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260643 · Beschlussvorlage

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "BonnFest"

Nummer
260643
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Acherstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bottlerplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Brüdergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedrichstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Fürstenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Gangolfstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • In der Sürst Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Marktplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Martinsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Mülheimer Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Sternstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vivatsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wenzelgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Hof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Neutor Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bischofsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kaiserplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kasernenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Budapester Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Cassiusgraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Gerhard-von-Are-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Marktbrücke Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Münsterstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Noeggerathstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheingasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Kreuzstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
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  • Alaunbachweg Straße· Bechlinghoven, Beuel
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  • Heisterbacherhofstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Brassertufer Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
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  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
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  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bernkasteler Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Maria-Montessori-Allee Straße· Vilich, Beuel
  • Kautexstraße Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Gartenstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Burghofstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Ippendorfer Allee Straße· Ippendorf, Bonn
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  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Ollenhauerstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
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  • Hermannstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Holzlarer Straße Straße· Holzlar, Beuel
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  • Ringstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
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  • Am Boeselagerhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel
  • Rastenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
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  • Postraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Landgrabenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Servatiusstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
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  • Hohe Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Godesberger Allee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Richard-Wagner-Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Nonnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Stiftsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Robert-Kirchhoff-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Turmstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 15.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
260643
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
Anlass der Veranstaltung "BonnFest"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „BonnFest“ wird in der als Anlage
1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Mit E-Mail vom 22. Februar 2026 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer
Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V., dieser als
Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) 1 und (4)
des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine
Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag,
27. September 2026, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr.
Anlass sei das in der Bonner Innenstadt seit 1997 jährlich veranstaltete
BonnFest, das von Freitag, 25.09.2026, bis Sonntag, 27.09.2026, stattfinde.
Mit einem Mix aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen,
Gastronomie, Marktbuden und vielen Mitmachaktionen verwandele sich die
Fußgängerzone zu einer einzigartigen Festmeile. Die Veranstaltung verändere
für ein ganzes Wochenende lang das allgemein bekannte Gesicht der
Innenstadt. Sie hebe sich so vom normalen Alltagsbild ab und sei dadurch in
besonderem Maße prägend in ihrer gesamten Wahrnehmung für den
Besucher. Die Bonner Innenstadt sei an drei Tagen einmal ganz anders zu
erleben. Für den Besucher werde die Stadt zum multifunktionalen Ort. Das
BonnFest enthalte auch karitative Elemente; überschüssige Einnahmen gingen
zu Gunsten der Citystation der Bonner Caritas.Seite 1 von 72
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das BonnFest erfreute sich schon in der Vergangenheit einer stets sehr guten
Resonanz sowie einer steigenden Besucherzahl. Es sorgte für eine positive
Belebung und Aufwertung der Bonner Innenstadt und sei längst zu einer
Traditionsveranstaltung in Bonn geworden. Durch die Veranstaltung würden
zahlreiche Besucher aus Bonn, aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus dem
weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und dem Raum Aachen,
in die Bonner Innenstadt gelockt.
Veranstaltungsort sei der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er sei
identisch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner
Innenstadt vom 23. Juni 2015. Er umfasse den Bereich der Fußgängerzone
und die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt.
Weitere Ausführungen u.a. zu dem räumlichen Bezug zwischen der
Aufstellungsfläche und dem vorgesehenen Bereich der Sonntagsöffnung sowie
zu den Besucherzahlen sind dem als Anlage 2 beigefügten Antragsschreiben
zu entnehmen.
Dem Antrag beigefügt sind verschiedene Anlagen, u.a. mehrere Lagepläne, die
sowohl die Ausstellungsfläche als auch den vorgesehenen Bereich der
Sonntagsöffnung darstellen, Zeitungsartikel, Pressetext des Veranstalters und
ein Programm des Festes aus dem Jahr 2025, welches sich in diesem Jahr in
Art und Umfang auch so darstellen werde, wobei es aus Gründen der zur Zeit
der Antragstellung laufenden Programmplanung noch nicht endgültig feststehe.
Zum Anlass des im Jahre 1997 erstmals durchgeführten und somit seit Langem
traditionellen BonnFestes stellte der city-marketing bonn e.V. erstmals im Jahre
2004 den Antrag auf Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für die
Bonner Innenstadt.
Der Rat der Stadt Bonn hat daraufhin am 08.07.2004 eine
Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) beschlossen, mit welcher der erste
verkaufsoffene Sonntag aus Anlass des „BonnFestes“ beschlossen wurde.
Rechtsgrundlage war seinerzeit § 14 des Ladenschlussgesetzes vom
28.11.1956. Seitdem hat das BonnFest, mit Ausnahme der Jahre 2020 und
2021, in denen, der Corona-Pandemie geschuldet, die Beethoven-Rallye
veranstaltet wurde, ununterbrochen in Verbindung mit einem verkaufsoffenen
Sonntag stattgefunden.
Das BonnFest mit seinem vielfältigen und hochwertigen Bühnenprogramm lockt
mit seiner Kombination aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen,
Gastronomie, Marktbuden etc. jährlich in der Spitze bis zu 350.000 Besucher inSeite 2 von 72
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
die Innenstadt und wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung (GewO)
als Jahrmarkt festgesetzt. Für die diesjährige Veranstaltung geht city-marketing
bonn e.V. von einer Besucherzahl von mindestens 285.000 aus.
Nach der erneuten Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) im
März 2018 können die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4
LÖG NRW durch Ordnungsbehördliche Verordnung an jährlich acht, nicht
unmittelbar aufeinanderfolgenden, Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von
Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr im öffentlichen
Interesse zulassen, wobei die Höchstzahl von 16 Sonn- und Feiertagen je
Gemeinde nicht überschritten werden darf.
Eine Anhörung der zu beteiligenden Institutionen (Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer), mit Ausnahme der Gewerkschaften, erscheint aus Sicht
der Verwaltung sachlich eigentlich als entbehrlich, da in der im Mai 2025
zwischen den genannten Beteiligten getroffenen sogenannten
Konsensvereinbarung sowohl die absolute Anzahl als auch die Anlässe der
verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken, auch der zum
BonnFest, bis Ende 2027 festgeschrieben wurden (siehe Anlage 4).
Somit ist das Einverständnis der betroffenen Institutionen zur Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage zu den dort genannten Anlässen bis zum Ende der
Laufzeit der Konsensvereinbarung schriftlich dokumentiert.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die formelle
Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurden allerdings
sicherheitshalber sämtliche zu beteiligenden Institutionen mit E-Mail vom 03.
März 2026 erneut um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer OBV
aus Anlass des BonnFestes gebeten.
Noch am selben Tag teilte der Einzelhandelsverband Bonn-Rhein-Sieg-
Euskirchen e.V. mit, dass er als Interessenvertretung des Einzelhandels in der
Region alle Maßnahmen befürworte, die zur Stärkung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots beitrügen und ortsnahe
Einkaufsmöglichkeiten sicherstellten. Er begrüße die vorgesehene
Sonntagsöffnung ausdrücklich.
Das Büro des Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Bonn
stimmte per E-Mail am 04. März 2026, das katholische Stadtdekanat mit
Schreiben vom 09. März 2026, zu.Seite 3 von 72
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die an der Konsensvereinbarung nicht beteiligte Gewerkschaft ver.di Bezirk
Köln-Bonn-Leverkusen hat sich mit E-Mail vom 04. März 2026 geäußert.
Im Anschluss an verschiedene Zitate aus der Rechtsprechung wird festgestellt,
dass der Anlassbezug nachvollziehbar ist und mit den notwendigen Unterlagen
belegt wurde. Ebenso sei den Lageplänen zu entnehmen, dass eine
notwendige räumliche Klärung vorgenommen wurde. Grundsätzlich sei man, im
Interesse der Beschäftigten, gegen eine sonntägliche Öffnung.
Vorliegend bitte man, den teilnehmenden Einzelhändlern mitzuteilen, dass
Sonntagsarbeit der Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfe.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB Region Köln-Bonn) teilte am 05.
März 2026 per E-Mail mit, dass sich der DGB der Stellungnahme von ver.di
anschließe.
Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg teilte mit Schreiben
vom 12. März 2026 mit, dass aus deren Sicht keine Bedenken gegen die
Freigabe der Ladenöffnung bestünden, soweit die Anforderungen aus § 6 Abs.
1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in NRW eingehalten
würden. Die im Antrag gemachten Angaben zu Umfang und Art der
Veranstaltung seien nachvollziehbar und es werde deutlich, dass das
„BonnFest“ als Anlass mit hinreichendem öffentlichen Interesse nach § 6 Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW im Vordergrund stehe und demnach nur unmittelbar
anliegende Geschäfte öffnen dürften.
Die Handwerkskammer zu Köln antwortete trotz angemessener
Anhörungsfrist nicht auf das Anhörungsschreiben.
Alle Stellungnahmen liegen als Anlage 5 dieser Beschlussvorlage bei.
Mit der Novellierung des am 30.03.2018 in Kraft getretenen neuen
Ladenöffnungsgesetzes bezweckte der Gesetzgeber zum einen die Ausweitung
der Möglichkeiten (Sachgründe), verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, und
zum anderen eine Verbesserung der Rechtssicherheit.
So ist nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW das Vorliegen eines öffentlichen Interesses
Voraussetzung für die Freigabe, wobei in den Ziffern 1-5 einige Beispiele dazu
genannt werden.
Nach Ziffer 1 dieser Bestimmung liegt ein öffentliches Interesse insbesondereSeite 4 von 72
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten,
Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Satz 3 besagt, dass das
Vorliegen eines solchen Zusammenhangs vermutet wird, wenn die
Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben
Tag erfolgt.
Das BonnFest hat sich seit der ersten Durchführung im Jahr 1997 zu einer
beliebten und sehr gut besuchten Veranstaltung mit unterschiedlichen, aber
stets sehr hohen Besucherzahlen entwickelt. In den Jahren 2016 und 2017
waren es jeweils rund 350.000 Personen, die während der gesamten
Dreitagesveranstaltung das BonnFest besucht haben. Im Jahr 2024 waren es,
ebenso wie im letzten Jahr, ca. 285.000 Menschen, die während der drei
Festtage die Innenstadt aufgesucht haben. Für die diesjährige Veranstaltung
wird für den Zeitraum Freitag, 25.09.2026, bis Sonntag, 27.09.2026, mit
mindestens der gleichen Anzahl an Besuchern wie im Vorjahr, also 285.000,
gerechnet.
Diese Veranstaltung wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung
(GewO) als Jahrmarkt festgesetzt.
Das vielfältige Programm wird in der beigefügten Programmübersicht des
Jahres 2025 und den angefügten Plänen und Zeitungsausschnitten (siehe
Anlage 3) ausführlich beschrieben. Details zum diesjährigen Programm waren
zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt. Erfahrungen aus den
früheren Veranstaltungen, Medienberichte und plausible Angaben des
Veranstalters belegen, dass die Mehrheit der Besucher wegen des
umfangreichen und äußerst abwechslungsreichen Programms auf den zwei
(möglicherweise drei) Bühnen, dem Mix aus Musik, Tanz, Shows,
Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie sowie der jahrmarktspezifischen
Zusatzangebote nach Bonn-City kommt. Nicht zu vergessen die karitativen
Elemente, deren Erlös der Citystation der Bonner Caritas zugutekommt.
Großes Interesse besteht erfahrungsgemäß auch an den Verköstigungen, die
über das gesamte Bonner Zentrum in vielfältiger Ausprägung angeboten
werden.
Die prägende Wirkung des BonnFestes wird u.a. belegt durch die Tatsache,
dass das BonnFest seit dem Jahr 1997 veranstaltet wird, erstmalig im Jahr
2004 aber in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Es ist somit
erwiesen, dass die Attraktivität der mannigfaltigen Programmangebote schon
Jahre vor der ersten Sonntagsöffnung die Besucher in die Bonner Innenstadt
gezogen hat.
Für die prägende Wirkung der Marktveranstaltung spricht auch der Umstand,
dass das Programm des BonnFestes so gestaltet ist, dass es für alleSeite 5 von 72
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gesellschaftlichen Gruppen und Altersklassen attraktiv ist. Nachvollziehbare
Angaben des Antragstellers (s. u.a. Anlage 2, hier Ziffer 5.3 des Antrages)
zeigen überdies, dass der überwiegende Teil der Besucher wegen des
eigentlichen Festgeschehens nach Bonn kommt. Diese Feststellung wird
untermauert durch eine im Jahr 2023 am BonnFest-Sonntag erstmals
durchgeführte Umfrage über die Beweggründe für den Besuch der Innenstadt.
(Anlage 2, Ziffer 4).
Somit ist belegt, dass die Mehrzahl der Besucher wegen des eigentlichen
Festes und nicht primär wegen der Sonntagsöffnung in die Bonner Innenstadt
kommt, die Programmvielfalt und das Festgeschehen selbst für den Sonntag
prägend sind und die Ladenöffnung lediglich als Annex zu diesem Fest
anzusehen ist.
Auch die festgesetzte Veranstaltungsfläche, die der nach der Gewerbeordnung
festgesetzten Marktfläche entspricht, ist nahezu deckungsgleich mit dem
Bereich, in dem die Verkaufsstellen öffnen dürfen. Es handelt sich um ca.
89.000 m2.
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Veranstaltungsort ist der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er ist
identisch mit dem Geltungsbereich der Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner
Innenstadt vom 23. Juni 2015. Er umfasst den Bereich der Fußgängerzone und
die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt sowie Bereiche, die
stadtstrukturell in den engeren Zentrumsbereich mit hinzugerechnet werden.
Die Marktfläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen
sich die Bühnen, Ausstellerstände, Marktbuden, Gastronomiestände und
Aktionsflächen für mobile Programmpunkte befinden bzw. einzelne Walking-
Acts stattfinden.
Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, Bottlerplatz, Brüdergasse, Dreieck,
Friedensplatz, Friedrichstraße, Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst,
Marktplatz, Martinsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz,
Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse und Wenzelgasse.
Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn beträgt diese
Fläche 52.000 m2.
Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der
Marktfläche der Veranstaltung hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die
Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen der öffentlichenSeite 6 von 72
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verkehrsmittel, die Verbindungsstraßen zwischen den Marktflächen der
Veranstaltung sowie Serviceflächen für die Aussteller.
Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester
Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße, Kesselgasse, Mauspfad,
Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas-
Mann-Straße, Wilhelmstraße und Wesselstraße.
Nach Auskunft des Geographischen Instituts der Universität Bonn beträgt diese
Fläche 37.000 m2.
Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 m2.
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der enge räumliche Bezug des zur
Ladenöffnung vorgesehenen Bereichs zur Veranstaltungsfläche, also zu dem
Festgeschehen, welche nahezu die gesamte Bonner Innenstadt umfasst, somit
gegeben ist.
Auch findet die Veranstaltung am selben Tag wie die beantragte Ladenöffnung
statt. Ein wesentlicher Teil des Programms der dreitägigen Veranstaltung findet
am Sonntag, dem 27. September 2026, statt, wie die Programmübersicht
(Anlage 3 – Programm 2025) belegt.
Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i.V.m. Satz 3 LÖG NRW greift
somit ein, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die sonntägliche
Öffnung der Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse liegt.
Von einer Beschränkung der OBV auf bestimmte Sortimente wird im Hinblick
auf die besondere Bedeutung dieses seit 29 Jahren etablierten traditionellen
Festes abgesehen. Weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass es sich um das
publikumsstärkste Fest in Bonn handelt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch die durch die Novellierung des
LÖG NRW formulierten neuen Anforderungen an die Freigabe eines
verkaufsoffenen Sonntags im vorliegenden Fall erfüllt sind und die anliegende
OBV folglich im Einklang mit dem geltenden Recht steht.Seite 7 von 72
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Anlage 1 OBV BonnFest (öffentlich)
2 Anlage 2 Antrag BonnFest (öffentlich)
3 Anlage 3 Anlagen BonnFest-geschwärzt (öffentlich)
4 Anlage 4 Bonner Vereinbarung VOS 2025-2027 (öffentlich)
5 Anlage 5 Stellungnahmen BonnFest (öffentlich)Seite 8 von 72
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass der Veranstaltung „BonnFest“
Vom
Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW.
7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172),
und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980
(GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10.
Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher
Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende
Verordnung erlassen:
§ 1
Aus Anlass des einmal jährlich im Stadtbezirk Bonn stattfindenden „BonnFestes“ dürfen
Verkaufsstellen am Veranstaltungssonntag, dem 27.09.2026, im wie folgt umgrenzten Gebiet:
Belderberg - Franziskanerstraße – An der Schlosskirche – Am Hof –
Am Neutor - Kaiserplatz - Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße -
Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von-Suttner-Platz -
(alle Straßen beidseitig)
in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag
außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann
nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 28.
September 2026 außer Kraft.
Bundesstadt Bonn
als örtliche OrdnungsbehördeSeite 9 von 72
1
Von: >
Gesendet: Sonntag, 22. Februar 2026 10:01
An:
Betreff: Antrag auf Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung am 27.09.2026
 Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! 
Sehr geehrte
sehr geehrte
hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädschen Einzelhandels gemäß § 6 (1) 1 und (4) des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu
folgendem Termin:
Termin: Sonntag, 27. September 2026
Öffnungszeit: 13:00 bis 18:00 Uhr
Anlassveranstaltung: BonnFest
Veranstaltungsort/Stad>eil: Bonn - Innenstadt
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag fällt nicht auf einen geschützten bzw. ruhigen Feiertag im Sinne § 6 (5) LÖG
NRW.
Die vorgesehene Öffnungszeit der GeschäCe liegt außerhalb der Zeiten der Hauptgo>esdienste (vgl. § 6 (4) LÖG
NRW).
Im Januar 2022 wurden zwischen den Kirchen und den Arbeitgeber- und WirtschaCs-verbänden, der IHK Bonn/Rhein-
Sieg sowie der Handwerkskammer zu Köln, die Anzahl und die Anlässe für verkaufsoffene Sonntage in den einzelnen
Stadtbezirken Bonns in einer Konsensvereinbarung bis 31.12.2027 festgeschrieben. Eine Anhörung der zu
beteiligenden Instuonen gemäß § 6 (4) ist daher mit Ausnahme der GewerkschaCen entbehrlich
1. Anlassbeschreibung
Am Freitag, 25.09.2026 (12:00 – 22:00 Uhr), Samstag, 26.09.2026 (10:00 – 22:00 Uhr), und Sonntag, 27.09.26 (12:00
– 22:00 Uhr), findet in der Bonner Innenstadt, das seit 1997 jährlich staKindende BonnFest sta>. Es handelt sich um
ein etabliertes publikumsstarkes Innenstadt-Fest, das die gesamte Fußgängerzone der Bonner Innenstadt als
Veranstaltungsgelände belegt. Das BonnFest bietet eine große Bandbreite an A>rakonen und Highlights sowie ein
durchgehendes Programm auf zwei Bühnen und fünf Plätzen der Bonner Innenstadt.
Das BonnFest erfreute sich schon in der Vergangenheit einer stets sehr guten Resonanz sowie einer steigenden
Besucherzahl. Es sorgte für eine posive Belebung und Aufwertung der Bonner Innenstadt und ist längst zu einer
Tradionsveranstaltung in Bonn geworden. Durch die Veranstaltung werden zahlreiche Besucher aus Bonn, aus dem
Rhein-Sieg-Kreis und aus dem weiteren Umland, beispielsweise aus dem Raum Köln und dem Raum Aachen in die
Bonner Innenstadt gelockt.
Mit einem Mix aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie, Marktbuden und vielen
Mitmachakonen verwandelt sich die Fußgängerzone zu einer einzigargen Festmeile. Die Veranstaltung verändert
für ein ganzes Wochenende lang das allgemein bekannte Gesicht der Innenstadt. Sie hebt sich so vom normalen
Alltagsbild ab und ist dadurch in besonderem Maße prägend in ihrer gesamten Wahrnehmung für den Besucher. Die
Bonner Innenstadt ist an drei Tagen einmal ganz anders zu erleben. Für den Besucher wird die Stadt zum
mulfunkonalen O rt.Seite 10 von 72
2
Das BonnFest enthält auch ein karitave und Elemente; überschüssige Einnahmen gehen zu Gunsten der Citystaon
der Bonner Caritas.
Detaillierte und umfangreiche Programmaufstellungen sowie eine Zusammenstellung von Zeitungsarkeln
entnehmen Sie bi>e den Anlagen 1 - 4.
2. Veranstaltungsort / Räumlicher Geltungsbereich
Veranstaltungsort ist der Zentrumsbereich des Stadtbezirks Bonn. Er ist idensch mit dem Geltungsbereich der
Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt v. 23. Juni 2015. Er umfasst den Bereich der Fußgängerzone und
die zentralen Eingangsbereiche zur Innenstadt sowie Bereiche, die stadtstrukturell in den engeren Zentrumsbereich
mit hinzugerechnet werden. Er wird begrenzt durch die Straßen O xfordstraße, Belderberg, Rathausgasse, Am Hof,
Wesselstraße, Am Hauptbahnhof und Thomas-Mann-Straße.
Konkret umfasst der räumliche Geltungsbereich folgende Straßen und Plätze:
Acherstraße 1 – 30, Am Hauptbahnhof 1 – 8, Am Hof 1 – 36, Am Neutor 1 – 8,
An der Schlosskirche 1 – 4, Belderberg 2 – 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A,
Bertha-von-Su>ner-Platz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 – 30, Bo>lerplatz
1 – 12, Budapester Straße 1 – 23, Brüdergasse 1 – 31, Cassiusgraben,
Dreieck 1 – 20, Florenusgraben 1 – 60, Franziskanerstraße 1 - 16, Friedensplatz
1 – 16, Friedrichstraße 1 – 64, Fürstenstraße 1 – 8, Gangolfstraße 2 – 15,
Gerhard-von-Are-Straße 1 – 8, Giergasse 2, In der Sürst 1 – 10, Kaiserplatz 1 -
22, Kasernenstraße 1 – 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 – 5, Markt 1 – 42, Marktbrücke
1 – 4, Marnsplatz 1 – 9, Mauspfad 2 – 10, Maximilianstraße 1 – 46, Mühlheimer
Platz 1, Münsterplatz 1 – 30, Münsterstraße 1 – 20, Noeggerathstraße 1,
O xfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 – 38, Remigiusstraße 1
– 20, Remigiusplatz 1 – 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 – 100, Sterntorbrücke 1
– 17, Stockenstrasse 1 – 19, Thomas-Mann-Straße 1 – 64, Vivatsgasse 1 – 14,
Wenzelgasse 1 – 44, Wesselstraße 1 – 16, Wilhelmstraße 1 – 23, Windeckstraße
1 – 7.
Eine Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs in einer Karte entnehmen Sie bi>e der Anlage 5.
3. Flächengrößen
3.1 Veranstaltungsfläche
Die MarkRläche der Veranstaltung umfasst alle Straßen und Plätze, auf denen sich die Bühnen, Ausstellerstände,
Marktbuden, Gastronomiestände und Akonsflächen für mobile Programmpunkte befinden bzw. einzelne Walking-
Acts staKinden.
Hierzu zählen die Straßen: Acherstraße, Bo>lerplatz, Brüdergasse, Dreieck, Friedensplatz, Friedrichstraße,
Fürstenstraße, Gangolfstraße, In der Sürst, Marktplatz, Marnsplatz, Mülheimer Platz, Poststraße, Remigiusplatz,
Remigiusstraße, Sternstraße, Vivatsgasse, Wenzelgasse
Nach AuskunC des Geographischen Instuts der Universität Bonn, Herr Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche
52.000 m2 (vgl. Anlage 5).
Als weitere Nutzungsflächen zählen alle relevanten Zugangswege, die der MarkRläche der Veranstaltung
hinzugerechnet werden. Dies sind vor allem die Laufwege zu den Parkhäusern und nahegelegenen Haltestellen derSeite 11 von 72
3
öffentlichen Verkehrsmi>el, die Verbindungsstraßen zwischen den MarkRlächen der Veranstaltung sowie
Serviceflächen für die Aussteller.
Hierzu zählen die Straßen: Am Hof, Am Neutor, Bischofsplatz, Budapester Straße, Kaiserplatz, Kasernenstraße,
Kesselgasse, Mauspfad, Maximilianstraße, Rathausgasse, Sterntorbrücke, Stockenstraße, Thomas-Mann-Straße,
Wilhelmstraße, Wesselstraße
Nach AuskunC des Geographischen Instuts der Universität Bonn, Herr Stephan Herritsch, beträgt diese Fläche
37.000 m2 (vgl. Anlage 6).
Daraus ergibt sich eine Gesamtveranstaltungsfläche von 89.000 m2.
(vgl. Anlagen 7 und 8)
3.2 Verkaufsflächen der GeschäCe, die geöffnet haben können
Nach AuskunC des Amts für WirtschaCsförderung der Stadt Bonn, Herr Arnulf Marquardt-Kuron, beträgt die
maximale GesamRläche aller Verkaufsflächen im räumlichen Geltungsbereich 132.000 m2 (vgl. Anlage 9).
4. Erwartete Besucherzahlen
Das BonnFest hat sich seit der ersten Durchführung im Jahr 1997 zu einer beliebten und sehr gut besuchten
Veranstaltung mit stets steigenden Besucherzahlen entwickelt. Im Jahr 2024 (27.09. – 29.09.24) waren es rund
285.000 Personen, die während der gesamten Dreitagesveranstaltung das BonnFest besucht haben (vgl. Anlage 1).
Für das Jahr 2026 rechnen wir für den Zeitraum Freitag, 25.09.2026 bis Sonntag, 27.09.2026 mit mindestens der
gleichen Anzahl an Besuchern.
Auch die BetreibergesellschaC der Bonner Parkhäuser, die Bonner City Parkraum GmbH, bestägt, dass während der
Veranstaltung im Jahr 2023 und 2024 an allen drei Veranstaltungstagen die Parkhäuser gänzlich ausgelastet waren.
Zur Ermi>lung der Besucherzahlen stützen wir uns auf eine Untersuchung von hystreet.com
Im Rahmen von Frequenzzählungen an den Samstagen vor dem BonnFest 2018-2025 (in der Zeit zwischen 13.00 und
14.00 Uhr) wurden in der Poststraße, Remigiusstraße und Sternstraße durchschni>lich 5.000 Passanten gezählt. Im
Rahmen einer konservaven Schätzung gehen wir davon aus, dass sich mindestens weitere 4.500 Passanten zeitgleich
in der Innenstadt auTalten, die nicht über die Frequenzzählung erfasst wurden. Somit können wir tagsüber von einer
Frequenz von etwa 9.500 Passanten pro Stunde ausgehen.
In jeder weiteren Stunde samstags sind deutlich mehr Besucher in der Innenstadt unterwegs als an Sonntagen, da
der Samstag als der klassische Einkaufstag gilt. Durch das BonnFest kommen im Vergleich zu einem normalen
Samstag etwa 30.000 zusätzliche Passanten hinzu. Der (verkaufsoffene) Sonntag wird vor allem geprägt durch das
BonnFest, die Zahl der Einkaufenden ist geringer als an den Samstagen (Vergleichsdaten laut Hystreet.com für die
Poststraße), so dass eben weniger Menschen in der Stadt sind.Seite 12 von 72
4
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn hat am Verkaufsoenen Sonntag 2023 eine Umfrage (N=149) unter
den Besucher*innen der Innenstadt durchgeführt und sie nach den Beweggründen für Ihren Besuch gefragt.
Das Ergebnis zeigt die beiliegende Abbildung:
Welches ist der Hauptgrund, warum Sie heute in die Innenstadt gekommen sind?
28% BonnFest
25% Einkaufen
23% Beides gleichermaßen
24% Weder noch
Der Besuch des BonnFestes ist somit vor dem Einkaufen der Hauptgrund für den Aufenthalt in der City.
Da ein Sonntag aufgrund der objekven Wahrnehmung mindestens genauso stark frequenert wird wie ein Samstag,
gehen wir am BonnFest Sonntag von einer vergleichbaren Kundenfrequenz aus.
Für den Freitag haben wir eine etwas geringere Frequenz angesetzt.
Für die Randzeiten rechnen wir während dem BonnFest mit 6.000 Passanten in der Innenstadt.
Nach unserer Berechnung haben wir folgende Besucherzahlen ermi>elt:
Freitag am BonnFest
12:00 – 20:00 8 Std. x 8.000 Besucher = 64.000 Besucher
20:00 – 22:00 2 Std. x 6.000 Besucher = 12.000 Besucher
Gesamt 76.000 Besucher
Samstag am BonnFest
10:00 – 20:00 10 Std. x 9.000 Besucher = 90.000 Besucher
20:00 – 22:00 2 Std. x 6.000 Besucher = 12.000 Besucher
Gesamt 102.000 Besucher
Sonntag am BonnFestSeite 13 von 72
5
11:00 – 12:00 1 Std. x 6.000 Besucher = 6.000 Besucher
12:00 – 20:00 8 Std. x 9.000 Besucher = 72.000 Besucher
20:00 – 22:00 2 Std. x 6.000 Besucher = 12.000 Besucher
Gesamt 90.000 Besucher
BonnFest Gesamt: 268.000 Besucher
5. Prägende Wirkung der Veranstaltung
5.1 Räumlicher Bezug von MarkRläche und Verkaufsflächen
Laut aktueller Rechtsprechung soll ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und den geöffneten
GeschäCen bestehen, damit die geforderte „prägende Wirkung“ der Veranstaltung gegeben ist. Demnach sollte sich
die Sonntagsöffnung auf die GeschäCe im unmi>elbaren Umfeld der Veranstaltung beschränken.
Die EinzelhandelsgeschäCe, die im räumlichen Geltungsbereich liegen und am beantragten verkaufsoffenen Sonntag
geöffnet haben können, umsäumen die unter 3.1 aufgeführten Veranstaltungsflächen. Damit sind die
Veranstaltungsflächen und die Bereiche, die für die Sonntagsöffnung vorgesehen sind, deckungsgleich. Ein enger
räumlicher Bezug ist somit gegeben.
5.2 Größenverhältnis von Veranstaltungsfläche zu Verkaufsfläche
Ausschlaggebend für eine „prägende Wirkung“ der Anlassveranstaltung ist die Tatsache, dass die Verkaufsfläche der
geöffneten GeschäCe nicht ungleich größer sein sollte, als die Fläche der Veranstaltung.
Die unter 3.1 und 3.2 errechneten Flächen zeigen, dass die Gesamt-Veranstaltungsfläche mit 89.000 m2 im
Größenverhältnis von 67 % zur maximalen GesamRläche aller Verkaufsflächen in Höhe von 132.000 m2 steht und die
prägende Wirkung der Anlassveranstaltung somit nur im Verhältnis 2:3 gegeben ist.
Deshalb bedarf die errechnete Verkaufsfläche einer näheren Erläuterung.
Aus der Erfahrung der verkaufsoffenen Sonntage in den vergangenen Jahren ist uns bekannt, dass sich nicht alle im
räumlichen Geltungsbereich befindlichen Einzelhändler an der Sonntagsöffnung beteiligen werden. Wir gehen hier
von einem Wert von 20 % an Einzelhändlern aus, die nicht öffnen werden. Hierzu hat im Jahr 2017 eine Erhebung
innerhalb der Einzelhandelsmitglieder des city-markeng bonn e.V. sta>gefunden der diese Zahlen belegt. Von den
40 Einzelhändlern ha>en 8 geschlossen, dies entspricht 20% (s. Anlage 10).
Darüber hinaus ist die errechnete Verkaufsfläche als Bru>o-Wert zu betrachten, der auch Flächen einschließt, die als
Nicht-Verkaufsflächen zu betrachten sind. Hierzu zählen Lagerflächen sowie Büro-, Sozial- und Aufenthaltsräume für
das Personal. Üblicherweise ist hier von einem Wert von 15 – 20 % auszugehen.
Als dri>en Erläuterungspunkt führen wir in Anlehnung an § 11 (3) Baunutzungsverordnung und der ergangenen
Rechtsprechung in Bezug auf das Verhältnis von Geschoßfläche und Verkaufsfläche an, dass die Verkaufsfläche stets
nur 2/3 einer Geschoßfläche ausmacht.
Werden diese drei angeführten Erläuterungspunkte zur Verkaufsfläche nun überschlagweise in Ansatz gebracht,
ergibt sich eine Ne>o-GesamRläche aller Verkaufsflächen von ca. 60.000 m2. Damit wäre dann eine prägende
Wirkung der deutlich größeren Anlassveranstaltung mit einer Flächengröße 89.000 m2 gegeben.
5.3 Besucheranzahl Anlassveranstaltung vs. Besucher Sonntagsöffnung
Wie unter 4. dargestellt rechnen wir für die Anlassveranstaltung über alle drei Veranstaltungstage mit einer
Besucherzahl von mindestens 285.000.Seite 14 von 72
6
Gem. Anlage 11 der Galeria KauTof vom 01.10.23 (BonnFest – VO S 01.10.2023) - kann man belegen, dass die Galeria
KauTof in dem Zeitraum von 13.00 – 18.00 Uhr 10.450 Besucher in Ihren GeschäCsräumen ha>e. Davon waren 2.158
Kunden (haben Ware gekauC). Dies entspricht einer Kundengewinnungsrate von 20,6 %.
Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Kundengewinnungsrate aufgrund der aktuellen WirtschaCslage sowie
Pandemie (Ängste, Verkehrsanbindung, Inflaon) weiter entwickelt.
Die Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung
mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, ist somit erfüllt. Es ist davon auszugehen,
dass die Veranstaltung „BonnFest“ für die Besucher der ausschlaggebende Grund ist, die Bonner Innenstadt zu
besuchen. Das BonnFest wird als prägend für den Sonntag wahrgenommen, die Öffnung der GeschäCe von 13:00 –
18:00 Uhr ist lediglich als Ergänzung bzw. Annex anzusehen.
6. Aufwertung des staonären innerstädschen Einzelhandels
Veranstaltungen wie das BonnFest sind als zusätzliche verkaufsunterstützende Maßnahmen für den innerstädschen
Einzelhandel besonders wichg, da der rasant wachsende O nlinehandel spürbare Frequenzverluste und
Umsatzrückgänge mit sich bringt. Außerdem ist zunehmend eine Änderung des Konsumentenverhaltens festzustellen,
was den Handlungsbedarf hinsichtlich einer Innenstadt-A>rakvierung verdeutlicht, gerade auch für die jüngere
Generaon.
Mit einer Veranstaltung wie dem BonnFest in Kombinaon mit einer Sonntagsöffnung kann dem Konkurrenzdruck des
O nlinehandels, der mit uneingeschränkten „Öffnungszeiten“ an 365 Tagen im Jahr und dies täglich rund um die Uhr
lockt, etwas entgegengesetzt werden. Denn Kunden wünschen mehr und mehr ein besonderes Einkaufserlebnis und
suchen die Innenstädte nicht mehr einzig zum Zweck des Einkaufens und der Bedarfsdeckung auf. Familien, Paare und
auch Berufstäge nutzen verkaufsoffene Sonntage besonders gerne für einen entspannten (Einkaufs-) Bummel in der
Innenstadt, was unter der Woche häufig nicht möglich ist.
Die Relevanz derarger Veranstaltungen lässt sich auch durch aktuelle Studienergebnisse belegen. Die im September
2012 deutschlandweit durchgeführte Innenstadtstudie „Vitale Innenstädte“ des Kölner Instuts für Handelsforschung
(IFH) kommt zu dem Ergebnis, dass Bonn von den befragten Passanten mit der Schulnote 2,2 als „gut“ bewertet wird.
Posiv beurteilt wird von den Befragten neben der Einzelhandelsvielfalt vor allem die A>rakvität der
Freizeitangebote hinsichtlich der angebotenen Veranstaltungen in der Innenstadt Bonns, sowie die Möglichkeit, die
InnenstadtgeschäCe auch einmal sonntags im Rahmen der Sonntagsöffnungen aufsuchen zu können.
7. Fazit
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer einer Freigabe
eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die Veranstaltung selbst für den Sonntag
prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und
veranstaltet.
Die detailliert beschriebene und mit zahlreichen Anlagen belegte Anlassveranstaltung sowie die beantragte
Sonntagsöffnung führen zu einer posiven Aufwertung der Bonner Innenstadt und steigern die Aufenthalts- und
Erlebnisqualität während des Veranstaltungszeitraums.
Veranstaltungen wie das BonnFest sowie eine funkonierende und abwechslungsreiche EinzelhandelslandschaC
tragen maßgeblich zur A>rakvierung und Belebung der Innenstädte bei und sollten auch zukünCig gefördert und
akv unterstützt werden.
Mit besten Grüßen
City-Markeng Bonn e.V.Seite 15 von 72
7
Aufgrund der Größe der Anlagen sende ich Ihnen diese per wetransfer zu.
Anlage 1 – Anzeigen, Zeitungsar:kel, Medienberichte 2025
Anlage 2 - Pressetext 2025 Veranstalter
Anlage 3 - Programmübersicht 2025
Anlage 4 - Karte Räumlicher Geltungsbereich
Anlage 5 - Karte Mark@läche Veranstaltung
Anlage 6 - Karte Zuwegungsflächen Veranstaltung
Anlage 7 - Karte Gesam@läche Veranstaltung
Anlage 8 – Berechnung Verkaufsfläche Bonner Innenstadt
Anlage 8 - Detaildarstellung der Einzelflächen
Anlage 10 – Erhebung Umfrage EHV Sonntagsöffnung
Anlage 11 - Galeria KauFof – Kundengewinnungsrate 02.10.23
Anlage 12 – Umfrage BonnFest 2024Seite 16 von 72
Seite 17 von 72
B O N N16 Montag, 6. Januar 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RI-II-III-IVEs ist schon starker Tobak,
was das Gemeinschaftskran-
kenhaus an Vorwürfen gegen
die Johanniter-Kliniken erhebt.
„Nicht eingehaltene Zusagen,
unkooperative Haltung, destruk-
tive Gespräche“ – die deutliche
Wortwahl zeugt davon, wie er-
bost die Verantwortlichen in den
Südstadt-Häusern St. Elisabeth
und St. Petrus darüber sind, dass
ihre Idee offenbar nicht in die Tat
umzusetzen ist, die eigene Abtei-
lung Geburtshilfe/Gynäkologie
mitsamt Personal an das Johan-
niter-Krankenhaus zu verlagern.
Dabei sieht es von außen be-
trachtet nach einer Win-win-Si-
tuation aus. Das Gemeinschafts-
krankenhaus böte Gynäkologen,
Hebammen und entsprechend
geschulten Pflegekräften eine
Perspektive auf ihrem medizini-
schen Spezialgebiet. Andererseits
bekäme das Johanniter-Kranken-
haus, das mit Blick auf die bau-
liche Erweiterung ohnehin sein
Team ausbauen muss, Experten
mit viel Erfahrung dazu.
Merkwürdig ist allerdings, wie
beide Seiten über den Abbruch
der Gespräche reden. Vom Bruch
fester Vereinbarungen sprechen
die einen. Für die anderen ist gar
nichts passiert, denn schließlich
sei ja zuvor nichts Festes verein-
bart worden, und man könne die
Gespräche doch einfach fortset-
zen. Unterschiedliche Wahrneh-
mungen? Wohl nicht nur.
Was die Krankenhausplanung
des Landes angeht, zählt das
Gemeinschaftskrankenhaus
sicher eher zu den Gewinnern
als die Johanniter-Kliniken. Was
auch daran abzulesen ist, dass
sich Ersteres sehr zufrieden
äußerte, während Letztere schon
nach den ersten Ergebnissen
im Sommer eher Kritik übten.
Ist das nun eine Retourkutsche
der Johanniter, die sich womög-
lich zu kurz gekommen fühlen?
Gleichwohl ist ihnen sicherlich
auch zuzugestehen, dass sie über
ihr Personal selbst entscheiden
können. Noch bleiben viele Hin-
tergründe im Dunkeln.
Eines jedenfalls ist klar: Die
Versorgung der werdenden Müt-
ter darf bei allem Streit zwischen
den Kliniken nicht beeinträchtigt
werden. Gerade im Rhein-Sieg-
Kreis sind in den vergangenen
Jahren mehrere Geburtshilfe/Gy-
näkologie-Abteilungen geschlos-
sen worden, sodass die Bonner
Krankenhäuser auch für Familien
in weiten Teilen des Kreises die
Versorgung übernommen haben.
Würde das Gemeinschaftskran-
kenhaus, sollte es keinen Ko-
operationspartner finden, seine
Abteilung ersatzlos schließen,
wäre damit niemandem gedient.
Bericht auf einer Folgeseite
KOMMENTAR
Bernd Eyermann
zum Klinikstreit
in Bonn
Die Mütter im
Blick behalten
Prüfbericht deckt Mängel auf
VON ANDREAS BAUMANN
BONN. Im Städtischen Gebäude-
management Bonn (SGB) sind bei
Betriebskostenabrechnungen mas-
sive Fehler und Versäumnisse auf-
getreten. Das führte in einigen Fäl-
len dazu, dass die Stadtwerke wegen
Zahlungsverzug mit Energiesperren
drohten. So steht es in einem ver-
traulichen Bericht des städtischen
Rechnungsprüfungsamtes (RPA),
der organisatorische Schwächen im
SGB und anderen beteiligten Ämtern
offenlegt.
Die RPA-Prüfer hatten Betriebs-
kostenabrechnungen für vermietete
kommunale Gebäude untersucht.
Dabei stießen sie in der SGB-Abtei-
lung„Immobilienmanagement“ auf
etliche Fehler – aus „fachlichen wie
auch organisatorischen Gründen“,
wie es im Bericht heißt.
Ein schwerwiegendes Problem gab
es ausgerechnet mit dem Software-
programm „Liegenschafts-Manage-
ment-System“ (LIMAS). Es ist über
eine Schnittstelle mit dem Buchfüh-
rungsprogramm SAP verbunden. Al-
lein 2023 wickelte das SGB darüber
Abrechnungen in Höhe von rund
elf Millionen Euro ab. Seit 2022 läuft
LIMAS allerdings in einer neuenVer-
sion, für die keine IT-Sicherheitsfrei-
gabe erfolgt ist, wie das RPA moniert.
Im SGB gibt es zudem Bedenken,
das neue LIMAS-Modul zur Betriebs-
kostenabrechnung zu nutzen. Die
Sachbearbeiter verwenden deshalb
Excel, geben dort Rechnungen und
Vorauszahlungen per Hand ein, um
sie dann in LIMAS einzutippen. Die-
ses Vorgehen ist so umständlich wie
fehleranfällig: „Die Nutzung von Ex-
cel führte trotz einer 4-Augen-Kon-
trolle regelmäßig zu Formelfehlern,
falschen Zellbezügen oder Übertra-
gungsfehlern und damit zu formel-
len und/oder materiellen Fehlern bei
den Betriebskostenabrechnungen“,
schreiben die Prüfer.
Dazu kommt gewaltiger Zeitver-
zug. Selbst für das Jahr 2022 hatte
das SGB die Betriebskostenabrech-
nungen bis September 2024 noch
nicht vollständig erstellt. Für 2023
lagen die Bearbeitungsrückstände zu
diesem Zeitpunkt laut RPA bei rund
9,9 Millionen Euro. Begründet habe
man das mit„enormen Personaleng-
pässen“.
Üble Folgen hatte das bei den
unselbständigen Stiftungen (siehe
„Das Allgemeinwohl als Ziel“), die
vom Amt für Wirtschaftsförderung
betreut werden. Anders als bei sons-
tigen vermieteten SGB-Häusern gab
es für diese Gebäude keine Einzugs-
ermächtigungen für Gas, Strom
und Wasser. Die Prüfer schreiben:
„Die anhaltenden Rückstände bei
der Bearbeitung von Rechnungen
haben nicht nur monetäre Auswir-
kungen in Form von Mahngebühren,
sondern auch gravierende Folgen für
den Mieter in Form von drohenden
Sperrungen des Nutzeranschlusses.“
Eine Ursache war offensichtlich,
dass es Unstimmigkeiten zwischen
SGB, Wirtschaftsförderung und
einem weiteren Amt gab, wer die
Stiftungs-Rechnungen im SAP-Sys-
tem freigeben sollte. Man schob
sich gegenseitig die Verantwortung
zu – und so floss eben kein Geld.
Inzwischen laufen diese Rechnun-
gen zwar über den Tisch eines Ab-
teilungsleiters in der Wirtschafts-
förderung. Doch in einer internen
Mail klagte eine SGB-Mitarbeiterin
im Mai 2024: „Nun müssen wir auch
die Kontierung der Rechnungen in
SAP übernehmen. Da wir keine Ein-
führung erhalten haben, haben wir
das Problem, dass wir nicht genau
wissen, welche Felder in SAP wie aus-
zufüllen sind.Wir tasten uns bei jeder
Rechnung an die Eingaben heran,
und hoffen, dass SAP keine Fehler-
meldung produziert.Wir haben noch
niemanden gefunden, der uns eine
Schulung geben könnte.“
Erschwert wird die Situation da-
durch, dass es in der Stadtverwal-
tung offenbar nur einen Fachmann
gibt, der sich mit der LIMAS-Soft-
ware so richtig auskennt – und der
geht jetzt in den Ruhestand. Die
„fachinhaltliche Betreuung“ des
Programms wanderte deshalb zu
den Hauptnutzern beim SGB und
in derWirtschaftsförderung. Gegen-
über den Prüfern wies die Key-Use-
rin im SGB darauf hin, dass sie nur
„unzureichendes administratives
Backgroundwissen“ und mangeln-
de Kenntnisse der Funktionalitäten
und technischen Möglichkeiten
von LIMAS habe. Das mache den
nötigen Zeitaufwand unkalkulier-
bar. Sowohl SGB als auch die Rech-
nungsprüfer regen deshalb an, eine
eigene Planstelle für Liegenschafts-
Software einzurichten.
Dabei sollte LIMAS längst abge-
schaltet sein, zumindest beim SGB.
Dort kündigte man schon 2008 den
Ausstieg aus dem Programm an, wie
dem RPA-Bericht zu entnehmen
ist. Trotzdem setzt es das Gebäude-
management auch 16 Jahre später
immer noch ein. Jetzt will das SGB
aber die Umstellung auf eine an-
dere Software vollziehen. Die Wirt-
schaftsförderung allerdings möchte
ausdrücklich an LIMAS festhalten,
wie Amtsleiterin Victoria Appelbe
in einer Stellungnahme zum Prüf-
bericht erklärt.
Damit hätte die Stadtverwaltung
zwei unterschiedliche Programme
zur Gebäude- und Liegenschafts-
verwaltung im Einsatz. Nicht sinn-
voll, so das Urteil der Prüfer: „Die
Verwendung unterschiedlicher
Software zur Erreichung ähnli-
cher Ziele entspräche… nicht den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit. Deshalb soll-
te hier nach Möglichkeit nach einer
übergreifend einheitlichen Lösung
gesucht werden.“
Der Prüfbericht steht in der März-
sitzung des Rechnungsprüfungs-
ausschusses auf der Tagesordnung.
Ob die Stadt schon reagiert hat,
ist unklar. „Wie mögliche Schluss-
folgerungen und Konsequenzen
konkret aussehen werden, arbeitet
das SGB derzeit unter seiner neuen
Leitung auf“, teilte Stadtsprecherin
Barbara Löcherbach auf GA-Anfra-
ge mit. Das SGB hat seit November
2024 mit Rachid Jaghou einen neuen
Betriebsleiter.
Abrechnungsfehler durch altes Software-System: Rechnungsprüfungsamt enthüllt Schwächen im Bonner Gebäudemanagement
Buntes Veranstaltungsjahr in der City
VON LEONIE VON KRIES
BONN. DasVeranstaltungsprogramm
für 2025 in Bonn ist bunt und vielfäl-
tig: Vom Karnevals-Zelt, über einen
Stoffmarkt, bis zur Demonstration
der queeren Community wird in der
Bonner Innenstadt einiges geboten.
Die meisten Veranstaltungen finden
dabei auf dem Münsterplatz statt.
Mitte Februar errichten die Bon-
ner Stadtsoldaten-Corps von 1872
ein Festzelt, in dem am 22. Februar
das Bonner Karnevalsfestival statt-
findet. Laut Uwe Reichelt, dem
stellvertretenden Leiter, ist die Fi-
nanzierung der Veranstaltung nur
mithilfe von Sponsoren wie Banken
oder mittelständischen Unterneh-
men möglich. Ehrenamtlich küm-
mern sich die Stadtsoldaten um
Interieur und Verpflegung im Zelt.
Die Karnevalisten schenken tradi-
tionelle Erbsensuppe aus. Alle Bon-
ner sind eingeladen, spontan und
kostenlos an den Veranstaltungen
im Festzelt teilzunehmen. Am dar-
auffolgenden Tag findet zudem das
Kinderkostümfest statt. Dort wird
der Kadettenchor auftreten und
auch die Galionsfiguren des bönn-
schen Karnevals, Prinz und Bonna,
treten auf.
Auch alle Bonner, die sich für Stof-
fe und Nähen interessieren, werden
dieses Jahr fündig. Der „Deutsch-
Holländische Stoffmarkt“ findet am
21. Juni für einen Tag zum zweiten
Mal in der Innenstadt statt. Deut-
sche und niederländische Anbieter
bieten ein reichhaltiges Angebot an
Stoffen und Accessoires, die zum
Selbernähen benötigt werden.
Der Veranstalter des Stoffmarktes,
das City-Marketing, organisiert au-
ßerdem das BonnFest, welches vom
26. bis zum 28. September in der
Bonner Innenstadt verteilt stattfin-
det. Laut Maike Reinhardt vom City-
Marketing soll wieder viel geboten
werden: Essen, Trinken, Kinderat-
traktionen und Livemusik. Bühnen
werden auf dem Marktplatz und auf
dem Münsterplatz aufgebaut. Das
genaue Programm steht noch nicht
fest.
Im August organisiert dann
Rheinqueer Bonn, „Beethovens
Bunte“, eine Pride-Demo für die
queere Community, die vom Chris-
topher-Street-Day inspiriert ist. Die
Programmpunkte seien noch in Pla-
nung, aber der Vorstandsvorsitzen-
de Jürgen Rohrbach erzählt, dass um
die 30 Stände von queeren Gruppen
und Parteien errichtet werden und
eine große Bühne aufgebaut und
mit Musikprogramm und Polittalks
gestaltet werden soll. Die Veranstal-
tung habe „bis hin zur Oberbürger-
meisterin“ sehr viel Unterstützung
in der Planung erhalten und auch
die Stimmung in Bonn gegenüber
der Demonstration sei fast durch-
weg positiv gewesen.
Für sportlich Interessierte eignet
sich die Marathon-Messe auf dem
Münsterplatz vom 4. bis 6. April im
Rahmen des Deutsche Post Mara-
thons. Dort findet außerdem der Tag
des Bonner Sports am 14. Juni statt
und das SSF-Festival der Schwimm-
und Sportfreunde Bonn am 5. Juli.
Auch Veranstaltungen zu den
Themen Umweltschutz und Mobili-
tät finden statt. Die Bonner Energie-
tage starten am 17. Mai und dauern
zwei Wochen. Ein umfangreiches
Informations-, Aktions-, und Bera-
tungsangebot zu Klimaschutzmaß-
nahmen soll von Unternehmen und
Organisationen aus der Region ge-
boten werden. Zudem findet am 30.
August der Mobilitätstag und am 18.
Oktober findet der Tag des Katastro-
phenschutzes statt.
Ende Oktober, vom 23. bis zum
25., hält das gemeinnützige Bonn
Institute zum dritten Mal das Jour-
nalismusfestival „b° future“ ab und
beschäftigt sich mit einem zukunfts-
orientierten Journalismus, der es
schafft, angemessen auf gegenwär-
tige Entwicklungen zu reagieren.
Hochaktuelle Themen, wie soziale
Medien und Künstliche Intelligenz,
spielten auf dem Festival 2024 eine
große Rolle.
Um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern, organisieren Veranstalter zahlreiche Märkte und Feste. Ein Überblick über die Planungen
Die Pride-Demo „Beethovens Bunte“ findet 2025 wieder auf dem Münster-
platz statt. ARCHIVFOTO: JAN-OLIVER NICKEL
Das Rechnungsprüfungsamt entdeckte Abrechnungsfehler beim Städtischen Gebäudemanagement, das seinen Sitz im Stadthaus hat. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF
Private Stiftungen können nach
dem Willen des jeweiligen Stif-
ters von der Kommune verwaltet
werden. Sie dienen überwiegend
örtlichen Zwecken. Dabei gibt es so-
wohl rechtsfähige als auch unselbst-
ständige Stiftungen. Zwei Beispiele
für Stiftungen der Stadt Bonn: Die
Bonner Altenhilfe, 1967 gegründet,
fördert Projekte, die älteren Men-
schen zugutekommen – unabhängig
von der städtischen Haushaltslage.
Die Dorothea-von-Stetten-Stiftung
unterstützt das Kunstmuseum Bonn
und strebt an, dessen Besucherin-
nen und Besucher mit neuen künst-
lerischen Entwicklungen vertraut zu
machen. Sie vergibt alle zwei Jahre
einen Nachwuchs-Kunstpreis. bau
Das Allgemeinwohl
als Ziel
STÄDTISCHE STIFTUNGEN
Rachid Jaghou leitet das SGB seit
November 2024. FOTO: STADT KREFELD, PRESSE
UND KOMMUNIKATION, A. BISCHOF
Preissteigerung
beim VRS
KÖLN/BONN. Auch im Verkehrs-
verbund Rhein-Sieg (VRS) ist
zum 1. Januar 2025 der Preis des
Deutschlandtickets gestiegen. Auf
Beschluss der Verkehrsminister-
konferenz kostet es in der 2. Klas-
se nun 58 statt 49 Euro monatlich.
Wie der VRS mitteilt, betrifft die-
se Maßnahme faktisch nur einen
geringen Anteil der Fahrgäste, da
der Großteil der Zeitkarten auf das
Deutschlandticket umgestellt wur-
de. Bereits gekaufte Tickets, deren
Preis sich geändert hat, bleiben
noch bis zum 31. März gültig, so
der VRS. mji
Deutschlandticket
kostet jetzt 58 EuroSeite 18 von 72
B O N N22 Samstag/Sonntag, 27./28. September 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIBGH bestätigt
Strafen gegen
Krawallmacher
BONN. Nach den Bonner Silvesterkra-
wallen zum Jahreswechsel 2022/2023
sind dieTäter rechtskräftig verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe bestätigte nach Angaben
vom Freitag die Urteile des Landge-
richts in der nordrhein-westfälischen
Stadt. Eine Gruppe von Menschen,
vorwiegend Jugendliche, hatte in der
Nacht Polizisten mit Steinen bewor-
fen und mit Feuerwerk beschossen
(Az. 2 StR 473/24 und 2 StR 392/25).
Sie hatten sich über soziale Netz-
werke dazu verabredet, wie das
Landgericht feststellte. Es führte zwei
Verfahren gegen insgesamt zwölfTat-
verdächtige. An den BGH wandten
sich davon nach den Urteilen drei jun-
ge Männer, die wegen der Angriffe auf
die Polizisten,Widerstands gegen sie,
Landfriedensbruchs und versuchter
gefährlicher Körperverletzung ver-
urteilt worden waren.
Das Landgericht verhängte gegen
einen zur Tatzeit 19-Jährigen eine
Bewährungsstrafe von einem halben
Jahr. Ein zurTatzeit 17-Jähriger bekam
eine Strafe von acht Monaten auf
Bewährung, ein damals 16-Jähriger
sollte 1500 Euro an die geschädigten
Polizisten und eine gemeinnützige
Einrichtung zahlen. Der BGH verwarf
nun die Revisionen der drei Angeklag-
ten, die sich an ihn gewandt hatten.
Damit wurden die Urteile insgesamt
rechtskräftig. afp
Rechtskräftiger Abschluss
nach Silvesterunruhen
Für die Rechte
Behinderter
BONN. Die nächste Disability und
Mad Pride, eine Demonstration
für die Rechte Behinderter, findet
am Samstag, 4. Oktober, 15.30 Uhr,
statt. Die Teilnehmenden ziehen
vom Kaiserplatz aus durch die Stadt
bis zum Markt. Informationen über
die Demonstration gibt es unter di-
sability-pride-bonn.de. dsf
Mit Kindern über Krieg sprechen
VON MARIE ZABEL
BONN. 30 Bonner Schüler stehen sich
in ihrem Klassenraum gegenüber.
Zwischen ihnen befindet sich eine
rote Linie auf dem Boden. Sie haben
30 Sekunden Zeit, die Person gegen-
über auf ihre Seite zu bringen. Mehr
Regeln gibt es nicht. Die einen ent-
scheiden sich dafür, ihr Gegenüber
über die rote Linie zu ziehen. Andere
versuchen es mit Argumenten oder
Bestechung.
So kann eine Übung in den Work-
shops der Organisation Pro Peace
aussehen, um Kindern und Jugend-
lichen das Thema Krieg und Frieden
näherzubringen. An mehreren Bon-
ner Schulen fanden diese und weite-
re Übungen als Vorbereitung für den
Friedenslauf statt. Am Freitagmor-
gen machten sich 2200 Kinder und
Jugendliche aus 19 Bonner Schulen
auf denWeg zum Hofgarten, um beim
Friedenslauf Spenden für die Projekte
von Pro Peace zu sammeln. Im letz-
ten Jahr wurde durch den Lauf eine
Summe von mehr als 34.000 Euro für
Friedensprojekte gesammelt.
Das Interesse an den Workshops,
wie sie im Vorfeld an den Bonner
Schulen stattfanden, sei groß, sagt
Christine Lieser, Friedensreferentin
bei Pro Peace. „Lehrer wissen teil-
weise nicht, wie sie mit Streit unter
Schülern über den Nahost-Konflikt
umgehen sollen.“ Die Workshops
behandeln solche konkreten Kon-
flikte allerdings nur bedingt. „In 90
Minuten ist nicht genug Zeit, um
internationale Konflikte politisch
und historisch einzuordnen, und
die Workshops sollen auch keine
Geschichtsstunde sein“, erklärt
Lieser. Es geht mehr darum, den
Schülerinnen und Schülern zu
zeigen, dass sie selbst in Konflik-
ten nicht auf Gewalt, sondern auf
Dialog und Kommunikation zu-
rückgreifen sollen.
„Den Zugang zum Thema schaf-
fen wir vor allem durch persönliche
Geschichten“, erklärt Lieser. Oft ha-
ben die Workshopleitenden selbst
eine Migrations- oder Fluchtge-
schichte und berichten von dieser.
Oder sie zeigen in den Workshops
Fotos undVideos von Menschen, die
Krieg miterlebt haben.
Aber nicht nur vonseiten der
Organisation werden persönliche
Geschichten geteilt. Auch im Klas-
senzimmer sitzen oft Kinder und
Jugendliche, die Kriege miterlebt
und vor diesen geflohen sind. Oft
haben die Schülerinnen und Schü-
ler mit Fluchterfahrung im Alltag gar
keine Möglichkeit, über das Thema
zu sprechen, sagt Lieser. Ein Junge
aus Syrien hat in einem Workshop
seinen Mitschülerinnen und Mit-
schülern auf der Karte gezeigt, wo
er herkommt und erzählt, was er er-
lebt hat, erinnert sich Lieser. „Erst
dadurch lernten seine Klassenka-
meraden ihn richtig kennen“, so
Lieser.
Die Organisation Pro Peace organisiert regelmäßig Workshops und den Friedenslauf
Insgesamt 2200 Kinder waren beim
Bonner Friedenslauf dabei. FOTO: ZABEL
VON ANNA MARIA BEEKES
BONN. Am sage und schreibe 41.Ver-
handlungstag im Prozess gegen den
Bonner Kinderpsychiater Michael
Winterhoff dauerte es bis zum frü-
hen Nachmittag, bis es erstmals um
den eigentlichen Inhalt dieses Straf-
verfahrens ging: den Vorwurf der
gefährlichen Körperverletzung an
nunmehr – nach Abtrennung eines
Großteils der Fälle – zehn Kindern
und Jugendlichen. Winterhoff soll
ihnen – und mutmaßlich mehre-
ren Hundert weiteren, die nicht zur
Anklage stehen – ohne medizinische
Notwendigkeit das Medikament Pi-
pamperon verschrieben haben, das
stark sedierend wirken und gravie-
rende Nebenwirkungen hervorrufen
kann. Der Angeklagte bestreitet die
Vorwürfe und verteidigt sich gegen
sie – zuletzt in einer persönlichen
Erklärung vor Gericht.
Doch statt um den Kern der An-
klage, nämlich ob Winterhoff durch
sein Handeln tatsächlich gefähr-
liche Körperverletzungen beging
und somit schwere Straftaten, geht
es im Prozess oftmals und ausdau-
ernd um Nebenkriegsschauplätze.
In erster Linie um die mediale Be-
richterstattung über den nunmehr
Angeklagten, namentlich um die viel
beachteteWDR-Reportage„Warum
Kinder keine Tyrannen sind”, deren
Autorin Nicole Rosenbach sogar als
Zeugin geladen und unter anderem
dazu befragt wurde, ob der WDR
mutmaßlichen Winterhoff-Opfern,
die vor der Kamera standen, dafür
Geld gezahlt habe - gemeint war eine
in vielen Medienhäusern durchaus
übliche Aufwandsentschädigung in
niedriger dreistelliger Höhe.
Diejenigen, die die Vorwürfe
gegen Winterhoff öffentlich mach-
ten, ins Zwielicht zu stellen, dürf-
te als durchaus nachvollziehbare
Verteidigungsstrategie betrachtet
werden. Warum jedoch insbeson-
dere die Vorsitzende Richterin Isa-
bel Köhne Zeuginnen und Zeugen
immer wieder detailliert und aus-
ufernd über die Berichterstattung
zu den Vorwürfen gegen Winterhoff
befragt, erscheint zumindest von
außen kaum zielführend in Hin-
sicht auf den Inhalt des Verfahrens.
Dass die Vorsitzende die WDR-Re-
portage einmal in einem Nebensatz
als„Grund, aus dem wir hier sitzen”,
bezeichnete, überrascht vor diesem
Hintergrund kaum.
Unter anderem um die Presse ging
es offenbar auch in einem Telefonat,
das Isabel Köhne am 12. September
führte und das – man mag es iro-
nisch nennen – wiederum Gegen-
stand weiterer Berichterstattung
von WDR und „Süddeutscher Zei-
tung“ wurde. 20 Minuten lang soll
die Richterin an diesem Freitag-
nachmittag mit der Apothekerin
Birgit Möllenkamp aus dem nieder-
sächsischen Bramsche gesprochen
haben. Deren Ladung als Zeugin war
bereits im März von der Nebenkla-
gevertreterin Seda Basay-Yildiz be-
antragt worden. Möllenkamp hatte
nach Ausstrahlung derWDR-Repor-
tage die Auslieferung von Pipampe-
ron an ein von Michael Winterhoff
betreutes Kinderheim gestoppt und
Jugendamt sowie Apothekerkam-
mer informiert. Darüber und über
ihre Äußerungen in einem kürzlich
in einer Tageszeitung erschienenen
Artikel soll Köhne fast 20 Minuten
lang mit Möllenkamp gesprochen
haben.
Darüber berichteten in dieser
Woche WDR und SZ unter ande-
rem unter Berufung auf den frühe-
ren Vorsitzenden Richter am Land-
gericht Bonn, Klaus Haller. Haller
bestätigte auf GA-Anfrage, dass es
zwar durchaus vorkommen könne,
dass Zeugen zwecks Informations-
beschaffung von einem Kammer-
mitglied telefonisch kontaktiert
werden. Eine solche Befragung müs-
se aber „rudimentär” erfolgen, und
alle Verfahrensbeteiligten müssten
darüber spätestens im Nachgang
informiert werden.
Richterin Köhne informierte die
Verfahrensbeteiligten am Freitag
in der Hauptverhandlung über das
Telefonat - am vorigen Prozesstag,
dem 17. September, hatte sie je-
doch nur davon gesprochen, dass
die Kammer aktuell Beweisanträge
„abarbeite”, das Telefonat blieb un-
erwähnt. Für Gabriele Bender-Pau-
kens, Nebenklagevertreterin für die
Geschädigte Freya Salina (Name ge-
ändert), ein eindeutiger Verstoß ge-
gen die Strafprozessordnung. „Eine
Ermittlung von Amts wegen recht-
fertigt nicht, so lange mit der Zeugin
zu sprechen”, sagte sie dem GA.
Gleichwohl: Die siebte Strafkam-
mer hat offenbar gar nicht vor, Möl-
lenkamp als Zeugin zu laden: Man
beabsichtige, Stand jetzt, die noch
ausstehenden Anträge abschlägig
zu bescheiden, hieß es am 17. Sep-
tember – also nach dem Telefonge-
spräch. Am Freitag sagte Köhne, die
Kammer müsse über den Beweis-
antrag von Basay-Yildiz gar nicht
mehr formell entscheiden, weil be-
sagte Anwältin durch die erfolgte
Abtrennung von 26 Fällen aus dem
Verfahren ausgeschieden sei. Aus
Sicht von Gabriele Bender-Paukens
ein Trugschluss, weil der Beweisan-
trag sich nicht auf die Mandantin
von Basay-Yildiz, sondern auf das
gesamteVerfahren bezieht. Am Frei-
tag schlossen sich sämtliche Anwäl-
tinnen und Anwälte der Nebenklage
dem Beweisantrag noch an.
Eine umfangreiche Anfrage des
General-Anzeigers zum Vorgehen
der Strafkammer beantwortete das
Landgericht nur unkonkret mit
Verweis auf die laufende Haupt-
verhandlung. Zur Thematisierung
„möglicher Beweismittel oder Um-
stände” sei „alleine die Kammer be-
rufen”.
Derweil stellte Bender-Paukens
einen Befangenheitsantrag gegen
die Strafkammer um Köhne, und
die Nebenklagevertreter Jost von
Wistinghausen und Morgane Dziu-
bek schlossen sich an. Winterhoff-
Verteidigerin Kerstin Stirner be-
antragte, das gesamte Verfahren
einzustellen und warf der Bonner
Staatsanwaltschaft einen „eklatan-
ten Missbrauch staatlicher Macht”
und die Missachtung der Rechte
ihres Mandanten vor. Auch die
Kammer kritisierte sie: Wenngleich
es nachvollziehbar sei, dass diese
im laufenden Verfahren versuche,
die Versäumnisse der Staatsanwalt-
schaft durch eigene Ermittlungen zu
kompensieren, sei dieses Vorgehen
unzulässig.
Im Anschluss wurde die Beweis-
aufnahme trotz Beanstandung
durch Stirner mit der Befragung
des Gutachters fortgesetzt, der
erneut Stellung zu einem noch of-
fenen Fall nahm. Eigentlich hatte
dieser am Freitag sein fallüber-
greifendes Gutachten erstellen
sollen, dies wurde aber auf Antrag
der Verteidigung zurückgestellt
und ist nun vorläufig für den 14.
November avisiert. Ein reguläres
Ende des Prozesses ist somit zeit-
nah nicht absehbar.
Kinderpsychiater Michael Winterhoff vor dem Landgericht Bonn. FOTO: BENJAMIN WESTHOFF
Prozess droht
im Chaos zu
versinken
Eigentlich sollte der Prozess gegen Michael
Winterhoff für Klarheit sorgen – darüber,
ob der Bonner Kinderpsychiater mit
den oft jahrelangen Psychopharmaka-
Verschreibungen an Kinder schwere Straftaten
beging. Doch das Verfahren ist von Klarheit
mindestens so weit entfernt wie von
einem baldigen Urteilsspruch. Über allem
steht die Frage nach der rechtsstaatlichen
Glaubwürdigkeit der StrafkammerMit freundlicher Unterstützung von:
Verkaufsoffener Sonntag
28.09.2025 · 13.00 – 18.00 Uhr
26. – 28. September
ERLEBE DIE CITY!
Hier scannen für mehrSeite 19 von 72
B O N N18 Mittwoch, 24. September 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RI-II-III-IVBÜHNE
BONN
Camping Forever: Komödie von Fredrik Holt-
kamp, Contra-Kreis-Theater, Am Hof 3 , 19.30
Uhr
Come a little closer: Junges Ensemble 2025;
ab 15 Jahren, Theater Marabu, Beuel, Kreuzstr.
16, 19 Uhr
Open Mic: Mit Künstlern, Hobbymusikern,
Duschsängern und Profis; Eintritt frei, Rhein-
Bühne, Oxfordstr. 20, 20 Uhr
Playback: Akrobatik & Musik, GOP Varieté-The-
ater, Karl-Carstens-Str. 1, 19 Uhr
Quichotte: „Alles echt“; Stand-Up-Comedy,
Haus der Springmaus, Frongasse 8, 20 Uhr
Ukrainisches Theater Mriya: „Zwischen uns
ist Krieg“; Jugenddrama von Iryna Feofanova (in
ukrainischer und deutscher Sprache), Brotfab-
rik, Beuel, Kreuzstr. 16, 19 Uhr
Schlongonges: „Themaverfehlung“; Comedy,
Pantheon, Beuel, Siegburger Str. 42, 20 Uhr
KONZERTE
BONN
Feierabendkonzert mit dem Duo Anemos:
Saxofon und Akkordeon; Werke von Scarlatti, de
Falla u.a.; Beethovenfest, Kreuzkirche, Kaiser-
platz, 18 Uhr
Iveta Apkalna (Orgel) & Gábor Boldoczki
(Trompete): Werke von J.S. Bach, Gubaidulina
u.a.; Beethovenfest, Bonner Münster, Münster-
platz, 19.30 Uhr
Spirituelles Singen - Himmelsklänge: Namen-
Jesu-Kirche, Bonngasse 6, 19 Uhr
KÖLN
Elisabeth Leonskaja: Beethoven: „Klavierso-
naten op. 109 - 111“, Philharmonie, 20 Uhr
EXTRAS
BONN
19. Altstadt-Lesereise: Hanna Poddig stellt das
Buch „Die Anastasia-Bewegung. Völkisch, esote-
risch, antisemitisch“ vor, Buchladen Le Sabot,
Breite Str. 76, 20 Uhr
Mexiko - Widerstand statt Willkür: Cherán als
Symbol für soziale Transformation; Vortrag von
Moritz Osswald; Reihe „Lateinamerikanische
Perspektiven“, VHS im Haus der Bildung, Mül-
heimer Platz 1, 18.15 Uhr
REGION
Peter Splitt & Nilo Nunez Herrera: „Best Latin
Music & Krimi-Lesung“; Live-Musik und Lesung,
Drehwerk 17|19, Wachtberg-Adendorf, Töpferstr.
17, 20 Uhr
Mehr Termine: ga.de/terminkalender
VERANSTALTUNGEN
Luxemburger
übernimmt
Leitung
BONN. Bruder Jean Paul Muller ist
neuer Missionsprokurator in Bonn.
Wie die Don Bosco Mission Bonn
mitteilt, übernimmt der gebürtige
Luxemburger damit die Nachfolge
von Pater Josef Grünner, der seit
2017 die Missionsprokur in Bonn
leitete. Muller war bereits von 2003
bis 2011 Leiter der Don Bosco Mis-
sion Bonn.
Bis zum Frühjahr dieses Jahres
war Muller Generalökonom der Sa-
lesianer Don Boscos (SDB) in Rom.
Die Ordensgemeinschaft fördert in
mehr als 130 Ländern Projekte für
benachteiligte Kinder und Jugend-
liche. Neben der Aufgabe in Bonn
übernimmt der 67-jährige Heilpäd-
agoge auch in der Schweizer Missi-
onsprokur der SDB in Beromünster
die Aufgaben eines Prokurators.
Ein wichtiges Ziel von Don Bos-
co ist eigenen Angaben zufolge
die Berufsausbildung von jungen
Menschen. So entstünden zur-
zeit in Afrika, Lateinamerika und
Ozeanien neue Ausbildungszent-
ren für junge Frauen und Männer.
Zudem unterstütze die Don Bosco
Mission Projekte in Kriegsregionen
wie im Sudan, Myanmar und der
Ukraine. mji
Jean Paul Muller wird
neuer Missionsprokurator
Niehaus spricht
am Kulturtisch
BONN/BEUEL. Der 116. Kulturtisch
findet am Donnerstag, 25. Sep-
tember, von 19 bis 20.30 Uhr im
Restaurant Haus am Rhein, Elsa-
Brändström-Straße 74, statt. Um
Anmeldung wird gebeten per E-Mail
an info@artdialog-bonn.de. Über
das Thema des Abends „30 Jahre
Deutsches Museum Bonn – Neuer
Schwerpunkt KI“ referiert Direkto-
rin Andrea Niehaus. mji
Genuss, Kultur und elektronische Beats
VON SEBASTIAN FLICK
BONN. In diesen Tagen steht das
Telefon von Maike Reinhardt kaum
eine Minute still. „Mein Arbeitstag
hat gerade gefühlt mehr als zwölf
Stunden“, so Reinhardt. Die Ge-
schäftsführerin von City-Marke-
ting steckt mitten in der heißen
Phase der Vorbereitungen für das
Bonn-Fest, zu dem vom 26. bis 28.
September unzählige Besucher in
der Bonner City erwartet werden.
Mit Unterstützung eines kleinen
von City-Marketing gegründeten
Organisationskomitees gilt es für
Reinhardt, zahlreiche Verträge
abzuschließen und den Aufbau
sämtlicher Stände zu koordinieren.
Inklusive der gastronomischen An-
gebote werden sich über 100 Aus-
steller aus den Bereichen Genuss,
Mobilität, Nachhaltigkeit, Freizeit
und Lifestyle auf dem Bonn-Fest
präsentieren und die City in eine
große Festmeile verwandeln. Win-
zer aus der Region laden auf der
Friedrichstraße zu Verkostungen
ein.
Abwechslungsreiche Unterhal-
tung bekommen die Besucher auf
den beiden Bühnen auf dem Müns-
terplatz und dem Marktplatz gebo-
ten, die an allen dreiVeranstaltungs-
tagen bespielt werden. Nach der
Eröffnung am Freitagabend, musi-
kalisch begleitet vom Männerchor
Laut aber Schief, Bianca und Hö-
ösch, wird das Bühnenprogramm
auf dem Münsterplatz am Samstag-
mittag mit dem Bonner Saxophon-
Ensemble und einem biofairen
Frühstück eröffnet. Anschließend
präsentieren sich internationale
musikalische Gäste, unter anderem
aus Bolivien und der Ukraine, bevor
die Rolling Stones Coverband Sticky
Fingers für einen krönenden musi-
kalischen Abschluss sorgt.
Der Sonntag beginnt um 11 Uhr
mit einem Open Air Gottesdienst auf
dem Münsterplatz. Um 13 Uhr öff-
nen die Geschäfte ihre Pforten zum
verkaufsoffenen Sonntag und auf
dem Marktplatz wird ab 12 Uhr ein
buntes Kulturprogramm geboten.
„Wir haben vor rund drei Wochen
mit den intensiven Vorbereitungen
angefangen, jetzt beginnt die heiße
Endphase“, sagt Reinhardt. Schon
bald wird City-Marketing sein Büro
mitten ins Geschehen verlagern:
„Wir sind ab Mittwoch mit einem
kleinenWohnwagen direkt vor Ort“,
sagt Reinhardt.
Am Mittwoch beginnt auch der
Bühnenaufbau, bevor am Donners-
tag die Aussteller mit dem Aufbau
ihrer Stände loslegen werden. Die
Bonner Innenstadt wird sich rund
um Münsterplatz, Remigiusplatz,
Markt, Friedensplatz, Bottlerplatz,
Poststraße und Friedrichstraße in
ein riesiges Veranstaltungsgelände
verwandeln. Für City-Marketing
bedeutet dies viel Arbeit: „Wir in-
formieren die Aussteller über Ab-
läufe und Regeln, planen mit den
Händlern den verkaufsoffenen
Sonntag und sind auch mit Bonn-
orange und der Stadt Bonn in stän-
digem Austausch“, verrät Reinhardt.
Ebenfalls alle Hände voll zu tun
hat in diesen Tagen Tobias Nallin-
ger von Klartraum Studios: Bereits
zum sechsten Mal organisiert er das
Electronic Dance Music Festival, das
als Teil des Bonn-Festes an allen drei
Veranstaltungstagen Fans elektroni-
scher Musik auf den Münsterplatz
locken wird.
Lokale DJs werden zu moderns-
ter Lichttechnik an den Plattentel-
lern auflegen. Dabei darf zu heißen
Beats unter freiem Himmel getanzt
werden oder auch mal zu chilli-
gem Sound ganz entspannt eine
Pause eingelegt werden. Für das
diesjährige Bonn-Fest hat Nallin-
ger seine Bühne weiterentwickelt:
„Ich habe ein neues Stagedesign
gebaut“, verrät er und verspricht
ein visuelles Highlight: „Die Bühne
ist optisch ein Hingucker. Mit den
neuen LED-Bildschirmen entfaltet
sie auch tagsüber ihre Wirkung“, so
Nallinger.
Die Stadt verwandelt sich vom 26. bis 28. September wieder in eine Festmeile: Bonn-Fest bringt Vielfalt auf die Straßen der Innenstadt
Eine lebendige Szene vom Bonn-Fest im Vorjahr. ARCHIVFOTO: MEIKE BÖSCHEMEYER
900 Kilo
Cannabis
verkauft
VON LEIF KUBIK
BONN. Rund 20 Minuten lang ver-
las die Vertreterin der Staatsanwalt-
schaft Übergabeorte und Preise der
38 Deals, die die beiden Angeklagten
zwischen dem 2. April 2020 und dem
8. März 2021 abgewickelt haben sol-
len. Zwei 30 und 33 Jahre alte Bon-
ner müssen sich seit diesem Montag
vor der Großen Strafkammer 7a am
Bonner Landgericht wegen Verstö-
ßen gegen das Betäubungsmittel-
gesetz verantworten. Sie sollen über
die verschlüsselten Messengerdienste
EncroChat und SkyECC Drogen an-
und verkauft haben. Und es geht
nicht um kleine Mengen: Volle 900
Kilo Cannabis und immerhin knapp
sechseinhalb Kilo Kokain soll das Duo
in dem erwähnten Zeitraum gehan-
delt haben. Außerdem ist die Einfuhr
von 25 Kilo Marihuana aus Spanien
angeklagt, diese Menge ist in den 900
Kilo bereits enthalten. Der Umsatz
soll in die Millionen gegangen sein.
Die Anklage fordert den Einzug von
gut drei Millionen von dem älteren
und von knapp zwei Millionen Euro
von dem jüngeren Angeklagten.
Nachdem die Deals online verein-
bart worden waren, sollen die Über-
gaben dann vornehmlich in Bonn,
aber auch im Raum Regensburg über
die Bühne gegangen sein.Vor Gericht
wird es allerdings keinen Deal geben:
Die Anwälte der beiden Angeklagten
hatten einen solchen zwar angeregt,
derVorsitzende Richter Frederik Glas-
ner mochte einerVerständigung nach
dem Schema Geständnis gegen Straf-
milderung aber nicht so einfach zu-
stimmen. Allerdings hatte die Staats-
anwaltschaft eine Bereitschaft dazu
signalisiert: Die Ankläger erklärten
sich bereit, im Gegenzug für ein voll-
umfängliches Geständnis eine Strafe
von nicht mehr als fünfeinhalb Jahren
zu fordern. Ohne Geständnis rechne
sie mit zwei Jahren mehr, sagte die
Vertreterin der Anklagebehörde auf
eine entsprechende Nachfrage des
Anwalts des 33-Jährigen, Carsten
Rubarth.
Ob sich die Anwälte auf das Ange-
bot der Staatsanwaltschaft einlassen,
bleibt abzuwarten. Der ersteVerhand-
lungstag endete kurz nach Verlesung
der Anklage, und die Angeklagten
werden sich erst im nächsten Termin
Ende der Woche äußern.
Aufgeflogen waren die Aktivitäten
des Duos durch den EncroChat-Hack.
Polizeibehörden aus Frankreich und
den Niederlanden war es im Som-
mer 2020 in Kooperation mit Euro-
pol gelungen, den gleichnamigen,
insbesondere bei Dealern beliebten
Messengerdienst zu knacken.
Zwei Bonner stehen
vor dem Landgericht
Wieder Ärger bei der Briefwahl
VON BERND EYERMANN
BONN. Alle Jahre wieder, genauer ge-
sagt, alle fünf Jahre wieder gibt es Är-
ger um die rechtzeitige Zusendung
der Briefwahl-Unterlagen für die
Stichwahl um das Bonner Oberbür-
germeisteramt. Im Nachgang zur
Wahl 2020 ist deswegen sogar eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Wahlleiter Wolfgang Fuchs erwirkt
worden. Hat die Stadt Bonn aus den
Fehlern der vorherigen Stichwahl
nichts gelernt? Dazu Fragen und Ant-
worten.
 Wo liegen diesmal die Probleme?
Eines ist, dass Menschen in den Rat-
häusern der Stadtbezirke vorab wäh-
len wollten, ihnen das aber verwehrt
worden ist. Schon Ende der vorigen
Woche hatte der GA über dieses Pro-
blem berichtet. Doch am Wochen-
ende und am Montag meldeten sich
weitere verhinderteWählerinnen und
Wähler.
 Wer war zum Beispiel betroffen? Jut-
ta und Hubert Peters aus Ückesdorf
wollten am Dienstag voriger Woche
im Stadthaus ihre Stimme abgeben,
mussten aber unverrichteter Dinge
wieder abziehen, weil sie in der Wäh-
lerliste als Briefwähler eingetragen
waren. „Auch auf den Hinweis, dass
wir keine Briefwahl beantragt hät-
ten, weder für die Kommunalwahl
noch für die Stichwahl, wurde uns die
Stimmabgabe verweigert“, schrieb
Hubert Peters dem GA. Der Rat der
Mitarbeitenden: Sie sollten doch in
der nächsten Woche wiederkommen,
wenn die Briefwahl-Unterlagen nicht
bis Samstag zugestellt würden. Das ist
nicht mehr nötig, weil die Unterlagen
laut Peters am Samstag eintrafen.
So viel Glück hatten Heike R. und
ihr Mann aus Bad Godesberg nicht.
Am Donnerstag wollten sie im dorti-
gen Rathaus wählen, durften das aber
auch nicht. Sie wurden laut Heike R.
darauf hingewiesen, dass ihnen die
Briefwahl-Unterlagen bis Freitag zu-
gestellt würden. Am Montagabend
schriebsiedemGA,dieseseienimmer
noch nicht angekommen. Und wei-
ter: „Damit ist unsere Wahlteilnahme
erledigt.Wir sind jetzt im Urlaub.“
Sehr verärgert zeigte sich auch Jutta
Perl-Mai in ihrer Mail an den GA. Sie
wollte am Donnerstag im Beueler Rat-
haus wählen. „Das wurde mir verwei-
gert, da ich angeblich Briefwahl bean-
tragt hätte!?! Das habe ich wissentlich
nicht!“, schrieb sie. Außerdem seien
die Unterlagen nicht, wie angekün-
digt, bis Samstag bei ihr eingetroffen.
„Ich möchte meinen Unmut ausdrü-
cken über diese für mich chaotische
Organisation der Stichwahl“, fasste
sie ihren Ärger zusammen. An die-
sem Dienstag trafen die Unterlagen
schließlich ein.
 Hat die Stadt reagiert? Ja. Am Sonn-
tagnachmittag kündigte die Stadt an,
dass in denWahlbüros der Bezirksrat-
häuser gewählt werden kann, auch
wenn zuvor Briefwahl beantragt wor-
den ist. Einzige Voraussetzung: Die
Briefwahl-Unterlagen müssen zuvor
für ungültig erklärt werden. „Uns ist
es wichtig, dass alle Bonnerinnen
und Bonner von ihrem Wahlrecht
Gebrauch machen können“, betonte
Wahlleiter Fuchs.
 Funktioniert das? „Einen ganzen
Flur voller Menschen“ sah ein Bad
Godesberger vor sich, als er sich am
Montagnachmittag mit seiner Frau
in das Bezirksrathaus aufmachte, um
vor Ort zu wählen. Auch die beiden
waren in der Woche zuvor mit der
Begründung weggeschickt worden,
sie hätten Briefwahl beantragt und
müssten auf die Unterlagen warten.
„Die Leute hatten im GA oder auf der
Homepage der Stadt von der neu-
en Regelung gelesen“, sagt er. Für
die beiden bedeutete das: rund eine
Stunde Wartezeit, was ihnen zu viel
war, sodass sie am nächsten Morgen
wiederkamen und ein leeres Wahlbü-
ro wiederfanden. „So ein Chaos wird
die Wahlbeteiligung ganz schön drü-
cken“, befürchtet der Godesberger.
 Wasläuftnochproblematisch?Hans-
Christoph von Heydebrand vom
Brüser Berg hat das Merkblatt für die
Briefwahl genau studiert und festge-
stellt, dass hier das falsche Datum, der
10. September, genannt wird. Unter
der Überschrift „Wichtige Hinweise
für Briefwählerinnen und Briefwäh-
ler“ ist vermerkt, dass der Wahlbrief
rechtzeitig zur Post gegeben werden
soll, „spätestens vier Werktage vor der
Wahl“, wie es dort heißt, und dann
folgt das falsche Datum: Mittwoch,
10. September 2025. Von Heyde-
brands Vorschlag: „Vielleicht sollte
die Stadt Bonn im General-Anzeiger
eine Anzeige schalten, dass dieses
Datum falsch ist, um eine Anfechtung
derWahl zu vermeiden.“ Er befürchte,
dass manch einer dieWahlunterlagen
wegwerfe, weil er denke, dieser Zeit-
punkt sei ja schon vorbei. Richtig wäre
gewesen: Mittwoch, 24. September
2025.
 Was sagt die Stadt dazu? Sprecherin
Barbara Löcherbach räumt das fal-
sche Datum ein. Dieses sei aus dem
Merkblatt von der ersten Wahl über-
tragen worden. Sobald dieser Fehler
aufgefallen sei, habe man der Post
korrigierte Merkblätter übermittelt.
Außerdem seien die Mitarbeitenden
des Wahlamtes gebeten worden, das
Datum handschriftlich auf Mittwoch,
24. September, zu korrigieren. Wie
viele der falschen Merkblätter in den
Umlauf gekommen sind, teilt Löcher-
bach nicht mit.
 Auch vor der Stichwahl 2020 melde-
ten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger,
dass ihnen die Briefwahl-Unterlagen
verspätet zugestellt wurden. Was ge-
schah damals? Der frühere Bundes-
tagsabgeordnete Stephan Eisel er-
hob eine Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Wahlleiter Fuchs, der tatsäch-
lich vom NRW-Innenministerium als
zuständiger Kommunalaufsicht recht
gegeben wurde. Ressortchef Herbert
Reul forderte die Stadt damals auf,
„ihreHandlungsdirektivenzurBewäl-
tigung des Briefwahlgeschäftes anzu-
passen“. Eisels aktueller Kommentar
zur derzeitigen Situation: „Das ist of-
fenbar nicht geschehen.“
 Wie steht die Stadt dazu? „Selbstver-
ständlich wurden die Abläufe über-
prüft und optimiert, damit alle Wahl-
berechtigten ihr Wahlrecht ausüben
können“, schreibt Stadtsprecherin
Löcherbach. Für die Städte in NRW
stelle die Stichwahl innerhalb von
nur zwei Wochen und bei einem ste-
tig steigenden Anteil an Briefwählern
„eine extreme logistische Heraus-
forderung“ dar. Schon am Dienstag,
16. September, habe der Versand der
Briefwahl-Unterlagen begonnen,
so Löcherbach. Das Zentrale Brief-
wahlbüro sei mit 28 Personen besetzt
gewesen. Damit hätten die Mitarbei-
tenden alles tagesaktuell abarbeiten
können. Weitere Arbeiten am Wo-
chenende seien nicht erforderlich ge-
wesen. Laut Stadt sind schon 65.000
Briefwahlanträge eingegangen.
 Wie lief es bei der Post? „Die Brief-
wahl-Unterlagen gingen immer so-
fort in die Zustellung, sobald diese
bei uns vor Ort in den Zustellstütz-
punkten eingetroffen sind“, teilte eine
Sprecherin mit.
Die Stadtverwaltung hat reagiert, doch manche können nicht mehr wählen
Leerer Briefkasten: Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warteten vergeblich auf ihre Briefwahl-Unterlagen. FOTO: WESTHOFFSeite 20 von 72
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B O N N22 Donnerstag, 25. September 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RV-VIHausaufgaben, Pausenbrot, Nahostkonlikt
VON MITJA NIKOLAUS
BONN. Nicht lange, nachdem EU-
Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen ihre jährliche Rede
zum Zustand der Europäischen
Union gehalten hat, sitzt Lina
Schlösser (16) vom Siegburger An-
no-Gymnasium mit Klassenkame-
radinnen am Tisch und konstatiert:
„Es wird viel geredet, aber wenig ge-
tan.“ Längst zirkulieren in Klassen-
räumen an Schulen in Bonn und
Umgebung bedrückende Videos.
„Bei uns wird ganz viel über Videos
aus Kriegsgebieten geredet.“
Schlösser berichtet von viralen
Clips, in denen hungernde Fa-
milien um finanzielle Unterstüt-
zung bieten, meist aus dem Gaza-
streifen. Bastian George (17) vom
Ernst-Kalkuhl-Gymnasium Bonn
ergänzt: „In unserer Klasse reden
wir oft über den Nahostkonflikt
und die Ukraine.“
Politisches Desinteresse kann
man jedenfalls niemandem der
Schülerinnen und Schüler vor-
werfen, die an diesem Morgen in
der Regionalvertretung der EU am
Bundeskanzlerplatz in Bonn zu-
sammengekommen waren. Die
rasante Verbreitung audiovisuel-
ler Schnipsel ermöglicht es ihnen
längst, zwischen Englischhausauf-
gaben und Pausenbrot für einige
Sekunden digital in Kriegsgebiete
einzutauchen oder hungernden
Menschen virtuell nahe zu sein, sei
es in Palästina, dem Sudan oder der
Ukraine.
Dabei drehte sich von der Leyens
Rede um weit mehr Themen als eini-
ge der größten globalen Krisenherde.
Die anschließende Diskussionsrun-
de führte dementsprechend eben-
falls zu angeregten Debatten über
Klimaschutz, Migration oder ein
Social-Media-Verbot für Kinder und
Jugendliche. Bastian George etwa
betonte anschließend:„Ich finde gut,
dass sie das Thema Schlepper ange-
sprochen hat, weil das einfach wirk-
lich unmenschlich ist.“
Und Carla Dehm (17) und Caro-
lin Jaecks (17) haben auch Diskus-
sionen rund um ein Social-Media-
Verbot für Jugendliche verfolgt und
dazu klare Meinungen: „Es wäre
nachvollziehbar, den Gebrauch zu
beschränken“, findet Jacks. Und
Dehm ergänzt: „Es für Kinder bis
14 zu beschränken, finde ich total
sinnvoll.“ Die Gefahren durch Ab-
hängigkeit oder die Verbreitung
von Fake News seien eben groß.
Die Bonner Regionalvertretung
der Europäischen Union bemüht
sich intensiv um einen Austausch
mit Jugendlichen zu EU-Themen.
„Wir wollten eine Situation schaf-
fen, die die Jugendlichen einlädt,
die Rede mit uns zu diskutieren.
Wir wollen aber auch selber zu-
hören“, erklärte Stefan Lock, Lei-
ter der Regionalvertretung, im
Anschluss. Es gehe zudem um die
Frage „Was beschäftigt die jungen
Leute konkret. Mich interessiert,
ob sie Verbindungen zwischen der
EU und ihrer Lebenswelt herstel-
len.“ Die Erkenntnisse aus der Dis-
kussion werde er in einem Bericht
mit nach Brüssel nehmen und dort
an Entscheidungsträger herantra-
gen.
Das Interesse an der Veranstal-
tung sei im Vorfeld bei ihren Schü-
lern groß gewesen, berichteten
die Lehrkräfte beider Klassen. Am
Bonner Ernst-Kalkuhl-Gymnasi-
um hatten sich die Schüler freiwil-
lig für die Teilnahme gemeldet und
die Klasse des Anno-Gymnasiums
hatte sogar auf eine Freistunde ver-
zichtet, um rechtzeitig vor Ort sein
zu können.
Am intensivsten beschäftigten
die Jugendlichen Ursula von der
Leyens Aussagen rund um den Pa-
lästina-Konflikt und den Ukraine-
krieg. Auch auf Bonner Pausenhö-
fen dürften die Konflikte aktuell für
viele Gespräche sorgen.
Lina Schlösser und ihre Gruppe
etwa setzten den Arbeitsauftrag
„Einen Kommentar für die Schü-
lerzeitung schreiben“ in folgendem
Text um: „Krieg heißt nicht nur,
dass Leute durch Bomben sterben,
sondern, dass das ganze Land an
Hungersnot leidet.“ Da sage noch
einer, die heutige Jugend sei un-
politisch.
Eine EU-Diskussionsveranstaltung zeigt: Globale Krisenherde haben längst ihren Weg auf Bonner Schulhöfe gefunden
Linkes Foto: Lina Schlösser (links vorne) und ihre Gruppe schrieben im Rahmen des Workshops einen Kommentar zum
Gaza-Krieg. Rechtes Foto: Carla Dehm, Bastian George, Jana Heller und Carolin Jaecks vom Ernst-Kalkuhl-Gymnasium in
Bonn. FOTOS: MITJA NIKOLAUSBonner City wird zur Festivalbühne
Vom 26. bis zum 28.
September feiert City-
Marketing Bonn die 26.
Ausgabe des Bonn-Festes und
verwandelt die Bonner City in
eine Festmeile voller Attrak-
tionen, Veranstaltungen und
Highlights.
„Wir sind stolz darauf, wie-
der viele Attraktionen präsen-
tieren zu können, und das zum
26. Mal“, freut sich Maike Rein-
hardt, Geschäftsführerin des
Veranstalters und Gastgebers
City-Marketing Bonn.„Die Be-
sucher werden in der gesamten
Bonner Fußgängerzone einen
tollen Mix aus Musik, Tanz,
Show, Einkaufserlebnis, Infor-
mationen und vielen Mitmach-
aktionen entdecken können“,
so das Bonn-Fest-Team mit Ka-
rina und Tanja Kröber, Angeli-
ka Kremling, Frank Geyer und
Rolf Hiller. Die Mitglieder des
Gewerbevereins City-Marke-
ting Bonn präsentieren „ihre“
Innenstadt von der besten
Seite und hoffen auf zahlrei-
che Besucher. Auch in diesem
Jahr lässt das Programm keine
Wünsche offen.
Genuss und Spaß rund
um die Uhr
Eröffnet wird das 26. Bonn-
Fest am Freitag um 19.30
Uhr durch die Bonner Ober-
bürgermeisterin Katja Dörner
sowie dem Vorstand des Ver-
eins City-Marketing Bonn.
Zum offiziellen Ende des
Bonn-Fests wird traditionell
die „Ode an die Freude“zu-
sammen mit dem Bonner Jazz
– und Gospelchor „Swinging
Rainbow“ am Sonntag um
18.30 Uhr auf dem Markt-
platz gesungen. Hierzu sind
alle Bonner und Gäste herz-
lich eingeladen.
Auf allen Plätzen
eigene Themenwelten
Das 26. Bonn-Fest lädt die
Bonnerinnen und Bonner
sowie alle Gäste aus dem
Umland ein, durch die Stra-
ßen und über die Plätze zu
flanieren und die vielen un-
terschiedlichen Themenwel-
ten zu entdecken. Alles dreht
sich um die Themen Genuss,
Mobilität, Nachhaltigkeit,
Freizeit und Lifestyle. Kuli-
narisch ist das Bonn-Fest wie-
der bestens besetzt. So gibt es
auf dem Münsterplatz eine
Schlemmermeile mit einer
Erlebnisreise durch die unter-
schiedlichsten Regionen der
ganzen Welt.
Auf dem Münsterplatz fin-
det erstmalig vom Freitag (26.
September) bis am Sonntag
(28. September) das Elect-
ronic Dance Music Festival
(hosted by Klartraum Studios)
mit Electronic Dance Music
statt. Damit bringt City-Mar-
keting Bonn e.V. erneut eine
jüngere Klangfarbe ins Bonn-
Fest. DJs aus ganz Deutsch-
land werden dort den Sound
angeben. Und wer die Show
im vergangenen Jahr erleben
durfte, weiß ansatzweise, was
ihn in diesem Jahr erwartet.
Die Friedrichstraße präsen-
tiert sich in diesem Jahr er-
neut mit dem Motto „Wein &
Design“ und präsentiert sich
als Weinmeile. Winzer aus der
Region lassen die Besucher
ihre Weine verkosten. Dazu
gibt es kulinarische Speziali-
täten. rps
Das 26. Bonn-Fest vom 26. bis zum 28. September bietet ein vielfältiges Programm auf fünf Plätzen und zwei Bühnen
Wenn der Bonner Marktplatz zur Festivalmeile wird, heißt es wieder: Ab in die Innenstadt zum Bonn-Fest.
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G E N E R A L - A N Z E I G E R V-VI 23Donnerstag, 25. September 2025Bonn-Fest trifft auf Nachhaltigkeit
Am Samstag gibt es auf dem
Marktplatz von 12 bis 19 Uhr
die schon traditionelle 17-Ziele-
Nachhaltigkeitsbühne des Amts
für Internationales und globale
Nachhaltigkeit der Stadt Bonn.
Mit einem vielseitigen bunten
Programm verweist die Stadt
auf Aktivitäten, mit denen sie
die 17 Nachhaltigkeitsziele der
Vereinten Nationen (die Sus-
tainable Development Goals,
kurz: SDGs) in Bonn und in
der Zusammenarbeit mit ihren
Partnerstädten in Afrika und
Lateinamerika umsetzt.
Los geht es um 12 Uhr mit
Musik des Bonner Saxophon
Ensemble und einem kostenlo-
sen biofairen Frühstück für alle
Interessierten. Bis 14.30 Uhr
laden Getränke und Snacks,
die von lokalen Geschäften
gespendet werden, dazu ein,
bewusst Lebensmittel zu ge-
nießen, die fair für Mensch
und Umwelt produziert wur-
den. Begleitend präsentiert
die Bonner Frauenrechtsorga-
nisation Femnet ihren neuen
mehrsprachigen Ratgeber für
faire und nachhaltige Mode in
Bonn. Die Stadt Bonn, vertre-
ten durch Oberbürgermeiste-
rin Katja Dörner, die die Büh-
ne um 13 Uhr offiziell eröffnet,
zeigt so, wie sie als Fair Trade
Town und Bio-Stadt fairen
Handel und biologische Pro-
duktion unterstützt.
Ab 13.10 Uhr bringt die multi-
kulturelle Bonner Gruppe Rise‘n
Shine mit mitreißenden Afro-
Reggae Beats Songs zu globaler
Klimagerechtigkeit auf die Büh-
ne. Der Gruppe gehören auch
zwei Musiker aus dem westaf-
rikanischen Ghana an, einem
Land, dem die Stadt Bonn
durch ihre Klimapartnerschaft
mit der ghanaischen Küsten-
stadt Cape Coast in besonde-
rer Weise verbunden ist. Um
15 Uhr folgt die bolivianische
Gruppe „Sartañani Bolivia“
mit Andenmusik und Tänzen
aus dem Karneval in Oruro,
der zum UNESCO-Weltkul-
turerbe zählt. Ihr Auftritt steht
im Kontext der langjährigen
Nachhaltigkeitspartnerschaft
der Stadt Bonn mit der bolivia-
nischen Stadt La Paz. Ein be-
wegendes Erlebnis wird um 16
Uhr der Auftritt des Duos Luxa-
rion. Der junge Pianist und die
junge Sängerin kommen beide
aus der ukrainischen Stadt
Cherson, der die Stadt Bonn
seit Februar 2023 durch eine
Solidaritätspartnerschaft ver-
bunden ist. Beide haben dort
die ersten Bombenangriffe er-
lebt und verstehen ihre Musik
– ukrainische Lieder und inter-
nationale.
Popsongs als Sprachrohr
zur Welt
Zum Abschluss der Bühne heißt
es dann von 17.15 bis 19 Uhr:
„It’s only Rolling Stones, but
we like it!“. Die Sticky Fingers
spielen Rocknummern, starke
Balladen und Megahits der Sto-
nes. Den fünf Bonner Musikern
ist es ein Anliegen, mit ihrem
Auftritt auf der Nachhaltig-
keitsbühne die Bedeutung der
17 Nachhaltigkeitsziele der
Vereinten Nationen als global
verbindendes Handlungspro-
gramm zu unterstreichen.
Um mehr nachhaltige Aus-
steller für eine Präsentation auf
dem Bonn-Fest zu gewinnen,
hat die Stadt City-Marketing
Bonn mit vielen Kontakten
und Ansprachen unterstützt.
Gemeinsam wollen Stadt Bonn
und City-Marketing so die At-
traktivität der Innenstadt und
des Bonn-Fests zeigen und um
viele Besucherinnen und Besu-
cher werben.
Der Marktplatz präsentiert
sich in diesem Jahr mit vielen
verschiedenen Angeboten:
Kinderattraktionen, hochwer-
tige Beratungen und Verkaufs-
angebote sowie kulinarische
Spezialitäten. Dank der Stadt-
werke Bonn gibt es am Sonntag
eine attraktive Kinderwelt mit
der Möglichkeit zum Hüpfen
und Toben.
Der in Bonn beliebte Antik-
markt wird zum Bonn-Fest auf
einer kleineren Fläche (Bottler-
platz, Mühlheimer Platz und
Windeckstraße) erstmalig an
allen dreien Tagen dabei sein
und schöne Antik-, Kunst- und
Designschätze präsentieren
und zum Kauf anbieten.
Musik liegt in der Luft
Auf beiden Bühnen am Markt
und auf dem Münsterplatz
wird an allen drei Tagen ein
buntes Programm an Shows,
Musik und Unterhaltung ge-
boten. Angesagte Bands haben
ihr Kommen zugesagt. Bereits
am ersten Veranstaltungstag
blicken die Veranstalter mit
besonderer Vorfreude auf den
vom Bonner Stadtsoldaten-
Corps Bonn präsentierten leb-
haften Männerchor „Laut aber
Schief“, Bianca und Höösch,
die am Freitag, 26. Septem-
ber ab 18 Uhr auf dem Markt-
platz zum Singen, Tanzen und
Schunkeln einladen.
Am Freitag, Samstag und
Sonntag bebt der Münsterplatz
Beim diesjährigen Bonn-Fest
verwandelt sich die Münster-
platzbühne vom 26. bis 28.
September erneut in einen
Treffpunkt für elektronische
Musik. Das Line-up vereint
zahlreiche Bonner Künstlerin-
nen und Künstler, die die lokale
Szene prägen, mit spannenden
Acts aus anderen Städten – und
bringt so die Vielfalt aktueller
elektronischer Sounds mitten
ins Herz der Stadt.
Für 2025 wartet die Bühne
mit einem komplett neuen
Stage-Design auf. Verantwort-
lich dafür ist Tobias Nallinger,
der nicht nur als Organisator,
sondern auch als kreativer Kopf
hinter der Vision der Münster-
platzbühne steht. Aufgewach-
sen in Bonn, möchte er mit
diesem Projekt seiner Heimat-
stadt etwas zurückgeben: „Die
Münsterplatzbühne ist für
mich ein echtes Herzenspro-
jekt. Bonn hat mir unglaublich
viel gegeben – jetzt möchte ich
der Stadt etwas zurückgeben
und zeigen, welches kreative
Potenzial hier steckt.“
Modernste Lichttechnik,
aufwendige Visuals und inter-
aktive Elemente sorgen dafür,
dass die Energie der Musik
auch visuell erlebbar wird.
Zusammen mit den Specials –
von immersiven Visuals über
Live-Performances bis hin zu
überraschenden Aktionen –
entsteht ein unvergleichliches
Festivalfeeling im Herzen
Bonns.
Das Bonn-Fest ist seit Jahr-
zehnten ein fester Bestandteil
des regionalenVeranstaltungs-
kalenders und lockt jedes Jahr
Tausende Besucherinnen und
Besucher in die Innenstadt.
Mit der Mischung aus lokalen
Talenten und überregionalen
Acts setzt die Münsterplatz-
bühne 2025 neue Akzente und
macht Bonn als lebendigen
Musikstandort sichtbar.
Am Samstag (27. September)
treten im Rahmen der Nach-
haltigkeitstage der Stadt Bonn
(SDG) auf der „Marktplatz-
Bühne“ ein buntes Potpourri
an Künstler und Künstlerin-
nen auf.
Aber das ist erst der Anfang
für einen Mega-Musik-Par-
ty-Abend der Extraklasse. Um
19 Uhr ein weiteres Highlight
im Rahmen des Bonn-Fests:
die Veranstalter der in Bonn
top angesagten Afterjobpartys
feiern mit City-Marketing auf
dem Marktplatz ein kostenfrei-
es 25 Jahre Afterjobparty-Spe-
cial mit DJ Tom Merkens.
Ökumenischer Gottesdienst
und Familientag
Der Sonntag startet mit einem
ganz besonderen Highlight:
Erneut findet im Rahmen des
Bonn-Festes ein ökumenischer
Gottesdienst um 11 Uhr auf
dem Münsterplatz statt. Ge-
staltet wird dieser von Mitglie-
dern der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen in Bonn.
Die musikalische Begleitung
übernehmen der Chor „Swin-
ging Rainbow“ sowie der Po-
saunenchor der Lutherkirche
unter der Leitung von Felix
Waidelich.
Tanzen, Musik und Familien-
freude auf dem Marktplatz
Wenn sich am Sonntagmittag
(28. September) um 12 Uhr
der Marktplatz in eine große
Tanzfläche verwandelt, dann
ist klar: Die Tanzschule „Bonn
tanzt“ übernimmt die Bühne.
Mit einem bunten Programm
für verschiedene Altersklassen
zeigen Kinder, wie viel Freude
im Tanz steckt – mal schwung-
voll, mal verspielt, immer aber
mit ansteckender Energie. Und
das Beste: Nicht nur Zuschau-
en ist erlaubt, auch Mitmachen
ist ausdrücklich erwünscht.
Zwischen den Tanzblöcken
gibt es jede Menge Abwechs-
lung. Die Band Room Service
sorgt wie in jedem Jahr für bes-
te Livemusik und verwandelt
den Platz für eine Stunde in
eine Konzertbühne. Die Kadet-
ten der Stadtsoldaten präsen-
tieren ihre neuesten Tänze und
marschieren mit viel Stolz und
Tradition auf. Einen besonde-
ren kulturellen Höhepunkt
liefert zudem die Oper Bonn,
die mit einem Auszug aus dem
Musical Tootsie Lust auf mehr
macht.
Auch die jüngsten Gäste
kommen nicht zu kurz: Beim
Kinderschminken können
sie in bunte Fantasiewelten
eintauchen – ob Superheld,
Schmetterling oder Löwe, hier
ist für jeden etwas dabei.
Am späten Nachmittag über-
nimmt die Band Finest C-Lec-
tion die Bühne und sorgt mit
ihrem Repertoire noch einmal
für beste Stimmung.
Und dann folgt der große
Moment, auf den alle gewar-
tet haben: Zum krönenden Ab-
schluss erhebt sich die größte
„Ode an die Freude“ – jenes
Werk von Ludwig van Beetho-
ven, dem wohl berühmtesten
Sohn der Stadt Bonn. Gemein-
sam mit dem Jazz- und Gospel-
chor Swinging Rainbow sind
alle Besucherinnen und Besu-
cher eingeladen, mitzusingen
und den Marktplatz in einen
einzigen Chor zu verwandeln.
Ein musikalisches Gemein-
schaftserlebnis, das Gänsehaut
verspricht und Bonn an diesem
Tag besonders strahlen lässt.
So bieten die „Innenstadt-
bespieler“ mit dem Bonn-Fest
ein Bühnenprogramm, das mit
Tanz, Musik und Familienfreu-
de die Vielfalt der Stadt feiert
– und zeigt, wie lebendig Bonn
ist, wenn es gemeinsam auf die
Bühne geht.
Moderation und Informationen
mit Herz und Humor
Das Bühnenprogramm am
Bonner Marktplatz verspricht
nicht nur musikalische und
tänzerische Highlights, son-
dern auch beste Unterhaltung
durch die Moderation. In ge-
wohnter, pfiffiger Art führt
Thomas Zimmermann durch
das Programm und sorgt da-
für, dass keine Minute lang-
weilig wird. Mit Witz, Charme
und einem Gespür für das
Publikum verbindet er die
Programmpunkte zu einem
runden Erlebnis.
Am Samstag erhält er dabei
prominente Unterstützung:
Die bekannte Moderatorin Insa
Backe ergänzt das Moderati-
onsduo mit ihrer frischen und
sympathischen Art – ein Garant
für gute Stimmung und ein ab-
wechslungsreiches Programm.
So erwartet die Besucher
auf dem Bonn-Fest nicht
nur ein buntes Bühnenpro-
gramm, sondern auch eine
Moderation, die mit Leich-
tigkeit und Charme durch
das Wochenende trägt. Und
von 13 bis 18 Uhr haben die
Geschäfte geöffnet und laden
zum Bummeln, Shoppen und
Verweilen in die Bonner City.
Die Mitglieder des Vereins
City-Marketing Bonn freuen
sich und sind gerne Gastge-
ber dieser Tage. rps
Das diesjährige Programm des Bonner Stadtfests setzt einen besonderen Fokus auf
Nachhaltigkeitsziele und die Zusammenarbeit mit Partnerstädten
Von Afro-Raggae über Oper bis hin zu elektronischer Musik wird auf
der Bühne dieses Jahr einiges geboten. FOTO: CITY-MARKETING BONN
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B O N NG E N E R A L - A N Z E I G E R V-VI 15Freitag, 26. September 2025Staatsschutz ermittelt nach
antisemitischen Sprühereien
VON JAN-OLIVER NICKEL
VILICH. Auf dem Fahrradweg ent-
lang der Bundesstraße 56 hinter
den Vilicher Arkaden sind am Mitt-
woch auf einer Strecke von rund
eineinhalb Kilometern mehrere
antisemitische Graffiti auf den Bo-
den gesprüht worden. Unter ande-
rem wurde darin die Chiffre „Jew-
SA“ verwendet. Bei dieser handelt
es sich laut Marit-Inga Zimmer-
mann von der Recherche- und In-
formationsstelle Antisemitismus
Nordrhein-Westfalen (Rias NRW),
um eine Variante der antisemiti-
schen Vorstellung einer jüdischen
Weltverschwörung. Diese sei cha-
rakteristisch für den modernen
Antisemitismus und behaupte, wie
einige andere Varianten, „dass Ju-
den die Politik und Wirtschaft der
Weltmacht USA kontrollieren“.
In den Schmierereien, die au-
genscheinlich mit einer Schablo-
ne aufgesprüht wurden, wird zu-
dem die Verschwörungserzählung
einer jüdischen Einflussnahme
auf Deutschland transportiert. „In
diesem antisemitischen Weltbild
ist das Judentum die Verkörperung
des alles kontrollierenden Bösen“,
erklärt Zimmermann. Schmiere-
reien wie diese seien der Rias NRW
zuletzt mehrfach aus den Bonner
Stadtteilen Beuel und Vilich gemel-
det worden.
Wie eine Leserin dem GA berich-
tete, wurden die Graffitis noch am
Abend der Entdeckung von der Po-
lizei entfernt. Diesen Vorgang kann
Polizeisprecher Simon Rott auf An-
frage bestätigen. „Wir haben eine
Ermittlung wegen Volksverhetzung
aufgenommen und die Graffiti
mit Eigenmitteln unkenntlich ge-
macht“, so Rott. Konkret sei hier-
bei Markierungsspray zum Einsatz
gekommen, das originär für die
Unfallaufnahme verwendet werde.
Im Anschluss habe die Polizei die
Stadtreinigung informiert, um die
betroffenen Flächen gründlich zu
reinigen. Die weiteren Ermittlun-
gen gegen Unbekannt habe nun
der Staatsschutz übernommen.
Konkrete Zahlen dazu, ob ein An-
stieg antisemitischer Straftaten in
Bonn festzustellen sei, habe die Po-
lizei nicht. Rias NRW hat für Bonn
im vergangenen Jahr laut Zimmer-
mann 40 antisemitische Vorfälle
registriert. „Anders als in der Ge-
samtstatistik antisemitischer Vor-
fälle in NRW fallen in Bonn knapp
80 Prozent aller dokumentierten
Vorfälle auf den israelbezogenen
Antisemitismus. NRW-weit sind
es rund 63 Prozent dieser Erschei-
nungsform“, so Zimmermann.
Zahl der antisemitischen Straftaten
deutlich gestiegen
Aus dem Verfassungsschutzbe-
richt des Landes Nordrhein-West-
falen geht hervor, dass die Zahl
der antisemitischen Straftaten in
Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024
im Vergleich zum Vorjahr deut-
lich gestiegen ist. Konkret wur-
den demnach in NRW 695 Delikte
festgestellt, was im Vergleich zum
Vorjahr einen Anstieg um 148 be-
deutet. Diese Steigerung lasse sich
unter anderem durch das erhöhte
Aufkommen antisemitischer Straf-
taten seit den Terroranschlägen der
Hamas gegen den Staat Israel am 7.
Oktober 2023 und dem dadurch es-
kalierten Nahost-Konflikt erklären.
„351 und somit 50 Prozent der er-
fassten antisemitischen Straftaten
sind jedoch dem Phänomenbe-
reich Rechts zuzuordnen“, heißt
es im Bericht. Volksverhetzungen,
Propagandadelikte und Sachbe-
schädigungen machen laut Statis-
tik 79 Prozent aller antisemitischen
Straftaten aus.
Für Marit-Inga Zimmermann
zeigt der Bonner Vorfall eindrück-
lich, wie potenziell alltagsprägend
Antisemitismus für Jüdinnen und
Juden ist. „Antisemitische Parolen,
die durch Schablonen auf Straßen
oder Häuserwände angebracht
oder auch auf Plakaten, Aufklebern
und Graffiti verbreitet werden, füh-
ren nicht zuletzt zu einer alltägli-
chen Bedrohungslage für Jüdinnen
und Juden“, sagt sie.
Nahe der Bundesstraße 56: Verdacht der Volksverhetzung
Bearbeitung dauert weiter ewig
VON LISA INHOFFEN
BONN. Die Kritik am Sozialamt we-
gen zu langer Antragsdauer hält an.
Erneut haben sich Bonner Bürger
beim GA beschwert, auch Monate
nach Beantragung etwa eines Park-
ausweises für Schwerbehinderte
noch nichts in den Händen halten
zu können.
Monika Zimmermann zum Bei-
spiel betreut ihren schwerbehinder-
ten 93-jährigen Vater. Beide leben
in einer Wohnung in Tannenbusch.
„MeinVater ist schwer kriegsgeschä-
digt, er sitzt im Rollstuhl und hat ein
Auge verloren“, erklärt seine Toch-
ter. Alle Gänge zu den Ärzten oder
zu Therapien könne sie mit ihm nur
mit dem Auto erledigen, sie seien
darauf angewiesen, auf Stellplät-
zen für Schwerbehinderte parken
zu dürfen. „Ich habe im November
letzten Jahres deshalb bei der Stadt
den Antrag für einen Parkausweis
für Schwerbehinderte gestellt. Den
haben wir bis heute nicht.“ Im De-
zember habe sie lediglich die Auffor-
derung erhalten, ein neues Passfoto
von ihrem Vater zu schicken. „Das
habe ich umgehend erledigt.“ Ku-
rioserweise habe sie dann erst im
Juli die Nachricht erhalten, ihr An-
trag sei eingegangen. Zimmermann:
„Ich habe natürlich zwischendurch
auch mehrfach versucht, beim Amt
telefonisch nach dem Stand der Be-
arbeitung zu fragen. Aber es läuft
immer nur eine Bandansage.“
Immerhin erhalte sie inzwischen
vorläufige Parkberechtigungsaus-
weise. Der Nachteil: Sie sind immer
nur für drei Monate gültig. „Dann
muss ich wieder zur Stadt, um wie-
der einen vorläufigen Ausweis be-
kommen zu können“, wundert sich
die 66-Jährige über diesesVerfahren.
„Ich verstehe nicht, warum man uns
nicht direkt einen Dauerausweis be-
reitstellt. Das wird mit meinemVater
ja nicht besser.“
Ähnlich ergeht es zurzeit einem
anderen Senior aus Bonn. Der Mann
berichtet, er habe monatelang auf
den Schwerbehindertenausweis für
seine kranke Frau warten müssen.
Als der Ausweis endlich vorlag, starb
die Ehefrau vierWochen später. Eine
bittere Erfahrung, die er da mit der
Stadt Bonn habe machen müssen,
sagt er.
Für Erich Kemnitzer geht es ledig-
lich um eine Höherstufung seines
Schwerbehindertengrads, der zur-
zeit bei 50 Prozent liegt. Bereits i

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de