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260611 · Beschlussvorlage

Kleingartenentwicklungsplan

Nummer
260611
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Godesberg-Villenviertel Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Rosenbach Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Alfterer Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • An der Schwarzen Brücke Straße· Dransdorf, Bonn
  • Im Gesetz Straße· Limperich, Beuel
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Finkenhof Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Wesselbahnweg Straße· Weststadt, Bonn
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn
  • Eduard-Otto-Straße Straße· Kessenich, Bonn
  • An den Hecken Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kopenhagener Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Osloer Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Röhfeldstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Am Langen Graben Straße· Limperich, Beuel
  • Georg-Elser-Weg Straße· Dransdorf, Bonn
  • Römerweg Straße· Dransdorf, Bonn
  • Haberstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Siemensstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Dottendorfer Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Frankengraben Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Prinzenstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Siegauenstraße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • An der Pfaffenmütze Straße· Auerberg, Bonn
  • Löwenburgstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Kreuzbergallee Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Gierenweg Straße· Kessenich, Bonn
  • Am Noßbacher Weg Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Cäcilienheidchensweg Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Hangstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Im Frankenkeller Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Mordkapellenpfad Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Holzlarer Weg Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Legionsweg Straße· Nordstadt, Bonn
  • Reichsstraße Straße· Ippendorf, Bonn
  • Mendener Weg Straße· Vilich-Müldorf, Beuel
  • Aegidienstraße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Am Friedhof Straße· Holzlar, Beuel
  • Am Wichelshof Straße· Nordstadt, Bonn
  • Lotharstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Lahnweg Straße· Kessenich, Bonn
  • Moselweg Straße· Gronau, Bonn
  • Bundeskanzlerplatz Straße· Gronau, Bonn
  • Henri-Spaak-Straße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Bechlinghoven Ortsteil· Beuel
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Meßdorf Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Godesberg-Nord Ortsteil· Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Beuel-Ost Ortsteil· Beuel
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Limperich Ortsteil· Beuel
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Hoholz Ortsteil· Beuel
  • Holtorf Ortsteil· Beuel
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  • Beuel-Süd siedlung· Limperich, Beuel
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  • Neu-Endenich siedlung· Endenich, Bonn
  • Rheindorfer Vorstadt siedlung· Castell, Bonn
  • Grau-Rheindorf siedlung· Graurheindorf, Bonn
  • Wichelshof siedlung· Castell, Bonn
  • Mehlem-Rheinaue siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  • Zentrum-Rheinviertel siedlung· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Zentrum-Münsterviertel siedlung· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vor dem Sterntor siedlung· Nordstadt, Bonn
  • Ellerviertel siedlung· Nordstadt, Bonn
  • Bonn-Güterbahnhof siedlung· Weststadt, Bonn
  • Baumschulviertel siedlung· Weststadt, Bonn
  • Bonner Talviertel siedlung· Südstadt, Bonn
  • Vor dem Koblenzer Tor siedlung· Südstadt, Bonn
  • Alt-Endenich siedlung· Endenich, Bonn
  • Alt-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  • Gronau-Bundesviertel siedlung· Gronau, Bonn
  • Hochkreuz-Bundesviertel siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Godesberg-Zentrum siedlung· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Godesberg-Kurviertel siedlung· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Neu-Plittersdorf siedlung· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Alt-Plittersdorf siedlung· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Obermehlem siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  • Beuel-Zentrum siedlung· Beuel-Mitte, Beuel
  • Siegaue siedlung· Geislar, Beuel
  • Duisdorf-Zentrum siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Finkenhof siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Duisdorf-Nord siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Neu-Duisdorf siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Anhörung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anhörung
  6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.07.2026 Empfehlung
  7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260611-01 ST Kleingartenentwicklungsplan hier: Hinweis auf Präsentation im PBD am 20.05.2026
  2. 260611-03 Stellungnahme des Naturschutzbeirates zum Kleingartenentwicklungsplan
  3. 260611-02 ST Kleingartenentwicklungsplan hier: Nachreichung der Anlage von der Präsentation im PBD am 20.05.2026

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Beschlussvorlage
öffentlich
260611
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Kleingartenentwicklungsplan
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Empfehlung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 27.05.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 07.07.2026 Anhörung
Rat 11.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt den vorliegenden
Kleingartenentwicklungsplan mit den darin beschriebenen Leitlinien
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die aus den Leitlinien abgeleiteten
Maßnahmen, welche mit bestehenden Personalressourcen realisierbar
sind, umzusetzen.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Maßnahmen, die
zusätzliche Personal- und Haushaltsressourcen benötigen,
Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten zu suchen und der Politik erneut
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Kleingärten erfüllen eine Reihe wichtiger Funktionen in der Stadt: als Elemente
der grünen Infrastruktur, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sie dienen der
wohnortnahen Erholung, der Möglichkeit zur Selbstversorgung mit Obst und
Gemüse, der sozialen Teilhabe. Sie befinden sich auf überwiegend
unversiegelten Böden und wirken als kühle Orte in ihre Umgebung.
Der bestehende Kleingartenentwicklungsplan aus dem Jahr 1986 ist veraltet,
berücksichtigt keine aktuellen Herausforderungen an das Kleingartenwesen
und erfüllt die steuernde Funktion für die Entwicklung des Kleingartenwesens
nicht mehr, weshalb eine Neuaufstellung erforderlich wurde. Mit dem Beschluss
zur Erarbeitung eines neuen Kleingartenentwicklungsplanes (KEP) im
Dezember 2023 (DS.-Nr. 231715) wurde das Planungsbüro
Landschaftsarchitekten Trüper Gondesen und Partner (TGP) mit der
Erarbeitung beauftragt.Seite 1 von 349
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Bearbeitung begann im Januar 2024. Eine Beteiligung der
Kleingartenvereine und des Stadtverbands der Gartenfreunde e.V. erfolgte im
April, Juni und November 2024 (Workshops, Gartengespräche). Der KEP
fokussiert die Kleingärten nach BKleingG, betrachtet darüber hinaus aber auch
die anderen Themen urbanen Gärtnerns wie Grabeland und Urban Gardening.
Der Kleingartenentwicklungsplan 2040 besteht aus drei Einzelbänden und
sieben Plänen (sechs Analyse- und ein Entwicklungsplan):
a. Der Kleingartenentwicklungsplan. Er ist in zwei Teile gegliedert:
Der erste Teil umfasst die Bestandserfassung und Analyse, der zweite
Teil beschreibt die Entwicklungsperspektiven (Konzept). Es gibt eine
Kurzfassung.
b. Der Steckbrief-Band. Er beinhaltet Steckbriefe zu den 20
Kleingartenanlagen.
c. Der Materialband. Er dokumentiert im Wesentlichen den
Beteiligungsprozess.
d. Die Pläne. Der Entwicklungsplan (Plan Nr. 7) verortet die Inhalte des
Konzeptes räumlich.
Das Kleingartenwesen in Bonn
In Bonn existieren 20 Kleingartenvereine, die 884 Gärten verwalten und in
denen 998 Mitglieder (mit ihren Familien) aktiv gärtnern. 40 ha bestehende
Kleingartenanlagen machen etwa 0.8% der Stadtfläche aus. Die meisten
Parzellen sind etwa 400 m2 groß. Im Vergleich zu anderen westdeutschen
Großstädten wie Wuppertal (116 Vereine, 6700 Gärten), Bielefeld (34 Vereine,
ca. 2000 Gärten), Mannheim (25 Vereine, 6000 Gärten), Duisburg (106
Vereine, 6330 Gärten), gibt es in Bonn sehr wenige Kleingartenparzellen und
auch bezogen auf die Bevölkerungszahl ist die Fläche der Kleingartenanlagen
gering.
Zentrale Erkenntnisse des KEP
• Ein Großteil der Bonner Kleingärten hat Bestandsschutz (§16 bzw.
Übergangsregelung Bundeskleingartengesetz, Pachtvertrag vor
01.04.1983), 40% der Kleingärten sind über B-Pläne mit der
Zweckbestimmung Dauerkleingarten gesichert
• Die Kleingärten stehen durch die Notwendigkeiten des
Siedlungswachstums unter Druck
• Es gibt ein Versorgungsdefizit, das auch mit der Mehrung von
Kleingartenflächen aufgrund der Flächenkonkurrenzen nicht vollständig
gedeckt werden kann
• Es konnten Erweiterungs-, Ersatz bzw. Potenziale für Neuanlagen
ausgemacht werdenSeite 2 von 349
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Andere Formen des urbanen Gärtnerns müssen berücksichtigt und
gestärkt werden
• Die Relevanz der Kleingärten für das Freiraumsystem, für Natur und
Umwelt und für die soziale Teilhabe ist hoch, diese Funktionen können
gestärkt werden
• Das Kleingartenwesen steht vor Herausforderungen wie die
Überlastung des Ehrenamtes, die Überalterung der
Anlageninfrastrukturen und Flächenverluste durch Überplanungen
• Die Bonner Vereine haben Unterstützungsbedarf, insbesondere mit
Blick auf Nutzungskonflikte, die Kommunikation bei Überplanungen und
die Anpassung an aktuelle Entwicklungen
• Der vorhandene Generalpachtvertrag und die Gartenordnung mit den
darin festgehaltenen Regelungen entstammen der Zeit des alten
Kleingartenentwicklungsplanes, es gibt einen Überarbeitungsbedarf
• Die Kommunikation zwischen dem Stadtverband und der Stadt Bonn
hat sich über den Kleingartenentwicklungsplan verbessert
Aus der Analyse der Ausgangssituation leitet der Kleingartenentwicklungsplan
folgende sieben Leitlinien ab (vgl. Kap. 6.1 und 6.2):
1. Bestandsschutz
2. Anzahl der Kleingärten erhöhen
3. Vielfalt der Angebote zum urbanen Gärtnern stärken
4. Kleingartenanlagen und Grabeland mit dem Freiraumsystem verknüpfen
5. Ökologische Funktionen der Kleingärten stärken
6. Soziale Funktionen der Kleingärten stärken
7. Organisation und Kommunikation verbessern
Es wurden jeder Leitlinie Maßnahmen zu ihrer Umsetzung zugeordnet. 35
Maßnahmen konnten als wichtigste Umsetzungsschritte identifiziert werden.
Umsetzung des Konzepts
Der Kleingartenentwicklungsplan betrachtet die Entwicklung des Bonner
Kleingartenwesens für die nächsten 15 Jahre.
Eine Unterscheidung in Maßnahmen, die in erster Linie von der Verwaltung
betreut oder umgesetzt werden und Maßnahmen, die die Vereine selbst
umsetzen, ist notwendig.
Hinweis zum PersonalbedarfSeite 3 von 349
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Das Konzept legt nahe, dass eine zukunftsgerichtete Entwicklung des Bonner
Kleingartenwesens personelle Ressourcen bedarf. Die Aufgabe
Kleingartenentwicklung wurde im Jahr 2023 durch Amt 67 ohne Personalstelle
übernommen. Die vertraglichen Aufgaben werden durch das Amt für
Wirtschaftsförderung, Abteilung Liegenschaften, abgewickelt.
Die inhaltliche und koordinierende Betreuung ist im Amt für Umwelt und
Stadtgrün bislang personell nicht abgebildet. Maßnahmen, die in bestehende
verwaltungsinterne Aufgaben eingebettet sind (z.B. Bauleitplanverfahren,
Überarbeitung des Landschaftsplans,…), sind mit bestehender
Personalausstattung realisierbar. Maßnahmen, die mit neuen Aufgaben
verbunden sind, wie etwa eine Koordinierungsstelle für grüne Projekte oder
Beratungsleistungen für Vereine, müssen in die laufende Aufgabenkritik der
städtischen Verwaltung einfließen. Ohne zusätzliche Personalausstattung sind
nicht alle aufgezeigten Maßnahmen umsetzbar, allerdings werden mit
Beschluss des Kleingartenentwicklungsplans wichtige Ziele für das Bonner
Kleingartenwesen gesetzt, die den Pächter*innen eine
Zukunftsperspektive aufzeigen und die Kleingartenanlagen als Teile der
grünen Infrastruktur stärker im Stadtgefüge verankern.
Die Maßnahmen Nr. 6, 9, 10, 11, 15, 16, 17, 26, 27, 29, 30, 32, 35 sind ohne
zusätzliche personelle Ausstattung nicht realisierbar.
Maßnahmen mit Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, wie etwa die
Planung/ Bau neuer Kleingartenanlagen (Maßnahme Nr. 17) oder die
Weiterentwicklung einer Anlage zu einem Kleingartenpark (Maßnahme Nr. 17),
werden bei Konkretisierung der Politik erneut zum Beschluss vorgelegt.
Erläuterung zur Maßnahme „Kleingartenfonds“ (Nr. 29)
Kleingärten leisten und können in Zukunft noch stärker einen Beitrag zur
Klimaanpassung und Biodiversitätsförderung leisten. Das ist bereits mit dem
Steckbrief „M13 – Kleingärten an den Klimawandel anpassen“ des KLAKi
(Klimaanpassungskonzept integriert, DS 253014) fixiert. Durch Öffnung der
Anlagen und Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie Entsiegelung und der
Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten kann die Funktion der Kleingärten
als Kühle Orte für die Bevölkerung gestärkt und ausgebaut werden.
Maßnahmen, wie die Anlage von Kleinstbiotopen und Wegrainen fördern
zudem die Biodiversität innerhalb der Quartiere.
Ein Großteil der Kosten für kleinere und größere Modernisierungsmaßnahmen
wird entsprechend des Generalpachtvertrages von den Vereinen getragen.
Der KEP schlägt zur Finanzierung von investiven Maßnahmen zur Stärkung der
Funktionen, die der Allgemeinheit dienen (Klimaanpassung, Biodiversität,
Öffnung) und die über eine reine Instandsetzung oder Modernisierung der
Anlageninfrastruktur hinausgehen, die Einrichtung eines Kleingartenfonds in
Höhe von 20.000€/ Jahr vor. Städte wie Rostock (100.000€/ Jahr) oder Leipzig
(270.000€/ Jahr haben diese finanzielle Unterstützung eingerichtet, allerdings
sind die Regelungen in Bezug auf die Pachtrückflüsse nicht einheitlich. Der
jährliche Pachtrückfluss an den Bonner Stadtverband beträgt 12.500€.
Im Zuge der anstehenden Haushaltsmittelanmeldung stehen der VerwaltungSeite 4 von 349
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
wenig Spielräume für den Fonds zur Verfügung. Durch eine enge
Zusammenarbeit mit der Klimaanpassungsmanagerin werden
Fördermöglichkeiten zur Realisierung geprüft und der Politik zur Beratung
vorgelegt.
Erläuterung zum Steckbrief-Band
Der Steckbrief-Band besteht aus 20 Steckbriefen, je Kleingartenanlage einem.
Jeder Steckbrief beginnt mit einer Verortung der Anlage und beschreibt deren
Ist-Zustand (Größe, Anzahl Parzellen, Gemeinschaftsanlagen etc.). Im hinteren
Teil der Steckbriefe befindet sich der Abschnitt „Entwicklungsperspektiven“, in
welchem die Handlungsbedarfe und Maßnahmenvorschläge zur
Weiterentwicklung einer jeden Anlage formuliert werden.
Für die Maßnahmen sind Realisierungshorizonte angegeben. Beispiele für
kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung in 1-2 Jahren) sind die Anlage von
Gemeinschaftsgärten und –flächen, Maßnahmen zur Biodiversitätsförderung,
die Aufwertung der Zugänge zu den Anlagen, das Aufgreifen der Gespräche
zwischen Stadtverband und Stadtverwaltung. Zu den mittelfristigen
Maßnahmen (Umsetzung in 2-5 Jahren) zählt die Prüfung der Sicherung von
Kleingartenanlagen, die Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten, der Rückbau
von Streuparzellen und die Einbindung der Anlagen in das Bonner
Freiraumsystem. Eine langfristige Maßnahme (Umsetzung >5 Jahre) ist
beispielsweise die Entwicklung eines Kleingartenparks.
Fortschreibung des KEP
Über die aktuellen Umsetzungsstände des Entwicklungsplanes informiert die
Verwaltung die Politik zukünftig alle zwei Jahre. Für die Auswertung wird der
Dialog mit dem Stadtverband gesucht.
Eine Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes soll 2040 erfolgen.
Anlage/n
1 Gutachten Kleingartenentwicklungsplan (öffentlich)
2 Kurzfassung Kleingartenentwicklungsplan (öffentlich)
3 Steckbrief - Band (öffentlich)
4 Materialband / Beteiligungsdokumentation (öffentlich)
5 Entwicklungsplan Gesamt (öffentlich)
6 Entwicklungsplan Teilplan 7.1 (öffentlich)
7 Entwicklungsplan Teilplan 7.2 (öffentlich)
8 Entwicklungsplan Teilplan 7.3 (öffentlich)Seite 5 von 349
KleingartenentwicklungsplanSeite 6 von 349
Bundesstadt Bonn
Kleingartenentwicklungsplan 2040
22.04.2026
Auftraggeber
Bundesstadt Bonn
Verfasser
tgp-la.deSeite 7 von 349
Auftraggeber
Bundesstadt Bonn
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Verfasser
Trüper Gondesen und Partner mbB
TGP Landschaftsarchitekten BDLA
An der Untertrave 17
23552 Lübeck
Fon 0451.79882-0
Fax 0451.79882-22
info@tgp-la.de
tgp-la.de
Bearbeitung
Maria Julius
Friederike KochSeite 8 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx I
Inhaltsverzeichnis
Teil I
1 Einleitung ................................................................................................................. 1
1.1 Einführung ............................................................................................................... 1
1.2 Anlass und Aufgabenstellung................................................................................... 1
1.3 Betrachtungsgegenstand Kleingärten, Grabeland und neue Formen urbanen
Gärtnerns ................................................................................................................ 2
1.4 Vorgehensweise und Methodik ................................................................................ 3
2 Allgemeine Bedeutung von Kleingärten ................................................................... 8
2.1 Historische Entwicklung ........................................................................................... 8
2.2 Soziale und gesundheitliche Bedeutung .................................................................. 8
2.3 Städtebauliche Bedeutung ....................................................................................... 9
2.4 Ökologische Bedeutung ......................................................................................... 10
3 Grundlagen und Rahmenbedingungen in Bonn ......................................................12
3.1 Gartenformen / Begriffsdefinitionen ....................................................................... 12
3.2 Rechtliche und organisatorische Grundlagen und Vorgaben ................................. 16
3.3 Charakterisierung der Bundesstadt Bonn .............................................................. 20
3.3.1 Natur- und stadträumliche Besonderheiten .............................................................20
3.3.2 Strukturen und Verwaltung der Kleingärten.............................................................21
3.4 Städtische Planungen mit Relevanz für das Kleingartenwesen .............................. 22
3.4.1 Flächennutzungsplan und Landschaftspläne ..........................................................22
3.4.2 Bebauungspläne .....................................................................................................24
3.4.3 Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 1986 ...............................................................25
3.4.4 Übergeordnete Freiraumentwicklung Bonn .............................................................31
3.4.5 Weitere relevante informelle Planungskonzepte .....................................................33
3.5 Sozialstrukturen ..................................................................................................... 36
3.5.1 Einwohner*innen / Verteilung und soziale Stellung .................................................36
3.5.2 Siedlungsstruktur ....................................................................................................38
3.5.3 Versorgung mit öffentlichen Grünflächen ................................................................38
3.6 Zusammenfassender Überblick und Fazit .............................................................. 39
4 Bestandserfassung .................................................................................................40
4.1 Erhebung mithilfe von Fragebögen ........................................................................ 40Seite 9 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx II
4.1.1 Methodik .................................................................................................................40
4.1.2 Ergebnisse..............................................................................................................41
4.2 Geländeerhebung / Bereisung ............................................................................... 48
4.2.1 Methodik .................................................................................................................48
4.2.2 Ergebnisse..............................................................................................................49
4.3 Wesentliche Ergebnisse aus Arbeitsgruppen und Beteiligung
(vgl. Materialband) ................................................................................................. 52
4.3.1 Lenkungsgruppe .....................................................................................................52
4.3.2 Vereinsvorstände ....................................................................................................52
4.3.3 Pächterinnen und Pächter ......................................................................................53
4.4 Lage der Kleingartenanlagen im Stadtgebiet ......................................................... 54
4.5 Gegenwärtiger Bestand an Alternativen Gartenformen .......................................... 54
4.6 Grabeland und Einzelparzellen .............................................................................. 60
5 Analyse ...................................................................................................................63
5.1 Funktionen und Zusammenhänge ......................................................................... 63
5.1.1 Kleingärten und die Einbindung in den Stadtraum (vgl. Plan Nr. 2) .........................63
5.1.2 Kleingärten im Kontext Naturschutz und Biotopverbund (vgl. Plan Nr. 3) ................64
5.1.3 Kleingärten im klimatischen Kontext .......................................................................65
5.2 Konfliktpotenziale und Handlungsbedarfe .............................................................. 68
5.2.1 Sicherung der Kleingärten (vgl. Plan Nr. 5) und potenzielle Verluste ......................68
5.2.2 Gewässer- und Naturschutz ...................................................................................72
5.2.3 Verlärmung und Barrieren.......................................................................................78
5.2.4 Sonstige Konfliktpotenziale .....................................................................................80
5.3 Quantitative Versorgung mit Gärten (vgl. Plan Nr. 6) ............................................. 84
5.3.1 Orientierungswerte und Methodik zur Bedarfsermittlung .........................................84
5.3.2 Versorgungsgrad mit Kleingärten in der Stadt Bonn ...............................................86
5.3.3 Einzugsgebiete und Mitversorgung .........................................................................92
5.3.4 Bedarf und Nachfrage .............................................................................................93
5.3.5 Fazit........................................................................................................................94
5.4 Qualität und Bedeutung der Bestandsanlagen ....................................................... 95
6 Kleingartenentwicklungsplan (Plan 7) ...................................................................101
6.1 Die Bonner Leitlinien .............................................................................................101Seite 10 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx III
6.2 Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung des urbanen Gärtnerns und
insbesondere des Kleingartenwesens...................................................................103
6.2.1 Bestandsschutz – bestehende Kleingärten erhalten .............................................103
6.2.2 Anzahl Kleingärten erhöhen ..................................................................................105
6.2.3 Vielfalt der Angebote zum urbanen Gärtnern stärken ...........................................111
6.2.4 Kleingartenanlagen und Grabeland mit dem Freiraumsystem der Stadt Bonn
verknüpfen ............................................................................................................116
6.2.5 Ökologische Funktionen der Kleingärten stärken ..................................................122
6.2.6 Soziale Funktionen der Kleingärten stärken ..........................................................127
6.2.7 Organisation und Kommunikation verbessern.......................................................129
6.3 Weitere Empfehlungen und Maßnahmen ..............................................................131
6.3.1 Kleingartenanlagen modernisieren .......................................................................131
6.3.2 Mit Nutzungskonkurrenzen umgehen....................................................................132
6.3.3 (Zwischen-) Pachtvertrag sowie Garten- und Bauordnung überarbeiten ...............134
6.3.4 Maßnahmen finanzieren .......................................................................................134
6.3.5 Verwaltungsstrukturen ausbauen..........................................................................137
6.3.6 Umsetzung und Fortschreibung ............................................................................137
6.4 Zusammenstellung der wichtigsten Umsetzungsschritte (Maßnahmentabelle) .....139
7 Zusammenfassung ...............................................................................................144
8 Quellen .................................................................................................................146
9 Gesetze und Verordnungen ..................................................................................149
10 Anlagen ................................................................................................................150
10.1 Tabelle Einwohner*innen Bonns (Stand 2023, Stadt Bonn Statistikstelle) .............150
10.2 Tabelle Empfänger*innen ausgewählter Sozialleistungen in Bonn (Stand 2018,
Stadt Bonn Statistikstelle) .....................................................................................152
10.3 Potenzialflächen aus dem KEP 1986 ....................................................................154Seite 11 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Ablauf der Bearbeitung ................................................................................. 5
Abbildung 2 Öffentlicher Weg durch die Anlage des KGV Medinghoven .........................10
Abbildung 3 Organisationsstruktur des Kleingartenwesens in Bonn ................................22
Abbildung 4 Bestandskarte aus dem Kleingartenentwicklungsplan 1986 ........................26
Abbildung 5 Karte der neu geplanten Standorte aus dem
Kleingartenentwicklungsplan 1986 ..............................................................30
Abbildung 6 Die Grünen Korridore des Bonner Freiraumplans (grüne Schraffur) und
das Stadtgebiet Bonn (schwarze Umrandung) (Quelle: Amt für Umwelt
und Stadtgrün, Bonn 2024; Bonner Freiraumplan 2023), die Anlagen
bzw. Anlagenteile der Kleingartenvereine Bonn-Rheindorf (012), Bonn-
Kessenich-Dottendorf (014) und Bonn-Süd (016) liegen innerhalb der
Korridore .....................................................................................................32
Abbildung 7 Übersichtskarte der defizitären Stadtteile ....................................................36
Abbildung 8 Grafische Darstellung der Altersstruktur gemäß Fragebögen ......................43
Abbildung 9 Anzahl der Nennungen für die Bereitschaft, die eigene Anlage zu
öffnen ..........................................................................................................45
Abbildung 10 Begehung des Kleingärtnervereins Am Ennert durch das Planungsbüro .....48
Abbildung 11 Blick auf den Parkplatz und das Vereinsheim des Kleingartenvereins
Am Wasserfeld ............................................................................................50
Abbildung 12 Hecken und Staudenbeete entlang des Hauptwegs in der Anlage des
Kleingärtner-Vereins Bonn-Nord ..................................................................50
Abbildung 13 Angebot in der Anlage des Kleingartenvereins Am Ennert ..........................51
Abbildung 14 Urban Gardening – Stadtgarten am Rosental ..............................................55
Abbildung 15 Beispiel einer Beetpatenschaft ....................................................................58
Abbildung 16 Naturfreundegarten .....................................................................................58
Abbildung 17 meine ernte Bonn Mehlem ..........................................................................59
Abbildung 18 Ackerfläche der CampusAckerdemie der Rheinischen Friedrich-
Wilhelms-Universität Bonn ..........................................................................59
Abbildung 19 Links: Grabeland in der Nähe des Kleingartenvereins Am Wasserfeld;
rechts: Grabeland östlich des Kleingärtnervereins Bonn-Süd ......................61
Abbildung 20 Weg durch Grabelandflächen westlich des Kleingartenvereins Am
Wasserfeld und eingeschränkter Einblick auf eine Grabelandfläche ............61
Abbildung 21 Kleingärtnerverein Bonn-Poppelsdorf mit der Hauptanlage und einigen
zum Verein gehörenden Parzellengruppen..................................................62
Abbildung 22 Grabeland und Kleingärten entlang der Bahntrasse (KGV Bonn- Süd) ........64Seite 12 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
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Abbildung 23 Naturnahe Flächen in der Anlage des Kleingartenvereins Am
Wasserfeld ..................................................................................................65
Abbildung 24 Planungshinweiskarte Stadtklima der Stadt Bonn (Stadt Bonn 2023)
und die Lage der Kleingärten.......................................................................67
Abbildung 25 Sicherung der Kleingärten über Bebauungspläne........................................70
Abbildung 26 Sicherung der Fläche der Kleingärten über Bebauungspläne ......................71
Abbildung 27 Lageplan in der Anlage „Am Ennert“ mit Darstellung der Gräben und
ein Graben innerhalb einer Parzelle ............................................................73
Abbildung 28 Überschwemmungsgebiet „Rhein“...............................................................75
Abbildung 29 Anlagen der Kleingartenvereine Am Ennert (010) und Am Rosenbach
(013)............................................................................................................76
Abbildung 30 Streuparzellen des Kleingärtnervereins Bonn-Poppelsdorf im NSG
Melbtal ........................................................................................................76
Abbildung 31 Lage des Kleingartenvereins Am Ennert (010) zu Waldflächen und
Waldrändern................................................................................................78
Abbildung 32 Gesamtlärmberechnung für die Stadt Bonn .................................................79
Abbildung 33 Hohe Gehölze grenzen an die Anlage Derletal an .......................................81
Abbildung 34 Öffentlicher Weg durch die Anlage des Kleingärtnervereins Derletal ...........82
Abbildung 35 Die städtischen Freiräume im gestuften Verbundsystem .............................87
Abbildung 36 Darstellung der Versorgung der statistischen Bezirke anhand der
Bezugswerte Kleingartenfläche und Einwohner*innenzahl ..........................92
Abbildung 37 Veränderung der Versorgung mit Kleingartenfläche in Bonn 1983, 2023
und 2050 .....................................................................................................94
Abbildung 38 KGV Derletal: Ungenutzte Zierrasenfläche in der Anlage links des
öffentlichen Durchgangswegs....................................................................107
Abbildung 39 KGV Zum Vorgebirge: Fläche, die entsiegelt und teilweise zu Parzellen
umgewidmet werden könnte ......................................................................107
Abbildung 40 KGV Am Wasserfeld: Flächen, die zu Parzellen umgewidmet werden
könnten .....................................................................................................108
Abbildung 41 Didaktischer Garten der Universität ...........................................................115
Abbildung 42 GHP Landschaftsarchitekten - Kombination aus Kleingärten und
Streuobstwiese: Entwurf für die Kleingartenanlage in Eimsbüttel
(Sielmann 2018, www.gartenfreunde.de)...................................................119
Abbildung 43 Ideensammlung – Öffnung von Kleingartenanlagen ..................................128Seite 13 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx VI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Vergleich Kleingärten - Grabeland ...............................................................13
Tabelle 2 Übersicht über die für die Kleingartenanlagen relevanten
Bebauungspläne .........................................................................................24
Tabelle 3 Vergleich der Bedarfsermittlung KEP 1986 und 2025 in den
statistischen Bezirken ..................................................................................27
Tabelle 4 Anzahl der Wohngebäude und Wohnungen in Bonn ...................................38
Tabelle 5 Übersicht Anzahl Vereinsmitglieder und Parzellenzahl der
Kleingartenvereine Bonns ...........................................................................41
Tabelle 6 Größenverteilung der Parzellen gemäß Fragebögen ...................................42
Tabelle 7 Altersstruktur gemäß Fragebögen ...............................................................42
Tabelle 8 Übersicht über einige alternative Gartenprojekte in Bonn ............................56
Tabelle 9 Gründungsjahr der Kleingartenvereine (nach Angaben in Fragebögen) ......68
Tabelle 10 Sicherung der Bonner Kleingartenanlagen über rechtskräftige B-Pläne ......69
Tabelle 11 Potenzielle Betroffenheit von Kleingartenanlagen durch künftige
Bauprojekte .................................................................................................71
Tabelle 12 Kleingartenanlagen, die von einem Bach durchflossen werden ...................74
Tabelle 13 Kleingartenanlagen innerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete .....75
Tabelle 14 Kleingartenanlagen in Landschaftsschutzgebieten ......................................77
Tabelle 15 Übersicht über verschiedene Bezugs- und Orientierungswerte ...................84
Tabelle 16 Städtevergleich............................................................................................86
Tabelle 17 Rechnerische Ermittlung der Versorgung in den Stadtteilen gemäß
Orientierungswerten ....................................................................................88
Tabelle 18 Merkmale zu Einschätzung der Anlagen im Hinblick auf den
gesamtstädtischen Kontext..........................................................................95
Tabelle 19 Bedeutung der Anlagen in Bonn ..................................................................97
Tabelle 20 Vereine mit Anlagen ohne Sicherung über B-Pläne und
Bestandsschutz im Sinne von § 16 Absatz 2 BKleinG ...............................105
Tabelle 21 Anlagen mit Potenzial der Ausweisung von Parzellen auf bisher
untergenutzten Gemeinschaftsflächen ......................................................106
Tabelle 22 Potenzielle Standorte für neue Kleingartenanlagen ...................................109
Tabelle 23 Kleingartenanlagen mit Eignung zur Verknüpfung mit öffentlichen
Freiräumen ................................................................................................117
Tabelle 24 Kleingartenanlagen mit Vorrangfunktion als „Kühle Orte“ ..........................123Seite 14 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx VII
Tabelle 25 Kleingartenanlagen mit Lage im Biotopverbund oder vorhandener
Bedeutung für den Artenschutz .................................................................125
Planverzeichnis
Plan Nr. 1 Lage, Vereinsgröße und Anlagen der Vereine M 1: 20.000
Plan Nr. 2 Einbindung in den Stadtraum M 1: 20.000
Plan Nr. 3 Umwelt und Naturschutz M 1: 20.000
Plan Nr. 4 Klima M 1: 20.000
Plan Nr. 5 Sicherung der Kleingärten M 1: 20.000
Plan Nr. 6 Versorgung der statistischen Bezirke M 1: 30.000
Plan Nr. 7 Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien M 1: 20.000
Plan Nr. 7.1 Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien M 1: 10.000
Plan Nr. 7.2 Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien M 1: 10.000
Plan Nr. 7.3 Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitlinien M 1: 10.000Seite 15 von 349
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1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx VIII
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Art. Artikel
AStA Allgemeiner Studierendenausschuss
BauNVO Baunutzungsverordnung
BauGB Baugesetzbuch, ehemals Bundesbaugesetz (BBauG)
BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
BDG Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V., seit 2023 Bundesver-
band der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. (BKD)
BfN Bundesamt für Naturschutz
BGBL Bundesgesetzblatt
BGH NJW-RR Bundesgerichtshof Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungsre-
port Zivilrecht
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, jetzt Bundes-
ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
DIN Deutsches Institut für Normung
FFH-Gebiet Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist ein Schutzgebiet im Europäischen Netz-
werk NATURA 2000
FNP Flächennutzungsplan
GALK Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz
GALK AK Arbeitskreis der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz
IEK Integriertes Entwicklungskonzept
KGA Kleingartenanlage
KGV Kleingartenverein
LNatSchG NRW Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-WestfalenSeite 16 von 349
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1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx IX
LSG Landschaftsschutzgebiet
LWG Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
NSG Naturschutzgebiet
PVA Photovoltaik-Anlage
SGB Sozialgesetzbuch
WHG WasserhaushaltsgesetzSeite 17 von 349
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1 Einleitung
1.1 Einführung
Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil des städtischen Grüns. Sie stellen nicht nur Erho-
lungsräume für die einzelnen Pächter*innen dar, sondern sie sind auch wichtig für die Grünver-
sorgung einer Stadt und wirken als ökologische Ausgleichsräume. Gemeinsam mit den übri-
gen Grünflächen besitzen Kleingärten eine zentrale Funktion für den Freiflächen- und Bio-
topverbund. Sie können gesamtstädtisch bedeutsame Wegeverbindungen bereitstellen und
eine wichtige klimatische Funktion haben.
In dicht bebauten Stadtgebieten dienen die Anlagen der Durchgrünung, Auflockerung und
Gliederung und verbessern insbesondere das Erholungsangebot in den Wohnquartieren.
Die Kleingartenflächen übernehmen ökologische Funktionen, weil sie Rückzugsraum von
Pflanzen und Tieren sind und den Luftaustausch in der Stadt sicherstellen können. Bäume,
Sträucher und Wasserflächen sowie unversiegelte Böden wirken sich positiv auf den Wasser-
haushalt aus.
Kleingärten ermöglichen Menschen, die in Wohnungen ohne Balkon oder eigenen Garten le-
ben, den Aufenthalt und die Betätigung im Freien sowie die Selbstversorgung mit Gemüse und
Obst. In den Anlagen können Kinder die Natur erleben und begreifen, zudem bieten sie einen
Rückzugsraum vom Alltagsstress. Für Bewohner*innen tragen sie deshalb zur Identifikation
mit ihrer Stadt bei.
Kleingartenanlagen übernehmen auch wichtige soziale Funktionen, denn das Miteinander in
den Kleingartenanlagen und die Organisation in Vereinen ermöglicht die Begegnung vieler
verschiedener Menschen. Die Mitglieder der Vereine stellen einen Querschnitt unterschiedli-
cher Generationen und sozialer Schichten dar. Erwerbstätige und Nichterwerbstätige sowie
einheimische Bevölkerung und Menschen, die ihre Wurzeln in anderen Ländern und Kulturen
haben, kommen hier zusammen. Damit leistet das Kleingartenwesen einen wichtigen Beitrag
für den sozialen Zusammenhalt in Städten und Quartieren.
Der Druck zur Neubebauung und Nachverdichtung, und so auch in Bonn, ist in den Städten
zurzeit sehr hoch, daher sind vielerorts auch die Kleingärten in ihrem Bestand bedroht.
1.2 Anlass und Aufgabenstellung
Die Kleingärten Bonns nehmen einen Flächenanteil von 0,8 % ein. In Anbetracht der Bedeu-
tung der Kleingärten und einer wachsenden Stadtbevölkerung bei gleichzeitig drängender Flä-
chenkonkurrenz und Auseinandersetzung mit dem Klimawandel ist es unabdingbar, die Situ-
ation und die Entwicklungsmöglichkeiten aller Freiflächen – entsprechend auch der Kleingär-
ten in der Stadt – zu bewerten.
Die Stadt Bonn hat hierzu mit dem Bonner Freiraumplan ein gesamtstädtisches Freiraumkon-
zept, den Bonner Freiraumplan erarbeitet und im November 2024 im Rat beschlossen. Der
Plan geht von einer großen Nachfrage nach Flächen zum Gärtnern aus. Neben den klassi-
schen Kleingärten werden Gemeinschaftsgartenflächen und die Aktivierung von AbstandsgrünSeite 18 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx 2
im Geschosswohnungsbau empfohlen. Auch für das Grabeland, eine weitere traditionelle Gar-
tenform in Bonn empfiehlt der Freiraumplan, Potenziale zu nutzen, damit mehr Menschen die
Flächen zum Gärtnern nutzen können.
Der vorliegende Kleingartenentwicklungsplan soll nun das Thema Kleingärten vertieft untersu-
chen und Entwicklungsperspektiven für die nächsten 20 Jahre aufzeigen. Dies wurde als
Wunsch auch vom Stadtverband der Gartenfreunde an Verwaltung und Politik herangetragen.
Wichtige Grundlage für die Erarbeitung ist der Beschluss des Bonner Stadtrates vom
12.12.2023, der durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün vorbereitet wurde:
Der Bonner Kleingartenentwicklungsplan aus dem Jahr 1986 soll damit überarbeitet und
aktuellen Fragestellungen angepasst werden. Die örtlichen Akteur*innen, der Stadtverband
und die Kleingartenvereine werden beteiligt.
Auf der Grundlage einer Bestands- und Bedarfsanalyse soll ein Leitbild unter Berücksichtigung
folgender Kriterien formuliert werden:
▪ Erhaltungs- und Entwicklungsperspektiven für die Kleingartenanlagen
▪ Mehrfachnutzung: gemeinschaftliches Gärtnern, Spazierengehen, Grünoasen; Potenziale
für verschiedene Nutzergruppen
▪ Mehrfachcodierung der Freiräume mit Blick auf Klimaanpassung und Biodiversität
▪ Konkrete Lösungsansätze und Umsetzungsempfehlungen für den Verband der Kleingärt-
ner und die Verwaltung
▪ Stärkung der gesamtstädtischen Bedeutung: Verknüpfung von Grünräumen, Durchwe-
gung, Biotopfunktionen
Es sollen darauf aufbauend Empfehlungen zur Aufwertung, Umgestaltung und Umnutzung der
Anlagen getroffen werden.
In Bonn gibt es heute rund 900 Kleingartenparzellen auf ca. 40 Hektar Fläche. Sie sind in
städtischem Besitz und werden von 20 Vereinen und ihren ehrenamtlichen Vorständen ver-
waltet. Verglichen mit anderen Städten in Deutschland entspricht die Parzellenzahl einer
schlechten quantitativen Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten. Die Kleingartenanlagen
sind überwiegend kleinflächig im Stadtgebiet verteilt und oft nur einer begrenzten Zahl von
Nutzer*innen zugänglich. Mit dem Kleingartenentwicklungsplan sollen auch Möglichkeiten der
Öffnung oder der Ergänzung des Parzellenbestands untersucht werden. Qualitative Aufwer-
tung und neue Nutzungsformen werden betrachtet.
1.3 Betrachtungsgegenstand Kleingärten, Grabeland und neue Formen urbanen
Gärtnerns
Urbanes Grün umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Formen von Grünflächen. Neben tradi-
tionellen Typen wie den öffentlichen Parks, Friedhöfen, Grünzügen, Promenaden, Sport- und
Spielflächen und privaten Gärten kommen die Kleingärten und das für Bonn charakteristische
Grabeland hinzu. Außerdem treten in den letzten Jahren weitere Formen des städtischen
Grüns auf. Mit wachsendem Interesse und konkreten Aktivitäten aus der Bürgerschaft der
Städte werden Themen und Ideen aus dem internationalen Raum aufgegriffen. Vorbilder die-
ses bürgerschaftlichen Engagements waren Initiativen in den Großstädten New York, Buenos
Aires, London, Paris und Berlin. Die neuen Formen urbanen Grüns reichen vom produktivenSeite 19 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx 3
Grün der urbanen Landwirtschaft oder des urbanen Gärtnerns bis zu grünen Zwischennutzun-
gen brachgefallener Flächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. Die unterschiedlichen
Formen können anhand ihrer Akteur*innen differenziert werden und sind in Kapitel 4.5 und
Tabelle 8 zusammengestellt.
Als Teil des urbanen Grüns und Gärtnerns besitzen Kleingärten nach Bundeskleingartenge-
setz (BKleingG) eine besondere Stellung, da sie durch die Pacht über die gemeinnützigen
Kleingartenvereine einzelnen Nutzer*innen direkt zugeordnet sind (vgl. auch Kapitel 4.1). Be-
trachtungsgegenstand dieses Gutachtens sind im Wesentlichen die Kleingärten auf dem Ge-
biet der Bundesstadt Bonn. Des Weiteren werden, im Überblick, auch Grabelandflächen und
Urban Gardening Projekte mitbetrachtet.
Beim Grabeland handelt es sich um einzelne Grundstücke, die direkt vom Amt für Wirtschafts-
förderung für eine Gartennutzung verpachtet werden. Sie liegen einzeln oder bilden einen Ver-
bund mit anderen Grabelandparzellen oder auch Kleingartenanlagen. Oft sind große Flächen
damit in Bewirtschaftung weniger Einzelpersonen.
Nicht betrachtet werden private Hausgärten bzw. Gärten, die einer Wohneinheit nach Wohn-
eigentumsgesetz zugeordnet sind, sowie Mietergärten. Auch sie gehören zu einem grünen
Gerüst der Stadt. Sie unterliegen den Regelungen der Landesbauordnung NRW oder Festset-
zungen in Bebauungsplänen.
1.4 Vorgehensweise und Methodik
Die Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e.V., 2011) legte ausführliche Empfehlungen zur Erar-
beitung von Kleingartenentwicklungsplänen vor, die dem vorliegenden Konzept als Orientie-
rung dienen.
Federführend für die Erarbeitung des Bonner Kleingartenentwicklungsplans ist seit 2022 das
Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn. Die Vertreterinnen des Amtes für Um-
welt und Stadtgrün, Bauabteilung II und das Gutachterbüro arbeiteten in der Projektgruppe
über den gesamten Projektzeittraum eng zusammen.
Um die Qualität und vor allem die Akzeptanz des Kleingartenentwicklungsplans sicherzustel-
len, war die Einbeziehung der Bonner Kleingartenvereine in Form der Vereinsvorstände sowie
des Stadtverbands Bonn der Gartenfreunde e.V. in den Phasen der Bestandserfassung und
zu Entwicklungsvorschlägen von großer Bedeutung. Zwischen April 2024 und November 2024
fanden ein Informationstreffen, Gartentischgespräche und ein Workshop mit diesem Teilneh-
merkreis statt.
Die Vorstellung des Planungsstandes erfolgte über den gesamten Planungszeitraum in unter-
schiedlichen Formaten, auch in Zusammenkünften der zu beteiligenden Ämter der Stadtver-
waltung (Lenkungsgruppe, für eine Übersicht über die Ämter vgl. Kapitel 4.3.1). Die Diskussi-
onsinhalte und Ergebnisse der Beteiligungen wurden in die weitere Bearbeitung eingepflegt.
Eine umfassende Darstellung der Beteiligung findet sich im Materialband, der diesem Gutach-
ten angehängt ist.
Zentrales Instrument zur Datenerfassung war neben den Unterlagen, die die Stadt selbst und
die Kleingartenvereine zur Verfügung stellten, die Fragebogenaktion (Februar 2024) zur Situ-
ation in den einzelnen Kleingartenanlagen.Seite 20 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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1840_Bonn_Gutachten_KEP_260422.docx 4
Darüber hinaus fand im Frühjahr 2024 eine Bereisung aller Kleingartenanlagen statt, die um-
fangreiches, ergänzendes Material erbrachte und vor allem fehlende Aussagen zu Abgren-
zung, Nutzung und Qualität der Infrastruktur in einzelnen Anlagen ergänzte.
Im Folgenden sind die einzelnen Arbeitsschritte in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt, grün hin-
terlegt sind jeweils die parallel durchgeführten Beteiligungsschritte:
1 Bestandserfassung (vgl. Kapitel 4)
▪ anhand vorhandener Daten der
Stadt Bonn
▪ Alter Kleingartenentwicklungsplan
▪ Luftbildanalyse und Digitalisierung
der Kleingartenanlagen
▪ Generalpachtvertrag
▪ anhand zur Verfügung gestellter
Daten des Verbands und der Ver-
eine
▪ Satzung des Landesverbands Rhein-
land
▪ Gartenordnung des Stadtverbandes
2009
Beteiligung ▪ Fragebogenaktion und Gespräche
mit den Vorsitzenden des Stadtver-
bands im Rahmen einer ersten Be-
reisung
▪ Auswertung der Fragebögen und
Gespräche
▪ Erfassung im Gelände ▪ Begehung Kleingartenanlagen
▪ Luftbildauswertung
▪ Erfassung von Qualität der Infra-
struktur, Besonderheiten und Kon-
fliktpotential
2 Analyse (vgl. Kapitel 5)
Beteiligung
▪ Fragebogenaktion und Gespräche
mit den Vorsitzenden des Stadtver-
bands im Rahmen einer ersten
Bereisung,
▪ Auswertung der Fragebögen und
Gespräche
▪ Lenkungsgruppe ▪ Auswertung und Zusammenführen
der Informationen, Bericht zu bisheri-
gen Erkenntnissen
▪ Treffen mit Vereinsvorsitzenden ▪ Abfragen / Überprüfen Bestandsda-
ten und Abfragen von Konflikten
▪ Gartentischgespräche in drei Klein-
gartenanlagen (Pächter*innen und
Vorstände)
▪ Abfragen / Überprüfen Bestandsda-
ten und Abfragen von Konflikten
▪ Quantitative Versorgung mit Gärten ▪ bezogen auf die statistischen Bezirke
▪ Nachfrage, Bedarf
▪ Qualitative Struktur ▪ Lage im GrünsystemSeite 21 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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▪ Konfliktpotenziale ▪ Boden, Wasser
▪ Lage in oder nahe bei Schutzgebie-
ten / Wald
▪ Fehlende / Mögliche Durchwegung
▪ Allgemeine Konfliktpotentiale wie
Wohnnutzung, Tierhaltung, Hunde
oder Entsorgung, Lage an Gewäs-
sern und in Gewässerschutzstreifen
▪ Planungen mit möglichen Auswirkun-
gen auf den Kleingartenbestand
3 Konzeptentwicklung (vgl. Kapitel 6)
▪ Leitlinien ▪ Formulierung von Leitlinien für die
aktuellen Herausforderungen des
Bonner Kleingartenwesens
Beteiligung ▪ Workshop mit Stadtverband und
Vereinsvorständen
▪ Diskussion zu Leitlinien und Sam-
meln möglicher Lösungsansätze
▪ Entwicklung planerischer Leitziele
und Maßnahmenempfehlungen hin-
sichtlich Versorgungsgrad, Qualität,
Ausstattung, Aufwertung für Erho-
lung und Grünverbund
▪ Formulierung von Maßnahmen /
Empfehlungen (Prioritäten, Kategori-
sierung hinsichtlich Umsetzbarkeit,
Zuständigkeit) auf der Grundlage der
beschlossenen Grundsätze
Beteiligung ▪ Lenkungsgruppe und Treffen
Vereinsvorstände
▪ Vorstellung der Ergebnisse
Abbildung 1 Ablauf der Bearbeitung
Bestandserfassung und Daten zu den Kleingärten
In steter Abstimmung mit der Projektleitung der Stadt Bonn erfolgte eine Erfassung der Klein-
gartenanlagen (siehe Plan 1). Als Grundlage wurde ein umfangreiches Datenpaket, zusam-
mengetragen von der Stadt Bonn und dem Stadtverband der Bonner Kleingärten, an das Pla-
nungsbüro übermittelt. Dieses enthielt u.a. eine digitale Übersicht der Bestandsanlagen der
Kleingartenvereine. Parzellenpläne lagen nicht vor. Des Weiteren wurden u.a. auch digitale
Daten zum Bonner Freiraumplan, zu öffentlichen Grünflächen, Sport- und Kinderspielplätzen
und Schutzgebieten im Bonner Stadtgebiet weitergeleitet. Außerdem wurden verschiedene
Geodaten aus den Open Data NRW abgerufen, genauso wie Daten aus dem Strukturdatenat-
las und dem Stadtplan der Stadt Bonn. Die Analyse der Bestandsdaten und Bevölkerungssta-
tistiken fand im Herbst 2024 stand, es wurden die zu dem Zeitpunkt aktuellen Daten verwen-
det.Seite 22 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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Analoge Daten und Informationen beinhalteten u.a. Konzepte und Pläne, die in den vergange-
nen Jahren von der Stadt Bonn beauftragt wurden. Dazu gehört auch der Kleingartenentwick-
lungsplan von 1986. Außerdem wurden u.a. die Gartenordnung und weitere Verbandsunterla-
gen der Kleingartenvereine herangezogen.
Die Anlagen besitzen oft eine geringe Parzellenzahl und einige Vereinsanlagen sind zudem
zersplittert (z.B. Kleingärtnerverein Bonn-Poppelsdorf im Bezirk Poppelsdorf), was ein Aufsu-
chen im Gelände erschwerte.
Die Begehungen wurden mithilfe eines Kriterienkataloges durchgeführt und die Daten vor Ort
digital eingegeben. Die übergebenen Flächendaten wurden auf Plausibilität geprüft. Eine par-
zellengenaue Erfassung erfolgte nicht. Mithilfe der selbst erfassten Daten und Informationen
aus den Beteiligungen (u.a. Befragung der Kleingartenvereine über Fragebögen und Ausrich-
ten von Workshops) wurde die Bestandserfassung ergänzt bzw. konkretisiert.
Analyse
Im Rahmen der Analyse werden die gewonnenen Daten und Erkenntnisse ausgewertet und
zusammengeführt. Ein wichtiger Teil der Bearbeitung ist die Frage der bedarfsgerechten Ver-
sorgung der Bonner Bevölkerung mit Kleingärten. Deshalb wird die Verteilung der Anlagen mit
den Bedarfen in den jeweiligen Stadtteilen abgeglichen, um daraus Schlüsse für die Planung
ziehen zu können (vgl. Kapitel 5.3). Außerdem werden übergeordnete relevante Planungen
der Stadt Bonn auf ihre Auswirkungen für die Kleingärten geprüft und Konfliktpotenziale be-
trachtet.
Konzept
Um Maßnahmen und Lösungsansätze für mögliche Konflikte formulieren zu können, werden
zuerst aus den Erkenntnissen der vorangegangenen Schritte Leitlinien formuliert. Diese wer-
den mit Lenkungsgruppe, Stadtverband und den Vereinsvorständen diskutiert.
Die Leitlinien fassen die Zielvorstellungen für die Zukunft systematisch zusammen und erleich-
tern die Konzentration auf das Wesentliche. Sie sind eine Richtschnur für zukünftiges Handeln
und die qualitative und quantitative Weiterentwicklung des Kleingartenwesens in Bonn.
Schließlich dienen sie später auch dazu, zu prüfen inwieweit die Ziele erreicht werden konnten.
Die Leitlinien werden mit Handlungsempfehlungen untersetzt.
Beteiligungsprozess
Ziele der Beteiligung im Rahmen der Aufstellung des Kleingartenentwicklungsplans waren die
gegenseitige Information, die Ermittlung und konstruktive Diskussion von Interessenkonflikten
sowie die gemeinsame Entwicklung von neuen Möglichkeiten der Nutzung. Gemeint sind hier
neben den neuen Formen der Gartennutzung auch die Anpassung von Parzellengrößen, Ver-
dichtung in den Anlagen, aber auch die Erweiterung oder Anlage neuer Parzellen und Anlagen.
Der Mehrwert durch die Beteiligung besteht in der
▪ Einbeziehung lokaler Kenntnisse der Vorsitzenden und Pächter*innen als „Experten in
eigener Sache“
▪ Vermeidung von Fehlplanungen
▪ gemeinwohlverträglichen Lösung von KonfliktenSeite 23 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
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▪ Minimierung von Umsetzungswiderständen
▪ Übernahme von Verantwortung
▪ stärkeren Identifikation mit der eigenen Stadt und im Engagement der Beteiligten
Neben der Lenkungsgruppe fand eine Stakeholderbeteiligung mit dem Stadtverband und der
Kleingartenvereinen statt.
Die Beteiligung erfolgte über den gesamten Planungszeitraum. Folgende Termine und Bau-
steine wurden durchgeführt oder sind geplant:
Februar 2024 Fragebögen an die Vereinsvorstände
März 2024 Erste Sitzung mit der Lenkungsgruppe
April 2024 Treffen mit Vereinen und Stadtverband
Juni 2024 Gartentischgespräche in drei Kleingartenanlagen
August 2024 Zweite Sitzung mit der Lenkungsgruppe
November 2024 Workshop mit Vereinen und Verband
März 2025 Dritte Sitzung mit der Lenkungsgruppe / Information Vereine
Juni 2025 Start Politische Gremien
Auch die Fragebogenaktion (vgl. Kapitel 4.1) ist als Teil der Beteiligung zu sehen, da sie über
die reine Bestandsaufnahme hinaus umfangreiche Möglichkeit zur Äußerung von Wünschen,
Problemen und Mängeln bot. Diese Möglichkeit wurde von allen Vereinsvertreter*innen ge-
nutzt.Seite 24 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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2 Allgemeine Bedeutung von Kleingärten
2.1 Historische Entwicklung
Als erste Gärten mit kleingärtnerischer Funktion werden die „Carls-Gärten“ in Kappeln an der
Schlei angesehen, die vom Landgrafen der Herzogtümer Schleswig und Holstein, Carl von
Hessen, bereits 1798 als Armengärten konzipiert wurden und einer zentralen Verwaltung un-
terstanden. Durch die Industrialisierung und die Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in
die Städte herrschten dort besonders für die arme Bevölkerung schlechte Lebensbedingun-
gen. Die Gärten sollten daher als „Hilfe zur Selbsthilfe“ dienen. Die Vorschriften, die Carl von
Hessen für seine Armengärten erließ, gelten mitunter als erste Kleingartenordnung (Sächsi-
sche Landesstelle für Museumswesen 2001, 25). Armengärten wurden daraufhin in vielen
deutschen Städten angelegt.
Dieses Modell erschien den Kommunen bald zu teuer, und so konnte sich die Idee der Schre-
bergärten des Reformpädagogen Ernst Innozenz Hauschild (um 1876) deutschlandweit durch-
setzen.
Inspiriert wurde Hauschild durch den Arzt Moritz Schreber, der auf die Verschlechterung der
allgemeinen Gesundheit durch die Industrialisierung mit der Anlage kindgerechter Spiel- und
Aufenthaltsplätze reagieren wollte. So entstand in Leipzig der erste „Schreberplatz“, der Fami-
lien das behütete Spiel und den Aufenthalt im Freien ermöglichte. Schrebers pädagogische
Leitbilder sind aus heutiger Sicht allerdings durchaus kritisch zu beurteilen.
Durch die ästhetischen und pädagogischen Ansprüche der „Schreber“ entwickelte sich ein
Konflikt mit den bereits bestehenden „Laubenpieperkolonien“. Diese nutzten vorstädtische
Brachen und Bauerwartungsland, um durch provisorische Notunterkünfte dem großen Woh-
nungsmangel in den Städten (besonders in Berlin) zu entgehen.
Aus dem pädagogischen Ansatz der Schrebergärten entwickelten sich kurz darauf auch Strö-
mungen, welche die Arbeitergärten des Roten Kreuzes und der Eisenbahnbediensteten (letz-
tere seit 1896) hervorbrachten.
In Bonn wurde der Stadtverband der Gartenfreunde e.V. 1927 gegründet.
Die ersten Bonner Kleingartenvereine wurden 1947 gegründet. So die Vereine Kleingärtner-
verein Bonn-Süd e.V. und Kleingärtnerverein „Bonn-Poppelsdorf e.V.“. Ein Schwerpunkt der
Gründungen liegt in den 60er-Jahren. Eine letzte Anlage entstand 1989 mit dem Kleingarten-
verein „Am Wasserfeld“ 1989 e.V. Aktuell wird als Ersatz für entfallende Parzellen an anderer
Stelle in der Alfterer Straße eine neue Anlage geplant.
2.2 Soziale und gesundheitliche Bedeutung
Kleingärten sind für das Gemeinwohl einer Stadt von hoher Bedeutung. Sie ermöglichen Mie-
ter*innen dicht bebauter Stadtquartiere den Aufenthalt und die Betätigung im Freien. Durch die
Pachtpreisbindung wird auch finanziell schwachen Haushalten ein „eigener“ Garten ermög-
licht. Über den Gemeinschaftsgedanken und die Selbstorganisation im Verein wird der soziale
Zusammenhalt gestärkt und die Begegnung von Menschen unterschiedlicher Generationen,
Herkunft und sozialer Milieus mithilfe ihres gemeinsamen Interesses am Garten ermöglicht.
Die Gartenarbeit kann zudem Ausgangspunkt für kulturübergreifende Kommunikation und fürSeite 25 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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Solidarität mit Migrant*innen und Geflüchteten sein. Bundesweite Zahlen zeigen, dass rund
die Hälfte aller Kleingärtner*innen in Deutschland der unteren bis mittleren Einkommens-
schicht angehören und Nichterwerbstätige überdurchschnittlich vertreten sind (DIFU 2013).
Die Stadt Bonn trägt diesem Bedarf insofern Rechnung als der Generalpachtvertrag vorsieht,
Gärten vorzugsweise an Personen mit niedrigem Einkommen zu vergeben.
Ruhe und befriedigende Beschäftigung im Freien sind attraktiv für verschiedene Zielgruppen,
wie z.B. Familien, Berufstätige, Rentner*innen und Arbeitslose. Sie alle haben dadurch die
Gelegenheit ihr soziales Netzwerk aufzubauen und zu stärken.
Gesundheitseffekte sind die körperliche Betätigung bei der Gartenarbeit, gesunde Ernährung
und der Effekt des kühlen Ortes. Vegetationsflächen sind gerade in Wohnungsnähe, insbe-
sondere für ältere Menschen, an heißen Tagen immer wichtiger.
Der mit Abstand größte Teil der Kleingartenpächter*innen lebt in Geschosswohnbauten. Sie
nutzen den Kleingarten anstatt eines Hausgartens für die Naherholung und Selbstversorgung
mit Obst und Gemüse. Deshalb ist die gute Erreichbarkeit der Kleingärten wesentlich. Infolge-
dessen empfiehlt die Studie des BMVBS 2008 eine maximale Distanz von 3 km zwischen
Wohnung und Kleingarten.
Mit der Ökologiebewegung hat das Bewusstsein für gesunde Ernährung, naturschonende Gar-
tenbewirtschaftung und ausgleichende körperliche Arbeit auch Einzug in die deutschen Klein-
gärten gehalten. Das Interesse geht auch mit dem Wunsch einher, die Umweltbildung von
Kindern zu fördern (Appel et al. 2011, 10 f).
Der Kleingarten ist allerdings nicht mehr nur der reine Versorgungsgarten, als der er ursprüng-
lich konzipiert wurde. Seine Erzeugnisse entspringen nicht mehr der Not, sondern der Selbst-
verwirklichung und dem Bedürfnis nach gesundem und (ökologisch) selbstangebautem Obst
und Gemüse. Er ist Hobby, Veranstaltungsort, Treffpunkt, Urlaubsziel. Außerdem wird die kör-
perliche Arbeit als willkommener Ausgleich zum Arbeitsalltag gesehen oder, in Bezug auf Se-
nior*innen, als gesundheits- und gemeinschaftsfördernde Betätigung.
2.3 Städtebauliche Bedeutung
Kleingärten durchgrünen gemeinsam mit anderen Grünflächen die Bebauung der Städte. Sie
sind essenzieller Teil der grünen Infrastruktur einer Stadt. Sie versorgen die Stadtbevölkerung
mit privat nutzbaren Grünflächen und erhöhen die Lebensqualität einer Stadt.
Eine Untersuchung des BMVBS kam zum Ergebnis, dass Kleingärten in allen Stadtlagen auf-
treten, aber insbesondere findet man sie ringförmig um Innenstädte (BMVBS 2008). Eine sol-
che Anordnung ermöglicht den Pächter*innen kurze Wege zwischen Wohnung und Garten (84
% aller bundesdeutschen Gärten liegen nach Zahlen aus dem Jahr 2008 maximal fünf Kilo-
meter von der Wohnung entfernt; 96 % aller Pächter*innen benötigen maximal eine halbe
Stunde zum Garten, 60 % von ihnen sogar weniger als 15 Minuten). Bundesweit ist aktuell ein
Trend zur Verlagerung der Kleingärten in die Peripherie zu beobachten (BMVBS 2008, S 2
sowie bereits Glombik 1984, S 16) und andererseits vergrößern E-Bikes die Radien von Frei-
raumnutzung.
Die Einbindung der Kleingartenanlagen in das gesamtstädtische Grünsystem aus Grünverbin-
dungen, Park- und Sportanlagen, Friedhöfen u.a. führt zu Synergieeffekten. Auf diese WeiseSeite 26 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
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können Frischluftschneisen, kühle Orte, zusammenhängende urbane Biotope oder ausge-
dehntere Naherholungsgebiete entstehen. Der Einfluss auf das Stadtklima nimmt mit wach-
sender Grünflächengröße exponentiell zu.
In der Regel können Wege in Kleingartenanlagen auch durch vereinsferne Gruppen bzw.
Nicht-Vereinsmitglieder genutzt werden. Die Vernetzung von Kleingärten durch Fuß- und Rad-
wege mit diversen Grünflächen sichert die Zugänglichkeit der Anlagen für alle Personen-grup-
pen und somit den öffentlichen Nutzen der Kleingärten als Teil der städtischen Naherholungs-
flächen (GALK – DST 2005, S 11). Kleingärten tragen wesentlich zur Lebensqualität von Städ-
ten und Stadtteilen bei.
Abbildung 2 Öffentlicher Weg durch die Anlage des KGV Medinghoven
2.4 Ökologische Bedeutung
Kleingärten sind in Ballungsräumen und Städten wichtige Ausgleichsräume. Sie sind tempe-
raturausgleichend, wirken durch ihren geringen Versiegelungsgrad positiv auf den Boden- und
Wasserhaushalt und können Teil von Frischluftkorridoren und Kaltluftproduktionsflächen sein.
Zudem wird der Feinstaubanteil der Luft durch die Filterung in Grünanlagen deutlich verringert.
Sie stellen in Städten einen wichtigen Lebensraum für Flora und Fauna dar und tragen zu
Biotopverbund und Artenvielfalt bei. Mit ihrem Mosaik aus Feuchtbiotopen, Obstbäumen, He-
cken und anderen Gehölzflächen verfügen sie über eine Vielfalt an Vegetationstypen und
-strukturen, die im städtischen Bereich von erheblicher ökologischer Bedeutung sind. Sie sind
wichtige innerstädtische Nahrungsräume für Insekten, Fledermäuse, Brutvögel und Kleinsäu-
ger.Seite 27 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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In den letzten 20 Jahren hat im Kleingartenwesen eine Entwicklung hin zum ökologischen
Gartenbewusstsein eingesetzt. Pflegten die Kleingärtner*innen ihre Parzellen früher mit Pes-
tiziden, Düngemitteln und strenger Mahd, so findet man heute auch viele weniger intensiv ge-
nutzte Gärten in den Kleingartenanlagen. Um diese Entwicklung weiter voranzubringen, berät
der Landesverband Rheinland der Gartenfreude e. V. mit seinen Fachberater*innen. Der Bun-
desverband veröffentlicht Leitfäden zum ökologischen Gärtnern.
Auch aus Richtung des Naturschutzes zeigt sich Initiative für biodiversere Gärten. Im Bunde-
sprogramm Biologische Vielfalt wird unter Federführung des Bundesamts für Naturschutz eine
Bildungs- und Beratungsoffensive für Kleingartenvereine gefördert, die vom Bundesverband
der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. und der deutschen Schreberjugend Bundeverband
e.V. getragen wird. Kleingärten werden als bundesweites großes Potenzial beim Erhalt der
biologischen Vielfalt gesehen (https://www.bfn.de/projektsteckbriefe/kleingaerten-fuer-biologi-
sche-vielfalt).
Das Land Bayern hat im Rahmen der Förderung der biologischen Diversität ein eigenes Pro-
gramm zur Zertifizierung von vorbildlichen Naturgärten oder Kleingartenanlagen (vgl. Aktion
„Bayern blüht – Naturgarten“ für Kleingärten aufgelegt (https://www.l-b-k.de/naturgartenzertifi-
zierung.html und https://www.l-b-k.de/media/downloads/datei/LBK_Checkliste_Naturgarten-
zertifizierung_2023.pdf).Seite 28 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
Bundesstadt Bonn
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3 Grundlagen und Rahmenbedingungen in Bonn
3.1 Gartenformen / Begriffsdefinitionen
Im Folgenden werden, die für das Gärtnern in der Stadt und das Kleingartenwesen wichtigen
Begrifflichkeiten erläutert und verschiedene Gartenformen voneinander abgegrenzt:
Kleingärten und Kleingartenanlagen
Laut Bundeskleingartengesetz (BKleingG) dienen Kleingärten „dem Nutzer (Kleingärtner) zur
nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbau-
erzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung“. Sie liegen in Anlagen, „in der mehrere
Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und
Vereinshäusern, zusammengefasst sind (= Kleingartenanlage)”. Als Untergrenze für eine An-
lage gilt nach einem Bundesgerichtshof (BGH)-Urteil eine Anzahl von fünf Gärten. Bei weniger
als 10 -15 Gärten kommt es bei der Einstufung v.a. auf das Vorhandensein von Gemein-
schaftseinrichtungen an (BDG 2010; S 13).
Parzelle und Laube dürfen nicht zum Wohnen geeignet sein. Dies bedeutet, dass Wasser und
Strom innerhalb der Lauben nicht gestattet sind. Wasseranschlüsse auf den Grundstücken
sind gestattet (BSU Hamburg 2007). Strom darf als Arbeitsstrom für Gartengeräte verwendet
werden.
Für Bonn wurde die 1/3 -Regelung in der Gartenordnung empfohlen und eine ausschließliche
Nutzung als Zier- oder Freizeitgarten nicht zugelassen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben
kann zur Kündigung ganzer Anlagen führen (Wegfall des Kündigungsschutzes).
Stadtspezifische Regelungen erfolgen durch Gartenordnungen. Für Bonn ist das die „Garten-
und Bauordnung für Kleingärten im Stadtgebiet Bonn“ (2009) des Stadtverbands Bonn der
Gartenfreunde.
Dauerkleingärten
Um als Dauerkleingarten zu gelten, muss der oben beschriebene Kleingarten laut BKleingG
§ 1 (3) durch den entsprechenden Bebauungsplan als solcher festgesetzt sein. Vor Inkrafttre-
ten (01.04.1983) des BKleingG bestehende Pachtverträge auf kommunalen Flächen sind lt.
§ 16 (2) wie Verträge über Dauerkleingärten zu behandeln.
Im BauGB werden Dauerkleingärten als Nutzungskategorie in § 9 „Inhalt des Bebauungs-
plans“ Abs. 1 Ziffer 15 genannt. Gemäß § 14 BKleingG ist für gekündigte Dauerkleingärten (für
Umsetzung von Bebauungsplänen oder im Rahmen von Planfeststellungsverfahren) durch die
Gemeinde Ersatzland bereitzustellen, es sei denn, sie ist zur Erfüllung der Verpflichtung au-
ßerstande.
Kleingartenparks
Kleingartenparks sollten im Gegensatz zu herkömmlichen Kleingartenanlagen einen hohen
Anteil öffentlich nutzbarer Flächen bereitstellen. Es ist eine Kombination von privat genutzten
Parzellen und Vereinsflächen mit einem allgemein zugänglichen, öffentlich nutzbaren Grünflä-
chenanteil (GALK 2011, 15). Die Hauptwege sollten ständig für die Allgemeinheit zugänglich
sein und die Anlagen um zusätzliche Nutzungsangebote angereichert werden. Sie sollen dieSeite 29 von 349
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Versorgung der Bevölkerung mit Erholungsflächen verbessern und möglichst in das Gesamt-
system eingebettet sein. Dadurch werden auch die Kleingärten stärker in das öffentliche Inte-
resse gerückt (GALK/DST 2005, S 13; BMVBS 2013, S 48) und in ihrem Beitrag für das öf-
fentliche Grün geschätzt. Insbesondere Rabatten und Stauden, die besonderer Pflege be-
dürfe, können die Anlagen bereichern.
Der gesetzliche Schutz der Kleingärten durch das BKleingG bleibt durch die Öffnung der An-
lage bzw. der Integration von Anlagen in öffentliche Grünflächen unberührt.
Grabeland in der Obhut der Kommune
Beim Grabeland handelt es sich um städtische Flächen, die als Parzellen an Pächter*innen
zur Gartennutzung verpachtet werden. Die Gärten liegen entweder einzeln im Stadtgebiet oder
als Ansammlung zusammen. Sie verfügen aber meist nicht über gemeinsame Anlagen
(Zäune, Wege o.a.) und nicht über Ver- oder Entsorgungsleitungen. Ein zentrales Merkmal ist
das Verbot der Anpflanzung mehrjähriger Pflanzen.
Eine Zusammenstellung der wesentlichen Fakten und Unterschiede zwischen Grabeland und
Kleingärten zeigt die folgende Tabelle:
Tabelle 1 Vergleich Kleingärten - Grabeland
Merkmal Kleingärten (KG) Grabeland (GL)
Bestand 40 ha ca. 52 ha
gemäß Stadt Bonn (unbereinigte
Daten)
Eigentum Stadt Bonn Stadt Bonn
Verwaltung / Organisation 20 Kleingartenvereine mit einer oder
mehreren Anlagen
Vereine gehören einem Dachverband
an (Stadtverband Bonn der Garten-
freunde)
Ansprechpartner sind Dachverband
und Vereinsvorstände
Keine Organisation als Ansprechpart-
ner für die Gruppe dieser Pächter*in-
nen, Vielzahl von Einzelpachtverträ-
gen
Pachtverhältnisse Stadt verpachtet Anlage an Stadtver-
band, dieser an einzelne Vereinsmit-
glieder der KGV
Einzelpachtverträge zwischen Stadt
Bonn und Pächter*innen
Pachtzins Unterliegt Regelungen des BKleingG
per Gesetz niedrig (maximal das Vier-
fache der ortsüblichen Pacht im er-
werbs-mäßigen Obst- und Gemüse-
bau)
Stadt Bonn 0,33 €/m² (Angabe Stadt-
verband)
Jährliche Kosten für Versicherung,
Strom, Wasser etc. 200-250 €/Par-
zelle
Unterliegt Bürgerlichem Gesetzbuch
(BGB)
Entgelte durch politischen Beschluss
Stadt Bonn 0,17 €/m² (Angabe Lie-
genschaften)
Rechte und Pflichten Regelungen des BKleingG zur Erlan-
gung der Gemeinnützigkeit
Garten- und Bauordnung von 2009
Nach PachtvertragSeite 30 von 349
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Merkmal Kleingärten (KG) Grabeland (GL)
Keine Tierhaltung Festsetzungen gemäß Landschafts-
plan oder Landschaftsschutzgebiets-
verordnung, BauGB
Kündigungsschutz Jährliche Kündigung seitens der Ver-
pächterin (Stadt Bonn) nur mit An-
gabe von Gründen möglich
6 Monate, wenn Stadt Flächen ander-
weitig nutzen will
Bestandsschutz Anlagen mit Pachtvertrag bzw. Be-
stand vor 1983 genießen lt. BKleingG
Bestandsschutz (gilt nur bei kommu-
nalem Eigentum)
--
Sicherung über B-Plan 8 Anlagen sind über zugehörigen B-
Plan gesichert, 7 Anlagen sind nicht
über einen B-Plan gesichert und 5
Anlagen sind teilweise gesichert
(65 % dieser Anlagen)
In Bebauungsplänen mit unterschied-
lichsten Zweckbestimmungen darge-
stellt (Gartenland, Grünfläche)
Darstellung im FNP Eine Hälfte der KGA sind im FNP als
Dauerkleingarten dargestellt, die an-
dere Hälfte ist überwiegend als Grün-
fläche dargestellt
Verschiedenen Flächenkategorien zu-
geordnet:
Flächen für Landwirtschaft / Grünflä-
che / Gartenland
Regelungen zur Kompensa-
tion bei Kündigung
BKleingG: Anspruch auf Entschädi-
gung für im Garten verbleibende An-
pflanzungen und Anlagen soweit
diese nach BKleingG, behördlichen
Weisungen, Pachtvertrag und Sat-
zung zulässig sind („Wertermittlungs-
richtlinie Landesverband Rheinland e.
V. – Stand März 2016)
Verpflichtung der Kommune zur
Schaffung von Ersatzland für Dauer-
Kleingärten
Keine Entschädigung / kein Anspruch
auf Ersatzflächen
Rückbau in den ursprünglichen Zu-
stand
Versorgung (Prognose 2050
bei gleicher Fläche und stei-
genden Einwohnerzahlen)
2023: 1,22 m²/EW
2050: 1,14 m²/EW
Keine Aussage möglich
Nutzungsvorgaben Drittel-Regelung (1/3 Obst- und Ge-
müseanbau) als Vorgabe laut Recht-
sprechung des BGH vom 17. Juni
2004 (Aktenzeichen III ZR 281/03)
Nutzungsvorgaben gem. Pachtver-
trag: Gewinnung von Gartenbauer-
zeugnissen für den Eigenbedarf, nur
einjährige Pflanzen
Es gelten Festsetzungen gemäß
B-Plänen, Landschaftsplänen, Land-
schaftsschutzgebietsverordnung,
BauGB, Bauordnung NRW, etc.
Größe der Parzellen Nach BKleingG bis 400 m² (Soll-
größe)
Keine Vorgaben, Größen nicht be-
kannt
Ausstattung Nach BKleingG Laube einschl. über-
dachter Freisitz max. 24 m², darf nicht
zum dauerhaften Wohnen geeignet
sein (geringe Versiegelung vorgege-
ben)
Gem. Pachtverträgen keine Aufbau-
ten / Bauwerke und Versieglung er-
laubt. Ortsübliche Einfriedung bis
1,20 m Höhe
Oft rechtlich nicht gesicherte größere
Lauben, Wasser- und Stroman-
schluss (teilweise illegale Nutzungen)Seite 31 von 349
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Merkmal Kleingärten (KG) Grabeland (GL)
Versiegelung Begrenzung der Versiegelung Versiegelung oft hoch oder
illegale Nutzungen vorhanden
Leerstand Kein Leerstand, hohe Nachfrage
Vereine sind für Pflege der Flächen
verantwortlich
Leerstand und Nachfrage nicht be-
kannt
Zugänglichkeit Gemäß Garten- und Bauordnung der
Stadt Bonn sollen die Hauptwege im
Rahmen der üblichen Nutzungszeiten
der Öffentlichkeit zugänglich sein
Keine Vorgaben
Mietergärten
Mietergärten sind Flächen in direkter Wohnungsnähe, die von Wohnungsbaugesellschaften
verwaltet werden. Sie werden zugehörig zu einer Wohnung an die Bewohner*innen vergeben.
Das Wegfallen der Vereinsstrukturen und die unmittelbare Nähe der Gärten zu den Wohnun-
gen machen die Gärten für Viele zu einer attraktiven Alternative zum Kleingarten (BMVBS
2008, S 52).
Eigentümergärten
Diese Gärten werden von den Eigentümer*innen oder den zugehörigen Haushaltsangehörigen
selbst genutzt. Sie liegen nicht auf Wohngrundstücken.
Hausgärten
Ein Hausgarten grenzt an oder umgibt unmittelbar das Wohnhaus. Er wird regelmäßig bis täg-
lich von den Hausbewohner*innen zur Erholung und gärtnerischen Betätigung genutzt.
Erholungsgärten
Erholungsgärten sind Freizeit- oder Wochenendgärten. Sie sind ebenfalls oft in Anlagen zu-
sammengefasst und können ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen wie Kleingärten aufweisen.
Die Unterschiede zwischen Erholungsgärten und Kleingärten sind, neben der anderen Nut-
zung, die meist größere Gartenfläche sowie größere Lauben, die z.T. über Strom- und Was-
seranschlüsse verfügen. Der höhere Ausstattungsgrad führt meist verstärkt zu einer proble-
matischen saisonalen- oder Dauerwohnnutzung der Gärten.
Die Vorschriften für die Pacht von Erholungsgärten finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB). Durch die in der Regel gegenüber Kleingärten freizügigeren Nutzungsmöglichkeiten
von Erholungsgärten sind für solche Gärten höhere Entgelte, Anschlussbeiträge u.a. zu ent-
richten.
In Bonn gibt es keine größere Ballung von Erholungsgärten, weshalb diese Form für Bonn
nicht relevant ist.Seite 32 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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Bahnlandwirtschaft
Bei der Bahnlandwirtschaft handelt es sich um eine betriebliche Sozialeinrichtung, die Gärten
im Eigentum der Bundesbahn verpachtet. Die Flächen in Bonn gehören zum Bezirk Köln (Un-
terbezirk Bonn). Die einzelnen Gärten verpachtet der Hauptverband. Das Pachten erfordert
die Mitgliedschaft im örtlichen Verein, der die Flächen verwaltet. Dabei handelt es sich aber
nicht in jedem Fall um ins Vereinsregister eingetragene Vereine. Die Anlagen gelten in den
meisten Fällen als Kleingärten nach dem BKleingG.
In Bonn verpachtet die Deutsche Bahn nur wenige Gärten. Dabei sind zwei Flächen im Besitz
der Stadt Bonn. Diese befinden sich an der Straße An der Schwarzen Brücke in Dransdorf
(nahe Alte Stadtgärtnerei). Rund 25 andere, meist nur kleine, Grundstücke sind privat gepach-
tet, dazu gehören unter anderem Flächen in Beuel-Süd, südlich des Bahnhofs Bonn-Beuel.
3.2 Rechtliche und organisatorische Grundlagen und Vorgaben
Gemeinden sind zur Förderung des Kleingartenwesens gesetzlich verpflichtet (Bundesklein-
gartengesetz vom 28.02.1983, BGBL. 1 S. 210). Eine Ausweisung von Kleingartenland, "so-
weit erforderlich", ist ferner durch das BauGB gegeben (§§ 5 und 9).
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
▪ Für die Pacht eines Kleingartens treffen die §§ 581 ff. des BGB regulierende Aussagen.
Pächter*innen können den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten. Für die Nut-
zung ist eine Pacht zu zahlen. In Bonn liegt der Pachtzins bei 0,33 €/m²/Jahr (städtische
Flächen). In der Nachbarstadt Köln liegt er bei 0,45 €/m²/Jahr, in Wuppertal bei 0,27
€/m²/Jahr. Die Recherchen konnten nicht klären, ob die Beträge vergleichbar sind und
welche Leistungen dafür von den Kommunen übernommen werden.
Im Bundesdurchschnitt betrug der Pachtzins laut einer Veröffentlichung aus 2019 0,18
€/m²/ Jahr (BBSR 2019).
Bundeskleingartengesetz (BKleingG vom 28. Febr. 1983, zuletzt geändert am 19. Sep-
tember 2006)
▪ Kleingärten unterliegen dem BKleingG. Es schützt die Nutzer*innen durch die Begren-
zung des Pachtzinses auf maximal das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmä-
ßigen Obst- und Gemüseanbau (§ 5) und verankert einen Kündigungsschutz (§ 9), ohne
den jederzeit und ohne Bedingungen eine Kündigung mit jährlicher Kündigungsfrist mög-
lich wäre. Es regelt außerdem die Entschädigung durch die Grundstückseigentümer (§
11) und die Verpflichtung zur Schaffung von Ersatzland (§ 14) für Dauerkleingärten. Wird
ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 gekündigt, d.h. wenn die Fläche
für die durch Bebauungsplan oder Planfeststellung festgesetzte Nutzung oder zum
Zweck der Landbeschaffung benötigt wird, hat die Gemeinde geeignetes Ersatzland be-
reitzustellen oder zu beschaffen, es sei denn, sie ist zur Erfüllung der Verpflichtung au-
ßerstande. Das Ersatzland soll gem. § 14 Abs. 3 zum Zeitpunkt der Räumung des Dauer-
kleingartens zur Verfügung stehen.
▪ In Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Kleingärten sind Dauerkleingärten im
Sinne des § 1 (3). Außerdem sind solche Flächen als Dauerkleingärten zu behandeln, bei
denen die Kommunen am 01.04.1983 (alte Länder) bzw. am 03.10.1990 oder danachSeite 33 von 349
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(neue Länder) Eigentümer der Pachtflächen waren (§ 16 (2) vgl. BDG 2010) (Bestands-
schutz).
▪ § 3 BKleingG bestimmt: “Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die
Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei
der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. Im Kleingarten
ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche ein-
schließlich überdachtem Freisitz zulässig […]. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbe-
sondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet
sein.“
▪ Der Charakter des Kleingartens soll durch die Erzeugung von Nutzpflanzen und Früchten
(Gartenbauerzeugnissen) zur Eigenversorgung gekennzeichnet sein und der Erholung
dienen. Rasen und Zierpflanzen dürfen nicht überwiegen. Das zweite Element eines
Kleingartens ist die Erholungsnutzung. Gemäß Auslegung des Bundesgerichtshofes
(nach BDG 2010, S. 11ff) ist die “Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen pflanzli-
chen Produkten ein notwendiger Bestandteil der kleingärtnerischen Nutzung, für die ein
Teil der Gartenparzelle genutzt werden muss.“ Der Anteil dieser Nutzungsart ist gesetz-
lich nicht festgelegt. „Es bleibt im Rahmen der von der höchstrichterlichen Rechtspre-
chung anerkannten Grenzen grundsätzlich den Kleingärtnern bzw. dem Verpächter, in
gestuften Pachtverhältnissen, dem Zwischenpächter, oder der örtlichen Kleingärtnerorga-
nisation – als Verwalterin der Kleingartenanlage – überlassen, den Flächenanteil festzu-
legen. Nach der Rechtsprechung muss die Erzeugung von Gartenprodukten maßgeblich
sein (BGH NJW-RR 2004, 1241f). …In der Praxis hat sich die sogenannte Drittelung der
Gartenfläche als Orientierungswert herausgebildet. Danach ist mindestens ein Drittel der
Gesamtfläche der Parzelle für die Erzeugung von Obst und Gemüse und anderen Früch-
ten zu nutzen.“ (BDG 2010, S. 12). Dies wurde durch die Rechtsprechung des BGH vom
17. Juni 2004 (Aktenzeichen III ZR 281/03) inzwischen bestätigt.
▪ Tierhaltung: „Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nut-
zung. Der Kleingarten ist keine Kleinsiedlung i.S.d. § 2 BauNVO, zu der auch die Klein-
tierhaltung gehört. Zulässig ist dagegen die Bienenhaltung. Sie dient der kleingärtneri-
schen Nutzung schon wegen des Nutzens der Bienen für die Bestäubung der kleingärt-
nerischen Erzeugnisse.“ (Bund Deutscher Gartenfreunde e.V. 2004, 21).
▪ Vereinzelt wurde und wird eine Novellierung des BKleingG gefordert. Die möglichen Fol-
gen jeglicher Änderung des BKleingG sind nicht zu unterschätzen. Das BKleingG dient
als Schutzgesetz, welches Pachtpreisbegrenzungen festlegt und einen umfassenden
Kündigungsschutz für die Kleingärtner*innen bietet. Die damit verbundene Einschrän-
kung der Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ist verfassungsrechtlich insbeson-
dere nur deshalb zu vertreten, weil Kleingärten unter den im Gesetz verankerten Voraus-
setzungen den Status der Gemeinnützigkeit einnehmen. Die gesetzlich verankerten Rah-
menbedingungen sind laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die notwendi-
gen Voraussetzungen zur Beibehaltung dieses Status. Bei einer Nichteinhaltung der Vor-
gaben des BKleingG droht somit letztendlich auch der Verlust der Gemeinnützigkeit (vgl.
Mainczyk 2006, S. 92).
▪ Betrachtet man das BKleingG als „auszuformendes Rahmengesetz“, könnten Detailrege-
lungen auf Landesebene dazu beitragen, die auf lokaler Ebene zunehmend problemati-
sche uneinheitliche Auslegung des BKleingG zu beenden. Es gilt den gemeinnützigenSeite 34 von 349
Kleingartenentwicklungsplan
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Charakter des BKleingG zu bewahren und zugleich Spielräume für eine zeitgemäße In-
terpretation der gesetzlichen Vorgaben (MBWSV NRW, 2009) zuzulassen.
Zwischenpachtvertrag zwischen der Stadt Bonn und dem Stadtverband Bonn der
Kleingärtner e.V. (1988 mit 1. Änderungsvertrag von 1996)
Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Flächeneigentümer, der Stadt Bonn, und
dem Generalpächter, heute der Stadtverband Bonn der Gartenfreunde. Der alte Vertrag von
1963 mit Ergänzungen aus 1970 und 1972 wurde in Folge der Novellierung des BKleingG
angepasst.
▪ Die Verpachtung von Parzellen soll an Personen mit Wohnsitz Bonn und nach sozialen
Gesichtspunkten erfolgen.
▪ Pachtjahr, Kündigung und Pachtzins sowie andere finanzielle Aspekte und die Rückgabe
der Flächen werden geregelt.
▪ Der Zwischenpächter hat sicherzustellen, dass jedem das Betreten der Hauptwege zu
den üblichen Nutzungszeiten möglich ist.
▪ Der Einsatz von Herbiziden wird grundsätzlich ausgeschlossen.
▪ Die Einfriedung der Einzelparzellen wird mit 80 cm Maschendrahtzaun oder Hecken mit
max. 120 cm festgelegt.
▪ Tierhaltung ist mit Ausnahme von Fischen nicht erlaubt; Genehmigungen für Tierhaltung
(z.B. Imkerei) erteilt nach Prüfung der Verband im Auftrag der Stadt Bonn.
▪ Zulässig sind Gartenlauben mit höchstens 24 m² Grundfläche mit einem überdachten
Freisitz von max. 8 m². Andere Ausführungen oder die Grundsanierung von Anlagen sind
mit der Verpächterin abzustimmen.
▪ Bauliche Anlagen (Vereinsheime, Ver- und Entsorgungsanlagen, Mauern, Brunnen u.a.
bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Bonn.
▪ Es erfolgt ein jährlicher Pachtrückfluss von 10 % für den Verwaltungsaufwand des Zwi-
schenpächters.
Der Änderungsvertrag trifft detailliertere Regelungen, zur Verpachtung an sozial Benachteiligte
und reduziert den Pachtzins vom Hochwasser betroffener Anlagen in Bad Godesberg und
Graurheindorf generell um 50 %.
Garten- und Bauordnung für Kleingärten im Stadtgebiet Bonn (2009)
In der Garten- und Bauordnung regelt der Stadtverband Bonn der Gartenfreunde in Abstim-
mung mit der Stadt Bonn die Nutzungen der Parzellen und in den Kleingartenanlagen. Dies
betrifft im Wesentlichen bauliche Anlagen und andere Einrichtungen und die Gartennutzung
durch die einzelnen Pächter*innen, aber auch den Umgang mit Gemeinschaftsanlagen, Haf-
tungsfragen u.ä. Die wichtigsten Regelungen sind:
▪ Unter Ziffer 1 werden Versieglungen für bauliche Anlagen eingeschränkt. Erlaubt sind ne-
ben der einschließlich Freisitz 24 m² großen Laube, ein kleines Gewächshaus oder nicht
massive Frühbeete oder Teichanlagen o.ä. Innenzäune dürfen, anders als ursprünglich
im Zwischenpachtvertrag festgelegt, nur noch maximal 1 m hoch sein; Sichtschutzwände
sind limitiert. Fest montierte Antennen dürfen nicht verwendet werden.
▪ Unter Ziffer 2 wird die Ver- und Entsorgung beschrieben. Diese berücksichtigt, dass
Kleingärten mit ihren Lauben nicht zum dauerhaften Aufenthalt vorgesehen sind. DieSeite 35 von 349
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Wasserversorgung darf deshalb nicht bis in die Laube geführt werden. Kleine Flüssiggas-
flaschen sind erlaubt. Toiletten sind als Chemie-, Trocken- oder biologische Toilettenan-
lagen zulässig. Pflanzliche Abfälle sind auf der Parzelle zu kompostieren und andere
Reststoffe sind zu durch die einzelnen Pachtenden ordnungsgemäß zu entsorgen.
▪ Ziffer 3 regelt die gärtnerische Nutzung und empfiehlt, die Drittelteilung (bauliche Anlage,
Ziergarten, Nutzgarten) auf der Parzelle einzuhalten. Für Baumpflanzungen sind niedrige
Obstbäume zu verwenden. Sonstige Laubbäume sowie Nadelgehölze sind verboten,
Grenzabstände einzuhalten. Auch für Hecken gelten Höhenbegrenzungen. Pflanzen-
schutzmaßnahmen sollen dem Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes folgen. Natur-
nahe Bekämpfungsmaßnahmen von Schädlingen sollen bevorzugt werden.
▪ Ziffer 4 regelt das Vereinsleben, wie die Gemeinschaftsarbeit, Rücksicht durch Lärmver-
meidung, Ruhe- und Öffnungszeiten für die Anlagen. In Ziffer 4.4 heißt es dazu: „Es ist
sicherzustellen, dass das Betreten der Hauptwege und die Benutzung von der Stadt
Bonn errichteter Anlagen und Wege in der Kleingartenanlage im Rahmen der üblichen
Nutzungszeiten der Gärten gestattet werden; die Zeiten sind für jedermann sichtbar im
Eingangsbereich der Kleingartenanlage auszuhängen. Zugangsbeschränkungen wäh-
rend der üblichen Nutzungszeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verpäch-
ters.“
▪ Nach Ziffer 4.7 ist Tierhaltung verboten, das Aufstellen von Bienenstöcken ist genehmi-
gungspflichtig. Hunde sind auf Wegen der Anlage an der Leine zu führen.
Förderung des Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen
Die Förderung des Kleingartenwesens ist in der Verfassung des Landes NRW verankert:
„Nach Artikel 29 Absatz 3 der Landesverfassung sind in Nordrhein-Westfalen die Kleinsiedlung
und das Kleingartenwesen zu fördern. Dieser Appell richtet sich an alle Akteur*innen wie Lan-
des-regierung, Kommunen, Verbände und Vereine und umfasst sowohl finanzielle Förderung
als auch die Unterstützung des Kleingartenwesens insgesamt. Die Landesregierung unter-
stützt die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner durch die finanzielle Förderung von Schulung
und Beratung, investive Förderung für Errichtung und Erhaltung von Dauerkleingartenanlagen
über eine Förderrichtlinie, den alle vier Jahre stattfindenden Landeswettbewerb, die Förderung
von Einzelprojekten sowie die Fachberatung im Rahmen der Landesgartenschauen.
Mit dem Landeswettbewerb Kleingärten sucht das Nordrhein-Westfalen alle vier Jahre Klein-
gartenvereine, die sich durch beispielhafte ökologische, soziale und kulturelle Leistungen aus-
zeichnen. Bewerben können sich die jeweiligen Kommunen. Der Bewertung der Bewerbungen
werden Kriterien wie die Einbindung der Anlage in die städtebauliche Entwicklung, das Enga-
gement der Mitglieder für die Integration, ökologische und stadtklimatische Aspekte sowie die
Gestaltung und Nutzung einzelner Gärten, die besondere Initiative Einzelner oder von Ver-
einsgruppen zugrunde gelegt. Teilnahmeberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Abstim-
mung mit ihren kleingärtnerischen Organisationen. Die Teilnahme am NRW-Wettbewerb ist
zugleich die Vorauswahl für den Bundeswettbewerb Kleingartenanlagen.“ (Quelle des Zitats:
https://www.mlv.nrw.de/themen/landwirtschaft/acker-und-gartenbau/kleingaerten-und-klein-
gartenanlagen / Abruf am 15.05.2023).Seite 36 von 349
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Dauerkleingärten
Hierzu erging der Rund-Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz - II-5 - 2308.5.2 - v. 10.11.2004 (gültig bis 31.12.2029).
Zuwendungsempfänger*innen sind jeweils die Gemeinden als Träger der Vorhaben. Anteilfi-
nanzierung Förderungsrahmen: 60 v.H. bis 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. För-
derfähig sind Grunderwerb, Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Anlagen, sanitäre
Gemeinschaftseinrichtungen, Maßnahmen zur Eingliederung in das öffentliche Grünsystem,
durchgehende Wegeführung und Ähnliches.
Das Fördervolumen für das Jahr 2025 liegt nach Aussage des Ministeriums für Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen landesweit bei € 467.000. Dieses
teilt sich auf in Beratungs- und Schulungsförderung der zwei Landesverbände (€ 192.000) und
investive Förderung sowie die Durchführung des Kleingarten-Landeswettbewerbs (€ 275.000).
Organisation
Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. (BKD) ist die Dachorganisation
der Kleingartenvereine auf Bundesebene. Er befasst sich mit Grundsatzfragen des Kleingar-
tenwesens und der Vertretung der Interessen der Kleingärtner*innen.
Im Land Nordrhein-Westfalen sind zwei Landesverbände aktiv: Der Landesverband Westfalen
und Lippe der Kleingärtner e.V. sowie der für Bonn zuständige Landesverband Rheinland der
Gartenfreunde e. V. Der Landesverband Rheinland organisiert als Dachverband die z.Zt. über
90.000 Mitglieder in 26 Kreis- und Stadtverbänden.
In Bonn stellt der Stadtverband Bonn der Gartenfreunde e.V., als Zwischenpächter der Klein-
gartenflächen, das Kommunikationsorgan in Richtung Stadtverwaltung für die aktuell 20 Bon-
ner Vereine dar. Satzungsgemäße Ziele des Vereins sind (Stadtverband Bonn der Garten-
freunde e.V., Satzung Stand 2025):
▪ Förderung und Erhaltung des Kleingartenwesens und Ausgestaltung der Kleingartenanla-
gen als Bestandsteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns in Verbin-
dung mit den Landes- und Kommunalbehörden,
▪ Einsatz für ein zeitgemäßes Kleingartenwesen und die Schaffung und Erhaltung pla-
nungsrechtlich gesicherter Kleingärten
▪ Beachtung der Gemeinnützigkeit, Förderung der Volksgesundheit, des Umweltschutzes
und die Entwicklung von Naturverständnis bei jungen Menschen
▪ Zusammenschluss der Kleingärtner*innen unter Ausschluss aller parteipolitischer und
konfessioneller Ziele
3.3 Charakterisierung der Bundesstadt Bonn
3.3.1 Natur- und stadträumliche Besonderheiten
Das Stadtgebiet Bonn liegt im Übergangsbereich zwischen der Mittelgebirgsregion und Nord-
deutschem Tiefland. Hier tritt der Rhein, der die Stadt auf fast 20 km wesentlich prägt, aus
dem engen Mittelrheintal zwischen dem Siebengebirge im Osten und den Höhen der Haupt-Seite 37 von 349
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terrasse im Westen heraus und erreicht die Weite der Niederrheinischen Bucht. Dadurch ent-
stehen topografisch sehr unterschiedlich geprägte Räume.
Im Norden Bonns haben sich auf fruchtbaren Böden vielfältig genutzte offene und aber auch
im Bereich Lannesdorf kleinräumig gegliederte Flächen erhalten, die landwirtschaftlich oder
als Obstwiesen und Gärten genutzt werden. Der Bonner Stadtrand im Norden wird durch das
„Grüne C“, ein Projekt, das im Rahmen der Regionale 2010 gefördert wurde, eingerahmt. Seit
Abschluss des Freiraumprojekts „Grünes C“ bewahrt dieses die Individualität von neun ver-
schiedenen Landschaftsräumen im Bonner Norden sowie in den angrenzenden Kommunen
und schafft durch Ihre Verbindung einen Park der Kulturlandschaften. Der Freiraum setzt sich
aus alten Kulturlandschaften, Naturschutzgebieten, Flüssen, Acker-, Obst- und Gartenbauflä-
chen zusammen. […] Im Rahmen des „Grünen C´s“ wird das Meßdorfer Feld als Landschafts-
raum geschützt, bleibt landwirtschaftlich nutzbar und als Erholungsraum erhalten“ (Bonner
Freiraumplan).
Bonn verfügt neben der Naturausstattung überwiegend linksrheinisch auch über große Park-
anlagen, wie Hofgarten, Rheinauenpark und Botanischer Garten, die Friedhöfe und auch klei-
nere Park- und Grünanlagen, über Kleingärten und Grabelandflächen, die gemeinsam die
Bonner Gartenlandschaft bilden.
3.3.2 Strukturen und Verwaltung der Kleingärten
Der „Stadtverband Bonn der Gartenfreunde e.V.“ ist der Dachverband der Kleingartenvereine
auf Bonner Stadtgebiet. Er wurde als Ortsverband im Jahre 1927 gegründet und fungiert heute
als Generalpächter der städtischen Kleingartenanlagen. Er verpachtet diese weiter an seine
Mitglieder, die 20 Kleingartenvereine. Der Verband ist ein eingetragener Verein und wird von
einem vierköpfigen Vorstand ehrenamtlich geführt.
„1927 gründeten die Kleingärtnervereine Bonn-Altstadt, Bonn-Süd und Bonn-Rhein-
dorf den Ortsverband der Kleingärtner e.V.
Der Verband schreibt zur Entstehung, dass sich die drei genannten Großvereine in den
Jahren 1948 bis 1958 auflösten und sich neue kleinere Vereine bildeten. Von 1959 bis 1967
wurde der größte Teil der Kleingartensiedlungen dem Ausbau Bonns zum Sitz der Bundes-
regierung geopfert. Trotz neuer Anlagen wurde die ursprüngliche Zahl der Kleingärten nicht
wieder erreicht.
(Quelle: https://www.bonner-kleingaertner.de/verband/ueber-uns; Zugriff 06.08.2024).
Als Dachorganisation soll er die Interessen der ca. 1.000 Mitglieder gegenüber dem Verpäch-
ter der Grundstücke, der Stadt Bonn, vertreten. Damit können Themen gebündelt und gemein-
sam vertreten werden. Die einzelnen Vereine werden damit entlastet. Der Generalpächter
dient als zentrale Schnittstelle zwischen Kleingärtnern und der Stadtverwaltung. Dies erleich-
tert Verhandlungen zu Änderungen des Pachtvertrags der Flächen oder die Abstimmung bei
Problemen oder zu Projekten.
Diese hierarchische Struktur des Kleingartenwesens ist aufgrund der genannten Vorteile weit
verbreitet. Diese zeigen sich in Bonn gerade im Gegensatz zu den vielen Einzelpachtverträgen
der Stadt mit den Pächter*innen der Grabelandparzellen (vgl. Tabelle 1).Seite 38 von 349
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Die Kleingartengesamtfläche in Bonn ist im Gegensatz zu anderen Städten klein. Der Stadt-
verband ist für rd. 40 ha zuständig. Der Verein Bonn-Rheindorf verwaltet als einziger mehr als
zwei Anlagen, nämlich fünf Kleingartenanlagen, die aus je sehr unterschiedlich vielen Gärten
bestehen. Der kleinste Verein mit einer Anlage mit 21 Parzellen ist der Kleingärtnerverein
Burgfrieden Bonn-Dransdorf. Die größte Anlage des Kleingartenvereins Am Ennert liegt de-
zentral in Pützchen / Bechlinghoven und hat etwas mehr als 100 Parzellen. Die meisten Klein-
gartenvereine verpachten und verwalten weniger als 50 Parzellen.
Abbildung 3 Organisationsstruktur des Kleingartenwesens in Bonn
3.4 Städtische Planungen mit Relevanz für das Kleingartenwesen
3.4.1 Flächennutzungsplan und Landschaftspläne
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein kommunales Planungsinstrument. Er legt in den
Grundzügen fest, wie die Flächen im Stadtgebiet genutzt werden sollen. Er ist richtungswei-
send für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Er ist für die Stadtverwaltung verbindlich, stellt
für einzelne Bürger*innen aber keine verbindliche Grundlage z.B. für Rechtsansprüche dar.
Der heute in der Stadt Bonn gültige FNP geht zurück auf das Jahr 1975. Er wurde seitdem
angepasst. Die letzte Änderung ist im August 2024 wirksam geworden.
Die Hälfte der Kleingartenanlagen Bonns ist im FNP als Dauerkleingarten ausgewiesen. Des
Weiteren ist ein Teil auch über Bebauungspläne (B-Pläne) als Dauerkleingarten verbindlich
gesichert. Kleingartenvereine deren Anlagen im FNP als Dauerkleingarten ausgewiesen sind:
Kleingartenverein Am Wasserfeld, Gartenfreunde Tannenbusch, Kleingärtner-Verein Abend-
friede, Kleingärtner-Verein Bonn-Rosengarten, Kleingärtnerverein Vogelsang, Kleingartenver-
ein Zum Vorgebirge, Kleingartenverein Am Ennert, Kleingartenverein Am Mühlenbach, Klein-
gärtnerverein Am Rosenbach und Kleingärtner-Verein Bonn-Nord. Die Anlagen des Kleingärt-
nervereins Bonn-Rheindorf und des Kleingärtnervereins Flora sind anteilig ausgewiesen.Seite 39 von 349
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Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung ist das Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege. Als Maßstab gelten die Ziele und Grundsätze des Naturschutzrechts. In den Land-
schaftsplänen konkretisierte Entwicklungsziele, Festsetzungen und Maßnahmen erhalten als
Satzung ihre Rechtskraft. In Bonn existieren drei Landschaftspläne für Teilgebiete der Stadt.
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieses Gutachtens werden die drei Bonner Landschaftspläne
in einen zusammengeführt, bis zu dessen Erlass sie noch in ihrer jetzigen Fassung gültig sind.
Bonner Kleingärten liegen in Geltungsbereichen von zwei der drei Landschaftspläne (Land-
schaftsplan Ennert und Landschaftsplan Kottenforst). Des Weiteren befinden sich anteilig zwei
Anlagen des Kleingartenvereins Bonn-Rheindorf im Gebiet der Schutzgebietsverordnung
„Rheinufer“.
Landschaftspläne in Nordrhein-Westfalen gelten gem. Gesetz zum Schutz der Natur in Nord-
rhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW vom 21.07.2000) § 7 für den
Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.
Landschaftsplan Ennert (2004)
Der Plan umfasst Bereiche rund um den Höhenzug des „Ennert“, den nördlichen Ausläufer
des Siebengebirges, im Osten des Stadtgebiets. Er umfasst rund 1.000 ha Fläche. Die Land-
schaft ist hier im Wesentlichen von Laubwäldern und großflächiger Ackernutzung geprägt. Die
Waldbereiche spielen für die Erholung eine große Rolle.
Kleingärten sind lt. Landschaftsplan in der Nähe der Ortslagen vorhanden. Mit der Anlage Am
Ennert mit ihren 108 Parzellen befindet sich hier die größte Kleingartenanlage Bonns. Direkt
nördlich angrenzend liegt die Anlage des Vereins Am Rosenbach e.V. Hier macht der Land-
schaftsplan auch Festsetzungen zum Erhalt begrenzender Gehölze und zur Renaturierung
des Alaunbachs.
Die weiteren im Landschaftsplan genannte Anlagen sind heute nicht mehr bekannt bzw. gärt-
nerisch genutzt (nördlich Römlinghoven, bei der Stadtbahn Oberkassel, Oberholtorf).
Landschaftsplan Kottenforst (2013)
Der Plan umfasst den linksrheinischen unbebauten Teil der Stadt Bonn. Der Landschaftsplan
hat einen Geltungsbereich von rd. 5.100 ha. Kleingärten werden im Landschaftsplan nicht er-
wähnt, obwohl mehrere Anlagen im Geltungsbereich liegen. Dazu gehören der Kleingärtner-
verein Bad Godesberg, der Kleingärtnerverein Bonn-Endenich, der Kleingärtnerverein Bonn-
Poppelsdorf, der Kleingärtnerverein Zum Vorgebirge, der Kleingartenverein Am Mühlenbach
und der Kleingärtnerverein Derletal.
Bei der o.g. Aufstellung des Gesamtlandschaftsplans können die Nutzungsvorgaben für Klein-
gartenanlagen berücksichtigt werden.
Schutzgebietsverordnung Rheinufer (2022)
Seit 1972 wurde zum Schutz der Uferbereiche des Rheins eine gesonderte Ordnungsbehörd-
liche Verordnung erlassen. Das Gebiet umfasst Teile des Rheinufers und angrenzende Grün- ,
Freiflächen und Parkanlagen sowie den Rhein im Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn und trägt
die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“.Seite 40 von 349
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Die Bezirksregierung Köln hat 2022 eine neue Verordnung mit einer Geltungsdauer von 20
Jahren erlassen. Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 663,5 Hektar.
Kleingärten werden in der Verordnung nicht explizit erwähnt. Anlagenteile des Kleingärtner-
vereins Bonn-Rheindorf liegen im Landschaftsschutzgebiet.
3.4.2 Bebauungspläne
Bebauungspläne binden sowohl die Politik und das Handeln der Stadtverwaltung als auch
den / die einzelne(n) Bürger*in oder Eigentümer*in. Flächen können erst anders genutzt wer-
den, wenn neue politische Beschlüsse herbeigeführt werden. Die Festsetzung „Dauerkleingär-
ten“ im Bebauungsplan verpflichtet zudem die Stadt bei einer Umnutzung für Ersatzflächen zu
sorgen. Dies gilt auch für Dauerkleingärten, die bereits vor dem Stichtag 1.4.1983 i. S. des
BKleingG verpachtet waren.
Folgende Bebauungspläne (B-Plan) sind für das Kleingartenwesen in Bonn relevant:
Tabelle 2 Übersicht über die für die Kleingartenanlagen relevanten Bebauungspläne
B-Plan Nr. Statistischer Bezirk Ansässiger
Kleingartenverein
Festsetzung
7323-92 Dransdorf Kleingärtner-Verein Bonn-
Rosengarten
Dauerkleingarten
7323-92 Neu-Tannenbusch Kleingärtner-Verein Bonn-
Nord
Dauerkleingarten
7220-11
(Nr. 33
Medinghoven
III)
Grenzt an Medinghoven,
aber außerhalb Bonner
Stadtgebiet
Kleingärtnerverein
Medinghoven
Dauerkleingarten
7319-22 Medinghoven Kleingärtnerverein Derletal Parkanlage
7323-13 Dransdorf Kleingartenverein
Am Wasserfeld
Dauerkleingarten
7322-1 Dransdorf Kleingartenverein
Zum Vorgebirge
Dauerkleingarten
7323-1 Dransdorf Gartenfreunde Tannenbusch Dauerkleingarten
7422-25 Dransdorf Kleingärtnerverein – Burg-
frieden- Bonn-Dransdorf
Private Grünfläche
7422-1 Meßdorf Kleingartenverein
Am Mühlenbach
Dauerkleingarten
7522-85 Neu-Endenich Kleingärtnerverein
Vogelsang
Dauerkleingarten
7522-72 Neu-Endenich Kleingärtnerverein
Vogelsang
Dauerkleingarten
7525-49 Auerberg Kleingärtnerverein Bonn-
Rheindorf
Dauerkleingarten
7620-82 Poppelsdorf Kleingärtnerverein Bonn-
Poppelsdorf
Landwirtschaftlich genutzte
FlächeSeite 41 von 349
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B-Plan Nr. Statistischer Bezirk Ansässiger
Kleingartenverein
Festsetzung
7624-84 Rheindorfer Vorstadt Kleingärtnerverein Bonn-
Rheindorf
Öffentliche Grünfläche
7620-60 Poppelsdorf Kleingärtnerverein Bonn-
Endenich
Grünfläche (Friedhof)
7620-45 Ippendorf Kleingärtnerverein Bonn-
Poppelsdorf
Dauerkleingarten
7620-10 Ippendorf Kleingärtnerverein Bonn-
Poppelsdorf
Fläche für Landwirtschaft,
Fläche für Forstwirtschaft
7625-12 Grau-Rheindorf Kleingärtnerverein Bonn-
Rheindorf
Dauerkleingarten
7723-95 Wichelshof Kleingärtnerverein Bonn-
Rheindorf
Private Grünfläche
7723-92 Wichelshof Kleingärtnerverein Bonn-
Rheindorf
Gärtnerisch genutzte Fläche
7724-2 Rheindorfer Vorstadt Kleingärtnerverein Bonn-
Rheindorf
Dauerkleingarten
7820-20 Kessenich Kleingärtnerverein Bonn-
Kessenich-Dottendorf
Private Grünfläche
7820-10 Kessenich Kleingärtnerverein Bonn-Süd Dauerkleingarten,
private Grünfläche
7920-28 Kessenich Kleingärtnerverein Bonn-
Kessenich-Dottendorf
Dauerkleingarten,
private Grünfläche
8223-11 Pützchen /
Bechlinghoven
Kleingärtnerverein am
Rosenbach
Dauerkleingarten
8513-43 Mehlem-Rheinaue Kleingärtnerverein
Bad Godesberg
Parkanlage
3.4.3 Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 1986
Der Kleingartenentwicklungsplan Bonn von 1986 dient als Grundlage und Referenz für die
aktuelle Neuaufstellung. Bereits im „Kleingartenentwicklungsplan Bonn“ (Stadtplanungsamt
Bonn in Zusamme

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Datenstand: 02.11.2026, 22:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de