260627-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne Große Anfrage: Umsetzung FGÜ in der Rheinaustraße
Kerndaten
- Nummer
- 260627-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Rheinaustraße Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260627-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Grüne Große Anfrage: Umsetzung FGÜ in der Rheinaustraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der seinerzeit angeregte Fußgängerüberweg konnte nicht eingerichtet werden, da die erforderlichen Voraussetzungen gemäß den einschlägigen Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) nicht erfüllt waren. Insbesondere wurde die notwendige Verkehrsbelastung nicht erreicht. Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach die genannten Richtlinien keinen strikt verbindlichen Charakter mehr haben, ergibt sich keine abweichende Bewertung. Nach der maßgeblichen Erlasslage des Landes Nordrhein- Westfalen bezieht sich die eingeräumte Flexibilisierung in erster Linie auf die maßgeblichen Fußgängerzahlen, nicht jedoch auf die Anforderungen an die Kraftfahrzeugbelastung. Bei zu hoher Kraftfahrzeugbelastung ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen grundsätzlich nicht zulässig, bei Unterschreitung ist sie zwar nicht verboten, aufgrund der hierdurch vorhandenen ausreichenden Lücken im Verkehr im Bereich von Tempo 30 Zonen aus Sicht der Verwaltung aber entbehrlich bzw. mit keiner hohen Priorität verbunden. Generell haben die Wünsche nach Einrichtung von Fußgängerüberwegen nach Lockerung der Anforderung durch die StVO zugenommen. Diesen Anforderungen kann aufgrund der aktuellen Haushaltlage nur mit der Setzung von Prioritäten nach bestimmten Maßstäben begegnet werden. Dazu wird die Verwaltung die politischen Gremien zeitnah unter der Drucksache 260571 über das weitere gesamtstädtische Vorgehen bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen informieren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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