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260616 · Mitteilungsvorlage

Umsetzung Aktionsplan des Bonner Freiraumplans – Sachstandsbericht

Nummer
260616
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Rheingasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Kenntnisnahme
  7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260616
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung Aktionsplan des Bonner Freiraumplans
– Sachstandsbericht
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
17.06.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
23.06.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Kenntnisnahme
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bonner Freiraumplan wurde in der Ratssitzung am 12.11.2024 als
Dachstrategie für die gesamtstädtische Freiraumentwicklung geändert
beschlossen. Im Beschluss mit der DS-Nr. 231965 wurde festgelegt, dass der
Bonner Freiraumplan zukünftig als informelle Abwägungsgrundlage für alle
raumwirksamen Planungen auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans
wirksam wird. Hierzu wird derzeit die Überführung des Plans in das neue Urban
Data Management in Zusammenarbeit mit Amt 62 vorbereitet.
Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, einen Fokus auf folgende
priorisierte Schlüsselmaßnahmen aus dem Aktionsplan des Bonner
Freiraumplans zu legen und diese innerhalb der kommenden fünf Jahre unter
Beachtung der haushaltärischen Möglichkeiten anzustoßen:
• Schulhofoffensive, die im Weiteren „Zukunftsraum Schulhof“ genannt wird.
Der Begriff Schulhofoffensive wurde in der Zwischenzeit in einem für die
Verwaltung nicht tragbaren Kontext verwendet.
• Konzept "Blaue Netze",
• Bonner Leitfaden Blau-Grüne Straßen,
• Klimaangepasstes Gewerbegebiet,
• Konzept Gärtnern - Essbare Stadt,
• Sanierungsprogramm klimaresiliente Park- und Grünanlagen,Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Die Schlüsselmaßnahme „Freiraum-Aktionsfond“ wurde in die HH-Beratungen
vertagt.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, ein Monitoringverfahren analog zum
Freiraummonitoring aus dem Jahr 2017 durchzuführen.
Bisherige Schritte und weiteres Vorgehen:
Seit dem Beschluss im November 2024 wurden einige Schritte zu den
einzelnen Maßnahmen und darüber hinaus angegangen, die hier
zusammenfassend dargestellt werden sollen. Wie im Freiraumplan dargestellt,
finden einige Ziele Umsetzung im sog. „Huckepackverfahren“, also in Synergie
zu der Umsetzung aktueller Konzepte und Maßnahmen. Die aufgeführten
Maßnahmen sind den drei Leitbildthemen des Freiraumplans zugeordnet, den
Starken Landschaften, den Blau-Grünen Netzen und den Grünen Vierteln.
1. Leitbild: Starke Landschaften
Freiraumkonzept Rheingärten:
Als Teil der Starken Landschaften verbindet der Landschaftsraum
Rheingärten die Bonner Stadtteile Auerberg, Graurheindorf und Buschdorf
mit dem Bornheimer Stadtteil Hersel.
Diesen Landschaftsraum gilt es dahingehend zu entwickeln, sowohl die
Belange des Natur- und Artenschutzes, der freiraumbezogenen Erholung,
der Umweltbildung als auch Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie die
landwirtschaftliche Nutzung zusammen zu führen. Hierzu wurde in
Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim und einem beauftragten
Planungsbüro ein interkommunales Freiraumkonzept erstellt und im
November 2024 im Rat der Stadt Bonn geändert beschlossen (DS-Nr.:
241029).
Der Förderantrag im Rahmen des Förderprogrammes Grüne Infrastruktur
(EFRE-Fördermittel) wurde im August 2025 an die Bezirksregierung
gestellt. Der Antrag befindet sich in der Prüfphase. Eine Ersteinschätzung
liegt bereits vor. Die Planungen werden aktuell vertieft.
2. Leitbild: Blau-Grüne Netze
Konzept Blaue Netze:
Das Konzept der Blauen Netze ist eine der drei Schlüsselmaßnahmen aus
dem Leitbild der „Blau-Grünen Netze“. Das übergeordnete Ziel der
Maßnahme ist die Förderung der Bäche als erlebbares
Landschaftselement und Biotopverbundraum im Stadtraum, sowie die
Erhöhung des Retentionspotentials bei Starkregenereignissen.
Hierzu wird in einem ersten Schritt eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe
zwischen Amt 67, 66 und 61 eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe stimmt mit dem bereits für Bonn vorhandenen
Umsetzungsfahrplan für die Gewässerentwicklung gemäß der EU-WRRL
auf Bonner Stadtgebiet den Mehrwert ab, der bei der Gewässerentwicklung
für Natur und Mensch entstehen kann.Seite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Hier knüpft auch die Maßnahme 23 aus dem integrierten
Klimaanpassungskonzept an (DS-Nr.: 253014). Durch Infotafeln an
klimaangepassten Orten, wie bspw. punktuell zugängigen Bachstandorten,
kann neben dem reinen Naturerleben auf den Mehrwert der Bäche für die
Biodiversität, den Artenschutz sowie die wichtige Bedeutung als
Retentionsraum bei Starkregenereignissen hingewiesen werden.
3. Leitbild: Grüne Viertel
Zukunftsraum Schulhof:
Beim Zukunftsraum Schulhof handelt es sich um eine von sieben
Maßnahmen aus dem Leitbild der „Grünen Viertel“ mit dem Ziel, an zwei
Pilotstandorten die Belange der Nutzbarkeit mit denen der
Klimaanpassung, der Erhöhung der Biodiversität sowie einer naturnahen
Gestaltung in einer Planung umzusetzen.
Bei einem ersten ämterübergreifenden Austausch im November 2024
wurden die Schulhöfe „Am Schulzentrum Hardtberg“ und der „St. Hedwig
Hauptschule“ für die Umgestaltung nach Maßgabe der
Sportentwicklungsplanung (DS-Nr.: 190476), des Zukunftsraums Schulhof
(ehemals Schulhofoffensive) aus dem Bonner Freiraumplan (DS-Nr.
231965), der klimaangepassten Umgestaltung von Schulhöfen im Rahmen
des integrierten Klimaanpassungskonzepts (DS-Nr.: 253014) sowie der
biodiversitätsfördernden Umgestaltung von Schulhöfen im Sinne der
Biodiversitätsstrategie (DS.-Nr.: 220672-01) priorisiert.
Im Mai 2025 fand jeweils eine Begehung der Schulgelände mit den
beteiligten Ämtern und der Schulleitung statt, um mögliche Potenziale zu
sichten, anhand derer eine Kostenschätzung vorgenommen werden
konnte.
Die Politik wird aufgrund der Höhe der geplanten Investitionen in einer
separaten Beschlussvorlage in der kommenden Sitzung informiert.
Nach Beschluss ist für das Jahr 2027 die Vorbereitung der Vergabe und
anschließende Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros
vorgesehen. Die Planung steht dann für das 2. Quartal 2027 sowie für
2028 an. Nach der Vergabe ist der Bau im Jahr 2029 vorgesehen.
Bonner Leitfaden Blau-Grüne Straßen:
Die Erstellung eines Leitfadens zu Blau-Grünen Straßen dient der Festlegung
von Qualitätsstandards und Anforderungen an eine wassersensible und
hitzeangepasste Straßenraumentwicklung.
Im Rahmen des Schwammstadtkonzepts (DS.Nr: 230255-02) wurde die
Umgestaltung der Rheingasse als Modellprojekt identifiziert. In diesem
Zusammenhang wurde ebenfalls auf die Notwendigkeit einer standardisierten
Lösung aufmerksam gemacht. Für die Erarbeitung wurde seitens der
Verwaltung das Ingenieurbüro Sieker – Die Regenwasserexperten beauftragt,
um gemeinsam mit Amt 67, 66 und 61 eine übertragbare Lösung zu aktuellen
Herausforderungen zu erarbeiten, die eine erste Grundlage für einen Leitfaden
stellt.Seite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klimaangepasstes Gewerbegebiet:
Die Maßnahme „Klimaangepasstes Gewerbegebiet“ sieht zunächst die
Entwicklung eines Gewerbegebietes als Modellprojekt vor, aus dem
Erkenntnisse zu Übertragbarkeiten auf weitere Gebiete gewonnen werden
sollen. Das Thema ist ebenfalls Bestandteil im integrierten
Klimaanpassungskonzept (DS-Nr.: 253014) mit der Maßnahme M4 “Mit
Großeigentümer*innen kooperieren”, bei der die Mitwirkung von u.a.
Unternehmen an der Klimaanpassung auf ihren Grundstücken angestrebt wird.
Beide Konzepte knüpfen dabei an das im Rahmen des Klimaplans eingeführte
Gebietsmanagement in Gewerbegebieten an, das bei der Wirtschaftsförderung
der Stadt Bonn angesiedelt ist.
Hier wurde Kürzlich seitens des Amtes für Wirtschaftsförderung ein
Förderantrag für ein Beratungsprojekt eingereicht, um mindestens fünf Bonner
Unternehmen (aus Gewerbegebieten und aus dem weiteren Stadtgebiet) in
Sachen Klimaanpassung umfangreich und kostenlos zu beraten und
idealerweise nach der Beratung auch zur Umsetzung zu befähigen.
Konzept Gärtnern - Essbare Stadt:
Mit dem Konzept Gärtnern – essbare Stadt möchte der Bonner Freiraumplan
die Entwicklung von Angeboten zu gemeinschaftlichem Gärtnern vorantreiben.
Als erster Schritt wurde der Kleingartenentwicklungsplan von 1986 überarbeitet
mit dem Ziel, den Bestand an Kleingärten zu untersuchen und deren Qualität zu
würdigen. Zudem werden Entwicklungsperspektiven für die nächsten 15-20
Jahre aufgezeigt. Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) wird 2026 den
politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Der KEP schlägt u.a. vor, die
Vernetzung der verschiedenen Gartenformen voranzutreiben.
Sanierungsprogramm klimaresiliente Park- und Grünanlagen:
Grün- und Parkanlagen erfüllen neben den Funktionen der Erholung,
Bewegung und Entspannung auch wichtige Aufgaben im Zuge der
Klimaanpassung und der Biodiversitätsförderung. Hierzu ist es notwendig, die
bestehenden Parkanlagen einer Tauglichkeits-, Anpassungs-
und Ertüchtigungsplanung zu unterziehen.
Als erste größere Umsetzungsmaßnahme wird ein
Parkpflegeentwicklungskonzept für die Park- und Freizeitanlage „Rheinaue“
erstellt.
Ziel des Parkpflegeentwicklungskonzepts ist es, die Rheinaue langfristig für
weitere Generationen zu erhalten und hierfür an den Klimawandel, den
Biodiversitätsverlust und den erhöhten Nutzungsdruck anzupassen.
Da die Anlage denkmalgeschützt ist, erfolgt die Erstellung nach
denkmalpflegerischen Grundsätzen und wird eng mit dem Urheber sowie der
Oberen Denkmalbehörde abgestimmt.
Da die Rheinaue Teil eines Landschaftsschutzgebietes ist, wird ebenfalls die
Untere Naturschutzbehörde eingebunden.
Weitere entscheidende Bereiche der Stadtverwaltung (z.B.
Veranstaltungskoordination, Wirtschaftsförderung) werden ebenfalls mit
einbezogen.
Freiraum-Aktionsfonds:
Der Freiraum-Aktionsfonds dient dazu, kleine freiraumbezogene Projekte, dieSeite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
direkt aus der Bürgerschaft kommen, in die Umsetzung zu bringen. Dieses
Unterstützungsprogramm sieht eine Staffelung von Maßnahmen mit einem
Gesamtumfang von 300.000 € für investive Maßnahmen vor. Zudem Bedarf es
einer organisatorischen Betreuung.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der damit einhergehenden
Aufforderung an die Verwaltung, sich einer Aufgabenkritik zu unterziehen, wird
derzeit auf die Anmeldung von Haushaltsmitteln für den Aktionsfonds als
freiwillige Leistung verzichtet.
Freiraum- Monitoring:
Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss zum Bonner Freiraumplan damit
beauftragt, ein Freiraummonitoringverfahren wie beim ehemaligen IFS
durchzuführen.
Das Monitoring beobachtet und bilanziert langfristig die Freiraumstruktur und
deren Entwicklung. Aufgrund veralteter Erhebungsmethoden wird das
Verfahren aus dem alten Monitoring überarbeitet. Die Freiraumkategorien
(Wald, Landwirtschaft, Grünflächen etc.) werden im Wesentlichen beibehalten.
Zudem werden zwei weitere Kategorien, die sich aus dem Freiraumplan
ergeben (blau-grüne Straßenräume, Dachbegrünung), ergänzt.
Derzeit finden Fachgespräche mit Amt 62 statt, um gemeinsam geeignete
Datensätze, die auch in Zukunft aktuelle inhaltliche Aussagen transportieren
können, zu finden.
Zudem wurden verschiedene Monitoringbedarfe aus den Bereichen
Klimaanpassung und Biodiversität im Amt für Umwelt und Stadtgrün
zusammengetragen, um Synergien im Monitoring zu nutzen.
Hinweis der Verwaltung:
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle
Auswirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen
des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Aufgrund der gesamtstädtisch bestehenden finanzwirtschaftlichen Restriktionen
im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 sind Priorisierungen
notwendig. Deshalb wird die Verwaltung Vorschläge in den
Haushaltsplanentwurf 2027/2028 einbringen, die die finanzwirtschaftlichen
Rahmenbedingen berücksichtigen. Falls erforderlich, werden zu einzelnen
Aktivitäten separate Beschlussfassungen eingeholt.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de