260616 · Mitteilungsvorlage
Umsetzung Aktionsplan des Bonner Freiraumplans – Sachstandsbericht
Kerndaten
- Nummer
- 260616
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Rheingasse Hauptort
- Auerberg
- Graurheindorf
- Buschdorf
- Bonn
- Bad Godesberg
- Beuel
- Hardtberg
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260616 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Umsetzung Aktionsplan des Bonner Freiraumplans – Sachstandsbericht Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Kenntnisnahme Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Bonner Freiraumplan wurde in der Ratssitzung am 12.11.2024 als Dachstrategie für die gesamtstädtische Freiraumentwicklung geändert beschlossen. Im Beschluss mit der DS-Nr. 231965 wurde festgelegt, dass der Bonner Freiraumplan zukünftig als informelle Abwägungsgrundlage für alle raumwirksamen Planungen auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans wirksam wird. Hierzu wird derzeit die Überführung des Plans in das neue Urban Data Management in Zusammenarbeit mit Amt 62 vorbereitet. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, einen Fokus auf folgende priorisierte Schlüsselmaßnahmen aus dem Aktionsplan des Bonner Freiraumplans zu legen und diese innerhalb der kommenden fünf Jahre unter Beachtung der haushaltärischen Möglichkeiten anzustoßen: • Schulhofoffensive, die im Weiteren „Zukunftsraum Schulhof“ genannt wird. Der Begriff Schulhofoffensive wurde in der Zwischenzeit in einem für die Verwaltung nicht tragbaren Kontext verwendet. • Konzept "Blaue Netze", • Bonner Leitfaden Blau-Grüne Straßen, • Klimaangepasstes Gewerbegebiet, • Konzept Gärtnern - Essbare Stadt, • Sanierungsprogramm klimaresiliente Park- und Grünanlagen,Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Die Schlüsselmaßnahme „Freiraum-Aktionsfond“ wurde in die HH-Beratungen vertagt. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, ein Monitoringverfahren analog zum Freiraummonitoring aus dem Jahr 2017 durchzuführen. Bisherige Schritte und weiteres Vorgehen: Seit dem Beschluss im November 2024 wurden einige Schritte zu den einzelnen Maßnahmen und darüber hinaus angegangen, die hier zusammenfassend dargestellt werden sollen. Wie im Freiraumplan dargestellt, finden einige Ziele Umsetzung im sog. „Huckepackverfahren“, also in Synergie zu der Umsetzung aktueller Konzepte und Maßnahmen. Die aufgeführten Maßnahmen sind den drei Leitbildthemen des Freiraumplans zugeordnet, den Starken Landschaften, den Blau-Grünen Netzen und den Grünen Vierteln. 1. Leitbild: Starke Landschaften Freiraumkonzept Rheingärten: Als Teil der Starken Landschaften verbindet der Landschaftsraum Rheingärten die Bonner Stadtteile Auerberg, Graurheindorf und Buschdorf mit dem Bornheimer Stadtteil Hersel. Diesen Landschaftsraum gilt es dahingehend zu entwickeln, sowohl die Belange des Natur- und Artenschutzes, der freiraumbezogenen Erholung, der Umweltbildung als auch Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie die landwirtschaftliche Nutzung zusammen zu führen. Hierzu wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim und einem beauftragten Planungsbüro ein interkommunales Freiraumkonzept erstellt und im November 2024 im Rat der Stadt Bonn geändert beschlossen (DS-Nr.: 241029). Der Förderantrag im Rahmen des Förderprogrammes Grüne Infrastruktur (EFRE-Fördermittel) wurde im August 2025 an die Bezirksregierung gestellt. Der Antrag befindet sich in der Prüfphase. Eine Ersteinschätzung liegt bereits vor. Die Planungen werden aktuell vertieft. 2. Leitbild: Blau-Grüne Netze Konzept Blaue Netze: Das Konzept der Blauen Netze ist eine der drei Schlüsselmaßnahmen aus dem Leitbild der „Blau-Grünen Netze“. Das übergeordnete Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Bäche als erlebbares Landschaftselement und Biotopverbundraum im Stadtraum, sowie die Erhöhung des Retentionspotentials bei Starkregenereignissen. Hierzu wird in einem ersten Schritt eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe zwischen Amt 67, 66 und 61 eingerichtet. Die Arbeitsgruppe stimmt mit dem bereits für Bonn vorhandenen Umsetzungsfahrplan für die Gewässerentwicklung gemäß der EU-WRRL auf Bonner Stadtgebiet den Mehrwert ab, der bei der Gewässerentwicklung für Natur und Mensch entstehen kann.Seite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Hier knüpft auch die Maßnahme 23 aus dem integrierten Klimaanpassungskonzept an (DS-Nr.: 253014). Durch Infotafeln an klimaangepassten Orten, wie bspw. punktuell zugängigen Bachstandorten, kann neben dem reinen Naturerleben auf den Mehrwert der Bäche für die Biodiversität, den Artenschutz sowie die wichtige Bedeutung als Retentionsraum bei Starkregenereignissen hingewiesen werden. 3. Leitbild: Grüne Viertel Zukunftsraum Schulhof: Beim Zukunftsraum Schulhof handelt es sich um eine von sieben Maßnahmen aus dem Leitbild der „Grünen Viertel“ mit dem Ziel, an zwei Pilotstandorten die Belange der Nutzbarkeit mit denen der Klimaanpassung, der Erhöhung der Biodiversität sowie einer naturnahen Gestaltung in einer Planung umzusetzen. Bei einem ersten ämterübergreifenden Austausch im November 2024 wurden die Schulhöfe „Am Schulzentrum Hardtberg“ und der „St. Hedwig Hauptschule“ für die Umgestaltung nach Maßgabe der Sportentwicklungsplanung (DS-Nr.: 190476), des Zukunftsraums Schulhof (ehemals Schulhofoffensive) aus dem Bonner Freiraumplan (DS-Nr. 231965), der klimaangepassten Umgestaltung von Schulhöfen im Rahmen des integrierten Klimaanpassungskonzepts (DS-Nr.: 253014) sowie der biodiversitätsfördernden Umgestaltung von Schulhöfen im Sinne der Biodiversitätsstrategie (DS.-Nr.: 220672-01) priorisiert. Im Mai 2025 fand jeweils eine Begehung der Schulgelände mit den beteiligten Ämtern und der Schulleitung statt, um mögliche Potenziale zu sichten, anhand derer eine Kostenschätzung vorgenommen werden konnte. Die Politik wird aufgrund der Höhe der geplanten Investitionen in einer separaten Beschlussvorlage in der kommenden Sitzung informiert. Nach Beschluss ist für das Jahr 2027 die Vorbereitung der Vergabe und anschließende Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros vorgesehen. Die Planung steht dann für das 2. Quartal 2027 sowie für 2028 an. Nach der Vergabe ist der Bau im Jahr 2029 vorgesehen. Bonner Leitfaden Blau-Grüne Straßen: Die Erstellung eines Leitfadens zu Blau-Grünen Straßen dient der Festlegung von Qualitätsstandards und Anforderungen an eine wassersensible und hitzeangepasste Straßenraumentwicklung. Im Rahmen des Schwammstadtkonzepts (DS.Nr: 230255-02) wurde die Umgestaltung der Rheingasse als Modellprojekt identifiziert. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls auf die Notwendigkeit einer standardisierten Lösung aufmerksam gemacht. Für die Erarbeitung wurde seitens der Verwaltung das Ingenieurbüro Sieker – Die Regenwasserexperten beauftragt, um gemeinsam mit Amt 67, 66 und 61 eine übertragbare Lösung zu aktuellen Herausforderungen zu erarbeiten, die eine erste Grundlage für einen Leitfaden stellt.Seite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klimaangepasstes Gewerbegebiet: Die Maßnahme „Klimaangepasstes Gewerbegebiet“ sieht zunächst die Entwicklung eines Gewerbegebietes als Modellprojekt vor, aus dem Erkenntnisse zu Übertragbarkeiten auf weitere Gebiete gewonnen werden sollen. Das Thema ist ebenfalls Bestandteil im integrierten Klimaanpassungskonzept (DS-Nr.: 253014) mit der Maßnahme M4 “Mit Großeigentümer*innen kooperieren”, bei der die Mitwirkung von u.a. Unternehmen an der Klimaanpassung auf ihren Grundstücken angestrebt wird. Beide Konzepte knüpfen dabei an das im Rahmen des Klimaplans eingeführte Gebietsmanagement in Gewerbegebieten an, das bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn angesiedelt ist. Hier wurde Kürzlich seitens des Amtes für Wirtschaftsförderung ein Förderantrag für ein Beratungsprojekt eingereicht, um mindestens fünf Bonner Unternehmen (aus Gewerbegebieten und aus dem weiteren Stadtgebiet) in Sachen Klimaanpassung umfangreich und kostenlos zu beraten und idealerweise nach der Beratung auch zur Umsetzung zu befähigen. Konzept Gärtnern - Essbare Stadt: Mit dem Konzept Gärtnern – essbare Stadt möchte der Bonner Freiraumplan die Entwicklung von Angeboten zu gemeinschaftlichem Gärtnern vorantreiben. Als erster Schritt wurde der Kleingartenentwicklungsplan von 1986 überarbeitet mit dem Ziel, den Bestand an Kleingärten zu untersuchen und deren Qualität zu würdigen. Zudem werden Entwicklungsperspektiven für die nächsten 15-20 Jahre aufgezeigt. Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) wird 2026 den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Der KEP schlägt u.a. vor, die Vernetzung der verschiedenen Gartenformen voranzutreiben. Sanierungsprogramm klimaresiliente Park- und Grünanlagen: Grün- und Parkanlagen erfüllen neben den Funktionen der Erholung, Bewegung und Entspannung auch wichtige Aufgaben im Zuge der Klimaanpassung und der Biodiversitätsförderung. Hierzu ist es notwendig, die bestehenden Parkanlagen einer Tauglichkeits-, Anpassungs- und Ertüchtigungsplanung zu unterziehen. Als erste größere Umsetzungsmaßnahme wird ein Parkpflegeentwicklungskonzept für die Park- und Freizeitanlage „Rheinaue“ erstellt. Ziel des Parkpflegeentwicklungskonzepts ist es, die Rheinaue langfristig für weitere Generationen zu erhalten und hierfür an den Klimawandel, den Biodiversitätsverlust und den erhöhten Nutzungsdruck anzupassen. Da die Anlage denkmalgeschützt ist, erfolgt die Erstellung nach denkmalpflegerischen Grundsätzen und wird eng mit dem Urheber sowie der Oberen Denkmalbehörde abgestimmt. Da die Rheinaue Teil eines Landschaftsschutzgebietes ist, wird ebenfalls die Untere Naturschutzbehörde eingebunden. Weitere entscheidende Bereiche der Stadtverwaltung (z.B. Veranstaltungskoordination, Wirtschaftsförderung) werden ebenfalls mit einbezogen. Freiraum-Aktionsfonds: Der Freiraum-Aktionsfonds dient dazu, kleine freiraumbezogene Projekte, dieSeite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) direkt aus der Bürgerschaft kommen, in die Umsetzung zu bringen. Dieses Unterstützungsprogramm sieht eine Staffelung von Maßnahmen mit einem Gesamtumfang von 300.000 € für investive Maßnahmen vor. Zudem Bedarf es einer organisatorischen Betreuung. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der damit einhergehenden Aufforderung an die Verwaltung, sich einer Aufgabenkritik zu unterziehen, wird derzeit auf die Anmeldung von Haushaltsmitteln für den Aktionsfonds als freiwillige Leistung verzichtet. Freiraum- Monitoring: Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss zum Bonner Freiraumplan damit beauftragt, ein Freiraummonitoringverfahren wie beim ehemaligen IFS durchzuführen. Das Monitoring beobachtet und bilanziert langfristig die Freiraumstruktur und deren Entwicklung. Aufgrund veralteter Erhebungsmethoden wird das Verfahren aus dem alten Monitoring überarbeitet. Die Freiraumkategorien (Wald, Landwirtschaft, Grünflächen etc.) werden im Wesentlichen beibehalten. Zudem werden zwei weitere Kategorien, die sich aus dem Freiraumplan ergeben (blau-grüne Straßenräume, Dachbegrünung), ergänzt. Derzeit finden Fachgespräche mit Amt 62 statt, um gemeinsam geeignete Datensätze, die auch in Zukunft aktuelle inhaltliche Aussagen transportieren können, zu finden. Zudem wurden verschiedene Monitoringbedarfe aus den Bereichen Klimaanpassung und Biodiversität im Amt für Umwelt und Stadtgrün zusammengetragen, um Synergien im Monitoring zu nutzen. Hinweis der Verwaltung: Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Mitteilungsvorlage finanzielle Auswirkungen und erfolgt mit dem Vorbehalt der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Aufgrund der gesamtstädtisch bestehenden finanzwirtschaftlichen Restriktionen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 sind Priorisierungen notwendig. Deshalb wird die Verwaltung Vorschläge in den Haushaltsplanentwurf 2027/2028 einbringen, die die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingen berücksichtigen. Falls erforderlich, werden zu einzelnen Aktivitäten separate Beschlussfassungen eingeholt. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de