260637-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Kerndaten
- Nummer
- 260637-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- An der Dransdorfer Burg Hauptort
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260637-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung „An der Dransdorfer Burg“ 2-20 im Ortsteil Dransdorf, Stadtbezirk Bonn sowie Benennung der Sachpreisrichter*innen für das städtebaulich- freiraumplanerische Qualifizierungsverfahren und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit Schreiben vom 18.05.2026 teilte die VEBOWAG der Verwaltung mit, dass das Verfahren „An der Dransdorfer Burg“ aufgrund bestehender Unsicherheiten im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Verteilung von Wohnraumfördermitteln vorerst nicht weiterverfolgt werden kann. Mit Blick auf die noch ausstehende politische Beschlussfassung der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ (vgl. DS-Nr. 260201) hat die Verwaltung bereits erste Überlegungen zur Verkürzung des Verfahrens und zur Einordnung einer entsprechenden Kategorie angestellt: Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bereits erste Abstimmungen zum Qualifizierungsverfahren erfolgten, sich die städtebauliche Struktur verändern wird und die Möglichkeit zur Verlegung der öffentlichen Erschließung besteht, wird eine Verortung des Verfahrens in Kategorie 3 gesehen. Die Verwaltung wird Gespräche mit der VEBOWAG aufnehmen, mit dem Ziel, trotz der oben geschilderten Rahmenbedingungen das bereits initiierte Verfahren aus folgenden Gründen fortzuführen: • Nach Niederlegung der Bestandsgebäude sollen insgesamt ca. 80-120 öffentlich-geförderte Wohneinheiten in moderner und energetisch optimierter Geschossbauweise neu errichtet werden. Eine Verdopplung bis Verdreifachung des derzeitigen Bestands wird damit erreicht werden. Das Vorhaben würde damit einen wertvollen Beitrag zur Verringerung der Versorgungslücke auf dem Teilmarkt desSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) preisgünstigen Wohnraums in Bonn leisten. • Das Gebiet ist bereits erschlossen und steht für eine zügige Nachverdichtung zur Verfügung. Zudem wird – die Beschlussfassung der DS-Nr. 260201 vorausgesetzt – eine Beschleunigung des Verfahrens im Sinne der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau- Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ angestrebt. • Das Vorhaben soll eine Erschließungsoption für die dahinter liegenden und zum Großteil im städtischen Eigentum befindlichen Flächen berücksichtigen, wodurch eine potentielle Entwicklung dieses Bereichs erst möglich wird. • Das betreffende Plangebiet sowie die östlich angrenzenden Erweiterungsflächen wurden als Potenzialflächen zur Innenentwicklung identifiziert. Im Rahmen der im Bonner Klimaplan verankerten Maßnahme des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.1.1 „Klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung“ wurden hier bereits Entwicklungsoptionen aufgezeigt, wie Schaffung von Wohnraum bei gleichzeitiger Berücksichtigung und Stärkung klimarelevanter Aspekte möglich ist. • Die Modernisierung bzw. der Neubau des Wohnungsbestandes sowie die damit einhergehende Aufwertung des Wohnumfeldes und der angrenzenden Freiräume ist von hohem städtebaulichen Interesse und im Interesse der Quartiersentwicklung. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Zeit – es ist von mindestens ein bis zwei Jahren bis zur Schaffung von Planungsrecht bzw. Bauturboverfahren auszugehen – genutzt werden kann, die Unsicherheiten bezüglich der Wohnraumfördermittel zu klären. Bei einem Stopp der Planungen würde dies dazu führen, dass das vor dem Bau zwingend notwendige planungsrechtliche Verfahren zum Stillstand kommt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zwischen VEBOWAG und Stadtverwaltung bereits intensive Abstimmungen zur Aufgabenstellung und den Randbedingungen eines Qualifizierungsverfahrens stattgefunden haben. Sollte das Verfahren seitens der VEBOWAG weiterhin ruhend gestellt werden, wird die Verwaltung den politischen Gremien ggf. eine Rücknahme des Zielbeschlusses empfehlen und zur Beratung vorlegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de