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260626-02 AA · Änderungsantrag

CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz Antrag zur Vorlage 260626

Nummer
260626-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260626 Grüne/Linke Antrag: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz

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Änderungsantrag
öffentlich
260626-02 AA
Antragsteller/in:
CDU Bezirksfraktion Beuel
Daniel Gerhards
SPD Bezirksfraktion Beuel
Benedikt Stratmann
Dr. Dominique Löbach
27.04.2026, gez. BBM Rudolph
CDU/SPD/FDP-Änderungsantrag: Reaktivierung
Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-
Platz
Antrag zur Vorlage 260626
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung prüft kurzfristig, ob und wie mit Hilfe der bestehenden und sich
in Betrieb befindlichen Ampeln am Konrad-Adenauer-Platz – bspw. durch eine
veränderte Schaltung – eine Verbesserung für Fußgängerinnen und Fußgänger
erreicht werden kann.
Die Verwaltung legt in dem Prüfergebnis transparent dar, welche Vor- und
Nachteile für welche Verkehrsarten (Fuß, Rad, MIV und ÖPNV) zu erwarten
sind und berücksichtigt dabei auch, dass die B56 aktuell als wichtige Ausweich-
Route, für die für Fahrzeuge über 7,5 t gesperrte Nordbrücke, genutzt wird.
Begründung
CDU, SPD und FDP unterstützen Maßnahmen, die Fußgängerinnen und
Fußgänger zugutekommen. Diese sind die verletzlichsten
Verkehrsteilnehmenden und 32% aller Wege in Bonn werden zu Fuß bewältigt;
der höchste Wert aller Verkehrsarten.
Der Ausgangs-Antrag, die westliche Ampel am Konrad-Adenauer-Platz nach
vielen Jahren wieder in Betrieb zu nehmen, könnte zwar eine positive
Maßnahme für Fußgängerinnen und Fußgänger darstellen, sie hat aber auch
deutliche Nachteile. Verkehrsarten sollten hierbei nicht gegeneinander
ausgespeilt werden.
Gerade der ÖPNV, der mit nur 18% aller Wege in Bonn (noch) den geringsten
Anteil hat, darf nicht benachteiligt werden und der parteiübergreifende KonsensSeite 1 von 2
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der Beschleunigung des Bus- und Bahnverkehrs sollte nicht in Frage gestellt
werden. Dieses umso weniger, als die neuen Modelle der Linie 62 gut
angenommen werden und besseren Komfort bieten sowie das Beueler Zentrum
auch weiterhin durch viele Buslinien gut erreichbar sein soll. Die Nachteile für
den ÖPNV, sollte die westliche Ampel am Konrad-Adenauer-Platz wieder in
Betrieb genommen werden, sind in der Vorlage 190194-04 fundiert dargelegt
worden und wurden auch in der Sitzung der BV-Beuel am 04.03.2026 mündlich
nachvollziehbar vorgetragen.
Auch die Argumentation der Verwaltung in der Vorlage 190194-04, dass eine
Bedarfsampel an dieser Stelle sogar negative Effekte für Fußgängerinnen und
Fußgänger haben könnte, ist zumindest bedenkenswert. Der Sinn einer
Bedarfsampel besteht darin, die Wartezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger
bis zur Grünphase möglichst kurz zu halten und die Grünphase ausreichend
lang vorzusehen, um die Akzeptanz zu erhöhen und Rotlichtverstöße zu
vermeiden. Diese Funktionsweise einer Bedarfsampel ist bei Gewährung von
Vorrang für den ÖPNV an der besagten Kreuzung kaum zu erreichen und
Verstöße vorprogrammiert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de