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260603 · Antrag

Grüner Antrag: Aufnahme des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bonn

Nummer
260603
Art
Antrag
Veröffentlicht
02.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 02.04.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.05.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 13.05.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,4 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
260603
Antragsteller/in:
Dr. Ursula Bach
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
02.04.2026
Grüner Antrag: Aufnahme des Ausschusses für
Chancengerechtigkeit und Integration in die
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
23.04.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
unter welchen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen der
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in die
Zuständigkeitsordnung des Rates der Bonn aufgenommen werden kann.
Dabei ist insbesondere darzustellen:
• welche Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse einem
entsprechenden Ausschuss übertragen werden können,
• welche Abgrenzung zu bestehenden Ausschüssen erforderlich wäre,
um Überschneidungen zu vermeiden,
• welche organisatorischen und personellen Auswirkungen sich ergeben
würden.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, vergleichend darzustellen, wie
entsprechende Gremien in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen
ausgestaltet sind, z.B. in Düsseldorf. Dabei sollen die dort geltenden
Regelungen, Zuständigkeiten und Einbindungen in die kommunale
Gremienstruktur exemplarisch herangezogen werden.
Abschließend ist eine Bewertung vorzulegen, ob und in welcher Form die
Einrichtung eines solchen Ausschusses in Bonn rechtlich zulässig und sachlich
sinnvoll ist.
Begründung
Soll ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration glaubwürdig und
wirksam in die kommunale Gremienarbeit eingebunden werden, bedarf es klar
definierter und abgestimmter Zuständigkeiten. Diese müssen insbesondere in
einem kohärenten Verhältnis zu den Aufgabenbereichen bestehender
Ausschüsse stehen, um Überschneidungen zu vermeiden und eine effektiveSeite 1 von 2
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Zusammenarbeit sicherzustellen.
Eine präzise Verankerung in der Zuständigkeitsordnung ist daher erforderlich,
um dem Ausschuss eine eindeutige Rolle, transparente
Entscheidungsbefugnisse sowie eine nachhaltige Arbeitsfähigkeit zu
gewährleisten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de