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260638 · Mitteilungsvorlage

Sachstand barrierefreier Ausbau Bahnhof Mehlem

Nummer
260638
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis 15.04.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260638
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand barrierefreier Ausbau Bahnhof Mehlem
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung verweist bezüglich des aktuellen Sachstands zum Bahnhof
Mehlem darauf, dass für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr
am 28.05.2026 eine umfassende Stellungnahme zur Großen Anfrage unter der
Drucksachennummer 200830-04 erstellt wird. Zu diesem Thema gab es
zwischenzeitlich einen Ortstermin, dessen Ergebnisse aber noch ausgewertet
und formuliert werden müssen. Die Verwaltung verweist zusätzlich auf die
Mitteilungsvorlage mit der DS 260043-02, deren Wortlaut in Folge abgebildet
wird:
„Die Verwaltung wird gebeten
1. den aktuellen Zustand der Barrierefreiheit am Bahnhof Bonn-Mehlem
darzustellen, insbesondere die Zugänglichkeit der Bahnsteige Gleis 1, 2
und 3 sowie das Fehlen stufenfreier Zugänge.
2. mit der Deutschen Bahn (DB InfraGO) und dem zuständigen
Zweckverband go.Rheinland zu klären, ob und mit welchem
verbindlichen Zeitplan der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bonn-
Mehlem umgesetzt werden soll.
Zu Punkt 1 und 2:
Auf Anfrage der Verwaltung hat go.Rheinland folgende Stellungnahme (ST)
abgegeben: „Nur der Hausbahnsteig ist bisher stufenfrei erreichbar über die
Zuwegungen seitlich des ehem. Empfangsgebäudes (heute Restaurant), der
Mittelbahnsteig hingegen nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wann
die stufenlose Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs und die
bahnsteigverbindende Personenunterführung barrierefrei ausgebaut werden
wird. Angestrebt wird hierzu nach wie vor, die Sperrpausen im Jahr 2028 im
Zuge der Generalisierung der linken Rheinstrecke zu nutzen, gesichert ist das
seitens DB InfraGO aber bisher nicht. Fundiertere Informationen erhoffen wir
uns von einem bevorstehenden Termin zum Bf BN-Mehlem zwischen
go.Rheinland und DB InfraGO. Dieser war ursprünglich für den 21.01.26
geplant, musste seitens DB InfraGO AG aber abgesagt werden. Wir hoffen
seitens go.Rheinland, den Termin im Laufe des Februars neu terminieren zu
können und dort neue und belastbare Informationen von DB InfraGO zu
erhalten.“ Die Verwaltung hat go.Rheinland darum gebeten, Neuigkeiten
zeitnah zu übermitteln.
3. zu prüfen, ob die Stadt Bonn für die Übergangszeit bis zur vollständigenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Barrierefreiheit kurzfristige, niedrigschwellige Maßnahmen (z. B. mobile
Rampen oder provisorische Zuwegungen) ergreifen kann.
4. darzustellen, welche rechtlichen, technischen und organisatorischen
Voraussetzungen hierfür erforderlich sind und welche Zuständigkeiten
zwischen Stadt Bonn und Deutscher Bahn bestehen.
Zu Punkt 3 und 4:
Für die Übergangszeit ist es nicht möglich zur vollständigen Barrierefreiheit
kurzfristige, niedrigschwellige Maßnahmen zu ergreifen. Sämtliche Vorhaben
würden zu lange dauern oder zu kostspielig sein. go.Rheinland ergänzt in
seiner Stellungnahme: „Wenn die Stadt Bonn Vorabmaßnahmen vor 2028
durchführen möchte, muss sie dies vertraglich mit der DB InfraGO
Personenbahnhöfe vereinbaren.“
5. der Bezirksvertretung Bad Godesberg schriftlich zu berichten.
Zu Punkt 5:
Die BV Bad Godesberg wird hiermit und so, wie gewünscht, künftig über
Entwicklungen in diesem Verfahren auf dem Laufenden gehalten.
6. zusätzlich zu prüfen, ob die vorhandenen taktilen Blindenleit- und
Aufmerksamkeitsstreifen auf den Bahnsteigen den geltenden
Sicherheits- und Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Zu Punkt 6:
go.Rheinland beantwortet diesen Punkt folgendermaßen: „Der derzeitige
Zustand des Blindenleitsystems im Bahnhof ist sicher nicht ausreichend. Eine
Angleichung der Blindenleitsysteme auf den Bahnsteigen und den Zugängen
an den aktuellen Stand der Normung erfolgt im Zusammenhang mit dem
Ausbau des Mittelbahnsteigs in 2028. Dann wird erst ein blindengerechtes
Gesamtsystem für den Bahnhof zur Verfügung stehen."
Der Verwaltung ist der unbefriedigende Ausbauzustand bezüglich der
barrierefreien bzw. barrierearmen Infrastruktur am Bahnhof Mehlem bekannt.
Der aktuelle Zustand ist verbesserungswürdig und die Verwaltung wird
weiterhin in enger Abstimmung mit go.Rheinland und der DB InfraGO
versuchen, die Situation hinsichtlich einer Barrierefreiheit zu verbessern.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de