260593 · Antrag
BBB-Antrag: Kostenfreies Parken an Sportstätten für Inhaber einer Ehrenamtskarte
Kerndaten
- Nummer
- 260593
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 260593 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Jan Dobrindt 01.04.2026 BBB-Antrag: Kostenfreies Parken an Sportstätten für Inhaber einer Ehrenamtskarte Beratungsfolge Hauptausschuss 28.04.2026 Entscheidung Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 06.05.2026 Empfehlung Sportausschuss 12.05.2026 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es sinnvoll erscheint und rechtlich möglich ist, an Sportstätten, die sich im Bereich einer durch die Stadt geregelten Parkraumbewirtschaftung befinden bzw. unmittelbar an Straßen liegen, deren öffentliche Stellplätze nur kostenpflichtig nutzbar sind, für Inhaber einer Ehrenamtskarte in der Zeit der Ausübung des Ehrenamtes das Abstellen von Kraftfahrzeugen dort kostenfrei zu stellen. Bei einem positiven Ausgang der Prüfung ist dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz, dem Hauptausschuss bzw. dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage zu unterbreiten, die das in Rede stehende kostenfreie Parken für den angesprochenen Personenkreis auf begrenzte Zeit ermöglicht. Sollte das Ergebnis negativ sein, ist dem Sportausschuss, Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz und dem Hauptausschuss darüber im Rahmen einer Mitteilungsvorlage schriftlich zu berichten. Begründung Im direkten Umfeld von einer Anzahl von Bonner Sportstätten wird der dortige Parkraum bewirtschaftet. Im Sportbereich bzw. im Bereich der Notfallrettung ehrenamtlich tätige Personen, die zur Erreichung der Stätte der Ausübung ihres Ehrenamtes auf das Auto angewiesen sind, müssen für den Parkraum in der fraglichen Zeit teils beachtliche Summen aufwenden. Dies sollte aus Sicht der Antragsteller geändert werden. Die Gesellschaft ist auf den Einsatz der Ehrenamtler an vielen Stellen angewiesen. Statt diese durch Kosten zu beauflagen, sollte ihnen Wertschätzung entgegengebracht werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de