 18.00 Uhr 26. – 28. September ERLEBE DIE CITY! Hier scannen für mehrSeite 28 von 72 B O N NG E N E R A L - A N Z E I G E R V-VI 15Freitag, 26. September 2025Staatsschutz ermittelt nach antisemitischen Sprühereien VON JAN-OLIVER NICKEL VILICH. Auf dem Fahrradweg ent- lang der Bundesstraße 56 hinter den Vilicher Arkaden sind am Mitt- woch auf einer Strecke von rund eineinhalb Kilometern mehrere antisemitische Graffiti auf den Bo- den gesprüht worden. Unter ande- rem wurde darin die Chiffre „Jew- SA“ verwendet. Bei dieser handelt es sich laut Marit-Inga Zimmer- mann von der Recherche- und In- formationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (Rias NRW), um eine Variante der antisemiti- schen Vorstellung einer jüdischen Weltverschwörung. Diese sei cha- rakteristisch für den modernen Antisemitismus und behaupte, wie einige andere Varianten, „dass Ju- den die Politik und Wirtschaft der Weltmacht USA kontrollieren“. In den Schmierereien, die au- genscheinlich mit einer Schablo- ne aufgesprüht wurden, wird zu- dem die Verschwörungserzählung einer jüdischen Einflussnahme auf Deutschland transportiert. „In diesem antisemitischen Weltbild ist das Judentum die Verkörperung des alles kontrollierenden Bösen“, erklärt Zimmermann. Schmiere- reien wie diese seien der Rias NRW zuletzt mehrfach aus den Bonner Stadtteilen Beuel und Vilich gemel- det worden. Wie eine Leserin dem GA berich- tete, wurden die Graffitis noch am Abend der Entdeckung von der Po- lizei entfernt. Diesen Vorgang kann Polizeisprecher Simon Rott auf An- frage bestätigen. „Wir haben eine Ermittlung wegen Volksverhetzung aufgenommen und die Graffiti mit Eigenmitteln unkenntlich ge- macht“, so Rott. Konkret sei hier- bei Markierungsspray zum Einsatz gekommen, das originär für die Unfallaufnahme verwendet werde. Im Anschluss habe die Polizei die Stadtreinigung informiert, um die betroffenen Flächen gründlich zu reinigen. Die weiteren Ermittlun- gen gegen Unbekannt habe nun der Staatsschutz übernommen. Konkrete Zahlen dazu, ob ein An- stieg antisemitischer Straftaten in Bonn festzustellen sei, habe die Po- lizei nicht. Rias NRW hat für Bonn im vergangenen Jahr laut Zimmer- mann 40 antisemitische Vorfälle registriert. „Anders als in der Ge- samtstatistik antisemitischer Vor- fälle in NRW fallen in Bonn knapp 80 Prozent aller dokumentierten Vorfälle auf den israelbezogenen Antisemitismus. NRW-weit sind es rund 63 Prozent dieser Erschei- nungsform“, so Zimmermann. Zahl der antisemitischen Straftaten deutlich gestiegen Aus dem Verfassungsschutzbe- richt des Landes Nordrhein-West- falen geht hervor, dass die Zahl der antisemitischen Straftaten in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr deut- lich gestiegen ist. Konkret wur- den demnach in NRW 695 Delikte festgestellt, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 148 be- deutet. Diese Steigerung lasse sich unter anderem durch das erhöhte Aufkommen antisemitischer Straf- taten seit den Terroranschlägen der Hamas gegen den Staat Israel am 7. Oktober 2023 und dem dadurch es- kalierten Nahost-Konflikt erklären. „351 und somit 50 Prozent der er- fassten antisemitischen Straftaten sind jedoch dem Phänomenbe- reich Rechts zuzuordnen“, heißt es im Bericht. Volksverhetzungen, Propagandadelikte und Sachbe- schädigungen machen laut Statis- tik 79 Prozent aller antisemitischen Straftaten aus. Für Marit-Inga Zimmermann zeigt der Bonner Vorfall eindrück- lich, wie potenziell alltagsprägend Antisemitismus für Jüdinnen und Juden ist. „Antisemitische Parolen, die durch Schablonen auf Straßen oder Häuserwände angebracht oder auch auf Plakaten, Aufklebern und Graffiti verbreitet werden, füh- ren nicht zuletzt zu einer alltägli- chen Bedrohungslage für Jüdinnen und Juden“, sagt sie. Nahe der Bundesstraße 56: Verdacht der Volksverhetzung Bearbeitung dauert weiter ewig VON LISA INHOFFEN BONN. Die Kritik am Sozialamt we- gen zu langer Antragsdauer hält an. Erneut haben sich Bonner Bürger beim GA beschwert, auch Monate nach Beantragung etwa eines Park- ausweises für Schwerbehinderte noch nichts in den Händen halten zu können. Monika Zimmermann zum Bei- spiel betreut ihren schwerbehinder- ten 93-jährigen Vater. Beide leben in einer Wohnung in Tannenbusch. „MeinVater ist schwer kriegsgeschä- digt, er sitzt im Rollstuhl und hat ein Auge verloren“, erklärt seine Toch- ter. Alle Gänge zu den Ärzten oder zu Therapien könne sie mit ihm nur mit dem Auto erledigen, sie seien darauf angewiesen, auf Stellplät- zen für Schwerbehinderte parken zu dürfen. „Ich habe im November letzten Jahres deshalb bei der Stadt den Antrag für einen Parkausweis für Schwerbehinderte gestellt. Den haben wir bis heute nicht.“ Im De- zember habe sie lediglich die Auffor- derung erhalten, ein neues Passfoto von ihrem Vater zu schicken. „Das habe ich umgehend erledigt.“ Ku- rioserweise habe sie dann erst im Juli die Nachricht erhalten, ihr An- trag sei eingegangen. Zimmermann: „Ich habe natürlich zwischendurch auch mehrfach versucht, beim Amt telefonisch nach dem Stand der Be- arbeitung zu fragen. Aber es läuft immer nur eine Bandansage.“ Immerhin erhalte sie inzwischen vorläufige Parkberechtigungsaus- weise. Der Nachteil: Sie sind immer nur für drei Monate gültig. „Dann muss ich wieder zur Stadt, um wie- der einen vorläufigen Ausweis be- kommen zu können“, wundert sich die 66-Jährige über diesesVerfahren. „Ich verstehe nicht, warum man uns nicht direkt einen Dauerausweis be- reitstellt. Das wird mit meinemVater ja nicht besser.“ Ähnlich ergeht es zurzeit einem anderen Senior aus Bonn. Der Mann berichtet, er habe monatelang auf den Schwerbehindertenausweis für seine kranke Frau warten müssen. Als der Ausweis endlich vorlag, starb die Ehefrau vierWochen später. Eine bittere Erfahrung, die er da mit der Stadt Bonn habe machen müssen, sagt er. Für Erich Kemnitzer geht es ledig- lich um eine Höherstufung seines Schwerbehindertengrads, der zur- zeit bei 50 Prozent liegt. Bereits i
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de