260626-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne/Linke Antrag: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz
Kerndaten
- Nummer
- 260626-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Friedrich-Breuer-Straße Hauptort
- Konrad-Adenauer-Platz
- Sankt Augustiner Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.705 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260626-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Grüne/Linke Antrag: Reaktivierung Signalgeber Lichtsignalanlage Konrad-Adenauer-Platz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage DS 190194-04, die in gleicher Sitzung vorliegt. Ergänzend wird zum Antrag Folgendes mitgeteilt: Die aufeinanderfolgenden Signale der B56 sind für beide Überwege ohnehin gleichzeitig geschaltet. Da der parallel geführte ÖPNV jeweils nur durch ein einzelnes Signal für beide Überwege signalisiert ist, besteht hier kein Potential für weitere Optimierungen der Beschleunigung des ÖPNV. Die Präzisierung der Ampelschaltung einer „2-Phasen-Schaltung“ ignoriert die bereits getätigte Aussage, dass diese Furt neben der Geradeausfahrt auf der Sankt Augustiner Straße mit dem MIV, der Bahnlinien 66/67, diverser Buslinien und Radfahrer auch „feindlich“ zu der Fahrt der Bahnlinien 62/65 und den Bussen (Linien 529, 537, 603, 606, 607, 608, 609, 633) sowie dem Lieferverkehr und den Radfahrern aus der Friedrich-Breuer-Straße ist. Eine gleichzeitige Freigabe dieser Verkehrsbeziehungen ist nicht möglich. Eine Zwei-Phasen-Steuerung ist daher ebenso nicht möglich. Eine „Bedarfsampel“, die bei Verkehr in den Konrad-Adenauer-Platz die Fußgängerschaltung „unterdrückt“, würde in Spitzenzeiten fast immer auch aus der Richtung der Friedrich-Breuer-Straße angefordert werden und praktisch nur sehr wenige Möglichkeiten bieten, die Freigabe für die Ausfahrt aus der Friedrich-Breuer-Straße entfallen zu lassen, um die Fußgängerquerung zu schalten. Selbst wenn vor Ort ab und zu Zeitfenster beobachtet werden können, bei denen das scheinbar möglich ist, könnte man bei Entfall einer einzigen Fußgängerfreigabe die maximale Wartezeit nicht auf ein Maß begrenzen, das durch die Regelwerke (RiLSA, HBS…) vorgeschrieben ist, um eine ausreichende Verkehrsqualität zu gewährleisten. Daher ist eine Wiederinbetriebnahme der Fußgängerfurt nur möglich, wenn auf die im Verkehrsversuch nachgewiesenen Fahrzeitverbesserungen des ÖPNV verzichtet wird. Das Problem der bei „rot“ querenden Fußgänger, welche die Bahn nochSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) erreichen wollen, besteht leider überall, wo die Bahn in Mittellage fährt. Diese Thematik ist signaltechnisch nicht lösbar. Ebenso kann man die ungesicherte Querung der Fußgänger über die B56 nur durch Geländer o. ä. verhindern. Im Verwaltungsvorschlag ist daher die Verlängerung der vorhandenen „Pollerkette“ vorgesehen. Die Aussage, dass ältere Menschen drei bis vier Ampelphasen benötigen, um die Straße zu queren, kann die Verwaltung nur für wirklich sehr langsam Gehende (Rollator 0,6-0,8m/s) nachvollziehen. Diese Personengruppe würde aber auch die Querung an der diskutierten Furt nicht bei einer Ampelphase schaffen und wohl auf der viel zu schmalen Verkehrsinsel auf der nördlichen Seite der Bahngleise zum Stehen kommen, was aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden sollte. Um eine durchgängige Querung auch für diese Personengruppe zu ermöglichen, würde sich die in der ursprünglichen Stellungnahme genannte Freigabezeit von 22 Sekunden auf mindestens 33 Sekunden erhöhen und daher den Einfluss der Furt weiter zu Lasten der ÖPNV-Fahrzeiten erhöhen. Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass ein ggf. gefasster Beschluss zu diesem Antrag zu beanstanden wäre. Die Begründung ergibt sich aus der Beschlussvorlage 190194-04, zuständig für einen Beschluss wäre hier der Rat und nicht die Bezirksvertretung Beuel. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de