260603 · Antrag
Grüner Antrag: Aufnahme des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260603
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 260603 Antragsteller/in: Dr. Ursula Bach Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 02.04.2026 Grüner Antrag: Aufnahme des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 23.04.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in die Zuständigkeitsordnung des Rates der Bonn aufgenommen werden kann. Dabei ist insbesondere darzustellen: • welche Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse einem entsprechenden Ausschuss übertragen werden können, • welche Abgrenzung zu bestehenden Ausschüssen erforderlich wäre, um Überschneidungen zu vermeiden, • welche organisatorischen und personellen Auswirkungen sich ergeben würden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vergleichend darzustellen, wie entsprechende Gremien in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen ausgestaltet sind, z.B. in Düsseldorf. Dabei sollen die dort geltenden Regelungen, Zuständigkeiten und Einbindungen in die kommunale Gremienstruktur exemplarisch herangezogen werden. Abschließend ist eine Bewertung vorzulegen, ob und in welcher Form die Einrichtung eines solchen Ausschusses in Bonn rechtlich zulässig und sachlich sinnvoll ist. Begründung Soll ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration glaubwürdig und wirksam in die kommunale Gremienarbeit eingebunden werden, bedarf es klar definierter und abgestimmter Zuständigkeiten. Diese müssen insbesondere in einem kohärenten Verhältnis zu den Aufgabenbereichen bestehender Ausschüsse stehen, um Überschneidungen zu vermeiden und eine effektiveSeite 1 von 2 Seite 2 Zusammenarbeit sicherzustellen. Eine präzise Verankerung in der Zuständigkeitsordnung ist daher erforderlich, um dem Ausschuss eine eindeutige Rolle, transparente Entscheidungsbefugnisse sowie eine nachhaltige Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de