260626-02 AA · Änderungsantrag
CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz Antrag zur Vorlage 260626
Kerndaten
- Nummer
- 260626-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Konrad-Adenauer-Platz Hauptort
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260626-02 AA Antragsteller/in: CDU Bezirksfraktion Beuel Daniel Gerhards SPD Bezirksfraktion Beuel Benedikt Stratmann Dr. Dominique Löbach 27.04.2026, gez. BBM Rudolph CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer- Platz Antrag zur Vorlage 260626 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung prüft kurzfristig, ob und wie mit Hilfe der bestehenden und sich in Betrieb befindlichen Ampeln am Konrad-Adenauer-Platz – bspw. durch eine veränderte Schaltung – eine Verbesserung für Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht werden kann. Die Verwaltung legt in dem Prüfergebnis transparent dar, welche Vor- und Nachteile für welche Verkehrsarten (Fuß, Rad, MIV und ÖPNV) zu erwarten sind und berücksichtigt dabei auch, dass die B56 aktuell als wichtige Ausweich- Route, für die für Fahrzeuge über 7,5 t gesperrte Nordbrücke, genutzt wird. Begründung CDU, SPD und FDP unterstützen Maßnahmen, die Fußgängerinnen und Fußgänger zugutekommen. Diese sind die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden und 32% aller Wege in Bonn werden zu Fuß bewältigt; der höchste Wert aller Verkehrsarten. Der Ausgangs-Antrag, die westliche Ampel am Konrad-Adenauer-Platz nach vielen Jahren wieder in Betrieb zu nehmen, könnte zwar eine positive Maßnahme für Fußgängerinnen und Fußgänger darstellen, sie hat aber auch deutliche Nachteile. Verkehrsarten sollten hierbei nicht gegeneinander ausgespeilt werden. Gerade der ÖPNV, der mit nur 18% aller Wege in Bonn (noch) den geringsten Anteil hat, darf nicht benachteiligt werden und der parteiübergreifende KonsensSeite 1 von 2 Seite 2 der Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs sollte nicht in Frage gestellt werden. Dieses umso weniger, als die neuen Modelle der Linie 62 gut angenommen werden und besseren Komfort bieten sowie das Beueler Zentrum auch weiterhin durch viele Buslinien gut erreichbar sein soll. Die Nachteile für den ÖPNV, sollte die westliche Ampel am Konrad-Adenauer-Platz wieder in Betrieb genommen werden, sind in der Vorlage 190194-04 fundiert dargelegt worden und wurden auch in der Sitzung der BV-Beuel am 04.03.2026 mündlich nachvollziehbar vorgetragen. Auch die Argumentation der Verwaltung in der Vorlage 190194-04, dass eine Bedarfsampel an dieser Stelle sogar negative Effekte für Fußgängerinnen und Fußgänger haben könnte, ist zumindest bedenkenswert. Der Sinn einer Bedarfsampel besteht darin, die Wartezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger bis zur Grünphase möglichst kurz zu halten und die Grünphase ausreichend lang vorzusehen, um die Akzeptanz zu erhöhen und Rotlichtverstöße zu vermeiden. Diese Funktionsweise einer Bedarfsampel ist bei Gewährung von Vorrang für den ÖPNV an der besagten Kreuzung kaum zu erreichen und Verstöße vorprogrammiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de