260638 · Mitteilungsvorlage
Sachstand barrierefreier Ausbau Bahnhof Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 260638
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Mehlem
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.420 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 260638 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sachstand barrierefreier Ausbau Bahnhof Mehlem Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung verweist bezüglich des aktuellen Sachstands zum Bahnhof Mehlem darauf, dass für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 28.05.2026 eine umfassende Stellungnahme zur Großen Anfrage unter der Drucksachennummer 200830-04 erstellt wird. Zu diesem Thema gab es zwischenzeitlich einen Ortstermin, dessen Ergebnisse aber noch ausgewertet und formuliert werden müssen. Die Verwaltung verweist zusätzlich auf die Mitteilungsvorlage mit der DS 260043-02, deren Wortlaut in Folge abgebildet wird: „Die Verwaltung wird gebeten 1. den aktuellen Zustand der Barrierefreiheit am Bahnhof Bonn-Mehlem darzustellen, insbesondere die Zugänglichkeit der Bahnsteige Gleis 1, 2 und 3 sowie das Fehlen stufenfreier Zugänge. 2. mit der Deutschen Bahn (DB InfraGO) und dem zuständigen Zweckverband go.Rheinland zu klären, ob und mit welchem verbindlichen Zeitplan der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bonn- Mehlem umgesetzt werden soll. Zu Punkt 1 und 2: Auf Anfrage der Verwaltung hat go.Rheinland folgende Stellungnahme (ST) abgegeben: „Nur der Hausbahnsteig ist bisher stufenfrei erreichbar über die Zuwegungen seitlich des ehem. Empfangsgebäudes (heute Restaurant), der Mittelbahnsteig hingegen nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wann die stufenlose Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs und die bahnsteigverbindende Personenunterführung barrierefrei ausgebaut werden wird. Angestrebt wird hierzu nach wie vor, die Sperrpausen im Jahr 2028 im Zuge der Generalisierung der linken Rheinstrecke zu nutzen, gesichert ist das seitens DB InfraGO aber bisher nicht. Fundiertere Informationen erhoffen wir uns von einem bevorstehenden Termin zum Bf BN-Mehlem zwischen go.Rheinland und DB InfraGO. Dieser war ursprünglich für den 21.01.26 geplant, musste seitens DB InfraGO AG aber abgesagt werden. Wir hoffen seitens go.Rheinland, den Termin im Laufe des Februars neu terminieren zu können und dort neue und belastbare Informationen von DB InfraGO zu erhalten.“ Die Verwaltung hat go.Rheinland darum gebeten, Neuigkeiten zeitnah zu übermitteln. 3. zu prüfen, ob die Stadt Bonn für die Übergangszeit bis zur vollständigenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Barrierefreiheit kurzfristige, niedrigschwellige Maßnahmen (z. B. mobile Rampen oder provisorische Zuwegungen) ergreifen kann. 4. darzustellen, welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind und welche Zuständigkeiten zwischen Stadt Bonn und Deutscher Bahn bestehen. Zu Punkt 3 und 4: Für die Übergangszeit ist es nicht möglich zur vollständigen Barrierefreiheit kurzfristige, niedrigschwellige Maßnahmen zu ergreifen. Sämtliche Vorhaben würden zu lange dauern oder zu kostspielig sein. go.Rheinland ergänzt in seiner Stellungnahme: „Wenn die Stadt Bonn Vorabmaßnahmen vor 2028 durchführen möchte, muss sie dies vertraglich mit der DB InfraGO Personenbahnhöfe vereinbaren.“ 5. der Bezirksvertretung Bad Godesberg schriftlich zu berichten. Zu Punkt 5: Die BV Bad Godesberg wird hiermit und so, wie gewünscht, künftig über Entwicklungen in diesem Verfahren auf dem Laufenden gehalten. 6. zusätzlich zu prüfen, ob die vorhandenen taktilen Blindenleit- und Aufmerksamkeitsstreifen auf den Bahnsteigen den geltenden Sicherheits- und Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Zu Punkt 6: go.Rheinland beantwortet diesen Punkt folgendermaßen: „Der derzeitige Zustand des Blindenleitsystems im Bahnhof ist sicher nicht ausreichend. Eine Angleichung der Blindenleitsysteme auf den Bahnsteigen und den Zugängen an den aktuellen Stand der Normung erfolgt im Zusammenhang mit dem Ausbau des Mittelbahnsteigs in 2028. Dann wird erst ein blindengerechtes Gesamtsystem für den Bahnhof zur Verfügung stehen." Der Verwaltung ist der unbefriedigende Ausbauzustand bezüglich der barrierefreien bzw. barrierearmen Infrastruktur am Bahnhof Mehlem bekannt. Der aktuelle Zustand ist verbesserungswürdig und die Verwaltung wird weiterhin in enger Abstimmung mit go.Rheinland und der DB InfraGO versuchen, die Situation hinsichtlich einer Barrierefreiheit zu verbessern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de