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260627-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne Große Anfrage: Umsetzung FGÜ in der Rheinaustraße

Nummer
260627-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260627 Grüne Große Anfrage: Umsetzung FGÜ in der Rheinaustraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260627-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Grüne Große Anfrage: Umsetzung FGÜ in der
Rheinaustraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der seinerzeit angeregte Fußgängerüberweg konnte nicht eingerichtet werden,
da die erforderlichen Voraussetzungen gemäß den einschlägigen Richtlinien für
die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) nicht erfüllt waren.
Insbesondere wurde die notwendige Verkehrsbelastung nicht erreicht.
Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach die genannten Richtlinien keinen
strikt verbindlichen Charakter mehr haben, ergibt sich keine abweichende
Bewertung. Nach der maßgeblichen Erlasslage des Landes Nordrhein-
Westfalen bezieht sich die eingeräumte Flexibilisierung in erster Linie auf die
maßgeblichen Fußgängerzahlen, nicht jedoch auf die Anforderungen an die
Kraftfahrzeugbelastung. Bei zu hoher Kraftfahrzeugbelastung ist die Einrichtung
von Fußgängerüberwegen grundsätzlich nicht zulässig, bei Unterschreitung ist
sie zwar nicht verboten, aufgrund der hierdurch vorhandenen ausreichenden
Lücken im Verkehr im Bereich von Tempo 30 Zonen aus Sicht der Verwaltung
aber entbehrlich bzw. mit keiner hohen Priorität verbunden.
Generell haben die Wünsche nach Einrichtung von Fußgängerüberwegen nach
Lockerung der Anforderung durch die StVO zugenommen. Diesen
Anforderungen kann aufgrund der aktuellen Haushaltlage nur mit der Setzung
von Prioritäten nach bestimmten Maßstäben begegnet werden. Dazu wird die
Verwaltung die politischen Gremien zeitnah unter der Drucksache 260571 über
das weitere gesamtstädtische Vorgehen bei der Einrichtung von
Fußgängerüberwegen informieren.
Anlage/n
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