260588 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Einführung einer Katzensteuer
Kerndaten
- Nummer
- 260588
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 01.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 260588 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 25.03.2026 Bürgerantrag: Einführung einer Katzensteuer Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Entscheidung Der Antrag ist gerichtet auf die Einführung einer Katzensteuer. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Betreff: Bürgerantrag von Das „Bonner Modell“ zur Katzensteuer (3,2 Mio. € Einnahmepotenzial) Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Déus, sehr geehrte Damen und Herren der Ratsfraktionen, als Bürger der Bundesstadt Bonn schlage ich Ihnen heute ein innovatives Konzept zur Haushaltskonsolidierung und zum Artenschutz vor: Die Einführung einer Bonner Katzensteuer nach dem 50-Prozent-Modell. Mein Vorschlag basiert auf drei Säulen, die eine sofortige und effiziente Umsetzung ermöglichen: 1. Massive Einnahmen für den Bonner Haushalt Die Hundesteuer in Bonn liegt aktuell bei 162 €. Mein Modell sieht für Katzen eine Steuer von exakt 50 % dieses Betrages vor, also 81 € jährlich. Bei geschätzt 40.000 bis 50.000 Katzen in Bonn ergibt sich ein jährliches Einnahmepotenzial von über 3,2 Millionen Euro. Dieses Geld kann direkt in Schulen, Infrastruktur und das Bonner Tierheim fließen. 2. Modernste Kontrolle durch das „Heizungs-Prinzip“ Um bürokratischen Aufwand und „Schnüffelei“ in Privatwohnungen zu vermeiden, schlage ich eine kontaktlose Fernauslesung vor – analog zu modernen Funk-Heizkostenverteilern. Das Ordnungsamt kann mittels RFID-Handscannern (Anschaffungskosten ca. 300 € pro Gerät) im öffentlichen Raum oder vor Grundstücken in Sekunden prüfen, ob ein Tier registriert ist. Die Technik amortisiert sich bereits am ersten Einsatztag. 3. Nutzung der bestehenden Chip-Pflicht Bonn hat bereits eine Kennzeichnungspflicht für Freigänger. Die Tiere tragen bereits einen winzigen Mikrochip unter der Haut. Mein Modell nutzt diese vorhandene Infrastruktur: • Keine Kosten für die Stadt: Die Chip-Kosten tragen die Halter (einmalig beim Tierarzt). • Tierschutz-Synergie:Seite 2 von 3 Die Steuer erhöht den Druck, die Chip-Pflicht einzuhalten, was die Rückführung entlaufener Tiere erleichtert. Ich lade Sie ein, dieses „Bonner Modell“ als gerechte und technologisch wegweisende Lösung in die kommenden Haushaltsberatungen aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen,Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de